Gründungszuschuss
Der Gründungszuschuss unterstützt Menschen, die aus dem Bezug von Arbeitslosengeld heraus eine selbständige Tätigkeit aufnehmen.

Was dahintersteckt
Der Gründungszuschuss ist eine Leistung der Agentur für Arbeit nach dem dritten Sozialgesetzbuch. Er richtet sich an Personen mit Anspruch auf Arbeitslosengeld, die diesen Anspruch noch für eine Mindestdauer haben und sich hauptberuflich selbständig machen. Beantragt wird vor der Aufnahme der Tätigkeit, und dazu gehört eine fachkundige Stellungnahme zur Tragfähigkeit des Vorhabens, etwa von einer Kammer oder einem Steuerberater. Die Förderung ist zweistufig aufgebaut, mit einer ersten Phase zur Sicherung des Lebensunterhalts und einer möglichen zweiten Phase. Ein Rechtsanspruch besteht nicht, die Entscheidung liegt im Ermessen der Agentur.
Beträge, Fördersätze und Fristen stehen bewusst nicht in dieser Erklärung. Sie ändern sich mit jeder Richtlinienfassung. Verbindlich ist immer die Originalquelle unten und die Angabe beim konkreten Programm.
Passende Förderthemen
Verwandte Begriffe
- EinstiegsgeldDas Einstiegsgeld ist eine Leistung des Jobcenters für Menschen im Bürgergeldbezug, die eine Arbeit oder Selbständigkeit aufnehmen.
- EXISTEXIST ist das Programm des Bundes für Gründungen aus Hochschulen und Forschungseinrichtungen.
- HausbankprinzipDas Hausbankprinzip bedeutet, dass Förderkredite nicht direkt bei der Förderbank, sondern über die eigene Bank beantragt werden.
- Antrag vor AuftragAntrag vor Auftrag heißt, dass ein Vorhaben erst beantragt und bewilligt sein muss, bevor du es beauftragst oder beginnst.
Quellen
Diese Erklärung fasst zusammen, was die zuständigen Stellen veröffentlichen. Für den verbindlichen Wortlaut gehst du direkt zur Quelle.
Begriff verstanden. Die spannendere Frage ist, ob es für dein Vorhaben ein Programm gibt. Der Check beantwortet das in zwei Minuten.