Antrag vor Auftrag
Antrag vor Auftrag heißt, dass ein Vorhaben erst beantragt und bewilligt sein muss, bevor du es beauftragst oder beginnst.

Was dahintersteckt
Die Regel ist der häufigste Grund für abgelehnte Anträge. Förderung soll ein Vorhaben auslösen, das sonst nicht oder nicht so stattgefunden hätte, deshalb gilt ein bereits begonnenes Projekt als nicht förderbedürftig. Als Beginn zählt in der Regel der Abschluss eines Liefer- oder Leistungsvertrags, nicht erst die Rechnung oder der Baustart. Manche Programme lassen Planungsleistungen oder Beratung ausdrücklich vorher zu, und einige erlauben Verträge mit aufschiebender Bedingung. Was in deinem Fall als Beginn gilt, steht in der Richtlinie, im Zweifel fragst du vorher schriftlich beim Fördergeber nach.
Beträge, Fördersätze und Fristen stehen bewusst nicht in dieser Erklärung. Sie ändern sich mit jeder Richtlinienfassung. Verbindlich ist immer die Originalquelle unten und die Angabe beim konkreten Programm.
Passende Förderthemen
Verwandte Begriffe
- ZuwendungsbescheidDer Zuwendungsbescheid ist der Verwaltungsakt, mit dem eine Förderung bewilligt wird, samt allen Auflagen.
- BewilligungszeitraumDer Bewilligungszeitraum ist die Zeitspanne, in der ein gefördertes Vorhaben umgesetzt und die Ausgaben getätigt werden müssen.
- ZuschussEin Zuschuss ist Geld aus einem Fördertopf, das du nach erfolgreichem Nachweis behalten darfst und nicht zurückzahlen musst.
- BEG EinzelmaßnahmenDie BEG Einzelmaßnahmen fördern einzelne energetische Schritte am Bestandsgebäude, ohne dass ein kompletter Effizienzhaus-Standard erreicht werden muss.
Quellen
Diese Erklärung fasst zusammen, was die zuständigen Stellen veröffentlichen. Für den verbindlichen Wortlaut gehst du direkt zur Quelle.
Begriff verstanden. Die spannendere Frage ist, ob es für dein Vorhaben ein Programm gibt. Der Check beantwortet das in zwei Minuten.