Voraussetzungen für Ökopunkte-Förderung
Wer Ökopunkte-Förderung bekommt, legt jedes Programm selbst fest, meist über Zielgruppe, Vorhaben und Region. Drei Bedingungen tauchen fast überall auf: du gehörst zum Kreis der Antragsberechtigten, das Vorhaben erfüllt die inhaltlichen Anforderungen, und der Antrag liegt rechtzeitig vor.
Ökopunkte sind keine Förderung, sondern die Verrechnungseinheit für Eingriffe in Natur und Landschaft.
Die Bedingungen der einzelnen Programme stehen weiter unten, so wie sie in den Programmdaten hinterlegt sind. Ob dein Vorhaben sie erfüllt, entscheidet die Bewilligungsstelle anhand der Richtlinie, nicht diese Seite.
Die Bedingungen im Überblick
Diese Punkte tauchen bei diesem Thema immer wieder auf. Verbindlich ist immer die Richtlinie des Programms, das du beantragst.
- Eigentümerinnen und Eigentümer geeigneter Flächen
- Landwirtschaftsbetriebe mit Flächen, die aufgewertet werden können
- Kommunen, die ein eigenes Ökokonto führen
- Vorhabenträger, die einen Ausgleich für einen Eingriff brauchen
- Das Vorhaben erfüllt die inhaltlichen Anforderungen des Programms.
- Der Antrag liegt vor dem Vorhabensbeginn vor, sofern die Richtlinie das verlangt.
- Die geforderten Nachweise werden innerhalb der genannten Fristen eingereicht.
Was die Programme selbst verlangen
Diese Bedingungen stehen wörtlich in den Programmdaten, ausgewertet über 120 Programme zu diesem Thema. Die Zahl dahinter sagt, wie viele Programme den Punkt nennen.
- Antrag vor Maßnahmenbeginn4 Programme nennen diesen Punkt
- Antrag vor Vorhabenbeginn4 Programme nennen diesen Punkt
- Kein Rechtsanspruch auf Förderung3 Programme nennen diesen Punkt
- Kofinanzierung durch Eigenmittel erforderlich3 Programme nennen diesen Punkt
- Projektbeginn erst nach Bewilligung3 Programme nennen diesen Punkt
- Antragstellung über die Hausbank2 Programme nennen diesen Punkt
- Beantragung im Sammelantrag des Bundeslandes2 Programme nennen diesen Punkt
- Freiwillige Maßnahme ohne rechtliche Verpflichtung2 Programme nennen diesen Punkt
- Gegebenenfalls Klimaverträglichkeitsprüfung2 Programme nennen diesen Punkt
- Investitionsstandort in Sachsen2 Programme nennen diesen Punkt
- Klimaverträglichkeitsprüfung bei Infrastrukturvorhaben2 Programme nennen diesen Punkt
- Mindestabstand von 20 Metern zu Waldrand und geschützten Landschaftselementen2 Programme nennen diesen Punkt
Wer antragsberechtigt ist
So verteilen sich die Zielgruppen über die Programme zu diesem Thema. Wer im Einzelfall antragsberechtigt ist, legt jedes Programm selbst fest.
- Unternehmen87
- Vereine64
- Kommunen55
- Landwirtschaft53
- Privatpersonen40
- Selbstständige17
- Vermieter14
- Gründerinnen und Gründer12
- Studierende3
Woran es typischerweise scheitert
Aufwerten ohne vorherige Anerkennung, dann fehlt die Grundlage für die Bewertung.
Eine öffentlich geförderte Maßnahme zusätzlich als Ausgleich verkaufen wollen.
Den Pflegeaufwand über die gesamte Bindung unterschätzen.
Häufige Fragen zu den Voraussetzungen
Wer ist bei Ökopunkte-Förderung antragsberechtigt?
Das legt jedes Programm selbst fest. Die Zielgruppen der erfassten Programme stehen in der Liste unten, dort siehst du auch, ob Privatpersonen, Betriebe, Vereine oder Kommunen gemeint sind.
Gibt es Einkommens- oder Größengrenzen?
Manche Programme arbeiten damit, andere nicht. Wenn eine Grenze gilt, benutzt das Programm dafür meist eine eigene Definition, die von der Steuererklärung oder der Handelsregisterangabe abweicht.
Zählt der Zeitpunkt als Voraussetzung?
Ja, in vielen Richtlinien ist der Antrag vor dem Vorhabensbeginn eine echte Bedingung und nicht nur eine Empfehlung. Wird sie verletzt, hilft auch ein sonst perfekter Antrag nicht.
Was, wenn ich eine Bedingung nicht erfülle?
Dann fällt dieses Programm weg, oft aber nicht die ganze Förderung. Vergleiche die Bedingungen der anderen Programme in der Liste, Land und Kommune setzen häufig andere Maßstäbe als der Bund.
Ob du in die Zielgruppe fällst, entscheidet sich an ein paar Fragen. Genau die stellt der Check, und danach siehst du nur noch Programme, deren Bedingungen zu deiner Lage passen.