Ökopunkte-Förderung beantragen
Der Antrag auf Ökopunkte-Förderung folgt fast immer demselben Muster: Vorhaben beschreiben, Unterlagen sammeln, bei der zuständigen Stelle einreichen und die Zusage abwarten, bevor du dich vertraglich bindest. Wo genau eingereicht wird, unterscheidet sich je Programm und steht auf der jeweiligen Programmseite, einen zentralen Antrag für alle Töpfe gibt es nicht.
Ökopunkte sind keine Förderung, sondern die Verrechnungseinheit für Eingriffe in Natur und Landschaft.
Bei vielen Programmen gilt der Antrag vor dem Vorhabensbeginn als harte Bedingung. Wer zuerst beauftragt und danach beantragt, verliert den Anspruch, auch wenn inhaltlich alles passt. Ob das für dein Programm gilt, steht in dessen Voraussetzungen.
Schritt für Schritt zum Antrag
Die Reihenfolge ist wichtiger als das Formular. Was im Einzelfall gilt, steht in der Richtlinie des Programms, das du beantragst.
Fläche und Ausgangszustand fachlich erfassen lassen, denn nur die Aufwertung zählt.
Regeln des eigenen Bundeslands prüfen, Bewertung und Handel sind dort geregelt.
Konzept für die Maßnahme erstellen und mit der Naturschutzbehörde abstimmen.
Anerkennung und Eintragung ins Ökokonto beantragen, bevor du umsetzt.
Maßnahme umsetzen, dauerhaft pflegen und die Punkte später zuordnen oder verkaufen.
Wo du einreichst
Jedes Programm hat seine eigene Stelle, einen Sammelantrag gibt es nicht. Die Links führen direkt zum Fördergeber, die Angaben stammen aus den Programmdaten.
- BundBund und Länder über die GAK, Umsetzung durch die Landesbehörden
Agrarinvestitionsförderungsprogramm (AFP)
Antrag beim Fördergeber: zum Antragsportal
- BundBund und Länder über die Gemeinschaftsaufgabe Verbesserung der Agrarstruktur und des Kuestenschutzes, Umsetzung durch die Landesbehörden
Agrarumwelt- und Klimamaßnahmen (AUKM) im GAK-Förderbereich 4 (MSUL)
Antrag beim Fördergeber: zum Antragsportal
- BundBund und Länder über die GAK, Umsetzung durch die Landesbehörden
Ausgleichszulage für benachteiligte Gebiete
Antrag beim Fördergeber: zum Antragsportal
- BundBund und Länder über die GAK, Umsetzung durch die Forstbehörden der Länder
Bewaeltigung von Extremwetterfolgen im Wald nach GAK
Antrag beim Fördergeber: zum Antragsportal
- BundBMUKN, Abwicklung durch das Bundesamt für Naturschutz (BfN), Programmbuero beim DLR
Bundesprogramm Biologische Vielfalt
Antrag beim Fördergeber: zum Antragsportal
- BundBMLEH, Abwicklung durch die Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernaehrung (BLE)
Bundesprogramm Ökologischer Landbau (BOEL)
Antrag beim Fördergeber: zum Antragsportal
- BundBund und Länder über die GAK, Umsetzung durch die Forstbehörden der Länder
Erstaufforstung und Neuanlage von Wald nach GAK
Antrag beim Fördergeber: zum Antragsportal
- BundBMUKN gemeinsam mit dem Bundesverkehrsministerium, Abwicklung durch das Bundesamt für Naturschutz (BfN)
Förderprogramm Auen im Bundesprogramm Blaues Band Deutschland
Antrag beim Fördergeber: zum Antragsportal
- BundBMUKN im Rahmen des Aktionsprogramms Natürlicher Klimaschutz, Abwicklung durch die Landwirtschaftliche Rentenbank
Förderrichtlinie Palu: Wiedervernaessung und innovative Nutzung von Moorboeden (ANK Palu)
Antrag beim Fördergeber: zum Antragsportal
- BundBund und Länder über die GAK, Umsetzung durch die Landesbehörden
Förderung extensiver Obstbestände (Streuobst) nach GAK
Antrag beim Fördergeber: zum Antragsportal
- BundBAFA
Förderung für Bürgerenergiegesellschaften (Windenergie an Land)
Antrag beim Fördergeber: zum Antragsportal
- BundBund und Länder über die GAK, Umsetzung durch die Landesbehörden
Förderung ökologischer Anbauverfahren (Einführung und Beibehaltung Ökolandbau) nach GAK
Antrag beim Fördergeber: zum Antragsportal
Alle Programme zum Thema stehen auf der Themenseite.
Was wir machen und was nicht
Wir sortieren Programme, erklären die Reihenfolge und zeigen dir die zuständige Stelle. Wir reichen nichts in deinem Namen ein, wir vertreten dich nicht gegenüber Behörden, und wir sagen keine Bewilligung zu. Über deinen Antrag entscheidet allein die Bewilligungsstelle des Fördergebers nach ihrer Richtlinie.
Drei Fehler, die den Antrag kippen
Aufwerten ohne vorherige Anerkennung, dann fehlt die Grundlage für die Bewertung.
Eine öffentlich geförderte Maßnahme zusätzlich als Ausgleich verkaufen wollen.
Den Pflegeaufwand über die gesamte Bindung unterschätzen.
Häufige Fragen zum Antrag
Wo stelle ich den Antrag auf Ökopunkte-Förderung?
Bei der Stelle, die im jeweiligen Programm genannt ist. Bundesprogramme haben eigene Antragswege, Landesmittel laufen meist über die Förderbank des Landes, kommunale Zuschüsse über die Verwaltung vor Ort. Der Link zum Fördergeber steht auf jeder Programmseite.
Muss der Antrag vor dem Start gestellt sein?
Bei den meisten Programmen ja. Der vorzeitige Vorhabensbeginn ist der häufigste Ablehnungsgrund. Was als Beginn zählt, definiert jede Richtlinie selbst, im Zweifel gilt schon der verbindliche Auftrag.
Welche Unterlagen brauche ich?
Das hängt am Programm, typisch sind eine Beschreibung des Vorhabens, Angebote oder Kostenaufstellungen und nach der Umsetzung Rechnungen und Nachweise. Die verbindliche Liste steht im Antragsformular.
Stellt Antragio den Antrag für mich?
Nein. Wir zeigen dir, welche Programme passen, in welcher Reihenfolge du vorgehst und wo du einreichst. Der Antrag geht von dir an den Fördergeber, und über die Bewilligung entscheidet allein dessen Bewilligungsstelle.
Kann ich mehrere Anträge parallel stellen?
Häufig ja, etwa bei Bund und Kommune. Dieselbe Kostenposition darf aber in aller Regel nicht zweimal gefördert werden, und viele Richtlinien deckeln die Summe aller öffentlichen Mittel.
Bevor du den Antrag ausfüllst: Der Check sortiert die Programme nach deinem Vorhaben und sagt dir, welches zuerst dran ist. Das kostet zwei Minuten und spart die Runde, in der du dich für den falschen Topf entscheidest.