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Förderprogramme

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4.197 Programme gefunden

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LandKredit

KMU-Fonds Gründung und Wachstum

Förderkredit von über 50.000 Euro bis 10 Millionen Euro für kleine und mittlere Unternehmen, Freiberufler und Existenzgründer mit Betriebsstätte in Berlin. Bis 250.000 Euro ist ein Direktdarlehen auch ohne Hausbank möglich. Das Programm wird aus dem Europäischen Fonds für Regionale Entwicklung kofinanziert.

50.000 Euro bis 10 Mio. Euro
Berlin
Investitionsbank Berlin (IBB)
BundZuschuss

KMU-innovativ: Informations- und Kommunikationstechnologie (IKT)

KMU-innovativ IKT fördert risikoreiche industrielle Forschung und vorwettbewerbliche Entwicklung in den Feldern softwareintensive Systeme sowie Kommunikationssysteme und IT-Sicherheit. Unternehmen erhalten bis zu 50 Prozent der zuwendungsfähigen Kosten, Hochschulen und Forschungseinrichtungen bis zu 100 Prozent, jeweils mit möglichem KMU-Bonus. Das Verfahren ist zweistufig mit Stichtagen am 15. April und 15. Oktober. Website, Onlineshop und Onlinemarketing sind ausgeschlossen, gefördert wird ausschließlich Forschung und Entwicklung.

bis 50 Prozent der Kosten
bundesweit
Bundesministerium für Forschung, Technologie und Raumfahrt, Projektträger VDI/VDE-IT
BundZuschuss

KOMPASS - Kompakte Hilfe für Solo-Selbstständige

KOMPASS fördert Qualifizierungen für Solo-Selbstständige, etwa betriebswirtschaftliches Wissen oder digitale und technische Fachkenntnisse. Erstattet werden bis zu 4.500 Euro je Teilnehmerin oder Teilnehmer innerhalb von zwölf Monaten. Zwingend ist ein Erstberatungsgespraech bei einer KOMPASS-Anlaufstelle, die anschließend einen Qualifizierungsscheck ausstellt. Die Maßnahme muss mindestens 20 Zeitstunden umfassen und innerhalb von sechs Monaten abgeschlossen sein. Die Abrechnung läuft über das Z-EU-S-Portal der Deutschen Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See. Wegen hoher Nachfrage ist die Ausgabe von Qualifizierungsschecks von Mai bis etwa Oktober 2026 bundesweit begrenzt.

bis 4.500 Euro
bundesweit
Bundesministerium für Arbeit und Soziales, ESF Plus
EUZuschuss

KOMPASS - Kompakte Hilfe für Solo-Selbstständige (ESF Plus)

KOMPASS fördert Qualifizierungen von Solo-Selbstständigen mit einem Zuschuss von bis zu 4.500 Euro. Förderfähig sind Weiterbildungen zu betriebswirtschaftlichem Wissen, digitalen Fähigkeiten oder fachlichen Kompetenzen. Der Ablauf umfasst eine verpflichtende Erstberatung bei einer KOMPASS-Anlaufstelle, die Ausgabe eines Qualifizierungsschecks, die Durchführung der Weiterbildung und die Erstattung über das Portal Z-EU-S.

bis 4.500 Euro
bundesweit
Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) und Europäischer Sozialfonds Plus, Abwicklung über die Deutsche Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See
BundZuschuss

KUNSTFONDS_SoloProjekt

Projektförderung für einzelne bildende Künstlerinnen und Künstler zur Realisierung eines konkreten Vorhabens. Die Höchstfördersumme beträgt 30.000 Euro für den gesamten Bewilligungszeitraum, die Mindestantragssumme 5.000 Euro, der Eigenanteil mindestens 10 Prozent. Mit der Maßnahme darf erst nach Bewilligung begonnen werden, ausser ein vorzeitiger Maßnahmenbeginn wurde beantragt. Die Fördergrundsaetze gelten bis zum 31. Dezember 2026, jeweils unter Haushaltsvorbehalt.

bis 90 Prozent, maximal 30.000 Euro
bundesweit
Stiftung Kunstfonds, gefördert von der Beauftragten der Bundesregierung für Kultur und Medien
BundZuschuss

KUNSTFONDS_Stipendium der Stiftung Kunstfonds

Arbeitsstipendium für professionelle bildende Künstlerinnen und Künstler: 18.000 Euro für sechs Monate, ausgezahlt in monatlichen Raten. Voraussetzung ist ein Hauptwohnsitz in Deutschland, keine Anstellung im Förderzeitraum (Minijobs bleiben unberücksichtigt) und keine Immatrikulation als Studierende. Wer in den vergangenen 15 Jahren bereits ein Kunstfonds-Stipendium erhalten hat, ist ausgeschlossen. Bewerbung ausschließlich digital, Abschlussbericht binnen zwei Monaten nach Förderende.

bis 18.000 Euro
bundesweit
Stiftung Kunstfonds, gefördert von der Beauftragten der Bundesregierung für Kultur und Medien
BundPrämie

KWK-Ausschreibungen für KWK-Anlagen (KWK-Ausschreibungsverordnung)

Für KWK-Anlagen zwischen 500 Kilowatt und 50 Megawatt elektrischer Leistung wird die Höhe der Zuschlagszahlung nicht gesetzlich festgelegt, sondern in Ausschreibungen ermittelt. Gebotstermine sind der 1. Juni und der 1. Dezember jedes Jahres mit einem Volumen von je 100 Megawatt elektrischer KWK-Leistung, davon in den Jahren 2018 bis 2025 jährlich 150 Megawatt für KWK-Anlagen und 50 Megawatt für innovative KWK-Systeme. Der Höchstwert beträgt 7,0 Cent je Kilowattstunde KWK-Strom.

Höhe je nach Vorhaben
bundesweit
Bundesnetzagentur für Elektrizität, Gas, Telekommunikation, Post und Eisenbahnen
BundZuschuss

KWK-Zuschlag für Kraft-Wärme-Kopplungsanlagen nach KWKG

Betreiber hocheffizienter neuer, modernisierter oder nachgeruesteter KWK-Anlagen erhalten nach dem Kraft-Wärme-Kopplungsgesetz zeitlich befristete Zuschlagszahlungen auf den erzeugten Strom. Voraussetzung ist die Zulassung der Anlage durch das BAFA; ausgezahlt wird der Zuschlag vom zuständigen Stromnetzbetreiber. Grundsaetzlich besteht der Anspruch nur für den in das Netz der allgemeinen Versorgung eingespeisten KWK-Strom. Seit der KWKG-Novelle vom 18. Dezember 2025, in Kraft seit dem 23. Dezember 2025, ist die elektronische Antragstellung über das DKWKG-Antragsportal gesetzlich vorgeschrieben; Anträge per Post oder E-Mail sind nicht mehr fristwahrend.

Höhe je nach Vorhaben
bundesweit
Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA)
BundPrämie

KWK-Zuschlag für neue, modernisierte oder nachgerüstete KWK-Anlagen (§§ 6 bis 8 KWKG 2025)

Für in ein Netz der allgemeinen Versorgung eingespeisten KWK-Strom zahlt der Netzbetreiber je Leistungsanteil 8 ct/kWh bis 50 kW, 6 ct/kWh bis 100 kW, 5 ct/kWh bis 250 kW, 4,4 ct/kWh bis 2 MW und darüber 3,4 ct/kWh für neue und modernisierte beziehungsweise 3,1 ct/kWh für nachgerüstete Anlagen. Neue Anlagen erhalten den Zuschlag für 30.000 Vollbenutzungsstunden, modernisierte je nach Modernisierungstiefe für 6.000, 15.000 oder 30.000 Stunden. Zulässige Brennstoffe sind Abfall, Abwärme, Biomasse sowie gasförmige und nicht fossile flüssige Brennstoffe.

Höhe je nach Vorhaben
bundesweit
Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA), Auszahlung über den Netzbetreiber
BundZuschuss

KWK-Zuschlagszahlung für KWK-Anlagen nach KWKG

Betreiber von KWK-Anlagen erhalten nach dem Kraft-Wärme-Kopplungsgesetz zeitlich befristete Zuschlagszahlungen auf den erzeugten KWK-Strom. Die Förderdauer wird in Vollbenutzungsstunden bemessen, für kleine Anlagen bis 50 kW gelten 30.000 Vollbenutzungsstunden. Das BAFA nennt als Beispiel eine fabrikneue Anlage mit 500 kW elektrischer Leistung, die bei 30.000 Vollbenutzungsstunden insgesamt rund 765.000 Euro Zuschlag erhält.

Höhe je nach Vorhaben
bundesweit
BAFA
BundZuschuss

KWKG-Förderung für Wärme- und Kältenetze

Der Neu- und Ausbau von Wärme- und Kältenetzen wird nach dem KWKG mit einem Zuschlag von 40 Prozent der ansatzfähigen Investitionskosten gefördert, maximal 50 Millionen Euro pro Projekt. Ziel ist die Erschließung neuer Wärmesenken, um die Stromerzeugung aus Kraft-Wärme-Kopplung zu erhöhen.

bis 40 Prozent, maximal 50 Mio. Euro
bundesweit
BAFA
BundZuschuss

KWKG-Förderung für Wärme- und Kältespeicher

Wärme- und Kältespeicher werden nach dem KWKG mit 250 Euro pro Kubikmeter Wasseraequivalent des Speichervolumens gefördert. Bei Speichern über 50 Kubikmeter Wasseraequivalent beträgt der Zuschlag höchstens 30 Prozent der ansatzfähigen Investitionskosten und maximal 10 Millionen Euro pro Projekt.

bis 30 Prozent, maximal 10 Mio. Euro
bundesweit
BAFA
BundZuschuss

KWKG-Zuschlag für Wärme- und Kältenetze

Mit der Förderung von Wärme- und Kältenetzen nach dem Kraft-Wärme-Kopplungsgesetz sollen neue Wärmesenken gezielt erschlossen und ein Beitrag zur Erhöhung der KWK-Stromerzeugung in Deutschland geleistet werden. Der Zuschlag setzt eine Zulassung des Netzes durch das BAFA voraus. Die Antragstellung erfolgt seit der KWKG-Novelle vom 18. Dezember 2025 verpflichtend elektronisch über das DKWKG-Antragsportal ELAN-K2; eine Einreichung per Post oder E-Mail ist nicht mehr möglich und wirkt nicht fristwahrend.

Höhe je nach Vorhaben
bundesweit
Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA)
BundZuschuss

KWKG-Zuschlag für Wärme- und Kältespeicher

KWK-Anlagen mit einem Wärme- oder Kältespeicher können flexibler betrieben werden und die volatile Stromerzeugung aus erneuerbaren Energien ausgleichen. Die Förderung nach dem Kraft-Wärme-Kopplungsgesetz soll Investitionen in Speichertechnologien anreizen. Voraussetzung für den Zuschlag ist die Zulassung des Speichers durch das BAFA. Seit der KWKG-Novelle vom 18. Dezember 2025 ist die elektronische Antragstellung über das DKWKG-Antragsportal für alle Zulassungs- und Vorbescheidverfahren sowie für Melde- und Berichtspflichten gesetzlich vorgeschrieben.

Höhe je nach Vorhaben
bundesweit
Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA)
BundZuschuss

KWKG-Zuschlag für den Neu- und Ausbau von Wärmenetzen

Betreiber neuer oder ausgebauter Wärmenetze erhalten einen Zuschlag von 40 Prozent der ansatzfähigen Investitionskosten, höchstens 50 Millionen Euro je Projekt. Ansatzfähig sind nur tatsächlich angefallene Kosten für Leistungen Dritter; Gebühren, interne Planungskosten, kalkulatorische Kosten sowie Grundstücks-, Versicherungs- und Finanzierungskosten zählen nicht. Bis Ende 2027 müssen mindestens 75 Prozent der Wärme aus KWK-Anlagen oder aus einer Kombination von KWK-Wärme, erneuerbaren Energien und unvermeidbarer Abwärme stammen, ab 2028 mindestens 80 Prozent aus hocheffizienter KWK.

bis 40 Prozent, maximal 50 Mio. Euro
bundesweit
Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA), Auszahlung über den Übertragungsnetzbetreiber
BundZuschuss

KWKG-Zuschlag für den Neubau von Wärme- und Kältespeichern

Der Neubau von Wärmespeichern wird mit 250 Euro je Kubikmeter Wasseräquivalent des Speichervolumens bezuschlagt. Bei Speichern über 50 Kubikmeter Wasseräquivalent ist der Zuschlag auf höchstens 30 Prozent der ansatzfähigen Investitionskosten begrenzt, insgesamt auf 10 Millionen Euro je Projekt. Die Wärme muss überwiegend aus KWK-Anlagen oder innovativen KWK-Systemen stammen, die ins Netz der allgemeinen Versorgung einspeisen können; unvermeidbare Abwärme und erneuerbare Wärme sind gleichgestellt, solange der KWK-Anteil zehn Prozent nicht unterschreitet.

bis 30 Prozent, maximal 10 Mio. Euro
bundesweit
Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA), Auszahlung über den Übertragungsnetzbetreiber
LandKredit

Kapital für Kleinunternehmen

Unbesichertes Nachrangdarlehen von 25.000 bis 150.000 Euro zur Verbesserung der Finanzierungsstruktur und Liquidität kleiner Unternehmen in Hessen. Die Mittel können als Liquiditätsreserve, zur Auftragsvorfinanzierung, als Betriebsmittel oder für Investitionen eingesetzt werden. Laufzeit sieben Jahre mit einem tilgungsfreien Jahr.

25.000 Euro bis 150.000 Euro
Hessen
Land Hessen / WIBank
LandKredit

Kapital für Kleinunternehmen

Darlehen zur Verbesserung der Finanzierungsstruktur und Liquidität kleiner gewerblicher Unternehmen und Freiberufler in Hessen. Die Mittel sind flexibel einsetzbar, etwa als Liquiditätsreserve, zur Auftragsvorfinanzierung oder für Betriebsmittel und Investitionen. Der Kreditbetrag liegt zwischen 25.000 und 150.000 Euro bei sieben Jahren Laufzeit mit einem tilgungsfreien Jahr. Existenzgründer sind ausgeschlossen, ausser bei einer Nachfolge, wenn das übernommene Unternehmen mindestens drei Jahre besteht. Der Zinssatz beträgt zum 01.08.2026 7,62 Prozent pro Jahr, der Antrag läuft über die Hausbank mit mindestens 50 Prozent Eigenanteil der Bank.

25.000 Euro bis 150.000 Euro
Hessen
WIBank Wirtschafts- und Infrastrukturbank Hessen
KommuneZuschuss

Kassel: Förderung von Balkonkraftwerken

Die Stadt Kassel fördert den Kauf eines Balkonkraftwerks mit 150 Euro. Antragsberechtigt sind alle Bürgerinnen und Bürger mit Wohnsitz in Kassel. Das Förderprogramm läuft von 2024 bis 2026, bislang wurden rund 1.900 Anträge gestellt. Der Antrag wird digital gestellt, nach dem Bewilligungsbescheid reicht man Rechnung und Nachweis der Anmeldung im Marktstammdatenregister ein. Haushalte mit niedrigem Einkommen erhalten über den Stromspar-Check eine vollständige Kostenübernahme für Anschaffung und Installation.

bis 150 Euro
Kassel
Stadt Kassel
SonstigeZuschuss

Katastrophenhilfe der Deutschen Stiftung Denkmalschutz

Sonderweg der DSD für Denkmale, die durch Hochwasser, Sturm oder Brand geschädigt wurden. Anträge sind ganzjährig möglich und werden im beschleunigten Verfahren geprüft. Damit können Notsicherungen und Reparaturen ohne Wartezeit auf die jährliche Antragsfrist angegangen werden.

Höhe je nach Vorhaben
bundesweit
Deutsche Stiftung Denkmalschutz (DSD)
BundKredit

KfW 124 Wohneigentumsprogramm

Zinsverbilligter Kredit von bis zu 100.000 Euro für den Bau oder Kauf einer selbstgenutzten Wohnimmobilie. Finanziert werden Baukosten und Baunebenkosten wie Notar, Makler und Grunderwerbsteuer, beim Neubau auch das Grundstück, wenn es höchstens sechs Monate vor Antragseingang gekauft wurde. Beim Kauf sind auch Renovierung und Modernisierung förderfähig. Ferienimmobilien, Umschuldungen, vermietete Einheiten und die Erweiterung vorhandener Wohnfläche sind ausgeschlossen. Der Kredit muss in voller Höhe durch einen Grundbucheintrag abgesichert werden und wird über einen Finanzierungspartner beantragt.

bis 100.000 Euro
bundesweit
KfW
BundKredit

KfW 134 - Wohneigentumsprogramm Genossenschaftsanteile

Kredit von bis zu 150.000 Euro für den Kauf von Genossenschaftsanteilen, um eine Genossenschaftswohnung selbst zu bewohnen. Auf den Kredit gibt es einen Tilgungszuschuss von 15 Prozent, höchstens 22.500 Euro, der den Rückzahlungsbetrag mindert. Gefördert werden sowohl Neugründungen von Genossenschaften als auch der Beitritt zu bestehenden Wohnungsgenossenschaften. Die Wohnung muss einen eigenen Zugang, Kueche oder Kochnische, Bad und WC haben und Hauptwohnsitz sein. Umschuldungen und bereits abgeschlossene Erwerbe sind ausgeschlossen.

bis 15 Prozent, maximal 150.000 Euro
bundesweit
KfW
BundKredit

KfW 134 Förderung genossenschaftlichen Wohnens (Genossenschaftsanteile)

Das Programm finanziert den Erwerb von Anteilen an einer Wohnungsgenossenschaft, wenn diese Anteile für die Selbstnutzung einer Genossenschaftswohnung noetig sind, sowohl bei Neugründungen als auch bei bestehenden Genossenschaften. Der Kredit beträgt laut KfW bis zu 150.000 Euro, davon werden 15 Prozent als Tilgungszuschuss erlassen, also höchstens 22.500 Euro. Die Laufzeit reicht bis 35 Jahre bei 5 oder 10 Jahren Zinsbindung, die Auszahlung erfolgt zu 100 Prozent. Der Antrag läuft vor dem Kauf der Anteile über ein Finanzierungsinstitut nach Wahl. Antragsberechtigt sind ausschließlich Privatpersonen, Voraussetzung ist die Selbstnutzung der Genossenschaftswohnung.

bis 15 Prozent, maximal 150.000 Euro
bundesweit
KfW im Auftrag des Bundes
BundKredit

KfW 159 Altersgerecht Umbauen - Barrierereduzierung und Einbruchschutz

Förderkredit für den Abbau von Barrieren im Wohngebäude und im Wohnumfeld sowie für Einbruchschutz. Gefördert werden barrierefreie Wege und Zugaenge, Aufzüge, Lifte und Rampen, barrierefreie Bäder, Smart-Home-Technik und Gemeinschaftsräume sowie einbruchhemmende Türen, Fenster, Schloesser, Rolläden und Alarmanlagen. Der Kredit beträgt bis zu 50.000 Euro je Wohneinheit bei Laufzeiten bis 30 Jahre und Zinsbindung bis 10 Jahre. Antragsberechtigt sind private Eigentümer und Mieter, Wohnungsgenossenschaften, Wohnungsunternehmen, Bauherrengemeinschaften und öffentliche Einrichtungen. Eigenleistungen und Ferienimmobilien sind ausgeschlossen.

bis 50.000 Euro
bundesweit
KfW

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