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Förderprogramme

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1.819 Programme gefunden

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BundZuschuss

Wohngeld für Ausländerinnen und Ausländer (§ 3 WoGG)

Wohngeld als Mietzuschuss oder Lastenzuschuss erhalten auch Ausländerinnen und Ausländer, wenn sie sich im Bundesgebiet aufhalten und ein Aufenthaltsrecht nach dem Freizuegigkeitsgesetz EU, einen Aufenthaltstitel oder eine Duldung nach dem Aufenthaltsgesetz, ein Aufenthaltsrecht nach voelkerrechtlichem Abkommen, eine Aufenthaltsgestattung nach dem Asylgesetz oder den Status heimatloser Ausländer besitzen. In der Regel nicht wohngeldberechtigt sind Personen mit einem Aufenthaltstitel zur Ausbildungsplatzsuche nach § 17 AufenthG, zur Arbeitsplatzsuche nach § 20 AufenthG, mit Chancenkarte nach § 20a AufenthG, für ein studienbezogenes Praktikum nach § 16e AufenthG oder für den europäischen Freiwilligendienst nach § 19e AufenthG. Der Antrag wird bei der Wohngeldstelle der Kommune gestellt.

Höhe je nach Vorhaben
bundesweit
Wohngeldstelle der Kommune bzw. des Landkreises
BundZuschuss

Kindergeld für Ausländerinnen und Ausländer (§ 62 Absatz 2 EStG)

Nicht freizuegigkeitsberechtigte Ausländerinnen und Ausländer erhalten Kindergeld, wenn sie eine Niederlassungserlaubnis, eine Erlaubnis zum Daueraufenthalt EU, eine Blaue Karte EU, eine ICT-Karte, eine Aufenthaltserlaubnis für eine mindestens sechsmonatige Erwerbstätigkeit, eine Aufenthaltserlaubnis nach § 23 oder § 25 AufenthG oder eine Beschäftigungsduldung besitzen. Bei humanitaeren Aufenthaltstiteln wegen Krieg oder nach § 25 AufenthG besteht der Anspruch, wenn der Aufenthalt seit mindestens 15 Monaten erlaubt, gestattet oder geduldet ist. Ein sofortiger Anspruch besteht, wenn die Person berechtigt erwerbstaetig ist oder Elterngeld bzw. bestimmte Leistungen nach dem SGB III bezieht. Beantragt wird bei der Familienkasse.

Höhe je nach Vorhaben
bundesweit
Familienkasse der Bundesagentur für Arbeit
BundSonstiges

Aufenthaltserlaubnis für Anerkennungsmaßnahmen (§ 16d AufenthG)

Wer eine im Ausland erworbene Berufsqualifikation in Deutschland anerkennen lassen will, kann eine Aufenthaltserlaubnis für Anpassungs- und Ausgleichsmaßnahmen, zur Prüfungsablegung oder für eine Qualifikationsanalyse erhalten. Für Qualifizierungsmaßnahmen wird sie bis zu 24 Monate erteilt und um laengstens zwölf Monate bis zu einer Höchstaufenthaltsdauer von drei Jahren verlaengert, bei begleitender qualifizierter Beschäftigung maximal drei Jahre, für eine Qualifikationsanalyse bis zu sechs Monate. Neben der Maßnahme ist eine Beschäftigung von bis zu 20 Wochenstunden erlaubt, bei fachlich verwandter Tätigkeit mit Zustimmung auch zeitlich unbeschränkt. Erforderlich sind grundsaetzlich hinreichende deutsche Sprachkenntnisse.

Höhe je nach Vorhaben
bundesweit
Ausländerbehörde, Visumverfahren über die deutsche Auslandsvertretung
BundSonstiges

Aufenthaltserlaubnis zum voruebergehenden Schutz (§ 24 AufenthG) für Gefluechtete aus der Ukraine

Personen, denen durch einen Beschluss des Rates der Europäischen Union nach der Richtlinie 2001/55/EG voruebergehender Schutz gewährt wurde und die ihre Aufnahmebereitschaft erklaert haben, erhalten eine Aufenthaltserlaubnis nach § 24 AufenthG. Sie gilt für die nach der Richtlinie bemessene Dauer des voruebergehenden Schutzes. Ein Anspruch auf Aufenthalt in einem bestimmten Land oder Ort besteht nicht, der Wohnsitz ist am zugewiesenen Ort zu nehmen, die Verteilung auf die Bundesländer nimmt das BAMF vor. Auf dem Portal germany4ukraine.de des Bundes finden sich Informationen zu Aufenthalt, Bürgergeld, Sozialhilfe, Wohnen, Arbeit, Integrationskursen und Gesundheit.

Höhe je nach Vorhaben
bundesweit
Ausländerbehörde, Verteilung auf die Bundesländer durch das Bundesamt für Migration und Fluechtlinge
BundSonstiges

Aufenthaltserlaubnis für gut integrierte Jugendliche und Heranwachsende (§ 25a AufenthG)

Jugendliche und junge Volljährige können eine Aufenthaltserlaubnis erhalten, wenn sie sich seit drei Jahren ununterbrochen erlaubt, geduldet oder mit einer Aufenthaltsgestattung in Deutschland aufhalten und seit drei Jahren erfolgreich eine Schule besuchen oder einen anerkannten Schul- oder Berufsabschluss erworben haben. Der Antrag muss vor Vollendung des 27. Lebensjahres gestellt werden, die Integration muss gewährleistet sein und es dürfen keine Sicherheitsbedenken bestehen. Eltern einer begünstigten minderjährigen Person können ebenfalls eine Aufenthaltserlaubnis erhalten, wenn der Lebensunterhalt eigenständig durch Erwerbstätigkeit gesichert ist. Zuständig ist die Ausländerbehörde.

Höhe je nach Vorhaben
bundesweit
Ausländerbehörde
BundSonstiges

Aufenthaltserlaubnis bei nachhaltiger Integration (§ 25b AufenthG)

Geduldete Personen und Inhaber einer Aufenthaltserlaubnis nach § 104c AufenthG können eine Aufenthaltserlaubnis bei nachhaltiger Integration erhalten. Voraussetzung sind mindestens sechs Jahre ununterbrochener geduldeter, gestatteter oder erlaubter Aufenthalt, bei Zusammenleben mit einem minderjährigen ledigen Kind mindestens vier Jahre. Der Lebensunterhalt muss überwiegend durch Erwerbstätigkeit gesichert sein oder dies zu erwarten sein, wobei bei Studierenden, Familien mit Kindern, Alleinerziehenden und Pflegenden voruebergehender Sozialleistungsbezug unschaedlich ist. Erforderlich sind außerdem mündliche Deutschkenntnisse auf Niveau A2, der Schulbesuch schulpflichtiger Kinder sowie ein Bekenntnis zur freiheitlich demokratischen Grundordnung und Grundkenntnisse der Rechtsordnung.

Höhe je nach Vorhaben
bundesweit
Ausländerbehörde
BundSonstiges

Beschäftigungsduldung (§ 60d AufenthG)

Ausreisepflichtige Personen und ihre Ehe- oder Lebenspartner erhalten in der Regel eine Duldung für 30 Monate, wenn sie seit mindestens zwölf Monaten sozialversicherungspflichtig mit mindestens 20 Wochenstunden beschäftigt sind und ihren Lebensunterhalt sowohl in den letzten zwölf Monaten als auch bei Antragstellung durch diese Beschäftigung sichern. Erforderlich sind außerdem hinreichende mündliche Deutschkenntnisse, eine geklaerte Identität, eine Mindestdauer der vorherigen Duldung, keine einschlaegigen Verurteilungen und die erfolgreiche Teilnahme an einem Integrationskurs. Zuständig ist die oertliche Ausländerbehörde.

Höhe je nach Vorhaben
bundesweit
Ausländerbehörde
BundSonstiges

Ausbildungsduldung (§ 60c AufenthG)

Die Ausbildungsduldung sichert ausreisepflichtigen Personen den Abschluss einer qualifizierten Berufsausbildung in einem staatlich anerkannten oder vergleichbar geregelten Ausbildungsberuf. Sie wird für die im Ausbildungsvertrag bestimmte Dauer der Berufsausbildung erteilt. Der Antrag kann frühestens sieben Monate vor Ausbildungsbeginn gestellt werden. Nach erfolgreichem Abschluss gibt es eine Duldung für sechs Monate zur Suche nach einer der erworbenen Qualifikation entsprechenden Beschäftigung, wenn keine Weiterbeschäftigung im Ausbildungsbetrieb erfolgt. Zuständig ist die oertliche Ausländerbehörde.

Höhe je nach Vorhaben
bundesweit
Ausländerbehörde
BundSonstiges

Beschäftigungserlaubnis für Asylsuchende und Geduldete (§ 61 AsylG)

Während der Unterbringung in einer Aufnahmeeinrichtung dürfen Asylsuchende nicht erwerbstaetig sein. Danach kann die Erwerbstätigkeit in der Regel drei Monate nach Registrierung des Asylantrags erlaubt werden, wenn das Verfahren läuft und die Bundesagentur für Arbeit zustimmt. In Dublin-Faellen und bei bereits in einem anderen EU-Staat gewährtem Schutz beträgt die Wartezeit sechs Monate. Geduldeten soll nach mindestens sechs Monaten Duldung die Erwerbstätigkeit erlaubt werden, sofern keine konkreten Maßnahmen zur Aufenthaltsbeendigung bevorstehen. Personen aus sicheren Herkunftsstaaten nach § 29a und § 29b AsylG dürfen während des Verfahrens nicht arbeiten.

Höhe je nach Vorhaben
bundesweit
Ausländerbehörde mit Zustimmung der Bundesagentur für Arbeit
BundSonstiges

Wohnsitzregelung für Schutzberechtigte (§ 12a AufenthG)

Wer internationalen Schutz erhält oder erstmals eine Aufenthaltserlaubnis aus bestimmten humanitaeren Gründen bekommt, ist für drei Jahre verpflichtet, den Wohnsitz in dem zugewiesenen Bundesland zu nehmen. Die Verpflichtung entfällt, wenn die Person mindestens 15 Stunden woechentlich sozialversicherungspflichtig beschäftigt ist und dabei mindestens den monatlichen Regelsatz einer Einzelperson verdient, eine Berufsausbildung oder ein Studium aufnimmt oder einen Integrationskurs, Berufssprachkurs oder eine mindestens dreimonatige Qualifizierungsmaßnahme besucht, die am zugewiesenen Ort nicht möglich ist. Das gilt auch für Ehe- und Lebenspartner sowie minderjährige Kinder in familiaerer Lebensgemeinschaft. Die Aufhebung beantragt man bei der zuständigen Behörde.

Höhe je nach Vorhaben
bundesweit
Zuständige Landesbehörde bzw. Ausländerbehörde des zuweisenden Bundeslandes
BundZuschuss

Förderung aus dem Vermittlungsbudget (§ 44 SGB III)

Aus dem Vermittlungsbudget kann die Agentur für Arbeit Ausbildungsuchende, von Arbeitslosigkeit bedrohte Arbeitsuchende und Arbeitslose bei der Anbahnung oder Aufnahme einer versicherungspflichtigen Beschäftigung fördern. Übernommen werden angemessene Kosten, soweit der Arbeitgeber gleichartige Leistungen nicht erbringt. Für Zugewanderte ist das der übliche Weg, um Kosten von Anerkennungsverfahren, Übersetzungen und Beglaubigungen erstattet zu bekommen. Die Agentur entscheidet über den Umfang und kann Pauschalen festlegen, Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts sind ausgeschlossen.

Höhe je nach Vorhaben
bundesweit
Agentur für Arbeit, bei Bürgergeldbezug das Jobcenter
BundSonstiges

Zeugnisbewertung für auslaendische Hochschulqualifikationen der ZAB

Die Zeugnisbewertung ist eine behördliche Bescheinigung der Zentralstelle für auslaendisches Bildungswesen, die einen auslaendischen Hochschulabschluss in das deutsche Bildungssystem einordnet und seine Vergleichbarkeit bescheinigt. Sie wird für Hochschulabschlüsse aus aller Welt ausgestellt und hilft bei der Jobsuche, bei Visum- und Blaue-Karte-Anträgen sowie bei Bewerbungen im öffentlichen Dienst. Der Antrag wird vollständig digital über ein persönliches Benutzerkonto gestellt, inklusive Dokumentenupload und Onlinebezahlung. Die Gebühr wird auf der Seite in einem eigenen Gebührenbereich ausgewiesen.

Höhe je nach Vorhaben
bundesweit
Zentralstelle für auslaendisches Bildungswesen (ZAB) im Sekretariat der Kultusministerkonferenz
BundBeratung

Hotline Arbeiten und Leben in Deutschland

Die Hotline Arbeiten und Leben in Deutschland beantwortet telefonisch und schriftlich Fragen zur beruflichen Anerkennung und zur Einwanderung. Sie ist unter der Rufnummer plus 49 30 1815-1111 erreichbar und beraet in deutscher und englischer Sprache. Beraten wird unter anderem, welche Stelle für den eigenen Beruf zuständig ist und welche Unterlagen und Verfahrensschritte noetig sind. Die Beratung ist kostenfrei, Anfragen sind auch über ein Kontaktformular möglich.

Höhe je nach Vorhaben
bundesweit
Bundesamt für Migration und Fluechtlinge gemeinsam mit der Bundesagentur für Arbeit
BundBeratung

Zentrale Servicestelle Berufsanerkennung (ZSBA)

Die ZSBA wurde mit dem Fachkräfteeinwanderungsgesetz geschaffen und ist die zentrale Anlaufstelle für Fachkräfte, die noch im Ausland leben und ihre Berufsqualifikation in Deutschland anerkennen lassen wollen. Sie informiert über Verfahren und Fristen, hilft beim Bestimmen des passenden Referenzberufs, beraet zur Wahl des Bundeslands, unterstützt beim Zusammenstellen der Unterlagen und prüft diese vorab auf Vollständigkeit. Die ZSBA ist selbst keine zuständige Stelle und trifft keine Anerkennungsentscheidung. Die Kontaktaufnahme läuft über die Onlineregistrierung der Bundesagentur für Arbeit.

Höhe je nach Vorhaben
bundesweit
Zentrale Servicestelle Berufsanerkennung in Bonn, Zugang über die Bundesagentur für Arbeit
BundZuschuss

Anerkennungszuschuss des Bundes

Der Anerkennungszuschuss erstattet Erwerbstaetigen mit niedrigem Einkommen und Erwerbslosen die Kosten für Anerkennungsverfahren und Zeugnisbewertungen. Für ein Anerkennungsverfahren oder eine Zeugnisbewertung werden 100 bis 600 Euro gefördert, für Qualifikationsanalysen bis zu 1200 Euro und für Qualifizierungsmaßnahmen maximal 3000 Euro pro Person. Die Einkommensgrenze liegt bei 32000 Euro brutto im Jahr für Einzelpersonen und 50000 Euro für Ehe- und Lebenspartnerschaften. Antragsberechtigt sind Personen mit gewoehnlichem Aufenthalt in Deutschland, nachgewiesen durch eine Meldebestätigung, unabhängig von Staatsangehoerigkeit und Aufenthaltsstatus.

100 Euro bis 3.000 Euro
bundesweit
Forschungsinstitut Betriebliche Bildung (f-bb) in Chemnitz als zentrale Förderstelle, im Auftrag des Bundes
BundSonstiges

Anerkennung auslaendischer Berufsqualifikationen nach dem BQFG

Das Berufsqualifikationsfeststellungsgesetz dient der besseren Nutzung von im Ausland erworbenen Berufsqualifikationen für den deutschen Arbeitsmarkt. Antragsberechtigt ist jede Person, die im Ausland einen Ausbildungsnachweis erworben hat, unabhängig von Staatsangehoerigkeit und Aufenthaltsstatus. Die zuständige Stelle bestätigt den Eingang binnen eines Monats und entscheidet innerhalb von drei Monaten nach Vorliegen der vollständigen Unterlagen über die Gleichwertigkeit, die Frist kann einmal angemessen verlaengert werden. Welche Stelle zuständig ist, zeigt das Portal anerkennung-in-deutschland.de.

Höhe je nach Vorhaben
bundesweit
Je nach Beruf zuständige Stelle, etwa Industrie- und Handelskammer, Handwerkskammer, Landesbehörde oder Approbationsbehörde
BundBeratung

Jugendmigrationsdienste (JMD)

Die Jugendmigrationsdienste begleiten zugewanderte Jugendliche und junge Erwachsene bis zum Alter von 27 Jahren auf ihrem Bildungs- und Berufsweg. Angeboten werden individuelles Case Management mit Integrationsförderplan, Einzelberatung, Elternarbeit und Gruppenangebote zu Themen wie Bildungssystem, Berufsorientierung, Erziehung sowie Sprach- und Computerkurse. Die Beratung ist jederzeit kostenlos. Bundesweit gibt es laut BAMF über 420 Standorte, die Website jugendmigrationsdienste.de nennt rund 500 Dienste; zu finden über BAMF-NAvI oder jmd4you.de, wo auch anonyme Onlineberatung möglich ist.

Höhe je nach Vorhaben
bundesweit
Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend, Durchführung durch Caritas, Diakonie, AWO, Internationaler Bund, Paritätischer Wohlfahrtsverband und Deutsches Rotes Kreuz
BundBeratung

Migrationsberatung für erwachsene Zuwanderer (MBE)

Die MBE beraet erwachsene Zugewanderte kostenlos und individuell bei allen Fragen rund um das Ankommen in Deutschland. Themen sind Deutsch lernen, Anerkennung von Schul- und Berufsabschlüssen, Wohnen, Krankenversicherung und Zugang zu medizinischer Versorgung sowie Familie, Ehe und Erziehung. Träger sind die Arbeiterwohlfahrt, der Deutsche Caritasverband, das Diakonische Werk, der Paritätische Wohlfahrtsverband, das Deutsche Rote Kreuz, die Zentralwohlfahrtsstelle der Juden in Deutschland und der Bund der Vertriebenen. Beratungsstellen findet man über migrationsberatung.org, die mbeon-App und BAMF-NAvI.

Höhe je nach Vorhaben
bundesweit
Bundesamt für Migration und Fluechtlinge (BAMF), Durchführung durch die Wohlfahrtsverbände und den Bund der Vertriebenen
BundSonstiges

Frühpaedagogik-Berufssprachkurs

Der Frühpaedagogik-BSK ist ein seit Juni 2024 laufender Modellkurs für Menschen mit Deutsch als Zweitsprache, die in der Kindertagesbetreuung arbeiten oder arbeiten wollen. Es gibt drei Varianten: Frühpaedagogik FU mit 150 bis 400 Unterrichtseinheiten ohne Zertifikatsprüfung, Frühpaedagogik B2 mit 300 bis 500 Unterrichtseinheiten und Abschluss auf B2 sowie Frühpaedagogik C1 mit 400 bis 500 Unterrichtseinheiten und Abschluss auf C1. Die Kurse sind grundsaetzlich kostenfrei, Beschäftigte mit einem Jahreseinkommen über 20000 Euro zahlen laut BAMF 2,56 Euro pro Unterrichtseinheit, Lernmaterialien sind kostenfrei.

Höhe je nach Vorhaben
bundesweit
Bundesamt für Migration und Fluechtlinge (BAMF), Zulassung über BAMF, Agentur für Arbeit oder Jobcenter
BundSonstiges

Anerkennungs-Berufssprachkurs für Gesundheits- und Heilberufe

Der Anerkennungs-BSK bereitet Fachkräfte aus dem Ausland sprachlich auf die Anerkennung ihres Gesundheitsabschlusses in Deutschland vor. Für akademische Heilberufe wie Aerztinnen, Zahnaerzte und Apothekerinnen führt er zum Niveau C1, für Gesundheitsfachberufe wie Pflegekräfte, Hebammen und Physiotherapeutinnen zum Niveau B2. Beide Kurstypen umfassen etwa 600 Unterrichtseinheiten in Gruppen von 10 bis 15 Personen. Die Kurse sind grundsaetzlich kostenfrei, Beschäftigte mit einem Jahreseinkommen über 20000 Euro zahlen laut BAMF 2,56 Euro pro Unterrichtseinheit, wovon 50 Prozent später erstattet werden.

Höhe je nach Vorhaben
bundesweit
Bundesamt für Migration und Fluechtlinge (BAMF), Zulassung über BAMF, Agentur für Arbeit oder Jobcenter
BundSonstiges

Azubi-Berufssprachkurs (Azubi-BSK)

Der Azubi-BSK unterstützt Auszubildende mit Migrationsgeschichte während der Berufsausbildung sprachlich, vermittelt Fachwortschatz und bereitet auf Zwischen- und Abschlussprüfungen vor. Ein Kurs läuft über ein Berufsschuljahr und umfasst 70 bis 150 Unterrichtseinheiten, empfohlen werden mindestens 100. Er kann vor, während oder ausbildungsbegleitend stattfinden, in Praesenz, online oder hybrid. Die Teilnahme ist für Auszubildende kostenfrei, das BAMF finanziert Unterricht und Materialien, Betriebe stellen die Auszubildenden für die Kurszeiten frei.

Höhe je nach Vorhaben
bundesweit
Bundesamt für Migration und Fluechtlinge (BAMF)
BundSonstiges

Job-Berufssprachkurs (Job-BSK)

Der Job-BSK ist ein arbeitsplatznaher Deutschkurs mit betrieblicher Kommunikation, arbeitsplatzbezogener Sprachförderung und individueller Lernbegleitung. Er richtet sich an Personen mit mindestens Sprachniveau A2, die beschäftigt sind, eine Zusage für eine Stelle haben oder sich in einer betrieblichen Vorbereitung befinden. Ein Kurs umfasst 100 bis 150 Unterrichtseinheiten zu je 45 Minuten, meist zwei bis drei Monate in Teilzeit. Die Teilnahme ist in der Regel kostenfrei, bei einem Jahreseinkommen über 20000 Euro fallen laut BAMF rund 2,56 Euro je Unterrichtseinheit an, die auch der Arbeitgeber tragen kann.

Höhe je nach Vorhaben
bundesweit
Bundesamt für Migration und Fluechtlinge (BAMF), Zulassung über Agentur für Arbeit, Jobcenter oder BAMF
BundSonstiges

Berufssprachkurse nach § 45a AufenthG (Basiskurse B1, B2, C1)

Die Berufssprachkurse sind das bundesweite Angebot zur berufsbezogenen Deutschsprachförderung und bauen auf dem Integrationskurs auf. Es gibt Zertifikatskurse auf den Niveaustufen A2, B1, B2, C1 und C2 des Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens. Die Teilnahme ist grundsaetzlich kostenfrei, Beschäftigte mit einem zu versteuernden Jahreseinkommen über 20000 Euro bzw. 40000 Euro bei gemeinsamer Veranlagung zahlen laut BAMF 2,56 Euro pro Unterrichtseinheit, ein Kurs mit 400 Unterrichtseinheiten kostet damit höchstens 1024 Euro. Die Teilnahmeberechtigung stellt das Jobcenter oder die Agentur für Arbeit aus, Beschäftigte und Selbständige beantragen sie direkt beim BAMF.

Höhe je nach Vorhaben
bundesweit
Bundesamt für Migration und Fluechtlinge (BAMF), Zulassung über Agentur für Arbeit, Jobcenter oder BAMF
BundSonstiges

Erstorientierungskurse (EOK)

Erstorientierungskurse vermitteln erste Deutschkenntnisse und Orientierungswissen für den Alltag in Deutschland. Sie richten sich vorrangig an Asylsuchende, bei freien Plätzen können auch Schutzberechtigte und EU-Zugewanderte teilnehmen, nicht jedoch Kinder im schulpflichtigen Alter. Ein Kurs besteht aus sechs Modulen zu je 50 Unterrichtseinheiten, insgesamt 300 Unterrichtseinheiten, wobei das Modul zu Werten und Zusammenleben für alle verpflichtend ist. Die Teilnahme ist freiwillig und kostenfrei, Kursangebote findet man über BAMF-NAvI.

Höhe je nach Vorhaben
bundesweit
Bundesamt für Migration und Fluechtlinge (BAMF), Durchführung durch Kursträger in den Bundesländern

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