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MID-Digitale Sicherheit Nordrhein-Westfalen
MID-Digitale Sicherheit fördert Maßnahmen zur IT-Sicherheit in Kleinst- und KMU aus Nordrhein-Westfalen mit 50 Prozent der förderfähigen Investitionskosten, maximal 15.000 Euro bei einer Bagatellgrenze von 4.000 Euro. Förderfähig sind die Analyse der IT-Dienste durch externe Anbieter, Schulungen der Beschäftigten sowie Anschaffung und Installation von Software und Hardware wie Virenschutz, Anti-Ransomware, Patchmanagement und Firewalls. Die Laufzeit beträgt maximal 12 Monate, je Unternehmen ist die Förderung einmal in 24 Monaten möglich. Anmeldung erfolgt über ein monatliches Losverfahren. Website, Onlineshop und Onlinemarketing sind kein Fördergegenstand.
MID-Digitalisierung Nordrhein-Westfalen
MID-Digitalisierung fördert die Entwicklung oder Weiterentwicklung digitaler Produkte mit Technologien wie Kuenstlicher Intelligenz, maschinellem Lernen, Data-Mining, Echtzeitverarbeitung oder AR und VR. Der Zuschuss beträgt 50 Prozent der förderfähigen Kosten, maximal 15.000 Euro, die Bagatellgrenze liegt bei 4.000 Euro. Das Vorhaben muss innerhalb von 3 bis 12 Monaten umgesetzt werden, je Unternehmen ist die Förderung nur einmal in zwei Jahren möglich. Eine gewoehnliche Unternehmenswebsite, ein Standard-Onlineshop oder Onlinemarketing erfuellen die geforderte Technologie- und Innovationstiefe nicht und sind damit nicht förderfähig.
Mittelstand Innovativ und Digital (MID) Nordrhein-Westfalen
MID buendelt drei Bausteine: MID-Digitalisierung und MID-Digitale Sicherheit mit jeweils bis zu 15.000 Euro Zuschuss sowie MID-Assistentin und MID-Assistent mit bis zu 48.000 Euro für die Einstellung von Hochschulabsolventen für innovative Vorhaben. Antragsberechtigt sind KMU mit Sitz in Nordrhein-Westfalen, die Förderung erfolgt als De-minimis-Beihilfe. Das Verfahren ist zweistufig, mit Losverfahren beziehungsweise Warteliste. Zum 1. Januar 2026 übernimmt die NRW.BANK die Abwicklung neuer Vorhaben vom Projektträger Juelich. Standard-Websites, Standard-Onlineshops und Onlinemarketing sind kein Fördergegenstand.
Distr@l - Digitalisierungsförderung Hessen
Distr@l fördert in vier Förderlinien Machbarkeitsstudien, digitale Innovationsprojekte mit den Zweigen Produktinnovation, Prozessinnovation und Pioniere, Wissens- und Transferprojekte sowie Validierungs- und Wachstumsvorhaben. Gefördert werden Forschungs- und Entwicklungsprojekte, die den Stand der digitalen Technik signifikant erhöhen; das Programm ist themenoffen mit Anwendungsbezug. Skizzen können laufend eingereicht werden, für 2026 gelten Stichtage im August, September, November und Dezember. Die Gründungs- und Early-Seed-Phase ist ausgeschlossen; klassische Websites, Onlineshops und Onlinemarketing erfuellen die geforderte Innovationshöhe nicht und sind damit nicht förderfähig.
Hamburg-Kredit Digital
Der Hamburg-Kredit Digital finanziert Digitalisierungsvorhaben Hamburger Unternehmen mit Krediten von 25.000 bis 2,5 Millionen Euro und bis zu 10 Jahren Laufzeit. Die IFB verbilligt KfW-Mittel, übernimmt eine 50-prozentige Haftungsfreistellung und gewährt aus Landesmitteln einen Zuschuss von bis zu 12 Prozent des Kreditbetrags, maximal 20.000 Euro. Finanziert werden Software und Hardware, Systemintegration wie ERP und CRM, IT-Sicherheit, Qualifizierung der Beschäftigten und die Entwicklung digitaler Geschäftsmodelle. Eine reine Standard-Website, ein Standard-Onlineshop oder Onlinemarketing sind kein eigenständiger Finanzierungszweck.
Hamburg Digital Check
Der Hamburg Digital Check bezuschusst Beratungsleistungen zu Informationssicherheit und digitaler Transformation mit bis zu 50 Prozent der förderfähigen Beratungsausgaben, maximal 7.500 Euro. Antragsberechtigt sind rechtlich selbstständige KMU nach EU-Definition aus Gewerbe, Handwerk und freien Berufen mit Betriebsstätte in Hamburg. Die Beratung muss in ein konkretes Umsetzungskonzept muenden, der Berater muss qualifiziert sein. Gefördert wird nur die Beratung: Die Erstellung einer Website, eines Onlineshops oder Onlinemarketing selbst wird nicht bezuschusst.
Digitaler Mittelstand KI Bremen
Das Programm fördert digitale und KI-gestützte Arbeits- und Produktionsprozesse sowie Cybersicherheit in Bremer Klein- und Kleinstunternehmen und bei Soloselbständigen. Klein- und Kleinstunternehmen sowie Soloselbständige erhalten 40 Prozent, mittlere Unternehmen 30 Prozent der förderfähigen Kosten, maximal 17.000 Euro; bei Gründungen unter zwölf Monaten maximal 5.000 Euro. Die Mindestprojektkosten liegen bei 1.000 Euro. Ausdrücklich nicht gefördert werden Standardsoftware und Standardhardware, Bueroausstattung, die Erstellung einer Website zur Unternehmenspraesentation, Werbung und Onlinemarketing sowie reine Compliance-Maßnahmen. Anträge sind ab 1. April 2026 über das Förderbar-Portal möglich.
Digitalbonus Bayern (Standard und Plus)
Der Digitalbonus Bayern wurde neu aufgelegt und läuft bis 31.12.2027. Kleine Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft mit weniger als 50 Beschäftigten und höchstens 10 Millionen Euro Umsatz oder Bilanzsumme erhalten im Digitalbonus Standard bis zu 7.500 Euro und im Digitalbonus Plus für besonders innovative Vorhaben bis zu 30.000 Euro, jeweils 50 Prozent der förderfähigen Ausgaben. Maßnahmen unter 4.000 Euro Gesamtausgaben sind nicht förderfähig. Ausdrücklich ausgeschlossen sind Standard-Webseiten ohne tiefe betriebliche Integration, Standard-Webshops und Shop-Templates, Standard-Onlinemarketing wie SEO, Display-Advertising und E-Mail-Marketing sowie grafische und redaktionelle Dienstleistungen.
Programm Digitales Europa (DIGITAL)
Das Programm Digitales Europa stellt für 2021 bis 2027 mehr als 8,1 Milliarden Euro bereit und fördert Hochleistungsrechnen, Kuenstliche Intelligenz, Cybersicherheit, fortgeschrittene digitale Kompetenzen, die breite Nutzung digitaler Technologien, Halbleiter sowie die Europäischen Digitalen Innovationszentren. Zielgruppen sind Unternehmen, öffentliche Verwaltungen und KMU, in der Regel im Konsortium. 2026 sind mehrere Aufrufe offen. Einzelne Websites, Onlineshops oder Onlinemarketing sind kein Fördergegenstand.
Förderung unternehmerischen Know-hows (Unternehmensberatungen für KMU)
Das BAFA bezuschusst Unternehmensberatungen zu allen wirtschaftlichen, finanziellen, personellen und organisatorischen Fragen der Unternehmensführung; Digitalisierungsberatung fällt darunter. In den neuen Bundesländern werden 80 Prozent, maximal 2.800 Euro erstattet, in den alten Bundesländern 50 Prozent, maximal 1.750 Euro. Antragsberechtigt sind KMU der gewerblichen Wirtschaft und Angehoerige der Freien Berufe. Die Richtlinie gilt für Anträge bis 31.12.2026. Gefördert wird nur die Beratungsleistung, nicht die Umsetzung: Kosten für Website, Onlineshop oder Onlinemarketing werden nicht erstattet.
Beratungsnetzwerk im Handwerk (Betriebsberatung, Beauftragte für Innovation und Technologie)
Der Bund finanziert das Beratungsnetzwerk der Handwerksorganisationen mit. Gefördert werden Personalstellen: Betriebsberatungsstellen mit 24.100 Euro je Vollzeitstelle und Jahr, Beauftragte für Innovation und Technologie mit 30.100 Euro, Fachberatungs- und Informationsstellen mit 24.100 Euro, jeweils bis maximal 50 Prozent der förderfähigen Gesamtausgaben. Handwerksbetriebe erhalten dadurch kostenguenstige Beratung, unter anderem zu Technik und Digitalisierung. Das Programm läuft bis Mitte 2027. Zuschüsse für eigene Websites, Onlineshops oder Onlinemarketing gibt es hier nicht.
Smarte.Land.Regionen
Smarte.Land.Regionen unterstützt Landkreise dabei, eine Digitalstrategie zu erarbeiten und digitale Lösungen für die Daseinsvorsorge zu entwickeln und einzuführen, etwa in Mobilität, Gesundheit und Nahversorgung. Das Modellvorhaben gehoert zur Digitalisierungsförderung des Bundeslandwirtschaftsministeriums für ländliche Regionen. Antragsteller sind Landkreise und kommunale Zusammenschlüsse, nicht einzelne Betriebe. Kommerzielle Websites, Onlineshops und Onlinemarketing sind ausdrücklich kein Fördergegenstand.
Digitale Experimentierfelder in der Landwirtschaft
Mit dem Bundesprogramm Digitalisierung in der Landwirtschaft fördert der Bund digitale Experimentierfelder, in denen digitale Techniken für Pflanzenbau und Tierhaltung unter Praxisbedingungen erprobt werden. Bundesweit bestehen 14 Experimentierfelder, das Volumen lag bei rund 70 Millionen Euro für den Zeitraum 2019 bis 2025. Zielgruppe sind landwirtschaftliche Praxis, Forschung, Beratung und Landtechnik. Einzelbetriebliche Investitionen, Websites, Onlineshops oder Onlinemarketing werden nicht gefördert, es handelt sich um Forschungs- und Transfervorhaben.
Cyberagentur: Forschungsprogramme Cybersicherheit
Die Cyberagentur vergibt Forschungsaufträge und Forschungsprogramme zur Cybersicherheit und steht unter Aufsicht des Bundes. Für 2026 stehen rund 109 Millionen Euro für Forschungsprogramme bereit, bisher wurden 14 Programme mit typischen Laufzeiten von vier bis fuenf Jahren vergeben. Schwerpunkte sind sichere Gesellschaft, Cybersicherheit komplexer Systeme, Schlüsseltechnologien und vertrauenswuerdige technische Wertschöpfungsketten. Die Vergabe läuft über Ausschreibungen und Ideenwettbewerbe, nicht über ein klassisches Antragsformular. Website, Onlineshop und Onlinemarketing sind kein Fördergegenstand.
Initiative IT-Sicherheit in der Wirtschaft
Die Initiative fördert Projekte, die kleinen und mittleren Unternehmen helfen, ihre IT-Sicherheit zu verbessern, etwa über Transferstellen und Sensibilisierungsprojekte. Antragsberechtigt sind ausschließlich öffentliche oder nicht gewinnorientierte Institutionen wie Hochschulen, Forschungseinrichtungen, Verbände, Kammern und Behörden, nicht die Unternehmen selbst. Gefördert werden bis zu 90 Prozent der zuwendungsfähigen Kosten bei Kostenbasis beziehungsweise bis 100 Prozent bei Ausgabenbasis, Laufzeit bis zu drei Jahre. Alle Ergebnisse müssen öffentlich zugänglich sein. Website, Onlineshop und Onlinemarketing sind kein Fördergegenstand.
Rahmenprogramm Entwicklung digitaler Technologien
Das Rahmenprogramm fördert Forschungs- und Entwicklungsvorhaben zu digitalen Schlüsseltechnologien, darunter Methoden der Kuenstlichen Intelligenz, neue Kommunikationstechnologien, IT-Sicherheitstechnologien und Quantencomputing. Unternehmen erhalten bis zu 50 Prozent der zuwendungsfähigen Kosten, Forschungseinrichtungen bis zu 100 Prozent, KMU können Zuschlaege erhalten. Anträge werden auf konkrete Förderaufrufe hin eingereicht, das Programm läuft bis Ende 2030. Standard-Websites, Onlineshops und Onlinemarketing sind nicht förderfähig.
Krankenhauszukunftsfonds (KHZF)
Der Krankenhauszukunftsfonds stellt rund 4,3 Milliarden Euro bereit, davon 3 Milliarden Euro vom Bund und 1,3 Milliarden Euro von den Ländern. Gefördert werden Notfallkapazitäten, digitale Infrastruktur, IT- und Cybersicherheit, Telemedizin, Robotik und Hightech-Medizin in Krankenhäusern. Der Träger muss mindestens 30 Prozent der förderfähigen Kosten selbst tragen. Krankenhausträger melden ihren Bedarf beim Land an, das Land beantragt beim BAS. Websites, Onlineshops und Onlinemarketing sind kein Fördergegenstand.
DigitalPakt Schule 2.0
Der DigitalPakt Schule 2.0 stellt über fuenf Jahre rund 5 Milliarden Euro für die digitale Ausstattung von Schulen bereit, haelftig von Bund und Ländern getragen. Das Programm läuft bis Ende 2030, Maßnahmen an Schulen können bis 2032 abgeschlossen werden. Ein vorzeitiger Maßnahmenbeginn ist ab dem 1. Januar 2026 möglich. Anträge stellen die Schulträger, sobald das jeweilige Land seine Förderrichtlinie veröffentlicht hat. Gefördert werden digitale Infrastruktur und Ausstattung an Schulen, keine kommerziellen Websites, Onlineshops oder Onlinemarketing.
Gigabitförderung des Bundes 2.0 (Gigabit-Richtlinie 2.0)
Die Gigabit-Richtlinie des Bundes 2.0 fördert den Ausbau gigabitfähiger Netze dort, wo kein eigenwirtschaftlicher Ausbau stattfindet. Antragsberechtigt sind Gebietskörperschaften, also Gemeinden, Landkreise, Zweckverbände und kommunale Unternehmen, nicht Privatpersonen oder Betriebe. Gefördert werden 50 Prozent der förderfähigen Kosten, in strukturschwachen Regionen bis zu 70 Prozent, maximal 100 Millionen Euro je Projekt; Beratungsleistungen bis 200.000 Euro. Voraussetzung sind Markterkundungsverfahren und eine wesentliche Verbesserung der Versorgung. Website, Onlineshop und Onlinemarketing sind ausdrücklich kein Fördergegenstand, es geht ausschließlich um Netzinfrastruktur.
Investitionskredit Digitale Infrastruktur (KfW)
Der Investitionskredit Digitale Infrastruktur finanziert den Ausbau von Glasfasernetzen in Deutschland, insbesondere Hochgeschwindigkeitsnetze bis ins Gebäude oder in die Wohnung. Finanziert werden bis zu 100 Prozent der förderfähigen Kosten, maximal 50 Millionen Euro je Vorhaben, mit langen Zinsbindungen und tilgungsfreien Anlaufjahren. Antragsberechtigt sind gewerbliche und kommunale Unternehmen, gemeinnützige Organisationen sowie Körperschaften des öffentlichen Rechts. Eine Kombination mit dem Zuschuss aus dem Bundesbreitbandprogramm ist ausgeschlossen. Website, Onlineshop und Onlinemarketing sind nicht Gegenstand des Programms.
ERP-Förderkredit Digitalisierung (KfW 511/512)
Der ERP-Förderkredit Digitalisierung finanziert Digitalisierungsvorhaben von KMU, größeren Mittelstaendlern und Freiberuflern mit bis zu 25 Millionen Euro je Vorhaben, in Förderstufe 1 bis 7,5 Millionen Euro. Finanziert werden Erwerb und Einführung von Hard- und Software, Cloud-Migration, ERP-Systeme, Kuenstliche Intelligenz, IT-Sicherheit sowie zugehoerige Personal- und Beratungskosten. In den Stufen 2 und 3 ist ein Tilgungszuschuss von bis zu 3 beziehungsweise 5 Prozent möglich. Eine reine Standard-Website, ein Standard-Onlineshop oder Onlinemarketing sind kein eigenständiger Förderzweck; digitale Kundenschnittstellen sind nur als Teil eines größeren Digitalisierungsvorhabens finanzierbar.
Zukunftszentren (BMAS/ESF Plus)
Die regionalen Zukunftszentren unterstützen kleine und mittlere Unternehmen, deren Beschäftigte sowie Solo-Selbständige beim digitalen, ökologischen und demografischen Wandel. Schwerpunkte sind Kuenstliche Intelligenz, Digitalisierung von Arbeitsprozessen und Qualifizierung. Die Beratungs- und Qualifizierungsangebote sind kostenfrei, finanziert aus Bundes- und ESF-Plus-Mitteln. Bundesweit bestehen vierzehn Einrichtungen. Es gibt kein Geld für Website, Onlineshop oder Onlinemarketing, sondern Begleitung und Weiterbildung.
Transferstelle Cybersicherheit im Mittelstand
Die Transferstelle buendelt bundesweit kostenfreie Angebote zur IT-Sicherheit für kleine und mittlere Unternehmen, Start-ups und Handwerksbetriebe. Dazu gehoeren der CYBERsicher Check zur Selbsteinschaetzung, CYBERDialoge mit Fachleuten, die CYBERsicher Notfallhilfe im Angriffsfall sowie eine ISMS-Werkstatt. Alle Leistungen sind kostenfrei und anbieterneutral. Es handelt sich um Beratung und Qualifizierung, nicht um Investitionszuschüsse; Website, Onlineshop und Onlinemarketing sind kein Fördergegenstand.
KI-Trainerinnen und KI-Trainer der Mittelstand-Digital Zentren
Die KI-Trainerinnen und KI-Trainer sind ein eigenes Angebot innerhalb der Mittelstand-Digital Zentren und richten sich an kleine und mittlere Unternehmen, die Kuenstliche Intelligenz einsetzen wollen. Sie sensibilisieren, qualifizieren und begleiten erste Anwendungsfaelle im Betrieb, zusammen mit Klima-Coaches und Fachexpertinnen. Das Angebot ist durch die Förderung des BMWE kostenfrei und anbieterneutral. Gefördert wird ausschließlich Wissenstransfer: Website, Onlineshop und Onlinemarketing werden nicht finanziert.
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