Förderprogramme
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- Sanierung489
- Heizung225
- Photovoltaik156
- Dämmung82
- Fenster und Türen36
- Neubau181
- Wohneigentum173
- Mobilität551
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- Natur und Umwelt423
- Landwirtschaft190
- Kultur278
- Sport166
- Soziales552
- Ehrenamt231
- Export79
- Sozialleistung519
- Wohnen und Miete223
- Gesundheit und Pflege250
- Zuwanderung und Integration115
- Sonstiges603
Göttingen: Zuschuss für Balkon-Photovoltaikanlagen mit Speicher
Wird eine steckerfertige Balkon-Photovoltaikanlage um einen Batteriespeicher ergänzt, zahlt die Stadt Göttingen einen Zuschuss von bis zu 250 Euro. Auch hier ist ein einkommensbezogener Bonus von bis zu 150 Euro möglich, sodass insgesamt bis zu 400 Euro erreichbar sind. Der Speicher erlaubt es, den am Tag erzeugten Solarstrom abends zu nutzen und erhöht damit den Eigenverbrauch. Die Förderquote ist auf 80 Prozent der zuwendungsfähigen Bruttoausgaben begrenzt.
Förderung heimischer Laubbaeume Duisburg
Die Stadt Duisburg fördert die Neupflanzung von bis zu drei heimischen Laubbaeumen mit einem Stammumfang von 16 bis 18 Zentimetern auf privaten Grundstücken. Übernommen werden die Kosten für Anschaffung und Anlieferung sowie für die Pflanzung durch einen Fachbetrieb. Die maximale Fördersumme beträgt 400 Euro je Baum. Der Antrag ist vor der Pflanzung bei der Regenagentur der Wirtschaftsbetriebe Duisburg zu stellen.
Mach was draus! - Förderung kleiner Umweltprojekte Düsseldorf
Mit Mach was draus! fördert die Stadt Düsseldorf unbürokratisch kleine Umweltprojekte mit bis zu 400 Euro je Projekt. Erstmalig stehen im laufenden Jahr insgesamt 20.000 Euro zur Verfügung; ob das Budget in Folgejahren fortgeschrieben wird, ist auf der Seite nicht zugesagt.
THG-Prämie geld-für-eauto.de für E-Fahrzeuge und Ladestrom
Drei Auszahlungsvarianten für Pkw der Klasse M1 im Jahr 2026: Express mit 340 Euro innerhalb von maximal sieben Tagen, Garantie mit 390 Euro nach etwa 18 bis 24 Wochen und Risiko mit bis zu 400 Euro, bei dem 90 Prozent des Marktpreises ausgezahlt werden. Für Ladestrom aus Ladesäulen und geteilten Wallboxen zahlt der Anbieter 17 Cent je Kilowattstunde. Plug-in-Hybride werden nicht angenommen.
THG-Prämie über geld-für-eauto.de
Die Hamburger ZusammenStromen GmbH betreibt geld-für-eauto.de und bietet für 2026 drei Auszahlungsmodelle an: Express mit 340 Euro innerhalb von maximal sieben Tagen, Garantie mit 390 Euro nach rund 18 bis 24 Wochen und ein marktabhängiges Modell mit bis zu 400 Euro. Angenommen werden Fahrzeuge der Klasse M1 mit rein batterieelektrischem Antrieb, Hybride sind ausgeschlossen. Für die Anmeldung wird der Fahrzeugschein hochgeladen, den Rest übernimmt der Anbieter. Ein Empfehlungsprogramm bringt zusätzlich 25 Euro je geworbenem Kunden.
Unterhaltsvorschuss
Der Unterhaltsvorschuss ist eine staatliche Leistung für Kinder von Alleinerziehenden, wenn der andere Elternteil keinen oder zu wenig Unterhalt zahlt. Er beträgt monatlich 227 Euro für Kinder bis 5 Jahre, 299 Euro für Kinder von 6 bis 11 Jahren und 394 Euro für Kinder von 12 bis 17 Jahren. Die Sätze gelten seit dem 1. Januar 2025 und bleiben 2026 unverändert, weil sich der Unterhaltsvorschuss aus dem Mindestunterhalt abzüglich des vollen Kindergeldes ergibt und beide zum 1. Januar 2026 gleichmäßig gestiegen sind (Mindestunterhalt 486, 558 und 653 Euro abzüglich 259 Euro Kindergeld, Stand 01.01.2026). Beantragt wird er bei der Unterhaltsvorschussstelle des Jugendamts am Wohnort.
Unterhaltsvorschuss
Zahlt der andere Elternteil keinen, unregelmäßigen oder zu geringen Unterhalt, springt der Staat mit dem Unterhaltsvorschuss ein. Seit dem 1. Januar 2025 beträgt er bis zu 227 Euro für Kinder von null bis fuenf Jahren, 299 Euro von sechs bis elf Jahren und 394 Euro von zwölf bis siebzehn Jahren. Für Kinder ab zwölf gilt die Einschränkung, dass sie nicht auf Grundsicherung angewiesen sein dürfen oder der betreuende Elternteil mindestens 600 Euro brutto verdient. Das Jugendamt holt sich das Geld beim unterhaltspflichtigen Elternteil zurück.
Unterhaltsvorschuss
Staatliche Leistung für Kinder von Alleinerziehenden, wenn der andere Elternteil keinen, unregelmäßigen oder zu geringen Unterhalt zahlt. Seit dem 1. Januar 2025 beträgt der Vorschuss 227 Euro monatlich für Kinder bis 5 Jahre, 299 Euro für Kinder von 6 bis 11 Jahren und 394 Euro für Kinder von 12 bis 17 Jahren. Der andere Elternteil muss den Vorschuss später zurückzahlen, wenn er leistungsfähig ist.
Förderprogramm Klimaneutrale Gebäude (FKG) - Stecker-Solar-Geräte (Balkonkraftwerke)
Die Stadt München fördert Balkonkraftwerke mit 0,40 Euro je Watt Peak bis 800 Watt Peak, maximal 50 Prozent der Kosten. Inhaberinnen und Inhaber des München-Passes erhalten 95 Prozent der förderfähigen Investitionskosten. Antragsberechtigt sind Privatpersonen mit Wohnsitz in der Wohneinheit, Gebäudeeigentümer sowie sozial engagierte Initiativen.
Förderprogramm Klimaneutrale Gebäude München: Balkonkraftwerke
Die Landeshauptstadt München bezuschusst Balkonkraftwerke mit 0,40 Euro je Watt peak, gefördert werden bis zu 800 Watt peak je Wohneinheit, höchstens jedoch 50 Prozent der Kosten. Inhaber eines München-Passes erhalten 95 Prozent der förderfähigen Investitionskosten. Förderfähig sind Anschaffungspreis, Installation und Befestigung, ein zusammen mit dem Geraet gekaufter Speicher sowie beim München-Pass auch die Installation einer geeigneten Steckdose. Der Antrag muss zwingend vor Kauf oder Bestellung gestellt werden.
Göttingen: Zuschuss für Balkon-Photovoltaikanlagen
Die Stadt Göttingen bezuschusst Anschaffung, Installation und Inbetriebnahme einer steckerfertigen Balkon-Photovoltaikanlage mit bis zu 150 Euro. Wer bestimmte Sozialleistungen bezieht, etwa Bürgergeld, Grundsicherung, Wohngeld, Kinderzuschlag oder Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz, erhält auf Antrag weitere 150 Euro, insgesamt also bis zu 300 Euro. Das gilt auch für Inhaber eines Sozialpasses sowie für Studierende mit BAföG und Auszubildende mit Berufsausbildungsbeihilfe im eigenen Haushalt. Die Förderquote ist auf 80 Prozent der zuwendungsfähigen Bruttoausgaben begrenzt.
Ausbildungsstipendium der Konrad-Adenauer-Stiftung
Als Pilotprojekt fördert die Konrad-Adenauer-Stiftung auch Auszubildende mit 300 Euro im Monat während der Ausbildungszeit. Damit soll die Gleichwertigkeit von beruflicher und akademischer Bildung sichtbar werden. Neben dem Geld gibt es Seminare, Vernetzung und persönliche Begleitung. Das Programm ergänzt die klassische Studien- und Promotionsförderung.
Bayerisches Familiengeld
Das Bayerische Familiengeld zahlt für Kinder im zweiten und dritten Lebensjahr, also vom 13. bis zum 36. Lebensmonat, monatlich 250 Euro für das erste und zweite Kind und 300 Euro ab dem dritten Kind. Es ist einkommensunabhängig und wird zusätzlich zum Kindergeld gezahlt. Wer in Bayern Elterngeld beantragt hat, muss keinen gesonderten Antrag stellen. Für Kinder, die ab dem 1. Januar 2025 geboren sind, ist keine Familiengeldleistung mehr vorgesehen, laufende Faelle werden weiter bedient.
Bayerisches Familiengeld
Monatliche Leistung von 250 Euro je Kind, ab dem dritten Kind 300 Euro, im 13. bis 36. Lebensmonat. Gezahlt wird unabhängig von Einkommen und Erwerbstätigkeit. Für Kinder, die ab dem 1. Januar 2025 geboren sind, wird kein Familiengeld mehr gewährt, das Programm läuft damit aus.
Deutschlandstipendium
Das Deutschlandstipendium fördert Studierende mit 300 Euro monatlich, davon kommt die Hälfte vom Bund und die Hälfte von privaten Stiftern. Die Förderung läuft mindestens zwei Semester und kann bis zum Ende der Regelstudienzeit verlängert werden. Die Auswahl treffen die Hochschulen selbst, die Bewerbung läuft direkt dort. Berücksichtigt werden nicht nur Noten, sondern auch gesellschaftliches Engagement und das Überwinden persönlicher Hürden im Bildungsweg, was es für Menschen mit geringem Einkommen besonders interessant macht.
Deutschlandstipendium
Einkommensunabhängiges Stipendium von 300 Euro monatlich für begabte und leistungsstarke Studierende. Je 150 Euro tragen private Fördernde wie Unternehmen, Stiftungen oder Alumni und der Bund. Gefördert wird für mindestens zwei Semester und höchstens bis zum Ende der Regelstudienzeit, Hochschulen können bis zu 1,5 Prozent ihrer Studierenden fördern.
Deutschlandstipendium
Das Deutschlandstipendium fördert begabte und engagierte Studierende an staatlichen und staatlich anerkannten Hochschulen mit 300 Euro monatlich. Die Haelfte kommt vom Bund, die andere Haelfte von privaten Stifterinnen und Stiftern wie Unternehmen, Stiftungen oder Alumni. Die Förderung ist einkommensunabhängig, wird zusätzlich zum BAföG gezahlt und läuft mindestens zwei Semester, höchstens bis zum Ende der Regelstudienzeit. Beworben wird sich direkt an der eigenen Hochschule, nicht zentral. Neben Noten zählen gesellschaftliches Engagement und die Überwindung von Huerden in der eigenen Bildungsbiografie.
Förderrichtlinie Erneuerbare Energien und Speicher Teil B: Stecker-PV-Anlagen
Der Freistaat Sachsen fördert Stecker-PV-Anlagen, also Balkonkraftwerke, mit einem Festbetrag von 300 Euro je Anlage. Zuwendungsfähig sind die Ausgaben für die Anschaffung der Anlage einschließlich Montageset für Befestigung oder Aufstellung. Die Zweckbindungsfrist beträgt drei Jahre. Antrags- und Bewilligungsstelle ist die Sächsische Aufbaubank in Leipzig, das Verfahren läuft elektronisch über deren Förderportal. Die Stadt Leipzig ergänzt das Programm mit einem höheren Satz für Inhaber eines Leipzig-Passes.
Köln: Zuschuss für Inselanlagen in Kleingärten
Die Stadt Köln bezuschusst netzunabhängige Solar-Inselanlagen in Kleingärten mit 150 Euro je Garten. Inhaber eines Köln-Passes erhalten 300 Euro. Damit können Laubenbesitzer ihre Gartenlaube mit Solarstrom versorgen, ohne an das öffentliche Netz angeschlossen zu sein. Die Förderung ist Teil des gleichen städtischen Programms wie die Photovoltaik- und Speicherförderung und wird über das Förderportal der Stadt beantragt.
Köln: Zuschuss für Steckersolargeraete
Die Stadt Köln fördert Steckersolargeraete, also Balkonkraftwerke, mit 150 Euro je Geraet. Inhaber eines Köln-Passes erhalten 300 Euro. Anders als bei fest installierten Photovoltaikanlagen ist bei Steckersolargeraeten die Selbstmontage zulässig, ein Fachunternehmen ist nicht vorgeschrieben. Der Antrag läuft ausschließlich über das städtische Förderportal. Die Förderung ist Teil des städtischen Programms zur Gebäudesanierung und erneuerbaren Energien.
Riester-Kinderzulage
Zusätzliche Zulage zum Riester-Vertrag für jedes Kind, für das Kindergeld festgesetzt wird. Nach Paragraph 85 EStG beträgt sie 185 Euro jährlich, für nach dem 31. Dezember 2007 geborene Kinder 300 Euro jährlich (Stand des Gesetzestextes, Abruf August 2026). Bei verheirateten Eltern wird die Zulage grundsätzlich der Mutter zugeordnet, kann aber auf gemeinsamen Antrag dem Vater übertragen werden. Beantragt wird sie zusammen mit der Grundzulage über den Anbieter.
Sächsisches Landeserziehungsgeld
Sachsen zahlt Eltern, die ihr Kind im zweiten oder dritten Lebensjahr selbst betreuen, ein Landeserziehungsgeld von monatlich 150 Euro für das erste Kind, 200 Euro für das zweite und 300 Euro ab dem dritten Kind. Voraussetzung ist, dass für das Kind kein staatlich geförderter Kita- oder Tagespflegeplatz genutzt wird und die Eltern höchstens 30 Wochenstunden arbeiten. Die Bezugsdauer beträgt je nach Kinderzahl und Beginn zwischen fuenf und zwölf Monaten, laengstens bis zum dritten Geburtstag. Die Leistung ist einkommensabhängig, ab dem dritten Kind wird sie einkommensunabhängig gezahlt.
Kinderzuschlag (KiZ)
Der Kinderzuschlag ist eine Leistung für Eltern, deren Einkommen für sich selbst reicht, aber nicht für die ganze Familie. Laut Familienportal, abgerufen im August 2026, beträgt er seit 1. Januar 2025 bis zu 297 Euro im Monat je Kind, darin enthalten ist ein Sofortzuschlag von 25 Euro je Kind. Der Höchstbetrag hängt am sächlichen Existenzminimum und wird jährlich überprüft, er ist deshalb vor Antragstellung neu zu kontrollieren. Er ist besonders wichtig, weil der Bezug automatisch den Zugang zu allen Leistungen für Bildung und Teilhabe eröffnet, einschließlich kostenlosem Mittagessen und Schulbedarfspaket. Beantragt wird online oder schriftlich bei der Familienkasse.
Förderbetrag zur betrieblichen Altersversorgung für Geringverdiener
Arbeitgeber, die für Beschäftigte mit geringem Einkommen zusätzlich zum Lohn in eine kapitalgedeckte betriebliche Altersversorgung einzahlen, erhalten 30 Prozent dieses Beitrags vom Staat zurück, höchstens 288 Euro im Kalenderjahr. Der Förderbetrag wird direkt bei der Lohnsteuer-Anmeldung von der abzuführenden Lohnsteuer abgezogen. Voraussetzung ist ein erstes Dienstverhältnis und ein zusätzlicher Arbeitgeberbeitrag. Die Einkommensgrenze ist inzwischen dynamisiert und an die Beitragsbemessungsgrenze der gesetzlichen Rentenversicherung gekoppelt.
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