Förderprogramme
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GRUEN hoch 3 - Fassadenbegrünung
Für bodengebundene Wandbegrünung zahlt die Stadt Köln 50 Prozent der förderfähigen Kosten, bei erforderlicher Sondernutzungserlaubnis für öffentliches Straßenland 60 Prozent. Bei wandgebundenen Fassadenbegrünungen, sogenannten vertikalen Gärten, gilt ein Höchstsatz von 40 Euro je Quadratmeter begrünter Wandfläche. Gefördert werden Bodenaufbereitung, Rankhilfen, Pflanzmodule sowie Pflanzen und Pflanzmaßnahmen.
GRUEN hoch 3 - Regenwasserspeicherung
Gefördert werden Anschaffung und Einbau von Regenwasserspeichern wie Zisternen, Regentanks und Regentonnen samt notwendiger Zuleitungen sowie einer Pumpe. Der Zuschuss beträgt 50 Prozent der als förderfähig anerkannten Kosten. Systeme bis 950 Liter werden nur in Verbindung mit einer bezuschussten Begrünungsmaßnahme gefördert, größere Retentionssysteme ab 950 Liter auch eigenständig.
GRW - Ausbau der wirtschaftsnahen kommunalen Infrastruktur (GRW-I)
Nicht rückzahlbarer Zuschuss für den Ausbau der wirtschaftsnahen kommunalen Infrastruktur, vorrangig in den regionalen Wachstumskernen. Gefördert werden die Erschließung und Erweiterung von Industrie- und Gewerbegelaende, Verkehrsanbindungen, Ver- und Entsorgungsleitungen sowie Maßnahmen in staatlich anerkannten Kur- und Erholungsorten. Die Basisförderung beträgt maximal 60 Prozent, mit Potenzialförderung bis zu weiteren 20 Prozent; Regionalmanagementvorhaben bis 75 Prozent und höchstens 200.000 Euro pro Jahr.
GRW - Gewerbliche Wirtschaft (Gemeinschaftsaufgabe Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur)
Investitionszuschüsse für Anschaffungs- und Herstellungskosten von Sachanlagevermögen wie Gebäude, Anlagen und Maschinen bei Investitionen in Mecklenburg-Vorpommern. Die Fördersätze sind regional gestaffelt: bis 25 Prozent für kleine und 15 Prozent für mittlere Unternehmen in den Landkreisen, 20 bzw. 10 Prozent in Schwerin und Rostock, bis 35 bzw. 25 Prozent in Vorpommern-Greifswald. Mindestens 50.000 Euro zuwendungsfähige Ausgaben sind erforderlich.
GRW - Gewerbliche Wirtschaft Mecklenburg-Vorpommern
Investitionszuschuss aus der Gemeinschaftsaufgabe Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur für Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft, die in Mecklenburg-Vorpommern investieren, einschließlich Neuansiedlungen und Errichtung neuer Betriebsstätten. Die Basisfördersaetze liegen bei 25 Prozent für kleine und 15 Prozent für mittlere Unternehmen in den Landkreisen, 20 beziehungsweise 10 Prozent in den kreisfreien Städten Schwerin und Rostock und 35 beziehungsweise 25 Prozent im Landkreis Vorpommern-Greifswald. Vorhaben mit zuwendungsfähigen Ausgaben unter 50.000 Euro sind ausgeschlossen. Das Land erarbeitet derzeit eine neue Richtlinie, die Konditionen können sich also aendern.
GRW - Gewerbliche Wirtschaft Nordrhein-Westfalen
Investitionszuschuss aus der Bund-Länder-Gemeinschaftsaufgabe Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur für gewerbliche Unternehmen einschließlich des Tourismusgewerbes in den strukturschwachen C- und D-Fördergebieten des Landes. Das Programm hiess bis zur neuen Förderrichtlinie Regionales Wirtschaftsförderungsprogramm (RWP NRW). Gefördert werden Investitionen, durch die Dauerarbeitsplätze geschaffen oder gesichert werden, etwa die Errichtung einer neuen Betriebsstätte. Die Förderhöhe haengt von Vorhaben, Unternehmensgröße und Investitionsort ab, C-Fördergebiete werden stärker gefördert als D-Gebiete und kleine Unternehmen stärker als mittlere. Bei nicht investiven Vorhaben sind für Schulungen bis zu 40 Prozent in C-Gebieten und bis zu 35 Prozent in D-Gebieten bei maximal 50.000 Euro möglich, für die Markteinführung innovativer Produkte 50 Prozent bei maximal 400.000 Euro.
GRW - Infrastruktur (EFRE VI)
EFRE-kofinanzierte Förderung für Errichtung, Modernisierung und Ausbau von Gewerbezentren wie Innovations-, Forschungs-, Telematik-, Technologie- und Gründerzentren, für Einrichtungen der beruflichen Bildung sowie für Forschungsinfrastruktur an wirtschaftsnahen gemeinnützigen Forschungseinrichtungen. Es werden in der Regel bis zu 60 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben bezuschusst.
GRW - Infrastruktur (Gemeinschaftsaufgabe Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur)
Zuschüsse für den Ausbau der wirtschaftsnahen Infrastruktur: Erschließung von Industrie- und Gewerbegebieten, Verkehrsanbindungen, Forschungs- und Technologiezentren, Bildungseinrichtungen, Kommunikationsinfrastruktur, Abwasser- und Abfallanlagen sowie Hafeninfrastruktur. Das Land kann bis zu 90 Prozent der zuwendungsfähigen Kosten fördern, wenn das Vorhaben regionalen Entwicklungsstrategien entspricht.
GRW Teil II - Wirtschaftsnahe Infrastruktur Tourismus
Zuschuss von bis zu 60 Prozent für die Gelaendeerschließung für den Tourismus sowie für Errichtung, Ausbau und Ausstattung öffentlicher Tourismuseinrichtungen. Nicht gefördert werden allgemeine Landschaftspflege, Denkmalschutz, Sportanlagen, Freizeitparks und Parkplätze.
GRW Thüringen Teil I - Gewerbliche Investitionsförderung
Investitionszuschuss der Gemeinschaftsaufgabe Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur für Betriebsstättenerrichtung, Kapazitätserweiterung, Diversifizierung, Prozessmodernisierung und klimaneutrale Transformation. Der Fördersatz liegt je nach Unternehmensgröße und Fördergebiet zwischen 10 und 40 Prozent. Mindestinvestition 100.000 Euro, bei Existenzgründern und KMU 50.000 Euro.
GRW-G Große Richtlinie
Anteiliger Investitionszuschuss der Gemeinschaftsaufgabe Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur für mittlere und große Unternehmen sowie kleine Unternehmen mit Vorhaben über 3 Mio. Euro. Gefördert werden Errichtung, Erweiterung, Diversifizierung, Verfahrensumstellung und Übernahme von Betriebsstätten. Die Höchstfördersaetze liegen bei 10 bis 20 Prozent in D-Fördergebieten, bis 15 Prozent in C-Gebieten und bis 45 Prozent für Transformationsinvestitionen.
GRW-G Wachstumsprogramm für kleine Unternehmen
Anteiliger Zuschuss für Investitionsvorhaben kleiner Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft, darunter Existenzgründer, Produktions-, Dienstleistungs- und Handwerksbetriebe sowie Tourismusvorhaben. Wahlweise sachkapital- oder personalausgabenbezogen. Der Höchstsatz beträgt 20 Prozent in D-Fördergebieten und 35 Prozent in C-Fördergebieten, in an Polen angrenzenden C-Gebieten zuzueglich 10 Prozent.
GRW-Infrastrukturförderung Sachsen-Anhalt
Zuschuss für wirtschaftsnahe Infrastrukturvorhaben zur Stärkung des Wirtschaftsstandortes, darunter Industrie- und Gewerbegebiete sowie touristische Einrichtungen. Der Fördersatz beträgt in der Regel 60 Prozent, bei besonderem Landesinteresse bis zu 80 Prozent und bei interkommunalen Kooperationen bis zu 90 Prozent. Touristische Infrastruktur wird mit 60 Prozent gefördert.
GRW-Investitionsförderung Bremerhaven
Investitionsförderung für Produktions-, Dienstleistungs- und Handwerksbetriebe sowie Existenzgründende in Bremerhaven. Die Gesamtförderung aus Zinsvorteil des Darlehens und Zuschüssen kann bis zu 30 Prozent der förderfähigen Investitionskosten betragen. Vorrangig wird ein Förderdarlehen über maximal 50 Prozent der förderfähigen Kosten mit bis zu 10 Jahren Laufzeit gewährt, Zuschüsse gibt es bei besonders bedeutsamen Vorhaben.
GRW-Unternehmensförderung Sachsen-Anhalt
Investitionszuschuss für gewerbliche Unternehmen zur Stärkung von Wettbewerbsfähigkeit und Anpassungsfähigkeit. Der Zuschuss bemisst sich an den förderfähigen Kosten und beträgt bis zu 35 Prozent für kleine, 25 Prozent für mittlere und 15 Prozent für große Unternehmen. Die Basisfördersaetze liegen jeweils 10 Prozentpunkte darunter, Zuschlaege sind bei nachgewiesenen Struktureffekten möglich.
Games-Förderung Saarland (Richtlinie zur Förderung der Entwicklung digitaler Spiele im Saarland)
Zuschuss für die Entwicklung digitaler Spiele und Prototypen durch Entwicklerstudios im Saarland. Die Förderquote beträgt 75 Prozent der zuwendungsfähigen Gesamtausgaben bis 100.000 Euro Investitionssumme, darüber ein Festbetrag von 75.000 Euro. Gefördert werden Prototypen- und Produktionsvorhaben mit Gesamtausgaben zwischen 50.000 und 300.000 Euro netto.
Ganzheitliche Betreuung und Coaching nach Paragraf 16k SGB II
Wer im Grundsicherungsbezug mehrere Vermittlungshemmnisse hat, kann nach Paragraf 16k SGB II ein ganzheitliches und bei Bedarf aufsuchendes Coaching bekommen. Ziel ist es, die Beschäftigungsfähigkeit zu verbessern und Menschen an Arbeit oder Ausbildung heranzuführen. Bei jungen Menschen umfasst die Betreuung auch die Begleitung während einer Ausbildung und kann bis zu zwölf Monate nach Ausbildungsende weiterlaufen. Die Betreuung erbringt das Jobcenter selbst oder ein zugelassener Träger, teilweise über Gutscheine.
Ganztagsanspruch für Kinder im Grundschulalter
Ab dem Schuljahr 2026/2027 haben Kinder vom Schuleintritt bis zum Beginn der fuenften Klasse einen Anspruch auf acht Stunden taegliche Förderung an Werktagen. Der Anspruch wird stufenweise eingeführt und gilt zunächst für die erste Klassenstufe, danach jahrgangsweise aufwachsend. Schulunterricht und schulische Ganztagsangebote erfuellen den Anspruch teilweise, den Rest decken Hort oder andere Angebote. Rechtsgrundlage ist Paragraf 24 Absatz 4 SGB VIII aus dem Ganztagsförderungsgesetz.
Garantiefonds Hochschule (GF-H)
Das Bundesprogramm Garantiefonds Hochschule unterstützt junge Zugewanderte, die in Deutschland die Hochschulreife erwerben, ein begonnenes Studium fortsetzen oder ein Studium aufnehmen wollen. Gefördert werden Kurskosten für Sprachkurse, Vorbereitungskurse und Lehrgänge zum Erwerb der Hochschulreife sowie Lernmittelpauschale, Fahrtkosten, Zuschüsse zu Lebensunterhalt und Unterkunft, Krankenversicherungskosten, Sonderbedarfe wie Übersetzungs- und Anerkennungskosten, Nachhilfe und eine Onlinepauschale. Die Förderung endet in der Regel nach 30 Fördermonaten. Vor der Aufnahme ist ein Beratungsgespräch bei einer Bildungsberatungsstelle GF-H erforderlich.
Gartenreich(es) Braunschweig
Braunschweig fördert seit 2019 die Begrünung privater und gewerblicher Daecher, Fassaden und Grundstücke. Die Förderhöhe beträgt maximal 50 Prozent der förderfähigen Gesamtkosten mit modulbezogenen Obergrenzen: bis zu 80 Euro je Quadratmeter und höchstens 10.000 Euro bei der Dachbegrünung, bis 3.000 Euro bei der Fassadenbegrünung, bis 6.000 Euro bei weiteren Modulen sowie 1.000 Euro je Baum und 500 Euro je Großstrauch bei Gehoelzpflanzungen. Dachbegrünungen sind ausschließlich von einem Fachbetrieb nach den FLL-Richtlinien auszuführen.
GebäudeGrün hoch3 Freiburg
Freiburg fördert die Begrünung von Daechern, Fassaden und Hoefen, die Entsiegelung sowie den dezentralen Regenwasserrückhalt mit 60 Prozent der förderfähigen Kosten und bis zu 25.000 Euro. Seit November 2025 gilt eine neue Förderrichtlinie, mit der auch Zisternen, Versickerungsmulden, Mulden-Rigolen-Systeme und Projekte in Eigenleistung förderfähig sind. Die Dachförderung ist modular aufgebaut: Auf die Grundförderung für eine extensive Begrünung können Module für Intensivbegrünung, Solar-, Biodiversitäts- und Retentionsgründaecher addiert werden. Auch Mieterinnen und Mieter oder Interessengruppen können mit Zustimmung der Eigentümer Anträge stellen.
Gefördertes Berufsorientierungspraktikum (Paragraf 48a SGB III)
Junge Menschen ohne Berufsabschluss werden zu kurzen, auch überregionalen Praktika beraten und bekommen die entstehenden Fahrt- und Unterkunftskosten übernommen. Das Instrument ist Bestandteil der Ausbildungsgarantie und gilt seit dem 1. April 2024.
Gekoppelte Einkommensstützung für Mutterkuehe, Mutterschafe und Mutterziegen
Gekoppelte Zahlung je Muttertier für Mutterkuehe in Betrieben ohne Milchproduktion sowie für Mutterschafe und Mutterziegen. Begründet wird sie mit der hohen Bedeutung dieser Sektoren für die Erhaltung und Pflege extensiver Grünlandstandorte. Beide Sektoren sind im GAP-Strategieplan als eigene Maßnahmen geführt.
Geld- und Sachleistungen an die Fraktionen des Deutschen Bundestages
Fraktionen des Bundestages haben nach Paragraf 58 Abgeordnetengesetz Anspruch auf Geld- und Sachleistungen aus dem Bundeshaushalt. Die Geldleistungen bestehen aus einem Grundbetrag je Fraktion, einem Betrag je Mitglied und einem Oppositionszuschlag für Fraktionen, die die Bundesregierung nicht tragen. Die Höhe legt der Bundestag jährlich fest, der Praesident berichtet dazu bis zum 30. September. Die Mittel dürfen ausschließlich für parlamentarische Aufgaben verwendet werden, eine Verwendung für Parteiaufgaben ist unzulässig.
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- BundeslandFörderung in Baden-WürttembergProgramme, Stellen und die L-Bank, Staatsbank für Baden-Württemberg.
- BundeslandFörderung in NiedersachsenProgramme, Stellen und die NBank, Investitions- und Förderbank Niedersachsen.
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