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Förderprogramme

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1.819 Programme gefunden

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BundZuschuss

Kommunalrichtlinie - Fokuskonzept Mobilität

Förderung der Erstellung eines kommunalen Fokuskonzepts Mobilität durch fachkundige externe Dienstleister mit 60 Prozent der Ausgaben. Für finanzschwache Kommunen und Antragstellende aus Braunkohlerevieren beträgt die Förderquote 80 Prozent.

bis 60 Prozent der Kosten
bundesweit
BMUKN, Nationale Klimaschutzinitiative
BundZuschuss

Kommunalrichtlinie - Mobilitätsstationen

Zuschuss von 50 Prozent für den Ausbau von Mobilitätsstationen, die den Wechsel zwischen klimafreundlichen Verkehrsmitteln erleichtern. Finanzschwache Kommunen und Antragstellende aus Braunkohlerevieren erhalten 65 Prozent.

bis 50 Prozent der Kosten
bundesweit
BMUKN, Nationale Klimaschutzinitiative
BundZuschuss

Kommunalrichtlinie - Verbesserung des fließenden Radverkehrs und der Radverkehrsinfrastruktur

Zuschuss von 50 Prozent für neue Radwege, Fahrradschnellwege und sichere Knotenpunkte. Finanzschwache Kommunen und Antragstellende aus Braunkohlerevieren erhalten 65 Prozent. Antragsberechtigt sind unter anderem Kommunen, kommunale Unternehmen, Vereine und Bildungseinrichtungen.

bis 50 Prozent der Kosten
bundesweit
Bundesministerium für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit (BMUKN), Nationale Klimaschutzinitiative
BundKredit

Kommunen - Kredit (264)

BEG-Förderkredit für die energetische Sanierung kommunaler Gebäude. Bei Nichtwohngebäuden bis zu 10 Millionen Euro je Vorhaben, bei Wohngebäuden bis zu 150.000 Euro je Wohneinheit. Tilgungszuschuss von 5 bis 15 Prozent je nach Effizienzstandard, dazu 10 Prozent Bonus für Worst Performing Buildings und 15 Prozent für serielle Sanierung bei Wohngebäuden.

bis 15 Prozent, maximal 10 Mio. Euro
bundesweit
KfW
BundZuschuss

Kommunen - Zuschuss (464)

BEG-Zuschuss für die energetische Sanierung kommunaler Gebäude. Bei Nichtwohngebäuden bis zu 4 Millionen Euro je Vorhaben, bei Wohngebäuden bis zu 150.000 Euro je Wohneinheit. Zusätzlich 10 Prozent Bonus für Worst Performing Buildings und 15 Prozent für serielle Sanierung, außerdem Förderung von Nachhaltigkeitszertifizierung und Baubegleitung.

bis 4 Mio. Euro
bundesweit
KfW
LandZuschuss

Kompetenz durch Weiterbildung (KdW)

Nicht rückzahlbarer Zuschuss von bis zu 40 Prozent der Seminarkosten, maximal 2.000 Euro je Teilnehmer und Maßnahme, für die berufliche Weiterbildung von Beschäftigten in saarländischen KMU. Gefördert werden allgemein zugängliche Seminare von Weiterbildungsträgern und E-Learning. Die Fördersumme je Unternehmen und Jahr ist nach Beschäftigtenzahl gestaffelt.

bis 40 Prozent, maximal 2.000 Euro
Saarland
Ministerium für Arbeit, Soziales, Frauen und Gesundheit des Saarlandes, Servicestelle FITT gGmbH
LandZuschuss

Kongressfonds für nachhaltiges Tagen

Nicht rückzahlbarer Zuschuss von bis zu 99.950 Euro je Veranstaltung für nachhaltige Kongresse in Berlin. Die Basisförderung beträgt 25 Euro je Teilnehmenden und Tag, mit Internationalitätsbonus von 30 Prozent bei mindestens 30 Prozent internationalen Gaesten, maximal 32,50 Euro je Teilnehmenden und Tag plus ein möglicher Einmalbonus von 8.400 Euro.

bis 99.950 Euro
Berlin
IBB Business Team GmbH im Auftrag des Landes Berlin
BundZuschuss

Kraftfahrzeughilfe zur beruflichen Rehabilitation (KfzHV)

Wer wegen einer Behinderung auf ein Auto angewiesen ist, um den Arbeits- oder Ausbildungsplatz zu erreichen, kann Kraftfahrzeughilfe erhalten. Gefördert werden die Beschaffung eines Fahrzeugs bis zu einem Bemessungsbetrag von höchstens 22000 Euro, die behinderungsbedingte Zusatzausstattung und der Erwerb der Fahrerlaubnis. Die Höhe des Zuschusses zur Beschaffung richtet sich nach dem Einkommen und reicht von 100 Prozent des Bemessungsbetrags bei einem Einkommen bis 40 Prozent der monatlichen Bezugsgröße bis 16 Prozent bei 75 Prozent der Bezugsgröße. Antrag beim zuständigen Rehabilitationsträger.

bis 22.000 Euro
bundesweit
Agentur für Arbeit, Deutsche Rentenversicherung, Unfallversicherungsträger oder Integrationsamt je nach Zuständigkeit
BundSteuervorteil

Kraftfahrzeugsteuerbefreiung und -ermäßigung für schwerbehinderte Menschen

Schwerbehinderte Menschen mit den Merkzeichen H, Bl oder aG werden vollständig von der Kraftfahrzeugsteuer befreit. Mit den Merkzeichen G oder Gl und orangefarbenem Flächenaufdruck im Ausweis gibt es 50 Prozent Ermäßigung, aber nur, wenn auf die unentgeltliche Beförderung im Nahverkehr verzichtet wird, also keine Wertmarke im Beiblatt klebt. Beantragt wird online über das Zoll-Portal oder schriftlich mit Formular 3809 beim zuständigen Hauptzollamt.

bis 50 Prozent der Kosten
bundesweit
Hauptzollamt, Generalzolldirektion
BundSteuervorteil

Kraftfahrzeugsteuerbefreiung und -ermäßigung für schwerbehinderte Menschen (Paragraf 3a KraftStG)

Halterinnen und Halter mit den Merkzeichen H, Bl oder aG sind vollständig von der Kraftfahrzeugsteuer befreit. Wer einen Schwerbehindertenausweis mit orangefarbenem Flächenaufdruck hat und die Voraussetzungen des Paragraf 228 Absatz 1 SGB IX erfuellt, erhält eine Ermäßigung von 50 Prozent. Die Vergünstigung gilt nur für ein Fahrzeug pro Person und nur auf schriftlichen Antrag beim Hauptzollamt.

Höhe je nach Vorhaben
bundesweit
Hauptzollamt
BundSonstiges

Kranken- und Pflegeversicherung während des Leistungsbezugs

Wer Arbeitslosengeld bezieht, ist nach Paragraf 5 Absatz 1 Nummer 2 SGB V in der gesetzlichen Krankenversicherung pflichtversichert, auch wenn der Anspruch nur wegen einer Sperrzeit ruht. Wer Grundsicherungsgeld nach Paragraf 19 Absatz 1 Satz 1 SGB II bezieht, ist nach Paragraf 5 Absatz 1 Nummer 2a SGB V pflichtversichert, ausgenommen sind reine Darlehensleistungen. Die Beiträge trägt die Agentur für Arbeit beziehungsweise das Jobcenter, die Versicherten zahlen nichts dazu. Der Versicherungsschutz gilt auch dann, wenn die Leistung später rückwirkend aufgehoben oder zurückgefordert wird.

Höhe je nach Vorhaben
bundesweit
Agentur für Arbeit oder Jobcenter, Beiträge an die Krankenkasse
BundZuschuss

Krankengeld bei Spende von Organen, Geweben oder Blut zur Stammzellseparation

Wer durch eine Organ-, Gewebe- oder Blutstammzellspende arbeitsunfähig wird, erhält nach Paragraf 44a SGB V ein besonderes Krankengeld in Höhe des vollen ausgefallenen Nettoarbeitsentgelts oder Arbeitseinkommens, begrenzt auf die Beitragsbemessungsgrenze. Gezahlt wird nicht von der eigenen Kasse, sondern von der Krankenkasse der Empfängerin oder des Empfängers. Der Anspruch gilt auch für Spendende, die nicht gesetzlich versichert sind.

bis 100 Prozent der Kosten
bundesweit
Krankenkasse der Empfängerin oder des Empfängers
BundZuschuss

Krankengeld der gesetzlichen Krankenversicherung

Krankengeld ersetzt das Einkommen, wenn eine Krankheit arbeitsunfähig macht oder eine stationaere Behandlung erfolgt. Es beträgt nach Paragraf 47 SGB V 70 vom Hundert des regelmäßigen Arbeitsentgelts, höchstens jedoch 90 vom Hundert des Nettoarbeitsentgelts, und wird für laengstens 78 Wochen innerhalb von drei Jahren wegen derselben Krankheit gezahlt. Zuständig ist die eigene Krankenkasse, Grundlage ist die aerztliche Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung. Es besteht ein Rechtsanspruch.

bis 70 Prozent der Kosten
bundesweit
Gesetzliche Krankenkasse
BundSonstiges

Krankengeld-Wahltarif für hauptberuflich Selbstständige

Hauptberuflich Selbstständige haben nach Paragraf 44 Absatz 2 SGB V keinen Anspruch auf Krankengeld, es sei denn, sie erklaeren gegenueber der Krankenkasse, dass die Mitgliedschaft den Anspruch auf Krankengeld umfassen soll, oder sie schließen einen Wahltarif nach Paragraf 53 SGB V ab. Ohne eine solche Erklärung besteht gar kein Krankengeldanspruch. Mit der Wahlerklärung entsteht der Anspruch nach Paragraf 46 SGB V erst von der siebten Woche der Arbeitsunfähigkeit an, über einen Wahltarif ist ein früherer Beginn möglich. Wahltarife nach Paragraf 53 Absatz 6 SGB V binden das Mitglied nach Paragraf 53 Absatz 8 SGB V drei Jahre an die Krankenkasse.

Höhe je nach Vorhaben
bundesweit
Gesetzliche Krankenkasse
EUZuschuss

Kreatives Europa (Creative Europe) - KULTUR, MEDIA und CROSS SECTOR

Kreatives Europa fördert Kultur- und Kreativbranchen mit 2,55 Milliarden Euro von 2021 bis 2027. Der Bereich KULTUR unterstützt künstlerische Disziplinen und den europäischen Kultursektor, der Bereich MEDIA mit 1,4 Milliarden Euro die audiovisuelle Branche, der Bereich CROSS SECTOR bereichsübergreifende Projekte und den Nachrichtensektor. Beratung in Deutschland leisten der Creative Europe Desk KULTUR in Bonn und die MEDIA-Desks in München, Berlin, Hamburg und Nordrhein-Westfalen.

Höhe je nach Vorhaben
bundesweit
Europäische Kommission, deutsche Beratung über die Creative Europe Desks
LandKredit

Kredit für Wohnungseigentümergemeinschaften (WEG)

Zinsverbilligter Kredit bis 750.000 Euro für Wohnungseigentümergemeinschaften im Land Bremen ohne Eintragung einer Grundschuld. Gefördert werden energetische Sanierung, Photovoltaik über 800 Watt mit Speicher und Wallbox, altersgerechter Umbau mit Rampen, Aufzügen und Notrufanlagen, Einbruchschutz, Wassermaßnahmen sowie Zählerschrankerneuerung und Fernwärmeanschluss. Bis zu 90 Prozent der förderfähigen Kosten, Laufzeit bis 10 Jahre.

bis 90 Prozent, maximal 750.000 Euro
Bremen
BAB Bremer Aufbau-Bank
BundZuschuss

Kultur macht stark. Bündnisse für Bildung

Bundesweites Programm für außerschulische kulturelle Bildung von Kindern und Jugendlichen mit erschwertem Bildungszugang. Vereine und Initiativen schließen sich zu lokalen Bündnissen für Bildung zusammen und beantragen Mittel über die Programmpartner. Gefördert werden Formate aus Alltagskultur, Literatur, Musik, digitaler Spielkultur, Theater und Zirkus; die Förderrichtlinie gilt von 2023 bis 2027.

Höhe je nach Vorhaben
bundesweit
Bundesministerium für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMBFSFJ)
LandZuschuss

Kulturfonds Bayern

Projektförderung für nichtstaatliche Kultureinrichtungen und Kulturakteure in ganz Bayern ausserhalb von München und Nürnberg. Gefördert werden Musik- und Theaterprojekte, bildende Kunst, Literatur, Museen, Archive, Bibliotheken, interdisziplinaere Formate sowie Bau und Sanierung von Proben- und Veranstaltungsräumen, außerdem Barrierefreiheit und Sicherheitsmaßnahmen. Die meisten Bewilligungen liegen bei bis zu 25.000 Euro je Projekt, größere Vorhaben können mehr erhalten.

bis 25.000 Euro
Bayern
Bayerisches Staatsministerium für Wissenschaft und Kunst / Regierungen
LandZuschuss

Kulturlandschaftsprogramm Bayern (KULAP) - flächenbezogene Maßnahmen

Bayerns Agrarumweltprogramm seit 1988 mit Ausgleichszahlungen für freiwillige umweltschonende Bewirtschaftung auf Grünland, Acker und in Sonderbereichen. Beispiele: extensive Grünlandnutzung 125 Euro je Hektar, Schnittzeitpunkt 1. Juli 370 Euro, Erosionsschutz- und Biodiversitätsstreifen je 800 Euro, mehrjährige Bluehflächen 400 bis 1.100 Euro je nach Ertragsmesszahl, Streuobst erschwerte Bewirtschaftung 12 Euro je Baum. Investive KULAP-Maßnahmen fördern zudem die Erneuerung von Hecken mit 3,80 Euro je Quadratmeter und die Einrichtung von Agroforstsystemen mit 65 Prozent der Ausgaben. Die bayerische Ökolandbauförderung O10 zahlt bei Umstellung 423 Euro je Hektar Grünland und Acker, 630 Euro Gemuese und 1.300 Euro Dauerkulturen.

30 Euro bis 4.000 Euro
Bayern
Bayerisches Staatsministerium für Ernaehrung, Landwirtschaft und Forsten, Vollzug durch die Aemter für Ernaehrung, Landwirtschaft und Forsten
BundZuschuss

Kurzarbeitergeld

Kurzarbeitergeld gleicht einen Teil des Entgeltausfalls aus, wenn in einem Betrieb vorübergehend Arbeit wegfällt, und soll Kündigungen vermeiden. Beschäftigte erhalten 60 Prozent des ausgefallenen Nettöntgelts, mit mindestens einem Kind 67 Prozent. Üblich ist eine Bezugsdauer von höchstens zwölf Monaten, für den Zeitraum vom 1. Januar 2025 längstens bis zum 31. Dezember 2026 sind aufgrund einer Verordnung bis zu 24 Monate möglich, ab 1. Januar 2027 gelten wieder zwölf Monate. Der Arbeitgeber zeigt den Arbeitsausfall an und beantragt die Erstattung bei der Agentur für Arbeit.

bis 60 Prozent der Kosten
bundesweit
Agentur für Arbeit
BundZuschuss

Kurzzeitpflege (Paragraf 42 SGB XI)

Kurzzeitpflege ist die voruebergehende vollstationaere Pflege, etwa nach einem Krankenhausaufenthalt oder in Krisensituationen. Sie ist auf acht Wochen je Kalenderjahr begrenzt und wird gemeinsam mit der Verhinderungspflege aus dem Gemeinsamen Jahresbetrag nach Paragraf 42a SGB XI finanziert, der nach der abgerufenen Gesetzesfassung bis zu 3539 Euro je Kalenderjahr beträgt. Unterkunft und Verpflegung tragen Pflegebedürftige selbst. Antrag bei der Pflegekasse.

bis 3.539 Euro
bundesweit
Pflegekasse
LandZuschuss

Künstlerstipendien des Landes M-V

Stipendien in den Bereichen Bildende Kunst und Fotografie, Darstellende Kunst und Tanzperformance, Musik und Komposition sowie Literatur und spartenübergreifende Projekte. Arbeitsstipendien betragen maximal 5.000 Euro, Reisestipendien maximal 3.000 Euro. Zusätzlich gibt es Residenzplätze in Künstlerhäusern und internationale Austauschplätze über das Künstlerhaus Lukas in Ahrenshoop.

3.000 Euro bis 5.000 Euro
Mecklenburg-Vorpommern
Ministerium für Wissenschaft, Kultur, Bundes- und Europaangelegenheiten M-V / LFI M-V
EUZuschuss

LEADER (Regionalentwicklung im ländlichen Raum)

LEADER fördert Regionalentwicklung im ländlichen Raum nach dem Bottom-up-Prinzip. In der Förderperiode 2023 bis 2027 gibt es in Deutschland 372 LEADER-Regionen, europaweit rund 2.700. Jede Region erarbeitet eine Lokale Entwicklungsstrategie, die Lokale Aktionsgruppe aus Vertretern von Kommunen, Vereinen und Interessengruppen entscheidet über die Förderung der Projekte. Finanziert wird LEADER aus dem ELER, ergänzt um Mittel von Bund, Land und Kommunen.

Höhe je nach Vorhaben
bundesweit
Europäischer Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raums (ELER), ergänzt durch Bundes-, Landes- und Kommunalmittel, Umsetzung über Lokale Aktionsgruppen
LandZuschuss

LEADER - Ländliche Regionalentwicklung

EU-Förderstrategie für die Entwicklung ländlicher Regionen in Hessen. Gefördert werden die Gründung und Entwicklung von Kleinstunternehmen mit Arbeitsplatzschaffung, touristische Kleinunternehmen, lokale Basisdienstleistungen, Infrastrukturprojekte und Kooperationsvorhaben. Für die Periode 2023 bis 2027 sind 24 LEADER-Regionen in Hessen anerkannt.

Höhe je nach Vorhaben
Hessen
EU, Land Hessen / WIBank

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