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Förderprogramme

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LandZuschuss

Digitaler Mittelstand KI - Förderung von Digitalisierungsvorhaben in KMU

Nicht rückzahlbarer Zuschuss für Digitalisierungsvorhaben mit Schwerpunkt Künstliche Intelligenz, automatisierte digitale Prozesse und Cybersicherheit. Gefördert werden KI-basierte Analyse-, Planungs- und Automatisierungssysteme, digitale Plattformen und Produktionssysteme sowie IT-, Daten- und Cybersicherheitskonzepte. Kleinst- und kleine Unternehmen sowie Soloselbständige erhalten 40 Prozent, mittlere Unternehmen 30 Prozent, maximal 17.000 Euro.

bis 40 Prozent, maximal 17.000 Euro
Bremen
BAB Die Förderbank für Bremen und Bremerhaven, Senatorin für Wirtschaft, Häfen und Transformation
LandZuschuss

Digitaler Mittelstand KI Bremen

Das Programm fördert digitale und KI-gestützte Arbeits- und Produktionsprozesse sowie Cybersicherheit in Bremer Klein- und Kleinstunternehmen und bei Soloselbständigen. Klein- und Kleinstunternehmen sowie Soloselbständige erhalten 40 Prozent, mittlere Unternehmen 30 Prozent der förderfähigen Kosten, maximal 17.000 Euro; bei Gründungen unter zwölf Monaten maximal 5.000 Euro. Die Mindestprojektkosten liegen bei 1.000 Euro. Ausdrücklich nicht gefördert werden Standardsoftware und Standardhardware, Bueroausstattung, die Erstellung einer Website zur Unternehmenspraesentation, Werbung und Onlinemarketing sowie reine Compliance-Maßnahmen. Anträge sind ab 1. April 2026 über das Förderbar-Portal möglich.

bis 40 Prozent, maximal 17.000 Euro
Bremen
BAB - Die Förderbank Bremen
LandZuschuss

Berliner Landeszuschuss für KMU

Zuschuss von 4.000 bis 17.000 Euro für Berliner KMU, die benachteiligte Arbeitsuchende sozialversicherungspflichtig einstellen. Die Förderdauer liegt zwischen 12 und 30 Monaten, die Bearbeitung dauert in der Regel höchstens 14 Tage. Auch die Umwandlung geringfuegiger Beschäftigung in eine Vollzeitstelle wird gefördert.

4.000 Euro bis 17.000 Euro
Berlin
Senatsverwaltung für Arbeit, Soziales, Gleichstellung, Integration, Vielfalt und Antidiskriminierung, umgesetzt durch zgs consult GmbH
LandPrämie

Sächsischer Meilenstein – Wettbewerb für Unternehmensnachfolge

Jährlicher Wettbewerb für gelungene Unternehmensnachfolgen in Sachsen mit Preisgeldern von insgesamt 17.000 Euro. Ausgezeichnet werden erfolgreich umgesetzte Nachfolgekonzepte in Handwerk, Handel und Dienstleistung. Bewerbungsschluss für den Durchgang 2026 ist der 21. August.

bis 17.000 Euro je Jahr
Sachsen
Bürgschaftsbank Sachsen GmbH gemeinsam mit Partnern, unterstützt vom Sächsischen Wirtschaftsministerium
KommuneZuschuss

GAK-Regionalbudget AktivRegion Schlei-Ostsee

Neben der regulären LEADER-Förderung vergibt die AktivRegion Schlei-Ostsee ein GAK-Regionalbudget für Kleinprojekte. Der Zuschuss beträgt 80 Prozent der Bruttokosten und höchstens 16.000 Euro, die Projektkosten dürfen 20.000 Euro nicht überschreiten. Das Budget wird jährlich neu ausgeschrieben und richtet sich an Vereine, Kommunen und Privatpersonen in der Region. Die Projekte müssen innerhalb des Förderjahres abgeschlossen werden.

bis 80 Prozent, maximal 16.000 Euro
Schleswig-Holstein
LAG AktivRegion Schlei-Ostsee e.V.
KommuneZuschuss

Regionalbudget Kleinprojekte LAG Nordvorpommern

Die LAG Nordvorpommern im Landkreis Vorpommern-Rügen vergibt aus dem Regionalbudget nicht rückzahlbare Zuschüsse von bis zu 80 Prozent für Kleinprojekte. Das Investitionsvolumen darf 20.000 Euro nicht überschreiten, der Zuschuss beträgt damit höchstens 16.000 Euro. Antragsberechtigt sind natürliche Personen, Personengesellschaften sowie juristische Personen des privaten und des öffentlichen Rechts. Gefördert werden Bauleistungen, Anschaffungen, Konzepte, Veranstaltungen und Softwareentwicklung, sofern sie zur lokalen LEADER-Strategie beitragen.

bis 80 Prozent, maximal 16.000 Euro
Mecklenburg-Vorpommern
Lokale Aktionsgruppe Nordvorpommern e.V.
KommuneZuschuss

Regionalbudget Kleinprojekte LEADER-Region Kulturlandschaft Westmünsterland

Die Lokale Aktionsgruppe Kulturlandschaft Westmünsterland vergibt jährlich ein Regionalbudget an Kleinprojekte im ländlichen Raum. Gefördert werden vor allem Vereine und gemeinnützige Organisationen mit bis zu 80 Prozent der Kosten, höchstens 16.000 Euro je Maßnahme. Der Gesamtkostenrahmen eines Projekts darf 20.000 Euro brutto nicht überschreiten, mindestens 20 Prozent Eigenmittel sind Pflicht. Pro Jahr stehen der Region maximal 200.000 Euro zur Verfügung.

bis 80 Prozent, maximal 16.000 Euro je Jahr
Nordrhein-Westfalen
LEADER-Region Kulturlandschaft Westmünsterland (Lokale Aktionsgruppe)
KommuneZuschuss

Regionalbudget LEADER-Gebiet SachsenKreuz plus

Das LEADER-Gebiet SachsenKreuz plus fördert Kleinprojekte mit einem nicht rückzahlbaren Zuschuss von 80 Prozent, mindestens 4.000 und höchstens 16.000 Euro. Die zuwendungsfähigen Bruttoausgaben müssen zwischen 5.000 und 20.000 Euro liegen. Antragsberechtigt sind Vereine, Kirchgemeinden, Kommunen und Ortschaftsräte, förderfähig sind nur Orte mit bis zu 5.000 Einwohnern. Für 2026 stehen 200.000 Euro bereit, die Umsetzung muss bis 15. August 2026 abgeschlossen sein.

bis 80 Prozent, maximal 16.000 Euro
Sachsen
Regionalmanagement SachsenKreuz plus, Oschatz
KommuneZuschuss

Regionalbudget LEADER-Region Warndt-Saargau

Die LEADER-Region Warndt-Saargau im Saarland fördert Kleinprojekte mit bis zu 80 Prozent Zuschuss, höchstens 16.000 Euro je Projekt. Die förderfähigen Gesamtkosten dürfen 20.000 Euro nicht überschreiten. Finanziert wird das Budget zu 54 Prozent vom Bund, zu 36 Prozent vom Saarland und zu zehn Prozent von der LAG selbst. Die Projekte müssen im Jahr der Antragstellung vollständig umgesetzt und abgerechnet sein.

bis 80 Prozent, maximal 16.000 Euro
Saarland
LAG Warndt-Saargau e.V., Karlsbrunn
KommuneZuschuss

Regionalbudget LEADER-Region Wetterau Oberhessen

Die LEADER-Region Wetterau Oberhessen fördert Kleinprojekte mit 80 Prozent der förderfähigen Ausgaben, höchstens 16.000 Euro. Die Projektkosten müssen zwischen 1.000 und 20.000 Euro brutto liegen. Antragsberechtigt sind eingetragene Vereine, Kommunalverwaltungen und Privatpersonen, ausgeschlossen sind Unternehmen und wirtschaftlich tätige Vereine. Die Förderung läuft im Erstattungsprinzip, die Träger müssen die Kosten vorstrecken.

bis 80 Prozent, maximal 16.000 Euro
Hessen
Wirtschaftsförderung Wetterau, Regionalmanagement LEADER-Region Wetterau Oberhessen
LandPrämie

Meistergründungsprämie NRW

Handwerksmeisterinnen und Handwerksmeister sowie vergleichbar Qualifizierte erhalten in NRW einen einmaligen Zuschuss von 70 Prozent der förderfähigen Ausgaben. Der Grundbetrag liegt bei bis zu 11.500 Euro, bei einer Betriebsübernahme kommen 2.000 Euro hinzu, bei Gründerinnen in frauenuntypischen Gewerken weitere 2.500 Euro. Insgesamt sind höchstens 16.000 Euro möglich. Gefördert werden Neugründung, Übernahme und taetige Beteiligung, nicht aber Bauinvestitionen, Personalkosten oder das Gründergehalt.

bis 70 Prozent, maximal 16.000 Euro
Nordrhein-Westfalen
Land Nordrhein-Westfalen / Landes-Gewerbeförderungsstelle des nordrhein-westfaelischen Handwerks (LGH)
LandPrämie

Meistergründungsprämie NRW

Einmaliger Zuschuss von bis zu 11.500 Euro für Handwerksmeisterinnen und -meister, die in NRW gründen oder einen Betrieb übernehmen. Plus 2.000 Euro Bonus bei Betriebsübernahme und 2.500 Euro bei Frauen in frauenatypischen Handwerken, insgesamt bis 16.000 Euro. Gefördert werden 70 Prozent der förderfähigen Ausgaben, Mindestinvestition 12.000 Euro.

bis 70 Prozent, maximal 16.000 Euro
Nordrhein-Westfalen
Land Nordrhein-Westfalen, bewilligt über die Handwerkskammern, Programminfo NRW.BANK
LandPrämie

Heimat-Preis

Das Land finanziert Kommunen die Preisgelder, mit denen sie herausragendes ehrenamtliches Heimatengagement vor Ort auszeichnen. Kreisangehörige Gemeinden erhalten 5.000 Euro, Kreise 10.000 Euro und kreisfreie Städte 15.000 Euro. Vereine bewerben sich nicht beim Land, sondern bei ihrer Kommune um den Preis.

bis 100 Prozent, maximal 15.000 Euro
Nordrhein-Westfalen
Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau und Digitalisierung des Landes Nordrhein-Westfalen
KommuneZuschuss

Regionalbudget Spree-Neiße-Land für gemeinnützige Träger

Die LEADER-Region Spree-Neiße-Land fördert 2026 Kleinprojekte gemeinnütziger Vereine, Verbände und Stiftungen mit 100 Prozent der förderfähigen Kosten. Die Projektgröße liegt zwischen 500 und 15.000 Euro, insgesamt stehen für diese Gruppe 75.000 Euro bereit. Gefördert werden Aktionen, Veranstaltungen, kleinere Anschaffungen und kleinere Baumaßnahmen. Die Projekte müssen im ländlichen Teil der LEADER-Region liegen.

bis 100 Prozent, maximal 15.000 Euro
Brandenburg
LAG Spree-Neiße-Land e.V.
LandZuschuss

Wohnprojekte Gründungsfonds

Nicht rückzahlbarer Zuschuss von bis zu 15.000 Euro beziehungsweise 90 Prozent der förderfähigen Kosten für die Gründungsphase selbstverwalteter Wohnprojekte. Gefördert werden gutachterliche Tätigkeiten, Voruntersuchungen, Konzepte zur Organisationsstruktur sowie betriebswirtschaftliche und rechtliche Expertisen. Die Bagatellgrenze liegt bei 7.000 Euro.

bis 90 Prozent, maximal 15.000 Euro
Schleswig-Holstein
Land Schleswig-Holstein / IB.SH
LandZuschuss

SolarPLUS L Berlin: Photovoltaik-Förderung für Mehrfamilienhäuser und Gewerbe

Berlin fördert Photovoltaik auf Mehrfamilienhäusern, Gewerbeimmobilien und sonstigen Nichtwohngebäuden. Bezuschusst werden Dachgutachten, Machbarkeitsstudien sowie Zähler- und Messkonzepte mit jeweils maximal 15.000 Euro, außerdem Messplätze, das Zusammenlegen von Netzanschlüssen, PV-Anlagen mit Stromspeichern, denkmalgerechte und Fassaden-Photovoltaik sowie die Kombination von Gründach und Solaranlage. Der Fördersatz richtet sich nach der Unternehmensgröße: 65 Prozent für natürliche Personen, kleine Unternehmen und Wohnungseigentümergemeinschaften, 55 Prozent für mittlere und 45 Prozent für große Unternehmen.

bis 65 Prozent, maximal 15.000 Euro
Berlin
IBB Business Team GmbH im Auftrag der Senatsverwaltung für Wirtschaft, Energie und Betriebe
KommuneZuschuss

Förderprogramm Klimaneutrale Gebäude (FKG) - Photovoltaikberatung

Die Stadt München übernimmt 60 Prozent des Beratungshonorars für qualifizierte Photovoltaikberatung. Der Zuschuss beträgt maximal 3.000 Euro bei kleinen Wohngebäuden mit einer bis zwei Wohneinheiten und maximal 15.000 Euro bei größeren Wohn- und Gewerbegebäuden. Die Beratung muss über die reine Anlagenplanung hinausgehen und Machbarkeit, Speicheroptionen und Wirtschaftlichkeit umfassen.

bis 60 Prozent, maximal 15.000 Euro
Muenchen
Landeshauptstadt München, Referat für Klima- und Umweltschutz
BundZuschuss

Aufstiegs-BAFoeG mit Gründungserlass (AFBG)

Das Aufstiegs-BAFoeG fördert berufliche Fortbildungen wie den Meister mit bis zu 15.000 Euro für Lehrgangs- und Prüfungsgebühren, davon 50 Prozent als Zuschuss und der Rest als zinsguenstiges KfW-Darlehen. Materialkosten für das Meisterprüfungsprojekt werden bis zur Haelfte der notwendigen Kosten und höchstens 2.000 Euro gefördert. Bei Vollzeitmaßnahmen gibt es zusätzlich einen Unterhaltsbeitrag von bis zu 1.019 Euro monatlich für Alleinstehende, plus 235 Euro für Ehe- oder Lebenspartner und je Kind sowie 150 Euro monatlich Kinderbetreuungszuschlag, jeweils vollständig als Zuschuss. Für Gründer besonders relevant ist Paragraf 13b AFBG: Wer innerhalb von drei Jahren nach Maßnahmenende ein Unternehmen gründet oder übernimmt, die Fortbildungsprüfung bestanden hat und den Betrieb mindestens drei Jahre im Haupterwerb führt, dem wird das Restdarlehen vollständig erlassen.

bis 50 Prozent, maximal 15.000 Euro je Monat
bundesweit
Aemter für Ausbildungsförderung der Länder, Darlehen über die KfW
BundKredit

Aufstiegs-BAföG (172)

Förderung der beruflichen Aufstiegsfortbildung, etwa zum Meister, Techniker, Fachwirt oder Betriebswirt. Bis zu 15.000 Euro für Lehrgangs- und Prüfungsgebühren, dazu bis zu 2.000 Euro für das Meisterstück. Der Anteil für Lehrgangs- und Prüfungsgebühren sowie Meisterstück wird zu 50 Prozent als Zuschuss und zu 50 Prozent als Darlehen gewährt, Unterhaltsbeiträge in Vollzeit werden ergänzend als Kredit gewährt.

bis 50 Prozent, maximal 15.000 Euro
bundesweit
KfW im Auftrag des Bundes
BundZuschuss

Aufstiegs-BAföG (AFBG, früher Meister-BAföG)

Das Aufstiegs-BAföG fördert die Vorbereitung auf mehr als 700 Fortbildungsabschlüsse wie Meisterin, Fachwirt, Technikerin, Erzieher oder Betriebswirtin. Lehrgangs- und Prüfungsgebühren werden einkommens- und vermögensunabhängig bis 15.000 Euro übernommen, davon 50 Prozent als Zuschuss, der Rest als zinsguenstiges KfW-Darlehen. Bei bestandener Prüfung werden auf Antrag weitere 50 Prozent des noch nicht fälligen Darlehens erlassen. Materialkosten für das Meisterprüfungsprojekt sind bis 2.000 Euro förderfähig. Bei Vollzeitmaßnahmen kommt ein Unterhaltsbeitrag von bis zu 1.019 Euro monatlich hinzu, der vollständig Zuschuss ist.

bis 50 Prozent, maximal 15.000 Euro je Monat
bundesweit
Bund und Länder, Bundesministerium für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend, zuständige Aemter für Aufstiegsfortbildungsförderung
BundZuschuss

Aufstiegs-BAföG (Aufstiegsfortbildungsförderung, AFBG)

Förderung beruflicher Aufstiegsfortbildungen aus Zuschuss und zinsgünstigem KfW-Darlehen. Lehrgangs- und Prüfungsgebühren werden bis 15.000 Euro gefördert, davon 50 Prozent als Zuschuss, das Meisterprüfungsprojekt bis 2.000 Euro. Bei Vollzeitmaßnahmen kommt ein monatlicher Unterhaltsbeitrag zwischen 1.019 und 1.724 Euro sowie 150 Euro Kinderbetreuungszuschuss je Kind hinzu.

bis 50 Prozent, maximal 15.000 Euro je Monat
bundesweit, Schleswig-Holstein
Bund und Länder, in Schleswig-Holstein umgesetzt durch die IB.SH
BundZuschuss

Aufstiegs-BAföG (Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetz)

Das Aufstiegs-BAföG fördert Fortbildungen zum Meister, Techniker, Fachwirt, Betriebswirt, Erzieher und vergleichbare Abschlüsse. Für Lehrgangs- und Prüfungsgebühren gibt es einkommens- und vermögensunabhängig bis zu 15.000 Euro, davon 50 Prozent als Zuschuss, der Rest als zinsguenstiges KfW-Darlehen. Bei bestandener Prüfung werden weitere 50 Prozent des Restdarlehens erlassen. Teilnehmende in Vollzeit erhalten zusätzlich einen einkommensabhängigen Unterhaltsbeitrag von bis zu 1.019 Euro monatlich für Alleinstehende, plus jeweils 235 Euro für Ehe- oder Lebenspartner und je Kind. Der Kinderbetreuungszuschlag beträgt 150 Euro monatlich je Kind unter 14 Jahren und ist einkommensunabhängig. Unterhaltsbeiträge werden vollständig als Zuschuss gewährt.

bis 50 Prozent, maximal 15.000 Euro je Monat
bundesweit
Bundesministerium für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend, Aemter für Ausbildungsförderung der Länder
BundZuschuss

Aufstiegs-BAföG (Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetz, AFBG)

Förderung von Meister- und Aufstiegsfortbildungen mit Lehrgangs- und Prüfungsgebühren bis 15.000 Euro, davon 50 Prozent als Zuschuss und der Rest als zinsgünstiges KfW-Darlehen. Materialkosten des Meisterstücks werden bis 2.000 Euro gefördert, in Vollzeit gibt es einen Unterhaltsbeitrag von 1.019 Euro monatlich für Alleinstehende plus 235 Euro je Kind sowie 150 Euro Kinderbetreuungszuschlag.

bis 50 Prozent, maximal 15.000 Euro je Monat
bundesweit
Bund und Länder, Bundesministerium für Bildung, Antrag bei den Ämtern für Ausbildungsförderung
BundZuschuss

Aufstiegs-BAföG (Meister-BAföG) Maßnahmebeitrag für Lehrgangs- und Prüfungsgebühren

Das Aufstiegs-BAföG fördert die Vorbereitung auf mehr als 700 Fortbildungsabschlüsse wie Meisterin, Fachwirt, Technikerin, Erzieher oder Betriebswirtin. Lehrgangs- und Prüfungsgebühren werden einkommens- und vermögensunabhängig in Höhe der tatsächlichen Kosten bis maximal 15.000 Euro gefördert, davon 50 Prozent als Zuschuss und der Rest als zinsgünstiges KfW-Darlehen. Zu den Materialkosten für das Meisterprüfungsprojekt gibt es bis zur Hälfte der Kosten und maximal 2.000 Euro.

bis 50 Prozent, maximal 15.000 Euro
bundesweit
Bund und Länder, zuständige Stellen der Länder, Darlehensteil über die KfW

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