Förderprogramme
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- Sanierung489
- Heizung225
- Photovoltaik156
- Dämmung82
- Fenster und Türen36
- Neubau181
- Wohneigentum173
- Mobilität551
- THG-Quote132
- Gründung458
- Digitalisierung379
- Forschung465
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- Bildung695
- Familie269
- Natur und Umwelt423
- Landwirtschaft190
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- Sport166
- Soziales552
- Ehrenamt231
- Export79
- Sozialleistung519
- Wohnen und Miete223
- Gesundheit und Pflege250
- Zuwanderung und Integration115
- Sonstiges603
Innovationsgutscheine für kleine und mittlere Unternehmen (Innovationsgutschein BW, Hightech BW, Start-up BW, Mittelstand trifft Start-ups)
Zuschüsse für Forschungs- und Entwicklungsprojekte kleiner und mittlerer Unternehmen in Baden-Württemberg. Gefördert werden wissenschaftliche Vorarbeiten wie Recherchen, Machbarkeitsstudien und Materialuntersuchungen sowie umsetzungsorientierte Entwicklungstätigkeiten bis zum Prototyp. Der maximale Zuschuss beträgt 7.500 Euro beim Innovationsgutschein BW und 20.000 Euro bei den Gutscheinen Hightech BW, Start-up BW und Mittelstand trifft Start-ups.
Junglandwirteförderung im Agrarinvestitionsförderungsprogramm (AFP-Junglandwirtezuschlag)
Zusätzlicher Zuschuss von bis zu 10 Prozent der förderfähigen Ausgaben, maximal 20.000 Euro, für Junglandwirtinnen und Junglandwirte im Rahmen des Agrarinvestitionsförderungsprogramms. Er kommt oben auf den regulaeren AFP-Zuschuss.
proKlima Hannover - Förderbaustein Solarwärmeanlage
Für die erstmalige Installation einer Solarwärmeanlage mit Sonnenkollektoren oder abgedeckten PVT-Kollektoren mit SolarKeymark-Zertifikat gewährt proKlima bis zu 10 Prozent der förderfähigen Kosten. Der Zuschuss ist bei Ein- und Zweifamilienhäusern auf 3.000 Euro und bei Mehrfamilienhäusern auf 20.000 Euro je Heizungsanlage beziehungsweise Gebäude begrenzt. Mitgefördert werden die Optimierung der Heizungsanlage nach proKlima-Anforderungen, Wärmespeicher ab Energieeffizienzklasse B sowie Messtechnik im Solarkreis zur Ertragskontrolle.
Barrierefreier Umbau von selbstgenutzten Eigenheimen
Zuschüsse für barrierefreie Umbauten im selbstgenutzten Eigenheim, zum Beispiel Treppenlift, barrierefreies Badezimmer, ausreichend breite Türen, geeignete Bodenbeläge und stufenfreie Zuwegung. Je nach Einzelmaßnahme werden zwischen 3.000 und 20.000 Euro gewährt.
Barrierefreier Umbau von selbstgenutzten Eigenheimen (Hamburg)
Zuschuss der IFB Hamburg zwischen 3.000 und 20.000 Euro für den barrierefreien Umbau selbstgenutzter Eigenheime und Eigentumswohnungen in Hamburg. Gefördert werden zum Beispiel Treppenlifte, barrierefreie Bäder, breitere Tuerdurchgaenge, geeignete Bodenbelaege und stufenlose Zugangswege. Antragsberechtigt sind Eigentümer und Erbbauberechtigte, deren Einkommen die Hamburger Einkommensgrenzen der Wohnraumförderung um höchstens 100 Prozent überschreitet. Vor Beginn der Arbeiten muss Kontakt zur Eigenheimförderung aufgenommen werden, begonnen werden darf erst nach der Bewilligung. Das Programm ist mit anderen IFB-Programmen und mit KfW-Krediten kombinierbar.
Hessengeld
Zuschuss zur Entlastung von Ersterwerbenden einer selbst genutzten Wohnimmobilie in Hessen. Gezahlt werden 10.000 Euro je erwerbender Person, maximal 20.000 Euro, zuzüglich 5.000 Euro je Kind unter 18 Jahren. Der Zuschuss ist auf die tatsächlich gezahlte Grunderwerbsteuer begrenzt.
Hessengeld
Zuschuss des Landes Hessen für Ersterwerber von selbstgenutztem Wohneigentum. Das Hessengeld beträgt 10.000 Euro je Erwerber, der in die Wohnimmobilie einzieht, höchstens 20.000 Euro, dazu kommen 5.000 Euro je einziehendem Kind. Entscheidend ist die Deckelung: Der Zuschuss ist auf die Höhe der tatsaechlich angefallenen und gezahlten Grunderwerbsteuer begrenzt, wer weniger Grunderwerbsteuer zahlt, erhält entsprechend weniger als den Höchstbetrag. Gefördert werden Erwerbsvorgaenge ab dem 01.03.2024, massgeblich ist das Datum der Beurkundung des Kaufvertrags. Nach der Bewilligung ist der Einzug innerhalb von drei Jahren nachzuweisen. Der Antrag läuft über die WIBank.
Internationale Live- und Showcaseförderung der Initiative Musik
Reisekostenförderung für Auftritte deutscher Popularmusik- und Jazzacts im Ausland, bei Showcase-Festivals und Support-Touren. Pro Person gibt es in Europa 500 Euro für den ersten Auftritt und 100 Euro für jeden weiteren, ausserhalb Europas 1.000 Euro für den ersten und 250 Euro für jeden weiteren. Maximal 20.000 Euro pro Act und Jahr, höchstens drei Bewilligungen pro Kalenderjahr. Die Konditionen gelten vom 1. Januar 2026 bis 31. Dezember 2029.
Regionalbudget für kleine lokale Initiativen LAG Elbe-Elster
Die LAG Elbe-Elster fördert aus dem Regionalbudget kleine lokale Initiativen mit bis zu 20.000 Euro je Projekt. Antragsberechtigt sind Vereine und lokale Initiativen im Gebiet der LAG im Landkreis Elbe-Elster. Typische Vorhaben sind Begegnungsorte, kleine Infrastruktur und Verschönerungen, die ehrenamtlich umgesetzt werden. Im Jahr 2026 wurden am 19. März elf Projekte aus einem Budget von 200.000 Euro ausgewählt, seit 2016 kamen über 70 Projekte zusammen.
Stuttgart - Heizungsprogramm, Unterstützungsmaßnahmen Heizflächen und Zentralisierung
Stuttgart fördert die Maßnahmen, die eine Wärmepumpe oder einen Fernwärmeanschluss erst effizient machen. Für die Vergrößerung von Heizkörpern oder die Montage einer neuen Fußbodenheizung gibt es 500 Euro je abgeschlossenem Raum, maximal 20.000 Euro pro Antrag. Für die Umstellung von dezentralen Heizungen auf eine Zentralheizung werden 200 Euro je Kilowatt Gebäudeheizlast gezahlt, ebenfalls maximal 20.000 Euro. Damit adressiert die Stadt genau die Kostenpositionen, die beim Ausstieg aus Gas-Etagenheizungen anfallen.
Vermögensfreibeträge in der Grundsicherung für Arbeitsuchende
Mit der Umgestaltung der Grundsicherung für Arbeitsuchende ist die frühere Karenzzeit für Vermögen entfallen. Stattdessen gelten altersgestaffelte Freibeträge, die beim Leistungsbezug geschütztes Vermögen bestimmen. Sie liegen bei 5.000 Euro bis 30 Jahre, 10.000 Euro von 31 bis 40 Jahren, 12.500 Euro von 41 bis 50 Jahren und 20.000 Euro ab 51 Jahren. Die Freibeträge sind kein eigener Auszahlungsanspruch, sondern entscheiden darueber, ob überhaupt Leistungen bewilligt werden.
Zukunftstaxi Hamburg
Zuschuss für den Umstieg von konventionellen Taxen auf Elektrofahrzeuge. Für ein konventionelles E-Taxi gibt es 5.000 Euro, für ein Großraumtaxi mit 8 bis 9 Sitzplätzen einschließlich Fahrersitz 10.000 Euro und für ein barrierefreies Inklusionstaxi zur Beförderung von Fahrgästen im Rollstuhl 20.000 Euro. Die aktuelle Förderrunde ist mit 700.000 Euro ausgestattet.
Zukunftstaxi Hamburg - Förderung von E-Taxen
Hamburg fördert die Umstellung des Taxigewerbes auf lokal emissionsfreie Fahrzeuge. In der fuenften Förderstufe liegen für 2026 Antragsformulare für 5.000 Euro je E-Taxe, 10.000 Euro je E-Großraumtaxe und 20.000 Euro je E-Inklusionstaxe vor. Das Projekt läuft seit 2021 gemeinsam mit den Hamburger Taxenverbänden, Vermittlern und der Handelskammer Hamburg. Nach eigenen Angaben sind inzwischen 755 E-Taxen im Einsatz sowie 60 Inklusionstaxen, davon 52 lokal emissionsfrei.
Anreizprogramme zur Förderung von Gebäudebegrünung und Hofentsiegelung Kassel
Kassel hat vier städtische Anreizprogramme zur Förderung von Gebäudebegrünung und Hofentsiegelung. Eigentümerinnen und Eigentümer von Grundstücken in einem der vier Fördergebiete können eine Gebäudebegrünung oder Hofentsiegelung mit 85 Prozent der Kosten, höchstens 19.999 Euro, fördern lassen. In den Stadtteilen Unterneustadt, Bettenhausen und Wehlheiden sind zusätzlich Maßnahmen zur Gebäudemodernisierung und -instandsetzung förderfähig. Die Programme unterscheiden sich im Geltungsbereich, in der Laufzeit und teilweise in den Bedingungen.
Heizungsförderung für Privatpersonen - Wohngebäude (458)
Zuschuss für den Einbau einer klimafreundlichen Heizung im selbst genutzten oder vermieteten Bestandswohngebäude. Gefördert werden Wärmepumpe, Biomasseheizung, Solarthermie, Brennstoffzelle, wasserstofffähige Heizung und der Anschluss an ein Wärmenetz. Grundförderung 30 Prozent, dazu Klimageschwindigkeitsbonus (aktuell 16 Prozent, sinkt ab 1. Februar 2027 halbjährlich um 4 Prozentpunkte auf 0) und Einkommensbonus von 10 bis 40 Prozent. Die KfW nennt eine Obergrenze von 70 Prozent, für die unterste Einkommensstufe (zu versteuerndes Jahreseinkommen bis 30.000 Euro) bis zu 80 Prozent. Der hier ausgewiesene Höchstbetrag ist bewusst auf die 70-Prozent-Obergrenze gerechnet, den genauen Fördersatz bitte vor Antragstellung bei der KfW prüfen.
Meistergründungsprämie Brandenburg
Festbetragszuschuss für Handwerksmeister, die erstmals ein Unternehmen im Handwerk gründen, ein bestehendes übernehmen oder sich taetig beteiligen. Die einmalige Basisförderung beträgt bis zu 12.000 Euro. In der zweiten Stufe kommen bis zu 5.000 Euro je neu geschaffenem Arbeits- oder Ausbildungsplatz hinzu, bei Besetzung durch eine Frau bis zu 7.000 Euro.
Meistergründungsprämie Brandenburg
Zuschuss für Handwerksmeisterinnen und -meister, die in Brandenburg ein eigenes Unternehmen gründen oder übernehmen. Die einmalige Basisförderung beträgt bis zu 12.000 Euro, dazu kommt eine Arbeits- oder Ausbildungsplatzförderung von bis zu 5.000 Euro, bei Besetzung durch eine Frau bis zu 7.000 Euro.
Markt International (2026-2028)
Zuschuss für KMU bei der internationalen Ausrichtung und der Erschließung auslaendischer Maerkte. Gefördert wird die aktive Teilnahme an Messen, Ausstellungen, Kongressen und Pitchings mit bis zu 50 Prozent, für Start-ups oder bei erstmaliger Teilnahme mit bis zu 80 Prozent, jeweils maximal 18.000 Euro je Einzelmaßnahme. Beratungs- und Coachingmaßnahmen werden mit 1.000 Euro je Beratungstag als Festbetrag gefördert, für Start-ups mit 800 Euro.
KUNSTFONDS_Stipendium der Stiftung Kunstfonds
Arbeitsstipendium für professionelle bildende Künstlerinnen und Künstler: 18.000 Euro für sechs Monate, ausgezahlt in monatlichen Raten. Voraussetzung ist ein Hauptwohnsitz in Deutschland, keine Anstellung im Förderzeitraum (Minijobs bleiben unberücksichtigt) und keine Immatrikulation als Studierende. Wer in den vergangenen 15 Jahren bereits ein Kunstfonds-Stipendium erhalten hat, ist ausgeschlossen. Bewerbung ausschließlich digital, Abschlussbericht binnen zwei Monaten nach Förderende.
Landmusikort des Jahres
Auszeichnung für Gemeinden mit besonders lebendigem Musikleben im ländlichen Raum. Vergeben werden ein erster Bundespreis von 18.000 Euro, ein zweiter von 10.000 Euro, ein dritter von 6.000 Euro sowie zehn Förderpreise zu je 2.000 Euro. Bewerben können sich nur Bürgermeisterinnen und Bürgermeister beziehungsweise Gemeindeleitungen, nicht die Vereine selbst.
Vereinspreis Sport mit Haltung
Der Vereinspreis Sport mit Haltung zeichnet Sportvereine aus, die sich gegen Extremismus und für demokratische Werte, Vielfalt und Menschenwuerde einsetzen. Ausgelobt wird der Preis vom Bundeskanzleramt gemeinsam mit der Deutschen Sportjugend. Das Preisgeld der Ausschreibung 2026 beträgt insgesamt 18.000 Euro. Es handelt sich um einen Wettbewerb, nicht um eine Antragsförderung.
Sirenenförderprogramm NRW
Zuschuss für Anschaffung, Errichtung und Ertuechtigung von Sirenenanlagen zur Warnung der Bevoelkerung. Gefördert werden 10.850 Euro für Sirenen in Dach- oder Gebäudemontage, 17.350 Euro für freistehende Mastanlagen und 1.000 Euro für den Ersatz oder die Ergänzung bestehender Sirenenansteuerung.
Digitaler Mittelstand KI
Zuschuss für Digitalisierungsvorhaben im Land Bremen in zwei Bereichen: KI-basierte Analyse-, Planungs- und Automatisierungssysteme, digitale Plattformen und Produktionssysteme sowie Verbesserung der IT-Sicherheit inklusive Authentifizierungssystemen. Kleinst- und Kleinunternehmen sowie Solo-Selbständige erhalten 40 Prozent bis 17.000 Euro, mittlere Unternehmen 30 Prozent bis 17.000 Euro, Startups unter 12 Monaten 40 Prozent bis 5.000 Euro.
Digitaler Mittelstand KI (Bremen)
Digitaler Mittelstand KI fördert Digitalisierungsvorhaben kleiner und mittlerer Unternehmen im Land Bremen mit Schwerpunkt auf kuenstlicher Intelligenz, automatisierten digitalen Prozessen und Cybersicherheit. Kleinstunternehmen, kleine Unternehmen und Soloselbständige erhalten 40 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben, mittlere Unternehmen 30 Prozent, die maximale Fördersumme beträgt 17.000 Euro. Bei Unternehmen, die bei Antragstellung vor weniger als zwölf Monaten gegründet wurden, liegt die Höchstförderung bei 5.000 Euro. Vorhaben mit zuwendungsfähigen Ausgaben unter 1.000 Euro werden nicht gefördert. Die Antragstellung ist seit dem 01.04.2026 möglich.
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- BundeslandFörderung in Nordrhein-WestfalenProgramme, Stellen und die NRW.BANK.
- BundeslandFörderung in BayernProgramme, Stellen und die LfA Förderbank Bayern.
- BundeslandFörderung in Baden-WürttembergProgramme, Stellen und die L-Bank, Staatsbank für Baden-Württemberg.
- BundeslandFörderung in NiedersachsenProgramme, Stellen und die NBank, Investitions- und Förderbank Niedersachsen.
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