Förderprogramme
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- Wohnen und Miete223
- Gesundheit und Pflege250
- Zuwanderung und Integration115
- Sonstiges603
Mikrodarlehen für Existenzgründer und junge Unternehmen (MKD)
Darlehen der SAB für Existenzgründerinnen und Existenzgründer sowie junge Unternehmen innerhalb der ersten fuenf Jahre nach Gründung. Finanziert werden Investitionen und Betriebsmittel in Sachsen mit 5.000 bis 30.000 Euro je Vorhaben und bis zu 80 Prozent der förderfähigen Ausgaben. Der Zinssatz liegt aktuell bei 2 Prozent pro Jahr, die Laufzeit bei bis zu sechs Jahren mit einem tilgungsfreien Jahr. Sicherheiten werden nicht verlangt, dafuer sind 20 Prozent Eigenanteil aus eigenen Mitteln oder Eigenleistung noetig.
SolarPLUS L
Förderung größerer Solarvorhaben auf Mehrfamilienhäusern, Gewerbe- und Nichtwohngebäuden in Berlin. Gefördert werden Gutachten, Studien und Messkonzepte bis 15.000 Euro, Stromspeicher bis 30.000 Euro, Sonderanlagen wie Fassaden-PV, denkmalgerechte Anlagen und Gründach-PV-Kombinationen bis 30.000 Euro sowie die Zusammenfassung von Netzanschlüssen bis 10.000 Euro.
Künstler:innenförderung der Initiative Musik
Förderung für Solokünstlerinnen und Bands der Popularmusik und des Jazz mit Hauptwohnsitz in Deutschland. Gefördert werden Komposition und Konzeption, Produktion und Aufnahme, Tonträgerherstellung, Video und Content, Promotion und Marketing sowie Touren. Die Förderung ist auf 30.000 Euro pro Projekt und Jahr begrenzt, insgesamt soll niemand mehr als 100.000 Euro pro Jahr von der Initiative Musik erhalten. Die Quote ist degressiv: bei 10.000 Euro Gesamtausgaben bis zu 60 Prozent, bei 75.000 Euro noch 40 Prozent. Anträge unter 6.000 Euro werden in der Regel nicht berücksichtigt.
Digitalbonus Bayern (Standard und Plus)
Der Digitalbonus Bayern wurde neu aufgelegt und läuft bis 31.12.2027. Kleine Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft mit weniger als 50 Beschäftigten und höchstens 10 Millionen Euro Umsatz oder Bilanzsumme erhalten im Digitalbonus Standard bis zu 7.500 Euro und im Digitalbonus Plus für besonders innovative Vorhaben bis zu 30.000 Euro, jeweils 50 Prozent der förderfähigen Ausgaben. Maßnahmen unter 4.000 Euro Gesamtausgaben sind nicht förderfähig. Ausdrücklich ausgeschlossen sind Standard-Webseiten ohne tiefe betriebliche Integration, Standard-Webshops und Shop-Templates, Standard-Onlinemarketing wie SEO, Display-Advertising und E-Mail-Marketing sowie grafische und redaktionelle Dienstleistungen.
Digitalbonus.Bayern
Der Digitalbonus.Bayern bezuschusst kleine Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft mit Betriebsstätte in Bayern bei der Digitalisierung von Produkten, Dienstleistungen und Prozessen sowie bei der IT-Sicherheit. Der Digitalbonus Standard bringt bis zu 7.500 Euro, der Digitalbonus Plus bis zu 30.000 Euro bei besonderem Innovationsgehalt, der Fördersatz liegt jeweils bei bis zu 50 Prozent. Wichtig für die Suche nach Website- und Marketingförderung: Standard-Webseiten ohne tiefe Einbindung in die betrieblichen Ablaeufe, Standard-Webshops mit Shop-Templates sowie Standard-Online-Marketing wie Suchmaschinenoptimierung, Display-Advertising, Content-Marketing, E-Mail-Marketing und Newsletter sind ausdrücklich nicht förderfähig, ebenso wenig Text-, Bild-, Video-, Grafik- und Logoerstellung. Gefördert werden dagegen Software und Umsetzungsleistungen, die tief in die Geschäftsprozesse eingreifen, seit der Neuauflage mit Schwerpunkt Robotik, KI, digitale Zwillinge und Simulation. Die Laufzeit ist bis zum 31.12.2027 festgelegt, monatlich wird ein Antragskontingent freigegeben.
Digitalbonus.Bayern Plus
Variante des Digitalbonus Bayern für besonders anspruchsvolle Digitalisierungsvorhaben. Gefördert werden Entwicklung, Einführung oder Verbesserung von digitalen Produkten, Dienstleistungen und Prozessen sowie Maßnahmen zur IT-Sicherheit mit bis zu 50 Prozent der förderfähigen Ausgaben und maximal 30.000 Euro.
Ersteinstellung von Personal Mecklenburg-Vorpommern
Zuschuss zu den Personalausgaben, wenn ein kleines oder mittleres Unternehmen in Mecklenburg-Vorpommern erstmals höher qualifiziertes Personal einstellt. Gefördert werden bis zu 50 Prozent der zuwendungsfähigen Personalausgaben, je Arbeitsplatz höchstens 30.000 Euro in den ersten zwölf Monaten und 15.000 Euro in den folgenden zwölf Monaten. Die Gesamtförderdauer beträgt 24 Monate. Voraussetzung ist ein unbefristeter Arbeitsvertrag mit einem Mindestgehalt von 4.200 Euro pro Monat bei Hochschulabsolventen oder 3.800 Euro bei Meistern und Technikern.
Mehr Grün für Nürnberg
Innerhalb der Nürnberger Stadterneuerungsgebiete fördert die Stadt private Dach-, Fassaden-, Freiflächen- und Hofbegrünungen. Förderfähig sind auch Planungskosten, Baumpflanzungen, begrünte Pergolen und Rankgerüste sowie die Entsiegelung befestigter Flächen. Der pauschale Zuschuss beträgt maximal 50 Prozent der förderfähigen Gesamtkosten, bis zu 30.000 Euro. Das ältere Programm Initiative Grün ist ausgeschöpft und nimmt keine Anträge mehr an.
Mehr Grün für Nürnberg
Nürnberg fördert private Dach-, Fassaden-, Freiflächen- und Hofbegrünungen innerhalb der festgelegten Stadterneuerungsgebiete. Der pauschale Zuschuss beträgt maximal 50 Prozent der förderfähigen Gesamtkosten und bis zu 30.000 Euro. Wichtigste Bedingung ist die Lage des Objekts in einem der Stadterneuerungsgebiete; die Straßenverzeichnisse dazu veröffentlicht das Stadtplanungsamt. Für das Gebiet St. Leonhard und Schweinau stehen wegen des Gebietsabschlusses keine Mittel mehr zur Verfuegung.
Stuttgarter Solaroffensive
Die Solaroffensive fördert begleitende Maßnahmen bei der Installation einer Photovoltaikanlage mit maximal 300 Euro je Kilowatt Peak bei Dach-Photovoltaik und maximal 400 Euro je Kilowatt Peak bei Photovoltaik über Dachbegrünung oder an der Fassade, insgesamt bis 30.000 Euro je Antrag. Stromspeicher in Verbindung mit neuen Photovoltaikanlagen werden mit 100 Euro je Kilowattstunde bis 10.000 Euro gefördert.
Stuttgarter Solaroffensive
Zuschuss der Stadt Stuttgart für begleitende Maßnahmen beim Bau einer Photovoltaikanlage: maximal 300 Euro je Kilowatt peak bei Dach-Photovoltaik und maximal 400 Euro je Kilowatt peak bei Anlagen über Dachbegrünung oder an der Fassade, höchstens 30.000 Euro je Antrag. Anerkannt werden 50 Prozent der Kosten für Elektroertüchtigung, Zählerplatz, Gerüst, Statikprüfung, Versetzen von Bauteilen, Dachhautarbeiten, Blitzschutz und Funkrundsteuerempfänger. Batteriespeicher zu neuen Photovoltaikanlagen werden mit 100 Euro je Kilowattstunde und maximal 10.000 Euro gefördert.
Stuttgarter Solaroffensive: begleitende Maßnahmen bei Photovoltaikanlagen
Die Stuttgarter Solaroffensive bezuschusst nicht die Module selbst, sondern die begleitenden Arbeiten bei der Installation einer Photovoltaikanlage. Gefördert werden bis zu 300 Euro je Kilowatt peak bei Dachanlagen und bis zu 400 Euro je Kilowatt peak bei Anlagen über Dachbegrünung oder an der Fassade, höchstens 30.000 Euro je Antrag. Anerkannt werden 50 Prozent der Kosten für Ertuechtigung der Elektrik und des Zählerplatzes, Geruest, Statikprüfung, Blitzschutz und aehnliche Positionen. Die Fördermittel für 2026 sind ausgeschöpft, Anträge können aber weiter eingereicht werden.
Denkmalförderung Niedersachsen
Landesförderung für die Erhaltung von Kulturdenkmalen in Niedersachsen. Die Regelförderung beträgt bis zu 30 Prozent der zuwendungsfähigen Gesamtausgaben, in der Regel höchstens 30.000 Euro je Maßnahme und Jahr. Die Mindestfördersumme liegt bei 3.000 Euro für Private und bei 25.000 Euro für Gebietskörperschaften. Antragsberechtigt sind Privatpersonen, juristische Personen des Privatrechts, kommunale Gebietskörperschaften und Kirchen. Die Antragstichtage 2026 sind der 28. Februar und der 31. Juli, wobei zwei Drittel der Mittel auf den ersten und ein Drittel auf den zweiten Termin entfallen. Der Antrag läuft online über das NAVO-Portal.
proKlima Hannover - Heizungsoptimierung für bestehende Wärmenetzanschlüsse
Für bereits nah- oder fernwärmeversorgte Wohngebäude fördert proKlima die Optimierung der Heizungsanlage mit bis zu 30 Prozent der förderfähigen Kosten je Wärmenetzanschluss und Gebäude, maximal 30.000 Euro. Ziel ist ein hydraulischer Abgleich zwischen Haus- und Wohnungsstationen und Heizkörpern, damit der Komfort erhalten bleibt und der Energieverbrauch sinkt. Die Auslegungsvorlauftemperatur der Raumheizflächen darf 60 Grad nicht überschreiten. Alternativ ist eine lastgang- und temperaturoptimierte Regelung über intelligente Fernwärme-Hauszentralen möglich.
Förderprogramm Klimaneutrale Gebäude (FKG) - Einzelmaßnahmen Heizungstausch
Gefördert wird der Einbau effizienter Wärmeerzeuger in bestehende Wohngebäude: elektrisch angetriebene Wärmepumpen, solarthermische Anlagen sowie Gebäudenetze und der Anschluss an ein Gebäude- oder Wärmenetz. Für Grundwasser- und Erdwärmepumpen gibt es eine Zusatzförderung von 30 Prozent der Kosten oberhalb der BEG-Höchstgrenze, gedeckelt auf 30.000 Euro für die erste Wohneinheit, je 15.000 Euro für die zweite bis sechste und je 8.000 Euro ab der siebten Wohneinheit. Der auf der Seite genannte Fördersatz von 15 Prozent gilt ausdrücklich nur für Anträge bis zum 31. Dezember 2023; den aktuell gültigen Grundfördersatz bitte der jeweils gültigen FKG-Richtlinie entnehmen.
Mikrodarlehen (MKD) Sachsen
Darlehen von 5.000 bis 30.000 Euro je Vorhaben zu derzeit 2 Prozent Zinsen pro Jahr, mit einer Laufzeit von bis zu sechs Jahren und einem tilgungsfreien Jahr. Finanziert werden Investitionen und Betriebsmittel zum Aufbau oder zur Stärkung einer selbständigen Tätigkeit in Sachsen. Auch ein Neustart nach einer gescheiterten Gründung ist möglich.
SolarPLUS
SolarPLUS fördert Photovoltaik in Berlin über die Bundesförderung hinaus. Im Programmteil SolarPLUS S für Ein- und Zweifamilienhäuser gibt es pauschal 750 Euro für die Anpassung des Zählerschranks, bis zu 4.750 Euro für einen Stromspeicher und bis zu 5.700 Euro für denkmalgerechte Anlagen. SolarPLUS L richtet sich an Mehrfamilienhäuser, Gewerbe und Nichtwohngebäude und fördert Gutachten, Zähler- und Messkonzepte, Hauselektrik sowie Boni für Fassaden-Photovoltaik und die Kombination aus Dachbegrünung und Solar. Die Antragstellung läuft über die Investitionsbank Berlin, die Richtlinie wurde zuletzt neu gefasst.
SolarPLUS L – Photovoltaik- und Stromspeicherförderung für Mehrfamilienhäuser und Gewerbe Berlin
Berliner Zuschussprogramm für Verfügungsberechtigte von Mehrfamilienhäusern, Gewerbeimmobilien und sonstigen Nichtwohngebäuden, darunter Eigentümergemeinschaften, Energieversorger und Unternehmen. Für die Installation einer Photovoltaikanlage mit Stromspeichersystem gibt es je nach Unternehmensgrösse maximal 30.000 Euro; derselbe Höchstbetrag gilt für Fassaden-Photovoltaik und die Kombination aus Gründach und PV. Für Gutachten, Studien und Konzepte sowie für Zähler- und Messkonzepte sind maximal 15.000 Euro vorgesehen, für Maßnahmen an der Hauselektrik in Mieterstromprojekten maximal 10.000 Euro.
Stuttgart - Heizungsprogramm, Übergabestationen für den Wärmenetzanschluss
Für Übergabestationen vom Wärmenetz ins Gebäude zahlt die Stadt Stuttgart 100 Euro je Kilowatt Anlagenleistung, maximal 30.000 Euro pro Antrag. Voraussetzung ist, dass der Anteil lokal erzeugter erneuerbarer Energien an der Wärmeerzeugung des Netzes mindestens 50 Prozent beträgt. Speist auch fossil erzeugte Wärme in das Netz ein, ist eine Bescheinigung des Energieversorgers nötig, dass das Netz spätestens 2035 klimaneutral betrieben wird. Für das Fernwärmenetz der EnBW gilt diese Anforderung als erfüllt.
Initialberatung Zirkuläres Bauen in Kommunen
Zuschuss von 90 Prozent der förderfähigen Ausgaben, mindestens 5.000 und höchstens 28.000 Euro, für externe Beratung zum zirkulären Bauen bei kommunalen Bauvorhaben. Gefördert werden Beratungsleistungen in den Planungsphasen Bedarfsermittlung, Architekturwettbewerb sowie Vor- und Entwurfsplanung.
Neubaukredite für Mietwohnungen - klassische Wohnraumförderung
Zinsloses Darlehen über 30 Jahre für den Neubau von Mietwohnungen mit mehr als zwei Wohneinheiten oder von Mietreihenhäusern im Land Bremen. Das Darlehen deckt bis zu 65 Prozent der förderfähigen Baukosten, hinzu kommt ein Zuschuss von bis zu 27.500 Euro je Wohneinheit. Die anerkennungsfähigen Kosten sind auf 5.100 Euro je Quadratmeter Wohnfläche begrenzt.
Brandenburg-Kredit Mikro
Kleindarlehen aus dem Mikrodarlehensfonds für Gründer, Unternehmensnachfolger und junge Unternehmen bis zehn Jahre nach Gründung. Finanziert werden betrieblich bedingte Investitionsgueter und Betriebsmittel mit bis zu 100 Prozent. Der Zinssatz lag bei 3 Prozent (Stand 01.06.2024), die Laufzeit beträgt bis zu 5 Jahre mit bis zu 6 Monaten tilgungsfreier Zeit.
Brandenburg-Kredit Mikro
Zinsverbilligtes Landesdarlehen für Existenzgründer, Unternehmensnachfolger und junge Unternehmen in Brandenburg. Der Darlehensbetrag liegt zwischen 2.000 und 25.000 Euro pro Vorhaben und deckt bis zu 100 Prozent der förderfähigen Investitions- und Betriebsmittelkosten. Die Laufzeit beträgt bis zu fuenf Jahre bei bis zu sechs tilgungsfreien Monaten, der Zinssatz lag zum Stand 01.06.2024 bei 3 Prozent. Die Gründung darf zum Antragszeitpunkt nicht laenger als zehn Jahre zurückliegen.
Sachsen-Anhalt WEITERBILDUNG (individueller Zugang)
Das Land Sachsen-Anhalt fördert individuelle berufliche Weiterbildungen und Zusatzqualifikationen mit bis zu 90 Prozent der anerkannten Ausgaben und maximal 25.000 Euro. Übernommen werden Teilnahme- und Prüfungsgebühren, Dozentenhonorare, Fahrt- und Unterbringungskosten sowie Kinderbetreuungskosten. Ausgeschlossen sind Personen mit einem Einkommen oberhalb der Beitragsbemessungsgrenze, im Jahr 2026 sind das 77.400 Euro. Der Antrag läuft elektronisch über das Kundenportal der Investitionsbank und muss vor Vorhabenbeginn gestellt werden.
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- BundeslandFörderung in BayernProgramme, Stellen und die LfA Förderbank Bayern.
- BundeslandFörderung in Baden-WürttembergProgramme, Stellen und die L-Bank, Staatsbank für Baden-Württemberg.
- BundeslandFörderung in NiedersachsenProgramme, Stellen und die NBank, Investitions- und Förderbank Niedersachsen.
Eine Liste ist nett, aber sie weiß nichts über dich. Der Check sortiert dieselben Programme nach dem, was du wirklich vorhast.