Förderprogramme
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- Sozialleistung517
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- Gesundheit und Pflege241
- Zuwanderung und Integration112
- Sonstiges492
Klimabonus Frankfurt
Mit dem Klimabonus bezuschusst Frankfurt am Main Maßnahmen zum Klimaschutz und zur Klimaanpassung auf privaten und gewerblichen Grundstücken. Gefördert werden Dach-, Fassaden- und Hofbegrünungen, Regenwasserspeicher und Trinkbrunnen sowie Solaranlagen, Batteriespeicher und Ladesäulen. Die Förderung beträgt bis zu 50 Prozent der Kosten. Antragsberechtigt sind Privatpersonen, Unternehmen, Vereine, Organisationen und Wohnungseigentümergemeinschaften mit Objekten in Frankfurt; der Antrag wird online gestellt. Das Programm ist die Fortführung von Frankfurt frischt auf.
GRUEN hoch 3 - Daecher, Fassaden, Hoefe
Köln fördert Dachbegrünung, Fassadenbegrünung, Entsiegelung, den Rückbau von Schottergärten und die Regenwasserspeicherung auf privaten und gewerblichen Grundstücken. Der Zuschuss beträgt 50 Prozent der anerkannten Kosten, höchstens 40 Euro je Quadratmeter gestalteter Dachfläche oder begrünter Bodenfläche und 20 Euro je Quadratmeter zurückgebauter Schotterfläche. Für zusätzliche Maßnahmen zur Artenvielfalt gibt es Pauschalen von 150 oder 300 Euro. Der Höchstförderbetrag liegt bei 20.000 Euro pro Objekt und Jahr, das Programm läuft zunächst bis 31. Juli 2028.
Sportförderung der Landeshauptstadt München
Muenchner Sportvereine erhalten von der Stadt Zuschüsse für den laufenden Sportbetrieb, den Unterhalt eigener Sportanlagen sowie Investitionen in die Sportinfrastruktur. Dazu kommen Förderungen für Projekte der Inklusion und Integration, Sportveranstaltungen und Ehrungen. Grundlage sind die Sportförderrichtlinien der Landeshauptstadt München. Voraussetzung für jede Förderung ist die jährliche Bestandserhebung des Vereins zum 1. Januar; für die Sportbetriebspauschale 2026 endet die Antragsfrist am 2. Maerz 2026, für Zuschüsse zum Anlagenunterhalt am 31. Maerz 2026.
Förderprogramm Klimaneutrale Gebäude (FKG)
München stockt mit dem FKG die Bundesförderung für energetische Sanierung, Heizungstausch und Photovoltaik auf. Gefördert werden Effizienzmaßnahmen wie Fenstertausch und Dämmung, der Wechsel auf Wärmepumpe, Solarthermie oder Fernwärme, Sanierungen auf Effizienzhausstandard, Mieterstrommodelle sowie Steckersolargeraete. Antragsberechtigt sind Eigentümer, Wohnungseigentümergemeinschaften und bevollmaechtigte Mieter mit Objekten in München. Seit Dezember 2025 gilt eine neue Systematik mit Boni für Vollsanierungen; die Maßnahme darf erst nach der zweiten Mitteilung der Stadt begonnen werden.
Hamburger Heizungsförderung
Die Hamburger Heizungsförderung ergänzt die Bundesförderung für den Heizungstausch in Hamburg. Gefördert werden Wärmepumpen samt Umfeldmaßnahmen, Solarthermie, Biomasseanlagen und Wärmespeicher, der Neuanschluss von Bestandsgebäuden an Wärme- und Gebäudenetze sowie Machbarkeitsuntersuchungen für Quartierswärmelösungen. Der Antrag muss vor Beginn des Vorhabens gestellt und bewilligt sein. Die Module Hausanschlussleitungen sowie Gebäude- und Wärmenetze in Quartieren sind für 2026 bereits ausgeschöpft, neue Mittel sind für 2027 geplant.
Hamburger Gründachförderung
Hamburg bezuschusst freiwillige Dach- und Fassadenbegrünungen an Wohn- und Nichtwohngebäuden im Stadtgebiet. Private Selbstnutzer und Wohnungseigentümergemeinschaften erhalten 60 Prozent der förderfähigen Ausgaben, Vermietende ab drei Wohneinheiten sowie Unternehmen und Organisationen 40 Prozent, jeweils bis 100.000 Euro je Gebäude. Für den Programmteil Gebäudebegrünung PLUS liegt die Obergrenze bei 200.000 Euro je Bauwerk. Voraussetzung für die Dachbegrünung sind mindestens 20 Quadratmeter Nettovegetationsfläche und eine Dachneigung bis 30 Grad.
SolarPLUS
SolarPLUS fördert Photovoltaik in Berlin über die Bundesförderung hinaus. Im Programmteil SolarPLUS S für Ein- und Zweifamilienhäuser gibt es pauschal 750 Euro für die Anpassung des Zählerschranks, bis zu 4.750 Euro für einen Stromspeicher und bis zu 5.700 Euro für denkmalgerechte Anlagen. SolarPLUS L richtet sich an Mehrfamilienhäuser, Gewerbe und Nichtwohngebäude und fördert Gutachten, Zähler- und Messkonzepte, Hauselektrik sowie Boni für Fassaden-Photovoltaik und die Kombination aus Dachbegrünung und Solar. Die Antragstellung läuft über die Investitionsbank Berlin, die Richtlinie wurde zuletzt neu gefasst.
GründachPLUS
Berlin bezuschusst die dauerhafte Begrünung von Daechern und Fassaden im Stadtgebiet. Für die Dachbegrünung gibt es je nach Höhe der Vegetationstragschicht 95 bis 180 Euro pro Quadratmeter, Biodiversitätsdaecher erhalten 7,50 Euro pro Quadratmeter zusätzlich, Fassadenbegrünung wird mit 50 Prozent der Kosten gefördert. Planungs- und Beratungsleistungen werden mit 75 Prozent bis 15.000 Euro je Gebäude bezuschusst, bei kombinierten Dach- und Fassadenprojekten mit 85 Prozent bis 34.000 Euro. Wichtigste Bedingung sind die Mindestflächen: 100 Quadratmeter beim Dach, 50 Quadratmeter bei bodengebundener und 10 Quadratmeter bei wandgebundener Fassadenbegrünung.
Förderung Klein-Elektromobilität Landkreis Erlangen-Höchstadt
Der Landkreis Erlangen-Höchstadt bezuschusst mit einem eigenen Programm die sogenannte Klein-Elektromobilität, etwa Lastenräder und Pedelecs. Das Programm gehört zu den kreiseigenen Förderungen im Bereich Klima und Energie und richtet sich an Bürgerinnen und Bürger im Kreisgebiet. Zuschusshöhe und Bedingungen stehen auf der Programmseite des Landkreises. Der Antrag ist vor der Anschaffung zu stellen.
Wärmepumpen-Förderung Landkreis Erlangen-Höchstadt
Der Landkreis Erlangen-Höchstadt fördert mit einem eigenen Programm den Einbau von Wärmepumpen im Kreisgebiet. Das Programm ist Teil der kreiseigenen Förderungen im Bereich Klima und Energie und ergänzt die Bundesförderung für effiziente Gebäude. Die Details zu Zuschusshöhe und Voraussetzungen stehen auf der Programmseite des Landkreises. Wie bei allen Kreisförderungen ist der Antrag vor der Auftragsvergabe zu stellen.
Dach-Solar-Förderprogramm der Region Hannover
Die Region Hannover fördert mit der Dach-Solar-Richtlinie die Kombination aus Photovoltaikanlage und Dachdämmung an Bestandsgebäuden. Antragsberechtigt sind alle Gebäudeeigentümer in der Region Hannover, also Privatpersonen, Unternehmen, Vereine, Wohnungseigentümergemeinschaften und Kommunen. Kernbedingung ist, dass gleichzeitig mit der PV-Anlage eine Dachdämmung ausgeführt wird, Neubauten sind ausgeschlossen. Das Programm ist mit neuen Konditionen seit Januar 2026 wieder geöffnet und lässt sich mit KfW- und BAFA-Förderungen kombinieren.
Dorferneuerung in Bayern, private Maßnahmen
Im Bayerischen Dorferneuerungsprogramm können private Eigentümer in anerkannten Dorferneuerungsgebieten Zuschüsse für Bauvorhaben erhalten. Für Gebäudemaßnahmen gibt es bis zu 35 Prozent je Anwesen, bei besonders erhaltenswerten Gebäuden bis zu 60 Prozent, für Hof- und Vorbereiche bis zu 30 Prozent. Voraussetzung ist, dass die Gemeinde zuvor in das Dorferneuerungsprogramm aufgenommen wurde, dazu stellt sie einen Antrag beim Amt für Ländliche Entwicklung. Die Ortsteile sollen in der Regel nicht mehr als 2.000 Einwohner haben, Bürgerbeteiligung ist Pflicht.
Förderprogramm gesundheitliche Versorgung Landkreis Limburg-Weilburg
Der Landkreis Limburg-Weilburg fördert mit einem eigenen Programm die gesundheitliche Versorgung in der Region. Ziel ist es, ärztliche und weitere Versorgungsangebote im Kreisgebiet zu sichern. Förderrichtlinie und Antragsformular stehen auf der Seite des Fördermanagements im Fachbereich Kämmerei zum Download bereit. Der Landkreis veröffentlicht jährlich Berichte darüber, wie die Fördermittel verwendet wurden.
Zukunftsfonds Limburg-Weilburg Stark und Innovativ
Der Landkreis Limburg-Weilburg bündelt seine eigenen Förderungen im Zukunftsfonds Stark und Innovativ. Der Fonds ist in mehrere Säulen gegliedert, eine davon fördert gemeinnützige örtliche Vereine, deren Arbeit dem sozialen, gesellschaftlichen, kulturellen, sportlichen oder gesundheitlichen Wohl der Bevölkerung dient. Die Mittel werden über die Städte und Gemeinden an die Vereine verteilt, die Beträge richten sich nach der Gemeindegröße. Grundlage ist ein Kreistagsbeschluss vom 3. November 2023, die Förderrichtlinie steht auf der Seite des Fördermanagements.
Förderrichtlinie Ehrenamt Landkreis Meißen
Der Landkreis Meißen fördert ehrenamtliche Projekte mit bis zu 2.000 Euro je Antragsteller. Förderfähig sind ausschließlich Sachkosten. Seit 2018 wurden mehr als 990 Ehrenamtsprojekte mit rund 1,77 Millionen Euro aus Landes- und Kreismitteln unterstützt, etwa die Sanierung eines Tierheims, Erste-Hilfe-Ausrüstung für einen Sportverein oder eine Ortsjubiläumsfeier. Anträge gehen an das Dezernat Soziales des Landratsamts.
Kommunales Bürgerbudget Landkreis Bautzen
Neben dem Ehrenamtsbudget vergibt der Landkreis Bautzen ein kommunales Bürgerbudget, aus dem Projektideen aus der Bevölkerung finanziert werden. Hinweise zur Förderung und die Antragsformulare stehen als Download auf der Seite des Landratsamts bereit, die Antragstellung läuft online über das sächsische E-Government-Portal. Ansprechpartnerin ist die Ehrenamtsbeauftragte des Kreises. Die genauen Förderhöhen legt der Landkreis mit jedem Aufruf fest.
Kommunales Ehrenamtsbudget Landkreis Bautzen
Der Landkreis Bautzen fördert aus dem kommunalen Ehrenamtsbudget Vereine und Initiativen, die sich bürgerschaftlich engagieren. Grundlage ist die Richtlinie zur Ehrenamtsförderung des Landkreises. Die Antragstellung läuft über ein Onlineformular im sächsischen E-Government-Portal, Hinweise und Formulare stehen auf der Kreisseite bereit. Ansprechpartnerin ist die Ehrenamtsbeauftragte des Landratsamts.
Sportbudget Gemeinsam bewegt Landkreis Marburg-Biedenkopf
Aus dem Sportbudget Gemeinsam bewegt fördert der Landkreis Marburg-Biedenkopf mit 20.000 Euro Bewegungsangebote im öffentlichen Raum, die auch Nichtmitgliedern offenstehen. Je Projekt gibt es zwischen 500 und 2.000 Euro. Antragsberechtigt sind Einzelpersonen, Vereine, Organisationen, Initiativen und Bildungseinrichtungen aus dem Kreisgebiet. Über die Vergabe entscheiden Bürgerjurys nach einem Punktesystem.
Ehrenamtsbudget Gemeinsam in die Zukunft Landkreis Marburg-Biedenkopf
Das Ehrenamtsbudget Gemeinsam in die Zukunft des Landkreises Marburg-Biedenkopf ist mit 30.000 Euro ausgestattet und fördert die Organisationsentwicklung und Modernisierung ehrenamtlicher Strukturen. Je Projekt werden zwischen 500 und 2.000 Euro vergeben. Antragsberechtigt sind Einzelpersonen, Vereine, Organisationen, Initiativen und Bildungseinrichtungen aus dem Kreisgebiet. Bürgerjurys aus der Region entscheiden nach einem Punktesystem über die Vergabe.
Nachhaltigkeits- und Klimabudget Landkreis Marburg-Biedenkopf
Mit 50.000 Euro ist das Nachhaltigkeits- und Klimabudget der größte der vier Engagementtöpfe des Landkreises Marburg-Biedenkopf. Gefördert werden Initiativen an der Basis, die CO2 einsparen, die Umwelt schützen oder soziale Gerechtigkeit stärken. Je Projekt gibt es zwischen 500 und 2.000 Euro. Antragsberechtigt sind Einzelpersonen, Vereine, Organisationen, Initiativen und Bildungseinrichtungen aus dem Kreisgebiet, über die Vergabe entscheiden Bürgerjurys.
Jugendbudget Wir für uns Landkreis Marburg-Biedenkopf
Der Landkreis Marburg-Biedenkopf stellt aus dem Jugendbudget Wir für uns 10.000 Euro für Projekte bereit, an deren Planung und Umsetzung 14- bis 26-Jährige beteiligt sind. Je Projekt gibt es zwischen 500 und 2.000 Euro. Antragsberechtigt sind Einzelpersonen, Vereine, Organisationen, Initiativen und Bildungseinrichtungen aus dem Kreisgebiet. Über die Vergabe entscheiden Bürgerjurys aus der Region nach einem Punktesystem, nicht die Verwaltung.
Kommunales Bürgerbudget Erzgebirgskreis
Der Erzgebirgskreis stellt aus dem kommunalen Bürgerbudget 40.000 Euro für 20 Projekte bereit, je Projekt gibt es bis zu 2.000 Euro. Antragsberechtigt sind Einwohnerinnen und Einwohner ab 16 Jahren sowie gemeinnützige Organisationen und Vereine mit Nachweis der Gemeinnützigkeit. Die Projekte müssen einen unmittelbaren Bezug zum Wohnort haben, im laufenden Jahr umsetzbar sein und der Allgemeinheit nutzen, nicht nur einer einzelnen Einrichtung. Die Gesamtkosten sollen 10.000 Euro nicht überschreiten, die Antragstellung läuft ausschließlich online.
Kommunales Bürgerbudget Landkreis Zwickau
Mit dem kommunalen Bürgerbudget können Einwohnerinnen und Einwohner ab 16 Jahren eigene Projektideen mit direktem Bezug zum eigenen Wohnort einreichen. Der Landkreis Zwickau stellte für 2026 insgesamt 40.000 Euro bereit, 25 Projekte wurden bewilligt. Eine Jury bewertet die Vorschläge nach Kreativität und Innovationsgrad und achtet auf eine gleichmäßige Verteilung im Kreisgebiet. Gefördert wurden unter anderem Sitzecken, Begegnungsgärten, Fahrradunterstände, Streuobstwiesen und kulturelle Angebote.
Kommunales Ehrenamtsbudget Landkreis Zwickau
Der Landkreis Zwickau reicht die Mittel des Freistaats Sachsen zur Würdigung und Weiterentwicklung des bürgerschaftlichen Engagements vollständig an Ehrenamtliche im Kreisgebiet weiter. Für 2026 standen 153.846,15 Euro bereit, aus denen 222 Vereine und Organisationen unterstützt wurden. Über die Anträge entscheidet ein Gremium aus Fraktionsvorsitzenden des Kreistags und der Verwaltungsspitze. Die Nachfrage übersteigt die Mittel deutlich, 2026 wurden rund 400.000 Euro beantragt.
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- BundeslandFörderung in BayernProgramme, Stellen und die LfA Förderbank Bayern.
- BundeslandFörderung in Baden-WürttembergProgramme, Stellen und die L-Bank, Staatsbank für Baden-Württemberg.
- BundeslandFörderung in NiedersachsenProgramme, Stellen und die NBank, Investitions- und Förderbank Niedersachsen.
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