Förderprogramme
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- Sozialleistung341
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- Gesundheit und Pflege134
- Zuwanderung und Integration44
- Sonstiges413
Wirtschaftsnahe Elektromobilität (WELMO)
Zuschuss für Elektrofahrzeuge und Ladeinfrastruktur bei Berliner Selbständigen und KMU. Gefördert werden E-Nutzfahrzeuge und Pkw mit bis zu 15.000 Euro, leichte Fahrzeuge der Klasse L mit bis zu 5.000 Euro, Motorräder und S-Pedelecs mit bis zu 500 Euro, Ladeinfrastruktur mit bis zu 30.000 Euro und Netzanschlüsse mit bis zu 55.000 Euro.
WELMO - Wirtschaftsnahe Elektromobilität Berlin
Berlin fördert kleine und mittlere Unternehmen sowie Selbständige beim Umstieg auf elektrische Fahrzeuge und beim Aufbau von Ladeinfrastruktur. Für leichte Nutzfahrzeuge der Klassen N1 und N2 gibt es 25 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben, höchstens 15.000 Euro je Fahrzeug. Pkw der Klasse M1 sind nur für Betriebe mit gültiger Taxikonzession förderfähig, E-Inklusionstaxis werden mit bis zu 15.000 Euro bezuschusst. Ladeinfrastruktur wird mit 50 Prozent bis 30.000 Euro gefördert, der Energieanschluss mit 50 Prozent bis 55.000 Euro. Dazu kommen Potenzial- und Realisierungsberatungen mit 80 Prozent der Netto-Beratungskosten bei einem Tagessatz von höchstens 1.000 Euro.
KfW-Studienkredit (Programm 174)
Kredit zur Finanzierung der Lebenshaltungskosten während Studium oder Promotion mit flexibler monatlicher Auszahlung zwischen 100 und 650 Euro. Die maximale Auszahlungsdauer hängt vom Alter bei Studienbeginn ab: bis 24 Jahre bis zu 14 Semester, bis 34 Jahre bis zu 10 Semester, bis 44 Jahre bis zu 6 Semester. Der Höchstbetrag von 54.600 Euro wird deshalb nur bei 14 Semestern und voller Rate erreicht, bei postgradualem Studium oder Promotion sind es bis zu 6 Semester und 23.400 Euro. Der Kredit ist unabhängig von Einkommen und Sicherheiten, der Zins ist variabel und wird jeweils zum 1. April und 1. Oktober angepasst.
Brandenburg-Kredit Altersgerecht Umbauen
Zinsguenstiges Darlehen für barrierereduzierende Baumaßnahmen an bestehenden Wohngebäuden, das das gleichnamige KfW-Programm ergänzt. Finanziert werden bis zu 100 Prozent der förderfähigen Investitionskosten inklusive Nebenkosten, maximal 50.000 Euro pro Wohneinheit. Die ILB gewährt zusätzlich einen Tilgungszuschuss von bis zu 5 Prozent des Zusagebetrags.
Rund ums Haus
Zinsverbilligter Annuitätenkredit bis 50.000 Euro für private Eigentümer selbstgenutzter oder vermieteter Wohnimmobilien im Land Bremen. Gefördert werden energetische Sanierung mit Heizung, Fenstern, Dämmung und Lüftung, Photovoltaik mit Speicher und Ladeinfrastruktur, altersgerechter Umbau, Einbruchschutz, Grundstücksentwässerung, Bleirohrtausch und Regenwassernutzung sowie Zählerschränke und Fernwärmeanschluss. Bis zu 100 Prozent der förderfähigen Kosten, Laufzeit bis 10 Jahre.
PV-Anlagen-Darlehen Hessen
Zinsverbilligtes Darlehen für die erstmalige Anschaffung und Installation einer Photovoltaikanlage bis 20 kW auf selbst genutzten Wohnimmobilien in Hessen. Förderfähig sind auch Batteriespeicher sowie Steuer- und Regeltechnik zur Eigenverbrauchsoptimierung. Das Land verbilligt den KfW-Zins um 1,50 Prozentpunkte.
Projektförderung Sport und Kultur vor Ort
Förderung inklusiver Sport-, Musik-, Theater- und Kunstangebote, die Menschen mit und ohne Behinderung vor Ort zusammenbringen. Bis zu 50.000 Euro für maximal 24 Monate bei bis zu 90 Prozent der förderfähigen Kosten. Förderfähig sind Personal- und Honorarkosten, Sachkosten, Investitionen bis 10 Prozent der Gesamtkosten und Maßnahmen zur Barrierefreiheit.
Aachen faehrt elektrisch - Förderung von Ladeinfrastruktur
Die Stadt Aachen fördert den Aufbau von Ladeinfrastruktur mit festen Beträgen je Ladepunkt: 1.250 Euro für AC-Wallboxen bis 22 kW, 2.500 Euro für AC-Ladesäulen bis 22 kW, 20.000 Euro für DC-Ladesäulen ab 50 bis unter 150 kW und 50.000 Euro für HPC-Ladesäulen ab 150 kW. Die Gesamtförderung aller Fördergeber darf 80 Prozent der Netto-Gesamtkosten nicht überschreiten. Antragsberechtigt sind Unternehmen und gemeinnützige Träger mit Sitz, Filiale oder Niederlassung in Aachen, die öffentlich zugängliche Flächen bereitstellen, sowie solche, die Ladeinfrastruktur für die eigene Flotte ab vier Fahrzeugen aufbauen. Betreiber von Ladeinfrastruktur sind grundsaetzlich ausgeschlossen. Bis 2030 stehen jährlich 990.000 Euro bereit; seit dem 1. Januar 2026 gelten neue Förderrichtlinien. Einen Rechtsanspruch auf Förderung gibt es nicht.
ISB-Darlehen zum Erwerb von Genossenschaftsanteilen (Programm 704)
Zinsverbilligtes Darlehen für den Erwerb von Anteilen an einer Wohnungsbaugenossenschaft, um ein dauerhaftes Dauernutzungsrecht an einer Genossenschaftswohnung zu erhalten. Finanziert werden bis zu 80 Prozent der Erwerbskosten, maximal 50.000 Euro, mit 0,5 Prozent Zins für 10 Jahre.
LSB-Förderrichtlinie A5 Sportstättenbau
Förderung von Baumaßnahmen an vereinseigenen oder gepachteten Sportanlagen und Vereinsräumen durch den Landessportbund Brandenburg, etwa energiesparende Maßnahmen, Instandsetzungen, Modernisierungen sowie Neu- und Erweiterungsbauten bei nachgewiesenem Bedarf. Die Zuwendung ist eine Festbetragsfinanzierung von 80 Prozent der anerkannten zuwendungsfähigen Gesamtausgaben, begrenzt auf maximal 50.000 Euro; die zuwendungsfähigen Gesamtkosten sind auf 100.000 Euro begrenzt. Die Zuwendung wird je zur Haelfte als nicht rückzahlbarer Zuschuss und als zinsloses Darlehen mit 10 Jahren Laufzeit gewährt. Das Land Brandenburg stellt die Mittel dem LSB nach den Paragrafen 23 und 44 der Landeshaushaltsordnung bereit.
Klimaschutz-Plus 2025 Teil II - strategische Maßnahmen für Kommunen
Zuschuss für sieben strategische Klimaschutzmaßnahmen von Kommunen, darunter Treibhausgasbilanzierung, Gebäudesteckbriefe, Energiemanagementsysteme, Prozessmanagement, Qualitätsmanagement, Projektentwicklungsberatung und Bürgerkommunikation. Beratungen werden mit 75 Prozent des Tagessatzes, maximal 750 Euro pro Tag gefördert, Gebäudesteckbriefe mit 300 Euro je Gebäude (3.000 bis 50.000 Euro), Kommunikationsmaßnahmen mit 80 Prozent der Kosten (2.000 bis 5.000 Euro).
Tierheimförderrichtlinie Brandenburg
Zuschuss für gemeinnützige Tierschutzorganisationen, die Tierheime oder aehnliche Einrichtungen im Land Brandenburg betreiben. Gefördert werden Errichtung und Erweiterung, Neu-, Aus- und Umbau von Gebäuden, der Erwerb von Gebäuden zur Unterbringung von Fund- und Abgabetieren sowie Ausruestung und Ausstattung wie Zwinger, Kaefige oder Geraete. Der Zuschuss beträgt 75 Prozent der zuschussfähigen Gesamtausgaben, höchstens 50.000 Euro pro Jahr.
GründungsBONUS Plus
Zuschuss für die Aufbauphase innovativer oder nachhaltiger Gründungen mit Sitz in Berlin. Gefördert werden 50 Prozent der förderfähigen Gründungskosten, höchstens 50.000 Euro, als De-minimis-Beihilfe. Das Unternehmen muss bereits gegründet und zum Antragszeitpunkt höchstens 18 Monate alt sein. Die förderfähigen Ausgaben müssen innerhalb von zwei Jahren nach Antragseingang anfallen.
GründungsBONUS Plus Berlin
Zuschuss von 50 Prozent der Gründungskosten bis maximal 50.000 Euro für junge Berliner Unternehmen. Gefördert werden vor allem innovative Start-ups mit technologischem, digitalem, kreativem oder sozialem Geschäftsmodell sowie wirtschaftlich taetige Sozialunternehmen. Anträge können wieder eingereicht werden.
Heimat-Fonds
Verdopplungsfonds für identitätsstiftende Projekte, die aus bürgerschaftlichem Engagement entstehen. Für jeden Euro, den Gemeinde, öffentliche Mittelgeber sowie private Spender und Initiativen aufbringen, legt das Land einen Euro dazu. Die Landesförderung liegt zwischen 2.500 und 50.000 Euro bei einer Quote von 50 Prozent; Antragsteller sind Städte, Kreise und Gemeinden.
Förderung von Kleinunternehmen in den Dresdner Stadtteilgebieten (EFRE)
Klein- und Kleinstunternehmen aus den Dresdner Fördergebieten Johannstadt/Pirnaische Vorstadt 2 sowie Dresden Südwest/Cottaer Bogen können Investitionszuschüsse beim Amt für Wirtschaftsförderung beantragen. Die Zuwendung ist auf maximal 40 Prozent des zuwendungsfähigen Betrages begrenzt und beträgt höchstens 50.000 Euro, mindestens 2.500 Euro. Bis 2027 fließen Mittel aus dem Europäischen Fonds für regionale Entwicklung und Eigenmittel der Landeshauptstadt in Höhe von knapp 28 Millionen Euro in die Stadtteile.
progres.nrw - Förderung von Grundinstallation für nicht öffentlich zugängliche Ladeinfrastruktur an Garagen- und Stellplatzkomplexen
Zuschuss von bis zu 20 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben, maximal 50.000 Euro, für die Grundinstallation an Garagen- und Stellplatzkomplexen. Förderfähig sind Netzanschluss, Ertüchtigung bestehender Anschlüsse, Tiefbau, Strominfrastruktur bis zum Stellplatz, Zähler und Sicherungselemente.
progres.nrw – Grundinstallation an Garagen- und Stellplatzkomplexen
Zuschuss von maximal 20 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben bis zu 50.000 Euro für die Grundinstallation, also die Vorbereitung von Garagen- und Stellplatzkomplexen auf spaetere Ladepunkte. Zuwendungsfähig sind Strominfrastruktur bis zum Stellplatz, Netzanschluss und dessen Ertuechtigung, Tiefbau, Fundament, Montage und Kommunikationssysteme. Der Komplex muss oertlich zusammenhaengen, mindestens zehn Stellplätze und mindestens zwei Jahre Alter haben, und die Grundinstallation ist nur an Stellplätzen für Mietende von Wohngebäuden oder an Wohnungseigentumsanlagen förderfähig. Wichtige Einschränkung: eine Antragstellung ist derzeit nur möglich, wenn bereits ein Antrag auf Ladeinfrastruktur nach dieser Richtlinie gestellt wurde, weil der zugehoerige Baustein für Mietgebäude und Wohnungseigentumsanlagen seit dem 25.03.2026 ausgesetzt ist.
Altersgerecht Umbauen - Kredit (159)
Zinsgünstiger Kredit von bis zu 50.000 Euro je Wohneinheit für Barrierereduzierung und Einbruchschutz im Bestand. Gefördert werden barrierefreie Wege und Eingangsbereiche, Aufzüge und Rampen, bodengleiche Duschen, Smart-Home- und Assistenzsysteme sowie Sicherheitstüren, einbruchhemmende Fenster, Nachrüstsysteme und Alarmanlagen.
Businessplan-Wettbewerb Berlin-Brandenburg (BPW)
Kostenloser Gründungswettbewerb mit Seminaren, Webinaren, Workshops und Netzwerkveranstaltungen sowie Zugang zu über 350 Beraterinnen und Beratern. Insgesamt werden Preisgelder von mehr als 50.000 Euro ausgeschuettet, in jeder der drei Wettbewerbsstufen werden drei Gewinner ausgezeichnet.
Eigentumsfinanzierung BW - Zusatzfinanzierung Barrierefreiheit
Zusatzdarlehen bis 50.000 Euro für den barrierereduzierenden Umbau gebrauchter Wohnimmobilien, etwa Schwellenabbau, Badanpassung, Eingangsbereich und Wege zum Gebäude. Bei vollständigem altersgerechtem Umbau nach DIN 18040-2 kommt ein Tilgungszuschuss von drei Prozent der förderfähigen Kosten hinzu, maximal 1.500 Euro.
Eigentumsfinanzierung BW - Zusatzfinanzierung Barrierefreiheit
Zusatzdarlehen der L-Bank von bis zu 50.000 Euro für den Abbau von Barrieren in selbstgenutztem Wohneigentum in Baden-Württemberg. Der Zinssatz beträgt 1,00 Prozent bei zehn Jahren Zinsverbilligung, die Tilgung 3,00 Prozent jährlich mit zwei tilgungsfreien Jahren, die Abrufphase läuft zwölf Monate. Beantragen können es zwei Gruppen: wer eine gebrauchte Immobilie erwirbt und barrierefrei nachruestet und dabei eine Z15-Grundfinanzierung aus den letzten zehn Jahren hat, oder wer eine bestehende Wohnung wegen einer Schwerbehinderung anpasst, dann auch ohne Vorfinanzierung. Die Maßnahmen müssen der DIN 18040-2 entsprechen. Die L-Bank weist auf Wartezeiten von mindestens einem Jahr bis zur Bewilligung hin.
Förderung des Erwerbs von Genossenschaftsanteilen für selbstgenutzten Wohnraum (G15-Darlehen)
Zinsverbilligtes Darlehen von 1.000 bis 50.000 Euro zum Erwerb von Genossenschaftsanteilen, um ein Dauerwohnrecht in einer Wohnungsgenossenschaft zu sichern. Der Zinssatz beträgt 1,00 Prozent bei 15 Jahren Zinsbindung, die Tilgung 2,25 Prozent mit zwei tilgungsfreien Jahren.
HALM2 - Hessisches Programm für Agrarumwelt- und Landschaftspflegemaßnahmen
Jährliche Zuschüsse für Agrarumwelt- und Landschaftspflegemaßnahmen hessischer Landwirtschafts- und Weinbaubetriebe. Gefördert werden ökologischer Landbau, Grünlandextensivierung, Blühstreifen, Erosionsschutz, Arten- und Biotopschutz sowie die Pflege von Streuobstbeständen. Die Förderhöhe ist je Maßnahme unterschiedlich.
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- BundeslandFörderung in Baden-WürttembergProgramme, Stellen und die L-Bank, Staatsbank für Baden-Württemberg.
- BundeslandFörderung in NiedersachsenProgramme, Stellen und die NBank, Investitions- und Förderbank Niedersachsen.
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