Förderprogramme
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- Energie405
- Sanierung272
- Heizung97
- Photovoltaik63
- Dämmung64
- Fenster und Türen30
- Neubau111
- Wohneigentum98
- Mobilität109
- THG-Quote6
- Gründung245
- Digitalisierung225
- Forschung221
- Personal178
- Bildung340
- Familie150
- Natur und Umwelt198
- Landwirtschaft96
- Kultur93
- Sport51
- Soziales378
- Ehrenamt96
- Export31
- Sozialleistung303
- Wohnen und Miete62
- Gesundheit und Pflege119
- Zuwanderung und Integration43
- Sonstiges395
BAföG-Studienstarthilfe
Einmalige Starthilfe von 1.000 Euro für Studienanfängerinnen und Studienanfänger aus Haushalten mit Sozialleistungsbezug. Die Zahlung ist unabhängig von einem BAföG-Anspruch, wird nicht auf andere Sozialleistungen angerechnet und steht damit in jedem Fall zusätzlich zur Verfügung. Beantragt wird sie ausschließlich elektronisch über BAföG Digital mit BundID.
LEADER Förderung der lokalen Entwicklung
Regionaler Förderansatz, über den auch Vereine Projekte im ländlichen Raum finanzieren können. Über die Mittel entscheidet eine Lokale Aktionsgruppe aus Kommunen, Vereinen und Interessengruppen auf Basis der regionalen Entwicklungsstrategie. In Deutschland gibt es rund 372 LEADER-Regionen, die Förderperiode läuft von 2023 bis 2027.
Bundesprogramm Mehrgenerationenhaus. Miteinander - Füreinander
Bundesprogramm zur Förderung von rund 530 Mehrgenerationenhäusern in ganz Deutschland. Es läuft seit Januar 2021 mit einer Förderperiode von acht Jahren, also bis 2028. Träger sind häufig gemeinnützige Vereine und Kommunen, die generationenübergreifende Begegnungs-, Bildungs- und Unterstützungsangebote betreiben.
Projektförderung der Deutschen Bundesstiftung Umwelt
Offene Projektförderung für innovative, modellhafte Vorhaben, die die Umwelt entlasten. Neben der Projektförderung gibt es das Programm Green Start-up für umweltorientierte Gründungen, Promotionsstipendien im Natur- und Klimaschutz sowie das MOE-Fellowship für Hochschulabsolventen aus Mittel- und Osteuropa. Vereine und gemeinnützige Träger sind antragsberechtigt.
Zuschüsse der Stiftung Deutsche Jugendmarke
Aus den Erlösen der Sonderpostwertzeichen Für die Jugend gespeiste Förderung der Kinder- und Jugendhilfe. Seit 1965 wurden mehr als 200 Millionen Euro vergeben, drei Säulen sind Innovation, Infrastruktur sowie Forschung. Gefördert werden modellhafte Projekte, der Bau und Ausbau außerschulischer Bildungsstätten sowie Studien und Fachtagungen.
Förderfonds der Stiftung Bildung
Förderfonds für Projekte von Kita- und Schulfördervereinen, von denen es bundesweit über 40.000 gibt. Themenfonds decken Nachhaltigkeit und Umwelt, Kunst, Musik und Theater, Inklusion und digitales Lernen, Demokratie und Antirassismus, Entrepreneurship Education sowie Ernährung und Gesundheit ab. Typische Fördersummen liegen zwischen 500 und 2.000 Euro, größere Beträge sind möglich.
Projektförderung des Deutschen Kinderhilfswerks
Förderung kinderrechtlicher Projekte über drei Fondsarten: dauerhafte Themenfonds zu Kinderpolitik, Spielraum, Medienkompetenz und Kinderkultur, Länderfonds in Kooperation mit einzelnen Bundesländern sowie Sonderfonds zu wechselnden Themen wie gesunde Ernährung oder Flucht und Migration. Kleinere Vereine ohne Dachverband werden bevorzugt berücksichtigt.
Junges Ehrenamt
Förderprogramm der Ehrenamtsstiftung MV für Menschen unter 28 Jahren mit eigenen Projektideen. Vergeben werden bis zu 1.000 Euro pro Antrag. Der Antrag soll mindestens zwölf Wochen vor dem geplanten Projektstart eingereicht werden.
Wir für Sachsen
Sächsisches Ehrenamtsprogramm, das Ehrenamtlichen eine monatliche Aufwandsentschädigung von 40 Euro zahlt. Antragsteller sind die Projektträger, also Wohlfahrtsverbände, Kirchen, Stiftungen, Vereine, Kommunen und anerkannte gemeinnützige Organisationen. Für 2026 stehen 11 Millionen Euro im Landeshaushalt bereit; 2025 wurden über 26.300 Ehrenamtliche in 5.595 Projekten unterstützt.
Vereinspauschale Bayern
Jährliche pauschale Betriebskostenförderung für bayerische Sport- und Schützenvereine. Die Höhe ergibt sich aus Fördereinheiten: Mitglieder unter 27 Jahren und Mitglieder mit Behinderung zählen zehnfach, übrige Mitglieder einfach, dazu kommen im Förderjahr eingesetzte Übungsleiter- und Trainerlizenzen. Der Wert je Einheit ergibt sich aus den verfügbaren Haushaltsmitteln geteilt durch alle gemeldeten Einheiten.
Heimat-Preis
Das Land finanziert Kommunen die Preisgelder, mit denen sie herausragendes ehrenamtliches Heimatengagement vor Ort auszeichnen. Kreisangehörige Gemeinden erhalten 5.000 Euro, Kreise 10.000 Euro und kreisfreie Städte 15.000 Euro. Vereine bewerben sich nicht beim Land, sondern bei ihrer Kommune um den Preis.
Heimat-Zeugnis
Größter Baustein des Heimat-Förderprogramms mit anteiliger Projektfinanzierung grundsätzlich ab 100.000 Euro. Gefördert werden Vorhaben, die historische Orte und Bauten erhalten und ihre Bedeutung zeitgemäß vermitteln, etwa Museumsausstellungen, die Instandsetzung historischer Stätten oder der Umbau von Dorfgemeinschaftshäusern. Antragsberechtigt sind Kommunen sowie private und gemeinnützige Organisationen.
Heimat-Werkstatt
Anteilige Projektfinanzierung von über 1.000 bis 10.000 Euro für Vorhaben, in denen Menschen gemeinsam über die Identität ihres Quartiers, Dorfs, ihrer Gemeinde oder Region diskutieren und arbeiten. Antragsberechtigt sind private und gemeinnützige Organisationen sowie Gemeinden, Städte und Kreise in Nordrhein-Westfalen. Es gibt keine festen Fristen.
Heimat-Fonds
Verdopplungsfonds für identitätsstiftende Projekte, die aus bürgerschaftlichem Engagement entstehen. Für jeden Euro, den Gemeinde, öffentliche Mittelgeber sowie private Spender und Initiativen aufbringen, legt das Land einen Euro dazu. Die Landesförderung liegt zwischen 2.500 und 50.000 Euro bei einer Quote von 50 Prozent; Antragsteller sind Städte, Kreise und Gemeinden.
Heimat-Scheck
Pauschale Kleinförderung von 2.000 Euro für Vereine, Initiativen und Organisationen, die sich mit Heimat und Ortsgeschichte beschäftigen. Gefördert werden zum Beispiel Kooperationen von Heimatvereinen mit Schulen, digitale Heimatpräsentationen, Heimatpfade mit Beschilderung, Kinderstadtführer oder Nachbarschafts-Apps. Nicht gefördert werden Vereinsfeste, Sportgeräte, Möbel, Kleidung oder Sportstättensanierungen.
Förderung der Kinder- und Jugendarbeit im Sport nach dem Kinder- und Jugendplan des Bundes
Bundesförderung der Kinder- und Jugendarbeit im Sport aus Mitteln des Kinder- und Jugendplans. Gefördert werden Infrastruktur und Personalentwicklung der Jugendorganisationen. Wichtig: Antragsberechtigt sind ausschließlich Mitgliedsorganisationen der Deutschen Sportjugend, einzelne Sportvereine müssen den Weg über ihren Spitzenverband gehen.
Landmusikort des Jahres
Auszeichnung für Gemeinden mit besonders lebendigem Musikleben im ländlichen Raum. Vergeben werden ein erster Bundespreis von 18.000 Euro, ein zweiter von 10.000 Euro, ein dritter von 6.000 Euro sowie zehn Förderpreise zu je 2.000 Euro. Bewerben können sich nur Bürgermeisterinnen und Bürgermeister beziehungsweise Gemeindeleitungen, nicht die Vereine selbst.
Amateurmusikfonds AMF4
Zentraler Bundesfonds für Amateurmusik mit drei Förderlinien: bis 3.000 Euro für Coachings und Zukunftswerkstätten, bis 7.000 Euro für lokale Ensembleprojekte und bis 40.000 Euro für überregionale Projekte. Antragsberechtigt sind gemeinnützige juristische Personen des privaten Rechts, also insbesondere Musikvereine, Chöre und Orchester. Mindestens 5 Prozent Eigenanteil sind erforderlich.
U25 Junge Kulturinitiativen
Förderprogramm für junge Menschen zwischen 18 und 25 Jahren, die erste Schritte in der Kulturarbeit gehen. Gefördert werden experimentelle Initiativen, die Menschen vor Ort einbeziehen und gesellschaftspolitische oder soziale Themen mit kulturellen Mitteln bearbeiten. Der Zugang ist bewusst niedrigschwellig gestaltet.
Allgemeine Projektförderung Soziokultur
Förderung zeitlich befristeter, partizipativer Kulturprojekte, bei denen Menschen aktiv an Konzeption und Umsetzung beteiligt sind. Die Projekte greifen gesellschaftspolitische oder soziale Themen mit kulturellen Mitteln auf. Freie Träger wie Initiativen und Vereine werden gegenüber öffentlichen Antragstellern bevorzugt.
Allgemeine Projektförderung der Kulturstiftung des Bundes
Offene Projektförderung für innovative Kunst- und Kulturprojekte mit internationalem Zuschnitt in allen Sparten und spartenübergreifend. Die beantragte Fördersumme muss mindestens 50.000 Euro betragen, mindestens 20 Prozent Eigen- oder Drittmittel sind erforderlich. Antragsberechtigt sind große und mittlere Kultureinrichtungen, Vereine und organisierte Zusammenschlüsse, nicht jedoch Einzelkünstlerinnen und Einzelkünstler.
Kultur macht stark. Bündnisse für Bildung
Bundesweites Programm für außerschulische kulturelle Bildung von Kindern und Jugendlichen mit erschwertem Bildungszugang. Vereine und Initiativen schließen sich zu lokalen Bündnissen für Bildung zusammen und beantragen Mittel über die Programmpartner. Gefördert werden Formate aus Alltagskultur, Literatur, Musik, digitaler Spielkultur, Theater und Zirkus; die Förderrichtlinie gilt von 2023 bis 2027.
Bundesprogramm Zusammenhalt durch Teilhabe
Bundesprogramm zur Stärkung demokratischer Vereins- und Verbandsarbeit in ländlichen und strukturschwachen Räumen. Die Förderperiode 2025 bis 2029 ist in drei Säulen gegliedert: demokratische Vereins- und Verbandsarbeit, Lernen aus Transformationsgeschichten sowie eine dritte Säule, deren Ausschreibung noch aussteht. Geförderte Projekte erhalten zusätzlich Qualifizierung, Methodensammlungen und Vernetzungstreffen.
Bundesprogramm Demokratie leben!
Zentrales Bundesprogramm zur Förderung zivilgesellschaftlichen Engagements für Demokratie und gegen Radikalisierung. Die dritte Förderperiode läuft von 2025 bis 2032 und umfasst fünf Bereiche: Landes-Demokratiezentren, Partnerschaften für Demokratie in Städten, Gemeinden und Landkreisen, Innovationsprojekte, Extremismusprävention in Strafvollzug und Bewährungshilfe sowie bundeszentrale Infrastruktur. Förderaufrufe für Projekte ab 2027 sind veröffentlicht.
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- BundeslandFörderung in BayernProgramme, Stellen und die LfA Förderbank Bayern.
- BundeslandFörderung in Baden-WürttembergProgramme, Stellen und die L-Bank, Staatsbank für Baden-Württemberg.
- BundeslandFörderung in NiedersachsenProgramme, Stellen und die NBank, Investitions- und Förderbank Niedersachsen.
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