Antragio

Förderprogramme für Kultur

Alle Zuschüsse, Kredite und Prämien rund um Kultur. Von der KfW über Landesbanken bis zu kommunalen Töpfen.

93 Programme gefunden

EUZuschuss

LEADER M-V 2024 bis 2029

Flexibles ELER-Förderinstrument für die lokale Entwicklung im ländlichen Raum. Partner aus verschiedenen sozio-ökonomischen Bereichen schließen sich in Lokalen Aktionsgruppen zusammen und fördern innovative Projekte auf Basis einer regionalen Entwicklungsstrategie. Handlungsfelder sind unter anderem demografischer Wandel, Kulturerbe und Naturschutz.

Höhe je nach Vorhaben
Mecklenburg-Vorpommern
Ministerium für Klimaschutz, Landwirtschaft, ländliche Räume und Umwelt M-V
LandBürgschaft

Landesbürgschaften für künstlerische Arbeitsräume

Bürgschaften für Kredite zum Erwerb oder Neubau künstlerischer Arbeitsräume zur Eigennutzung. Dazu zählen Ateliers, Uebungsräume für die Darstellenden Kuenste und Theatergruppen, Musikuebungsräume und Bueros für Schriftstellerinnen und Schriftsteller. Eine Bürgschaftsquote oder Höchstsumme weist die IBB auf der Programmseite nicht aus.

Höhe je nach Vorhaben
Berlin
Land Berlin, Investitionsbank Berlin (IBB) und Senatsverwaltung für Kultur
SonstigeZuschuss

MikroKulturFonds Sachsen-Anhalt

Mikroförderung von 100 bis 1.000 Euro für kleine Kultur- und Heimatprojekte von Vereinen und Initiativen in Sachsen-Anhalt. Der Fonds wird vom Landesheimatbund verwaltet, Anträge sind laufend möglich.

100 Euro bis 1.000 Euro
Sachsen-Anhalt
Landesheimatbund Sachsen-Anhalt e.V.
LandZuschuss

Projektförderung Ehrenamt und bürgerschaftliches Engagement (Lottomittel Staatskanzlei)

Förderung von Projekten im Bereich Ehrenamt und bürgerschaftliches Engagement aus Lottomitteln. Gefördert werden Sachleistungen, Digitalisierung, Bildungsarbeit, Vernetzung sowie Fort- und Weiterbildungen. Die Mindestfördersumme beträgt 2.500 Euro. Die Projekte müssen mildtaetig, sozial, kulturell, sportlich oder im besonderen öffentlichen Interesse sein.

ab 2.500 Euro
Brandenburg
Staatskanzlei des Landes Brandenburg, Koordinierungsstelle Ehrenamt
LandZuschuss

Richtlinie Denkmalförderung (RL DFö)

Zuschuss des Freistaates Sachsen für Erhaltungs- und Instandsetzungsmaßnahmen an Kulturdenkmalen auf Grundlage des Sächsischen Denkmalschutzgesetzes und der Richtlinie Denkmalförderung (RL DFö) vom 31. August 2019. Bewilligungsstelle ist das Landesamt für Denkmalpflege Sachsen. Daneben wird das Denkmalschutz-Sonderprogramm des Bundes über das Landesamt begleitet. Konkrete Fördersätze und Höchstbeträge werden nicht öffentlich beziffert und im Einzelfall festgelegt.

Höhe je nach Vorhaben
Sachsen
Freistaat Sachsen, Bewilligungsstelle Landesamt für Denkmalpflege Sachsen
LandZuschuss

Wir sind das Land

Landesprogramm der Staatskanzlei und des Ministeriums für Kultur zur Förderung von bürgerschaftlichem Engagement und Projekten vor Ort. Antragsberechtigt sind Vereine, Initiativen und Kommunen in Sachsen-Anhalt. Eine Antragstellung ist laufend möglich.

Höhe je nach Vorhaben
Sachsen-Anhalt
Staatskanzlei und Ministerium für Kultur des Landes Sachsen-Anhalt
LandZuschuss

Kulturelle Projektförderung des Landes M-V

Zuschussförderung für kulturelle Projekte in Mecklenburg-Vorpommern auf Basis der Kulturförderrichtlinie M-V. Antragsberechtigt sind öffentlich-rechtliche und privatrechtlich organisierte Träger sowie natürliche Personen. Konkrete Fördersätze und Höchstbeträge nennt die Programmseite nicht, ab 50.000 Euro Zuschuss ist eine Belegliste einzureichen.

Höhe je nach Vorhaben
Mecklenburg-Vorpommern
Landesförderinstitut Mecklenburg-Vorpommern (LFI M-V)
LandZuschuss

Kultursommer Rheinland-Pfalz und Kulturelle Kleinförderung

Zwei getrennte Förderwege des Landes: Der Kultursommer Rheinland-Pfalz fördert nicht kommerzielle Kulturveranstaltungen zwischen Mai und Oktober, die Förderhöhe ist dort nicht pauschal festgelegt und wird je Projekt entschieden. Die davon unabhängige Kulturelle Kleinförderung liegt bei bis zu 2.000 Euro und richtet sich an Vereine und ehrenamtlich Engagierte.

bis 2.000 Euro
Rheinland-Pfalz
Stiftung Rheinland-Pfalz für Kultur
LandZuschuss

LEADER-Ansatz im GAP-Strategieplan Rheinland-Pfalz

Förderung von Projekten der ländlichen Entwicklung über die Lokalen Aktionsgruppen (LAG) in den anerkannten LEADER-Regionen von Rheinland-Pfalz. Bürgerprojekte werden mit bis zu 3.000 Euro je Einzelvorhaben unterstützt, wobei je LAG höchstens 30.000 Euro pro Jahr dafür zur Verfügung stehen. Für größere Vorhaben gelten je nach Ausrichtung eigene Förderquoten, die die LAG im jeweiligen Förderaufruf festlegt. Die LAG wählt die Projekte nach transparenten Kriterien im Bottom-up-Verfahren aus.

bis 3.000 Euro
Rheinland-Pfalz
Land Rheinland-Pfalz, Ministerium für Wirtschaft, Tourismus, Energie und Klima, kofinanziert aus dem ELER und umgesetzt durch die Lokalen Aktionsgruppen
LandZuschuss

ZILE - Zuwendungen zur integrierten ländlichen Entwicklung (Dorfentwicklung)

Die ZILE-Richtlinie fördert die integrierte ländliche Entwicklung in Niedersachsen aus ELER- und GAK-Mitteln. Teilbereiche sind Dorfentwicklungspläne und Dorfentwicklung, Neuordnung ländlichen Grundbesitzes, Basisdienstleistungen, Kleinstunternehmen der Grundversorgung, Modellvorhaben und Dorfmoderation. Die Fördersaetze unterscheiden sich zwischen der Übergangsregion (ehemaliger Regierungsbezirk Lueneburg) und stärker entwickelten Regionen.

Höhe je nach Vorhaben
Niedersachsen
Niedersächsisches Ministerium für Ernaehrung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz, Bewilligung durch die Aemter für regionale Landesentwicklung
LandZuschussausgelaufen

Cross Innovation

Zuschuss von bis zu 85 Prozent für Personal- und Sachausgaben von Unternehmensnetzwerken der Kultur- und Kreativwirtschaft, die innovative Produkte mit digitalen Komponenten entwickeln. Bei Projekten bis zwölf Monate sind maximal 60.000 Euro möglich, bei laengeren Projekten bis 36 Monate maximal 170.000 Euro. Die Mindestförderung beträgt 30.000 Euro.

bis 85 Prozent, maximal 170.000 Euro
Sachsen-Anhalt
Investitionsbank Sachsen-Anhalt (IB)
BundZuschussgeplant

Denkmalschutz-Sonderprogramm des Bundes

Bundesprogramm zur Rettung national bedeutsamer Kulturdenkmale und historischer Orgeln. Seit 2009 wurden rund 547 Millionen Euro investiert und über 3.000 Denkmale gefördert. Der Bund übernimmt bis zu 50 Prozent der förderfähigen Kosten, der Rest muss von Träger, Land oder Dritten kommen; für die Programmrunde 2026 hat der Bundestag 50 Millionen Euro bereitgestellt.

bis 50 Prozent der Kosten
bundesweit
Beauftragte der Bundesregierung für Kultur und Medien (BKM)
LandZuschussausgelaufen

Freie Szene - Investitionsförderung für die freie Kulturszene und kleine Kultureinrichtungen

Investitionszuschüsse zwischen 3.000 und 50.000 Euro für Kulturschaffende der freien Szene außerhalb öffentlich-rechtlicher Trägerschaften. Gefördert wurden der Erwerb von Ausstattungsgegenständen und Baumaßnahmen, etwa für soziokulturelle Zentren, freie Theater, Kunstvereine, Museen und Literaturvereinigungen. Die Antragsfrist ist abgelaufen.

3.000 Euro bis 50.000 Euro
Schleswig-Holstein
Kulturministerium des Landes Schleswig-Holstein / IB.SH
LandZuschussausgelaufen

HESSEN serious GAME

Nicht rückzahlbarer Zuschuss von bis zu 50.000 Euro für die Entwicklung von Serious Games, klassischen Unterhaltungsspielen und ähnlichen Anwendungen in frühen Entwicklungsphasen. Gefördert werden marktfähige Konzepte, spielbare Level und Module sowie Weiterentwicklungen. Der Fördersatz beträgt bis zu 60 Prozent. Der aktuelle Förderaufruf ist beendet.

bis 60 Prozent, maximal 50.000 Euro
Hessen
Land Hessen / WIBank
BundZuschussausgelaufen

IMPULS Programm für Amateurmusik im ländlichen Raum

Bundesprogramm für Amateurmusikensembles in ländlichen Räumen. Das Programm befindet sich in der Projektabschlussphase, neue Anträge werden nicht mehr angenommen. Als Nachfolgeangebot dient der Amateurmusikfonds.

Höhe je nach Vorhaben
bundesweit
Bundesmusikverband Chor und Orchester e.V. (BMCO)
LandZuschussausgelaufen

Kirchensanierung M-V

Nicht rückzahlbare Zuschüsse von in der Regel 75 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben für Sicherung, Erhaltung und Restaurierung von Kirchengebäuden sowie teilweise Rekonstruktion oder Neugestaltung von Kirchen und unmittelbar kirchlich genutzten Gebäuden. Das Programm ist ausgeschöpft, es können derzeit keine weiteren Anträge gestellt werden.

bis 75 Prozent der Kosten
Mecklenburg-Vorpommern
Landesförderinstitut Mecklenburg-Vorpommern (LFI M-V)
BundZuschussausgelaufen

Länger fit durch Musik!

Programm zur Förderung demenzsensiblen Musizierens in Chören und Orchestern, finanziert aus der Nationalen Demenzstrategie von BMFSFJ und BMG. Die Projektförderung ist beendet, Anträge konnten bis 30.09.2023 gestellt werden. Weiterhin verfügbar sind kostenlose Demenz-Partner-Schulungen für Ensembles und ein digitaler Methodenkoffer.

Höhe je nach Vorhaben
bundesweit
Bundesmusikverband Chor und Orchester e.V. (BMCO), finanziert aus der Nationalen Demenzstrategie
BundZuschussausgelaufen

NEUSTART AMATEURMUSIK

Corona-Hilfsprogramm des Bundes für Amateurmusikvereine, Chöre und Orchester. Das Programm befindet sich in der Projektabschlussphase, neue Anträge werden nicht mehr angenommen. Die Verwaltung laufender Projekte erfolgt weiterhin über das Antragsportal des BMCO.

Höhe je nach Vorhaben
bundesweit
Bundesmusikverband Chor und Orchester e.V. (BMCO)
BundZuschussgeplant

Programmförderung der Kulturstiftung des Bundes

Mehrjährige eigene Programme der Kulturstiftung des Bundes zu aktuellen kulturellen Themenstellungen, etwa Kulturelle Leuchttürme und Projekte im Fokus. Die Antragsfenster aller laufenden Programme sind derzeit geschlossen, gefördert werden nur noch bereits bewilligte Vorhaben. Neue Förderangebote sollen bis Ende 2026 bekannt gegeben werden.

Höhe je nach Vorhaben
bundesweit
Kulturstiftung des Bundes
LandZuschussausgelaufen

Re-Start Lebendige Innenstädte M-V

Nicht rückzahlbare Zuschüsse für Maßnahmen in innerstädtischen oder innerortlichen Gebieten mit Zentrumsfunktion zur Bewältigung der Pandemiefolgen. Grundzentren erhielten bis 100.000 Euro, Mittelzentren bis 250.000 Euro und Oberzentren bis 500.000 Euro. Die Antragsfrist endete am 28. Februar 2022.

bis 500.000 Euro
Mecklenburg-Vorpommern
Landesförderinstitut Mecklenburg-Vorpommern (LFI M-V)
LandZuschussausgelaufen

Zusammenhalt in kleinen Gemeinden und Ortsteilen für eine zukunftsorientierte Regionalentwicklung

Zuschuss im Rahmen einer Anteilfinanzierung für investive Maßnahmen, die den Zusammenhalt und das solidarische Miteinander in kleinen Gemeinden und Ortsteilen Brandenburgs stärken, etwa in den Bereichen Kultur, Bildung, Mobilität, Gesundheit, Sport, soziales Leben, Familienfreundlichkeit, Digitalisierung, Umwelt und Energie. Die Höchstfördersumme lag bei 150.000 Euro je Maßnahme bei einem Eigenanteil von mindestens 10 Prozent. Das Programm ist ausgelaufen, ein weiterer Call ist nicht geplant.

bis 90 Prozent, maximal 150.000 Euro
Brandenburg
ILB Investitionsbank des Landes Brandenburg / Staatskanzlei Brandenburg

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