Förderprogramme für Digitalisierung
Alle Zuschüsse, Kredite und Prämien rund um Digitalisierung. Von der KfW über Landesbanken bis zu kommunalen Töpfen.
225 Programme gefunden
ERP-Förderkredit Innovation
Zinsgünstiger KfW-Kredit für Innovationsvorhaben mit ergänzendem Förderzuschuss bis 200.000 Euro. Gefördert werden in drei Stufen einfache Produktverbesserungen und Markteinführungen, die Entwicklung von für das Unternehmen neuen Innovationen sowie Entwicklung und Umsetzung von Innovationen im Zusammenhang mit Künstlicher Intelligenz. Auch der allgemeine Kapitalbedarf innovativer Wachstumsunternehmen ist finanzierbar.
ERP-Förderkredit KMU (365/366)
Zinsgünstiger Förderkredit von bis zu 25 Millionen Euro für alles, was kleine und mittlere Unternehmen für ihre unternehmerische Tätigkeit benötigen. Anschaffungen, laufende Kosten sowie Material- und Warenlager können zu 100 Prozent finanziert werden. In der Variante 366 übernimmt die KfW optional 50 Prozent des Kreditrisikos.
ESF Plus-Richtlinie Zukunft Berufliche Bildung
Zuschuss für Vorhaben der beruflichen Bildung in Sachsen mit rund 63 Millionen EUR aus dem ESF Plus und Landesmitteln. Gefördert werden strategische Projekte, regionale Einzelvorhaben und Zusatzqualifikationen über den Lehrplan hinaus. Der Fördersatz beträgt bis zu 80 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben.
Enterprise Europe Network Bremen (EEN)
Kostenfreie Beratung und Kooperationsvermittlung für KMU, Startups und Scaleups aus Bremen im weltweit größten Netzwerk mit rund 460 Kontaktstellen in 40 Ländern. Angeboten werden Marktzugangsberatung, Partnersuche für Geschäft, Forschung und Technologie, Unterstützung bei EU-Förderprogrammen, Innovationsmanagement sowie Nachhaltigkeits- und Digitalisierungsberatung.
Entwicklung digitaler Technologien 2022 bis 2026 (Rahmenprogramm)
Rahmenprogramm für vorwettbewerbliche Forschungs-, Entwicklungs- und Innovationsprojekte zur Entwicklung digitaler Technologien. Gefördert werden Verbundvorhaben mit Leuchtturmcharakter, die technologische Machbarkeit, wirtschaftliche Umsetzbarkeit und gesellschaftliche Akzeptanz neuer digitaler Technologien demonstrieren. Unternehmen erhalten bis zu 50 Prozent, Hochschulen und außeruniversitäre Forschungseinrichtungen bis zu 100 Prozent, Förderdauer in der Regel drei Jahre.
F&E-Vorhaben in Unternehmen (EFRE Hessen)
Nicht rückzahlbarer Zuschuss aus EFRE-Mitteln von maximal 50 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben und höchstens 500.000 Euro für Forschungs- und Entwicklungsvorhaben hessischer Unternehmen mit dem Charakter industrieller Forschung oder experimenteller Entwicklung. Zuwendungsfähig sind Personalausgaben auf Basis von Standardeinheitskosten zuzüglich 15 Prozent Gemeinkostenpauschale, Materialien, Instrumente, Ausrüstungen sowie Auftragsforschung und Beratung.
FTI-Thüringen INVEST
Zuschuss für den Auf- und Ausbau von Innovationszentren, für Investitionen in Forschungsgeraete an wirtschaftsnahen Forschungseinrichtungen und für digitale Infrastruktur. Innovationszentren werden bei Geraeten mit bis zu 90 Prozent und bei Personalkosten mit bis zu 100 Prozent gefördert, WINAFO Invest mit maximal 90 Prozent, WINAFO Digital mit maximal 50 Prozent.
FTI-Thüringen TECHNOLOGIE
Zuschuss für Forschungs- und Entwicklungsvorhaben in den Spezialisierungsfeldern der Thüringer Innovationsstrategie: industrielle Produktion, nachhaltige Mobilität, Gesundheit, nachhaltige Energie sowie IKT und Dienstleistungen. Gefördert werden Einzel- und Verbundprojekte sowie die Innovationsgutscheine InnoPrepare, InnoSecure und InnoCreate. Der Fördersatz reicht bis 80 Prozent bei kleinen Unternehmen in der industriellen Forschung.
Forschungszulage (steuerliche Forschungsförderung nach dem Forschungszulagengesetz)
Themenoffene steuerliche Förderung von Forschung und Entwicklung für alle in Deutschland steuerpflichtigen Unternehmen, unabhängig von Größe, Rechtsform und Branche. Gefördert werden Arbeitslöhne des FuE-Personals, Eigenleistungen von Einzelunternehmern, Auftragsforschung im EWR, Abschreibungen auf genutzte Wirtschaftsgüter und ab 2026 pauschal 20 Prozent Gemein- und Betriebskosten. Die Zulage beträgt 25 Prozent der Bemessungsgrundlage, kleine und mittlere Unternehmen können 35 Prozent beantragen.
Forschungszulage nach dem Forschungszulagengesetz (FZulG)
Steuerliche Forschungsförderung für alle in Deutschland steuerpflichtigen Unternehmen unabhängig von Größe, Rechtsform und Branche. Die Forschungszulage beträgt 25 Prozent der Bemessungsgrundlage, kleine und mittlere Unternehmen können zusätzlich eine Erhöhung um zehn Prozentpunkte auf 35 Prozent beantragen. Ab 2026 beträgt die maximale Bemessungsgrundlage 12 Millionen Euro pro Jahr, die Summe der Beihilfen je Unternehmen und Vorhaben darf 15 Millionen Euro nicht überschreiten.
Förderfonds der Stiftung Bildung
Förderfonds für Projekte von Kita- und Schulfördervereinen, von denen es bundesweit über 40.000 gibt. Themenfonds decken Nachhaltigkeit und Umwelt, Kunst, Musik und Theater, Inklusion und digitales Lernen, Demokratie und Antirassismus, Entrepreneurship Education sowie Ernährung und Gesundheit ab. Typische Fördersummen liegen zwischen 500 und 2.000 Euro, größere Beträge sind möglich.
Förderinitiative Quantencomputing
Zuschüsse und Beteiligungskapital für Forschungs- und Entwicklungsprojekte sowie Startups im Bereich Quantencomputing. Gefördert werden Vorhaben, die das Potenzial von Quantenalgorithmen für wirtschaftliche Anwendungen etwa in Logistik, Biotechnologie oder Energiewirtschaft heben. Die Initiative wurde 2026 um 12 Millionen Euro zusätzliche Fördermittel für die nächsten vier Jahre erweitert.
Förderrichtlinie Digitalisierung (Zuschuss EFRE 2021 bis 2027)
Zuschuss für Digitalisierungsvorhaben von Kleinst-, Klein- und mittleren Unternehmen sowie Freiberuflern in Sachsen. Gefördert werden Planung, Konzeption, technische Umsetzung, Software- und Hardwarebeschaffung sowie Schulungen. Kleinstunternehmen erhalten im Einstieg bis 60 Prozent und maximal 10.000 EUR, mittlere Unternehmen bis 35 Prozent und maximal 100.000 EUR.
Förderung der beruflichen Weiterbildung Beschäftigter (Qualifizierungschancengesetz)
Betriebe erhalten Zuschüsse zum Arbeitsentgelt für den weiterbildungsbedingten Arbeitsausfall sowie eine ganze oder teilweise Übernahme der Lehrgangskosten. Der Arbeitsentgeltzuschuss beträgt 75 Prozent bei unter 50 Beschäftigten, 50 Prozent bei unter 500 und 25 Prozent ab 500 Beschäftigten, die Lehrgangskosten werden entsprechend zu 100, 50 oder 25 Prozent übernommen. Bei fehlendem Berufsabschluss und berufsabschlussbezogener Weiterbildung sind bis zu 100 Prozent möglich, ebenso bei Beschäftigten ab 45 Jahren und schwerbehinderten Menschen in Betrieben unter 500 Beschäftigten.
Förderung des Ausbaus der Mobilfunkversorgung in Hessen
Zuschuss für passive Mobilfunkinfrastruktur in Regionen ohne Sprachmobilfunkversorgung. Im Mietmodell werden bis zu 500.000 Euro je Stadt oder Gemeinde als Vollfinanzierung gewährt, bei interkommunaler Zusammenarbeit zuzüglich 50.000 Euro je beteiligter Gemeinde. Bei der Mitnutzung von BOS-Standorten beträgt die Förderung bis zu 90 Prozent und maximal 250.000 Euro.
Förderung einer nachhaltigen multimodalen Mobilität in den Städten und ihrem Pendlerraum
EFRE-Zuschuss für investive Maßnahmen zur Stärkung des öffentlichen Verkehrsnetzes und der aktiven Mobilität sowie für digitale Mobilitätslösungen, emissionsfreie Stadtlogistik und Konzeptentwicklung. Kommunen erhalten bis zu 90 Prozent, andere Antragsteller bis zu 60 Prozent der förderfähigen Kosten.
Förderung von Forschung und Entwicklung (EFRE Sachsen-Anhalt)
Zuschuss für industrielle Forschung und experimentelle Entwicklung als Einzel-, Gemeinschafts- und Verbundprojekte sowie für Innovationsberatungsleistungen für KMU. Antragsberechtigt sind Unternehmen, Forschungseinrichtungen, Hochschulen und Einrichtungen zur Wissensverbreitung. Für den Baustein Forschung und Entwicklung stehen rund 100 Millionen Euro aus dem EFRE bereit.
Förderung von Forschung, Entwicklung und Innovation (FEI)
Nicht rückzahlbare Zuschüsse für Forschungs- und Entwicklungsvorhaben, Innovationsberatungsdienste, Prozess- und Organisationsinnovationen sowie Erprobungs- und Versuchsinfrastrukturen. Einzelprojekte werden mit bis zu 150.000 Euro gefördert, Verbundprojekte mit bis zu 250.000 Euro. Antragsberechtigt sind vor allem KMU der gewerblichen Wirtschaft, Großunternehmen und Forschungseinrichtungen unter bestimmten Bedingungen.
Förderung von Innovationsassistentinnen und Innovationsassistenten in KMU (Programm 245 I)
Monatlicher Zuschuss für die Neueinstellung von Hochschulabsolventinnen und Hochschulabsolventen als Innovationsassistenten in technologieorientierten KMU. Kleine Unternehmen erhalten 2.100 Euro, mittlere Unternehmen 1.750 Euro pro Monat bei Vollzeit, gefördert wird bis zu 24 Monate.
Förderung von Unternehmensberatungen für KMU
Nicht rückzahlbarer Zuschuss zu den Kosten einer Unternehmensberatung zu wirtschaftlichen, finanziellen, personellen und organisatorischen Fragen der Unternehmensführung. Ziel ist es, die Leistungs- und Wettbewerbsfähigkeit kleiner und mittlerer Unternehmen zu stärken. Antrag und Verwendungsnachweis laufen vollständig über das Online-Portal des BAFA.
Förderung von Unternehmensberatungen für KMU (Förderung unternehmerisches Know-how)
Kleine und mittlere Unternehmen sowie Freiberufler erhalten einen nicht rückzahlbaren Zuschuss zu den Kosten einer Unternehmensberatung zu wirtschaftlichen, finanziellen, personellen und organisatorischen Fragen der Unternehmensführung. Der Fördersatz beträgt 80 Prozent mit maximal 2.800 Euro Zuschuss in den neuen Bundesländern ohne Berlin und ohne Region Leipzig sowie in den Regionen Lueneburg und Trier, und 50 Prozent mit maximal 1.750 Euro in den alten Bundesländern, in Berlin und in der Region Leipzig. Förderfähig sind Beratungskosten bis 3.500 Euro.
Förderung von in Hightech-Inkubatoren und Akzeleratoren betreuten Start-ups (HTI-Start-ups)
Nicht rückzahlbare Zuschüsse von bis zu 90 Prozent der förderfähigen Ausgaben für die Frühphase von Hightech-Unternehmensgründungen, die von einem akkreditierten Inkubator oder Akzelerator betreut werden. Bei RIS-Vorhaben sind bis zu 180.000 Euro möglich, bei STEP-Vorhaben 50.000 bis 300.000 Euro.
Förderung von öffentlichem und kostenfrei nutzbarem WLAN
Zuschuss von bis zu 80 Prozent, maximal 100.000 Euro, für die erstmalige Errichtung von öffentlichem und kostenfrei nutzbarem WLAN an öffentlich zugänglichen Orten. Antragsberechtigt sind unter anderem Städte, Gemeinden, Landkreise, Zweckverbände, Stadtwerke, Tourismusverbände, Kultureinrichtungen und Museen. Laufende Betriebskosten sind nicht förderfähig.
GRW - Infrastruktur (Gemeinschaftsaufgabe Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur)
Zuschüsse für den Ausbau der wirtschaftsnahen Infrastruktur: Erschließung von Industrie- und Gewerbegebieten, Verkehrsanbindungen, Forschungs- und Technologiezentren, Bildungseinrichtungen, Kommunikationsinfrastruktur, Abwasser- und Abfallanlagen sowie Hafeninfrastruktur. Das Land kann bis zu 90 Prozent der zuwendungsfähigen Kosten fördern, wenn das Vorhaben regionalen Entwicklungsstrategien entspricht.
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