Förderprogramme auf Ebene Land
Alle Programme auf Ebene Land. Diese lassen sich häufig mit Programmen anderer Ebenen kombinieren.
1.800 Programme gefunden
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- Sonstiges603
BITT-Technologieberatung Rheinland-Pfalz (Zuschuss 138)
Die Beratungsförderung für Innovation, Technologietransfer und Technologieberatung in Rheinland-Pfalz bezuschusste externe Technologieberatung mit maximal 500 Euro je Tagewerk. Das Programm ist Ende 2025 ausgelaufen und wurde in das neue Betriebsberatungsprogramm Rheinland-Pfalz überführt, das Innovation und Wissenstransfer weiter als Beratungsfelder abdeckt. Anträge nach der alten Verwaltungsvorschrift sind nicht mehr möglich.
BW-e-Gutschein
Ausgelaufener Zuschuss zu Betriebs- und Wartungskosten rein elektrischer Fahrzeuge, die in Baden-Württemberg zugelassen sind. Beim Kauf gab es pauschal 1.000 Euro, beim Leasing 333,33 Euro pro Jahr für maximal drei Jahre. Das Verkehrsministerium hat die Förderung zum 30. November 2021 eingestellt, Nachfolger war der BW-e-Solar-Gutschein.
BW-e-Gutschein
Der BW-e-Gutschein bezuschusste Unterhalts- und Betriebskosten vollelektrischer Fahrzeuge mit bis zu 1.000 Euro je batterieelektrischem Einzelfahrzeug, das in Baden-Württemberg eingesetzt wird. Achtung: Das Ministerium für Verkehr Baden-Württemberg hat die Förderung zum 30.11.2021 eingestellt, Anträge sind nicht mehr möglich. Die Fortführung erfolgte über das Förderprogramm BW-e-Solar-Gutschein, für das eine Antragstellung ab dem 1. Dezember 2021 möglich war. Das Programm taucht in Suchergebnissen noch häufig auf, ist aber seit Jahren geschlossen.
BW-e-Nutzfahrzeuge
Ausgelaufener Zuschuss zu Betriebs- und Wartungskosten elektrischer Nutzfahrzeuge und selbstfahrender Arbeitsmaschinen. Es gab 4.000 Euro für Klasse N1, 30.000 Euro für N2 und 60.000 Euro für N3, jeweils reduziert bei bereits erhaltener Bundesförderung. Das Verkehrsministerium hat die Förderung zum 31. Oktober 2024 eingestellt.
BW-e-Solar-Gutschein
Ausgelaufener Zuschuss für Halter einer Photovoltaikanlage, die ein rein elektrisches Fahrzeug angeschafft haben. Es gab 1.000 Euro beim Kauf beziehungsweise 333,33 Euro pro Jahr für maximal drei Jahre beim Leasing sowie 500 Euro je Wallbox. Das Verkehrsministerium hat die Förderung zum 31. Dezember 2023 eingestellt.
BW-e-Solar-Gutschein
Landeszuschuss für den Kauf oder das Leasing eines Elektrofahrzeugs in Verbindung mit einer eigenen Photovoltaikanlage. Es gab 1.000 Euro pauschal beim Kauf, 333,33 Euro pro Jahr beim Leasing für maximal drei Jahre und zusätzlich 500 Euro für eine Wallbox. Das Verkehrsministerium Baden-Württemberg hat die Förderung zum 31.12.2023 eingestellt.
BW-e-Solar-Gutschein
Zuschuss von bis zu 500 Euro je Wallbox für Halter, die ein Elektrofahrzeug der Klassen M1, N1, L6e oder L7e in Baden-Württemberg zulassen und den Ladestrom aus einer eigenen Photovoltaikanlage beziehen. Die Wallbox wurde ausdrücklich nur zusammen mit dem Fahrzeug bezuschusst, nicht unabhängig davon. Stichtag für die Fahrzeugbestellung war der 01.12.2021. Das Verkehrsministerium hat die Förderung zum 31.12.2023 eingestellt, Anträge sind nicht mehr möglich. Für die Kombination aus Photovoltaik, Speicher und Wallbox gibt es derzeit kein Nachfolgeprogramm des Landes.
BW-e-Solar-Gutschein
Zuschuss für Betreiber einer Photovoltaikanlage, die ein neues vollelektrisches Fahrzeug anschaffen und es bilanziell mit eigenem Solarstrom laden. Je Fahrzeug wurden bis zu 1.000 Euro gezahlt, für eine zugehoerige und über die Photovoltaikanlage versorgte Wallbox zusätzlich bis zu 500 Euro. Das Ministerium für Verkehr Baden-Württemberg hat die Förderung zum 31. Dezember 2023 eingestellt, seitdem sind keine Anträge mehr möglich. Fahrzeuge mussten mindestens drei Jahre in Baden-Württemberg zugelassen bleiben.
Balkonkraftwerke (Stecker-PV-Anlagen)
Pauschalzuschuss von 300 EUR für die Anschaffung und den Betrieb einer netzgekoppelten Stecker-Photovoltaikanlage in Sachsen. Antragsberechtigt waren Mieterinnen und Mieter sowie Eigentümer selbstgenutzten Wohnraums. Das Programm ist zum 1. Juli 2026 ausgelaufen, insgesamt wurden rund 16.600 Anlagen mit über 5 Millionen EUR gefördert.
Basisladenetz für öffentliches Laden von E-Lkw im regionalen Straßennetz (BASE BW)
Zuschuss für Bau und Installation öffentlich zugänglicher Ladepunkte für schwere Elektro-Lkw der Klassen N2 und N3 inklusive Netzanschluss. Die Förderhöhe wurde in einem wettbewerblichen Ausschreibungsverfahren ermittelt. Die Antragsfrist ist am 31. Januar 2026 abgelaufen.
Bau- und Ausstattungsinvestitionen in Einrichtungen der Kindertagesbetreuung (KIP II - Bildung - Kita U6)
Zuschuss für Investitionen zur qualitativen Verbesserung und Erhaltung von Betreuungsplätzen in Kindertageseinrichtungen und in der Kindertagespflege für Kinder bis zum Schuleintritt. Die Zuwendung betrug bis zu 90 Prozent der zuwendungsfähigen Gesamtausgaben, grundsaetzlich maximal 100.000 Euro je Kindertagesstätte und 10.000 Euro je Kindertagespflegestelle. Das Programm ist ausgelaufen.
Bayerisches Baukindergeld Plus
Landeszuschuss, der das Baukindergeld des Bundes aufstockte. Die Zuwendung betrug 300 Euro pro Jahr für jedes Kind, für das Baukindergeld des Bundes gezahlt wurde, über einen Zeitraum von maximal zehn Jahren, also bis zu 3.000 Euro je Kind. Anspruchsberechtigt war, wer das Baukindergeld des Bundes erhielt; der Nachweis erfolgte über die Auszahlungsbestätigung der KfW. Der Freistaat Bayern förderte damit den Bau oder Kauf der ersten eigenen Immobilie bis zum 31. Dezember 2020. Eine Antragstellung ist seitdem nicht mehr möglich.
Bayerisches Förderprogramm zum Aufbau einer Wasserstofftankstelleninfrastruktur
Landesprogramm für die Errichtung öffentlicher und betriebsinterner Wasserstofftankstellen als Teil der Bayerischen Wasserstoffstrategie. Die Förderquote betrug bis zu 90 Prozent der zuwendungsfähigen Investitionskosten, die maximale Fördersumme je Projekt 2 Millionen Euro. Anträge waren in mehreren Förderaufrufen von 2020 bis 2024 möglich; die Richtlinie samt Änderungsbekanntmachung vom 22. Mai 2024 lief danach aus. Alle Förderaufrufe waren teils deutlich überzeichnet, insgesamt wird die Errichtung von 30 Tankstellen im Freistaat unterstützt.
Bayerisches Kinderstartgeld
Das Kinderstartgeld war als Nachfolgeleistung für Familiengeld und Krippengeld angekuendigt, wird aber nicht eingeführt. Das Staatsministerium teilt mit, dass die ursprünglich vorgesehenen Mittel stattdessen vollständig in die Stärkung der frühkindlichen Bildung und Betreuung fliessen. Familien erhalten damit keine neue Geldleistung, sondern der Freistaat investiert in Betreuungsplätze und Personal. Für Kinder mit Geburt vor dem 1. Januar 2025 läuft das Bayerische Familiengeld weiter.
Bayerisches Sonderprogramm Landwirtschaft (BaySL)
Landesprogramm für Investitionen zur Verbesserung der Haltungsbedingungen landwirtschaftlicher Nutztiere, darunter die erstmalige Umstellung kleinerer Milchviehbetriebe auf Laufstallhaltung. Ein zweiter Schwerpunkt ist die Bewirtschaftung von Steil- und Hanglagen, etwa Spezialmaschinen für den Steillagenweinbau. Die Antragstellung ist bis auf weiteres ausgesetzt, weil die Richtlinie überarbeitet wird und ein EU-Genehmigungsverfahren läuft.
Beratung für Existenzgründungen Rheinland-Pfalz (Zuschuss 134)
Das frühere rheinland-pfälzische Programm bezuschusste Beratungen im Zusammenhang mit Existenzgründungen mit bis zu 400 Euro je Tagewerk. Es ist Ende 2025 ausgelaufen und wurde durch das neue Betriebsberatungsprogramm Rheinland-Pfalz ersetzt. Anträge auf Basis der bisherigen Verwaltungsvorschrift können nicht mehr gestellt werden. Gründerinnen und Gründer nutzen stattdessen das Nachfolgeprogramm mit bis zu 500 Euro je Tagewerk.
Beratung für den Mittelstand Rheinland-Pfalz (Zuschuss 136)
Das frühere Mittelstandsberatungsprogramm des Landes Rheinland-Pfalz bezuschusste betriebswirtschaftliche Beratungen mit maximal 500 Euro je Tagewerk. Es ist Ende 2025 ausgelaufen und ging im neuen Betriebsberatungsprogramm Rheinland-Pfalz auf. Anträge nach der alten Verwaltungsvorschrift sind nicht mehr möglich. Bestehende Unternehmen beantragen die Beratungsförderung seit Dezember 2025 über das Nachfolgeprogramm.
Beratungsprogramm Existenzgründung Rheinland-Pfalz
Früherer Zuschuss zu Beratungskosten für Existenzgründer und Nachfolger in Rheinland-Pfalz. Gefördert wurden bis zu 50 Prozent der Beratungskosten, höchstens 400 Euro pro Tagewerk bei maximal sechs Tagewerken. Ein Tagewerk umfasste mindestens acht Beratungsstunden inklusive Vor- und Nachbereitung und Fahrzeit. Das Programm lief zum 31.12.2025 aus und wurde durch das neue Betriebsberatungsprogramm Rheinland-Pfalz ersetzt, neue Anträge werden nicht mehr angenommen.
Beratungsprogramm für Existenzgründung (Programm 134)
Zuschuss zu Beratungskosten bei Existenzgründung und Unternehmensnachfolge in Rheinland-Pfalz, bis zu 50 Prozent der Kosten und höchstens 400 Euro je Tagewerk bei maximal 6 Tagewerken. Das Programm ist zum 31.12.2025 ausgelaufen und wurde vom Betriebsberatungsprogramm RLP (Programm 158) abgelöst.
Beratungsprogramm für den Mittelstand (Programm 136)
Zuschuss zu Beratungskosten mittelständischer Unternehmen zu strategischen, wirtschaftlichen, organisatorischen und technischen Fragen sowie zu Produkt- und Kommunikationsdesign. Bis zu 500 Euro je Tagewerk und höchstens 15 Tagewerke in 3 Jahren. Das Programm ist Ende 2025 ausgelaufen und ging im Betriebsberatungsprogramm RLP auf.
Berlin HeiztauschPLUS - Fördermodul Heizungsaustausch (ausgelaufen)
HeiztauschPLUS gewährte in Berlin Festbetragszuschüsse für den Austausch alter Heizungen: 1.000 Euro für Gasbrennwertkessel und effiziente Fernwärme-Hausstationen sowie 3.500 Euro für Wärmepumpen, Holzpellet- und Hackschnitzelkessel, Mini-Kraft-Wärme-Kopplungsanlagen und Brennstoffzellenheizungen. Für die Kopplung mit solarer Brauchwassererwärmung gab es 500 Euro, für solare Heizungsunterstützung oder eine Wärmepumpe 1.000 Euro. Seit dem 31.12.2021 können keine Anträge mehr gestellt werden. Das Land verweist auf das Programm Effiziente GebäudePLUS.
Berliner Innovationsfachkräfte
Lohnkostenzuschuss für die Einstellung von Hochschul- oder Fachhochschulabsolventen für Innovationsvorhaben in Berliner Unternehmen. Gefördert wurden bis zu 50 Prozent der Bruttolohnkosten, maximal 20.000 Euro je Person und Jahr bei einem gedeckelten Gehalt von 40.000 Euro, über 12 Monate. Die Einreichung neuer Anträge ist seit 20.11.2024 nicht mehr möglich.
Berliner InvestitionsBONUS
Investitionszuschuss für Berliner KMU, Solo-Selbständige und Freiberufler für Maschinen, Betriebsausstattung, immaterielle Wirtschaftsgueter wie Patente und Lizenzen sowie Leasinggueter. Der Fördersatz betrug bis zu 30 Prozent nach De-minimis, im AGVO-Regime 15 Prozent für kleine und 5 Prozent für mittlere Unternehmen plus 5 Prozentpunkte Nachhaltigkeitsbonus. Das Antragssystem ist geschlossen.
Berliner Startup-Stipendium (ESF+)
Monatliches Stipendium von bis zu 2.500 Euro je Person für technologieorientierte Gründerinnen und Gründer, die ihre Geschäftsidee über eine Hochschule oder ein Gründerzentrum zur Marktreife entwickeln. Die Projektlaufzeit beträgt mindestens 6 Monate und höchstens 3 Jahre. Die IBB weist auf der Programmseite ausdrücklich aus, dass die Antragstellung beendet ist und keine Anträge mehr eingereicht werden können.
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- BundeslandFörderung in Baden-WürttembergProgramme, Stellen und die L-Bank, Staatsbank für Baden-Württemberg.
- BundeslandFörderung in NiedersachsenProgramme, Stellen und die NBank, Investitions- und Förderbank Niedersachsen.
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