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Förderprogramme auf Ebene Land

Alle Programme auf Ebene Land. Diese lassen sich häufig mit Programmen anderer Ebenen kombinieren.

1.800 Programme gefunden

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LandZuschuss

Barrierefreier Umbau von selbstgenutzten Eigenheimen

Zuschüsse für barrierefreie Umbauten im selbstgenutzten Eigenheim, zum Beispiel Treppenlift, barrierefreies Badezimmer, ausreichend breite Türen, geeignete Bodenbeläge und stufenfreie Zuwegung. Je nach Einzelmaßnahme werden zwischen 3.000 und 20.000 Euro gewährt.

3.000 Euro bis 20.000 Euro
Hamburg
IFB Hamburg
LandKredit

IFB-WEGfinanz

Darlehen für einzelne Wohnungseigentümer, die Modernisierungs- und Instandsetzungsmaßnahmen im Rahmen eines WEG-Beschlusses mitfinanzieren. Zwischen 5.000 und 35.000 Euro je Eigentümer ohne Grundschuldeintrag. Die Hausverwaltung koordiniert das Verfahren für alle interessierten Eigentümer.

5.000 Euro bis 35.000 Euro
Hamburg
IFB Hamburg
LandKredit

IFB-Modernisierungsdarlehen

Zinsgünstiges Darlehen für allgemeine Modernisierungs- und Instandsetzungsmaßnahmen wie Sanitärinstallation, Wasserversorgung, Fußböden, Dachgeschossausbau, Balkonsanierung, Dämmung oder Heizung. Es sind bis zu 25.000 Euro je Wohneinheit und bis zu 100 Prozent der förderfähigen Kosten möglich. Laufzeiten von 5 bis 30 Jahren mit 5- oder 10-jähriger Zinsbindung.

bis 25.000 Euro
Hamburg
IFB Hamburg
LandKredit

IFB-Energiedarlehen Einzelmaßnahmen

Zinsgünstiges Darlehen für die Modernisierung einzelner oder mehrerer Bauteile der Gebäudehülle sowie für Wärmepumpen und Solarthermie im selbstgenutzten Eigenheim. Der Zinssatz beträgt 2 Prozent bei bis zu 15 Jahren Zinsbindung und einer Laufzeit von bis zu 20 Jahren. Auch qualitätssichernde Maßnahmen wie Baubegleitung sind förderfähig.

10.000 Euro bis 75.000 Euro
Hamburg
IFB Hamburg
LandZuschuss

Geringinvestive Maßnahmen (GIM)

Zuschuss für die Optimierung bestehender Heizungsanlagen in Wohngebäuden. Gefördert werden hydraulischer Abgleich nach Verfahren B, Austausch von Umwälzpumpen, smarte Thermostate, Dämmung von Wärmeverteilleitungen, Niedertemperaturheizkörper, Flächenheizungen und Smart-Metering. Die Förderung beträgt 15 Prozent der förderfähigen Kosten, maximal 3.000 Euro je Wohneinheit.

bis 15 Prozent, maximal 3.000 Euro
Hamburg
IFB Hamburg
LandZuschuss

Wärmeschutz im Gebäudebestand (WSG)

Zuschuss für die energetische Modernisierung einzelner oder mehrerer Bauteile der Gebäudehülle, etwa Außendämmung, Dachsanierung und Fensteraustausch. Abgerechnet wird über Festbeträge je Quadratmeter, zum Beispiel 43,40 Euro für Außenwanddämmung, 44,80 Euro für Steildachdämmung und 168 Euro für Fensteraustausch. Ein Modernisierungsbonus erhöht den Zuschuss um 20 Prozent bei drei und um 30 Prozent bei vier oder mehr Maßnahmen aus verschiedenen Bauteilgruppen.

Höhe je nach Vorhaben
Hamburg
IFB Hamburg
LandZuschuss

Hamburger Heizungsförderung - Modul Wärmepumpen

Zuschuss für Wärmepumpen und erforderliche Umfeldmaßnahmen in Wohn- und Nichtwohngebäuden. Gefördert werden zudem Wärmespeicher ab 4 Kubikmeter und die Mehrfachnutzung von Flächen für Wärmepumpen, Geothermie oder Solarthermie. Der Zuschuss beträgt 20 Prozent der förderfähigen Investitionskosten.

bis 20 Prozent, maximal 100.000 Euro
Hamburg
IFB Hamburg
LandZuschuss

Hamburger Heizungsförderung

Zuschussprogramm der IFB Hamburg für den Umstieg auf erneuerbare Wärme im Gebäudebestand. Gefördert werden Wärmepumpen und deren Umfeldmaßnahmen, Solarthermieanlagen, Biomasseanlagen und Wärmespeicher sowie der Anschluss an bestehende oder neue Wärmenetze; daneben werden Machbarkeitsstudien und Fachplanung gefördert. Die Module Hausanschlussleitungen sowie Gebäudenetze und Wärmenetze sind seit August 2023 ausgesetzt, aktuell bis 31.12.2026. Konkrete Fördersätze und Höchstbeträge sind auf der Programmseite nicht ausgewiesen und müssen der jeweils gültigen Förderrichtlinie entnommen werden.

Höhe je nach Vorhaben
Hamburg
IFB Hamburg (Hamburgische Investitions- und Förderbank)
LandZuschuss

Zuschüsse für die Sanierung vereinseigener Sportstätten Bremen

Zuschuss von bis zu 50 Prozent der anerkannten Gesamtkosten für die Sanierung vereinseigener Sportstätten in Bremen. Ebenfalls förderfähig sind Erweiterungen und Umbauten sowie in Ausnahmefällen die Beschaffung von Sportgeräten. Die Förderung greift nach dem Subsidiaritätsprinzip erst, wenn andere Finanzierungsmöglichkeiten ausgeschöpft sind.

bis 50 Prozent der Kosten
Bremen
Senatorin für Inneres und Sport Bremen / Sportamt Bremen
LandZuschuss

Sportförderung des Landes Bremen nach den Richtlinien für die Sportförderung

Zuschüsse nach den Richtlinien für die Sportförderung in Bremen für Leistungssport, Behindertensport, lizenzierte Übungs- und Organisationsleitungen sowie die Teilnahme an überregionalen, nationalen und internationalen Meisterschaften. Erstattet werden zum Beispiel 50 Prozent der Fahrtkosten zu Meisterschaften, Unterkunft bis 6 Euro je Tag mit Übernachtung und Verpflegung mit 4 Euro je Tag. Zuschüsse für Übungsleitungen in Luftsportvereinen betragen bis 50 Prozent der Honorare, maximal 3,00 Euro je Übungsstunde und 220 Stunden pro Jahr.

bis 50 Prozent der Kosten
Bremen
Senatorin für Inneres und Sport Bremen, Stabsreferat Sport
LandZuschuss

Kommunales Investitionsprogramm Kultur

Investitionsförderung für Kultureinrichtungen in Bremen, laut Kulturressort ausgeschrieben als Kommunales Investitionsprogramm Kultur 2026 für Sanierung, Klimaschutz und Bauinstandsetzung. Gefördert werden bauliche und technische Investitionen, die den Betrieb von Kultureinrichtungen sichern und energetisch verbessern. Fördersätze und Höchstbeträge werden auf der Programmseite nicht genannt.

Höhe je nach Vorhaben
Bremen
Der Senator für Kultur, Freie Hansestadt Bremen
LandZuschuss

Projektförderung Junge Szene und Subkultur

Förderung künstlerischer und kultureller Projekte der freien Bremer Szene mit experimentellem Ansatz und nichtkommerzieller Ausrichtung. Gefördert werden interdisziplinäre Vorhaben, spartenübergreifende Raumnutzung sowie Teams, in denen Personen unter 35 Jahren maßgeblich entscheiden. Die Förderung erfolgt als Anteil-, Fehlbedarfs- oder Festbetragsfinanzierung.

bis 90 Prozent der Kosten
Bremen
Der Senator für Kultur, Freie Hansestadt Bremen
LandZuschuss

Projektmittelverfahren des Senators für Kultur Bremen

Zentrales Förderverfahren für die künstlerische und kulturelle Profilierung Bremens in allen Sparten. Zielgruppe sind vor allem freie, nicht institutionell gebundene Künstlerinnen und Künstler. Anträge werden über ein digitales Portal des Senators für Kultur eingereicht, Förderrichtlinien, Honorarempfehlungen und Formulare stehen auf der Website bereit.

Höhe je nach Vorhaben
Bremen
Der Senator für Kultur, Freie Hansestadt Bremen
LandKredit

GRW-Investitionsförderung Bremerhaven

Investitionsförderung für Produktions-, Dienstleistungs- und Handwerksbetriebe sowie Existenzgründende in Bremerhaven. Die Gesamtförderung aus Zinsvorteil des Darlehens und Zuschüssen kann bis zu 30 Prozent der förderfähigen Investitionskosten betragen. Vorrangig wird ein Förderdarlehen über maximal 50 Prozent der förderfähigen Kosten mit bis zu 10 Jahren Laufzeit gewährt, Zuschüsse gibt es bei besonders bedeutsamen Vorhaben.

bis 30 Prozent der Kosten
Bremerhaven
BIS Bremerhavener Gesellschaft für Investitionsförderung und Stadtentwicklung mbH
LandZuschuss

Förderung von Naturschutzmaßnahmen im Rahmen der Gemeinschaftsaufgabe Agrarstruktur und Küstenschutz (GAK)

Zuwendungen für den nichtproduktiven Naturschutz zur Erhaltung und Verbesserung der Natur- und Kulturlandschaft in Bremen und Bremerhaven, mitfinanziert vom Bund über die Gemeinschaftsaufgabe Agrarstruktur und Küstenschutz. Gefördert werden einzelne Investitionen und die Erarbeitung von Konzepten zur Schaffung, Wiederherstellung und Entwicklung von Lebensräumen wildlebender Tier- und Pflanzenarten der Agrarlandschaft. Konkrete Fördersätze und Höchstbeträge nennt die Behördenseite nicht, maßgeblich ist die Richtlinie im Transparenzportal Bremen.

Höhe je nach Vorhaben
Bremen
Senatorin für Umwelt, Klima und Wissenschaft / Freie Hansestadt Bremen mit Bundesmitteln
LandZuschuss

Schwammstadt-Fördermodul Anlagen zur Nutzung von Regenwasser

Zuschuss für Einbau oder Nachrüstung von Regenwassernutzungsanlagen in Bremen und Bremerhaven. Wird das Regenwasser für die Toilettenspülung und einen weiteren Zweck genutzt, beträgt der Zuschuss 40 Prozent bis maximal 5.000 Euro. Bei ausschließlicher Pflanzenbewässerung sind es 25 Prozent bis maximal 1.500 Euro.

bis 40 Prozent, maximal 5.000 Euro
Bremen
Bremer Umwelt Beratung e.V. / Senatorin für Umwelt, Klima und Wissenschaft
LandZuschuss

Schwammstadt-Fördermodul Entsiegelung von Flächen

Zuschuss von bis zu 30 Prozent der förderfähigen Kosten und maximal 5.000 Euro für die Entsiegelung versiegelter Flächen wie Asphalt, Beton oder Pflaster in Bremen und Bremerhaven. Je entsiegeltem Quadratmeter werden maximal 40 Euro gefördert, die Mindestfläche beträgt 20 Quadratmeter.

bis 30 Prozent, maximal 5.000 Euro
Bremen
Bremer Umwelt Beratung e.V. / Senatorin für Umwelt, Klima und Wissenschaft
LandZuschuss

Schwammstadt-Fördermodul Fassadenbegrünung

Zuschuss von bis zu 50 Prozent der förderfähigen Kosten und maximal 5.000 Euro für neue boden- oder wandgebundene Fassadenbegrünungen an Neubauten und Bestandsgebäuden in Bremen. Förderfähig sind Planungskosten, Vorbereitung und Bodenarbeiten, Material und Pflanzen sowie fachgerechte Ausführung inklusive zwölfmonatiger Pflege.

bis 50 Prozent, maximal 5.000 Euro
Bremen
Bremer Umwelt Beratung e.V. / Senatorin für Umwelt, Klima und Wissenschaft
LandZuschuss

Schwammstadt-Fördermodul Dachbegrünung

Zuschuss für die Anlage von Dachbegrünungen bei Neubauten und die Nachrüstung bestehender Dächer in Bremen und Bremerhaven. Stufe 1 fördert 25 Prozent der förderfähigen Kosten mit maximal 45 Euro je Quadratmeter und insgesamt bis 5.000 Euro, Stufe 2 fördert 30 Prozent mit maximal 50 Euro je Quadratmeter und bis 6.000 Euro. Ein Biodiversitäts-Bonus bringt zusätzlich 5 Euro je Quadratmeter bis maximal 1.500 Euro.

bis 30 Prozent, maximal 6.000 Euro
Bremen
Bremer Umwelt Beratung e.V. / Senatorin für Umwelt, Klima und Wissenschaft
LandZuschuss

Umweltprojektförderung für Erwachsene - Umwelt- und Naturschutz sowie Bildung für nachhaltige Entwicklung

Zuschüsse für gemeinnützige Projekte in zwei Bereichen: Umwelt- und Naturschutz mit Themen wie Biodiversität, ökologische Landwirtschaft, nachhaltige Mobilität und ressourcenschonender Konsum sowie Bildung für nachhaltige Entwicklung mit Bezug zu globalen Zusammenhängen. Voraussetzung ist ein erkennbarer Umweltbezug zur Stadt Bremen.

Höhe je nach Vorhaben
Bremen
Senatorin für Umwelt, Klima und Wissenschaft
LandZuschuss

Klimaschutz im Alltag

Zuschuss für gemeinnützige Projekte zum alltäglichen Klimaschutz in Stadtteilen und Quartieren, etwa Reparaturcafés, Gemeinschaftsgärten, Energiesparberatungen und Klimabildungsveranstaltungen. Maximal 204.000 Euro für dreijährige Projekte bei einer Förderquote von bis zu 95 Prozent der förderfähigen Kosten.

bis 95 Prozent, maximal 204.000 Euro
Bremen
Senatorin für Umwelt, Klima und Wissenschaft
LandZuschuss

Förderprogramm Pilotprojekte Anergienetze

Vollfinanzierung vorbereitender Untersuchungen für Pilotprojekte gemeinschaftlich getragener Anergienetze im Bremer Gebäudebestand. Förderfähig sind die Lokalisierung bestehender Versorgungsleitungen, Probebohrungen und geothermische Tests sowie technische und wirtschaftliche Machbarkeitsstudien. Bis zu drei Pilotprojekte werden unterstützt und die Ergebnisse öffentlich zugänglich gemacht.

bis 100 Prozent der Kosten
Bremen
Senatorin für Umwelt, Klima und Wissenschaft
LandBeratung

Der Bremer Förderlotse

Kostenfreies Beratungsangebot zu allen Förderprogrammen rund um Bau, Kauf und Modernisierung von Wohnraum im Land Bremen. Der Förderlotse hilft beim Finden des passenden Programms, nennt technische Berater und Antragsstellen und begleitet von der Antragstellung bis zum Abschluss.

Höhe je nach Vorhaben
Bremen
BAB Bremer Aufbau-Bank / Klima Bau Netzwerk / Senatorin für Bau, Mobilität und Stadtentwicklung
LandKredit

Wohnraumförderungsprogramm des Landes Bremen 2026

Neues Landeswohnraumförderungsprogramm mit drei Fördersäulen: Neubau in zwei Mietstufen inklusive der Option Junges Wohnen, Modernisierung im Bestand sowie Bindungsankauf durch Verlängerung von Miet- und Belegungsbindungen. Das Programm wurde am 30. Juni 2026 beschlossen und tritt Mitte August 2026 in Kraft. Die Programme bis einschließlich 2025 sind bereits ausgebucht.

Höhe je nach Vorhaben
Bremen
Senatorin für Bau, Mobilität und Stadtentwicklung / BAB Bremer Aufbau-Bank

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