Förderprogramme auf Ebene Land
Alle Programme auf Ebene Land. Diese lassen sich häufig mit Programmen anderer Ebenen kombinieren.
1.800 Programme gefunden
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- Energie986
- Sanierung489
- Heizung225
- Photovoltaik156
- Dämmung82
- Fenster und Türen36
- Neubau181
- Wohneigentum173
- Mobilität551
- THG-Quote132
- Gründung458
- Digitalisierung379
- Forschung465
- Personal318
- Bildung695
- Familie269
- Natur und Umwelt423
- Landwirtschaft190
- Kultur278
- Sport166
- Soziales552
- Ehrenamt231
- Export79
- Sozialleistung519
- Wohnen und Miete223
- Gesundheit und Pflege250
- Zuwanderung und Integration115
- Sonstiges603
Hamburger Aktionsplan Inklusion und Sport
Im Rahmen des Hamburger Aktionsplans Inklusion und Sport werden Maßnahmen für Menschen mit Behinderungen gefördert. Ziel ist eine Erhöhung der Sportaktivitäten und der Abbau von Hindernissen bei Sportangeboten, damit eine gleichberechtigte Teilhabe im Sport möglich wird. Antragsberechtigt sind die Mitgliedsorganisationen des Hamburger Sportbundes. Ergänzend fördert der HSB inklusive Sportgruppen, Seniorinnen- und Seniorengruppen sowie Projekte im Bereich Integration.
Hamburger Heizungsförderung
Zuschussprogramm der IFB Hamburg für den Umstieg auf erneuerbare Wärme im Gebäudebestand. Gefördert werden Wärmepumpen und deren Umfeldmaßnahmen, Solarthermieanlagen, Biomasseanlagen und Wärmespeicher sowie der Anschluss an bestehende oder neue Wärmenetze; daneben werden Machbarkeitsstudien und Fachplanung gefördert. Die Module Hausanschlussleitungen sowie Gebäudenetze und Wärmenetze sind seit August 2023 ausgesetzt, aktuell bis 31.12.2026. Konkrete Fördersätze und Höchstbeträge sind auf der Programmseite nicht ausgewiesen und müssen der jeweils gültigen Förderrichtlinie entnommen werden.
Hamburger Heizungsförderung - Modul Erneuerbare Wärme
Das Modul Erneuerbare Wärme der Hamburger Heizungsförderung bezuschusst Maßnahmen, die den Einsatz erneuerbarer Energien für die Wärmebereitstellung im Gebäude erhöhen. Gefördert werden insbesondere Wärmepumpen samt Umfeldmaßnahmen, Solarthermieanlagen, Biomasseanlagen, Wärmespeicher sowie die Mehrfachnutzung von Flächen durch erneuerbare Energien. Statt des Zuschusses kann bei Erfüllung der Anforderungen auch das subventionierte IFB-Energiedarlehen Einzelmaßnahmen genutzt werden. Die Antragstellung läuft über das eAntragsportal der IFB Hamburg.
Hamburger Heizungsförderung - Modul Gebäudenetze und Wärmenetze in Quartieren
Gefördert werden die Errichtung, der Umbau und die Erweiterung von Gebäudenetzen und Wärmenetzen in Quartieren, die der Nutzung erneuerbarer Wärme oder unvermeidbarer Abwärme dienen. Das Modul richtet sich an Zusammenschlüsse von Eigentümern, Wohnungsunternehmen und Quartiersakteure, die eine gemeinsame Wärmelösung statt einzelner Heizungen aufbauen wollen. Die Fördermittel für 2026 sind bereits ausgeschöpft, sodass derzeit keine neuen Anträge gestellt werden können. Bewilligte und eingereichte Anträge werden regulär bearbeitet, neue Mittel sind für 2027 geplant.
Hamburger Heizungsförderung - Modul Hausanschlussleitungen
Das Modul fördert Hausanschlussleitungen vom nächstgelegenen Punkt eines Wärmeverteilnetzes bis zur Wärmeübergabestation, die der Versorgung zusätzlicher Gebäude mit leitungsgebundener Wärme dienen. Es schließt damit die Lücke zwischen Netz und Gebäude, die weder von der Bundesförderung für effiziente Wärmenetze noch von der gebäudeseitigen Heizungsförderung vollständig abgedeckt wird. Die Fördermittel für das Jahr 2026 sind bereits ausgeschöpft, neue Anträge sind derzeit nicht möglich. Neue Mittel sind für 2027 geplant.
Hamburger Heizungsförderung - Modul Wärmenetzanschluss
Gefördert wird der Neuanschluss von Bestandsgebäuden an bestehende oder neu zu errichtende Wärme- und Gebäudenetze einschließlich der dafür erforderlichen Umfeldmaßnahmen. Gefördert werden ausschließlich Maßnahmen auf dem Grundstück des angeschlossenen Gebäudes. Damit deckt das Modul genau die Kosten ab, die beim Wechsel von einer eigenen Heizung auf Fernwärme im Gebäude anfallen, etwa die Übergabestation und die Anpassung der Hausinstallation. Die Antragstellung erfolgt über das eAntragsportal der IFB Hamburg.
Hamburger Heizungsförderung - Untersuchungen für Quartiere und nachbarschaftliche Wärmelösungen
Dieses Modul fördert Machbarkeitsuntersuchungen für Gebäudenetze und Wärmenetze in Quartieren, gemeinschaftliche Lärmgutachten sowie die Auslegung und Fachplanung für gemeinschaftliche zentrale Wärmelösungen. Damit unterstützt Hamburg die Vorphase nachbarschaftlicher Wärmeprojekte, in der Eigentümer klären, ob sich ein gemeinsames Netz technisch und wirtschaftlich lohnt. Lärmgutachten sind bei Luft-Wasser-Wärmepumpen in dichter Bebauung ein häufiger Stolperstein und werden hier ausdrücklich als förderfähig genannt.
Hamburger Kita-Gutschein mit beitragsfreier Grundbetreuung
Hamburg gewährt allen Kindern einen Rechtsanspruch auf fuenf Stunden taegliche Betreuung samt Mittagessen, die beitragsfrei ist. Für laengere Betreuungszeiten zahlen Eltern einen nach Einkommen und Familiengröße gestaffelten Familieneigenanteil. Der Krippen-Gutschein gilt vom ersten bis zum dritten Geburtstag, der Elementar-Gutschein vom dritten Geburtstag bis zum Schuleintritt. Der Gutschein wird online oder beim Bezirksamt beantragt, eine rückwirkende Förderung ist in der Regel nicht möglich.
Hamburger Musikstadtfonds
Der Musikstadtfonds fördert Musikprojekte in Hamburg quer durch die Genres. Antragsberechtigt sind Veranstalter, Ensembles und Musikschaffende mit Bezug zur Stadt. Die Bewerbungsfrist ist jährlich der 15. Juni. Förderbeträge sind auf der Übersichtsseite der Behörde nicht beziffert.
Hauptstadtkulturfonds
Der Hauptstadtkulturfonds fördert herausragende Kulturprojekte mit überregionaler Ausstrahlung in Berlin. Er wird aus Bundesmitteln gespeist und über die Berliner Kulturverwaltung abgewickelt. Antragsberechtigt sind gemeinnützige Träger und Kunstschaffende mit Projekten in Berlin. Beträge und Einreichfristen legt die jeweilige Ausschreibung fest.
Heimat-Förderprogramm Nordrhein-Westfalen
Mit dem Heimat-Förderprogramm unterstützt Nordrhein-Westfalen ehrenamtliches Engagement für die Identität vor Ort. Das Programm besteht aus mehreren Bausteinen für kleine Projekte, Preise, Bauvorhaben und größere Vorhaben. Antragsberechtigt sind je nach Baustein Vereine, Initiativen und Kommunen im Land. Die konkreten Beträge und Fristen stehen in den Förderrichtlinien der einzelnen Bausteine.
Heimat-Zeugnis
Größter Baustein des Heimat-Förderprogramms mit anteiliger Projektfinanzierung grundsätzlich ab 100.000 Euro. Gefördert werden Vorhaben, die historische Orte und Bauten erhalten und ihre Bedeutung zeitgemäß vermitteln, etwa Museumsausstellungen, die Instandsetzung historischer Stätten oder der Umbau von Dorfgemeinschaftshäusern. Antragsberechtigt sind Kommunen sowie private und gemeinnützige Organisationen.
Hessen - Förderung kommunaler Klimaschutz- und Klimaanpassungsprojekte
Hessen fördert investive kommunale Maßnahmen zur Reduzierung der Treibhausgasemissionen sowie Maßnahmen zur Klimaanpassung. Für die Wärmewende sind vor allem die investiven Klimaschutzmaßnahmen relevant, etwa der Heizungstausch in kommunalen Liegenschaften und der Aufbau kommunaler Wärmeinfrastruktur. Antragsberechtigt sind hessische Gemeinden, Städte und Landkreise, deren Zusammenschlüsse und Zweckverbände sowie kommunale Unternehmen. Die Zuschusshöhe unterscheidet sich je nach Programmteil der Richtlinie. Es gilt die Richtlinie Klimaschutz in der Fassung ab dem 01.07.2025.
Hessische Förderrichtlinie für Kommunen im Umfeld von Windenergieanlagen
Hessen hat 2020 eine Förderrichtlinie erlassen, mit der Kommunen im Umfeld von Windenergieanlagen exklusiv Fördergelder für Klimaschutzprojekte beantragen können. Berechtigt sind Gemeinden, deren Gebiet innerhalb eines Radius von bis zu 3 Kilometern um eine Windenergieanlage liegt. Die Richtlinie belohnt damit gezielt Kommunen, die Windenergie auf oder nahe ihrem Gebiet zulassen, indem sie ihnen einen bevorzugten Zugang zu Landesmitteln für eigene Klimaschutzmaßnahmen verschafft. Konkrete Fördersätze und Höchstbeträge sind der Richtlinie selbst zu entnehmen.
Hessische Richtlinie zur Förderung von Klimaschutz- und Klimaanpassungsmaßnahmen
Landesförderung im Rahmen des Klimaplans Hessen mit drei Antragsspuren: Klimaschutzmaßnahmen, Klimaanpassungsmaßnahmen sowie Demonstrations- und Pilotprojekte im Klimaschutz. Über die Spur Demonstrations- und Pilotprojekte lassen sich unter anderem Speicher-, Abwärme- und Sektorkopplungsvorhaben adressieren, die noch keinen Regelförderweg haben. Die WIBank stellt Richtlinie, Antragsformulare, FAQ und Mittelabrufunterlagen bereit; die Förderung wird teilweise als De-minimis-Beihilfe gewährt.
Hessisches Auslandsmesseprogramm (Gemeinschaftsstände und Company Missions)
Hessen Trade & Invest organisiert hessische Gemeinschaftsstände auf internationalen Messen sowie Company Missions, die einen Messebesuch mit strukturiertem Marktzugang verbinden. Schwerpunkte sind unter anderem Wasserstoff, Gesundheit, Maschinen- und Anlagenbau, Bau und Sicherheit. Für Start-ups gibt es über StartHub Hessen eigene Beteiligungen, etwa auf der Viva Technology oder Slush. Das Programm ist 2026 aktiv, Termine und Konditionen stehen je Veranstaltung auf den Seiten der HTAI.
IB-Digitalisierungsdarlehen Sachsen-Anhalt 2021-2027
Das IB-Digitalisierungsdarlehen ist das Darlehensprogramm der Investitionsbank Sachsen-Anhalt für Digitalisierungsvorhaben von Unternehmen in der Förderperiode 2021 bis 2027. Es gehoert zum Themenbereich Digitalisieren der Investitionsbank, in dem auch die Programme Digital Creativity und Digital Innovation geführt werden. Konkrete Darlehenshöhen, Zinssaetze und Fördersaetze liessen sich auf der abgerufenen Programmseite nicht auslesen und sind hier deshalb nicht angegeben, sie sind vor einer Entscheidung direkt bei der Investitionsbank zu erfragen.
IB-Nachfolgedarlehen für KMU (Sachsen-Anhalt)
Darlehen für kleine und mittlere Unternehmen und Freiberufler, die einen Betrieb in Sachsen-Anhalt übernehmen. Der Zinssatz richtet sich nach der Ratingklasse und liegt zwischen 3,45 Prozent nominal in den Klassen 1 bis 5 und 6,25 Prozent in den Klassen 10 bis 14. Laufzeiten 5, 10, 15 oder 20 Jahre mit bis zu zwei Freijahren.
IB-Nachfolgedarlehen für KMU Sachsen-Anhalt
Darlehen zur Finanzierung von Nachfolgelösungen in kleinen und mittleren Unternehmen sowie bei Freiberuflern in Sachsen-Anhalt. Finanziert werden der Erwerb einer taetigen Beteiligung, der Erwerb von Anlage- und Umlaufvermögen sowie der Erwerb immaterieller Gegenstände. Die Laufzeit beträgt wahlweise 5, 10, 15 oder 20 Jahre bei einer Zinsbindung von 5 oder 10 Jahren, möglich sind bis zu zwei tilgungsfreie Jahre. Der Zinssatz richtet sich nach der Ratingklasse des Unternehmens. Voraussetzung ist, dass der Firmensitz des zu übernehmenden Unternehmens in Sachsen-Anhalt liegt.
IB.SH Förderberatung Sportvereine
Kostenfreie Beratung für gemeinnützige Sportvereine zur Identifikation passender Förder- und Finanzierungsprogramme von Land, Bund und EU. Geprüft wird die Förderfähigkeit von Baumaßnahmen wie Dämmung, Gebäudetechnik, Beleuchtung, Barrierefreiheit und Neubau sowie von Energieberatung. Die Anfrage erfolgt formlos per E-Mail, Telefon oder Formular.
IB.SH Förderlotsen für Unternehmen und Gründungen
Kostenlose und neutrale Beratung der IB.SH zu Finanzierungs- und Fördermöglichkeiten für Gründungen, bestehende Unternehmen und Nachfolgen. Die Förderlotsen geben Hinweise zum Businessplan und unterstützen bei Verhandlungen mit Kreditgebern. Beratung erfolgt telefonisch oder persönlich.
IB.SH Immofix
Immobiliendarlehen der IB.SH mit fester Zinsbindung über zehn oder fünfzehn Jahre für Neubau, Kauf oder Modernisierung selbst genutzter Immobilien in Schleswig-Holstein. Die Sollzinsen lagen zuletzt zwischen 4,66 und 5,25 Prozent je nach Laufzeit und Tilgungsvariante. Auch eine Kombination mit Bausparvertrag ist möglich.
IB.SH Investitionsdarlehen Mietwohnungsbau
Darlehen für den Mietwohnungsbau in Schleswig-Holstein mit Zinsbindung von bis zu zwanzig Jahren. Antragsberechtigt sind private und gewerbliche Investoren, Wohnungsunternehmen und genossenschaftliche Wohnprojekte. Die Vorhaben müssen der Nachhaltigkeitsleitlinie der IB.SH entsprechen.
IB.SH Kommunaldarlehen
Zinsgünstiger Kommunalkredit der Landesförderbank mit Zinsbindungen von bis zu 30 Jahren. Finanziert werden kommunale Infrastrukturmaßnahmen wie Schulen, Wasser- und Abwassersysteme und Breitbandinfrastruktur sowie Umfinanzierungen bestehender Kreditengagements. Der Antrag ist formlos per Telefon, Fax oder E-Mail möglich.
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- BundeslandFörderung in Nordrhein-WestfalenProgramme, Stellen und die NRW.BANK.
- BundeslandFörderung in BayernProgramme, Stellen und die LfA Förderbank Bayern.
- BundeslandFörderung in Baden-WürttembergProgramme, Stellen und die L-Bank, Staatsbank für Baden-Württemberg.
- BundeslandFörderung in NiedersachsenProgramme, Stellen und die NBank, Investitions- und Förderbank Niedersachsen.
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