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Förderprogramme auf Ebene Land

Alle Programme auf Ebene Land. Diese lassen sich häufig mit Programmen anderer Ebenen kombinieren.

1.800 Programme gefunden

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LandZuschuss

Bayerisches Regionales Förderungsprogramm für die gewerbliche Wirtschaft (BRF) und GRW-Förderung

Investitionszuschüsse für Industrie, Handwerk, Dienstleistung und Tourismus in ländlichen und strukturschwachen Regionen Bayerns. Über 80 Prozent der Mittel fliessen in den ländlichen Raum. Die Mindestinvestition liegt je nach Gebiet und Branche bei 200.000 bis 500.000 Euro, im Tourismus bei 50.000 bis 100.000 Euro. Sonderprogramme 2026 sind unter anderem Transformation@Bayern ab 200.000 Euro, Energieeffizienz, Premiumoffensive Tourismus, barrierefreie Gastronomie ab 30.000 Euro und die Kleinunternehmerinitiative für Betriebe bis 10 Beschäftigte ab 100.000 Euro.

ab 30.000 Euro
Bayern
Bayerisches Staatsministerium für Wirtschaft, Landesentwicklung und Energie / Regierungen
LandZuschuss

Bayerisches Städtebauförderungsprogramm

Landesprogramm zur Förderung einer nachhaltigen Stadt- und Ortsentwicklung in Bayern, das die Bund-Länder-Programme der Städtebauförderung umsetzt und um eigene Landesmittel ergänzt. Die Städtebauförderung ist seit 1971 ein zentrales Instrument für die Erneuerung von Stadt- und Ortskernen. Neben dem Bayerischen Städtebauförderungsprogramm besteht eine EU-Städtebauförderung. Schwerpunkte sind die Stärkung der Zentren, sozialer Zusammenhalt, Klimaschutz und die Innenentwicklung vor Außenentwicklung. Antragsberechtigt sind Städte und Gemeinden; Bewilligungsstellen sind die Regierungen der Bezirke.

Höhe je nach Vorhaben
Bayern
Bayerisches Staatsministerium für Wohnen, Bau und Verkehr, Bewilligung durch die Regierungen der Bezirke
LandZuschuss

Bayerisches Technologieförderungs-Programm plus (BayTP+)

Fördert die Entwicklung technologisch neuer oder deutlich verbesserter Produkte, Produktionsverfahren und wissensbasierter Dienstleistungen sowie die Anwendung neuer Technologien. Die Förderlinie Entwicklung wird als nicht rückzahlbarer Zuschuss in Anteilsfinanzierung gewährt, die Förderlinie Anwendung als Darlehen der LfA mit einem Finanzierungsanteil von bis zu 100 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben.

Höhe je nach Vorhaben
Bayern
Bayerisches Staatsministerium für Wirtschaft, Landesentwicklung und Energie, Projektträger Bayern Innovativ GmbH, LfA Förderbank Bayern
LandZuschuss

Bayerisches Technologieförderungsprogramm plus (BayTP+)

BayTP+ unterstützt Unternehmen bei der Entwicklung technologisch neuer Produkte und Verfahren sowie bei der Anwendung moderner Technologien in Produkten und in der Produktion. Ziel ist es, die Einführung und Verbreitung innovativer Technologien in der Wirtschaft zu unterstützen und damit zur Wettbewerbsfähigkeit und zu einer zukunftsfähigen Wirtschaftsstruktur in Bayern beizutragen. Das Programm ist zentraler Bestandteil des Bayerischen Transformationsfonds. Die aktuelle Fassung gilt seit dem 1. Dezember 2025 und läuft bis zum 31. Dezember 2029.

Höhe je nach Vorhaben
Bayern
Bayerisches Staatsministerium für Wirtschaft, Landesentwicklung und Energie
LandZuschuss

Bayerisches Verbundforschungsprogramm (BayVFP)

Fördert die Zusammenarbeit von Wissenschaft und Wirtschaft in den vier Handlungsfeldern Werkstoffe und Materialien, Life Science, Digitalisierung sowie Mobilität. Die einzelnen Förderlinien sind unter anderem Informations- und Kommunikationstechnik (Kuenstliche Intelligenz und Data Science, Kommunikationsnetze der Zukunft, Cybersicherheit), Elektronische Systeme und Prozesstechnologien, Medizintechnik, Bio- und Gentechnologie, Neue Werkstoffe sowie Innovative Antriebstechnologien und Raumfahrt. Die Förderung erfolgt über regelmäßige Förderaufrufe mit Stichtagen.

Höhe je nach Vorhaben
Bayern
Bayerisches Staatsministerium für Wirtschaft, Landesentwicklung und Energie / Bayern Innovativ
LandKredit

Bayerisches Wohnungsbauprogramm

Zentrales Landesprogramm für den Bau und die Modernisierung bedarfsgerechter Mietwohnungen, die Bildung von Wohneigentum und den Abbau von Barrieren. Gefördert wird mit einem zinsguenstigen staatlichen Baudarlehen zu derzeit 2,5 Prozent und ergänzenden Zuschüssen, im Mietwohnungsbau etwa einem Basiszuschuss von bis zu 600 Euro je Quadratmeter Wohnfläche, Zuschlaegen für barrierefreie Grundrisse und 20.000 Euro je Geschoss für den Einbau eines Aufzugs. Antragsberechtigt sind private und öffentliche Bauherren, Wohnungsunternehmen und Baugenossenschaften.

Höhe je nach Vorhaben
Bayern
Bayerisches Staatsministerium für Wohnen, Bau und Verkehr / BayernLabo
LandKredit

Bayerisches Zinsverbilligungsprogramm (Eigenwohnraumförderung)

Zinsverbilligtes Kapitalmarktdarlehen der BayernLabo für Bau oder Kauf selbstgenutzter Wohnungen und Häuser, zinsverbilligt für bis zu ein Drittel der Gesamtkosten. Haushalte mit Kindern erhalten zusätzlich einen Kinderzuschuss von 5.000 Euro je Kind, der auf das erforderliche Eigenkapital angerechnet werden kann. Die Mindesteigenkapitalquote wurde von 20 auf 15 Prozent gesenkt, die Einkommensgrenzen wurden zum 1. September 2023 um rund 25 Prozent angehoben.

Höhe je nach Vorhaben
Bayern
BayernLabo / Bayerisches Staatsministerium für Wohnen, Bau und Verkehr
LandKredit

Bayerisches Zinsverbilligungsprogramm zur Eigenwohnraumförderung

Bayern fördert Haushalte mit niedrigen bis durchschnittlichen Einkommen beim Bau und Erwerb selbst genutzten Wohneigentums mit einem zinsverbilligten Darlehen über die Bayerische Landesbodenkreditanstalt. Die Zinsverbilligung deckt bis zu ein Drittel der Gesamtkosten ab, hinzu kommt ein Kinderzuschuss von 5.000 Euro je Kind, der mit dem Darlehen verbunden ist. Nach Angaben des Staatsministeriums wurden die Einkommensgrenzen 2023 um rund 25 Prozent angehoben, sodass etwa 60 Prozent der bayerischen Bevoelkerung förderberechtigt sind. Im Einzelfall sind Bürgschaften als Eigenkapitalersatz möglich. Beratung und Antragsbearbeitung erfolgen bei den Bewilligungsstellen der Landratsaemter und kreisfreien Städte.

Höhe je nach Vorhaben
Bayern
Bewilligungsstellen bei Landratsaemtern und kreisfreien Städten, Darlehen über die BayernLabo
LandKredit

Bayerisches Zinsverbilligungsprogramm zur Förderung von Eigenwohnraum

Befristet zinsverbilligtes Darlehen des Freistaats Bayern für den Bau, die Änderung, die Erweiterung oder den Erwerb von selbst genutztem Wohnraum, auch beim Zweiterwerb. Der Darlehensnennbetrag darf ein Drittel der förderfähigen Gesamtkosten nicht überschreiten, ein zusätzliches Kapitalmarkt- oder Bauspardarlehen ist deshalb noetig. Haushalte mit Kindern im Sinn von Paragraf 32 Absatz 1 bis 5 EStG erhalten zusätzlich einen unverzinslichen Zuschuss von 5.000 Euro je Kind; das gilt auch bei einer zum Zeitpunkt der Förderentscheidung bestehenden Schwangerschaft. Angeboten werden Konditionsbindungen von zehn und 15 Jahren. Wird die Selbstnutzung vor Ablauf der Belegungsbindung aufgegeben, ist der Kinderzuschuss anteilig zurückzuzahlen.

Höhe je nach Vorhaben
Bayern
BayernLabo, Bayerische Landesbodenkreditanstalt, im Auftrag des Freistaats Bayern
LandZuschuss

BeLA – Beste Landpartie Allgemeinmedizin (Bayern)

Programm für Medizinstudierende mit Interesse an Allgemeinmedizin und ländlichen Regionen. Wer mindestens zwei Tertiale des Praktischen Jahres in einer BeLA-Region ableistet, erhält 600 Euro monatlich für die Dauer des Praktischen Jahres. Das Programm läuft in Südbayern, Nordbayern, Unterfranken und Schwaben.

Höhe je nach Vorhaben
Bayern
Freistaat Bayern, Staatsministerium für Gesundheit, Pflege und Prävention
LandSonstiges

Befreiung oder Ermäßigung vom Rundfunkbeitrag

Wer bestimmte Sozialleistungen bezieht, etwa Bürgergeld, Grundsicherung oder BAföG, kann sich vollständig vom Rundfunkbeitrag befreien lassen. Menschen mit dem Merkzeichen RF im Schwerbehindertenausweis zahlen einen ermäßigten Drittelbeitrag. Auch taubblinde Menschen und Empfänger von Blindenhilfe können befreit werden. Die Befreiung wird nicht automatisch gewährt, sie muss mit Nachweisen beim Beitragsservice beantragt werden.

Höhe je nach Vorhaben
bundesweit
ARD ZDF Deutschlandradio Beitragsservice
LandSonstiges

Befreiung und Ermäßigung beim Rundfunkbeitrag

Empfängerinnen und Empfänger bestimmter Sozialleistungen können sich vom Rundfunkbeitrag befreien lassen, Menschen mit bestimmten Behinderungen erhalten eine Ermäßigung auf ein Drittel des Beitrags. Rechtsgrundlage ist Paragraf 4 des Rundfunkbeitragsstaatsvertrags. Weder Befreiung noch Ermäßigung werden automatisch gewährt, es braucht immer einen Antrag mit Nachweis, etwa dem Leistungsbescheid oder dem Schwerbehindertenausweis mit Merkzeichen RF. Wer bereits angemeldet ist, benoetigt für den Antrag seine Beitragsnummer.

Höhe je nach Vorhaben
bundesweit
ARD ZDF Deutschlandradio Beitragsservice
LandZuschuss

Begleitende Hilfe im Arbeitsleben durch das Integrationsamt

Die Integrationsaemter unterstützen schwerbehinderte Beschäftigte und ihre Arbeitgeber aus Mitteln der Ausgleichsabgabe. Dazu gehoeren technische Arbeitshilfen, behinderungsgerechte Einrichtung von Arbeitsplätzen, Arbeitsassistenz, psychosoziale Betreuung und die Beteiligung von Integrationsfachdiensten. Erfasst sind auch Teilzeitarbeitsplätze ab 15 Wochenstunden, in Inklusionsbetrieben ab zwölf Stunden. Die Ausgestaltung und die Fördersaetze regelt jedes Land in eigenen Richtlinien.

Höhe je nach Vorhaben
bundesweit
Integrationsaemter der Länder
LandZuschuss

Behindertengerechte Anpassung von vorhandenem Wohnraum (Brandenburg)

Förderprogramm des Landes Brandenburg für die behindertengerechte Anpassung von vorhandenem Wohnraum, abgewickelt über die ILB. Gefördert werden bauliche Maßnahmen, die eine Wohnung an die Bedürfnisse von Menschen mit Behinderung anpassen. Konkrete Zuschusshöhen, Fördersaetze und Einkommensgrenzen sind auf der abgerufenen Programmseite nicht ausgewiesen und stehen in der verlinkten Förderrichtlinie. Der Antrag läuft über die ILB, telefonische Auskunft zum Wohnungsbau gibt die ILB unter 0331 660-1322. Vor der Antragstellung sollte die aktuelle Richtlinie geprüft werden.

Höhe je nach Vorhaben
Brandenburg
Investitionsbank des Landes Brandenburg (ILB)
LandSonstiges

Beitragsfreie Kindertagesbetreuung in Berlin

In Berlin ist die Betreuung in Kindertageseinrichtungen und in der Kindertagespflege seit August 2018 für alle Kinder kostenfrei. Eltern zahlen lediglich einen Verpflegungsanteil von 23 Euro im Monat für das Mittagessen, der mit gültigem berlinpass-BuT entfällt. Für freiwillige Zusatzleistungen wie zusätzliche Sportangebote oder Bio-Essen dürfen Träger seit Januar 2025 höchstens 100 Euro im Monat je Kind verlangen. Eltern haben in jedem Fall Anspruch auf einen zuzahlungsfreien Platz.

Höhe je nach Vorhaben
Berlin
Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie Berlin
LandSonstiges

Beitragsfreie Kita ab drei Jahren in Brandenburg

In Brandenburg ist die Kita seit dem 1. August 2024 für alle Kinder ab drei Jahren bis zur Einschulung beitragsfrei. Die Freistellung greift ab dem Monat, in dem das Kind drei Jahre alt wird, und gilt unabhängig von Trägerschaft und Betreuungsumfang. Eingeführt wurde sie stufenweise, zunächst 2018 für das letzte Kita-Jahr, 2023 für das vorletzte. Eltern zahlen weiterhin das Essengeld sowie Leistungen, die den ortsüblichen Rahmen erheblich übersteigen.

Höhe je nach Vorhaben
Brandenburg
Ministerium für Bildung, Jugend und Sport Brandenburg
LandSonstiges

Beitragsfreie letzte zwei Kita-Jahre in Nordrhein-Westfalen

In Nordrhein-Westfalen sind die letzten beiden Betreuungsjahre vor dem Schuleintritt in der Regel beitragsfrei, sowohl in der Kita als auch in der Kindertagespflege. Die Höhe der übrigen Elternbeiträge legt ausschließlich das oertliche Jugendamt fest, gestaffelt nach Einkommen, Zahl der kindergeldberechtigten Kinder und vereinbartem Betreuungsumfang. Bei niedrigem Einkommen kann das Jugendamt die Beiträge auf Antrag ganz oder teilweise übernehmen, insbesondere bei Bezug von Wohngeld oder Sozialleistungen. Wegen der kommunalen Zuständigkeit unterscheiden sich die Beitragstabellen von Ort zu Ort.

Höhe je nach Vorhaben
Nordrhein-Westfalen
Jugendaemter der Kommunen in Nordrhein-Westfalen
LandSonstiges

Beitragsfreiheit ab zwei in Rheinland-Pfalz

In Rheinland-Pfalz zahlen Eltern seit dem 1. Januar 2020 für Kinder ab dem vollendeten zweiten Lebensjahr bis zum Schuleintritt keine Betreuungsgebühren. Für Kinder von einem bis drei Jahren besteht ein bedarfsgerechter Betreuungsanspruch, ab drei Jahren ein Anspruch auf sieben Stunden taeglich von Montag bis Freitag. Kosten können weiterhin für die Mittagsverpflegung anfallen, außerdem für Kinder unter zwei Jahren und für Hortplätze. Die Beitragsfreiheit gilt automatisch und muss nicht beantragt werden.

Höhe je nach Vorhaben
Rheinland-Pfalz
Ministerium für Bildung, Familie und Kultur Rheinland-Pfalz
LandSonstiges

Beitragsfreiheit für Kindergartenkinder in Niedersachsen

Niedersachsen hat die Beitragsfreiheit im Kindergarten zum 1. August 2018 eingeführt. Nach Paragraf 22 Absatz 2 des Niedersächsischen Kindertagesstättengesetzes haben Kinder ab dem ersten Tag des Monats, in dem sie drei Jahre alt werden, bis zur Einschulung Anspruch auf beitragsfreie Förderung. Voraussetzung ist die Betreuung in einer Einrichtung, für die das Land Finanzhilfe nach dem NKiTaG leistet. Zuständig für die Umsetzung sind die Landkreise, kreisfreien Städte und die Gemeinden, die Aufgaben des oertlichen Jugendhilfeträgers wahrnehmen.

Höhe je nach Vorhaben
Niedersachsen
Niedersächsisches Kultusministerium, oertliche Träger der Jugendhilfe
LandBeratung

Beratung der IB.SH Energieagentur

Initialberatung der IB.SH Energieagentur für kommunale Akteure, Unternehmen, Verwaltung, Institutionen und Verbände in Schleswig-Holstein. Bewertet werden die technisch-wirtschaftliche Machbarkeit von Energie-, Klima- und Umweltschutzprojekten sowie Fördermöglichkeiten. Ergänzend gibt es Unterstützung bei integrierter Quartiersentwicklung, Projektentwicklung und Finanzierung.

Höhe je nach Vorhaben
Schleswig-Holstein
IB.SH Energieagentur
LandZuschuss

Beratung für Existenzgründerinnen und Existenzgründer Baden-Württemberg

Baden-Württemberg fördert die individuelle Begleitung von Existenzgründungen und Unternehmensnachfolgen durch externe Expertinnen und Experten. Unterstützt werden die Entwicklung des Geschäftsmodells und die Ausarbeitung eines detaillierten Businessplans. Die Förderung erfolgt kostengünstig über Gutscheine, die bei den Trägern eingelöst werden. Antragsberechtigt sind Personen, die in Baden-Württemberg eine gewerbliche oder freiberufliche Selbständigkeit aufnehmen wollen, einschließlich Übernahmen, Franchise und wesentlicher Beteiligungen. Die konkreten Beträge stehen bei den Gutscheinträgern.

Höhe je nach Vorhaben
Baden-Württemberg
Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Tourismus Baden-Württemberg
LandBeratung

Beratung zu kommunalen Wind- und Solarparks der Klimaschutz- und Energieagentur Niedersachsen

Die Klimaschutz- und Energieagentur Niedersachsen unterstützt Kommunen und Energiegenossenschaften dabei, Wind- und Solarparks in kommunaler Hand oder in Bürgerhand zu entwickeln, statt Flächen ausschließlich an externe Projektierer zu vergeben. Sie erklärt außerdem die Pflichten aus dem Niedersächsischen Beteiligungsgesetz für Wind und Photovoltaik und stellt die Regelungen zur Akzeptanzabgabe und zur weiteren Beteiligung übersichtlich dar. Für Investitionen selbst ist die NBank als Investitions- und Förderbank des Landes zentrale Ansprechpartnerin für Bundes-, Landes- und EU-Förderprogramme.

Höhe je nach Vorhaben
Niedersachsen
Klimaschutz- und Energieagentur Niedersachsen GmbH
LandBeratung

Beratung zur Windenergie durch die Energieagentur Rheinland-Pfalz

Die Energieagentur Rheinland-Pfalz berät Kommunen, Bürgerinnen und Bürger sowie Projektträger zur Windenergie. Sie informiert zu Planung, Genehmigung, Beteiligungsmodellen und regionaler Wertschöpfung und begleitet Gemeinden bei der Ausweisung von Flächen. Ende 2025 standen in Rheinland-Pfalz 1.785 Windkraftanlagen mit 4.321 Megawatt installierter Leistung, davon rund 30 Prozent im Wald. Ergänzend unterstützt das Landesnetzwerk BürgerEnergieGenossenschaften Energiegenossenschaften im Land. Konkrete Landeszuschüsse für Windenergieprojekte sind mit dem Beratungsangebot nicht verbunden.

Höhe je nach Vorhaben
Rheinland-Pfalz
Energieagentur Rheinland-Pfalz GmbH
LandBeratung

Beratungen für den Mittelstand Baden-Württemberg

Baden-Württemberg fördert konzeptionelle Beratung bestehender Unternehmen in wirtschaftlichen, finanziellen, technischen und organisatorischen Problemfeldern. Für Industrie-, Handels- und Dienstleistungsbetriebe werden Kurzberatungen von bis zu zwei Tagewerken bezuschusst. Handwerksbetriebe erhalten bis zu vier Tagewerke überwiegend kostenfreie Beratung durch Kammer- und Innungsberater. Auch Sonderthemen wie Unternehmensnachfolge und Außenwirtschaft sind abgedeckt. Die Abwicklung läuft über die jeweiligen Branchenorganisationen, für die Industrie über das RKW, für den Handel über die Handelsverbände und für das Handwerk über die Handwerkskammern.

Höhe je nach Vorhaben
Baden-Württemberg
Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Tourismus Baden-Württemberg

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