Förderprogramme auf Ebene Land
Alle Programme auf Ebene Land. Diese lassen sich häufig mit Programmen anderer Ebenen kombinieren.
1.346 Programme gefunden
ThemaAlle
- Energie512
- Sanierung336
- Heizung105
- Photovoltaik69
- Dämmung66
- Fenster und Türen30
- Neubau167
- Wohneigentum162
- Mobilität337
- THG-Quote34
- Gründung397
- Digitalisierung259
- Forschung305
- Personal225
- Bildung425
- Familie192
- Natur und Umwelt206
- Landwirtschaft99
- Kultur100
- Sport51
- Soziales414
- Ehrenamt97
- Export74
- Sozialleistung341
- Wohnen und Miete176
- Gesundheit und Pflege134
- Zuwanderung und Integration44
- Sonstiges413
Aktivierungsrichtlinie Thüringen
ESF-Plus-Richtlinie des Freistaats Thüringen zur Förderung der sozialen Integration und der Bekaempfung von Armut. Gefördert werden Projekte, die besonders arbeitsmarktferne und benachteiligte Menschen aktivieren und an Beschäftigung heranführen. Die genauen Fördersaetze und Beträge sind der Richtlinie zu entnehmen.
Anmeldung von Schutzrechten M-V
Zuschuss zu Anwaltskosten, Patentgebühren, Übersetzungen und Recherchen bei internationalen Patentanmeldungen kleiner und mittlerer Unternehmen. Ausgaben zur bloßen Aufrechterhaltung bestehender Schutzrechte sind nicht förderfähig. Voraussetzung ist eine hinreichend konkretisierte Erfindung mit Bezug zu verbesserten Produkten, Verfahren oder Dienstleistungen.
Ausbildungsrichtlinie Thüringen
ESF-Plus-Richtlinie des Freistaats Thüringen zur Förderung der beruflichen Ausbildung. Unterstützt werden Maßnahmen, die den Übergang von der Schule in den Beruf verbessern und die duale Ausbildung stärken. Die genauen Fördersaetze und Beträge sind der Richtlinie zu entnehmen.
Ausfallbürgschaften der Bürgschaftsbank Bayern
Bürgschaften für mittelständische Betriebe in Bayern, denen für eine Kreditfinanzierung die banklichen Sicherheiten fehlen. Zielgruppen sind Handel, Handwerk, Hotellerie und Gastronomie sowie Gartenbau. Die Bürgschaft beträgt maximal 2 Mio. Euro, die konkrete Quote haengt von Bonität und Finanzierungszweck ab. Für Beträge oberhalb von 5 Mio. Euro kommen Staatsbürgschaften des Freistaats in Betracht.
Ausfallbürgschaften der Bürgschaftsbank Bremen
Ausfallbürgschaften als Ersatz fehlender Sicherheiten für Kreditfinanzierungen von KMU, Freiberuflern, Handwerk und Gründenden im Land Bremen, einsetzbar bei Gründung, Nachfolge, Wachstum und Stabilisierung. Für landwirtschaftliche Betriebe gibt es die Agrar-Bürgschaft mit Kreditbürgschaften bis 1,5 Millionen Euro. Ergänzend werden Beteiligungskapital und der ERP-Förderkredit Gründung und Nachfolge angeboten, bei dem die Hausbank zu 100 Prozent risikofrei gestellt wird.
Ausfallbürgschaften der Bürgschaftsbank Saarland
Ausfallbürgschaften für Kredite kleiner und mittlerer Unternehmen im Saarland, mit einer Quote von bis zu 80 Prozent. Abgesichert werden Betriebsmittel- und Investitionsfinanzierungen, außerdem gibt es Beteiligungsgarantien von bis zu 70 Prozent für stille Beteiligungen der Kapitalbeteiligungsgesellschaft. Für Existenzgründungen ohne Bankverbindung besteht das Angebot Bürgschaft ohne Bank, bei dem die Bürgschaftsbank die Bankanbindung herstellt. Ergänzend gibt es eine Leasing-Bürgschaft. Konkrete Höchstbeträge nennt die Übersichtsseite nicht.
Ausfallbürgschaften der LfA Förderbank Bayern
Die LfA übernimmt Ausfallbürgschaften für Kredite gewerblicher Unternehmen und Freiberufler in Bayern. Die Bürgschaftshöhe reicht bis 5 Mio. Euro, die Quote beträgt maximal 50 Prozent bei Betriebsmitteln und bis zu 80 Prozent bei Investitionen. Ergänzend bietet die LfA Auftragsgarantien für Aufträge im In- und Ausland. Der Antrag läuft über das finanzierende Kreditinstitut.
Auslandsmesseprogramm Baden-Württemberg
Baden-Württemberg International organisiert Gemeinschaftsstände auf internationalen Messen, auf denen sich Unternehmen, Cluster, Netzwerke, Regionen, Kommunen und Einrichtungen aus dem Land praesentieren können. Der Teilnehmerbeitrag richtet sich nach Unternehmensgröße und Umsatz, kleine Unternehmen werden stärker gefördert als große. Im Paket enthalten sind Standbau, Platzierung, Bewirtung, Standbetreuung und Reinigung sowie Unterstützung bei Reise und Logistik. Für 2026 sind 23 Gemeinschaftsstände geplant. Die Anmeldung läuft direkt über bw-i, die Teilnahme haengt von der Standverfügbarkeit ab.
Auslandsmesseprogramm Saarland (Saarland-Gemeinschaftsstände)
Das Saarland fördert Gemeinschaftsstände saarlaendischer Unternehmen auf nationalen und internationalen Leitmessen. Die Unternehmen erhalten eine schlüsselfertige Standfläche, komplettes Projektmanagement, Betreuung vor Ort, Medienunterstützung und Vernetzungsangebote. Ziel ist die Erschließung neuer Absatzmaerkte und der Ausbau von Geschäftsbeziehungen im Ausland. Organisiert wird das Programm von der gwSaar, finanziell getragen vom saarlaendischen Wirtschaftsministerium. Konkrete Zuschusshöhen werden nicht ausgewiesen, die Unternehmen zahlen einen reduzierten Beteiligungspreis.
Balkonkraftwerk-Förderung für Haushalte mit geringem Einkommen
Zuschuss für kleine Photovoltaikanlagen an Balkon, Carport, Garagendach oder Terrasse. Übernommen werden 90 Prozent der Kosten für das PV-Modul, sodass Haushalte bis zu 500 Euro sparen. Energiesparberaterinnen und Energiesparberater der Caritas beraten vor Ort, prüfen die baulichen Voraussetzungen und helfen beim Antrag sowie bei der Abstimmung mit der Vermieterseite.
Baugemeinschaften mit individuellem Eigentum
Förderung aus zinsvergünstigtem Darlehen und Zuschuss aus der Hamburger Eigenheimförderung für den Erstbezug oder Neubau einer selbstgenutzten Wohnimmobilie in einer Baugemeinschaft. Der Zinssatz ist für die ersten 15 Jahre festgeschrieben. Es gelten dieselben Zielgruppen wie in der Eigenheimförderung, also große Familien und Haushalte mit Schwerbehinderung. Konkrete Förderhöhen werden individuell ermittelt und sind nicht veröffentlicht.
BayStartUP Businessplan Wettbewerbe
BayStartUP richtet vier regionale Businessplan-Wettbewerbe aus: den Münchener Businessplan Wettbewerb, den Businessplan Wettbewerb Nordbayern, den Wettbewerb Ideenreich und den Businessplan Wettbewerb Schwaben. Teilnehmende reichen Businessplan oder Read-Deck ein und erhalten schriftliches Jury-Feedback, Coaching und Zugang zum Investorennetzwerk. Ergänzend gibt es Startup-Workshops und Unterstützung bei der Kapitalsuche. Konkrete Preisgelder und Einreichfristen sind auf der Übersichtsseite nicht angegeben.
Bayerische Eigenwohnraumförderung (Bayerisches Zinsverbilligungsprogramm)
Der Freistaat Bayern unterstützt Haushalte mit kleinen und mittleren Einkommen beim Bau oder Kauf von selbstgenutztem Wohneigentum mit zinsverbilligten Darlehen der BayernLabo. Das Bayerische Zinsverbilligungsprogramm deckt bis zu einem Drittel der Gesamtkosten ab. Zusätzlich gibt es einen Kinderzuschuss von 5.000 Euro je Kind. Die Einkommensgrenzen wurden zum 01.09.2023 um rund 25 Prozent angehoben, laut Ministerium können dadurch etwa 60 Prozent der bayerischen Bevoelkerung das Programm nutzen. Der Antrag läuft über die Bewilligungsstelle im Landratsamt oder in der kreisfreien Stadt.
Bayerische Förderung barrierefreier und behindertengerechter Wohnungsanpassung
Im Rahmen des Bayerischen Wohnungsbauprogramms wird die behindertengerechte Anpassung von Wohnraum mit einem leistungsfreien Baudarlehen von bis zu 10.000 Euro gefördert. Gefördert werden zum Beispiel Schwellenabbau und ausreichende Bewegungsflächen, bodengleiche Duschplätze und Haltesysteme, Aufzüge, Rampen, automatische Tuerantriebe sowie Orientierungshilfen wie taktile Markierungen oder Brailleschrift. Antragsberechtigt sind Eigentümer und Vermieter von Mietwohnraum, Voraussetzung ist die Einhaltung von Einkommensgrenzen. Da die Mittel begrenzt sind, erfolgt die Auswahl nach sozialer Dringlichkeit der Anträge.
Bayerische Förderung von Mietwohnungen im Bayerischen Wohnungsbauprogramm
Bayern fördert den Bau bezahlbarer Miet- und Genossenschaftswohnungen in Mehrfamilienhäusern mit einem staatlichen Darlehen zu 2,5 Prozent Zins und einem Basiszuschuss von bis zu 600 Euro je Quadratmeter Wohnfläche. Ergänzend gibt es bis zu 100 Euro je Quadratmeter für barrierefreie Grundrisse und 20.000 Euro je Geschoss für den Einbau eines Aufzugs sowie einen Mietzuschuss, der die Differenz zwischen Erstvermietungsmiete und zumutbarer Miete von 5 bis 10 Euro je Quadratmeter ausgleicht. Die geförderten Wohnungen unterliegen einer Sozialbindung von 35 Jahren und dürfen nur zu zumutbaren Mieten für die Einkommensstufe I vermietet werden. Antragsberechtigt sind private und öffentliche Bauherren sowie Wohnungsunternehmen mit mindestens 15 Prozent Eigenkapitaleinsatz.
Bayerische Förderung von Wohnraum für Studierende
Bayern fördert die Schaffung von Wohnplätzen für Studierende mit leistungsfreien Baudarlehen und ergänzenden Zuschüssen. Gefördert werden bis zu 45.000 Euro je Wohnplatz bei 25-jähriger Bindung und bis zu 75.000 Euro je Wohnplatz bei 40-jähriger Bindung, entsprechend bis zu 45 beziehungsweise bis zu 65 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben; für bestimmte Apartments ist eine Erhöhung um bis zu 20.000 Euro je Platz möglich. Antragsberechtigt sind Grundstückseigentümer, Erbbauberechtigte oder Gebäudeerwerber, deren Vorhaben den Bedarf am Hochschulort deckt. Die Plätze sind bedürftigen Studierenden staatlicher oder anerkannter Hochschulen vorbehalten, bis zu 20 Prozent dürfen an Auszubildende gehen.
Bayerisches Technologieförderungs-Programm plus (BayTP+)
Fördert die Entwicklung technologisch neuer oder deutlich verbesserter Produkte, Produktionsverfahren und wissensbasierter Dienstleistungen sowie die Anwendung neuer Technologien. Die Förderlinie Entwicklung wird als nicht rückzahlbarer Zuschuss in Anteilsfinanzierung gewährt, die Förderlinie Anwendung als Darlehen der LfA mit einem Finanzierungsanteil von bis zu 100 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben.
Bayerisches Technologieförderungsprogramm plus (BayTP+)
BayTP+ unterstützt Unternehmen bei der Entwicklung technologisch neuer Produkte und Verfahren sowie bei der Anwendung moderner Technologien in Produkten und in der Produktion. Ziel ist es, die Einführung und Verbreitung innovativer Technologien in der Wirtschaft zu unterstützen und damit zur Wettbewerbsfähigkeit und zu einer zukunftsfähigen Wirtschaftsstruktur in Bayern beizutragen. Das Programm ist zentraler Bestandteil des Bayerischen Transformationsfonds. Die aktuelle Fassung gilt seit dem 1. Dezember 2025 und läuft bis zum 31. Dezember 2029.
Bayerisches Zinsverbilligungsprogramm zur Eigenwohnraumförderung
Bayern fördert Haushalte mit niedrigen bis durchschnittlichen Einkommen beim Bau und Erwerb selbst genutzten Wohneigentums mit einem zinsverbilligten Darlehen über die Bayerische Landesbodenkreditanstalt. Die Zinsverbilligung deckt bis zu ein Drittel der Gesamtkosten ab, hinzu kommt ein Kinderzuschuss von 5.000 Euro je Kind, der mit dem Darlehen verbunden ist. Nach Angaben des Staatsministeriums wurden die Einkommensgrenzen 2023 um rund 25 Prozent angehoben, sodass etwa 60 Prozent der bayerischen Bevoelkerung förderberechtigt sind. Im Einzelfall sind Bürgschaften als Eigenkapitalersatz möglich. Beratung und Antragsbearbeitung erfolgen bei den Bewilligungsstellen der Landratsaemter und kreisfreien Städte.
Behindertengerechte Anpassung von vorhandenem Wohnraum (Brandenburg)
Förderprogramm des Landes Brandenburg für die behindertengerechte Anpassung von vorhandenem Wohnraum, abgewickelt über die ILB. Gefördert werden bauliche Maßnahmen, die eine Wohnung an die Bedürfnisse von Menschen mit Behinderung anpassen. Konkrete Zuschusshöhen, Fördersaetze und Einkommensgrenzen sind auf der abgerufenen Programmseite nicht ausgewiesen und stehen in der verlinkten Förderrichtlinie. Der Antrag läuft über die ILB, telefonische Auskunft zum Wohnungsbau gibt die ILB unter 0331 660-1322. Vor der Antragstellung sollte die aktuelle Richtlinie geprüft werden.
Beratungsförderung Betriebsberatung Sachsen
Sachsen bezuschusst die Beratung zu unternehmensrelevanten Fragen sowie unmittelbare Zertifizierungsausgaben. Kleinst- und kleine Unternehmen erhalten 50 Prozent, mittlere Unternehmen 40 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben. Je Zertifikat sind bis zu 8.000 Euro möglich, die zuwendungsfähigen Ausgaben müssen mindestens 4.000 Euro betragen. Gefördert werden mindestens fünf Tagewerke, maximal 20 Tagewerke in zwölf Monaten. Auf der Programmseite wird auf eine haushaltsbedingte Antragspause hingewiesen, der Förderstand ist vor Antragstellung bei der SAB zu prüfen.
Beratungsförderung im Handwerk Nordrhein-Westfalen
Das Land Nordrhein-Westfalen finanziert rund 110 Beratungsfachkräfte bei den Handwerkskammern und Innungen. Beraten wird zu Betriebswirtschaft, Digitalisierung und Innovation. Handwerksbetriebe und Gründungswillige erhalten die Beratung über ihre zuständige Kammer oder Innung. Konkrete Fördersätze oder Zuschussbeträge für die Betriebe werden auf der Landesseite nicht ausgewiesen, da das Land die Beratungsstellen und nicht die einzelnen Beratungen finanziert.
Beteiligungsfinanzierung Baden-Württemberg (MBG)
Stille Beteiligungen der MBG Baden-Württemberg zur Stärkung der Eigenkapitalbasis von Gründungen und mittelständischen Unternehmen. Mitfinanziert werden gründungsbedingte Kosten, Investitionsbedarf, Betriebsmittel und konkrete Vorhaben wie Bau, Maschinen oder Innovationen. Für Existenzgründungen sind bis zu 250.000 Euro möglich, für Unternehmensnachfolgen bis zu 750.000 Euro und für bestehende Betriebe bis zu 1 Mio. Euro bei zehnjähriger Laufzeit. Die unternehmerische Führung bleibt beim Beteiligungsnehmer.
Beteiligungsgarantien der Bürgschaftsbank Saarland
Garantieübernahme von bis zu 70 Prozent für stille Beteiligungen der Saarländischen Kapitalbeteiligungsgesellschaft (KBG). Damit sollen innovative Vorhaben nicht an fehlendem Eigenkapital scheitern. Das Beteiligungsprogramm richtet sich an kleine und mittlere Unternehmen im Saarland.
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- BundeslandFörderung in Nordrhein-WestfalenProgramme, Stellen und die NRW.BANK.
- BundeslandFörderung in BayernProgramme, Stellen und die LfA Förderbank Bayern.
- BundeslandFörderung in Baden-WürttembergProgramme, Stellen und die L-Bank, Staatsbank für Baden-Württemberg.
- BundeslandFörderung in NiedersachsenProgramme, Stellen und die NBank, Investitions- und Förderbank Niedersachsen.
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