Förderprogramme auf Ebene Land
Alle Programme auf Ebene Land. Diese lassen sich häufig mit Programmen anderer Ebenen kombinieren.
1.655 Programme gefunden
ThemaAlle
- Energie758
- Sanierung477
- Heizung191
- Photovoltaik141
- Dämmung82
- Fenster und Türen36
- Neubau181
- Wohneigentum171
- Mobilität411
- THG-Quote37
- Gründung415
- Digitalisierung350
- Forschung402
- Personal294
- Bildung651
- Familie269
- Natur und Umwelt348
- Landwirtschaft161
- Kultur226
- Sport166
- Soziales529
- Ehrenamt226
- Export77
- Sozialleistung517
- Wohnen und Miete217
- Gesundheit und Pflege241
- Zuwanderung und Integration112
- Sonstiges492
SprachFit - Sprachförderung im Jahr vor der Einschulung (Säule 1)
Zuschuss zu Personal- und Sachkosten für Sprachfördergruppen im Jahr vor der Einschulung. Je Kind gibt es 1.000 Euro Personalkostenzuschuss (maximal 8.000 Euro je Gruppe und Förderzeitraum) und 200 Euro Sachkostenzuschuss (maximal 1.600 Euro je Gruppe). Fahrtkosten zwischen Kindergarten und Förderort werden mit bis zu 360 Euro je Kind und Jahr bezuschusst.
Internationale Sportkontakte M-V
Zuschüsse zu Reisekosten für internationale Sportbegegnungen von bis zu 20 Tagen sowie Tagespauschalen für die Betreuung ausländischer Gäste im Inland. Für Teilnehmer bis 27 Jahre werden bis zu 70 Prozent der Reisekosten übernommen, darüber bis zu 50 Prozent. Bei Gastaufenthalten werden 10 Euro pro Tag und Gast gezahlt, bei Gästen aus Osteuropa 15 Euro. Insgesamt sind maximal 60 Prozent der Gesamtkosten und 7.700 Euro je Maßnahme förderfähig.
Digitalbonus.Bayern Standard
Zuschuss für kleine Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft in Bayern zur Digitalisierung von Produkten, Dienstleistungen und Prozessen sowie zur Einführung oder Verbesserung von IT-Sicherheitsprozessen. Gefördert werden IKT-Software, Roboter-Hardware, Beratung und Schulung mit bis zu 50 Prozent der förderfähigen Ausgaben, maximal 7.500 Euro.
Hamburg Digital Check
Zuschuss für Beratungsleistungen in den Bereichen Informationssicherheit und digitaler Wandel mit dem Ziel eines konkreten Realisierungskonzepts. Gefördert werden bis zu 50 Prozent der Beratungsausgaben, maximal 7.500 Euro. Die Antragstellung erfolgt ausschließlich digital über das eAntragsportal.
Hamburg Digital Check
Der Hamburg Digital Check bezuschusst Beratungsleistungen zu Informationssicherheit und digitaler Transformation mit bis zu 50 Prozent der förderfähigen Beratungsausgaben, maximal 7.500 Euro. Antragsberechtigt sind rechtlich selbstständige KMU nach EU-Definition aus Gewerbe, Handwerk und freien Berufen mit Betriebsstätte in Hamburg. Die Beratung muss in ein konkretes Umsetzungskonzept muenden, der Berater muss qualifiziert sein. Gefördert wird nur die Beratung: Die Erstellung einer Website, eines Onlineshops oder Onlinemarketing selbst wird nicht bezuschusst.
Innovationsgutschein BW
Zuschuss für kleine und mittlere Unternehmen in Baden-Württemberg, die wissenschaftliche Vorarbeiten und umsetzungsorientierte Forschungs- und Entwicklungsdienstleistungen extern einkaufen. Gefördert werden 50 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben, maximal 7.500 Euro. Pro Kalenderjahr ist nur ein Gutschein möglich, und das Vorhaben darf vor dem Bewilligungsbescheid nicht begonnen werden. Anträge laufen über das Förderportal der L-Bank, nach der Formalprüfung entscheidet ein Innovationsgremium.
Messe meets Mittelstand NRW
Zuschuss von bis zu 50 Prozent der förderfähigen Kosten, maximal 7.500 Euro pro Unternehmen und Jahr, für die Beteiligung an Auslandsmessen. Auch virtuelle Messebeteiligungen können gefördert werden, maximal dreimal pro Unternehmen.
Messe meets Mittelstand NRW
Mit Messe meets Mittelstand fördert Nordrhein-Westfalen die Teilnahme kleiner und mittlerer Unternehmen an internationalen Messen. Anders als bei klassischen Gemeinschaftsständen können die Unternehmen die Messe frei wählen, auch virtuelle Beteiligungen sind möglich. Der Zuschuss beträgt bis zu 50 Prozent der förderfähigen Kosten, höchstens 7.500 Euro pro Unternehmen und Jahr, und kann maximal dreimal in Anspruch genommen werden. Es gelten Umsatzgrenzen von 50 Millionen Euro allgemein und zehn Millionen Euro bei Messen im EU- und EFTA-Raum. Der Antrag muss mindestens zwei Monate vor Veranstaltungsbeginn bei NRW.Global Business vorliegen.
Meisterprämie Mecklenburg-Vorpommern
Zuschuss des Landes Mecklenburg-Vorpommern für die erstmalige Gründung eines Handwerksbetriebs durch Unternehmensnachfolge, Neugründung oder taetige Beteiligung. Stufe eins ist ein einmaliger, nicht rückzahlbarer Zuschuss zum Lebensunterhalt von 7.500 Euro. Stufe zwei bringt weitere 2.500 Euro, wenn innerhalb von zwölf Monaten nach der Gründung mindestens eine zusätzliche Vollzeitstelle geschaffen und besetzt wird. Der Antrag ist schriftlich und vor Aufnahme der Geschäftstätigkeit beim LFI M-V zu stellen.
Allgemeine Beratungsförderung Bremen
Zuschuss zu externen Beratungsleistungen für KMU im Land Bremen zu wirtschaftlichen, organisatorischen und technischen Fragen. Gefördert werden unter anderem Managementsysteme, Unternehmenserweiterung, Restrukturierung, Marktpositionierung und innerbetriebliche Qualifizierung. Bis zu 50 Prozent der Beratungskosten, maximales Tageshonorar 700 Euro, maximal 7.000 Euro je Antragsteller.
Allgemeine Beratungsförderung Bremen
Zuschuss von bis zu 50 Prozent der Beratungskosten für kleine und mittlere Unternehmen mit Sitz oder Betriebsstätte in Bremen. Der anrechenbare Tagessatz beträgt höchstens 700 Euro für einen Acht-Stunden-Tag, der Gesamtzuschuss höchstens 7.000 Euro je Antragsteller. Gefördert werden externe Beratungen zu wirtschaftlichen, organisatorischen und technischen Fragen, etwa zum Aufbau von Managementsystemen, zur Betriebserweiterung, zur Umstrukturierung, zur Neupositionierung am Markt und zur Kostenstrukturanalyse.
AbwARL - Aus- und Fortbildung und innovative Maßnahmen im Abwasserbereich
Nicht rückzahlbarer Zuschuss für die Aus- und Fortbildung von Fachpersonal im Abwasserbereich, etwa Umwelttechnologen. Die Ausbildung wird als Festbetrag mit 6.700 Euro pro Jahr beziehungsweise 3.350 Euro für ein halbes Jahr gefördert, Fortbildungen mit einer Förderquote von 50 Prozent und mindestens 2.500 Euro pro Person.
Förderung von Einzelprojekten der politischen Bildung in Berlin
Die Berliner Landeszentrale fördert Einzelprojekte der politischen Bildung mit 1.000 bis 6.000 Euro je Projekt. Die Förderung erfolgt als Festbetragsfinanzierung, ein Eigenanteil von 20 Prozent ist erforderlich. Antragsberechtigt sind nichtstaatliche Bildungsträger, Einrichtungen und Vereine als juristische Personen, Privatpersonen nicht. Für 2026 lagen die Schwerpunkte unter anderem auf Wahlen und Beteiligung einschließlich der neuen Wählerinnen und Wähler ab 16, diskriminierungskritischer Bildung, Krisenkompetenz, Bildung gegen Rechtsextremismus, Jugend-Politiker-Dialog und Schuelervertretungen.
Mecklenburg-Vorpommern Förderung von Messen und Ausstellungen
Mecklenburg-Vorpommern bezuschusst die Teilnahme kleinster, kleiner und mittlerer Unternehmen an nationalen und internationalen Messen ausserhalb des Landes. Zuwendungsfähig sind die Nettoausgaben für Standmiete und mit der Messe verbundene Dienstleistungen. Kleinstunternehmen erhalten bis zu 50 Prozent, kleine Unternehmen bis zu 40 Prozent und mittlere Unternehmen bis zu 30 Prozent, jeweils höchstens 6.000 Euro je Messe. Gefördert werden maximal drei Beteiligungen im Jahr, bei Start-ups bis zu fuenf. Start-ups erhalten zusätzlich eine Pauschale von 2.000 Euro. Der Antrag muss vor der verbindlichen Messeanmeldung im Förderportal eingehen.
Messen und Ausstellungen M-V
Zuschuss zu Standflächenmiete und direkten Dienstleistungen des Messeveranstalters bei nationalen und internationalen Messen außerhalb Mecklenburg-Vorpommerns. Kleinstunternehmen erhalten bis 50 Prozent, kleine Unternehmen bis 40 Prozent und mittlere Unternehmen bis 30 Prozent, jeweils maximal 6.000 Euro je Messe. Start-ups unter fünf Jahren erhalten zusätzlich eine Pauschale von 2.000 Euro.
Schwammstadt-Fördermodul Dachbegrünung
Zuschuss für die Anlage von Dachbegrünungen bei Neubauten und die Nachrüstung bestehender Dächer in Bremen und Bremerhaven. Stufe 1 fördert 25 Prozent der förderfähigen Kosten mit maximal 45 Euro je Quadratmeter und insgesamt bis 5.000 Euro, Stufe 2 fördert 30 Prozent mit maximal 50 Euro je Quadratmeter und bis 6.000 Euro. Ein Biodiversitäts-Bonus bringt zusätzlich 5 Euro je Quadratmeter bis maximal 1.500 Euro.
SolarPLUS S
Förderung von Solarvorhaben auf Ein- und Zweifamilienhäusern in Berlin. Laut IBB gefördert werden die Ertuechtigung des Zählerschranks mit pauschal 750 Euro, Stromspeicher mit bis zu 4.750 Euro sowie denkmalgerechte PV-Anlagen mit bis zu 5.700 Euro, jeweils abhängig von der Leistung der PV-Anlage. Eine eigene Pauschale für die PV-Anlage selbst weist die IBB-Programmseite nicht aus.
SolarPLUS S Berlin: Photovoltaik-Förderung für Eigenheime
Berlin fördert Eigentümerinnen und Eigentümer sowie Nutzungsberechtigte von Ein- und Zweifamilienhäusern und Reihenhäusern beim Schritt zur eigenen Photovoltaikanlage. Neue oder ertuechtigte Zählerschraenke werden pauschal mit 750 Euro bezuschusst, Stromspeicher in Verbindung mit einer neuen PV-Anlage mit bis zu 4.750 Euro und denkmalgerechte Photovoltaikanlagen mit bis zu 5.700 Euro, jeweils abhängig von der Leistung der Anlage. Für Zählerschraenke gilt ein Mindestkostenbetrag von 1.160 Euro. Der Projektstart darf erst nach dem 2. Januar 2026 erfolgen.
A3 Weiterbildungsbonus Schleswig-Holstein
Zuschuss von 60 Prozent der zuwendungsfähigen Gesamtkosten, maximal 5.000 Euro je Weiterbildung, für Erwerbstätige mit Arbeitsstelle in Schleswig-Holstein. Gefördert werden berufliche Weiterbildungen in den Themenfeldern Digitalisierung, Erneuerbare Energien, Pflege und Handwerk. Der Antrag muss spätestens vier Wochen vor Weiterbildungsbeginn eingereicht werden.
Weiterbildungsbonus Schleswig-Holstein
Der Weiterbildungsbonus Schleswig-Holstein bezuschusst berufliche Weiterbildungen mit 60 Prozent der zuwendungsfähigen Gesamtkosten, höchstens 5.000 Euro pro Weiterbildung. Antragsberechtigt sind Erwerbstaetige in einem Arbeitsverhältnis mit Arbeitsstelle in Schleswig-Holstein, die Einkuenfte aus nichtselbständiger Arbeit erzielen. Der Arbeitgeber muss mindestens 40 Prozent der Finanzierung tragen und darueber hinaus die Differenz, wenn die Kosten 5.000 Euro übersteigen. Bevorzugt gefördert werden Themen aus Digitalisierung, erneuerbaren Energien, Pflege und Handwerk. Der Bewilligungszeitraum läuft vom 2. Februar 2026 bis spätestens 31. Dezember 2028.
Beratungsförderung Digitalisierung und Arbeit 4.0 Bremen
Die Beratungsförderung übernimmt bis zu 50 Prozent der externen Kosten, maximal 5.000 Euro je Vorhaben, für die Entwicklung und Umsetzung von Digitalisierungsstrategien, Prototypen und Mustern. Themen sind unter anderem Industrie 4.0, Big Data, neue digitale Geschäftsmodelle, Prozessdigitalisierung, Organisationsentwicklung, Cloud-Dienste und IT-Sicherheitskonzepte. Antragsberechtigt sind KMU mit Sitz in Bremen und Bremerhaven; der Antrag muss vor Vorhabensbeginn gestellt werden. Gefördert wird ausschließlich Beratung: Die Umsetzung einer Website, eines Onlineshops oder von Onlinemarketing wird nicht bezahlt.
Beratungsförderung bei Digitalisierung und Arbeit 4.0
Zuschuss zu externen Beratungskosten für Digitalisierungsprojekte von KMU im Land Bremen. Gefördert werden Bedarfsermittlung, Konzepterstellung für Industrie 4.0, Big-Data-Potenziale, digitale Geschäftsmodelle, Prozessberatung, IT-Sicherheit und Cloud-Services bis zur Prototypenerstellung. Bis zu 50 Prozent der Beratungskosten, maximal 5.000 Euro je Projekt.
Schwammstadt-Fördermodul Fassadenbegrünung
Zuschuss von bis zu 50 Prozent der förderfähigen Kosten und maximal 5.000 Euro für neue boden- oder wandgebundene Fassadenbegrünungen an Neubauten und Bestandsgebäuden in Bremen. Förderfähig sind Planungskosten, Vorbereitung und Bodenarbeiten, Material und Pflanzen sowie fachgerechte Ausführung inklusive zwölfmonatiger Pflege.
Sonderprogramm Instandsetzung von Wohnraum M-V
Nicht rückzahlbarer Zuschuss für bauliche Maßnahmen zur einfachen Herrichtung von Wohnungen in Gebäuden mit Miet- und Genossenschaftswohnungen. Gefördert werden bis zu 50 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben, maximal 5.000 Euro je Wohneinheit bei förderfähigen Kosten bis 10.000 Euro. Zielgruppe sind Wohnungen für benachteiligte Haushalte, Asylsuchende und anerkannte Flüchtlinge.
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- BundeslandFörderung in Nordrhein-WestfalenProgramme, Stellen und die NRW.BANK.
- BundeslandFörderung in BayernProgramme, Stellen und die LfA Förderbank Bayern.
- BundeslandFörderung in Baden-WürttembergProgramme, Stellen und die L-Bank, Staatsbank für Baden-Württemberg.
- BundeslandFörderung in NiedersachsenProgramme, Stellen und die NBank, Investitions- und Förderbank Niedersachsen.
Eine Liste ist nett, aber sie weiß nichts über dich. Der Check sortiert dieselben Programme nach dem, was du wirklich vorhast.