Förderprogramme auf Ebene Land
Alle Programme auf Ebene Land. Diese lassen sich häufig mit Programmen anderer Ebenen kombinieren.
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Innovationspersonal in KMU im Saarland
Das Programm unterstützt Kleinst-, kleine und mittlere Unternehmen im Saarland bei der Neueinstellung von qualifiziertem Innovationspersonal. Dieses soll wissenschaftliche Erkenntnisse und Methoden in das Unternehmen einbringen und den Innovationsprozess in technologischer Hinsicht voranbringen. Die Bekanntmachung stammt vom 19. Maerz 2025, das Programm läuft bis zum 31. Dezember 2029.
Zentrales Technologieprogramm Saar
Das Zentrale Technologieprogramm Saar unterstützt innovative und erfolgversprechende Produkt- und Prozessinnovationen saarlaendischer Unternehmen. Damit soll ein Beitrag zur Intensivierung des Strukturwandels und zur Stärkung des Innovationspotenzials im Saarland geleistet werden. Die Bekanntmachung stammt vom 3. April 2025, das Programm läuft bis zum 31. Dezember 2029.
Technologietransferprogramm InnoBonus Saarland
Mit dem InnoBonus fördert das Saarland Technologietransferprojekte zwischen der saarlaendischen Wirtschaft und saarlaendischen Forschungseinrichtungen und Hochschulen. Ein Forschungsauftrag muss für das antragstellende Unternehmen das Ziel verfolgen, eine konkrete Forschungs- und Entwicklungsleistung durch den Auftragnehmer am saarlaendischen Forschungsstandort erbringen zu lassen. Die Bekanntmachung stammt vom 9. Oktober 2025, das Programm läuft bis zum 31. Dezember 2029.
Innovationsgutschein Rheinland-Pfalz (FuE-Auftrag)
Mit dem Innovationsgutschein Rheinland-Pfalz wird die Vergabe von Forschungs- und Entwicklungsaufträgen kleiner und mittelständischer Unternehmen an externe Forschungs- und Entwicklungseinrichtungen gefördert. Der Zuschuss beträgt 50 Prozent der förderfähigen Kosten und ist auf 20.000 Euro begrenzt. Damit sollen KMU ohne eigene Forschungsabteilung Zugang zu externem Know-how erhalten.
InnoTop - Einzelbetriebliches Innovations- und Technologieförderprogramm Rheinland-Pfalz
InnoTop ist technologieoffen und richtet sich an kleine und mittlere Unternehmen, in Einzelfaellen auch an Großunternehmen. Bezuschusst werden Durchführbarkeitsstudien und FuE-Vorhaben der industriellen Forschung und experimentellen Entwicklung. Ziel müssen neue, wesentlich geaenderte oder wesentlich verbesserte Produkte, Verfahren oder Dienstleistungen sein. Entsprechende Massgaben gelten auch für Vorhaben zur Entwicklung, Änderung und Anpassung von Software. Anträge laufen über die ISB.
Mittelstand Innovativ und Digital (MID) - MID-Assistentin und MID-Assistent NRW
Gefördert wird die Beschäftigung neu einzustellender Akademikerinnen und Akademiker zur Umsetzung von Innovations-, Nachhaltigkeits- oder Digitalisierungsprojekten. Antragsberechtigt sind Unternehmen mit weniger als 50 Mitarbeitenden, von denen höchstens fuenf einen akademischen Abschluss vorweisen. Damit soll gezielt Innovationskompetenz in kleine Betriebe geholt werden. Anträge können jederzeit online gestellt werden.
Mittelstand Innovativ und Digital (MID) - MID-Gutscheine NRW
Die MID-Gutscheine fördern projektbezogene externe Unterstützung für Beratungs-, Entwicklungs- und Umsetzungsdienstleistungen rund um Innovation und Digitalisierung. Es gibt drei Varianten: MID-Digitalisierung für die Umsetzung von Digitalisierungsthemen, MID-Analyse für Technologieanalysen bei Produkt-, Dienstleistungs- oder Fertigungsinnovationen und MID-Innovation für Forschung, Entwicklung und das Testen von Prototypen bis zur Markt- oder Einsatzreife. Anträge können jederzeit online gestellt werden.
Innovationsgutscheine Niedersachsen
Ziel der niedersächsischen Innovationsgutscheine ist es, kleinen und mittleren Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft den Zugang zu Forschungsinfrastruktur zu ermöglichen. Damit soll die Entwicklung verbesserter oder neuer Produkte, Produktionsverfahren oder Dienstleistungen vorangetrieben werden. Ergänzend gibt es das niedrigschwellige Innovationsförderprogramm nIFP für kleinere Vorhaben in KMU und Handwerk. Anträge laufen über die NBank.
Innovationsförderprogramm für Forschung und Entwicklung in Unternehmen (IFP) Niedersachsen
Das IFP fördert Vorhaben der industriellen Forschung und experimentellen Entwicklung, bei denen durch eigenes Personal ein hoher Entwicklungsanteil geleistet wird. Ziel ist die Entwicklung neuer oder erheblich verbesserter, vermarktbarer Produkte, Produktionsverfahren oder Dienstleistungen. Darueber hinaus wird die Zusammenarbeit mit anderen Unternehmen oder wissenschaftlichen Forschungseinrichtungen unterstützt. Anträge werden bei der NBank gestellt.
Forschungs- und Entwicklungsvorhaben Mecklenburg-Vorpommern
Mecklenburg-Vorpommern fördert FuE-Projekte aus den Kategorien industrielle Forschung und experimentelle Entwicklung, die Neuheitscharakter besitzen und durch technische Risiken gekennzeichnet sind. Adressiert werden vor allem kleine und mittlere Unternehmen im Land. Die Programmfassung gilt seit dem 9. November 2023 und läuft bis zum 30. Juni 2027.
Distr@l Hessen
Distr@l fördert digitale Anwendungsprojekte aus Forschung und Entwicklung mit hohem Innovationsgrad. Das Programm ist ausdrücklich themenoffen und legt den Fokus auf Vorhaben, die den Stand der digitalen Technik signifikant erhöhen. Adressiert werden Unternehmen, Start-ups und Forschungseinrichtungen in Hessen. Ein gefördertes Beispiel ist ein KI-Projekt der Frankfurter videoreality GmbH, das mit 154.000 Euro aus Distr@l unterstützt wurde.
LOEWE-Förderlinie 3 Hessen
Mit der Förderlinie 3 des Forschungsförderungsprogramms LOEWE bezuschusst das Land Hessen die gemeinsame Entwicklung von Innovationen zwischen Hochschulen und Unternehmen. Ziel ist der Wissens- und Technologietransfer aus der hessischen Wissenschaft in die Wirtschaft. Gefördert werden Verbundvorhaben, bei denen Unternehmen mit hessischen Hochschulen oder Forschungseinrichtungen zusammenarbeiten.
PROFI Transfer Plus Hamburg
PROFI Transfer Plus fördert innovative Hamburger Unternehmen und Hochschulen beziehungsweise Forschungseinrichtungen, die im Verbund FuE-Projekte umsetzen. Der Fokus liegt auf den Zukunftsfeldern Gesundheit, Klima und Energie, Mobilität, Materialwissenschaften und neue Materialien sowie Data Science und Digitalisierung. Das Programm ergänzt die weiteren Hamburger PROFI-Linien für Einzel- und Kooperationsprojekte. Die aktuelle Fassung stammt vom 25. April 2024 und läuft bis zum 31. Dezember 2026.
Förderung von Forschung, Entwicklung und Innovation (FEI) Bremen
Das FEI-Programm fördert die Entwicklung innovativer Produkte, Verfahren oder Dienstleistungen, insbesondere durch kleine und mittlere Unternehmen. Mitfinanziert werden FuE-Projekte, die Unternehmen allein oder in Kooperation mit anderen Unternehmen oder Forschungseinrichtungen durchführen, außerdem FuE-Leitprojekte, Kosten gewerblicher Schutzrechte, technische Durchführbarkeitsstudien, die Entwicklung junger innovativer Unternehmen sowie Innovationsberatungsdienste und innovationsunterstützende Dienstleistungen. Die Programmfassung gilt seit dem 15. August 2024 und läuft bis zum 31. Dezember 2027.
ProFIT Brandenburg
ProFIT Brandenburg stärkt die Innovations-, Forschungs- und Entwicklungsintensität von Unternehmen und Forschungseinrichtungen im Land Brandenburg. Gefördert werden Vorhaben entlang der Innovationskette bis hin zu Marktvorbereitung und Markteinführung. Die aktuelle Programmfassung gilt seit dem 1. Januar 2024 und läuft bis zum 30. Juni 2027. Anträge werden bei der Investitionsbank des Landes Brandenburg gestellt.
Pro FIT - Projektfinanzierung Berlin
Pro FIT fördert technologische Innovationsvorhaben Berliner Unternehmen und Forschungseinrichtungen mit Zuschüssen und zinsverbilligten Darlehen. Förderfähig sind Einzel- und Verbundprojekte in den Phasen industrielle Forschung, experimentelle Entwicklung sowie Produktionsaufbau, Marktvorbereitung und Markteinführung. Es gibt Darlehen bis zu 1 Mio. Euro und Zuschüsse bis zu 500.000 Euro, der Finanzierungsanteil liegt bei bis zu 80 Prozent inklusive KMU- und Verbundbonus. Restkosten werden pauschal mit 40 Prozent der Personalausgaben abgegolten, ein Belegnachweis entfällt dafuer. Seit dem 1. Januar 2026 gelten neue Richtlinien mit höherer Zuschussförderung, vereinfachter Abrechnung und laengeren Darlehenslaufzeiten.
Bayerisches Technologieförderungsprogramm plus (BayTP+)
BayTP+ unterstützt Unternehmen bei der Entwicklung technologisch neuer Produkte und Verfahren sowie bei der Anwendung moderner Technologien in Produkten und in der Produktion. Ziel ist es, die Einführung und Verbreitung innovativer Technologien in der Wirtschaft zu unterstützen und damit zur Wettbewerbsfähigkeit und zu einer zukunftsfähigen Wirtschaftsstruktur in Bayern beizutragen. Das Programm ist zentraler Bestandteil des Bayerischen Transformationsfonds. Die aktuelle Fassung gilt seit dem 1. Dezember 2025 und läuft bis zum 31. Dezember 2029.
Innovationsgutscheine Baden-Württemberg
Baden-Württemberg bietet mehrere Innovationsgutscheine für kleine und mittlere Unternehmen. Der Innovationsgutschein BW unterstützt wissenschaftliche Tätigkeiten, die vor der eigentlichen Entwicklung eines innovativen Vorhabens stattfinden. Der Innovationsgutschein Start-up BW richtet sich an junge Unternehmen, die wissenschaftliche Arbeiten durchführen und besonders fortschrittliche Ideen in zukunftsweisenden Bereichen entwickeln. Der Innovationsgutschein Hightech BW unterstützt kleine und mittlere Unternehmen bei wissenschaftlichen Arbeiten und der Umsetzung entsprechender Projekte.
Bremisches Messeförderungsprogramm
Das Land Bremen unterstützt die Beteiligung kleiner Unternehmen an international ausgerichteten Messen im In- und Ausland. Die Förderung wird als Zuschuss gewährt, Ansprechpartner sind die Bremer Aufbau-Bank und in Bremerhaven die BIS. Die Förderung ist auf Messen begrenzt, deren Themen den Schlüsselbereichen der Innovationsstrategie Bremen 2030 zugeordnet werden können. Der aktuelle Programmstand und die Höhe der Pauschalen sollten vor der Antragstellung bei der BAB erfragt werden, da die Angaben verschiedener Stellen zum Programmzeitraum voneinander abweichen.
Auslandsmesseprogramm Saarland (Saarland-Gemeinschaftsstände)
Das Saarland fördert Gemeinschaftsstände saarlaendischer Unternehmen auf nationalen und internationalen Leitmessen. Die Unternehmen erhalten eine schlüsselfertige Standfläche, komplettes Projektmanagement, Betreuung vor Ort, Medienunterstützung und Vernetzungsangebote. Ziel ist die Erschließung neuer Absatzmaerkte und der Ausbau von Geschäftsbeziehungen im Ausland. Organisiert wird das Programm von der gwSaar, finanziell getragen vom saarlaendischen Wirtschaftsministerium. Konkrete Zuschusshöhen werden nicht ausgewiesen, die Unternehmen zahlen einen reduzierten Beteiligungspreis.
Hessisches Auslandsmesseprogramm (Gemeinschaftsstände und Company Missions)
Hessen Trade & Invest organisiert hessische Gemeinschaftsstände auf internationalen Messen sowie Company Missions, die einen Messebesuch mit strukturiertem Marktzugang verbinden. Schwerpunkte sind unter anderem Wasserstoff, Gesundheit, Maschinen- und Anlagenbau, Bau und Sicherheit. Für Start-ups gibt es über StartHub Hessen eigene Beteiligungen, etwa auf der Viva Technology oder Slush. Das Programm ist 2026 aktiv, Termine und Konditionen stehen je Veranstaltung auf den Seiten der HTAI.
Sachsen Förderrichtlinie Markteinführung innovativer Produkte, Verfahren oder Dienstleistungen
Sachsen fördert die wirtschaftliche Verwertung von Innovationen, darunter Schutzrechte, Design, Erstzertifizierung, Marketing- und Vertriebskonzepte, Prototypenanpassung sowie die einmalige Teilnahme an einer Messe. Die förderfähigen Kosten liegen zwischen 5.000 und 200.000 Euro. Der Fördersatz reicht von 40 Prozent für mittlere Unternehmen bis 60 Prozent für junge kleine Unternehmen, mit einem Bonus von zehn Prozentpunkten bei tarifgebundener Entlohnung oder Nachhaltigkeitsbeitrag. Antragsberechtigt sind KMU mit Sitz oder zu begünstigender Betriebsstätte in Sachsen. Wegen hoher Inanspruchnahme werden derzeit keine weiteren Anträge angenommen.
Berlin Programm für Internationalisierung (PfI-KMU)
Das Programm für Internationalisierung fördert Berliner KMU des produzierenden Gewerbes und produktionsnaher Dienstleistungen bei Internationalisierungsmaßnahmen. Dazu zählen Teilnahmen an Messen, Ausstellungen, Kongressen, Boersen, Modenschauen und Showrooms im In- und Ausland mit überwiegend internationaler Ausrichtung. Der Zuschuss beträgt bis zu 50 Prozent der förderfähigen Ausgaben, mindestens 3.000 und höchstens 12.000 Euro je Einzelmaßnahme. Handelsunternehmen, Beratungsfirmen und Freiberufler sind ausgeschlossen. Anträge für Maßnahmen ab dem 1. Januar 2026 sind möglich, spätestens sechs Wochen vor Maßnahmenbeginn.
Messezuschuss Rheinland-Pfalz (Teilnahme an Auslandsmessen)
Rheinland-Pfalz gewährt einen nicht rückzahlbaren Zuschuss zu den Kosten der Teilnahme an Messen und Ausstellungen im Ausland, einschließlich Gemeinschaftsständen und Produktpraesentationen. Der Zuschuss beträgt 4.000 Euro für Messen ausserhalb Europas. Veranstaltungen im Europäischen Wirtschaftsraum und in Nachbarländern werden grundsaetzlich nicht gefördert, für Weinerzeuger gelten Sonderregelungen. Antragsberechtigt sind KMU nach EU-Definition, landwirtschaftliche Betriebe und Freiberufler mit Sitz oder Betriebsstätte in Rheinland-Pfalz, öffentliche Unternehmen sind ausgeschlossen. Anträge sind in der Regel zwischen drei Monaten und einem Monat vor der Veranstaltung zu stellen.
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- BundeslandFörderung in NiedersachsenProgramme, Stellen und die NBank, Investitions- und Förderbank Niedersachsen.
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