Antragio

Förderprogramme auf Ebene Bund

Alle Programme auf Ebene Bund. Diese lassen sich häufig mit Programmen anderer Ebenen kombinieren.

1.802 Programme gefunden

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BundZuschuss

Mehrbedarf bei Behinderung und Teilhabe am Arbeitsleben

Erwerbsfähige Leistungsberechtigte mit Behinderungen, die Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben nach Paragraf 49 SGB IX oder Eingliederungshilfe nach Paragraf 112 SGB IX erhalten, bekommen einen Mehrbedarf von 35 Prozent des massgebenden Regelbedarfs. Der Zuschlag kann auch während einer angemessenen Übergangszeit nach Ende der Maßnahme weitergezahlt werden, etwa in der Einarbeitungszeit. Er wird zusammen mit dem laufenden Leistungsbezug bewilligt.

bis 35 Prozent der Kosten
bundesweit
Jobcenter (Bundesagentur für Arbeit und kommunale Träger)
BundZuschuss

Mehrbedarf bei Schwangerschaft

Werdende Muetter im Leistungsbezug erhalten ab der zwölften Schwangerschaftswoche einen Mehrbedarf von 17 Prozent des massgebenden Regelbedarfs. Der Zuschlag läuft bis zum Ende des Monats, in dem die Entbindung fällt. Er deckt schwangerschaftsbedingte Mehrausgaben etwa für Ernaehrung und Koerperpflege. Nachweis ist in der Regel der Mutterpass.

bis 17 Prozent der Kosten
bundesweit
Jobcenter (Bundesagentur für Arbeit und kommunale Träger)
BundZuschuss

Mehrbedarf für Alleinerziehende

Wer mit einem oder mehreren minderjährigen Kindern zusammenlebt und allein für Pflege und Erziehung sorgt, erhält zusätzlich zum Regelbedarf einen Mehrbedarf. Er beträgt 36 Prozent des massgebenden Regelbedarfs bei einem Kind unter sieben Jahren oder bei zwei bis drei Kindern unter 16 Jahren. Alternativ werden 12 Prozent je Kind angesetzt, wenn sich dadurch ein höherer Satz ergibt, höchstens jedoch 60 Prozent. Der Mehrbedarf wird ohne gesonderten Antrag mit dem Hauptantrag geprüfet.

Höhe je nach Vorhaben
bundesweit
Jobcenter (Bundesagentur für Arbeit und kommunale Träger)
BundSonstiges

Vermögensfreibeträge in der Grundsicherung für Arbeitsuchende

Mit der Umgestaltung der Grundsicherung für Arbeitsuchende ist die frühere Karenzzeit für Vermögen entfallen. Stattdessen gelten altersgestaffelte Freibeträge, die beim Leistungsbezug geschütztes Vermögen bestimmen. Sie liegen bei 5.000 Euro bis 30 Jahre, 10.000 Euro von 31 bis 40 Jahren, 12.500 Euro von 41 bis 50 Jahren und 20.000 Euro ab 51 Jahren. Die Freibeträge sind kein eigener Auszahlungsanspruch, sondern entscheiden darueber, ob überhaupt Leistungen bewilligt werden.

5.000 Euro bis 20.000 Euro
bundesweit
Jobcenter (Bundesagentur für Arbeit und kommunale Träger)
BundZuschuss

Grundsicherungsgeld (früher Bürgergeld) - Regelbedarf

Das Grundsicherungsgeld sichert den Lebensunterhalt erwerbsfähiger hilfebedürftiger Menschen zwischen 15 Jahren und der Regelaltersgrenze. Es hat zum 1. Juli 2026 das Bürgergeld abgeloest, die Regelbedarfsstufen selbst bleiben unveraendert. Der monatliche Regelbedarf beträgt 2026 563 Euro für Alleinstehende, 506 Euro je Partner, 471 Euro für Jugendliche von 15 bis 17 Jahren, 390 Euro für Kinder von 7 bis 14 Jahren und 357 Euro für Kinder bis 6 Jahre. Voraussetzung ist Hilfebedürftigkeit, also dass Einkommen und Vermögen den Bedarf nicht decken.

357 Euro bis 563 Euro je Monat
bundesweit
Jobcenter (Bundesagentur für Arbeit und kommunale Träger)
BundZuschuss

DeutschlandJobTicket für Beschäftigte des Bundes

Beschäftigte des Bundes und dem Bund nahestehender Arbeitgeber können das Deutschlandticket als DeutschlandJobTicket (DJT) beziehen. Das BADV hat dafuer gesonderte Vereinbarungen mit den Verkehrsverbünden abgeschlossen. Seit dem 1. Januar 2026 kostet das DJT 59,85 Euro pro Monat, das sind 5 Prozent Rabatt auf den regulaeren Preis von 63 Euro. Der Arbeitgeber muss mindestens 25 Prozent des Ausgabepreises zuschiessen, also 15,75 Euro; der höchstmögliche Zuschuss liegt bei 23,28 Euro im Monat. Die Mitnahmemöglichkeiten sind gegenueber regionalen Jobtickets eingeschraenkt: mitfahren dürfen nur Kinder unter sechs Jahren, eine bundesweite Hunde- oder Fahrradmitnahme ist nicht enthalten. Die Bestellung läuft über die jeweilige Dienststelle.

bis 25 Prozent, maximal 23 Euro je Monat
bundesweit
Bundesamt für zentrale Dienste und offene Vermögensfragen (BADV) mit den Verkehrsverbünden
BundZuschuss

Schuelerbeförderung aus dem Bildungspaket (Paragraf 28 Absatz 4 SGB II)

Für Schuelerinnen und Schueler aus Familien mit Bürgergeld, Sozialhilfe, Wohngeld oder Kinderzuschlag werden die tatsaechlichen Aufwendungen für die Schuelerbeförderung übernommen, soweit sie nicht von Dritten getragen werden. Voraussetzung ist, dass das Kind auf die Beförderung zur nächstgelegenen Schule des gewählten Bildungsgangs angewiesen ist. Dazu zählen auch Schulen mit besonderem Profil, bilinguale und Ganztagsschulen. Das Gesetz nennt keinen Pauschbetrag, massgeblich sind die tatsaechlichen Kosten.

Höhe je nach Vorhaben
bundesweit
Jobcenter und kommunale Träger
BundSonstiges

Freifahrt der Begleitperson bei Merkzeichen B

Ist im Schwerbehindertenausweis das Merkzeichen B eingetragen, faehrt eine Begleitperson im Nahverkehr kostenlos mit. Die Begleitperson braucht kein eigenes Ticket und keine Wertmarke. Der Ausweis ist bei einer Fahrscheinkontrolle vorzuzeigen. Die Freifahrt der Begleitperson gilt unabhängig davon, ob die schwerbehinderte Person selbst eine Wertmarke hat.

Höhe je nach Vorhaben
bundesweit
Verkehrsunternehmen und Verkehrsverbünde auf Grundlage des SGB IX
BundSonstiges

Unentgeltliche Beförderung schwerbehinderter Menschen nach Paragraf 228 SGB IX

Schwerbehinderte Menschen, die infolge ihrer Behinderung in ihrer Bewegungsfähigkeit im Straßenverkehr erheblich beeintraechtigt oder hilflos oder gehoerlos sind, werden im öffentlichen Nahverkehr unentgeltlich befördert. Das betrifft die Merkzeichen G, aG, H, Bl und Gl. Notwendig sind ein Schwerbehindertenausweis mit orangefarbenem Flächenaufdruck und ein Beiblatt mit gültiger Wertmarke, das beim Versorgungsamt des Wohnsitzlandes beantragt wird. Die Wertmarke kostet nach Paragraf 228 Absatz 3 SGB IX 80 Euro für ein Jahr oder 40 Euro für ein halbes Jahr. Kostenlos ist sie unter anderem für blinde und hilflose Menschen (Merkzeichen Bl oder H), für Bezieherinnen und Bezieher von Bürgergeld, Sozialhilfe oder vergleichbaren Leistungen sowie für bestimmte Kriegsbeschaedigte. Die Freifahrt gilt bundesweit im Nahverkehr, nicht im Fernverkehr.

Höhe je nach Vorhaben
bundesweit
Bund, Ausgabe von Ausweis und Wertmarke durch die Versorgungsaemter der Länder
BundPrämie

Mobilitätsprämie

Fernpendlerinnen und Fernpendler mit einem zu versteuernden Einkommen unterhalb des Grundfreibetrags profitieren von der Entfernungspauschale steuerlich nicht. Für sie gibt es stattdessen die Mobilitätsprämie: 14 Prozent der Bemessungsgrundlage, gebildet aus den Entfernungspauschalen ab dem 21. vollen Entfernungskilometer. Die Bemessungsgrundlage ist auf den Betrag begrenzt, um den das zu versteuernde Einkommen den Grundfreibetrag unterschreitet, bei Zusammenveranlagung den doppelten Grundfreibetrag. Bei Arbeitnehmern zählt nur der Teil, der zusammen mit anderen Werbungskosten den Arbeitnehmer-Pauschbetrag übersteigt.

bis 14 Prozent der Kosten
bundesweit
Bundesministerium der Finanzen, Festsetzung durch das Finanzamt
BundSteuervorteil

Entfernungspauschale (Pendlerpauschale)

Für jeden Arbeitstag, an dem die erste Tätigkeitsstätte aufgesucht wird, können 0,38 Euro je vollem Entfernungskilometer als Werbungskosten oder Betriebsausgaben abgezogen werden. Nach dem aktuellen Gesetzestext gilt dieser Satz ab dem ersten Kilometer. Massgeblich ist die kuerzeste Straßenverbindung und die einfache Entfernung, nicht die gefahrenen Kilometer. Der Höchstbetrag liegt bei 4.500 Euro im Kalenderjahr, ausgenommen bei Nutzung eines eigenen oder überlassenen Kraftwagens. Steuerfreie oder pauschal besteuerte Arbeitgeberleistungen für Jobtickets mindern den abziehbaren Betrag.

bis 4.500 Euro
bundesweit
Bundesministerium der Finanzen, Umsetzung über die Finanzaemter
BundSteuervorteil

Pauschalbesteuerung von Jobtickets nach Paragraf 40 Absatz 2 EStG

Kann der Arbeitgeber die Steuerfreiheit nach Paragraf 3 Nummer 15 EStG nicht nutzen, etwa weil das Ticket per Gehaltsumwandlung finanziert wird, kann er die Lohnsteuer für Sachbezüge und Zuschüsse zu Fahrten zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte nach Paragraf 40 Absatz 2 Satz 2 Nummer 1 EStG mit einem Pauschsteuersatz von 15 Prozent erheben. Diese 15 Prozent sind eine Steuer zulasten des Arbeitgebers, keine Förderquote. Der pauschal besteuerte Betrag darf den Betrag nicht übersteigen, den die Beschäftigten nach Paragraf 9 Absatz 1 Satz 3 Nummer 4 EStG als Werbungskosten abziehen koennten. Die pauschal besteuerten Bezüge mindern die abziehbare Entfernungspauschale.

Höhe je nach Vorhaben
bundesweit
Bundesministerium der Finanzen, Umsetzung über Arbeitgeber und Finanzaemter
BundSteuervorteil

Steuerfreier Arbeitgeberzuschuss zum Jobticket nach Paragraf 3 Nummer 15 EStG

Zuschüsse des Arbeitgebers zu Fahrten mit öffentlichen Verkehrsmitteln im Linienverkehr zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte sind in voller Höhe lohnsteuer- und sozialversicherungsfrei. Das gilt auch, wenn der Arbeitgeber das Ticket unentgeltlich oder verbilligt selbst überlaesst, und schließt die private Nutzung im öffentlichen Personennahverkehr ein. Bedingung ist, dass die Leistung zusätzlich zum ohnehin geschuldeten Arbeitslohn erbracht wird, also keine Gehaltsumwandlung. Die steuerfreien Leistungen mindern den als Werbungskosten abziehbaren Betrag der Entfernungspauschale.

Höhe je nach Vorhaben
bundesweit
Bundesministerium der Finanzen, Umsetzung über Arbeitgeber und Finanzaemter
BundSonstiges

Deutschlandsemesterticket

Bundesweit gültiges Semesterticket für eingeschriebene Studierende. Der Preis liegt bei 60 Prozent des regulaeren Deutschlandticketpreises. Für das Wintersemester 2026/2027 beträgt er 226,80 Euro pro Semester, das entspricht 37,80 Euro pro Monat. Das Ticket wird über den Semesterbeitrag abgerechnet und ist nicht frei verkaeuflich. Ob eine Hochschule das Deutschlandsemesterticket oder ein regionales Semesterticket ausgibt, entscheidet die Hochschule.

Höhe je nach Vorhaben
bundesweit
Hochschulen gemeinsam mit den Verkehrsverbünden
BundZuschuss

Deutschlandticket JobTicket

Variante des Deutschlandtickets für Beschäftigte, deren Arbeitgeber sich an den Kosten beteiligt. Zahlt der Arbeitgeber mindestens 25 Prozent des Ausgabepreises von 63 Euro, also mindestens 15,75 Euro im Monat, gewährt das Verkehrsunternehmen zusätzlich einen Rabatt von 5 Prozent (3,15 Euro). Beschäftigte zahlen dadurch höchstens 44,10 Euro pro Monat, bei höherem Arbeitgeberzuschuss entsprechend weniger. Voraussetzung ist eine Firmenticketvereinbarung des Arbeitgebers mit dem Verkehrsunternehmen.

bis 25 Prozent der Kosten
bundesweit
Arbeitgeber gemeinsam mit den Verkehrsunternehmen
BundSonstiges

Deutschlandticket

Bundesweit gültiges Monatsabo für den öffentlichen Nah- und Regionalverkehr in der 2. Klasse. Der Preis beträgt seit dem 1. Januar 2026 63 Euro pro Monat. Es gilt nicht in Fernverkehrszügen (ICE, IC, EC). Das Ticket gibt es ausschließlich als Abo, ist aber monatlich kuendbar: eine Kuendigung bis zum 10. eines Monats wirkt zum Monatsende. Bund und Länder finanzieren die Einnahmeausfaelle der Verkehrsunternehmen.

Höhe je nach Vorhaben
bundesweit
Bund und Länder, Ausgabe über die Verkehrsverbünde und Verkehrsunternehmen
BundZuschuss

Förderaufruf Junge Generation Fahrrad, aktiv mobil

Der Förderaufruf stärkt die aktive Mobilität von Kindern, Jugendlichen und jungen Menschen bis 25 Jahre. Für beide Förderlinien stehen zusammen bis zu 145 Millionen Euro bereit. Förderlinie 1 sucht im Wettbewerb bis zu 30 Modellkommunen mit Projektlaufzeiten bis 2031 und fördert 1,5 bis 6 Millionen Euro je Projekt. Förderlinie 2 fördert schnell umsetzbare Maßnahmen zum Lueckenschluss rund um Bildungs- und Jugendeinrichtungen mit Laufzeiten bis 2027 und 250.000 bis 1,5 Millionen Euro je Projekt. Antragsberechtigt sind alle juristischen Personen des öffentlichen und des privaten Rechts. Der Aufruf 2026 wurde am 30. April 2026 veröffentlicht; die Einreichungsfristen dieser Runde sind bereits abgelaufen. Eine Förderquote nennt der Aufruf auf der Übersichtsseite nicht.

250.000 Euro bis 6 Mio. Euro
bundesweit
Bundesministerium für Verkehr, Mobilitätsforum Bund und Bundesamt für Logistik und Mobilität
BundZuschuss

Förderprogramm Betriebliches Mobilitätsmanagement

Der Bund fördert das Management nachhaltiger Mobilität in Betrieben, Unternehmen und Kommunen mit drei Schwerpunkten: Innovationsförderung für Konzepte mit Demonstrationscharakter, Breitenförderung für Standardmaßnahmen in kleinen und mittleren Unternehmen und Initialförderung mit standortspezifischen Konzepten durch einen Beraterpool. Die Richtlinie ist nicht ausgelaufen: Im Januar 2026 wurden neun Innovationsprojekte mit rund 4,4 Millionen Euro für 2026 und 2027 bewilligt. Neue Anträge sind derzeit aber nicht möglich. Die Skizzenfrist der Innovationsförderung endete am 11. August 2025, und für Breiten- und Initialförderung ist das Antragsportal seit dem 26. Maerz 2026 geschlossen, weil die beantragten Mittel die verfügbaren Haushaltsmittel übersteigen. Neue Förderaufrufe werden angekuendigt.

Höhe je nach Vorhaben
bundesweit
Bundesministerium für Verkehr, Umsetzung durch das Bundesamt für Logistik und Mobilität
BundZuschuss

E-Lastenfahrrad-Richtlinie

Gefördert wird die Anschaffung von E-Lastenfahrrädern und Lastenfahrradanhaengern mit elektrischer Antriebsunterstützung. Der Zuschuss beträgt 25 Prozent der Ausgaben, höchstens 3.500 Euro je E-Lastenfahrrad oder Lastenfahrradanhaenger. Antragsberechtigt sind private Unternehmen, kommunale Unternehmen mit eigener Rechtspersönlichkeit und öffentliche Körperschaften wie Hochschulen. Privatpersonen sind nicht antragsberechtigt. Die Programmlaufzeit reicht vom 1. Oktober 2024 bis 30. Juni 2027, eine Einreichungsfrist gibt es nicht.

bis 25 Prozent, maximal 3.500 Euro
bundesweit
Bundesumweltministerium, Nationale Klimaschutzinitiative
BundZuschuss

Kommunalrichtlinie: Maßnahmen zur Förderung klimafreundlicher Mobilität

Die Kommunalrichtlinie fördert Mobilitätsstationen, stationaere Radverkehrsinfrastruktur, die Bike+Ride-Offensive an Bahnhoefen und aktive Radinfrastruktur. Der Fördersatz beträgt in der Regel 50 Prozent, für finanzschwache Kommunen und Braunkohlereviere 65 Prozent, bei Bike+Ride an Bahnhoefen 70 Prozent beziehungsweise 85 Prozent; Fokuskonzepte Mobilität werden mit 60 beziehungsweise 80 Prozent gefördert. Antragsberechtigt sind Kommunen, ihre rechtlich selbständigen Betriebe, Zweckverbände, öffentliche und gemeinnützige Einrichtungen sowie Vereine und Religionsgemeinschaften. Die Richtlinie vom 10. Oktober 2024 ist am 1. November 2024 in Kraft getreten und gilt bis zum 31. Dezember 2027; Anträge können ganzjährig bei der Zukunft - Umwelt - Gesellschaft (ZUG) gGmbH gestellt werden.

bis 50 Prozent der Kosten
bundesweit
Nationale Klimaschutzinitiative, Umsetzung über die Zukunft Umwelt Gesellschaft gGmbH
BundZuschuss

Förderung von Radwegen über oder unter Eisenbahnstrecken

Wenn Kreuzungsbauwerke an Eisenbahnstrecken erneuert werden, kann der Bund einen Zuschlag für den Radweganteil geben, sodass Radwege im Zuge des Neubaus mitgebaut werden. Damit lassen sich Luecken im regionalen Radnetz schließen. Kommunen können Anträge beim Ministerium stellen. Die Finanzierung teilen sich in der Regel DB InfraGO AG, Kommune, Land und Bund. Ein Rechtsanspruch besteht nicht, die Förderung haengt von den Haushaltsmitteln ab. Details regeln die Eisenbahnkreuzungsrichtlinien 2024.

Höhe je nach Vorhaben
bundesweit
Bundesministerium für Verkehr, Grundlage Eisenbahnkreuzungsgesetz
BundZuschuss

Radnetz Deutschland

Der Bund fördert die qualitative Verbesserung und Bekanntheit der D-Routen, also des rund 12.000 Kilometer langen Netzes der Radfernwege. Gefördert werden unter anderem Verbreiterungen, Neubauabschnitte, Sicherheitsverbesserungen, Fahrradabstellanlagen und Rastplätze. Derzeit werden etwa 91 Projekte mit rund 49 Millionen Euro unterstützt. Einzelne Fördersaetze nennt das Ministerium auf der Programmseite nicht.

Höhe je nach Vorhaben
bundesweit
Bundesministerium für Verkehr, Umsetzung über das Bundesamt für Logistik und Mobilität
BundZuschuss

Bundesförderung von Radschnellwegen

Der Bund fördert Planung und Bau von Radschnellwegen der Länder und Kommunen von 2017 bis 2030. Der Fördersatz liegt bei rund 75 Prozent der Kosten, förderfähig sind Planung, Bau, Knotenpunktumbauten sowie Sicherheitsmaßnahmen einschließlich Beleuchtung. Für 2025 standen über 22 Millionen Euro bereit. Förderfähige Strecken sind in der Regel laenger als zehn Kilometer, mindestens drei Meter breit und auf etwa 2.000 Radfahrten pro Tag ausgelegt.

bis 75 Prozent der Kosten
bundesweit
Bundesministerium für Verkehr, Antragstellung über die Länder
BundZuschuss

Sonderprogramm Stadt und Land (Radverkehrsinfrastruktur)

Größtes Bundesprogramm für flächendeckende Radinfrastruktur in Stadt und Land. Gefördert werden eigenständige Radwege, Fahrradstraßen, Brückenbauwerke, Abstellanlagen und Maßnahmen zur Optimierung des Verkehrsflusses wie getrennte Ampelphasen. Der Fördersatz beträgt bis zu 75 Prozent der förderfähigen Kosten, in finanzschwachen oder strukturschwachen Regionen bis zu 90 Prozent. Anträge stellen Länder und Gemeinden über die Bundesländer. Das Programm läuft bis 2030 mit rund 1,9 Milliarden Euro.

bis 75 Prozent der Kosten
bundesweit
Bundesministerium für Verkehr, Umsetzung über die Länder und das Bundesamt für Logistik und Mobilität

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