Förderprogramme in Sachsen-Anhalt
Was du in Sachsen-Anhalt beantragen kannst, inklusive der bundesweiten Programme, die dort auch gelten.
2.136 Programme gefunden
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- Energie976
- Sanierung488
- Heizung225
- Photovoltaik156
- Dämmung82
- Fenster und Türen36
- Neubau181
- Wohneigentum173
- Mobilität550
- THG-Quote132
- Gründung448
- Digitalisierung369
- Forschung453
- Personal304
- Bildung681
- Familie269
- Natur und Umwelt420
- Landwirtschaft190
- Kultur278
- Sport166
- Soziales538
- Ehrenamt231
- Export79
- Sozialleistung519
- Wohnen und Miete223
- Gesundheit und Pflege250
- Zuwanderung und Integration112
- Sonstiges603
Landesbürgschaften Sachsen-Anhalt
Mit Landesbürgschaften unterstützt Sachsen-Anhalt Unternehmen bei der Finanzierung volkswirtschaftlich förderungswuerdiger und betriebswirtschaftlich vertretbarer Maßnahmen, die im Interesse des Landes liegen. Verbuergt werden Investitionskredite sowie ausdrücklich auch Betriebsmittel- und Avalkredite. Bürgschaften werden grundsaetzlich nur übernommen, wenn die Maßnahme sonst nicht durchgeführt werden könnte, insbesondere weil keine ausreichenden Sicherheiten vorhanden sind und andere Bürgschaften nicht erreichbar sind. Antragsberechtigt sind Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft, Angehoerige freier Berufe, Träger sozialer, kultureller und wissenschaftlicher Einrichtungen sowie natürliche Personen, die sich mithilfe eines landesverbuergten Kredits an einem Unternehmen beteiligen wollen.
Meisterbonus PLUS Sachsen-Anhalt
Das Land Sachsen-Anhalt fördert den erfolgreichen Prüfungsabschluss von Aufstiegsfortbildungen auf Niveau 6 des Deutschen Qualifikationsrahmens mit einem Bonus als Festbetrag in Höhe von 1.000 Euro. Antragsberechtigt sind natürliche Personen. Die Antragstellung erfolgt digital über das Kundenportal der Investitionsbank. Förderfähige Abschlüsse ergeben sich aus der Liste der zuwendungsfähigen Fortbildungsabschlüsse. Zum Antrag gehoert eine Bestätigung der Zuwendungsvoraussetzungen durch die fachlich und oertlich zuständige Stelle, also die Handwerkskammer oder die Industrie- und Handelskammer.
nexxt-change Unternehmensboerse
Bundesweite Unternehmensboerse für die Unternehmensnachfolge, getragen vom Bundeswirtschaftsministerium gemeinsam mit KfW, Handwerkskammern, Industrie- und Handelskammern sowie Wirtschaftsverbänden. Übergabewillige Unternehmerinnen und Unternehmer können kostenfrei ein Verkaufsangebot einstellen, Übernahmeinteressierte ein Gesuch. Alle Inserate werden von regionalen Ansprechpartnern der Kammern und Verbände geprüft und begleitet. Die Boerse ist kein Förderprogramm mit Geldleistung, sondern die zentrale öffentliche Matching-Plattform für Betriebsübernahmen im Handwerk und Mittelstand.
Forschungszulage nach dem Forschungszulagengesetz
Steuerliche Förderung von Forschung und Entwicklung, auf die jedes Unternehmen mit Steuersitz in Deutschland einen Rechtsanspruch hat. Die Forschungszulage ist unabhängig von Größe, Rechtsform und Branche, ausdrücklich auch Handwerksbetriebe und Startups können sie nutzen. Ob ein Vorhaben förderfähig ist, bescheinigt die Bescheinigungsstelle Forschungszulage, die eigentliche Zulage beantragt das Unternehmen anschließend beim Finanzamt. Mit dem Gesetz für ein steuerliches Investitionssofortprogramm wurde die Forschungszulage erweitert, neben der Anhebung der maximalen Bemessungsgrundlage und des Pauschalsatzes für Eigenleistungen werden erstmals auch zusätzliche Gemeinkosten und sonstige Betriebskosten berücksichtigt.
Ausfallbürgschaften der Bürgschaftsbanken
Klassische Ausfallbürgschaft der regionalen Bürgschaftsbanken für Unternehmen, denen bankübliche Sicherheiten fehlen. Die Bürgschaft wird gemeinsam mit der Hausbank beantragt und deckt bis zu 80 Prozent des Kreditbetrags ab, die Bürgschaftshöhe reicht bis 2 Millionen Euro. Verbuergt werden Investitionskredite, Betriebsmittelkredite, Avalkredite und Kredite für Existenzgründungen sowie Unternehmensnachfolgen. Jedes Bundesland hat eine eigene Bürgschaftsbank, die Konditionen sind weitgehend vergleichbar.
Bürgschaft ohne Bank (BoB) der Bürgschaftsbanken
Ausfallbürgschaft, die Unternehmen direkt bei der Bürgschaftsbank beantragen können, bevor sie mit einer Hausbank sprechen. Mit der verbindlichen Bürgschaftszusage in der Hand verbessern sich die Chancen in den Kreditverhandlungen deutlich. Verbuergt werden Existenzgründungen, Investitionen für Geschäfts- und Betriebserweiterungen, Betriebsverlagerungen, Gewährleistungen und ausdrücklich auch Betriebsmittelfinanzierungen. Die Bürgschaft deckt maximal 80 Prozent des Kreditbetrags bei einer Bürgschaftshöhe bis 250.000 Euro. Die Laufzeit beträgt bis zu 15 Jahre, bei Programmkrediten der öffentlichen Hand und gewerblichen Baufinanzierungen laenger.
Mikrokreditfonds Deutschland
Kleinkredit für natürliche Personen und kleine sowie mittlere Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft, die ihren Fremdkapitalbedarf nicht aus eigenen Mitteln decken können und bei Banken schwer an Kredite kommen. Finanziert werden Investitionen in Sachanlagen, in immaterielle Anlagegueter und in Betriebskapital. Die Kredithöhe reicht von 1.000 bis 25.000 Euro bei einer Laufzeit von bis zu 4 Jahren. Der Zinssatz beträgt 8,1 Prozent. Die Antragstellung erfolgt nicht über eine Hausbank, sondern direkt bei einem der teilnehmenden Mikrofinanzinstitute.
Mikromezzaninfonds Deutschland
Stille Beteiligung zur Stärkung der Eigenkapitalbasis kleiner und junger Unternehmen ohne Abgabe von Stimmrechten. Finanziert werden Existenzgründung, Investitionen, Betriebsmittel und die Finanzierung einer Unternehmensnachfolge. Die Beteiligung beträgt bis zu 100.000 Euro, für besondere Zielgruppen bis zu 150.000 Euro. Zu den besonderen Zielgruppen zählen Unternehmensleitungen mit Migrationshintergrund, Frauenbeteiligung in der Unternehmensleitung, Gründungen aus Arbeitslosigkeit sowie ökologisch nachhaltige und gemeinwohlorientierte Unternehmen. Die Laufzeit beträgt 10 Jahre, die Vergueting liegt bei 8 Prozent pro Jahr zuzueglich einer möglichen Gewinnbeteiligung von maximal 2 Prozent.
Umweltinnovationsprogramm
Förderung großtechnischer Demonstrationsvorhaben, die erstmalig zeigen, wie fortschrittliche Verfahren nach Abschluss von Forschung und Entwicklung Umweltbelastungen vermeiden oder vermindern. Die geplante Technik muss in der Branche erstmalig durch das Unternehmen angewendet werden oder bekannte Techniken neuartig kombinieren. Kleine und mittlere Unternehmen sowie sonstige juristische Personen des privaten Rechts und kommunale Träger erhalten bis zu 30 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben, Großunternehmen bis zu 20 Prozent. Der Investitionszuschuss ist auf 7,5 Millionen Euro begrenzt. Alternativ ist ein Zinszuschuss zur Verbilligung eines KfW-Darlehens über maximal 70 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben möglich. Für Messungen zur Erfolgskontrolle sind bis zu 50 Prozent Zuschuss möglich.
Bundesförderung Industrie und Klimaschutz (BIK) - Modul 2 CCU und CCS
Zweites Modul der Förderrichtlinie Bundesförderung Industrie und Klimaschutz. Gefördert werden Anwendung und Umsetzung von Carbon Capture and Utilization (CCU) und Carbon Capture and Storage (CCS) einschließlich anwendungsorientierter Forschung und Entwicklung. Das Modul besteht aus zwei Teilmodulen und richtet sich an Unternehmen, die CO2 abscheiden, nutzen oder speichern wollen. Projektträger ist der Projektträger Juelich. Die Themen Dekarbonisierung sowie Speicherung und Nutzung von CO2 sind in einer gemeinsamen Förderrichtlinie mit Modul 1 zusammengefasst.
Bundesförderung Industrie und Klimaschutz (BIK) - Modul 1 Dekarbonisierung der Industrie
Förderung von Investitions- sowie Forschungs-, Entwicklungs- und Innovationsvorhaben, die Treibhausgasemissionen im Industriesektor weitgehend und dauerhaft senken. Adressiert werden vor allem energieintensive Branchen wie Stahl, Zement, Kalk, Glas, Keramik, Papier, Nichteisenmetalle und Grundstoffchemie. Bei Investitionsvorhaben steht die Treibhausgasminderung in der Produktion im Vordergrund, bei Forschungs- und Innovationsvorhaben der Demonstrationscharakter und die Übertragbarkeit auf andere Unternehmen. Die Förderrichtlinie verfolgt das Ziel, bis 2045 rund 40 Millionen Tonnen CO2-Aequivalente einzusparen. Die Vorgaengerrichtlinie Dekarbonisierung in der Industrie ist zum 31.12.2023 ausgelaufen und in der BIK aufgegangen.
Bundesförderung Energie- und Ressourceneffizienz in der Wirtschaft - Modul 6 Elektrifizierung von Kleinen Unternehmen
Zuschuss für kleine Unternehmen, die vorhandene Produktionsanlagen austauschen, welche mit Erdgas, Kohle oder Mineraloel beziehungsweise daraus gewonnenen Energieträgern betrieben werden. Ziel ist die Elektrifizierung von Produktionsprozessen und damit der Ausstieg aus fossilen Brennstoffen im Betrieb. Der Fördersatz beträgt einheitlich 33 Prozent der förderfähigen Investitionskosten. Das Investitionsvolumen muss mindestens 2.000 Euro betragen, je zusammenhaengender Maßnahme sind maximal 200.000 Euro Zuschuss möglich.
Bundesförderung Energie- und Ressourceneffizienz in der Wirtschaft - Modul 5 Transformationspläne
Zuschuss für die Erstellung von Transformationsplänen, mit denen Unternehmen ihren Weg zur Treibhausgasneutralität planen und umsetzen. Wesentlicher Bestandteil eines Transformationsplans ist ein Katalog konkreter unternehmensspezifischer Maßnahmen, durch deren Umsetzung die Treibhausgasemissionen deutlich gesenkt werden. Anders als bei den übrigen Modulen läuft die Antragstellung nicht über das BAFA, sondern über den Projektträger des Förderwettbewerbs Energieeffizienz. Konkrete Fördersaetze und Höchstbeträge sind auf der BAFA-Übersichtsseite nicht ausgewiesen.
Bundesförderung Energie- und Ressourceneffizienz in der Wirtschaft - Modul 4 Premiumförderung und Dekarbonisierungsbonus
Weitgehend technologieoffene Zuschussförderung für Maßnahmen zur Steigerung der Energie- und Ressourceneffizienz industrieller und gewerblicher Prozesse. Voraussetzung ist ein Einsparkonzept, das Treibhausgaseinsparungen in bestimmter Höhe nachweist. Kleine Unternehmen erhalten bis zu 45 Prozent, mittlere Unternehmen bis zu 35 Prozent und Unternehmen ohne KMU-Status bis zu 25 Prozent der förderfähigen Investitionskosten. Für ausgewählte Maßnahmen in den Bereichen Abwärmenutzung, Elektrifizierung sowie Wasserstofferzeugung und -nutzung kommt ein Dekarbonisierungsbonus von bis zu 10 Prozentpunkten hinzu.
Bundesförderung Energie- und Ressourceneffizienz in der Wirtschaft - Modul 4 Basisförderung
Pauschale Zuschussförderung für kleine und mittlere Unternehmen, die ineffiziente Bestandsanlagen ersetzen, ohne dass ein umfangreiches Einsparkonzept erstellt werden muss. Förderfähig sind Anlagen aus festgelegten Kategorien, darunter elektrisch betriebene Flurförderfahrzeuge, Spritzgiessmaschinen, Lackierkabinen, Wasserstrahlschneidanlagen, Laserschneider, Werkzeugmaschinen, Backoefen, Geschirrspuelmaschinen, Kühlmoebel und handgeführte Schweissgeraete. Kleine Unternehmen erhalten 15 Prozent, mittlere Unternehmen 10 Prozent der förderfähigen Investitionskosten. Das Investitionsvolumen muss mindestens 10.000 Euro je Maßnahme betragen.
Bundesförderung Energie- und Ressourceneffizienz in der Wirtschaft - Modul 3 MSR, Sensorik und Energiemanagement-Software
Zuschuss für Soft- und Hardware im Zusammenhang mit der Einrichtung oder Anwendung eines Energie- oder Umweltmanagementsystems. Förderfähig sind Erwerb, Installation und Inbetriebnahme von Energiemanagement-Software, von Sensoren und Analog-Digital-Wandlern zur Erfassung von Energiestroemen sowie von Mess-, Steuer- und Regelungstechnik. Die Software muss die Umsetzung eines Energiemanagementsystems nach DIN EN ISO 50001 unterstützen und in der BAFA-Produktliste gelistet sein. Kleine Unternehmen erhalten 45 Prozent, mittlere Unternehmen 35 Prozent und Unternehmen ohne KMU-Status 25 Prozent der förderfähigen Kosten.
Bundesförderung Energie- und Ressourceneffizienz in der Wirtschaft - Modul 2 Prozesswärme aus Erneuerbaren Energien
Zuschuss für Anlagen zur Erzeugung von Prozesswärme aus erneuerbaren Energien. Gefördert werden Solarkollektoranlagen, Wärmepumpen mit erneuerbarem Strom, Anlagen zur Nutzung oberflächennaher und tiefer Geothermie, Anlagen zur Verfeuerung fester Biomasse sowie Kraft-Wärme-Kopplungsanlagen auf Basis pflanzlicher Biomasse, Sonnenstrahlung oder Geothermie. Die erzeugte Wärme muss zu über 50 Prozent für Prozesse verwendet werden. Kleine Unternehmen erhalten 60 Prozent, mittlere Unternehmen 50 Prozent und Unternehmen ohne KMU-Status 40 Prozent der förderfähigen Investitionskosten. Für Biomassefeuerungsanlagen gelten reduzierte Fördersaetze.
Bundesförderung Energie- und Ressourceneffizienz in der Wirtschaft - Modul 1 Querschnittstechnologien
Zuschuss für den Erwerb und die Installation hocheffizienter Querschnittstechnologien in kleinen und mittleren Unternehmen. Gefördert werden hocheffiziente Elektromotoren und Antriebe, Pumpen, Ventilatoren und Drucklufterzeuger einschließlich übergeordneter Steuerung. Ebenfalls förderfähig sind Wärmeübertrager zur Erschließung von Abwärme aus Bestandsanlagen, Wärmedämmmaßnahmen an Bestandsanlagen und Frequenzumrichter zur Nachruestung. Kleine Unternehmen erhalten 25 Prozent, mittlere Unternehmen 20 Prozent der förderfähigen Investitionskosten. Das Investitionsvolumen muss mindestens 2.000 Euro je Maßnahme betragen.
Bundesförderung Energie- und Ressourceneffizienz in der Wirtschaft - Kredit (295)
Kreditvariante der Bundesförderung für Energie- und Ressourceneffizienz in der Wirtschaft mit Tilgungszuschuss. Finanziert werden Maßnahmen, die Energie- und Ressourceneffizienz erhöhen, von hocheffizienten Standardkomponenten bis zu komplexen Systemlösungen. Die Module entsprechen inhaltlich der Zuschussvariante des BAFA, darunter Querschnittstechnologien, Prozesswärme aus erneuerbaren Energien sowie Mess-, Steuer- und Regelungstechnik. Für besonders klimafreundliche Vorhaben beträgt der Tilgungszuschuss bis zu 60 Prozent. Die Laufzeit reicht bis zu 20 Jahre bei bis zu 3 tilgungsfreien Anlaufjahren.
KfW-Umweltprogramm (240/241)
Zinsguenstiger Kredit für Investitionen, die Umweltsituation und Klimaschutz verbessern und Ressourcen schonen. Gefördert werden Kreislaufwirtschaft und Ressourceneffizienz, etwa ressourcensparende Produktionsverfahren, der Ersatz von Primaerrohstoffen durch Sekundaerrohstoffe, Abfallvermeidung und Recycling sowie Urban Mining. Ebenfalls förderfähig sind Abwasservermeidung, Abwasserbehandlung, Wasserkreislaufführung, Luftreinhaltung und Laermschutz. Finanziert werden bis zu 100 Prozent der Investitionskosten, Vorhaben im In- und EU-Ausland sind möglich.
Blindenhilfe nach Paragraf 72 SGB XII
Blinde Menschen erhalten Blindenhilfe zum Ausgleich der blindheitsbedingten Mehraufwendungen, soweit sie keine gleichartigen Leistungen nach anderem Recht bekommen. Der Betrag ist im Gesetz als Ausgangswert für 2004 festgelegt und veraendert sich seither jeweils in dem Umfang, in dem sich der aktuelle Rentenwert aendert; der aktuelle Betrag ist beim Sozialhilfeträger zu erfragen. Für Menschen unter 18 Jahren gilt ein niedrigerer Satz. Leistungen der Pflegeversicherung werden teilweise angerechnet, bei stationaerer Unterbringung verringert sich die Hilfe.
Befreiung oder Ermäßigung vom Rundfunkbeitrag
Wer bestimmte Sozialleistungen bezieht, etwa Bürgergeld, Grundsicherung oder BAföG, kann sich vollständig vom Rundfunkbeitrag befreien lassen. Menschen mit dem Merkzeichen RF im Schwerbehindertenausweis zahlen einen ermäßigten Drittelbeitrag. Auch taubblinde Menschen und Empfänger von Blindenhilfe können befreit werden. Die Befreiung wird nicht automatisch gewährt, sie muss mit Nachweisen beim Beitragsservice beantragt werden.
Kfz-Steuerbefreiung und Kfz-Steuerermäßigung für schwerbehinderte Menschen
Fahrzeuge, die auf schwerbehinderte Menschen mit den Merkzeichen H, Bl oder aG zugelassen sind, sind vollständig von der Kraftfahrzeugsteuer befreit. Wer einen Ausweis mit orangefarbenem Flächenaufdruck hat und die Voraussetzungen der unentgeltlichen Beförderung erfuellt, zahlt nur die haelftige Steuer. Die Ermäßigung entfällt, solange die unentgeltliche Beförderung im Nahverkehr genutzt wird. Die Vergünstigung gilt nur für ein Fahrzeug und nur auf schriftlichen Antrag.
Behinderten-Pauschbetrag in der Einkommensteuer
Menschen mit einem festgestellten Grad der Behinderung ab 20 können statt eines Einzelnachweises einen Pauschbetrag in der Steuererklärung geltend machen. Er reicht von 384 Euro bei einem Grad von 20 über 1.140 Euro bei 50 bis zu 2.840 Euro bei 100. Blinde, taubblinde und hilflose Menschen erhalten 7.400 Euro. Zusätzlich gibt es einen Hinterbliebenen-Pauschbetrag von 370 Euro sowie einen Pflege-Pauschbetrag für die unentgeltliche Pflege naher Angehoeriger.
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Eine Liste ist nett, aber sie weiß nichts über dich. Der Check sortiert dieselben Programme nach dem, was du wirklich vorhast.