Förderprogramme in Sachsen
Was du in Sachsen beantragen kannst, inklusive der bundesweiten Programme, die dort auch gelten.
2.176 Programme gefunden
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- Sanierung489
- Heizung225
- Photovoltaik156
- Dämmung82
- Fenster und Türen36
- Neubau181
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- Mobilität551
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- Landwirtschaft190
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- Sport166
- Soziales552
- Ehrenamt231
- Export79
- Sozialleistung519
- Wohnen und Miete223
- Gesundheit und Pflege250
- Zuwanderung und Integration115
- Sonstiges603
Berufssprachkurse (Deutschsprachförderverordnung)
Die Berufssprachkurse des BAMF vermitteln berufsbezogenes Deutsch auf den Stufen A2 bis C2 und schließen an den Integrationskurs an. Es gibt Spezialkurse für den Arbeitsplatz, für Auszubildende, für die Frühpaedagogik und für die Anerkennung auslaendischer Berufsabschlüsse. Mit einer Teilnahmeberechtigung von Jobcenter, Agentur für Arbeit oder BAMF ist der Kurs in der Regel kostenfrei. Wer mehr als 20.000 Euro im Jahr verdient, bei gemeinsamer Veranlagung 40.000 Euro, zahlt einen Kostenbeitrag von 2,56 Euro je Unterrichtseinheit, bei einem 400-Stunden-Kurs also rund 1.024 Euro. Der Arbeitgeber kann diesen Beitrag übernehmen. Nach erfolgreichem Abschluss können 50 Prozent des gezahlten Beitrags erstattet werden.
Berufssprachkurse nach Paragraf 45a AufenthG (DeuFöV)
Die Berufssprachkurse bauen auf dem Integrationskurs auf und vermitteln berufsbezogenes Deutsch. Basiskurse mit Zertifikatsprüfung werden für die Zielniveaus A2, B1, B2, C1 und C2 angeboten. Die Teilnahme ist grundsätzlich kostenlos; erst ab einem zu versteürnden Jahreseinkommen über 20.000 Euro, bei gemeinsamer Veranlagung über 40.000 Euro, fällt ein Kostenbeitrag von 2,56 Euro je Unterrichtseinheit an, den auch der Arbeitgeber übernehmen kann. Seit dem 1. Januar 2025 müssen die Kurse priorisiert werden; A2- und B1-Kurse sowie Fachpraxis-Kurse können derzeit nicht angeboten werden.
Berufssprachkurse nach § 45a AufenthG (Basiskurse B1, B2, C1)
Die Berufssprachkurse sind das bundesweite Angebot zur berufsbezogenen Deutschsprachförderung und bauen auf dem Integrationskurs auf. Es gibt Zertifikatskurse auf den Niveaustufen A2, B1, B2, C1 und C2 des Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens. Die Teilnahme ist grundsaetzlich kostenfrei, Beschäftigte mit einem zu versteuernden Jahreseinkommen über 20000 Euro bzw. 40000 Euro bei gemeinsamer Veranlagung zahlen laut BAMF 2,56 Euro pro Unterrichtseinheit, ein Kurs mit 400 Unterrichtseinheiten kostet damit höchstens 1024 Euro. Die Teilnahmeberechtigung stellt das Jobcenter oder die Agentur für Arbeit aus, Beschäftigte und Selbständige beantragen sie direkt beim BAMF.
Berufsvorbereitende Bildungsmaßnahme (BvB)
Die berufsvorbereitende Bildungsmaßnahme richtet sich an junge Menschen, die noch keinen Ausbildungsplatz gefunden oder eine Ausbildung abgebrochen haben. Sie dauert in der Regel bis zu zwölf Monate, verbindet Unterricht mit Praktika in Betrieben und ermöglicht das Nachholen eines Schulabschlusses. Die Teilnahme ist kostenlos, Fahrtkosten werden häufig übernommen und es kann Berufsausbildungsbeihilfe gezahlt werden. Zugang über die Berufsberatung der Agentur für Arbeit.
Berufsvorbereitende Bildungsmaßnahme (BvB)
Eine berufsvorbereitende Bildungsmaßnahme hilft jungen Menschen, die noch keine Ausbildung gefunden oder eine Ausbildung abgebrochen haben, sich auf den Einstieg in eine Berufsausbildung vorzubereiten. Sie verbindet Praktika in Betrieben mit fachtheoretischem Unterricht und ermöglicht unter Umständen das Nachholen eines Hauptschulabschlusses. Die Maßnahme wird von der Agentur für Arbeit finanziert, während der Teilnahme kann Berufsausbildungsbeihilfe gezahlt werden, in der Regel ohne Anrechnung von Einkommen.
Berufsvorbereitende Bildungsmaßnahmen (BvB)
Berufsvorbereitende Bildungsmaßnahmen geben jungen Menschen praktische Einblicke in Berufsfelder, vermitteln theoretische Kenntnisse und bereiten auf eine Berufsausbildung vor. Sie dauern in der Regel bis zu zwölf Monate und können auf 18 Monate verlängert werden, Module reichen von Sprachförderung bis zu berufspraktischen Inhalten in Werkstätten und Praktika. Teilnehmende ohne Schulabschluss können auf den nachträglichen Erwerb des Hauptschulabschlusses vorbereitet werden, darauf besteht ein Rechtsanspruch.
Bescheinigung von Strommengen durch das Umweltbundesamt (Paragraf 8 der 38. BImSchV)
Das Umweltbundesamt prüft die Anrechnungsvoraussetzungen und stellt Bescheinigungen über Strommenge in Megawattstunden und errechnete Treibhausgasemissionen in Kilogramm CO2-Äquivalent aus, bereits unter Berücksichtigung des Faktors 3. Die Antragstellung ist formlos per E-Mail an 38bimschv@uba.de möglich, ein digitales Fachverfahren ist angekündigt. Im Verpflichtungsjahr 2025 gingen rund 732 Mitteilungen ein, bescheinigt wurden etwa 5.192 GWh.
Beschäftigung im Arbeitsbereich einer Werkstatt für behinderte Menschen
Menschen mit Behinderungen, für die eine Beschäftigung auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt wegen Art oder Schwere der Behinderung nicht in Betracht kommt, erhalten Leistungen im Arbeitsbereich einer anerkannten Werkstatt. Voraussetzung ist, dass sie ein Mindestmass wirtschaftlich verwertbarer Arbeitsleistung erbringen können. Die Leistungen schließen an den Berufsbildungsbereich an und laufen in der Regel bis zum Erreichen der Regelaltersgrenze. Alternativ sind andere Leistungsanbieter oder das Budget für Arbeit möglich.
Beschäftigungsduldung (§ 60d AufenthG)
Ausreisepflichtige Personen und ihre Ehe- oder Lebenspartner erhalten in der Regel eine Duldung für 30 Monate, wenn sie seit mindestens zwölf Monaten sozialversicherungspflichtig mit mindestens 20 Wochenstunden beschäftigt sind und ihren Lebensunterhalt sowohl in den letzten zwölf Monaten als auch bei Antragstellung durch diese Beschäftigung sichern. Erforderlich sind außerdem hinreichende mündliche Deutschkenntnisse, eine geklaerte Identität, eine Mindestdauer der vorherigen Duldung, keine einschlaegigen Verurteilungen und die erfolgreiche Teilnahme an einem Integrationskurs. Zuständig ist die oertliche Ausländerbehörde.
Beschäftigungserlaubnis für Asylsuchende und Geduldete (§ 61 AsylG)
Während der Unterbringung in einer Aufnahmeeinrichtung dürfen Asylsuchende nicht erwerbstaetig sein. Danach kann die Erwerbstätigkeit in der Regel drei Monate nach Registrierung des Asylantrags erlaubt werden, wenn das Verfahren läuft und die Bundesagentur für Arbeit zustimmt. In Dublin-Faellen und bei bereits in einem anderen EU-Staat gewährtem Schutz beträgt die Wartezeit sechs Monate. Geduldeten soll nach mindestens sechs Monaten Duldung die Erwerbstätigkeit erlaubt werden, sofern keine konkreten Maßnahmen zur Aufenthaltsbeendigung bevorstehen. Personen aus sicheren Herkunftsstaaten nach § 29a und § 29b AsylG dürfen während des Verfahrens nicht arbeiten.
Besondere Ausgleichsregelung (BesAR) nach EnFG
Die Besondere Ausgleichsregelung begrenzt auf Antrag die Umlagen für Strom, den stromkostenintensive Unternehmen selbst verbrauchen. Grundlage ist das Energiefinanzierungsgesetz. Neben stromkostenintensiven Unternehmen können auch Wasserstoffhersteller, Schienenbahnen, elektrische Busverkehrsunternehmen im Linienverkehr und Betreiber von Landstromanlagen für Seeschiffe die Begrenzung nutzen.
Besondere Solaranlagen: Agri-Photovoltaik, Parkplatz- und Moor-Photovoltaik
Innerhalb der Ausschreibung für Freiflächenanlagen gibt es seit 2023 die Kategorie der besonderen Solaranlagen. Dazu zählen Anlagen auf Ackerflächen mit gleichzeitigem Anbau von Kulturpflanzen, also Agri-Photovoltaik, Anlagen auf landwirtschaftlichen Flächen mit Dauerkulturen oder mehrjährigen Kulturen, Anlagen auf Grünland mit fortgesetzter Nutzung als Dauergrünland ausserhalb von Natura-2000-Gebieten, Anlagen auf Parkplatzflächen sowie Anlagen auf wiedervernaessten, früher entwaesserten Moorboeden. Die technischen Anforderungen legt die Bundesnetzagentur in eigenen Festlegungen fest.
Betriebliche Altersversorgung durch Entgeltumwandlung
Beschäftigte haben einen Rechtsanspruch darauf, Teile ihres Entgelts in eine betriebliche Altersversorgung umzuwandeln. Beiträge an Pensionskasse, Pensionsfonds oder Direktversicherung sind nach Paragraf 3 Nummer 63 EStG bis zu bestimmten Grenzen steuer- und sozialabgabenfrei. Bei Entgeltumwandlung muss der Arbeitgeber die ersparten Sozialversicherungsbeiträge in Höhe von 15 Prozent des umgewandelten Betrags als Zuschuss weitergeben. Seit 2020 gibt es für Pflichtversicherte einen Freibetrag bei den Krankenversicherungsbeiträgen auf ausgezahlte Betriebsrenten.
Betriebliche Gesundheitsförderung durch die Krankenkassen
Krankenkassen fördern nach Paragraf 20b SGB V den Aufbau und die Stärkung gesundheitsförderlicher Strukturen in Betrieben. Sie erarbeiten gemeinsam mit Versicherten und Verantwortlichen im Betrieb Vorschlaege zur Verbesserung der gesundheitlichen Situation und unterstützen deren Umsetzung. Dabei arbeiten sie mit den Unfallversicherungsträgern zusammen und können regionale Koordinierungsstellen einrichten, die Unternehmen beraten. Der Zugang läuft über die Krankenkassen oder die regionalen Koordinierungsstellen.
Bildung und Teilhabe (Bildungspaket)
Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene aus Familien mit geringem Einkommen erhalten neben dem Regelbedarf Leistungen für Bildung und Teilhabe. Dazu gehoeren Schulausfluege und mehrtaegige Klassenfahrten in tatsaechlicher Höhe, persönlicher Schulbedarf, Schuelerbeförderung, ergänzende Lernförderung, gemeinschaftliche Mittagsverpflegung sowie Teilhabe am sozialen und kulturellen Leben. Für den Schulbedarf sieht das Gesetz Grundbeträge von 100 Euro zum ersten und 50 Euro zum zweiten Schulhalbjahr vor, die jährlich fortgeschrieben werden. Bildungsleistungen gibt es nur bis zum 25. Lebensjahr und nur für Schuelerinnen und Schueler ohne Ausbildungsvergütung.
Bildung und Teilhabe - Teilhabe am sozialen und kulturellen Leben
Kinder und Jugendliche aus Familien mit geringem Einkommen erhalten pauschal 15 Euro monatlich für die Teilnahme am sozialen und kulturellen Leben, etwa für den Mitgliedsbeitrag im Sportverein oder die Musikschule. Anspruch besteht bis zum vollendeten 18. Lebensjahr, wenn Bürgergeld, Sozialhilfe, Kinderzuschlag, Wohngeld oder Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz bezogen werden. Der Nachweis ist einfach gehalten, es genügt, dass die Aktivität tatsächlich wahrgenommen wird. Rechtsgrundlage sind Paragraf 28 SGB II, Paragraf 34 SGB XII und Paragraf 6b Bundeskindergeldgesetz.
Bildung und Teilhabe für Kinder nach Paragraf 3 Abs. 4 AsylbLG
Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene im Leistungsbezug nach dem AsylbLG erhalten zusätzlich zu den Grundleistungen Bedarfe für Bildung und Teilhabe am sozialen und kulturellen Leben. Maßgeblich sind die Paragrafen 34, 34a und 34b des Zwölften Buches Sozialgesetzbuch. Abgedeckt sind unter anderem Schulausflüge und mehrtägige Klassenfahrten, Schulbedarf, Schülerbeförderung, Lernförderung, Mittagsverpflegung in Schule und Kita sowie ein monatlicher Betrag für Vereins-, Kultur- und Freizeitangebote. Die Leistungen werden gesondert berücksichtigt und in der Regel als Sach- oder Dienstleistung erbracht.
Bildung und Teilhabe: Ausfluege und mehrtaegige Klassenfahrten
Die tatsaechlichen Kosten für eintaegige Ausfluege und mehrtaegige Klassen- und Kitafahrten werden für Kinder aus Familien mit geringem Einkommen übernommen. Das ist eine der Leistungen aus dem Bildungs- und Teilhabepaket. Berechtigt sind Familien mit Bürgergeld, Sozialgeld, Sozialhilfe, Kinderzuschlag, Wohngeld oder Asylbewerberleistungen. Beantragt wird beim Jobcenter oder bei Stadt, Gemeinde beziehungsweise Landkreis, üblicherweise mit der Kostenaufstellung der Einrichtung.
Bildung und Teilhabe: Gemeinschaftliche Mittagsverpflegung in Schule und Kita
Für das gemeinsame Mittagessen in Schule, Kita oder Hort werden laut Familienportal die gesamten Aufwendungen übernommen, ein Eigenanteil fällt nicht an. Anspruch haben Kinder, deren Eltern Bürgergeld, Sozialgeld, Sozialhilfe, Kinderzuschlag, Wohngeld oder Asylbewerberleistungen beziehen. Abgerechnet wird meist direkt mit dem Essensanbieter, beantragt wird beim Jobcenter oder der Kommune.
Bildung und Teilhabe: Lernförderung und Nachhilfe
Kinder aus Familien mit geringem Einkommen erhalten Nachhilfe, wenn sie zusätzliche Lernförderung brauchen. Laut Familienportal werden die tatsaechlichen Kosten übernommen. Anspruch besteht bei Bezug von Bürgergeld, Sozialgeld, Sozialhilfe, Kinderzuschlag, Wohngeld oder Asylbewerberleistungen. Der Antrag wird beim Jobcenter oder bei Stadt, Gemeinde beziehungsweise Landkreis gestellt, meist mit einer Bestätigung der Schule über den Förderbedarf.
Bildung und Teilhabe: Schuelerbeförderung
Die Kosten für Bus und Bahn zur Schule werden für Kinder aus Familien mit geringem Einkommen vollständig übernommen, wenn kein anderer Träger dafuer aufkommt. Laut Familienportal werden die tatsaechlichen Kosten für öffentliche Verkehrsmittel erstattet. Anspruch besteht bei Bezug von Bürgergeld, Sozialgeld, Sozialhilfe, Kinderzuschlag, Wohngeld oder Asylbewerberleistungen. Der Antrag geht an das Jobcenter oder an Stadt, Gemeinde beziehungsweise Landkreis.
BildungsTicket Sachsen
Schuelerticket in Sachsen für 15 Euro pro Monat, gültig rund um die Uhr im gesamten Verkehrsverbund, nicht nur für den Schulweg. Im Verkehrsverbund Oberelbe umfasst das Dresden sowie die Landkreise Meissen und Sächsische Schweiz-Osterzgebirge und Teile des Landkreises Bautzen. Finanziert wird der niedrige Preis vom Freistaat Sachsen und in Dresden zusätzlich von der Stadt. Studierende sind ausgeschlossen, Schuelerinnen und Schueler berufsbildender Schulen nur ohne duale Ausbildung.
Bildungsgutschein für berufliche Weiterbildung
Mit dem Bildungsgutschein übernimmt die Agentur für Arbeit die Kosten einer beruflichen Weiterbildung, etwa einer Umschulung, Anpassungsqualifizierung oder Teilqualifizierung. Übernommen werden Lehrgangskosten, Lernmittel, Arbeitskleidung und Prüfungsgebühren sowie bei Bedarf Fahrtkosten, Kinderbetreuung und auswaertige Unterbringung und Verpflegung. Der Gutschein ist zeitlich befristet, regional begrenzt und auf ein bestimmtes Bildungsziel festgelegt. Bildungsträger und Maßnahme müssen von einer fachkundigen Stelle zugelassen sein. Seit 1. Januar 2025 werden auch Kundinnen und Kunden der Jobcenter über die Agentur für Arbeit gefördert.
Bildungsgutschein und Förderung der beruflichen Weiterbildung (FbW)
Mit dem Bildungsgutschein übernimmt die Agentur für Arbeit oder das Jobcenter die Kosten einer beruflichen Weiterbildung oder Umschulung. Erstattet werden Lehrgangs- und Prüfungsgebühren einschließlich Lernmitteln und Arbeitskleidung, Fahrkosten, Kosten für Kinderbetreuung sowie auswaertige Unterbringung und Verpflegung, wenn taegliches Pendeln unzumutbar ist. Der Gutschein wird nur nach einem Beratungsgespraech ausgegeben und ist eine Ermessensleistung. Die Weiterbildung muss bei einem zugelassenen Träger stattfinden, Rechtsgrundlage ist Paragraf 81 SGB III.
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- BundeslandFörderung in Nordrhein-WestfalenProgramme, Stellen und die NRW.BANK.
- BundeslandFörderung in BayernProgramme, Stellen und die LfA Förderbank Bayern.
- BundeslandFörderung in Baden-WürttembergProgramme, Stellen und die L-Bank, Staatsbank für Baden-Württemberg.
- BundeslandFörderung in NiedersachsenProgramme, Stellen und die NBank, Investitions- und Förderbank Niedersachsen.
Eine Liste ist nett, aber sie weiß nichts über dich. Der Check sortiert dieselben Programme nach dem, was du wirklich vorhast.