Förderprogramme in Sachsen
Was du in Sachsen beantragen kannst, inklusive der bundesweiten Programme, die dort auch gelten.
2.176 Programme gefunden
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- Energie986
- Sanierung489
- Heizung225
- Photovoltaik156
- Dämmung82
- Fenster und Türen36
- Neubau181
- Wohneigentum173
- Mobilität551
- THG-Quote132
- Gründung458
- Digitalisierung379
- Forschung465
- Personal318
- Bildung695
- Familie269
- Natur und Umwelt423
- Landwirtschaft190
- Kultur278
- Sport166
- Soziales552
- Ehrenamt231
- Export79
- Sozialleistung519
- Wohnen und Miete223
- Gesundheit und Pflege250
- Zuwanderung und Integration115
- Sonstiges603
Energieberatung Nichtwohngebäude Modul 3: Contracting-Orientierungsberatung
Zuschuss von 50 Prozent des förderfähigen Beratungshonorars für eine Contracting-Orientierungsberatung, die auf ein Contracting-Modell mit vertraglicher Einspargarantie zielt. Bei jährlichen Energiekosten bis 300.000 Euro netto beträgt der Zuschuss maximal 3.500 Euro, darueber maximal 5.000 Euro. Die Beratung ermittelt geeignete Gebäude oder Gebäudepools und unterbreitet qualitative Vorschlaege zur Vorbereitung der Umsetzung. Antragsberechtigt sind unter anderem kommunale Gebietskörperschaften, kommunale Zweckverbände, gemeinnützige Organisationen und Religionsgemeinschaften mit Körperschaftsstatus.
Energieberatung Nichtwohngebäude Modul 2: Energieberatung DIN V 18599
Zuschuss von 50 Prozent des förderfähigen Beratungshonorars für eine Energieberatung für Nichtwohngebäude im Bestand und im Neubau, maximal 4.000 Euro. Die Höhe haengt von der beheizten oder gekühlten Nettogrundfläche ab: bis 200 Quadratmeter maximal 850 Euro, zwischen 200 und 500 Quadratmeter maximal 2.500 Euro und über 500 Quadratmeter maximal 4.000 Euro. Die Beratung zeigt, wie durch eine umfassende Sanierung der Standard eines bundesgeförderten Effizienzgebäudes zu erreichen ist. Eine Neubauberatung wird nur gefördert, wenn sie ein bundesgefördertes Effizienzhaus zum Ziel hat.
Energieberatung Nichtwohngebäude Modul 1: Energieaudit DIN EN 16247
Zuschuss von 50 Prozent des förderfähigen Beratungshonorars für ein Energieaudit nach DIN EN 16247 und Paragraf 8a EDL-G. Übersteigen die jährlichen Energiekosten 10.000 Euro netto, beträgt der Zuschuss maximal 3.000 Euro; bei Energiekosten bis 10.000 Euro netto maximal 600 Euro. Das Audit erfasst systematisch das Energieverbrauchsprofil eines Gebäudes, eines Betriebsablaufs oder einer Anlage und quantifiziert wirtschaftliche Einsparmöglichkeiten. Ansatzpunkte sind Produktionsprozesse, Querschnittstechnologien, Transport und Nutzerverhalten.
Bundesförderung Energieberatung für Wohngebäude (EBW)
Zuschuss von 50 Prozent des förderfähigen Beratungshonorars für eine Energieberatung durch zugelassene Expertinnen und Experten. Der Höchstbetrag liegt bei 650 Euro für Ein- und Zweifamilienhäuser und bei 850 Euro für Wohngebäude ab drei Wohneinheiten. Wohnungseigentümergemeinschaften erhalten zusätzlich einmalig 250 Euro, wenn die Ergebnisse in einer Eigentümerversammlung erläutert werden. Antragsberechtigt sind Eigentümer, Mieter, Paechter und Niessbrauchsberechtigte. Ein in der EBW geförderter individueller Sanierungsfahrplan ist Voraussetzung für den iSFP-Bonus in der BEG.
Erneuerbare Energien Standard (KfW 270)
Zinsguenstiger Kredit für Investitionen in Anlagen zur Nutzung erneuerbarer Energien, in Netze und in Speicher. Gefördert werden Errichtung, Erweiterung und Erwerb von Photovoltaikanlagen auf Daechern, an Fassaden und auf Freiflächen, Windkraft, Wasserkraft, Biogas und Wärmeerzeugung aus erneuerbaren Energien einschließlich Planung, Projektierung und Installation. Das Programm ist besonders geeignet für Vorhaben mit Einspeisung nach dem Erneuerbare-Energien-Gesetz. Antragsberechtigt sind Privatpersonen, Unternehmen und öffentliche Einrichtungen. Die Anlagen müssen den Anforderungen des EEG genuegen.
Wohneigentum für Familien Bestandserwerb, Jung kauft Alt (KfW 308)
Zinsverbilligter Kredit zwischen 140.000 und 180.000 Euro für Familien mit Kindern und Alleinerziehende, die eine bestehende sanierungsbedürftige Immobilie kaufen und anschließend energetisch sanieren. Familien mit vielen Kindern und geringem Einkommen erhalten die höchste Förderung. Die Immobilie muss innerhalb einer festgelegten Frist nach dem Kauf auf mindestens Effizienzhaus 70 EE saniert werden. Die Laufzeit beträgt bis zu 35 Jahre bei bis zu 10 Jahren Zinsbindung.
Wohneigentum für Familien (KfW 300)
Zinsverbilligter Kredit zwischen 170.000 und 270.000 Euro für Familien mit Kindern und Alleinerziehende, die selbstgenutztes klimafreundliches Wohneigentum bauen oder als Erstkauf erwerben. Die Kredithöhe richtet sich nach der Zahl der Kinder und der erreichten Effizienzstufe; besonders klimafreundliche Wohngebäude werden höher gefördert. Die Laufzeit beträgt bis zu 35 Jahre bei bis zu 10 Jahren Zinsbindung. Es gelten Einkommensgrenzen für das zu versteuernde Haushaltseinkommen.
Klimafreundlicher Neubau Nichtwohngebäude (KfW 299)
Förderkredit für den Neubau und Erstkauf klimafreundlicher Nichtwohngebäude in Deutschland. Gefördert werden die Stufen Effizienzgebäude 55 Nichtwohngebäude und die Variante mit QNG-Nachhaltigkeitssiegel. Voraussetzung ist unter anderem, dass das Gebäude die Anforderungen an ein Effizienzgebäude 55 erfuellt und nicht mit Öl oder Gas beheizt wird. Antragsberechtigt sind Unternehmen, öffentliche Einrichtungen und alle anderen Investoren. Zusätzlich förderfähig sind Baubegleitung und Nachhaltigkeitszertifizierung.
Klimafreundlicher Neubau im Niedrigpreissegment (KfW 296)
Besonders zinsguenstiger Kredit von bis zu 100.000 Euro je Wohneinheit für den Neubau und Erstkauf klimafreundlicher und flächeneffizienter Wohngebäude und Eigentumswohnungen. Gefördert wird die Stufe Klimafreundliches Wohngebäude im Niedrigpreissegment, die neben den energetischen Anforderungen auch Obergrenzen für Bau- und Flächenkosten vorsieht. Auch Nebenkosten sind förderfähig. Die Laufzeit beträgt bis zu 35 Jahre bei bis zu 10 Jahren Zinsbindung. Ein Rechtsanspruch auf die Förderung besteht nicht.
Klimafreundlicher Neubau Wohngebäude (KfW 297, 298)
Zinsverbilligter Kredit von bis zu 150.000 Euro je Wohneinheit für den Neubau und den Erstkauf klimafreundlicher Wohngebäude und Eigentumswohnungen in Deutschland. Gefördert werden die Stufen Klimafreundliches Wohngebäude und Klimafreundliches Wohngebäude mit QNG-Siegel, die mindestens den Effizienzhaus-Standard 40 erreichen und nicht mit Öl, Gas oder Biomasse beheizt werden dürfen. Auch Nebenkosten sind förderfähig. Die Laufzeit beträgt bis zu 35 Jahre bei bis zu 10 Jahren Zinsbindung.
Bundesförderung für effiziente Gebäude: Kommunen Zuschuss (KfW 464)
Direkter Zuschuss für Kommunen bei Sanierung und Kauf von Wohn- und Nichtwohngebäuden zu Effizienzgebäuden. Bei Nichtwohngebäuden beträgt der Zuschuss je nach Stufe 10 bis 30 Prozent von maximal 10 Millionen Euro förderfähigen Kosten, also bis zu 3 Millionen Euro; bei Wohngebäuden 10 bis 30 Prozent von maximal 150.000 Euro je Wohneinheit, also bis zu 45.000 Euro je Wohneinheit. Die höchsten Saetze gelten für Effizienzgebäude 40 mit Nachhaltigkeits-Klasse. Für serielle Sanierung gibt es 15 Prozentpunkte extra.
Bundesförderung für effiziente Gebäude: Kommunen Kredit (KfW 264)
Förderkredit für Kommunen zur Sanierung und zum Kauf frisch sanierter Effizienzgebäude. Der Kreditbetrag reicht bis 10 Millionen Euro für Nichtwohngebäude und bis 150.000 Euro je Wohneinheit bei Wohngebäuden. Der Tilgungszuschuss beträgt bis zu 40 Prozent, abhängig von der erreichten Effizienzgebäude-Stufe und den Zusatzboni. Die Laufzeit beträgt bis zu 30 Jahre bei bis zu 10 Jahren Zinsbindung. Die Bedingungen wurden zum 21. Juli 2026 angepasst; bereits zugesagte Anträge bleiben unberuehrt.
Bundesförderung für effiziente Gebäude: Nichtwohngebäude Kredit (KfW 263)
Förderkredit mit Tilgungszuschuss zwischen 5 und 25 Prozent für die Sanierung zum Effizienzgebäude oder den Kauf eines frisch sanierten Nichtwohngebäudes. Antragsberechtigt sind Unternehmen, öffentliche Einrichtungen und andere Investoren. Zusätzlich förderfähig sind Baubegleitung und Nachhaltigkeitszertifizierung. Die Laufzeit beträgt bis zu 30 Jahre bei bis zu 10 Jahren Zinsbindung. Die Förderbedingungen wurden zum 21. Juli 2026 an die neue Fassung der Bundesförderung für effiziente Gebäude angepasst.
Bundesförderung für effiziente Gebäude: Wohngebäude Kredit (KfW 261)
Förderkredit von bis zu 150.000 Euro je Wohneinheit für die Komplettsanierung zum Effizienzhaus oder den Kauf einer frisch sanierten Immobilie, kombiniert mit einem Tilgungszuschuss. Der Tilgungszuschuss beträgt je nach Stufe 5 bis 15 Prozent: Effizienzhaus 40 mit Erneuerbare-Energien-Klasse 10 Prozent, mit Nachhaltigkeits-Klasse 15 Prozent, Effizienzhaus 55 EE 5 und NH 10 Prozent, Effizienzhaus 70 NH und 85 NH je 5 Prozent, Effizienzhaus Denkmal EE 5 und NH 10 Prozent. Für Worst Performing Buildings kommen 10 Prozentpunkte hinzu, für serielle Sanierung auf EH 40 oder 55 weitere 15 Prozentpunkte. Insgesamt sind bis zu 40 Prozent Ersparnis möglich.
Einzelmaßnahmen Ergänzungskredit Nichtwohngebäude (KfW 523)
Zinsguenstiger Ergänzungskredit für energetische Einzelmaßnahmen an Nichtwohngebäuden, für die bereits ein Zuschuss der KfW oder ein Bewilligungsbescheid des BAFA vorliegt. Der Kreditbetrag wird zu 100 Prozent ausgezahlt. Ab dem 13. Monat fällt eine Bereitstellungsprovision von 0,15 Prozent pro Monat auf den noch nicht abgerufenen Betrag an. Anders als bei der Zuschussförderung dürfen die Bauarbeiten nach der Zuschusszusage bereits vor Antragstellung des Ergänzungskredits beginnen.
Einzelmaßnahmen Ergänzungskredit Wohngebäude (KfW 358, 359)
Zinsguenstiger Kredit von bis zu 120.000 Euro je Wohneinheit zur Finanzierung von Einzelmaßnahmen, für die bereits ein Zuschuss der KfW oder des BAFA nach der BEG EM zugesagt, aber noch nicht ausgezahlt wurde. Die Zusage darf nicht laenger als zwölf Monate zurückliegen. Der Kredit deckt auch Kosten ab, die über den Förderhöchstbetrag des Zuschusses hinausgehen. Beim Ergänzungskredit Plus (358) gibt es einen zusätzlichen Zinsvorteil für Selbstnutzer mit einem Haushaltsjahreseinkommen bis 90.000 Euro. Die Laufzeit beträgt bis zu 35 Jahre.
Heizungsförderung für Unternehmen Nichtwohngebäude (KfW 522)
Zuschuss von 30 Prozent der förderfähigen Kosten für Unternehmen, Contractoren und andere Investoren, die in bestehenden Nichtwohngebäuden in Deutschland eine neue klimafreundliche Heizung einbauen oder den Anschluss an ein Gebäude- oder Wärmenetz herstellen. Die Förderbedingungen wurden im Zuge der Anpassung der Bundesförderung für effiziente Gebäude zum 21. Juli 2026 geaendert. Anträge, die bis zum 20. Juli 2026 vollständig mit korrekter Bestätigung zum Antrag eingegangen sind, werden noch nach den alten Bedingungen beschieden.
Heizungsförderung für Unternehmen Wohngebäude (KfW 459)
Zuschuss von 30 Prozent der förderfähigen Kosten für Unternehmen, juristische Personen und Contractoren, die in bestehenden Wohngebäuden eine effiziente Heizungsanlage einbauen oder einen Anschluss an ein Gebäude- oder Wärmenetz herstellen. Auch Privatpersonen, die eine Wohnimmobilie als Gesellschaft bürgerlichen Rechts besitzen, stellen ihren Antrag über dieses Produkt. Die Förderbedingungen wurden zum 21. Juli 2026 angepasst. Boni wie Klimageschwindigkeits- und Einkommensbonus stehen dieser Antragstellergruppe nicht zu.
Einkommensbonus und Familienzuschlag der Heizungsförderung
Selbstnutzende Eigentümer erhalten für ihre Hauptwohneinheit einen gestaffelten Einkommensbonus: 40 Prozent bei einem zu versteuernden Haushaltsjahreseinkommen bis 30.000 Euro, 30 Prozent bis 40.000 Euro und 10 Prozent bis 50.000 Euro. Lebt mindestens ein minderjähriges kindergeldberechtigtes Kind im Haushalt, erhöht sich die Bemessungsgrenze einmalig und pauschal um 10.000 Euro. Mit diesem Familienzuschlag gibt es bis 60.000 Euro Einkommen noch 10 Prozent. Der Bonus wurde zum 21. Juli 2026 neu gestaffelt und ersetzt die früheren technologiespezifischen Boni.
Klimageschwindigkeitsbonus der Heizungsförderung
Selbstnutzende Eigentümer erhalten für ihre Hauptwohneinheit einen Bonus von 16 Prozent der förderfähigen Gesamtkosten, wenn sie eine funktionstuechtige Öl-, Kohle-, Gasetagen- oder Nachtspeicherheizung oder eine mindestens 20 Jahre alte Gas- oder Biomasseheizung austauschen und die Altanlage fachgerecht demontiert und entsorgt wird. Der Bonus sinkt erstmals zum 1. Februar 2027 und danach halbjährlich zum 1. Februar und 1. August um jeweils 4 Prozentpunkte. Für Anträge ab dem 1. August 2028 wird kein Klimageschwindigkeitsbonus mehr gewährt.
Heizungsförderung für Privatpersonen Wohngebäude (KfW 458)
Zuschuss für den Einbau klimafreundlicher Heizungen: Solarthermie, Biomasseheizungen, elektrische Wärmepumpen, Brennstoffzellen, wasserstofffähige Heizungen, innovative Heiztechnik sowie der Anschluss an ein Gebäude- oder Wärmenetz. Die Grundförderung beträgt 30 Prozent. Dazu kommt bis zum 31. Januar 2027 ein Klimageschwindigkeitsbonus von 16 Prozent und ein einkommensabhängiger Bonus von 10 bis 40 Prozent. Förderfähig sind Kosten bis 28.000 Euro für die erste Wohneinheit, 15.000 Euro für die zweite bis sechste und 8.000 Euro ab der siebten. Für selbstnutzende Eigentümer ist der Gesamtfördersatz auf 70 Prozent gedeckelt.
BEG Emissionsminderungszuschlag für Biomasseheizungen
Bei der Errichtung oder Erweiterung von Heizungsanlagen mit Biomasse gibt es einen pauschalen Zuschlag von 2.500 Euro, wenn die Anlage nachweislich den Emissionsgrenzwert für Staub von 2,5 Milligramm je Kubikmeter einhaelt, bezogen auf 13 Prozent Sauerstoff im Abgas im Normzustand. Der Zuschlag wird unabhängig von der Höchstgrenze der förderfähigen Ausgaben gewährt und kommt damit zusätzlich zur Grundförderung und den Boni der Heizungsförderung. Grundlage ist das BEG-Infoblatt zu den förderfähigen Maßnahmen und Leistungen in der Fassung 10.1 vom Juli 2026.
BEG iSFP-Bonus für den individuellen Sanierungsfahrplan
Wer einen im Programm Energieberatung für Wohngebäude geförderten individuellen Sanierungsfahrplan vorlegt, erhält auf Einzelmaßnahmen der BEG EM 5 Prozentpunkte zusätzliche Förderung und verdoppelte Höchstgrenzen der förderfähigen Ausgaben. Der Bonus wird erst ab einem Mindestinvestitionsvolumen von 30.000 Euro bei Gebäuden mit einer Wohneinheit gewährt; bei mehreren Wohneinheiten steigt die Schwelle auf die jeweiligen Höchstgrenzen ohne iSFP-Erhöhung. Der Bonus fällt nur auf den Betrag an, der das Mindestinvestitionsvolumen übersteigt, und wird nicht über mehrere Anträge summiert.
BEG Einzelmaßnahmen: Sanierung Nichtwohngebäude
Die BEG Einzelmaßnahmen fördert auch Bestands-Nichtwohngebäude in denselben fuenf Bausteinen wie bei Wohngebäuden: Gebäudehuelle, Anlagentechnik ausser Heizung, Gebäudenetze und Anlagen zur Wärmeerzeugung, Heizungsoptimierung sowie Fachplanung und Baubegleitung. Der Bauantrag muss mindestens fuenf Jahre zurückliegen. Bei der Heizungsoptimierung ist die Förderung auf Gebäude mit höchstens 1.000 Quadratmetern beheizter Fläche begrenzt. Die förderfähigen Ausgaben werden bei Nichtwohngebäuden nach Quadratmeter Nettogrundfläche bemessen.
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- BundeslandFörderung in BayernProgramme, Stellen und die LfA Förderbank Bayern.
- BundeslandFörderung in Baden-WürttembergProgramme, Stellen und die L-Bank, Staatsbank für Baden-Württemberg.
- BundeslandFörderung in NiedersachsenProgramme, Stellen und die NBank, Investitions- und Förderbank Niedersachsen.
Eine Liste ist nett, aber sie weiß nichts über dich. Der Check sortiert dieselben Programme nach dem, was du wirklich vorhast.