Antragio

Förderprogramme in Schleswig-Holstein

Was du in Schleswig-Holstein beantragen kannst, inklusive der bundesweiten Programme, die dort auch gelten.

2.132 Programme gefunden

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EUZuschuss

ERC Starting Grant

Der ERC Starting Grant fördert Nachwuchswissenschaftlerinnen und Nachwuchswissenschaftler beim Aufbau einer eigenen Arbeitsgruppe. Die Grundförderung beträgt bis zu 1,5 Millionen Euro für fuenf Jahre, in begründeten Faellen kommt bis zu 1 Million Euro hinzu, bei einem Umzug aus einem nicht assoziierten Drittstaat bis zu 2 Millionen Euro. Bewerben können sich Forschende mit null bis zehn Jahren Erfahrung nach der Promotion, unabhängig von der Staatsangehoerigkeit. Einziges Bewertungskriterium ist die wissenschaftliche Exzellenz, das Thema ist frei wählbar.

bis 100 Prozent, maximal 1,5 Mio. Euro
EU-weit
Europäischer Forschungsrat (ERC)
EUZuschuss

Horizont Europa (Rahmenprogramm für Forschung und Innovation)

Horizont Europa ist das Forschungs- und Innovationsrahmenprogramm der EU für 2021 bis 2027 mit einem Volumen von rund 93,5 Milliarden Euro. Es ist in drei Säulen gegliedert: Wissenschaftsexzellenz mit ERC, Marie-Sklodowska-Curie-Maßnahmen und Forschungsinfrastrukturen, globale Herausforderungen mit sechs thematischen Clustern sowie innovatives Europa mit dem Europäischen Innovationsrat und dem EIT. Antragsberechtigt sind Rechtspersonen aus EU-Mitgliedstaaten und assoziierten Ländern, in der Regel im Verbund. Der Zugang läuft ausschließlich über das Funding-and-Tenders-Portal der Kommission.

Höhe je nach Vorhaben
EU-weit
Europäische Kommission
BundBeratung

Kommunale Wärmeplanung nach dem Wärmeplanungsgesetz

Das Gesetz für die Wärmeplanung und zur Dekarbonisierung der Wärmenetze verpflichtet Kommunen, die Wärmeversorgung bis spätestens 2045 auf erneuerbare Energien umzustellen und dafuer einen kommunalen Wärmeplan zu erstellen. Der Prozess gliedert sich in Vorbereitung, Bestandsanalyse, Potenzialanalyse, Zielszenario und Umsetzungsstrategie und wird von einem regelmäßigen Monitoring begleitet. Je nach Größe und Lage stehen die verkuerzte Wärmeplanung, die kleine Wärmeplanung und das vereinfachte Verfahren offen. Das vom Bund finanzierte Kompetenzzentrum Kommunale Wärmewende bietet Kommunen dazu Leitfaeden, Musterdokumente und Beratung.

Höhe je nach Vorhaben
bundesweit
Kompetenzzentrum Kommunale Wärmewende (KWW) der dena im Auftrag des BMWE
BundZuschuss

Bundesförderung Industrie und Klimaschutz Modul 1: Dekarbonisierung der Industrie

Mit der Bundesförderung Industrie und Klimaschutz unterstützt das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie klimafreundliche Investitions- sowie Forschungs-, Entwicklungs- und Innovationsvorhaben in der Industrie. Modul 1 fördert in drei Teilmodulen Dekarbonisierungsvorhaben, die Treibhausgasemissionen im Industriesektor möglichst weitgehend und dauerhaft senken. Projektträger ist das Kompetenzzentrum Klimaschutz in energieintensiven Industrien. Ziel der Richtlinie ist es, bis 2045 insgesamt 40 Millionen Tonnen CO2-Aequivalente einzusparen. Modul 2 zu CCU und CCS wird vom Projektträger Juelich betreut.

Höhe je nach Vorhaben
bundesweit
Kompetenzzentrum Klimaschutz in energieintensiven Industrien (KEI) im Auftrag des BMWE
BundSonstiges

Klimaschutzverträge, CO2-Differenzverträge für die Industrie

Mit CO2-Differenzverträgen, auch Klimaschutzverträge genannt, unterstützt der Bund energieintensive Industrieunternehmen dabei, CO2-arme Produktionsanlagen zu errichten und zu betreiben, die sich sonst noch nicht rechnen wuerden. Die Bundesregierung gleicht über die Vertragslaufzeit die Differenz zwischen den Kosten der klimafreundlichen Produktion und der konventionellen Referenz aus und schafft damit Planungssicherheit. Die Vergabe erfolgt in Gebotsrunden; nach der ersten Runde 2024 läuft aktuell die Gebotsrunde 2026 mit vorbereitendem Verfahren und anschließendem Gebotsverfahren.

Höhe je nach Vorhaben
bundesweit
Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE)
BundSteuervorteil

Steuerermäßigung für energetische Maßnahmen nach Paragraf 35c EStG

Wer sein selbstgenutztes Wohngebäude energetisch saniert, kann die Aufwendungen über drei Jahre von der Einkommensteuer absetzen: 7 Prozent im Jahr des Abschlusses und im Folgejahr, jeweils höchstens 14.000 Euro, sowie 6 Prozent im übernächsten Jahr, höchstens 12.000 Euro. Je begünstigtem Objekt beträgt der Höchstbetrag der Steuerermäßigung 40.000 Euro. Begünstigt sind Wärmedämmung von Waenden, Dachflächen und Geschossdecken, Erneuerung von Fenstern und Außentüren, Lüftungsanlagen, Heizungserneuerung, digitale Systeme zur Betriebsoptimierung und die Optimierung bestehender Heizungen. Kosten für Energieberater sind zu 50 Prozent abziehbar.

bis 20 Prozent, maximal 40.000 Euro je Jahr
bundesweit
Finanzaemter der Länder
BundSonstiges

Mieterstromzuschlag nach EEG

Wer Hausbewohner direkt mit Solarstrom vom eigenen Dach beliefert, kann zusätzlich zur Einspeisevergütung den Mieterstromzuschlag nach Paragraf 48a EEG erhalten. Bei Inbetriebnahme zwischen dem 1. August 2026 und dem 31. Januar 2027 beträgt der Zuschlag 2,51 Cent je Kilowattstunde bis 10 Kilowatt installierter Leistung, 2,33 Cent bis 40 Kilowatt und 1,57 Cent bis 1.000 Kilowatt. Der Zuschlag wird vom Netzbetreiber ausgezahlt und gilt nur für den tatsaechlich direkt an die Bewohner gelieferten Strom, nicht für eingespeisten Überschuss.

Höhe je nach Vorhaben
bundesweit
Bundesnetzagentur und Stromnetzbetreiber
BundSonstiges

EEG-Einspeisevergütung für Solaranlagen bis 100 kW

Betreiber von Solaranlagen bis 100 Kilowatt installierter Leistung erhalten eine gesetzlich festgelegte Einspeisevergütung je Kilowattstunde. Bei Inbetriebnahme zwischen dem 1. August 2026 und dem 31. Januar 2027 gelten für Anlagen auf Gebäuden oder Laermschutzwaenden in der Überschusseinspeisung 7,70 Cent je Kilowattstunde bis 10 Kilowatt, 6,66 Cent bis 40 Kilowatt und 5,44 Cent bis 100 Kilowatt. In der Volleinspeisung sind es 12,22 Cent bis 10 Kilowatt und 10,24 Cent bis 40 sowie bis 100 Kilowatt. Sonstige Anlagen erhalten 6,19 Cent. Die Saetze sinken halbjährlich.

Höhe je nach Vorhaben
bundesweit
Bundesnetzagentur und Stromnetzbetreiber
BundZuschuss

KWKG-Zuschlag für Wärme- und Kältespeicher

KWK-Anlagen mit einem Wärme- oder Kältespeicher können flexibler betrieben werden und die volatile Stromerzeugung aus erneuerbaren Energien ausgleichen. Die Förderung nach dem Kraft-Wärme-Kopplungsgesetz soll Investitionen in Speichertechnologien anreizen. Voraussetzung für den Zuschlag ist die Zulassung des Speichers durch das BAFA. Seit der KWKG-Novelle vom 18. Dezember 2025 ist die elektronische Antragstellung über das DKWKG-Antragsportal für alle Zulassungs- und Vorbescheidverfahren sowie für Melde- und Berichtspflichten gesetzlich vorgeschrieben.

Höhe je nach Vorhaben
bundesweit
Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA)
BundZuschuss

KWKG-Zuschlag für Wärme- und Kältenetze

Mit der Förderung von Wärme- und Kältenetzen nach dem Kraft-Wärme-Kopplungsgesetz sollen neue Wärmesenken gezielt erschlossen und ein Beitrag zur Erhöhung der KWK-Stromerzeugung in Deutschland geleistet werden. Der Zuschlag setzt eine Zulassung des Netzes durch das BAFA voraus. Die Antragstellung erfolgt seit der KWKG-Novelle vom 18. Dezember 2025 verpflichtend elektronisch über das DKWKG-Antragsportal ELAN-K2; eine Einreichung per Post oder E-Mail ist nicht mehr möglich und wirkt nicht fristwahrend.

Höhe je nach Vorhaben
bundesweit
Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA)
BundZuschuss

KWK-Zuschlag für Kraft-Wärme-Kopplungsanlagen nach KWKG

Betreiber hocheffizienter neuer, modernisierter oder nachgeruesteter KWK-Anlagen erhalten nach dem Kraft-Wärme-Kopplungsgesetz zeitlich befristete Zuschlagszahlungen auf den erzeugten Strom. Voraussetzung ist die Zulassung der Anlage durch das BAFA; ausgezahlt wird der Zuschlag vom zuständigen Stromnetzbetreiber. Grundsaetzlich besteht der Anspruch nur für den in das Netz der allgemeinen Versorgung eingespeisten KWK-Strom. Seit der KWKG-Novelle vom 18. Dezember 2025, in Kraft seit dem 23. Dezember 2025, ist die elektronische Antragstellung über das DKWKG-Antragsportal gesetzlich vorgeschrieben; Anträge per Post oder E-Mail sind nicht mehr fristwahrend.

Höhe je nach Vorhaben
bundesweit
Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA)
BundZuschuss

Energie- und Ressourceneffizienz in der Wirtschaft Modul 6: Elektrifizierung von Kleinen Unternehmen

Zuschuss von 33 Prozent der förderfähigen Investitionskosten für kleine Unternehmen, die vorhandene Produktionsanlagen mit Erdgas-, Kohle- oder Mineraloelbetrieb durch elektrisch oder mit erneuerbaren Energien betriebene Neuanlagen ersetzen. Förderfähig ist nicht nur der Austausch, sondern auch die Umruestung von Bestandsanlagen auf elektrischen Betrieb. Das Investitionsvolumen muss mindestens 2.000 Euro betragen. Für technisch, wirtschaftlich und administrativ zusammenhaengende Maßnahmen darf über Modul 6 insgesamt maximal ein Zuschuss von 200.000 Euro beantragt werden.

bis 33 Prozent, maximal 200.000 Euro
bundesweit
Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA)
BundZuschuss

Energie- und Ressourceneffizienz in der Wirtschaft Modul 5: Transformationspläne

Gefördert wird die Erstellung von Transformationsplänen, mit denen Unternehmen ihren Weg zur Treibhausgasneutralität planen und umsetzen. Wesentlicher Bestandteil ist ein Katalog konkreter unternehmensspezifischer Maßnahmen, durch deren Umsetzung die Treibhausgasemissionen deutlich sinken. Anders als bei den Modulen 1 bis 4 und 6 läuft die Antragstellung nicht über das BAFA, sondern über den Projektträger des Förderwettbewerbs, die VDI/VDE Innovation + Technik GmbH. Rechtsgrundlage ist die Richtlinie für die Bundesförderung für Energie- und Ressourceneffizienz in der Wirtschaft vom 25. Januar 2024.

Höhe je nach Vorhaben
bundesweit
VDI/VDE Innovation + Technik GmbH im Auftrag des BMWE
BundZuschuss

Energie- und Ressourceneffizienz in der Wirtschaft Modul 4: Premiumförderung mit Dekarbonisierungsbonus

Weitgehend technologieoffene Förderung für Maßnahmen zur Steigerung der Energie- und Ressourceneffizienz industrieller und gewerblicher Prozesse. Kleine Unternehmen erhalten bis zu 45 Prozent, mittlere Unternehmen bis zu 35 Prozent und Unternehmen ohne KMU-Status bis zu 25 Prozent der förderfähigen Investitionskosten. Für ausgewählte Maßnahmen in den Bereichen Abwärmenutzung, Elektrifizierung sowie Wasserstofferzeugung und -nutzung kommt ein Dekarbonisierungsbonus von bis zu 10 Prozentpunkten hinzu. Eine Förderung ist nur möglich, wenn ein Einsparkonzept Treibhausgaseinsparungen in bestimmter Höhe nachweist.

bis 45 Prozent, maximal 20 Mio. Euro
bundesweit
Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA)
BundZuschuss

Energie- und Ressourceneffizienz in der Wirtschaft Modul 4: Basisförderung

Pauschale Förderung für den Austausch ineffizienter Bestandsanlagen bestimmter Anlagenkategorien, ohne dass ein umfangreiches Einsparkonzept erstellt werden muss. Kleine Unternehmen erhalten 15 Prozent, mittlere Unternehmen 10 Prozent der förderfähigen Investitionskosten. Unternehmen ohne KMU-Status sind nicht antragsberechtigt. Das Investitionsvolumen muss mindestens 10.000 Euro je Maßnahme betragen. Für die Antragstellung ist der Nachweis erforderlich, dass der Endenergiebedarf durch den Anlagenaustausch um mindestens 15 Prozent sinkt.

bis 15 Prozent, maximal 20 Mio. Euro
bundesweit
Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA)
BundZuschuss

Energie- und Ressourceneffizienz in der Wirtschaft Modul 3: MSR, Sensorik und Energiemanagement-Software

Zuschuss für Software und Hardware im Zusammenhang mit der Einrichtung oder Anwendung eines Energie- oder Umweltmanagementsystems, einschließlich Mess-, Steuer- und Regelungstechnik sowie Sensorik. Kleine Unternehmen erhalten 45 Prozent, mittlere Unternehmen 35 Prozent und Unternehmen ohne KMU-Status 25 Prozent der förderfähigen Investitionskosten. Die förderfähige Energiemanagement-Software muss auf der vom BAFA geführten Liste stehen. Der Zuschuss ist für technisch, wirtschaftlich und administrativ zusammenhaengende Maßnahmen auf 20 Millionen Euro begrenzt.

bis 45 Prozent, maximal 20 Mio. Euro
bundesweit
Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA)
BundZuschuss

Energie- und Ressourceneffizienz in der Wirtschaft Modul 2: Prozesswärme aus erneuerbaren Energien

Zuschuss für Erwerb und Installation von Solarkollektoranlagen, Wärmepumpen, Geothermie-Anlagen, Anlagen zur Biomassefeuerung und KWK-Anlagen auf Basis fester pflanzlicher Biomasse, Sonnenstrahlung oder Geothermie. Kleine Unternehmen erhalten 60 Prozent, mittlere Unternehmen 50 Prozent und Unternehmen ohne KMU-Status 40 Prozent der förderfähigen Investitionskosten. Für Biomassefeuerungsanlagen gelten reduzierte Fördersaetze. Die mit den Anlagen bereitgestellte Wärme muss zu über 50 Prozent für Prozesse verwendet werden. Der Zuschuss ist auf 20 Millionen Euro für zusammenhaengende Maßnahmen begrenzt.

bis 60 Prozent, maximal 20 Mio. Euro
bundesweit
Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA)
BundZuschuss

Energie- und Ressourceneffizienz in der Wirtschaft Modul 1: Querschnittstechnologien

Zuschuss für den Erwerb und die Installation hocheffizienter elektrischer Motoren, Pumpen, Ventilatoren und Drucklufterzeuger, für Wärmedämmmaßnahmen an Bestandsanlagen, für Frequenzumrichter zur Nachruestung und für Wärmeübertrager zur Abwärmenutzung. Kleine Unternehmen erhalten 25 Prozent, mittlere Unternehmen 20 Prozent der förderfähigen Investitionskosten. Antragsberechtigt sind ausschließlich kleine und mittlere Unternehmen. Das Investitionsvolumen muss mindestens 2.000 Euro je Maßnahme betragen, der Zuschuss ist auf 200.000 Euro für zusammenhaengende Maßnahmen begrenzt.

bis 25 Prozent, maximal 200.000 Euro
bundesweit
Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA)
BundZuschuss

Bundesförderung effiziente Wärmenetze Modul 4: Betriebskostenförderung

Betriebskostenförderung für die Erzeugung erneuerbarer Wärmemengen aus Solarthermie- und PVT-Anlagen sowie aus strombetriebenen Wärmepumpen, die in Wärmenetze einspeisen. Die Förderung wird sowohl in neuen als auch in zu transformierenden Wärmenetzen gewährt und in Cent je Kilowattstunde bemessen; bei Wärmepumpen fällt der Betrag je Kilowattstunde bei niedrigerem SCOP höher aus. Voraussetzung ist, dass die Anlage zuvor über einen bewilligten Antrag in Modul 2 oder Modul 3 der Bundesförderung effiziente Wärmenetze gefördert wurde.

Höhe je nach Vorhaben
bundesweit
Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA)
BundZuschuss

Bundesförderung effiziente Wärmenetze Modul 3: Einzelmaßnahmen

Zuschuss von 40 Prozent der förderfähigen Ausgaben für Einzelmaßnahmen in Bestandswärmenetzen: Solarthermieanlagen, Wärmepumpen, Biomassekessel, Wärmespeicher, Rohrleitungen zum Anschluss erneuerbarer Erzeuger und zur Integration von Abwärme sowie Wärmeuebergabestationen. Die Maßnahmen müssen sich auf Wärmenetzsysteme mit mehr als 16 Gebäuden oder mehr als 100 Wohneinheiten beziehen. Ohne vorliegenden Transformationsplan ist eine Einzelmaßnahme nicht förderfähig. Die maximale Fördersumme beträgt 100 Millionen Euro pro Antrag und ist auf die Wirtschaftlichkeitsluecke begrenzt.

bis 40 Prozent, maximal 100 Mio. Euro
bundesweit
Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA)
BundZuschuss

Bundesförderung effiziente Wärmenetze Modul 2: Systemische Förderung

Investitionszuschuss von 40 Prozent der förderfähigen Ausgaben für den Neubau von Wärmenetzen mit mindestens 75 Prozent erneuerbaren Energien und Abwärme sowie für die Transformation von Bestandsnetzen zu treibhausgasneutralen Wärmenetzen. Gefördert werden Erzeugungsanlagen, Wärmeverteilung, Übergabe, Effizienz- und Digitalisierungsmaßnahmen sowie Planungen der Leistungsphasen 5 bis 8. Die maximale Fördersumme beträgt 100 Millionen Euro pro Antrag und ist auf die nachgewiesene Wirtschaftlichkeitsluecke begrenzt. Voraussetzung ist eine Machbarkeitsstudie beim Neubau oder ein Transformationsplan beim Bestandsnetz.

bis 40 Prozent, maximal 100 Mio. Euro
bundesweit
Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA)
BundZuschuss

Bundesförderung effiziente Wärmenetze Modul 1: Transformationspläne und Machbarkeitsstudien

Zuschuss von 50 Prozent der förderfähigen Kosten für Machbarkeitsstudien zu neuen Wärmenetzen, für Transformationspläne industrieller Prozesswärmenetze und für Planungsleistungen der HOAI-Leistungsphasen 2 bis 4, maximal 2 Millionen Euro pro Antrag. Die Vorhaben müssen auf die Wärmeversorgung von mehr als 16 Gebäuden oder mehr als 100 Wohneinheiten ausgerichtet sein. Machbarkeitsstudien müssen mindestens 75 Prozent erneuerbare Energien und Abwärme untersuchen. Seit dem 1. April 2026 ist die Förderung von Transformationsplänen für Wärmenetze in Modul 1 nicht mehr möglich.

bis 50 Prozent, maximal 2 Mio. Euro
bundesweit
Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA)
BundBeratung

Energieberatung Nichtwohngebäude Modul 3: Contracting-Orientierungsberatung

Zuschuss von 50 Prozent des förderfähigen Beratungshonorars für eine Contracting-Orientierungsberatung, die auf ein Contracting-Modell mit vertraglicher Einspargarantie zielt. Bei jährlichen Energiekosten bis 300.000 Euro netto beträgt der Zuschuss maximal 3.500 Euro, darueber maximal 5.000 Euro. Die Beratung ermittelt geeignete Gebäude oder Gebäudepools und unterbreitet qualitative Vorschlaege zur Vorbereitung der Umsetzung. Antragsberechtigt sind unter anderem kommunale Gebietskörperschaften, kommunale Zweckverbände, gemeinnützige Organisationen und Religionsgemeinschaften mit Körperschaftsstatus.

bis 50 Prozent, maximal 5.000 Euro je Jahr
bundesweit
Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA)
BundBeratung

Energieberatung Nichtwohngebäude Modul 2: Energieberatung DIN V 18599

Zuschuss von 50 Prozent des förderfähigen Beratungshonorars für eine Energieberatung für Nichtwohngebäude im Bestand und im Neubau, maximal 4.000 Euro. Die Höhe haengt von der beheizten oder gekühlten Nettogrundfläche ab: bis 200 Quadratmeter maximal 850 Euro, zwischen 200 und 500 Quadratmeter maximal 2.500 Euro und über 500 Quadratmeter maximal 4.000 Euro. Die Beratung zeigt, wie durch eine umfassende Sanierung der Standard eines bundesgeförderten Effizienzgebäudes zu erreichen ist. Eine Neubauberatung wird nur gefördert, wenn sie ein bundesgefördertes Effizienzhaus zum Ziel hat.

bis 50 Prozent, maximal 4.000 Euro
bundesweit
Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA)

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