Förderprogramme in Schleswig-Holstein
Was du in Schleswig-Holstein beantragen kannst, inklusive der bundesweiten Programme, die dort auch gelten.
1.822 Programme gefunden
ThemaAlle
- Energie758
- Sanierung477
- Heizung191
- Photovoltaik141
- Dämmung82
- Fenster und Türen36
- Neubau181
- Wohneigentum171
- Mobilität411
- THG-Quote37
- Gründung415
- Digitalisierung350
- Forschung402
- Personal294
- Bildung651
- Familie269
- Natur und Umwelt348
- Landwirtschaft161
- Kultur226
- Sport166
- Soziales529
- Ehrenamt226
- Export77
- Sozialleistung517
- Wohnen und Miete217
- Gesundheit und Pflege241
- Zuwanderung und Integration112
- Sonstiges492
Teilhabe am Arbeitsmarkt (Teilhabechancengesetz)
Arbeitgeber erhalten einen Lohnkostenzuschuss, wenn sie sehr arbeitsmarktferne Langzeitleistungsbeziehende sozialversicherungspflichtig einstellen. In den ersten zwei Jahren beträgt der Zuschuss 100 Prozent auf Grundlage des gesetzlichen Mindestlohns oder eines gezahlten Tariflohns, danach sinkt er jährlich um zehn Prozentpunkte. Gefördert wird bis zu fuenf Jahre. Zusätzlich gibt es eine ganzheitliche beschäftigungsbegleitende Betreuung sowie bis zu 3.000 Euro je Förderfall für notwendige Qualifizierungen.
Zukunftszentren (ESF Plus-Bundesprogramm)
Die Zukunftszentren unterstützen kleine und mittlere Unternehmen, Beschäftigte und Solo-Selbstständige dabei, den digitalen, ökologischen und demografischen Wandel zu gestalten. Angeboten werden kostenfreie Beratung und Qualifizierung. Bundesweit gibt es 14 regionale Zentren, das sächsische Zentrum Zukunft der Arbeitswelt wird zusätzlich vom Freistaat Sachsen kofinanziert.
Übernahme der Weiterbildungskosten nach Paragraf 83 SGB III
Wird eine berufliche Weiterbildung gefördert, übernimmt die Agentur für Arbeit nach Paragraf 83 SGB III die anfallenden Weiterbildungskosten. Dazu gehören Lehrgangskosten und Kosten für die Eignungsfeststellung, Fahrkosten, Kosten für auswärtige Unterbringung und Verpflegung sowie Kosten für die Betreuung von Kindern. Die Leistungen können direkt an den Bildungsträger gezahlt werden. Wird ein Bewilligungsbescheid später aufgehoben, muss der Träger die gezahlten Beträge erstatten.
Stationaere und ambulante Hospizleistungen
Versicherte, die keine Krankenhausbehandlung benoetigen, erhalten nach Paragraf 39a SGB V einen Zuschuss zu stationaerer oder teilstationaerer Versorgung in Hospizen, in denen palliativ-medizinische Behandlung erbracht wird. Die Krankenkasse trägt 95 Prozent der zuschussfähigen Kosten, der taegliche Mindestzuschuss beträgt 9 Prozent der monatlichen Bezugsgröße nach Paragraf 18 Absatz 1 SGB IV. Ambulante Hospizdienste mit qualifizierter ehrenamtlicher Sterbebegleitung werden gesondert gefördert und sind für Betroffene kostenfrei. Kontakt läuft über das Hospiz oder den ambulanten Hospizdienst.
Zuschuss zu stationaeren Hospizleistungen
Wer keiner Krankenhausbehandlung mehr bedarf, aber zu Hause nicht versorgt werden kann, hat Anspruch auf einen Zuschuss zur Versorgung in einem stationaeren Hospiz. Die Krankenkasse trägt 95 Prozent der zuschussfähigen Kosten unter Anrechnung der Leistungen der Pflegeversicherung. Der Zuschuss darf kalendertaeglich neun Prozent der monatlichen Bezugsgröße nicht unterschreiten. Für Kinderhospize gelten gesonderte Vereinbarungen.
Bewaeltigung von Extremwetterfolgen im Wald nach GAK
Zuschuss für die schonende Raeumung von Kalamitätsflächen, Waldschutzmaßnahmen und die Wiederaufforstung nach Sturm, Duerre, Waldbrand und Borkenkaeferbefall. Der Fördersatz beträgt bis zu 80 Prozent der nachgewiesenen Ausgaben, bei Kleinprivatwaldbesitzern mit bis zu 20 Hektar Waldbesitz bis zu 90 Prozent.
Initiative IT-Sicherheit in der Wirtschaft
Die Initiative fördert Projekte, die kleinen und mittleren Unternehmen helfen, ihre IT-Sicherheit zu verbessern, etwa über Transferstellen und Sensibilisierungsprojekte. Antragsberechtigt sind ausschließlich öffentliche oder nicht gewinnorientierte Institutionen wie Hochschulen, Forschungseinrichtungen, Verbände, Kammern und Behörden, nicht die Unternehmen selbst. Gefördert werden bis zu 90 Prozent der zuwendungsfähigen Kosten bei Kostenbasis beziehungsweise bis 100 Prozent bei Ausgabenbasis, Laufzeit bis zu drei Jahre. Alle Ergebnisse müssen öffentlich zugänglich sein. Website, Onlineshop und Onlinemarketing sind kein Fördergegenstand.
Kinderkrankengeld bei Erkrankung des Kindes
Eltern erhalten Krankengeld, wenn sie zur Betreuung ihres erkrankten Kindes der Arbeit fernbleiben müssen. Der Anspruch besteht je Kind für laengstens 10 Arbeitstage im Kalenderjahr, für Alleinerziehende 20 Arbeitstage, insgesamt höchstens 25 beziehungsweise 50 Arbeitstage. Das Kind muss unter zwölf Jahre alt oder behindert und auf Hilfe angewiesen sein. Die Leistung beträgt 90 Prozent des ausgefallenen Nettoarbeitsentgelts, bei beitragspflichtigen Einmalzahlungen im Vorjahr 100 Prozent.
Kinderkrankengeld bei stationaerer Mitaufnahme und bei schwerstkranken Kindern
Wird ein Kind stationaer behandelt und ist die Mitaufnahme eines Elternteils aus medizinischen Gründen notwendig, besteht nach Paragraf 45 Absatz 1a SGB V ein Anspruch auf Kinderkrankengeld ohne Anrechnung auf die Kinderkrankentage. Voraussetzung ist, dass das Kind das zwölfte Lebensjahr noch nicht vollendet hat oder behindert und auf Hilfe angewiesen ist; der Anspruch besteht ausdrücklich nur für einen Elternteil. Für Kinder mit einer weit fortgeschrittenen, progredienten Erkrankung mit begrenzter Lebenserwartung und palliativmedizinischer Behandlung gilt nach Paragraf 45 Absatz 4 SGB V ebenfalls eine Regelung ohne Tagesbegrenzung, mit derselben Altersgrenze und ebenfalls nur für einen Elternteil. Beantragt wird bei der Krankenkasse.
Kinderkrankengeld und Kinderkrankentage
Wer ein krankes Kind unter zwölf Jahren betreuen muss, kann sich freistellen lassen und erhält von der Krankenkasse Kinderkrankengeld in Höhe von 90 Prozent des ausgefallenen Nettoarbeitsentgelts. Im Kalenderjahr 2026 gelten je Elternteil 15 Arbeitstage je Kind und höchstens 35 Arbeitstage insgesamt, für Alleinerziehende 30 beziehungsweise 70 Arbeitstage. Bei Kindern mit Behinderung, die auf Hilfe angewiesen sind, entfällt die Altersgrenze. Bei stationaerer Mitaufnahme im Krankenhaus besteht der Anspruch ohne zahlenmäßige Begrenzung.
Kinderkrankengeld und Kinderkrankentage
Wenn ein Kind krank wird und betreut werden muss, können Eltern sich freistellen lassen und bekommen von der Krankenkasse Kinderkrankengeld in Höhe von 90 Prozent des ausgefallenen Nettoarbeitsentgelts. In den Jahren 2024 bis 2026 stehen 15 Arbeitstage je Elternteil und Kind zur Verfügung, Alleinerziehende haben 30 Arbeitstage. Bei mehreren Kindern liegt die Obergrenze bei 35 Arbeitstagen je Elternteil beziehungsweise 70 Arbeitstagen für Alleinerziehende. Beantragt wird es bei der eigenen Krankenkasse.
Pflegeunterstützungsgeld bei kurzzeitiger Arbeitsverhinderung
Beschäftigte dürfen bis zu zehn Arbeitstage je Kalenderjahr der Arbeit fernbleiben, um in einer akut aufgetretenen Pflegesituation die Versorgung eines nahen Angehoerigen zu organisieren. Für diese Zeit zahlt die Pflegekasse Pflegeunterstützungsgeld als Lohnersatz, wenn der Arbeitgeber das Entgelt nicht fortzahlt. Die Höhe richtet sich nach den Regeln des Kinderkrankengeldes und liegt bei 90 Prozent des ausgefallenen Nettoarbeitsentgelts. Der Antrag ist unverzueglich unter Vorlage einer aerztlichen oder pflegefachlichen Bescheinigung zu stellen.
Projekte im Rahmen der Initiative IT-Sicherheit in der Wirtschaft
Fördert Maßnahmen, die kleinen und mittleren Unternehmen und dem Handwerk helfen, ihre IT-Sicherheit zu verbessern. Gefördert werden die bundesweite Transferstelle Cybersicherheit, Einzel- und Verbundprojekte zur Sensibilisierung und Unterstützung von KMU sowie das Netzwerk der Mittelstand-Digital Zentren und Fokusprojekte zu Digitalisierung und Künstlicher Intelligenz. Zuschüsse bis zu 90 Prozent, auf Ausgabenbasis bis zu 100 Prozent.
UFK-Garantien (Bundesgarantien für ungebundene Finanzkredite)
UFK-Garantien sichern Kredite deutscher Banken an auslaendische Projekte gegen wirtschaftliche und politische Risiken ab. Sie sind Teil der Rohstoffstrategie des Bundes und sollen die Versorgung Deutschlands mit Rohstoffen und Energie sichern, klassisch bei Projekten für Eisenerz, Kupfer, Nickel oder Erdoel. Der Deckungsnehmer trägt einen Selbstbehalt von in der Regel zehn Prozent, gedeckt sind also rund 90 Prozent des Schadens. Antragsberechtigt sind deutsche Kreditinstitute, Niederlassungen auslaendischer Banken in Deutschland sowie unter Bedingungen auslaendische Banken. Entschieden wird im Interministeriellen Ausschuss.
Europäischer Fonds für die Anpassung an die Globalisierung (EGF)
Der EGF unterstützt Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, die durch größere Umstrukturierungen ihren Arbeitsplatz verlieren, mit Unterstützung bei der Arbeitssuche, Berufsberatung, Aus- und Weiterbildung sowie Mentoring und Coaching. Für Entlassene können auch Existenzgründung, Schulungen oder Mobilitätszuschüsse kofinanziert werden. Die EU beteiligt sich mit 60 bis 85 Prozent an den Projektkosten, das Budget beträgt 35 Millionen Euro jährlich für 2026 und 2027.
Waldumbau im Rahmen der naturnahen Waldbewirtschaftung nach GAK
Zuschuss für den Umbau von Reinbeständen und nicht standortgerechten oder nicht klimatoleranten Beständen in stabile Laub- und Mischbestände. Gefördert werden Saat, Pflanzung und Naturverjuengung einschließlich Kulturvorbereitung, Waldrandgestaltung, Zaunbau und Bewaesserung in den ersten fuenf Jahren mit bis zu 75 Prozent, bei ausschließlich standortheimischen Baumarten bis zu 85 Prozent.
Allgemeine Projektförderung der Kulturstiftung des Bundes
Die Kulturstiftung des Bundes fördert spartenuebergreifend innovative Kulturprojekte mit internationaler Ausrichtung oder von gesamtstaatlicher Bedeutung. Antragsberechtigt sind Kultureinrichtungen, Vereine und fest organisierte Gruppen, nicht jedoch einzelne Künstlerinnen und Künstler. Die beantragte Fördersumme muss mindestens 50.000 Euro betragen. Bei Antragstellung müssen mindestens 20 Prozent der Gesamtkosten als gesicherte Eigen- oder Drittmittel nachgewiesen sein.
INQA-Coaching
Kleine und mittlere Unternehmen erhalten 80 Prozent der Kosten für ein Coaching durch autorisierte INQA-Coaches erstattet. Gefördert werden bis zu zwölf Coaching-Tage über einen Zeitraum von bis zu sieben Monaten, etwa zu Fachkräftesicherung, Prozessen und Digitalisierung. Der Weg führt über eine kostenlose Erstberatung bei einer regionalen INQA-Beratungsstelle, die einen INQA-Coaching-Scheck ausstellt. Das Programm wird aus dem Europäischen Sozialfonds Plus und Bundesmitteln finanziert und läuft von 2023 bis 2028.
INQA-Coaching
INQA-Coaching ist das Beratungsprogramm des Bundesarbeitsministeriums für kleine und mittlere Unternehmen, die den digitalen Wandel in ihrer Arbeitsorganisation bewaeltigen wollen. Gefördert wird ein Coaching zu Themen wie verzoegerte Digitalisierung, veraltete Prozesse und Fachkräftesicherung, das Programm übernimmt 80 Prozent der Kosten. Der Einstieg läuft über eine regionale INQA-Beratungsstelle, die den Bedarf prüft und den Beratungsschein ausstellt. Der Schwerpunkt liegt auf Prozessen und Arbeitsgestaltung, nicht auf Website oder Onlinemarketing als Selbstzweck.
INQA-Coaching
INQA-Coaching fördert externe Beratung für kleine und mittlere Unternehmen, die fehlende Fachkräfte, veraltete Prozesse oder eine verzögerte Digitalisierung angehen wollen. Die Coachingkosten werden zu 80 Prozent gefördert. Der Einstieg läuft über eine INQA-Beratungsstelle, die den Beratungsscheck ausstellt, danach wird ein autorisierter INQA-Coach ausgewählt.
INQA-Coaching
Kleine und mittlere Unternehmen erhalten einen INQA-Coaching-Scheck für ein agiles Coaching von maximal zwölf Beratungstagen, gefördert mit 80 Prozent. Im Mittelpunkt stehen der digitale Wandel, Fachkräftesicherung und eine zukunftsfähige Unternehmenskultur. Das Coaching findet direkt im Betrieb statt und bindet die Beschäftigten verpflichtend ein.
Interreg Europe
Interreg Europe ist das interregionale Programm der europäischen territorialen Zusammenarbeit und verfuegt über 394 Millionen Euro aus dem EFRE, knapp 90 Prozent davon für Kooperationsprojekte zwischen Regionen. Zielgruppe sind nationale, regionale und lokale Behörden, die ein regionalpolitisches Instrument verbessern wollen. Öffentliche Stellen erhalten bis zu 80 Prozent der Kosten erstattet, private gemeinnützige Organisationen 70 Prozent, norwegische Partner 50 Prozent. Neben Projekten steht die Policy Learning Platform mit Beratung, Matchmaking und Peer Reviews auch ohne Projektbeteiligung offen.
KfW 458 Heizungsförderung für Privatpersonen, Wohngebäude
Der Zuschuss fördert den Einbau einer Heizung auf Basis erneuerbarer Energien, etwa Wärmepumpe, Solarthermie, Biomasse, Brennstoffzelle oder den Anschluss an ein Wärme- oder Gebäudenetz. Die Grundförderung beträgt 30 Prozent; dazu kommen laut KfW ein Klimageschwindigkeitsbonus von 16 Prozent und ein Einkommensbonus von 10 bis 40 Prozent je nach Haushaltseinkommen. Der Gesamtfördersatz ist auf maximal 80 Prozent der förderfähigen Kosten je Wohneinheit gedeckelt; die Boni gibt es nur für die selbst genutzte Wohneinheit. Die Saetze gelten seit der BEG-Anpassung vom 21. Juli 2026: Der Klimageschwindigkeitsbonus sinkt erstmals zum 1. Februar 2027 und entfällt für Anträge ab dem 1. August 2028, der Höchstbetrag für die erste Wohneinheit sinkt ab 1. Februar 2027 halbjährlich um 750 Euro. Förderfähig sind 28.000 Euro für ein Einfamilienhaus, im Mehrfamilienhaus 28.000 Euro für die erste Wohneinheit, je 15.000 Euro für die zweite bis sechste und je 8.000 Euro ab der siebten. Vor dem Antrag braucht es eine Bestätigung zum Antrag von einem Energieeffizienz-Experten und einen Liefervertrag mit aufschiebender Bedingung.
Natürlicher Klimaschutz in Kommunen (444)
Zuschuss von 50 Prozent der förderfähigen Kosten, bei finanzschwachen Kommunen 80 Prozent, mindestens 15.000 Euro je Antrag. Vier Module: naturnahe Grünflächenpflege inklusive Geräten und Schulungen, Baumpflanzungen und Baumkonzepte, Naturoasen wie Pikoparks, Naturerfahrungsräume und Renaturierung kleiner Gewässer sowie Entsiegelung und Wiederherstellung natürlicher Bodenfunktionen.
Weiter im Verzeichnis
- ThemaFörderung für die neue HeizungWer eine alte Heizung ersetzt, kann dafür öffentliche Zuschüsse und zinsgünstige Kredite bekommen.
- ThemaFörderung für Photovoltaik und SpeicherSolarstrom vom eigenen Dach wird auf mehreren Wegen unterstützt: über die gesetzliche Vergütung für...
- ThemaFörderung für die energetische SanierungBei der Sanierung eines bestehenden Gebäudes gibt es zwei Wege: einzelne Maßnahmen wie Dämmung, Fenster oder...
- ThemaFörderung für WohneigentumWer eine Immobilie kauft oder baut, kann auf mehreren Ebenen Unterstützung bekommen: zinsgünstige Kredite...
- ThemaFörderung für die GründungFür Gründungen gibt es vier Arten von Unterstützung: Zuschüsse zum Lebensunterhalt oder zu Beratungskosten...
- ThemaFörderung für MobilitätRund um Mobilität fördern Bund, Länder und vor allem Kommunen sehr unterschiedliche Dinge: Lastenräder...
- BundeslandFörderung in Nordrhein-WestfalenProgramme, Stellen und die NRW.BANK.
- BundeslandFörderung in BayernProgramme, Stellen und die LfA Förderbank Bayern.
- BundeslandFörderung in Baden-WürttembergProgramme, Stellen und die L-Bank, Staatsbank für Baden-Württemberg.
- BundeslandFörderung in NiedersachsenProgramme, Stellen und die NBank, Investitions- und Förderbank Niedersachsen.
Eine Liste ist nett, aber sie weiß nichts über dich. Der Check sortiert dieselben Programme nach dem, was du wirklich vorhast.