Antragio

Förderprogramme in Rheinland-Pfalz

Was du in Rheinland-Pfalz beantragen kannst, inklusive der bundesweiten Programme, die dort auch gelten.

2.143 Programme gefunden

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BundZuschuss

Heizungsförderung für Privatpersonen – Wohngebäude (KfW 458)

Zuschuss für den Austausch der Heizung gegen Biomasseheizung, Wärmepumpe einschließlich Erdwärmesonde, Solarthermie oder Wärmenetzanschluss. Die Grundförderung beträgt 30 Prozent. Der Klimageschwindigkeitsbonus liegt bei 16 Prozent, sinkt ab dem 1. Februar 2027 halbjährlich um 4 Prozentpunkte und entfällt ab dem 1. August 2028. Der Einkommensbonus beträgt 40 Prozent bis 30.000 Euro zu versteuerndem Haushaltseinkommen, 30 Prozent bis 40.000 Euro und 10 Prozent bis 50.000 Euro. Maximal sind 80 Prozent Förderquote möglich. Förderfähige Höchstkosten: 28.000 Euro für die erste Wohneinheit, 15.000 Euro für die zweite bis sechste, 8.000 Euro ab der siebten.

bis 80 Prozent der Kosten
bundesweit
KfW Bankengruppe im Auftrag des Bundes
BundBeratung

INQA-Coaching

INQA-Coaching ist das Beratungsprogramm des Bundesarbeitsministeriums für kleine und mittlere Unternehmen, die den digitalen Wandel in ihrer Arbeitsorganisation bewaeltigen wollen. Gefördert wird ein Coaching zu Themen wie verzoegerte Digitalisierung, veraltete Prozesse und Fachkräftesicherung, das Programm übernimmt 80 Prozent der Kosten. Der Einstieg läuft über eine regionale INQA-Beratungsstelle, die den Bedarf prüft und den Beratungsschein ausstellt. Der Schwerpunkt liegt auf Prozessen und Arbeitsgestaltung, nicht auf Website oder Onlinemarketing als Selbstzweck.

bis 80 Prozent der Kosten
bundesweit
Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS), Initiative Neue Qualität der Arbeit
EUBeratung

INQA-Coaching

INQA-Coaching fördert externe Beratung für kleine und mittlere Unternehmen, die fehlende Fachkräfte, veraltete Prozesse oder eine verzögerte Digitalisierung angehen wollen. Die Coachingkosten werden zu 80 Prozent gefördert. Der Einstieg läuft über eine INQA-Beratungsstelle, die den Beratungsscheck ausstellt, danach wird ein autorisierter INQA-Coach ausgewählt.

bis 80 Prozent der Kosten
bundesweit
Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS), kofinanziert aus dem ESF Plus
BundBeratung

INQA-Coaching

Kleine und mittlere Unternehmen erhalten einen INQA-Coaching-Scheck für ein agiles Coaching von maximal zwölf Beratungstagen, gefördert mit 80 Prozent. Im Mittelpunkt stehen der digitale Wandel, Fachkräftesicherung und eine zukunftsfähige Unternehmenskultur. Das Coaching findet direkt im Betrieb statt und bindet die Beschäftigten verpflichtend ein.

bis 80 Prozent der Kosten
bundesweit
Bundesministerium für Arbeit und Soziales, kofinanziert aus ESF Plus
BundZuschuss

INQA-Coaching

Kleine und mittlere Unternehmen erhalten 80 Prozent der Kosten für ein Coaching durch autorisierte INQA-Coaches erstattet. Gefördert werden bis zu zwölf Coaching-Tage über einen Zeitraum von bis zu sieben Monaten, etwa zu Fachkräftesicherung, Prozessen und Digitalisierung. Der Weg führt über eine kostenlose Erstberatung bei einer regionalen INQA-Beratungsstelle, die einen INQA-Coaching-Scheck ausstellt. Das Programm wird aus dem Europäischen Sozialfonds Plus und Bundesmitteln finanziert und läuft von 2023 bis 2028.

bis 80 Prozent der Kosten
bundesweit
Bundesministerium für Arbeit und Soziales (Initiative Neue Qualität der Arbeit)
LandZuschuss

InnoTop - Einzelbetriebliches Innovations- und Technologieförderungsprogramm (Programm 358, EFRE 2021-2027)

Zuschüsse aus dem EFRE für Machbarkeitsstudien sowie Forschungs- und Entwicklungsvorhaben von KMU und Small-Mid-Caps in Rheinland-Pfalz. Machbarkeitsstudien werden je nach Unternehmensgröße mit 50 bis 70 Prozent gefördert, industrielle Forschung mit 50 Prozent Basissatz, experimentelle Entwicklung mit 25 Prozent. Mit Aufschlägen sind bis zu 80 Prozent möglich.

bis 80 Prozent der Kosten
Rheinland-Pfalz
Investitions- und Strukturbank Rheinland-Pfalz (ISB)
EUZuschuss

Interreg Europe

Interreg Europe ist das interregionale Programm der europäischen territorialen Zusammenarbeit und verfuegt über 394 Millionen Euro aus dem EFRE, knapp 90 Prozent davon für Kooperationsprojekte zwischen Regionen. Zielgruppe sind nationale, regionale und lokale Behörden, die ein regionalpolitisches Instrument verbessern wollen. Öffentliche Stellen erhalten bis zu 80 Prozent der Kosten erstattet, private gemeinnützige Organisationen 70 Prozent, norwegische Partner 50 Prozent. Neben Projekten steht die Policy Learning Platform mit Beratung, Matchmaking und Peer Reviews auch ohne Projektbeteiligung offen.

bis 80 Prozent der Kosten
EU-weit
Interreg Europe Programme, kofinanziert aus dem EFRE
BundZuschuss

KfW 458 Heizungsförderung für Privatpersonen, Wohngebäude

Der Zuschuss fördert den Einbau einer Heizung auf Basis erneuerbarer Energien, etwa Wärmepumpe, Solarthermie, Biomasse, Brennstoffzelle oder den Anschluss an ein Wärme- oder Gebäudenetz. Die Grundförderung beträgt 30 Prozent; dazu kommen laut KfW ein Klimageschwindigkeitsbonus von 16 Prozent und ein Einkommensbonus von 10 bis 40 Prozent je nach Haushaltseinkommen. Der Gesamtfördersatz ist auf maximal 80 Prozent der förderfähigen Kosten je Wohneinheit gedeckelt; die Boni gibt es nur für die selbst genutzte Wohneinheit. Die Saetze gelten seit der BEG-Anpassung vom 21. Juli 2026: Der Klimageschwindigkeitsbonus sinkt erstmals zum 1. Februar 2027 und entfällt für Anträge ab dem 1. August 2028, der Höchstbetrag für die erste Wohneinheit sinkt ab 1. Februar 2027 halbjährlich um 750 Euro. Förderfähig sind 28.000 Euro für ein Einfamilienhaus, im Mehrfamilienhaus 28.000 Euro für die erste Wohneinheit, je 15.000 Euro für die zweite bis sechste und je 8.000 Euro ab der siebten. Vor dem Antrag braucht es eine Bestätigung zum Antrag von einem Energieeffizienz-Experten und einen Liefervertrag mit aufschiebender Bedingung.

bis 80 Prozent der Kosten
bundesweit
KfW im Auftrag des Bundes
BundZuschuss

Natürlicher Klimaschutz in Kommunen (444)

Zuschuss von 50 Prozent der förderfähigen Kosten, bei finanzschwachen Kommunen 80 Prozent, mindestens 15.000 Euro je Antrag. Vier Module: naturnahe Grünflächenpflege inklusive Geräten und Schulungen, Baumpflanzungen und Baumkonzepte, Naturoasen wie Pikoparks, Naturerfahrungsräume und Renaturierung kleiner Gewässer sowie Entsiegelung und Wiederherstellung natürlicher Bodenfunktionen.

bis 80 Prozent der Kosten
bundesweit
KfW im Auftrag des Bundesumweltministeriums
BundZuschuss

Richtlinie zur Förderung von Investitionen in Umschlaganlagen des Kombinierten Verkehrs (KV-Förderrichtlinie)

Zuschüsse für Neubau, Ausbau und Ersatz von Umschlaganlagen des Kombinierten Verkehrs (Terminals). Gefördert werden bis zu 80 Prozent der zuwendungsfähigen Investitionsausgaben als nicht rückzahlbarer Zuschuss. Die Summe der zuwendungsfähigen Investitionsausgaben muss mindestens 100.000 Euro pro Förderantrag betragen. Anlagen mit Schiene/Straße bewilligt das EBA, Anlagen mit Wasserstraßenanbindung die GDWS.

bis 80 Prozent der Kosten
bundesweit
Bundesministerium für Verkehr (BMV), Bewilligung durch das Eisenbahn-Bundesamt (Schiene/Straße) bzw. die Generaldirektion Wasserstraßen und Schifffahrt (Wasserstraße)
BundZuschuss

Zuschuss zur Aus- oder Weiterbildung von Menschen mit Behinderungen (Paragraf 73 SGB III)

Betriebe, die Menschen mit Behinderungen aus- oder weiterbilden, erhalten einen Zuschuss zur Ausbildungsvergütung beziehungsweise zum Arbeitsentgelt. Bei Rehabilitandinnen und Rehabilitanden sind bis zu 60 Prozent, bei schwerbehinderten oder gleichgestellten Menschen bis zu 80 Prozent der monatlichen Vergütung möglich, zuzüglich eines pauschalierten Arbeitgeberanteils zur Sozialversicherung. Der Zuschuss wird in der Regel über die gesamte Dauer der Aus- oder Weiterbildung monatlich gezahlt, auch bei außerbetrieblichen Abschnitten oder Verlängerungen.

bis 80 Prozent der Kosten
bundesweit
Bundesagentur für Arbeit, Agenturen für Arbeit und Jobcenter
BundZuschuss

Zuschuss zur Aus- und Weiterbildung von Menschen mit Behinderungen

Betriebe, die Menschen mit Behinderungen ausbilden oder weiterbilden, erhalten einen Zuschuss zur Ausbildungsvergütung oder zum Arbeitsentgelt. Bei Rehabilitandinnen und Rehabilitanden sind bis zu 60 Prozent der monatlichen Vergütung möglich, bei schwerbehinderten und gleichgestellten Menschen bis zu 80 Prozent. Zusätzlich wird ein pauschalierter Arbeitgeberanteil am Gesamtsozialversicherungsbeitrag berücksichtigt. Der Zuschuss läuft über die gesamte Dauer der Aus- oder Weiterbildung einschließlich notwendiger Verlaengerungen. Der Antrag muss vor Abschluss des Aus- oder Weiterbildungsvertrags gestellt werden.

bis 80 Prozent der Kosten
bundesweit
Bundesagentur für Arbeit
BundSteuervorteil

Arithmetisch-degressive Abschreibung für betriebliche Elektrofahrzeuge

Nach Paragraf 7 Absatz 2a EStG können neu angeschaffte rein elektrische Fahrzeuge im Betriebsvermögen stark beschleunigt abgeschrieben werden. Im Jahr der Anschaffung sind 75 Prozent der Anschaffungskosten absetzbar, im ersten Folgejahr zehn Prozent, im zweiten und dritten Folgejahr jeweils fuenf Prozent, im vierten Folgejahr drei Prozent und im fuenften Folgejahr zwei Prozent. Die Regelung gilt für Fahrzeuge, die nach dem 30. Juni 2025 und vor dem 1. Januar 2028 angeschafft wurden. Sie kann nur angewendet werden, wenn für dasselbe Wirtschaftsgut keine Sonderabschreibungen in Anspruch genommen wurden.

bis 75 Prozent der Kosten
bundesweit
Bundesministerium der Finanzen
BundSteuervorteil

Beschleunigte Abschreibung für betriebliche Elektrofahrzeuge (Paragraf 7 Absatz 2a EStG)

Elektrofahrzeuge im Anlagevermögen, die nach dem 30. Juni 2025 und vor dem 1. Januar 2028 angeschafft wurden, können im Anschaffungsjahr mit 75 Prozent der Anschaffungskosten abgeschrieben werden. Danach folgen 10 Prozent, zweimal 5 Prozent, 3 Prozent und 2 Prozent. Das verschiebt den Steuervorteil massiv in das erste Jahr.

bis 75 Prozent der Kosten
bundesweit
Bundesministerium der Finanzen, Finanzämter
BundZuschuss

Budget für Arbeit

Menschen mit Behinderungen, die Anspruch auf einen Werkstattplatz im Arbeitsbereich haben, können stattdessen ein sozialversicherungspflichtiges Arbeitsverhältnis auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt aufnehmen. Der Arbeitgeber erhält dafuer einen dauerhaften Lohnkostenzuschuss von bis zu 75 Prozent des regelmäßig gezahlten Arbeitsentgelts. Zusätzlich werden die Kosten für die behinderungsbedingt erforderliche Anleitung und Begleitung am Arbeitsplatz übernommen. Dauer und Umfang richten sich nach dem Einzelfall.

bis 75 Prozent der Kosten
bundesweit
Träger der Eingliederungshilfe, Deutsche Rentenversicherung, Bundesagentur für Arbeit
BundZuschuss

Budget für Arbeit

Das Budget für Arbeit ermöglicht Menschen mit Behinderungen, die Anspruch auf einen Platz in einer Werkstatt haetten, den Wechsel auf einen sozialversicherungspflichtigen Arbeitsplatz im allgemeinen Arbeitsmarkt. Der Arbeitgeber erhält einen Lohnkostenzuschuss von bis zu 75 Prozent des regelmäßig gezahlten Arbeitsentgelts zum Ausgleich der Leistungsminderung. Zusätzlich werden die Aufwendungen für die wegen der Behinderung erforderliche Anleitung und Begleitung am Arbeitsplatz übernommen. Dauer und Umfang richten sich nach dem Einzelfall. Der Zuschuss ist ausgeschlossen, wenn der Arbeitgeber ein anderes Beschäftigungsverhältnis beendet hat, um den Zuschuss zu erhalten.

bis 75 Prozent der Kosten
bundesweit
Träger der Eingliederungshilfe der Länder
BundZuschuss

Budget für Arbeit (Paragraf 61 SGB IX)

Menschen mit Behinderungen, die Anspruch auf Leistungen im Arbeitsbereich einer Werkstatt haben und ein sozialversicherungspflichtiges Arbeitsverhältnis auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt aufnehmen, erhalten ein Budget für Arbeit. Es umfasst einen Lohnkostenzuschuss an den Arbeitgeber von bis zu 75 Prozent des regelmäßig gezahlten Arbeitsentgelts zum Ausgleich der Leistungsminderung sowie die Aufwendungen für die behinderungsbedingt erforderliche Anleitung und Begleitung am Arbeitsplatz.

bis 75 Prozent der Kosten
bundesweit
Träger der Eingliederungshilfe der Länder und Kommunen
LandZuschuss

Budget für Arbeit (Paragraf 61 SGB IX)

Das Budget für Arbeit ermöglicht Menschen mit Behinderungen den Wechsel aus der Werkstatt in ein sozialversicherungspflichtiges Arbeitsverhältnis auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt. Der Arbeitgeber erhält einen Lohnkostenzuschuss von bis zu 75 Prozent des regelmäßig gezahlten Arbeitsentgelts. Zusätzlich werden die Kosten für die behinderungsbedingt erforderliche Anleitung und Begleitung am Arbeitsplatz übernommen. Antrag beim Träger der Eingliederungshilfe.

bis 75 Prozent der Kosten
bundesweit
Träger der Eingliederungshilfe
BundZuschuss

Bundesförderung von Radschnellwegen

Der Bund fördert Planung und Bau von Radschnellwegen der Länder und Kommunen von 2017 bis 2030. Der Fördersatz liegt bei rund 75 Prozent der Kosten, förderfähig sind Planung, Bau, Knotenpunktumbauten sowie Sicherheitsmaßnahmen einschließlich Beleuchtung. Für 2025 standen über 22 Millionen Euro bereit. Förderfähige Strecken sind in der Regel laenger als zehn Kilometer, mindestens drei Meter breit und auf etwa 2.000 Radfahrten pro Tag ausgelegt.

bis 75 Prozent der Kosten
bundesweit
Bundesministerium für Verkehr, Antragstellung über die Länder
BundZuschuss

Bundesprogramm Biologische Vielfalt

Förderung herausragender Konzepte und innovativer Projektideen zur Umsetzung der Nationalen Strategie zur Biologischen Vielfalt. Fuenf Förderschwerpunkte: Verantwortungsarten, Hotspots der biologischen Vielfalt, Sicherung von Ökosystemleistungen, Stadtnatur und weitere Maßnahmen von repraesentativer Bedeutung. Die Bundesförderung beträgt in der Regel höchstens 75 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben.

bis 75 Prozent der Kosten
bundesweit
BMUKN, Abwicklung durch das Bundesamt für Naturschutz (BfN), Programmbuero beim DLR
BundZuschuss

Bundesprogramm Blaues Band Deutschland

Das Bundesprogramm Blaues Band Deutschland fördert die Renaturierung von Bundeswasserstraßen und ihren Auen. Gefördert werden die Wiederherstellung von Lebensräumen, die Renaturierung von Ufern und der Rückbau oder Umbau von Infrastruktur im Zusammenhang mit Renaturierungsmaßnahmen. Der Bund übernimmt bis zu 75 Prozent der Gesamtkosten, den Rest müssen die Träger selbst oder über Dritte wie die Bundesländer aufbringen, wobei eingebrachte Flächen angerechnet werden können. Antragsberechtigt sind Kommunen, kommunale Zusammenschlüsse, Zweckverbände, gemeinnützige Vereine und Stiftungen mit Sitz in Deutschland.

bis 75 Prozent der Kosten
bundesweit
Bundesamt für Naturschutz, Bundesministerium für Umwelt und Bundesministerium für Verkehr
BundSteuervorteil

Degressive Abschreibung für betriebliche Elektrofahrzeuge nach Paragraf 7 Absatz 2a EStG

Betrieblich genutzte Elektrofahrzeuge können stark beschleunigt abgeschrieben werden. Für Elektrofahrzeuge im Anlagevermögen, die nach dem 30. Juni 2025 und vor dem 1. Januar 2028 angeschafft werden, sind im Jahr der Anschaffung 75 Prozent der Anschaffungskosten absetzbar, danach 10, 5, 5, 3 und 2 Prozent. Wichtig: Trotz des verbreiteten Namens Sonderabschreibung handelt es sich um eine besondere Absetzung für Abnutzung, nicht um eine Sonderabschreibung. Sie darf gerade dann nicht angewendet werden, wenn für dasselbe Wirtschaftsgut eine Sonderabschreibung in Anspruch genommen wurde, etwa nach Paragraf 7g EStG. Die Regelung ist ein Liquiditätsvorteil und ersetzt für viele Betriebe den weggefallenen Umweltbonus faktisch teilweise.

bis 75 Prozent der Kosten
bundesweit
Bundesministerium der Finanzen, Umsetzung über die Finanzaemter
BundZuschuss

Eingliederung von Langzeitarbeitslosen (Teilhabechancengesetz)

Arbeitgeber, die Langzeitleistungsbeziehende einstellen, erhalten zwei Jahre lang einen Lohnkostenzuschuss: 75 Prozent im ersten und 50 Prozent im zweiten Jahr, berechnet auf tarifliche oder ortsübliche Entgelte. Während der gesamten Förderdauer findet ein beschäftigungsbegleitendes Coaching statt. Voraussetzung ist ein Leistungsbezug von mindestens 21 Monaten innerhalb der letzten 24 Monate. Seit 1. Juli 2026 stellt die Regelung auf den Langzeitleistungsbezug statt auf die Langzeitarbeitslosigkeit ab.

bis 75 Prozent der Kosten
bundesweit
Jobcenter, Bundesministerium für Arbeit und Soziales
BundZuschuss

Eingliederung von Langzeitleistungsbeziehenden (Lohnkostenzuschuss nach Paragraf 16e SGB II)

Arbeitgeber, die eine langzeitleistungsbeziehende Person für mindestens zwei Jahre sozialversicherungspflichtig einstellen, erhalten einen Lohnkostenzuschuss: im ersten Jahr 75 Prozent und im zweiten Jahr 50 Prozent des regelmäßig gezahlten Arbeitsentgelts. Zusätzlich übernimmt das Jobcenter die Kosten einer ganzheitlichen beschäftigungsbegleitenden Betreuung (Coaching) und kann nötige Weiterbildungen finanzieren. Die Förderung gilt für alle Arbeitgeber unabhängig von Branche, Rechtsform und Region, auch für Teilzeitstellen. Der Antrag läuft online über das Jobcenter, bevor der Arbeitsvertrag geschlossen wird.

bis 75 Prozent der Kosten
bundesweit
Jobcenter

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