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Förderprogramme in Nordrhein-Westfalen

Was du in Nordrhein-Westfalen beantragen kannst, inklusive der bundesweiten Programme, die dort auch gelten.

2.315 Programme gefunden

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SonstigeSonstiges

Fahrradmitnahme und Fahrradkarte der Deutschen Bahn

Im Fernverkehr kostet die Fahrradkarte ab 7,99 Euro und setzt eine Stellplatzreservierung voraus. Im Nahverkehr kostet die bundesweite Fahrradtageskarte 7,50 Euro, in Baden-Württemberg das bwFahrrad 6 Euro, in Nordrhein-Westfalen das 24hFahrradTicket 6,30 Euro, in Niedersachsen ab 7 Euro. Zusammengeklappte und verpackte Falträder sowie Kinderräder bis 16 Zoll Raddurchmesser gelten als Handgepaeck und fahren kostenlos mit.

Höhe je nach Vorhaben
bundesweit
Deutsche Bahn AG
SonstigeSonstiges

Kinder fahren kostenlos mit (Deutsche Bahn)

Kinder von 0 bis einschließlich 5 Jahren reisen innerhalb Deutschlands immer kostenfrei. Kinder von 6 bis 14 Jahren fahren im Fernverkehr kostenfrei mit, wenn eine mindestens 15 Jahre alte Person sie begleitet; bis zu vier Kinder können auf einem Ticket mitgenommen werden. Eine Verwandtschaft ist nicht erforderlich. Allein reisende Kinder von 6 bis 14 Jahren erhalten 50 Prozent Rabatt.

Höhe je nach Vorhaben
bundesweit
Deutsche Bahn AG
SonstigeSonstiges

Gruppentickets und Gruppenpreis Deutschlandtarif

Ab sechs Personen gelten Gruppenpreise. Im Fernverkehr beginnt der Super Sparpreis Gruppe bei 8,99 Euro pro Person und der Sparpreis Gruppe bei 9,99 Euro pro Person, ein Frühbucherangebot ab 20 Personen ebenfalls ab 9,99 Euro. Im Nahverkehr spart der Gruppenpreis Deutschlandtarif 50 Prozent auf den Fahrpreis und ist online für bis zu 20 Personen buchbar.

bis 50 Prozent der Kosten
bundesweit
Deutsche Bahn AG
SonstigeSonstiges

Sparpreis der Deutschen Bahn

Rabattiertes Fernverkehrsticket mit mehr Flexibilität als der Super Sparpreis, buchbar ab 21,99 Euro. Der Sparpreis Young für Reisende unter 27 Jahren beginnt bei 16,99 Euro, der Sparpreis Senioren ab 65 Jahren bei 19,99 Euro, der Sparpreis Gruppe ab sechs Personen bei 9,99 Euro pro Person. Inhaber einer BahnCard 25 oder BahnCard 50 erhalten 25 Prozent Rabatt.

Höhe je nach Vorhaben
bundesweit
Deutsche Bahn AG
SonstigeSonstiges

Super Sparpreis der Deutschen Bahn

Guenstigstes Kontingenttarifangebot im Fernverkehr, buchbar ab 6,99 Euro. Für Menschen unter 27 Jahren gibt es den Super Sparpreis Young ab 4,99 Euro, ab 65 Jahren den Super Sparpreis Senioren ab 15,99 Euro, für Gruppen ab sechs Personen den Super Sparpreis Gruppe ab 8,99 Euro pro Person. Mit BahnCard 25 oder BahnCard 50 gibt es 25 Prozent Rabatt. Eine kostenlose Stornierung ist nur innerhalb von drei Stunden nach der Buchung möglich.

Höhe je nach Vorhaben
bundesweit
Deutsche Bahn AG
SonstigeSonstiges

Probe BahnCard

BahnCard mit drei Monaten Laufzeit zum Ausprobieren. Die Probe BahnCard 25 kostet 19,90 Euro in der 2. Klasse und 39,90 Euro in der 1. Klasse, die Probe BahnCard 50 kostet 76,90 beziehungsweise 152 Euro, die Probe BahnCard 100 kostet 1.459 beziehungsweise 2.599 Euro. Die Rabatte entsprechen denen der regulaeren Karten.

Höhe je nach Vorhaben
bundesweit
Deutsche Bahn AG
SonstigeSonstiges

BahnCard 100

Netzkarte für unbegrenzte Fahrten im Netz der Deutschen Bahn. Die Jahreskarte kostet 4.899 Euro in der 2. Klasse und 7.999 Euro in der 1. Klasse. Für Menschen unter 27 Jahren gibt es die My BahnCard 100 für 3.199 beziehungsweise 5.999 Euro. Die Probe BahnCard 100 für drei Monate kostet 1.459 Euro in der 2. Klasse und 2.599 Euro in der 1. Klasse. Zur BahnCard 100 gehoert zusätzlich ein kostenfreies digitales Deutschlandticket für den bundesweiten Nahverkehr.

Höhe je nach Vorhaben
bundesweit
Deutsche Bahn AG
SonstigeSonstiges

BahnCard 50

Rabattkarte mit 50 Prozent Nachlass auf den Flexpreis und 25 Prozent auf Sparpreisangebote im Fernverkehr. Sie kostet 244 Euro in der 2. Klasse und 492 Euro in der 1. Klasse. Unter 27 Jahren kostet die My BahnCard 50 79,90 beziehungsweise 241 Euro. Die Laufzeit beträgt zwölf Monate, die Kuendigungsfrist vier Wochen vor Ablauf.

bis 50 Prozent der Kosten
bundesweit
Deutsche Bahn AG
SonstigeSonstiges

BahnCard 25

Rabattkarte mit 25 Prozent Nachlass auf Flexpreis, Sparpreis und Super Sparpreis im Fernverkehr. Sie kostet 62,90 Euro in der 2. Klasse und 125 Euro in der 1. Klasse. Für Menschen unter 27 Jahren kostet die My BahnCard 25 39,90 beziehungsweise 81,90 Euro, die Jugend BahnCard 25 für 6- bis 18-Jährige regulaer 7,90 Euro. Die Laufzeit beträgt zwölf Monate, die Kuendigungsfrist vier Wochen.

bis 25 Prozent der Kosten
bundesweit
Deutsche Bahn AG
SonstigeSonstiges

Senioren-BahnCard ab 65 Jahren

Ab 65 Jahren gibt es die BahnCard verbilligt. Die Senioren BahnCard 25 kostet 40,90 Euro in der 2. Klasse und 81,90 Euro in der 1. Klasse, die Senioren BahnCard 50 kostet 122 Euro in der 2. Klasse und 241 Euro in der 1. Klasse. Der Rabatt entspricht dem der regulaeren Karten: 25 Prozent auf Flex- und Sparpreise beziehungsweise 50 Prozent auf den Flexpreis und 25 Prozent auf Sparpreise.

Höhe je nach Vorhaben
bundesweit
Deutsche Bahn AG
SonstigeSonstiges

Ermäßigte BahnCard für Menschen mit Behinderung

Menschen mit Behinderung erhalten die BahnCard zum ermäßigten Tarif. Die ermäßigte BahnCard 25 kostet 40,90 Euro in der 2. Klasse und 81,90 Euro in der 1. Klasse, die ermäßigte BahnCard 50 kostet 122 Euro in der 2. Klasse und 241 Euro in der 1. Klasse. Die regulaeren Preise liegen bei 62,90 beziehungsweise 244 Euro in der 2. Klasse. Die Laufzeit beträgt zwölf Monate, die Kuendigungsfrist vier Wochen vor Ablauf.

Höhe je nach Vorhaben
bundesweit
Deutsche Bahn AG
SonstigeSonstiges

DB Jobticket im Fernverkehr

Verbilligte Streckenzeitkarte im Abo für Beschäftigte, deren Arbeitgeber einen Rahmenvertrag mit der Deutschen Bahn hat. Auf den regulaeren Preis der persönlichen Monats- oder Jahreskarte im Abo gibt es 5 Prozent Rabatt. Der Preis richtet sich nach Strecke, Produkt- und Wagenklasse und ist nach oben durch den Preis der BahnCard 100 begrenzt. Der Arbeitgeber kann je nach Rahmenvertrag einmal im Jahr ein Serviceentgelt von höchstens 19,90 Euro erheben.

bis 5 Prozent der Kosten
bundesweit
Deutsche Bahn AG
BundSteuervorteil

Entfernungspauschale für den Weg zur Arbeit

Für jeden Arbeitstag, an dem die erste Tätigkeitsstätte aufgesucht wird, können 0,38 Euro je vollem Entfernungskilometer als Werbungskosten abgezogen werden. Der Höchstbetrag liegt bei 4.500 Euro im Kalenderjahr. Wer einen eigenen oder zur Nutzung überlassenen Kraftwagen benutzt, kann auch mehr als 4.500 Euro ansetzen. Bei öffentlichen Verkehrsmitteln können die tatsaechlichen Aufwendungen angesetzt werden, soweit sie die Entfernungspauschale des Jahres übersteigen.

bis 4.500 Euro
bundesweit
Bund, Finanzverwaltung
BundSteuervorteil

Pauschalversteuerung von Jobticket und Fahrtkostenzuschuss (Paragraf 40 Absatz 2 EStG)

Kann oder soll die Steuerfreiheit nicht genutzt werden, darf der Arbeitgeber die Lohnsteuer pauschal erheben. Für unentgeltliche oder verbilligte Beförderung und für Fahrtkostenzuschüsse zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte gilt ein Pauschsteuersatz von 15 Prozent, soweit der als Werbungskosten abziehbare Betrag nicht überschritten wird. Alternativ kann anstelle der Steuerfreiheit ein einheitlicher Satz von 25 Prozent auf alle Bezüge eines Kalenderjahres angewandt werden. Bei der 25-Prozent-Variante entfällt die Kuerzung der Entfernungspauschale, und die Leistung muss nicht zusätzlich zum Arbeitslohn erbracht werden.

bis 25 Prozent der Kosten
bundesweit
Bund, Finanzverwaltung
BundSteuervorteil

Steuerfreier Arbeitgeberzuschuss zum Jobticket (Paragraf 3 Nummer 15 EStG)

Zuschüsse des Arbeitgebers zu Fahrten mit öffentlichen Verkehrsmitteln im Linienverkehr zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte sind steuerfrei, ebenso die unentgeltliche oder verbilligte Nutzung solcher Verkehrsmittel. Der Gesetzestext verlangt ausdrücklich, dass die Leistung zusätzlich zum ohnehin geschuldeten Arbeitslohn erbracht wird. Luftverkehr ist ausgenommen. Die steuerfreien Beträge mindern die beim Arbeitnehmer abziehbare Entfernungspauschale.

Höhe je nach Vorhaben
bundesweit
Bund, Finanzverwaltung
BundZuschuss

E-Auto-Förderung 2026 des Bundes

Seit dem 1. Januar 2026 gibt es wieder eine Kaufprämie des Bundes für Elektrofahrzeuge, diesmal einkommensabhängig und beschränkt auf Privatpersonen. Gefördert werden Kauf oder Leasing eines Neufahrzeugs der EU-Fahrzeugklasse M1, das seit dem 1. Januar 2026 erstmals zugelassen wurde; das Antragsportal ist am 20. Mai 2026 freigeschaltet worden, Anträge sind rückwirkend möglich. Für reine Elektroautos liegt die Basisförderung bei 3.000 Euro und steigt mit sozialer Staffelung und Kinderzuschlag auf bis zu 6.000 Euro, für Plug-in-Hybride und Fahrzeuge mit Range Extender von 1.500 auf bis zu 4.500 Euro. Antragsberechtigt sind Haushalte mit einem zu versteuernden Jahreseinkommen bis 80.000 Euro; die Grenze steigt je Kind um 5.000 Euro auf maximal 90.000 Euro bei zwei oder mehr Kindern. Unterhalb von 60.000 Euro Einkommen kommen 1.000 Euro hinzu, unterhalb von 45.000 Euro weitere 1.000 Euro, dazu 500 Euro je Kind für bis zu zwei Kinder. Das Verfahren läuft vollständig digital über die Förderzentrale des Bundes und setzt ein BundID-Konto voraus, eine Bevollmaechtigung Dritter ist möglich; finanziert werden drei Milliarden Euro aus dem Klima- und Transformationsfonds für geschaetzt 800.000 Fahrzeuge bis 2029. Die Prämie ist zusätzlich zur jährlichen THG-Quote nutzbar, weil beide auf unterschiedlichen Rechtsgrundlagen beruhen.

1.500 Euro bis 6.000 Euro
bundesweit
Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA), Antrag über die Förderzentrale des Bundes
BundPrämie

THG-Quote Verpflichtungsjahr 2026 - Rahmenbedingungen und Gebühren

Die Treibhausgasminderungsquote nach § 37a BImSchG verpflichtet Inverkehrbringer von Kraftstoffen, die Emissionen ihrer Produkte um einen gesetzlich festgelegten Prozentsatz zu mindern: 10,6 Prozent im Jahr 2025, 12 Prozent im Jahr 2026 und 17,5 Prozent im Jahr 2027. Weil die Quote steigt, steigt auch die Nachfrage nach anrechenbaren Strommengen aus Elektrofahrzeugen. Die bescheinigte Strommenge wird nach § 5 Absatz 3 der 38. BImSchV mit dem Faktor 3 multipliziert und mit einem Anpassungsfaktor für die Antriebseffizienz von 0,4 für batteriegestützte Elektroantriebe verrechnet; der Faktor 3 gilt ab 2024 und sinkt erst ab 2035 auf 2 und ab 2036 auf 1. Neu ist, dass das Umweltbundesamt für Entscheidungen über gemeldete Strommengen ab dem 17. April 2026 Gebühren zwischen 94,60 Euro und 6.500 Euro nach der Besonderen Gebührenverordnung des BMUKN erhebt; früher waren die Bescheide kostenfrei. Betroffen sind alle Anträge, die ab diesem Datum eingehen, für öffentliche wie für nicht öffentliche Ladepunkte. Das digitale Fachverfahren steht noch nicht bereit, Anträge laufen weiterhin formlos per E-Mail an 38bimschv@uba.de mit den vorgeschriebenen Excel-Vorlagen.

Höhe je nach Vorhaben
bundesweit
Umweltbundesamt, Rechtsgrundlage § 37a BImSchG und 38. BImSchV
BundPrämie

THG-Quote über Quotenhaendler und Pooling - Fixpreis oder Marktpreis

Das Umweltbundesamt bescheinigt nur Strommengen, es zahlt keine Prämien aus. Geld fliesst erst, wenn die bescheinigte Menge an ein quotenverpflichtetes Mineraloelunternehmen geht, und weil diese kaum Verträge mit einzelnen Fahrzeughaltern schließen, buendeln Pooling-Dienstleister viele kleine Mengen zu einem Sammelantrag. Bei einem Fixpreisangebot sagt der Haendler einen festen Betrag je Fahrzeug zu und trägt das Preisrisiko selbst; bei einem Markt- oder Flexpreis richtet sich die Auszahlung nach dem tatsaechlich erzielten Verkaufserloes abzueglich Provision, was mehr bringen kann, aber auch weniger. Konkrete Beträge nennt keine amtliche Quelle, sie ergeben sich allein aus dem Vertrag; die Auszahlung erfolgt nicht sofort nach der Anmeldung, sondern erst nach dem Bescheid des Umweltbundesamtes und nach den Vertragsbedingungen des Anbieters. Zwei Einschränkungen sind wichtig: Ein Zwischenhandel mit UBA-Bescheinigungen ist nicht zulässig, die Menge darf nur direkt an einen Quotenverpflichteten gehen, und nach der Antragstellung kann der Dritte nicht mehr gewechselt werden. Stellt ein Dienstleister als bestimmter Dritter einen Antrag mit weniger als 500 MWh, darf er im selben Verpflichtungsjahr keinen weiteren Antrag mehr stellen.

Höhe je nach Vorhaben
bundesweit
Private Quotenhaendler und Pooling-Dienstleister, Bescheinigung durch das Umweltbundesamt
BundPrämie

THG-Quote für landwirtschaftliche Betriebe

Landwirtschaftliche Betriebe können die THG-Quote für ihre zugelassenen Elektrofahrzeuge nutzen, typischerweise für E-Pkw, E-Transporter der Klasse N1 und elektrische Lkw. Entscheidend ist die Zulassungspflicht: Selbstfahrende Arbeitsmaschinen und Zugmaschinen ohne Zulassungsbescheinigung Teil I sind ausgeschlossen, weil für zulassungsfreie Fahrzeuge bisher kein Schaetzwert bekanntgegeben wurde. Besonders interessant ist die Kombination mit einer eigenen Photovoltaik- oder Windanlage: Wird ein öffentlich zugänglicher Ladepunkt hinter demselben Netzverknuepfungspunkt direkt aus der Anlage versorgt, darf der niedrigere Emissionswert der erneuerbaren Quelle angesetzt werden. Ohne öffentliche Zugänglichkeit bleibt es beim pauschalen Schaetzwert je Fahrzeug. Da die Fahrzeuge im Betriebsvermögen stehen, ist die Prämie Betriebseinnahme und bei Zuordnung zum Unternehmensvermögen umsatzsteuerpflichtig.

Höhe je nach Vorhaben
bundesweit
Umweltbundesamt (Bescheinigung), Auszahlung über Quotenhaendler
BundPrämie

THG-Quote für Vereine und gemeinnützige Organisationen

Vereine, Wohlfahrtsverbände und andere gemeinnützige Träger können für ihre Elektrofahrzeuge dieselben pauschalen Schaetzwerte geltend machen wie Unternehmen, da es für die Berechtigung nicht darauf ankommt, ob das Fahrzeug auf eine natürliche oder juristische Person zugelassen ist. Praktisch relevant ist das vor allem für E-Transporter im Fahrdienst oder in der Essensausgabe, die als Klasse N1 mit 3.000 kWh angesetzt werden. Erforderlich ist je Fahrzeug eine Kopie der Zulassungsbescheinigung Teil I, aus der der Verein als Halter hervorgeht, und die Meldung bis zum 15. November des Verpflichtungsjahres. Die steuerliche Behandlung haengt davon ab, ob das Fahrzeug einem wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb oder dem ideellen Bereich zuzuordnen ist; das sollte vor der Meldung mit der Steuerberatung geklaert werden, weil die veröffentlichte Verwaltungsauffassung nur zwischen Betriebsvermögen und Privatvermögen unterscheidet. Für Anträge ab dem 17. April 2026 erhebt das Umweltbundesamt eine Gebühr von mindestens 94,60 Euro, die bei kleinen Fahrzeugzahlen die Prämie aufzehren kann; wer über einen Pooling-Dienstleister meldet, ist selbst nicht Antragsteller beim UBA.

Höhe je nach Vorhaben
bundesweit
Umweltbundesamt (Bescheinigung), Auszahlung über Quotenhaendler
BundPrämie

THG-Quote für kommunale Fuhrparks und Behörden

Auch Kommunen, Eigenbetriebe und Behörden dürfen mit ihren Elektrofahrzeugen am THG-Quotenhandel teilnehmen und dafuer Pooling-Dienstleister beauftragen; das Umweltbundesamt bestätigt das ausdrücklich. Ob das Fahrzeug auf eine natürliche oder eine juristische Person zugelassen ist, spielt für die Berechtigung keine Rolle. Für kommunale Fuhrparks lohnt sich vor allem die Mischung aus Pkw, Transportern und Spezialfahrzeugen, weil je Fahrzeugklasse unterschiedliche Schaetzwerte gelten: 2.000 kWh allgemein, 3.000 kWh bei N1, 20.600 kWh bei N2, 33.400 kWh bei N3 und 72.000 kWh bei Bussen der Klasse M3. Kommunale Ladepunkte an Standorten, die der Allgemeinheit zugänglich sind, können zusätzlich als öffentlich zugängliche Ladepunkte nach § 6 gemeldet werden, dann aber mit gemessener statt geschaetzter Menge. Die beiden Wege dürfen sich für dieselbe Strommenge nicht überschneiden.

Höhe je nach Vorhaben
bundesweit
Umweltbundesamt (Bescheinigung), Auszahlung über Quotenhaendler
BundPrämie

THG-Quote mit Erneuerbaren-Bonus für öffentliche Ladepunkte (§ 5 Abs. 5 der 38. BImSchV)

Wer einen öffentlich zugänglichen Ladepunkt direkt mit Wind- oder Sonnenstrom versorgt, darf statt des deutschen Strommixes den deutlich niedrigeren Emissionswert der jeweiligen erneuerbaren Quelle ansetzen und erzielt damit eine höhere Treibhausgasminderung je Kilowattstunde. Für das Verpflichtungsjahr 2026 hat das Umweltbundesamt den Durchschnittswert des deutschen Strommixes mit 119 Kilogramm CO2-Aequivalent je Gigajoule bekanntgegeben, gegenueber 15,7 bei Photovoltaik, 4,9 bei Windenergie an Land und 2,7 bei Windenergie auf See. Die Bedingungen sind streng: Der Strom darf nicht aus dem Netz entnommen werden, sondern muss innerhalb eines 15-Minuten-Intervalls direkt von der Erzeugungsanlage bezogen werden, und Anlage und Ladepunkt müssen hinter demselben Netzverknuepfungspunkt liegen; eine Zwischenspeicherung ist zulässig. Nachzuweisen ist das über Messwerte des Messstellenbetreibers im 15-Minuten-Raster, sowohl an der Erzeugungsanlage als auch am Ladepunkt. Stammt nur ein Teil des Stroms aus der netzentkoppelten Anlage, gilt der guenstige Wert auch nur für diesen Anteil. Bis einschließlich 2027 zählen nur Wind und Sonne; ab dem Verpflichtungsjahr 2028 kommen Biomasse, Deponiegas, Klaergas und Biogas hinzu.

Höhe je nach Vorhaben
bundesweit
Umweltbundesamt (Bescheinigung), Auszahlung über Quotenhaendler
BundPrämie

THG-Quote für öffentlich zugängliche Ladepunkte (§ 6 der 38. BImSchV)

Betreiber öffentlich zugänglicher Ladepunkte rechnen nicht mit einem Pauschalwert ab, sondern mit der tatsaechlich gemessenen Strommenge, die im Verpflichtungsjahr für Straßenfahrzeuge entnommen wurde. Seit der Neuordnung des Ladesäulenrechts vom 23. Dezember 2025 verweist § 6 der 38. BImSchV auf § 2 Nummer 2 der neuen Ladesäulenverordnung: Öffentlich zugänglich ist ein Ladepunkt, der sich an einem Standort oder in Räumlichkeiten befindet, die der Allgemeinheit zugänglich sind, unabhängig davon, ob der Zugang Beschränkungen oder Bedingungen unterliegt. Kunden- und Geschäftshausparkplätze fallen darunter, ein reiner Mitarbeiterparkplatz nicht. Voraussetzung ist die Anzeige des Ladepunktes bei der Bundesnetzagentur nach § 4 Absatz 1 der Ladesäulenverordnung samt Veröffentlichung oder Zustimmung zur Veröffentlichung sowie eine mess- und eichrechtskonform ermittelte Strommenge. Zu melden sind Standort, Strommenge in Megawattstunden, Entnahmezeitraum, der Identifizierungscode der ID-Registrierungs-Organisation, seit der Bekanntmachung des UBA vom 10. Juni 2026 die EVSE Operator ID, sowie für jeden Ladepunkt die vollständige EVSEID. Die Meldung ist bis zum 28. Februar des Folgejahres möglich und damit deutlich später als bei Fahrzeugen; Aufzeichnungen und Eigenerklärungen sind drei Jahre aufzubewahren.

Höhe je nach Vorhaben
bundesweit
Umweltbundesamt (Bescheinigung), Auszahlung über Quotenhaendler
BundPrämie

THG-Quote für E-Busse (Fahrzeugklasse M3)

Rein elektrische Busse der Klasse M3 haben mit 72.000 kWh je Fahrzeug und Verpflichtungsjahr den mit Abstand höchsten pauschalen Schaetzwert aller Fahrzeugklassen. Das macht die THG-Quote für kommunale Verkehrsbetriebe und private Busunternehmen zu einer relevanten wiederkehrenden Einnahme. Berechtigt ist der Halter des Busses; auch Behörden und kommunale Eigenbetriebe dürfen teilnehmen und dafuer Pooling-Dienstleister beauftragen. Ab dem Kalenderjahr 2027 wird die Strommenge für M3-Fahrzeuge nach § 7 Absatz 6 der 38. BImSchV abweichend vom allgemeinen Faktor 3 mit dem Faktor 4 multipliziert; der höhere Faktor ersetzt den bisherigen, er wirkt nicht zusätzlich. Wichtig zur Abgrenzung: Strom für den Schienenverkehr einschließlich Straßenbahnen ist nicht anrechenbar, die Regelung gilt ausschließlich für Straßenfahrzeuge, und nur für rein batterieelektrische Fahrzeuge.

Höhe je nach Vorhaben
bundesweit
Umweltbundesamt (Bescheinigung), Auszahlung über Quotenhaendler

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Eine Liste ist nett, aber sie weiß nichts über dich. Der Check sortiert dieselben Programme nach dem, was du wirklich vorhast.