Antragio

Förderprogramme in Mecklenburg-Vorpommern

Was du in Mecklenburg-Vorpommern beantragen kannst, inklusive der bundesweiten Programme, die dort auch gelten.

2.139 Programme gefunden

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BundPrämie

THG-Quote mit Erneuerbaren-Bonus für öffentliche Ladepunkte (§ 5 Abs. 5 der 38. BImSchV)

Wer einen öffentlich zugänglichen Ladepunkt direkt mit Wind- oder Sonnenstrom versorgt, darf statt des deutschen Strommixes den deutlich niedrigeren Emissionswert der jeweiligen erneuerbaren Quelle ansetzen und erzielt damit eine höhere Treibhausgasminderung je Kilowattstunde. Für das Verpflichtungsjahr 2026 hat das Umweltbundesamt den Durchschnittswert des deutschen Strommixes mit 119 Kilogramm CO2-Aequivalent je Gigajoule bekanntgegeben, gegenueber 15,7 bei Photovoltaik, 4,9 bei Windenergie an Land und 2,7 bei Windenergie auf See. Die Bedingungen sind streng: Der Strom darf nicht aus dem Netz entnommen werden, sondern muss innerhalb eines 15-Minuten-Intervalls direkt von der Erzeugungsanlage bezogen werden, und Anlage und Ladepunkt müssen hinter demselben Netzverknuepfungspunkt liegen; eine Zwischenspeicherung ist zulässig. Nachzuweisen ist das über Messwerte des Messstellenbetreibers im 15-Minuten-Raster, sowohl an der Erzeugungsanlage als auch am Ladepunkt. Stammt nur ein Teil des Stroms aus der netzentkoppelten Anlage, gilt der guenstige Wert auch nur für diesen Anteil. Bis einschließlich 2027 zählen nur Wind und Sonne; ab dem Verpflichtungsjahr 2028 kommen Biomasse, Deponiegas, Klaergas und Biogas hinzu.

Höhe je nach Vorhaben
bundesweit
Umweltbundesamt (Bescheinigung), Auszahlung über Quotenhaendler
BundPrämie

THG-Quote für öffentlich zugängliche Ladepunkte (§ 6 der 38. BImSchV)

Betreiber öffentlich zugänglicher Ladepunkte rechnen nicht mit einem Pauschalwert ab, sondern mit der tatsaechlich gemessenen Strommenge, die im Verpflichtungsjahr für Straßenfahrzeuge entnommen wurde. Seit der Neuordnung des Ladesäulenrechts vom 23. Dezember 2025 verweist § 6 der 38. BImSchV auf § 2 Nummer 2 der neuen Ladesäulenverordnung: Öffentlich zugänglich ist ein Ladepunkt, der sich an einem Standort oder in Räumlichkeiten befindet, die der Allgemeinheit zugänglich sind, unabhängig davon, ob der Zugang Beschränkungen oder Bedingungen unterliegt. Kunden- und Geschäftshausparkplätze fallen darunter, ein reiner Mitarbeiterparkplatz nicht. Voraussetzung ist die Anzeige des Ladepunktes bei der Bundesnetzagentur nach § 4 Absatz 1 der Ladesäulenverordnung samt Veröffentlichung oder Zustimmung zur Veröffentlichung sowie eine mess- und eichrechtskonform ermittelte Strommenge. Zu melden sind Standort, Strommenge in Megawattstunden, Entnahmezeitraum, der Identifizierungscode der ID-Registrierungs-Organisation, seit der Bekanntmachung des UBA vom 10. Juni 2026 die EVSE Operator ID, sowie für jeden Ladepunkt die vollständige EVSEID. Die Meldung ist bis zum 28. Februar des Folgejahres möglich und damit deutlich später als bei Fahrzeugen; Aufzeichnungen und Eigenerklärungen sind drei Jahre aufzubewahren.

Höhe je nach Vorhaben
bundesweit
Umweltbundesamt (Bescheinigung), Auszahlung über Quotenhaendler
BundPrämie

THG-Quote für E-Busse (Fahrzeugklasse M3)

Rein elektrische Busse der Klasse M3 haben mit 72.000 kWh je Fahrzeug und Verpflichtungsjahr den mit Abstand höchsten pauschalen Schaetzwert aller Fahrzeugklassen. Das macht die THG-Quote für kommunale Verkehrsbetriebe und private Busunternehmen zu einer relevanten wiederkehrenden Einnahme. Berechtigt ist der Halter des Busses; auch Behörden und kommunale Eigenbetriebe dürfen teilnehmen und dafuer Pooling-Dienstleister beauftragen. Ab dem Kalenderjahr 2027 wird die Strommenge für M3-Fahrzeuge nach § 7 Absatz 6 der 38. BImSchV abweichend vom allgemeinen Faktor 3 mit dem Faktor 4 multipliziert; der höhere Faktor ersetzt den bisherigen, er wirkt nicht zusätzlich. Wichtig zur Abgrenzung: Strom für den Schienenverkehr einschließlich Straßenbahnen ist nicht anrechenbar, die Regelung gilt ausschließlich für Straßenfahrzeuge, und nur für rein batterieelektrische Fahrzeuge.

Höhe je nach Vorhaben
bundesweit
Umweltbundesamt (Bescheinigung), Auszahlung über Quotenhaendler
BundPrämie

THG-Quote für schwere E-Lkw (Fahrzeugklasse N3)

Für rein elektrische schwere Lastkraftwagen der Klasse N3 über 12 Tonnen zulässiger Gesamtmasse gilt der höchste Schaetzwert im Gueterverkehr: 33.400 kWh je Fahrzeug und Verpflichtungsjahr. Berechtigt ist der Halter, also das Transport- oder Logistikunternehmen, auf das der Lkw zugelassen ist. Wie bei allen Fahrzeugen nach § 7 der 38. BImSchV wird der Schaetzwert pauschal und nur einmal je Fahrzeug und Kalenderjahr bescheinigt, auch wenn der Lkw unterjährig zugelassen oder abgemeldet wurde. Ab dem Kalenderjahr 2027 gilt für N3-Fahrzeuge nach § 7 Absatz 6 der 38. BImSchV abweichend vom allgemeinen Anrechnungsfaktor 3 der höhere Faktor 4; der Faktor tritt an die Stelle des bisherigen, er kommt nicht zusätzlich hinzu, die Anrechnung steigt also um rund ein Drittel. Nachweis bleibt die Kopie der Zulassungsbescheinigung Teil I; Meldefrist ist der 15. November des Verpflichtungsjahres.

Höhe je nach Vorhaben
bundesweit
Umweltbundesamt (Bescheinigung), Auszahlung über Quotenhaendler
BundPrämie

THG-Quote für E-Nutzfahrzeuge der Fahrzeugklasse N2

Rein elektrische Lastkraftwagen der Klasse N2 mit einer zulässigen Gesamtmasse über 3,5 bis 12 Tonnen haben einen eigenen Schaetzwert von 20.600 kWh je Fahrzeug und Verpflichtungsjahr. Das ist rund das Zehnfache des Pkw-Wertes und macht die THG-Quote für Speditionen, Entsorger und kommunale Betriebe wirtschaftlich deutlich relevanter als bei Pkw-Flotten. Berechtigt ist der Halter des Fahrzeugs; Nachweis ist die Kopie der Zulassungsbescheinigung Teil I mit erkennbarer Fahrzeugklasse. Die Meldung erfolgt einmal je Fahrzeug und Verpflichtungsjahr bis zum 15. November an das Umweltbundesamt. Die Auszahlung leistet nicht die Behörde, sondern der Quotenhaendler, an den die vom UBA bescheinigte Menge weitergegeben wird. Den erhöhten Anrechnungsfaktor nach § 7 Absatz 6 der 38. BImSchV ab 2027 gibt es nur für M3 und N3, nicht für N2.

Höhe je nach Vorhaben
bundesweit
Umweltbundesamt (Bescheinigung), Auszahlung über Quotenhaendler
BundPrämie

THG-Quote für leichte E-Nutzfahrzeuge (Fahrzeugklasse N1)

Für rein elektrische leichte Nutzfahrzeuge der Klasse N1, also Transporter bis 3,5 Tonnen zulässige Gesamtmasse, hat das Bundesumweltministerium mit der Bekanntmachung vom 10. August 2023 einen eigenen Schaetzwert von 3.000 kWh je Fahrzeug und Verpflichtungsjahr bekanntgegeben. Der Wert liegt höher als beim Pkw, weil Nutzfahrzeuge im Schnitt mehr Strom laden. Berechtigt ist die Person oder das Unternehmen, auf die das Fahrzeug zugelassen ist; sie gilt für das nicht öffentliche Laden als Ladepunktbetreiber. Erforderlich ist je Fahrzeug eine Kopie der Zulassungsbescheinigung Teil I, aus der die Fahrzeugklasse N1 hervorgeht, und die Meldung bis zum 15. November des Verpflichtungsjahres. Da die Fahrzeuge in der Regel im Betriebsvermögen stehen, ist die Prämie Betriebseinnahme und bei Zuordnung zum Unternehmensvermögen zusätzlich umsatzsteuerpflichtig.

Höhe je nach Vorhaben
bundesweit
Umweltbundesamt (Bescheinigung), Auszahlung über Quotenhaendler
BundPrämie

THG-Quote für zulassungspflichtige E-Motorräder und E-Roller ab Klasse L3e

Auch rein elektrische Motorräder und Roller können an der THG-Quote teilnehmen, sofern sie zulassungspflichtig sind und eine Zulassungsbescheinigung Teil I haben. Das betrifft in der Praxis Fahrzeuge ab Klasse L3e; im Antragsformular des Umweltbundesamtes werden sie unter der Auswahl Andere geführt, weil das Bundesumweltministerium für diese Klassen keinen eigenen Schaetzwert bekanntgegeben hat. Eigene Schaetzwerte gibt es nur für N1, N2, N3 und M3, sodass für alle übrigen zulassungspflichtigen Fahrzeuge der allgemeine Schaetzwert von 2.000 kWh je Fahrzeug und Verpflichtungsjahr gilt, also derselbe Wert wie für einen Pkw. Entscheidend ist die Abgrenzung nach unten: Fahrzeuge, die nach § 3 Absatz 3 der Fahrzeug-Zulassungsverordnung zulassungsfrei sind, etwa E-Roller und Mofas mit Versicherungskennzeichen bis 45 km/h, sind ausgeschlossen, weil für diese Klassen bislang kein Schaetzwert bekanntgegeben wurde. Ebenfalls ausgeschlossen sind E-Bikes, Pedelecs und E-Scooter ohne Zulassungsbescheinigung Teil I.

Höhe je nach Vorhaben
bundesweit
Umweltbundesamt (Bescheinigung), Auszahlung über Quotenhaendler
BundPrämie

THG-Quote für Elektro-Pkw im Betriebsvermögen (Fahrzeugklasse M1)

Für betrieblich genutzte Elektro-Pkw gilt derselbe pauschale Schaetzwert von 2.000 kWh je Fahrzeug und Verpflichtungsjahr wie bei Privatfahrzeugen; ob das Fahrzeug auf eine natürliche oder eine juristische Person zugelassen ist, spielt für die Berechtigung keine Rolle. Der entscheidende Unterschied liegt in der Steuer: Ist das Fahrzeug dem notwendigen oder gewillkuerten Betriebsvermögen zugeordnet, ist die THG-Prämie nach Auffassung der Finanzverwaltung als Betriebseinnahme zu erfassen; gehoert das Fahrzeug zusätzlich zum umsatzsteuerlichen Unternehmensvermögen oder wird für das Unternehmen bezogen, ist die Prämie auch umsatzsteuerpflichtig. Nachweis ist die Kopie der Zulassungsbescheinigung Teil I je Fahrzeug, die jährlich neu vorgelegt werden muss. Bei größeren Flotten wird über die Excel-Vorlagen des Umweltbundesamtes gesammelt gemeldet, getrennt nach Anträgen bis 5.000 und über 5.000 Fahrzeugen. Neu ist die Kostenseite: Für Anträge, die ab dem 17. April 2026 beim UBA eingehen, wird die Entscheidung über gemeldete Strommengen nach der Besonderen Gebührenverordnung des BMUKN gebührenpflichtig, der Rahmen liegt zwischen 94,60 Euro und 6.500 Euro je nach Verwaltungsaufwand und Datenqualität.

Höhe je nach Vorhaben
bundesweit
Umweltbundesamt (Bescheinigung), Auszahlung über Quotenhaendler
BundPrämie

THG-Quote für reine Elektro-Pkw (Fahrzeugklasse M1) - Privatpersonen

Wer ein rein batterieelektrisches Auto der Klasse M1 auf sich zugelassen hat, gilt nach § 7 der 38. BImSchV als Betreiber eines nicht öffentlichen Ladepunktes und kann sich die geladene Strommenge vom Umweltbundesamt bescheinigen lassen. Für das nicht öffentliche Laden gilt ein pauschaler Schaetzwert von 2.000 kWh je Fahrzeug und Verpflichtungsjahr, unabhängig von der tatsaechlichen Fahrleistung. Ladepunktbetreiber und damit Berechtigter ist ausdrücklich die Person, auf die das Fahrzeug zugelassen ist, nicht der Eigentümer der Wallbox; wer eine Wallbox betreibt, aber kein Elektrofahrzeug auf sich zugelassen hat, kann über diesen Weg nichts geltend machen. Eine messgenaue Abrechnung ist auch dann nicht möglich, wenn die private Ladestation einen eigenen geeichten Zähler hat, es bleibt in jedem Fall beim Schaetzwert. Das Umweltbundesamt zahlt selbst kein Geld aus, es stellt nur die Bescheinigung aus; die Vergütung kommt von einem Quotenhaendler, der die Mengen buendelt und an quotenverpflichtete Mineraloelunternehmen weitergibt. Wichtigste Bedingung ist die Kopie der Zulassungsbescheinigung Teil I, aus der Halter, Erstzulassung, Fahrzeugidentifizierungsnummer und Fahrzeugklasse lesbar hervorgehen müssen. Die Anrechnung ist pro Fahrzeug nur einmal je Kalenderjahr möglich; bei Halterwechsel im laufenden Jahr erhält sie, wer zuerst den Antrag stellt. Bei Privatpersonen ist die Prämie nach Auffassung der Finanzverwaltung als nicht steuerbare Leistung weder einkommen- noch umsatzsteuerpflichtig. Wichtig für Selbstmelder: Nach der Vollzugsseite des Umweltbundesamtes sind Anträge ab dem 17. April 2026 gebührenpflichtig (Rahmen 94,60 bis 6.500 Euro), was bei einem einzelnen Privatfahrzeug die Prämie übersteigen kann; wer über einen Pooling-Dienstleister meldet, ist selbst nicht Antragsteller beim UBA.

Höhe je nach Vorhaben
bundesweit
Umweltbundesamt (Bescheinigung), Auszahlung über Quotenhaendler
EUZuschuss

CEF Transport Alternative Fuels Infrastructure Facility (AFIF)

Über die Fazilität für alternative Kraftstoffinfrastruktur fördert die EU im Rahmen der Connecting Europe Facility den Aufbau von Lade- und Betankungsinfrastruktur entlang des transeuropäischen Verkehrsnetzes, auch für den Straßengueterverkehr, Häfen, Binnenschifffahrt und Flughäfen. Für den Aufruf 2026 stehen im Gesamtpaket der CEF-Transport-Aufrufe 1,1 Milliarden Euro bereit, davon 130 Millionen Euro für AFIR-relevante Ladeinfrastruktur für schwere Nutzfahrzeuge. Antragsberechtigt sind öffentliche und private Stellen aus den EU-Mitgliedstaaten. Die Einreichfrist des Aufrufs 2026 ist der 6. Oktober 2026.

Höhe je nach Vorhaben
EU-weit
Europäische Kommission / CINEA
BundSteuervorteil

Arithmetisch-degressive Abschreibung für betriebliche Elektrofahrzeuge

Nach Paragraf 7 Absatz 2a EStG können neu angeschaffte rein elektrische Fahrzeuge im Betriebsvermögen stark beschleunigt abgeschrieben werden. Im Jahr der Anschaffung sind 75 Prozent der Anschaffungskosten absetzbar, im ersten Folgejahr zehn Prozent, im zweiten und dritten Folgejahr jeweils fuenf Prozent, im vierten Folgejahr drei Prozent und im fuenften Folgejahr zwei Prozent. Die Regelung gilt für Fahrzeuge, die nach dem 30. Juni 2025 und vor dem 1. Januar 2028 angeschafft wurden. Sie kann nur angewendet werden, wenn für dasselbe Wirtschaftsgut keine Sonderabschreibungen in Anspruch genommen wurden.

bis 75 Prozent der Kosten
bundesweit
Bundesministerium der Finanzen
BundSteuervorteil

Viertel-Regelung für elektrische Dienstwagen (0,25-Prozent-Regel)

Bei der privaten Nutzung eines elektrischen Dienstwagens wird der Bruttolistenpreis nach Paragraf 6 Absatz 1 Nummer 4 EStG nur zu einem Viertel angesetzt, was die monatliche Versteuerung von einem Prozent auf 0,25 Prozent senkt. Voraussetzung ist ein Fahrzeug ohne Kohlendioxidemission je gefahrenem Kilometer und ein Bruttolistenpreis von nicht mehr als 100.000 Euro. Die Regelung gilt für Anschaffungen nach dem 31. Dezember 2018 und vor dem 1. Januar 2031. Sie wirkt sowohl beim Arbeitnehmer als geldwerter Vorteil als auch beim Unternehmer bei der Privatnutzungsentnahme.

Höhe je nach Vorhaben
bundesweit
Bundesministerium der Finanzen
BundSteuervorteil

Kfz-Steuerbefreiung für reine Elektrofahrzeuge

Reine Elektrofahrzeuge sind nach Paragraf 3d Kraftfahrzeugsteuergesetz zehn Jahre lang von der Kfz-Steuer befreit. Die Befreiung wurde um fuenf Jahre verlaengert und wird laengstens bis zum 31. Dezember 2035 gewährt. Nach Ablauf der Steuerbefreiung ermäßigt sich die zu zahlende Kraftfahrzeugsteuer um 50 Prozent. Die Begünstigung bleibt bei einem Halterwechsel erhalten, solange die Gesamtfrist nicht überschritten wird. Fahrzeuge mit Verbrennungsmotor als Reichweitenverlaengerer sind ausgenommen.

Höhe je nach Vorhaben
bundesweit
Zoll / Bundesministerium der Finanzen
BundZuschuss

Förderung von E-Lastenfahrrädern für Unternehmen

Der Bund fördert seit dem 1. Oktober 2024 die Anschaffung von E-Lastenfahrrädern und E-Lastenanhaengern für den gewerblichen Lastentransport mit 25 Prozent der Anschaffungskosten, maximal 3.500 Euro je Rad oder Anhaenger. Antragsberechtigt sind private Unternehmen aller Rechtsformen sowie Körperschaften und Anstalten des öffentlichen Rechts; Kommunen, Landkreise und Vereine sind ausgeschlossen. Das Rad muss ein zulässiges Gesamtgewicht von mindestens 170 Kilogramm haben, fest verbundene Transportmöglichkeiten bieten und mit höchstens 250 Watt bis 25 km/h unterstützen. Der Antrag muss vor der Bestellung gestellt werden.

bis 25 Prozent, maximal 3.500 Euro
bundesweit
Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA)
BundZuschuss

E-Auto-Förderung 2026 (Kaufprämie für Elektrofahrzeuge)

Der Bund fördert seit 2026 wieder den Kauf oder das Leasing eines Elektrofahrzeugs der Klasse M1 durch Privatpersonen. Die Prämie ist sozial gestaffelt und richtet sich nach Fahrzeugtyp, zu versteuerndem Haushaltseinkommen und Kinderzahl: Für batterieelektrische Fahrzeuge liegt sie zwischen 1.500 und 6.000 Euro, für Plug-in-Hybride zwischen 1.500 und 4.500 Euro. Förderfähig sind ab dem 1. Januar 2026 erstmals in Deutschland zugelassene Neufahrzeuge mit batterieelektrischem, Range-Extender-, Plug-in-Hybrid- oder Brennstoffzellenantrieb. Anträge sind seit dem 19. Mai 2026 digital über das Antragsportal möglich, rückwirkend für Erstzulassungen ab dem 1. Januar 2026. Grundlage ist die Richtlinie vom 19. Mai 2026 (BAnz AT 19.06.2026 B3).

1.500 Euro bis 6.000 Euro
bundesweit
Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA)
BundSonstiges

Deutschlandnetz Schnellladeinfrastruktur

Mit dem Deutschlandnetz laesst das Bundesverkehrsministerium 9.000 zusätzliche Schnellladepunkte an mehr als 1.000 Standorten errichten, davon rund 900 in Städten und ländlichen Regionen und 200 an Autobahnrastanlagen. Die Standorte wurden europaweit ausgeschrieben und werden von privaten Unternehmen im Auftrag des Bundes gebaut und betrieben. Jeder Ladepunkt liefert mindestens 200 Kilowatt je Fahrzeug, einzelne bis zu 400 Kilowatt, und ist rund um die Uhr verfügbar. Für Nutzer entfällt eine Vorabregistrierung, gezahlt wird per App, Ladekarte oder kontaktlos. Das Netz geht seit 2024 schrittweise in Betrieb.

Höhe je nach Vorhaben
bundesweit
Bundesministerium für Verkehr (BMV)
BundZuschuss

Ladeinfrastruktur für Elektro-Lkw an öffentlich zugänglichen Standorten

Der Förderaufruf C der Richtlinie Ladeinfrastruktur für Elektro-Lkw richtet sich an Betreiber öffentlich zugänglicher Ladepunkte für schwere Nutzfahrzeuge, etwa an Ladehubs, Rastanlagen und Umschlagpunkten. Gefördert werden Errichtung und Netzanschluss der Ladepunkte einschließlich Batteriespeicher und Lademanagement. Die Auswahl erfolgt wettbewerblich nach dem Verhältnis von Fördereuro zu installierter Ladeleistung. Der Aufruf lief vom 26. Mai bis 7. Juli 2026, weitere Aufrufe sind aus dem Milliardenbudget vorgesehen.

Höhe je nach Vorhaben
bundesweit
Bundesministerium für Verkehr (BMV), Projektträger Juelich
BundZuschuss

Ladeinfrastruktur für Elektro-Lkw auf Betriebshoefen (LIS E-Lkw)

Der Bund fördert die Errichtung von Ladeinfrastruktur für batterieelektrische schwere Nutzfahrzeuge auf eigenen Betriebsgelaenden, Logistikzentren und Umschlagpunkten. Gefördert werden Ladepunkte samt Netzanschluss, Batteriespeicher und Lademanagement. Für das Programm stehen insgesamt eine Milliarde Euro über vier Jahre bereit, davon 200 Millionen Euro für die ersten Förderaufrufe 2026. Aufruf A richtet sich ausschließlich an kleine und mittlere Unternehmen und wird nach Eingangsreihenfolge bewilligt, Aufruf B steht allen Unternehmen offen und wird im Wettbewerb nach Fördereuro je Kilowatt entschieden. Antragsberechtigt sind unter anderem KMU, Unternehmen, Kommunen, Hochschulen, Vereine und Stiftungen.

Höhe je nach Vorhaben
bundesweit
Bundesministerium für Verkehr (BMV), Projektträger Juelich
BundZuschuss

Bundesförderung Laden im Mehrparteienhaus

Seit dem 15. April 2026 fördert der Bund den Aufbau von Ladeinfrastruktur in und an bestehenden Mehrparteienhäusern mit drei oder mehr Wohneinheiten. Gefördert werden Vorverkabelung, an die Vorverkabelung angeschlossene Ladepunkte, Netzanschlüsse, Bauarbeiten und technische Ausruestung mit bis zu 2.000 Euro je elektrifiziertem Stellplatz inklusive Ladepunkt. Antragsberechtigt sind Wohnungseigentümergemeinschaften und ihre Mitglieder, private Eigentümer von Mehrfamilienhäusern, Stellplatzeigentümer, kleine und mittlere Unternehmen sowie Wohnungsunternehmen. Für das Programm stehen rund 500 Millionen Euro bereit. Eine Kernbedingung ist die Vorverkabelung von mindestens 20 Prozent der Wohnstellplätze.

bis 2.000 Euro
bundesweit
Bundesministerium für Verkehr (BMV)
SonstigePrämie

Quotlix THG-Quote

Quotlix vermarktet THG-Quoten für Privathalter, Flottenbetreiber und Betreiber öffentlicher Ladepunkte. Der Anbieter nennt für E-Pkw eine Garantieprämie von 170 Euro und im flexiblen Modell bis zu 340 Euro, für E-Nutzfahrzeuge der Klasse N1 zwischen 255 und 500 Euro, für N2 und N3 zwischen 255 und 2.839 Euro sowie für E-Busse (M3) ab 6.120 Euro bis marktabhängig 12.000 Euro. Für öffentliche Ladepunkte werden 85 bis 170 Euro je Megawattstunde gezahlt. Beim flexiblen Modell schuettet Quotlix 80 Prozent des Verkaufserloeses aus, die Sofortauszahlung liegt bei 120 Euro. Es genuegt, an einem Tag des Jahres Halter des Fahrzeugs zu sein.

120 Euro bis 12.000 Euro
bundesweit
Quotlix GmbH
SonstigePrämie

THG-Prämie über geld-für-eauto.de

Die Hamburger ZusammenStromen GmbH betreibt geld-für-eauto.de und bietet für 2026 drei Auszahlungsmodelle an: Express mit 340 Euro innerhalb von maximal sieben Tagen, Garantie mit 390 Euro nach rund 18 bis 24 Wochen und ein marktabhängiges Modell mit bis zu 400 Euro. Angenommen werden Fahrzeuge der Klasse M1 mit rein batterieelektrischem Antrieb, Hybride sind ausgeschlossen. Für die Anmeldung wird der Fahrzeugschein hochgeladen, den Rest übernimmt der Anbieter. Ein Empfehlungsprogramm bringt zusätzlich 25 Euro je geworbenem Kunden.

340 Euro bis 400 Euro
bundesweit
ZusammenStromen GmbH
SonstigePrämie

Elektrovorteil THG-Prämie

Elektrovorteil vermarktet die THG-Quote und veröffentlicht die Prämien nach Fahrzeugklasse. Für 2026 nennt der Anbieter bei Standardauszahlung nach amtlicher Bestätigung 350 Euro für Pkw (M1), 500 Euro für leichte Nutzfahrzeuge (N1), 3.140 Euro für mittelschwere Nutzfahrzeuge (N2), 5.060 Euro für schwere Nutzfahrzeuge (N3), 10.850 Euro für Busse (M3) und 350 Euro für Motorräder. Bei Sofortzahlung innerhalb von fuenf Tagen sinken die Beträge auf 300 bis 9.055 Euro. Auf alle Klassen kommt ein Neufahrzeugbonus von 50 Euro. Förderfähig sind ausschließlich rein batterieelektrische Fahrzeuge mit deutscher Zulassung.

300 Euro bis 10.850 Euro
bundesweit
Elektrovorteil
SonstigePrämie

smartificate THG-Quote (EnBW)

smartificate ist einer der größeren THG-Quoten-Vermarkter und wickelt die Registrierung, die Meldung an das Umweltbundesamt und den Verkauf der Quote für den Halter ab. Der Anbieter nimmt Fahrzeuge der Klassen M1 (Pkw), N1, N2 und N3 (Nutzfahrzeuge), M3 (Busse) sowie sonstige Fahrzeuge wie Motorräder an. Nach eigenen Angaben wurden bereits über 50.000 Kunden abgewickelt. Der Halter muss lediglich das Fahrzeug registrieren und die Zulassungsbescheinigung hochladen.

Höhe je nach Vorhaben
bundesweit
smartificate (EnBW-Gruppe)
SonstigePrämie

ADAC THG-Quote

Der ADAC buendelt die Treibhausgasminderungsquoten von E-Fahrzeughaltern und verkauft sie an quotenverpflichtete Mineraloelunternehmen. Berechtigt sind ausschließlich vollelektrische Fahrzeuge, Plug-in-Hybride sind ausgeschlossen; E-Motorräder mit Zulassungsbescheinigung erhalten dieselbe Prämie. Zur Anmeldung genuegt eine Kopie der Zulassungsbescheinigung Teil I als Scan oder Foto. Für Privatpersonen ist die Auszahlung steuerfrei. Die Einreichung ist nur bis zum 15. November des jeweiligen Verpflichtungsjahres möglich.

Höhe je nach Vorhaben
bundesweit
ADAC e.V.

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Eine Liste ist nett, aber sie weiß nichts über dich. Der Check sortiert dieselben Programme nach dem, was du wirklich vorhast.