Förderprogramme in Mecklenburg-Vorpommern
Was du in Mecklenburg-Vorpommern beantragen kannst, inklusive der bundesweiten Programme, die dort auch gelten.
812 Programme gefunden
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- Energie405
- Sanierung272
- Heizung97
- Photovoltaik63
- Dämmung64
- Fenster und Türen30
- Neubau111
- Wohneigentum98
- Mobilität109
- THG-Quote6
- Gründung245
- Digitalisierung225
- Forschung221
- Personal178
- Bildung340
- Familie150
- Natur und Umwelt198
- Landwirtschaft96
- Kultur93
- Sport51
- Soziales378
- Ehrenamt96
- Export31
- Sozialleistung303
- Wohnen und Miete62
- Gesundheit und Pflege119
- Zuwanderung und Integration43
- Sonstiges395
Heizungsförderung für Unternehmen - Nichtwohngebäude (522)
Zuschuss von 30 Prozent der förderfähigen Kosten für eine effiziente Heizungsanlage in bestehenden Nichtwohngebäuden. Förderhöchstbetrag gestaffelt nach beheizter Nettogrundfläche: 28.000 Euro pauschal bis 150 Quadratmeter, danach 197 Euro je Quadratmeter bis 400 Quadratmeter, 118 Euro je Quadratmeter bis 1.000 Quadratmeter und 79 Euro je Quadratmeter darüber.
Heizungsförderung für Unternehmen - Wohngebäude (459)
Zuschuss von 30 Prozent der förderfähigen Kosten für den Einbau klimafreundlicher Heizungen in bestehenden Wohngebäuden durch Unternehmen, Vermieter und Contractoren. Förderfähige Kosten 28.000 Euro für die erste Wohneinheit, 15.000 Euro für Wohneinheit 2 bis 6 und 8.000 Euro ab Wohneinheit 7. Gefördert werden Solarthermie, Biomasse, Wärmepumpe, Brennstoffzelle, wasserstofffähige Heizung und Wärmenetzanschluss.
Umweltinnovationsprogramm (230)
Förderung innovativer großtechnischer Pilotvorhaben, die die Umwelt nachhaltig entlasten. Themen sind Abwasserbehandlung, Abfallvermeidung, Kreislaufwirtschaft, Luftreinhaltung, Klimaschutz, Energieeffizienz, erneuerbare Energien sowie Ressourcen- und Materialeffizienz. Wahlweise Investitionszuschuss von bis zu 30 Prozent der förderfähigen Kosten oder zinsverbilligter Kredit über maximal 70 Prozent der Kosten.
Barbetrag zur persönlichen Verfügung in Einrichtungen (Paragraph 27b SGB XII)
Wer in einer stationären Einrichtung lebt und Sozialhilfe erhält, bekommt einen Barbetrag zur persönlichen Verfügung, umgangssprachlich Taschengeld. Er beträgt mindestens 27 Prozent der Regelbedarfsstufe 1 nach der Anlage zu Paragraph 28 SGB XII für Personen ab 18 Jahren; bei Minderjährigen legen die zuständigen Landesbehörden die Höhe fest. Der Barbetrag deckt Bedarfe des notwendigen Lebensunterhalts ab, die die Einrichtung nicht erbringt.
Dienstwagenbesteuerung mit einem Viertel des Bruttolistenpreises für E-Fahrzeuge (Paragraf 6 Absatz 1 Nummer 4 EStG)
Bei rein elektrischen Dienstwagen wird die private Nutzung nur mit einem Viertel des Bruttolistenpreises angesetzt, also effektiv 0,25 Prozent statt 1 Prozent pro Monat. Voraussetzung sind null CO2-Emissionen je Kilometer und ein Bruttolistenpreis von höchstens 100.000 Euro. Die Regelung gilt für Fahrzeuge, die nach dem 31.12.2018 und vor dem 01.01.2031 angeschafft wurden.
Pauschalbesteuerung übereigneter Wallboxen und Wallbox-Zuschüsse des Arbeitgebers (Paragraf 40 Absatz 2 Satz 1 Nummer 6 EStG)
Übereignet der Arbeitgeber Beschäftigten zusätzlich zum Arbeitslohn eine Ladevorrichtung für Elektro- oder Hybridelektrofahrzeuge unentgeltlich oder verbilligt, kann er die Lohnsteuer pauschal mit 25 Prozent erheben. Gleiches gilt für Zuschüsse zu Erwerb und Nutzung einer privaten Wallbox.
Arbeitnehmersparzulage
Staatliche Zulage auf vermögenswirksam angelegte Leistungen. Nach Paragraph 13 des Fünften Vermögensbildungsgesetzes beträgt sie 20 Prozent auf Beteiligungsanlagen wie Aktienfonds oder Mitarbeiterbeteiligungen bis zu einem förderfähigen Höchstbetrag von 400 Euro im Jahr und 9 Prozent auf Bausparverträge und Aufwendungen für den Wohnungsbau bis 470 Euro im Jahr. Die Einkommensgrenzen liegen beim zu versteuernden Einkommen von 40.000 Euro für Alleinstehende und 80.000 Euro bei Zusammenveranlagung (Stand des Gesetzestextes, Abruf August 2026). Die Zulage wird über die Einkommensteuererklärung beantragt und erst nach Ablauf der Sperrfrist ausgezahlt.
Nullsteuersatz für Photovoltaikanlagen und Stromspeicher (Paragraf 12 Absatz 3 UStG)
Auf Lieferung und Installation von Solarmodulen, wesentlichen Komponenten und Stromspeichern fällt keine Umsatzsteuer an, der Steuersatz beträgt 0 Prozent. Das entlastet Privathaushalte unmittelbar um die sonst fälligen 19 Prozent Umsatzsteuer auf die gesamte Anlage inklusive Montage. Begünstigt sind Anlagen auf oder in der Nähe von Privatwohnungen, Wohnungen sowie öffentlichen und dem Gemeinwohl dienenden Gebäuden.
Mehrbedarf für werdende Mütter im Bürgergeld
Schwangere im Bürgergeldbezug erhalten nach Paragraf 21 SGB II einen Mehrbedarf von 17 Prozent des maßgebenden Regelbedarfs. Der Mehrbedarf läuft ab der zwölften Schwangerschaftswoche bis zum Ende des Monats der Entbindung. Er wird vom Jobcenter zusätzlich zum Regelbedarf gezahlt.
Anspruch auf Entgeltumwandlung mit 15 Prozent Arbeitgeberzuschuss
Beschäftigte haben nach Paragraph 1a BetrAVG einen Rechtsanspruch darauf, dass bis zu 4 Prozent der Beitragsbemessungsgrenze der gesetzlichen Rentenversicherung aus künftigem Arbeitsentgelt in eine betriebliche Altersversorgung umgewandelt werden. Wird der Anspruch geltend gemacht, muss jährlich mindestens ein Hundertsechzigstel der Bezugsgröße eingezahlt werden. Spart der Arbeitgeber durch die Entgeltumwandlung Sozialversicherungsbeiträge, muss er 15 Prozent des umgewandelten Entgelts als Zuschuss an die Versorgungseinrichtung weitergeben. Geltend gemacht wird der Anspruch direkt beim Arbeitgeber.
BEG Einzelmaßnahmen - Sanierung Nichtwohngebäude
Für Nichtwohngebäude im Bestand fördert das BAFA dieselben Einzelmaßnahmen wie bei Wohngebäuden: Gebäudehuelle, Anlagentechnik ausser Heizung, Anlagen zur Wärmeerzeugung im Sinne von Gebäudenetzen, Heizungsoptimierung sowie Fachplanung und Baubegleitung. Die Heizungsoptimierung ist auf Gebäude bis 1.000 Quadratmeter beheizter Fläche begrenzt. Der Grundfördersatz liegt wie bei Wohngebäuden bei 15 Prozent. Achtung: Die Übersichtsseite des BAFA nennt selbst keine Fördersaetze und keine Höchstgrenzen, diese stehen in den Merkblaettern zu den einzelnen Maßnahmen und werden bei Nichtwohngebäuden je Quadratmeter Nettogrundfläche bemessen.
Bundesförderung für effiziente Gebäude - Einzelmaßnahmen (BEG EM)
Zuschussprogramm für Einzelmaßnahmen an Bestandsgebäuden: Gebäudehuelle, Anlagentechnik ausser Heizung, Gebäudenetze, Heizungsoptimierung sowie Fachplanung und Baubegleitung. Das BAFA bearbeitet die Zuschussvariante dieser Einzelmaßnahmen. Die KfW ist zuständig für die Heizungsförderung, also die Anlagen zur Wärmeerzeugung mit Ausnahme von Errichtung, Umbau und Erweiterung eines Gebäudenetzes, sowie für die Kreditvariante und die Zuschussförderung für Kommunen bei BEG Wohngebäude und BEG Nichtwohngebäude. Antragsberechtigt sind alle Investoren vom privaten Hauseigentümer über WEG und Contractoren bis zu Unternehmen und Kommunen.
KfW-Wohneigentumsprogramm Genossenschaftsanteile (KfW 134)
Mit dem Programm 134 fördert die KfW seit dem 4. Oktober 2022 den Erwerb von Anteilen an einer Wohnungsgenossenschaft, soweit diese für die Selbstnutzung einer Genossenschaftswohnung in Deutschland erforderlich sind. Gefördert wird mit einem zinsguenstigen Kredit und einem Tilgungszuschuss von 15 Prozent. Antragsberechtigt sind natürliche Personen, sowohl bei Beitritt zu einer bestehenden Genossenschaft als auch bei Neugründung. Der Kredit muss vor Vorhabensbeginn bei einem Finanzierungsinstitut beantragt werden.
Steuerfreie Arbeitgeberbeiträge zur betrieblichen Altersversorgung
Beiträge des Arbeitgebers aus dem ersten Dienstverhältnis an einen Pensionsfonds, eine Pensionskasse oder für eine Direktversicherung sind nach Paragraph 3 Nummer 63 EStG steuerfrei, soweit sie im Kalenderjahr 8 Prozent der Beitragsbemessungsgrenze in der allgemeinen Rentenversicherung nicht übersteigen. Der Euro-Betrag ändert sich jährlich mit der Beitragsbemessungsgrenze. Die Steuerfreiheit gilt sowohl für arbeitgeberfinanzierte Beiträge als auch für Entgeltumwandlung. Sie wird über die Lohnabrechnung des Arbeitgebers umgesetzt, ein eigener Antrag ist nicht nötig.
Deutschlandticket Jobticket
Beschäftigte bekommen das Deutschlandticket als Jobticket 5 Prozent guenstiger, wenn der Arbeitgeber mindestens 25 Prozent des Ticketpreises zuschiesst. Bei einem Regulaerpreis von 63 Euro ab 1. Januar 2026 sinkt der Preis laut Bahn auf 59,85 Euro, der Eigenanteil der Beschäftigten beträgt höchstens 44,10 Euro. Voraussetzung ist ein Rahmenvertrag des Arbeitgebers. Das Ticket wird digital im DB Navigator ausgegeben und gilt nur mit amtlichem Lichtbildausweis.
Befreiung von Zuzahlungen in der gesetzlichen Krankenversicherung
Wer im Kalenderjahr mehr als 2 Prozent der jährlichen Bruttofamilieneinnahmen an gesetzlichen Zuzahlungen geleistet hat, wird auf Antrag für den Rest des Jahres von weiteren Zuzahlungen befreit. Für chronisch Kranke in Dauerbehandlung gilt die abgesenkte Belastungsgrenze von 1 Prozent. Die Befreiung deckt Zuzahlungen zu Arzneimitteln, Heil- und Hilfsmitteln, Krankenhaus- und Rehabehandlung ab. Zuständig ist die eigene Krankenkasse, dort werden die gesammelten Quittungen eingereicht.
Zuzahlungsbefreiung wegen Erreichen der Belastungsgrenze
Gesetzlich Versicherte müssen Zuzahlungen zu Arznei-, Heil- und Hilfsmitteln, Krankenhaus, Fahrten und Reha nur bis zu einer jährlichen Belastungsgrenze leisten. Diese beträgt nach Paragraf 62 SGB V zwei vom Hundert der jährlichen Bruttoeinnahmen zum Lebensunterhalt. Ist die Grenze erreicht, stellt die Krankenkasse eine Befreiungsbescheinigung für den Rest des Kalenderjahres aus. Es besteht ein Rechtsanspruch, der Antrag läuft über die eigene Krankenkasse.
Chronikerregelung: reduzierte Belastungsgrenze von einem Prozent
Wer wegen derselben schwerwiegenden chronischen Krankheit in Dauerbehandlung ist, zahlt Zuzahlungen nur bis zu einem vom Hundert der jährlichen Bruttoeinnahmen zum Lebensunterhalt. Die Krankenkasse stellt nach Nachweis eine entsprechende Befreiungsbescheinigung aus. Es handelt sich um einen Rechtsanspruch nach Paragraf 62 SGB V, beantragt wird bei der eigenen Krankenkasse.
Zinsloses Darlehen zur Pflegezeit und Familienpflegezeit (Paragraf 3 Familienpflegezeitgesetz)
Zum Ausgleich des Einkommensverlusts während Pflegezeit oder Familienpflegezeit gewährt das Bundesamt für Familie und zivilgesellschaftliche Aufgaben auf Antrag ein zinsloses Darlehen. Die monatliche Rate entspricht der Haelfte der Differenz zwischen dem pauschalierten Nettoentgelt vor und während der Freistellung. Beschäftigte können auch einen geringeren Betrag wählen, mindestens jedoch 50 Euro monatlich. Der Antrag wird beim Bundesamt gestellt.
Agrarumwelt- und Klimamaßnahmen (AUKM) im GAK-Förderbereich 4 (MSUL)
Sammelrahmen für freiwillige mehrjährige Bewirtschaftungsverpflichtungen der zweiten Säule. Der Förderbereich 4 der GAK umfasst Ökolandbau, nachhaltige Acker- und Grünlandverfahren, extensiven Obstbau, genetische Ressourcen, nicht-produktiven investiven Naturschutz, Vertragsnaturschutz, Wolfsschutz und Agroforst. 2024 wurden rund 4,12 Millionen Hektar mit rund 918 Millionen Euro öffentlichen Mitteln gefördert.
Allgemeine Projektförderung Soziokultur
Förderung zeitlich befristeter, partizipativer Kulturprojekte, bei denen Menschen aktiv an Konzeption und Umsetzung beteiligt sind. Die Projekte greifen gesellschaftspolitische oder soziale Themen mit kulturellen Mitteln auf. Freie Träger wie Initiativen und Vereine werden gegenüber öffentlichen Antragstellern bevorzugt.
Allgemeine medizinische Rehabilitation der Deutschen Rentenversicherung
Die Deutsche Rentenversicherung erbringt medizinische Rehabilitation, wenn die Erwerbsfähigkeit gefaehrdet oder gemindert ist. Die Maßnahme dauert in der Regel drei Wochen und ist stationaer oder ganztaegig ambulant möglich. Die Zuzahlung beträgt höchstens 10 Euro pro Tag für laengstens 42 Tage im Kalenderjahr. Der Antrag läuft über den Online-Antrag der DRV oder das Formular G0100 mit aerztlichem Befundbericht S0051.
Altenhilfe nach Paragraph 71 SGB XII
Leistungen für ältere Menschen, die Schwierigkeiten des Alters verhüten, überwinden oder mildern sollen und ein selbstbestimmtes Leben in der Gemeinschaft ermöglichen. Dazu gehören Unterstützung bei gesellschaftlichem Engagement, Hilfe bei Beschaffung und Erhaltung einer altersgerechten Wohnung, Beratung im Vor- und Umfeld von Pflege und zu Wohnformen, Beratung zu altersgerechten Diensten, Leistungen für Veranstaltungen der Geselligkeit, Bildung und Kultur sowie Hilfen, um die Verbindung zu nahestehenden Personen zu halten. Anlaufstelle ist das Sozialamt.
Altersrente für besonders langjährig Versicherte
Abschlagsfreie Altersrente für Versicherte mit besonders langer Versicherungsbiografie. Nach Paragraph 38 SGB VI besteht Anspruch mit Vollendung des 65. Lebensjahres und Erfüllung der Wartezeit von 45 Jahren; für Jahrgänge vor 1964 gelten niedrigere Altersgrenzen nach den Übergangsvorschriften. Eine vorzeitige Inanspruchnahme mit Abschlägen ist bei dieser Rentenart nicht vorgesehen. Antrag bei der Deutschen Rentenversicherung.
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- BundeslandFörderung in BayernProgramme, Stellen und die LfA Förderbank Bayern.
- BundeslandFörderung in Baden-WürttembergProgramme, Stellen und die L-Bank, Staatsbank für Baden-Württemberg.
- BundeslandFörderung in NiedersachsenProgramme, Stellen und die NBank, Investitions- und Förderbank Niedersachsen.
Eine Liste ist nett, aber sie weiß nichts über dich. Der Check sortiert dieselben Programme nach dem, was du wirklich vorhast.