Antragio

Förderprogramme in Hamburg

Was du in Hamburg beantragen kannst, inklusive der bundesweiten Programme, die dort auch gelten.

1.183 Programme gefunden

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BundPrämie

Rückerstattung von 50 Prozent des Integrationskurs-Kostenbeitrags

Wer den Kostenbeitrag zum Integrationskurs selbst gezahlt und den Abschlusstest erfolgreich bestanden hat, bekommt die Haelfte des gezahlten Kostenbeitrags vom BAMF zurück. Die erfolgreiche Teilnahme muss innerhalb von zwei Jahren nach der erstmaligen Ausstellung der Teilnahmeberechtigung nachgewiesen werden, bei bestimmten Kursarten beträgt die Frist drei Jahre. Der Antrag wird beim BAMF gestellt, auch online über das Bundesportal.

bis 50 Prozent der Kosten
bundesweit
Bundesamt für Migration und Fluechtlinge (BAMF)
LandZuschuss

Städtebaulicher Denkmalschutz (Klinkerfassaden Dulsberg)

Zuschuss für den Mehraufwand einer Backsteinverkleidung bei Fassadendämmung oder für den Erhalt historisch wertvoller Backsteinfassaden durch Fugensanierung in Dulsberg. Die Pauschalen betragen bis zu 170 Euro je Quadratmeter bei Vollsteinen, bis zu 120 Euro bei Riemchen und bis zu 105 Euro bei Fugensanierung, maximal 50 Prozent der nachgewiesenen Kosten.

bis 50 Prozent der Kosten
Hamburg
IFB Hamburg
LandZuschuss

UfR - Unternehmen für Ressourcenschutz

Zuschuss für freiwillige Investitionsvorhaben, die die Ressourceneffizienz verbessern oder CO2-Emissionen senken. Sechs Schwerpunkte sind Machbarkeitsstudien, Energieeffizienz in Produktion und Gebäudetechnik, Material- und Wassereffizienz, Dekarbonisierung von Prozesswärme, Abwärmenutzung über Wärmenetze und wasserstoffbasierte Produktionsverfahren. Die Förderung erfolgt als Festbetrag je vermiedener CO2-Tonne, Materialtonne oder eingespartem Kubikmeter Wasser bei bis zu 50 Prozent der förderfähigen Kosten.

bis 50 Prozent der Kosten
Hamburg
IFB Hamburg
LandBeratung

UfR-EffizienzCheck

Zuschuss von bis zu 50 Prozent der Ausgaben für energetische Analysen technisch komplexer Anlagen und Prozesse. Förderfähig sind MessChecks zum zeitlich begrenzten Monitoring von Heizungsanlagen, Grundlagenermittlungen, Entwurfsplanungen, Umwelt- und Machbarkeitsstudien sowie anlagen- und prozessspezifische Dekarbonisierungskonzepte.

bis 50 Prozent der Kosten
Hamburg
IFB Hamburg
BundZuschuss

Angebote zur Unterstützung im Alltag und Umwandlungsanspruch (Paragraf 45a SGB XI)

Anerkannte Angebote zur Unterstützung im Alltag umfassen Betreuungsangebote, Entlastung pflegender Angehoeriger sowie Hilfe bei Haushaltsführung und Organisation von Hilfeleistungen. Pflegebedürftige ab Pflegegrad 2 in haeuslicher Pflege können bis zu 40 Prozent des monatlichen Höchstbetrags der Pflegesachleistung nach Paragraf 36 SGB XI in solche Angebote umwandeln. Eine vorherige Antragstellung ist nicht erforderlich, es genuegen Belege über die entstandenen Kosten bei der Pflegekasse.

bis 40 Prozent der Kosten
bundesweit
Pflegekasse, Anerkennung der Angebote durch die Landesbehörde
LandZuschuss

Nachrüstung von Fahrradabstellanlagen im Bestand

Nicht rückzahlbarer Zuschuss für die Nachrüstung von Fahrradabstellanlagen im Gebäudebestand. Gefördert werden Überdachungen und Einhausungen, Fahrradboxen, Sammelgaragen, Umbauten von Räumen, Anlehnbügel und Doppelstockparker sowie Rampen, elektrische Türöffner und Elektroladeanschlüsse. Der Zuschuss beträgt 40 Prozent, maximal 300 Euro je Stellplatz beziehungsweise 400 Euro mit Ladeanschluss.

bis 40 Prozent der Kosten
Hamburg
IFB Hamburg
BundZuschuss

Mehrbedarf für Alleinerziehende im Bürgergeld

Alleinerziehende im Bürgergeldbezug bekommen nach Paragraf 21 SGB II einen Mehrbedarf. Er beträgt 36 Prozent des maßgebenden Regelbedarfs bei einem Kind unter sieben Jahren oder zwei bis drei Kindern unter 16 Jahren, sonst 12 Prozent je Kind. Insgesamt ist der Mehrbedarf für Alleinerziehende auf 60 Prozent des maßgebenden Regelbedarfs begrenzt. Er wird vom Jobcenter zusätzlich zum Regelbedarf gezahlt.

bis 36 Prozent der Kosten
bundesweit
Jobcenter
BundZuschuss

Mehrbedarfe zum Grundsicherungsgeld

Neben dem Regelbedarf gibt es nach Paragraf 21 SGB II Mehrbedarfe für besondere Lebenslagen, die als Prozentsatz des maßgebenden Regelbedarfs gezahlt werden. Schwangere ab der 13. Schwangerschaftswoche erhalten 17 Prozent, Alleinerziehende je nach Kinderzahl und Alter 12 bis 60 Prozent (Regelfall 36 Prozent), Menschen mit Behinderung in Maßnahmen zur Teilhabe am Arbeitsleben 35 Prozent. Dazu kommen Mehrbedarfe für kostenaufwendige Ernährung aus medizinischen Gründen und für dezentrale Warmwassererzeugung. Die Mehrbedarfe werden zusammen mit dem Grundsicherungsgeld beim Jobcenter geltend gemacht.

bis 36 Prozent der Kosten
bundesweit
Jobcenter
BundSteuervorteil

BAV-Förderbetrag für Geringverdienende (Förderung der Betriebsrente)

Arbeitgeber, die für Beschäftigte mit niedrigem Einkommen zusätzlich zum Lohn Beiträge in einen Pensionsfonds, eine Pensionskasse oder eine Direktversicherung einzahlen, erhalten seit 2018 einen staatlichen Zuschuss von 30 Prozent des Beitrags. Mit dem Zweiten Betriebsrentenstärkungsgesetz wurde die Einkommensgrenze dynamisiert und an die Beitragsbemessungsgrenze der gesetzlichen Rentenversicherung gekoppelt.

bis 30 Prozent der Kosten
bundesweit
Bundesministerium für Arbeit und Soziales, Abwicklung über die Lohnsteueranmeldung
BundSonstiges

Freibetrag für zusätzliche Altersvorsorge in der Grundsicherung

Wer Grundsicherung im Alter oder bei Erwerbsminderung bezieht und zusätzlich vorgesorgt hat, behält nach Paragraph 82 Absatz 4 und 5 SGB XII einen Teil dieser Zusatzrente anrechnungsfrei. Anrechnungsfrei bleiben 100 Euro monatlich plus 30 Prozent des darüber liegenden Einkommens aus zusätzlicher Altersvorsorge, insgesamt höchstens 50 Prozent der Regelbedarfsstufe 1. Berücksichtigt werden Betriebsrenten nach dem Betriebsrentengesetz, zertifizierte Riester-Verträge und zertifizierte Basisrentenverträge. Der Freibetrag wird vom Sozialamt im Rahmen des Grundsicherungsantrags berücksichtigt.

bis 30 Prozent der Kosten
bundesweit
Sozialamt der Kommune bzw. der zuständige Träger der Sozialhilfe
BundSonstiges

Freibeträge vom Erwerbseinkommen im Grundsicherungsgeld

Wer neben dem Grundsicherungsgeld arbeitet, darf einen Teil des Verdienstes behalten. Nach Paragraf 11b SGB II bleiben die ersten 100 Euro monatlich aus Erwerbstätigkeit komplett anrechnungsfrei, darüber gestaffelt 20 Prozent von 100 bis 520 Euro, 30 Prozent von 520 bis 1.000 Euro und 10 Prozent von 1.000 bis 1.200 Euro, bei Personen mit Kind bis 1.500 Euro. Abgesetzt werden zusätzlich Steuern, Pflichtbeiträge zur Sozialversicherung, notwendige Werbungskosten und titulierte Unterhaltsverpflichtungen. Die Freibeträge werden vom Jobcenter automatisch berücksichtigt, wenn das Einkommen gemeldet wird.

bis 30 Prozent der Kosten
bundesweit
Jobcenter
BundSonstiges

Grundrentenfreibetrag in Sozialhilfe und Grundsicherung (Paragraph 82a SGB XII)

Wer mindestens 33 Jahre Grundrentenzeiten vorweisen kann, dem bleibt ein Teil der gesetzlichen Rente in der Sozialhilfe anrechnungsfrei. Der Freibetrag beträgt 100 Euro monatlich zuzüglich 30 Prozent des darüber hinausgehenden Renteneinkommens, höchstens jedoch 50 Prozent der Regelbedarfsstufe 1. Der Freibetrag gilt bei der Hilfe zum Lebensunterhalt und bei der Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung. Gleichgestellt sind Zeiten aus der Alterssicherung der Landwirte, aus berufsständischen Versorgungswerken und aus versicherungsfreien Beschäftigungen.

bis 30 Prozent der Kosten
bundesweit
Sozialamt der Stadt oder des Landkreises, Nachweis der Grundrentenzeiten durch die Deutsche Rentenversicherung
BundZuschuss

Heizungsförderung für Kommunen (422)

Zuschuss von 30 Prozent der förderfähigen Kosten für den Einbau effizienter Heizungen in kommunalen Wohn- und Nichtwohngebäuden. Bei Wohngebäuden 28.000 Euro für die erste Wohneinheit, 15.000 Euro für Einheit 2 bis 6 und 8.000 Euro für weitere. Bei Nichtwohngebäuden 28.000 Euro pauschal bis 150 Quadratmeter, danach gestaffelt nach Nettogrundfläche.

bis 30 Prozent der Kosten
bundesweit
KfW
BundZuschuss

Heizungsförderung für Unternehmen - Nichtwohngebäude (522)

Zuschuss von 30 Prozent der förderfähigen Kosten für eine effiziente Heizungsanlage in bestehenden Nichtwohngebäuden. Förderhöchstbetrag gestaffelt nach beheizter Nettogrundfläche: 28.000 Euro pauschal bis 150 Quadratmeter, danach 197 Euro je Quadratmeter bis 400 Quadratmeter, 118 Euro je Quadratmeter bis 1.000 Quadratmeter und 79 Euro je Quadratmeter darüber.

bis 30 Prozent der Kosten
bundesweit
KfW
BundZuschuss

Heizungsförderung für Unternehmen - Wohngebäude (459)

Zuschuss von 30 Prozent der förderfähigen Kosten für den Einbau klimafreundlicher Heizungen in bestehenden Wohngebäuden durch Unternehmen, Vermieter und Contractoren. Förderfähige Kosten 28.000 Euro für die erste Wohneinheit, 15.000 Euro für Wohneinheit 2 bis 6 und 8.000 Euro ab Wohneinheit 7. Gefördert werden Solarthermie, Biomasse, Wärmepumpe, Brennstoffzelle, wasserstofffähige Heizung und Wärmenetzanschluss.

bis 30 Prozent der Kosten
bundesweit
KfW
BundZuschuss

Umweltinnovationsprogramm (230)

Förderung innovativer großtechnischer Pilotvorhaben, die die Umwelt nachhaltig entlasten. Themen sind Abwasserbehandlung, Abfallvermeidung, Kreislaufwirtschaft, Luftreinhaltung, Klimaschutz, Energieeffizienz, erneuerbare Energien sowie Ressourcen- und Materialeffizienz. Wahlweise Investitionszuschuss von bis zu 30 Prozent der förderfähigen Kosten oder zinsverbilligter Kredit über maximal 70 Prozent der Kosten.

bis 30 Prozent der Kosten
bundesweit
KfW im Auftrag des Bundesumweltministeriums
BundZuschuss

Barbetrag zur persönlichen Verfügung in Einrichtungen (Paragraph 27b SGB XII)

Wer in einer stationären Einrichtung lebt und Sozialhilfe erhält, bekommt einen Barbetrag zur persönlichen Verfügung, umgangssprachlich Taschengeld. Er beträgt mindestens 27 Prozent der Regelbedarfsstufe 1 nach der Anlage zu Paragraph 28 SGB XII für Personen ab 18 Jahren; bei Minderjährigen legen die zuständigen Landesbehörden die Höhe fest. Der Barbetrag deckt Bedarfe des notwendigen Lebensunterhalts ab, die die Einrichtung nicht erbringt.

bis 27 Prozent der Kosten
bundesweit
Sozialamt beziehungsweise überörtlicher Träger der Sozialhilfe
SonstigeSonstiges

BahnCard 25

Rabattkarte mit 25 Prozent Nachlass auf Flexpreis, Sparpreis und Super Sparpreis im Fernverkehr. Sie kostet 62,90 Euro in der 2. Klasse und 125 Euro in der 1. Klasse. Für Menschen unter 27 Jahren kostet die My BahnCard 25 39,90 beziehungsweise 81,90 Euro, die Jugend BahnCard 25 für 6- bis 18-Jährige regulaer 7,90 Euro. Die Laufzeit beträgt zwölf Monate, die Kuendigungsfrist vier Wochen.

bis 25 Prozent der Kosten
bundesweit
Deutsche Bahn AG
BundZuschuss

Deutschlandticket JobTicket

Variante des Deutschlandtickets für Beschäftigte, deren Arbeitgeber sich an den Kosten beteiligt. Zahlt der Arbeitgeber mindestens 25 Prozent des Ausgabepreises von 63 Euro, also mindestens 15,75 Euro im Monat, gewährt das Verkehrsunternehmen zusätzlich einen Rabatt von 5 Prozent (3,15 Euro). Beschäftigte zahlen dadurch höchstens 44,10 Euro pro Monat, bei höherem Arbeitgeberzuschuss entsprechend weniger. Voraussetzung ist eine Firmenticketvereinbarung des Arbeitgebers mit dem Verkehrsunternehmen.

bis 25 Prozent der Kosten
bundesweit
Arbeitgeber gemeinsam mit den Verkehrsunternehmen
BundSteuervorteil

Dienstwagenbesteuerung mit einem Viertel des Bruttolistenpreises für E-Fahrzeuge (Paragraf 6 Absatz 1 Nummer 4 EStG)

Bei rein elektrischen Dienstwagen wird die private Nutzung nur mit einem Viertel des Bruttolistenpreises angesetzt, also effektiv 0,25 Prozent statt 1 Prozent pro Monat. Voraussetzung sind null CO2-Emissionen je Kilometer und ein Bruttolistenpreis von höchstens 100.000 Euro. Die Regelung gilt für Fahrzeuge, die nach dem 31.12.2018 und vor dem 01.01.2031 angeschafft wurden.

bis 25 Prozent der Kosten
bundesweit
Bundesministerium der Finanzen, Finanzämter
BundSteuervorteil

Pauschalbesteuerung übereigneter Wallboxen und Wallbox-Zuschüsse des Arbeitgebers (Paragraf 40 Absatz 2 Satz 1 Nummer 6 EStG)

Übereignet der Arbeitgeber Beschäftigten zusätzlich zum Arbeitslohn eine Ladevorrichtung für Elektro- oder Hybridelektrofahrzeuge unentgeltlich oder verbilligt, kann er die Lohnsteuer pauschal mit 25 Prozent erheben. Gleiches gilt für Zuschüsse zu Erwerb und Nutzung einer privaten Wallbox.

bis 25 Prozent der Kosten
bundesweit
Bundesministerium der Finanzen, Finanzämter
BundSteuervorteil

Pauschalversteuerung bei Übereignung eines Dienstfahrrads (Paragraf 40 Absatz 2 Satz 1 Nummer 7 EStG)

Übereignet der Arbeitgeber einem Beschäftigten zusätzlich zum ohnehin geschuldeten Arbeitslohn unentgeltlich oder verbilligt ein betriebliches Fahrrad, kann er die Lohnsteuer pauschal mit 25 Prozent erheben. Das betrifft typischerweise die Übernahme des Rads am Ende eines Dienstrad-Leasings. Kraftfahrzeuge im Sinne des Paragraf 6 Absatz 1 Nummer 4 Satz 2 EStG sind ausgenommen.

bis 25 Prozent der Kosten
bundesweit
Bund, Finanzverwaltung
BundSteuervorteil

Pauschalversteuerung von Jobticket und Fahrtkostenzuschuss (Paragraf 40 Absatz 2 EStG)

Kann oder soll die Steuerfreiheit nicht genutzt werden, darf der Arbeitgeber die Lohnsteuer pauschal erheben. Für unentgeltliche oder verbilligte Beförderung und für Fahrtkostenzuschüsse zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte gilt ein Pauschsteuersatz von 15 Prozent, soweit der als Werbungskosten abziehbare Betrag nicht überschritten wird. Alternativ kann anstelle der Steuerfreiheit ein einheitlicher Satz von 25 Prozent auf alle Bezüge eines Kalenderjahres angewandt werden. Bei der 25-Prozent-Variante entfällt die Kuerzung der Entfernungspauschale, und die Leistung muss nicht zusätzlich zum Arbeitslohn erbracht werden.

bis 25 Prozent der Kosten
bundesweit
Bund, Finanzverwaltung
BundSteuervorteil

Pauschalversteuerung übereigneter Ladevorrichtungen mit 25 Prozent

Übereignet ein Arbeitgeber seinem Arbeitnehmer eine Ladevorrichtung für ein Elektro- oder Hybridelektrofahrzeug unentgeltlich oder verbilligt, kann er die Lohnsteuer nach Paragraf 40 Absatz 2 Satz 1 Nummer 6 EStG pauschal mit 25 Prozent erheben. Dasselbe gilt für Zuschüsse des Arbeitgebers zum Erwerb und zur Nutzung solcher Ladevorrichtungen. Voraussetzung ist auch hier, dass die Leistung zusätzlich zum ohnehin geschuldeten Arbeitslohn erfolgt. Für den Arbeitnehmer ist die Wallbox damit faktisch abgabenfrei, weil die pauschale Steuer der Arbeitgeber trägt. Die Regelung senkt die Gesamtkosten eines E-Fahrzeugs im Betrieb spuerbar.

bis 25 Prozent der Kosten
bundesweit
Bundesministerium der Finanzen, Anwendung über die Lohnabrechnung

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