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Förderprogramme in Bremen

Was du in Bremen beantragen kannst, inklusive der bundesweiten Programme, die dort auch gelten.

1.828 Programme gefunden

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BundZuschuss

Förderung der beruflichen Weiterbildung mit Bildungsgutschein

Nach Paragraf 81 SGB III können Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer durch Übernahme der Weiterbildungskosten gefördert werden, wenn die Weiterbildung notwendig ist, um Arbeitslosigkeit abzuwenden oder die berufliche Eingliederung zu ermöglichen. Gefördert werden auch das Nachholen eines Berufsabschlusses, der Erwerb eines Hauptschulabschlusses und der Aufbau von Grundkompetenzen. Zwingende Voraussetzung ist die vorherige Beratung durch die Agentur für Arbeit und die Zulassung der Maßnahme. Umgesetzt wird die Förderung über den Bildungsgutschein.

bis 100 Prozent der Kosten
bundesweit
Agentur für Arbeit oder Jobcenter
BundZuschuss

Gemeinschaftliche Mittagsverpflegung in Schule, Kita und Hort

Die gesamten Aufwendungen für das gemeinschaftliche Mittagessen in Schule, Kindertageseinrichtung oder Kindertagespflege werden übernommen. Der früher übliche Eigenanteil von einem Euro je Mittagessen ist entfallen. Voraussetzung ist, dass das Essen in schulischer Verantwortung oder auf Grundlage einer Kooperationsvereinbarung angeboten wird. Beantragt wird beim Jobcenter oder der BuT-Stelle der Kommune, die Abrechnung läuft meist direkt mit dem Caterer.

bis 100 Prozent der Kosten
bundesweit
Jobcenter, Sozialamt bzw. BuT-Stelle der Kommune
BundZuschuss

Haertefallregelung beim Zahnersatz

Wer durch den Eigenanteil beim Zahnersatz unzumutbar belastet wuerde, erhält zusätzlich zum Festzuschuss weitere 40 Prozent der Kosten der Regelversorgung, sodass die Regelversorgung vollständig bezahlt wird. Als unzumutbar gilt eine Belastung, wenn die monatlichen Bruttoeinnahmen 40 Prozent der monatlichen Bezugsgröße nicht überschreiten. Die Grenze erhöht sich um 15 Prozent für den ersten und um 10 Prozent für jeden weiteren Angehoerigen im Haushalt. Wer Bürgergeld, Grundsicherung, Sozialhilfe, BAföG oder Berufsausbildungsbeihilfe bezieht, fällt automatisch unter die Regelung.

bis 100 Prozent der Kosten
bundesweit
Gesetzliche Krankenkassen
BundZuschuss

Haertefallregelung beim Zahnersatz bei unzumutbarer Belastung

Wer den Eigenanteil zum Zahnersatz nicht tragen kann, erhält nach Paragraf 55 Absatz 2 SGB V einen zusätzlichen Festzuschuss, sodass die Regelversorgung vollständig abgedeckt ist. Eine unzumutbare Belastung liegt vor, wenn die monatlichen Bruttoeinnahmen zum Lebensunterhalt 40 Prozent der monatlichen Bezugsgröße nach Paragraf 18 SGB IV nicht übersteigen oder wenn Sozialhilfe, Grundsicherung oder vergleichbare Leistungen bezogen werden. Die Grenze erhöht sich um 15 Prozent für den ersten und um 10 Prozent für jeden weiteren Angehoerigen. Der Antrag läuft über die Krankenkasse zusammen mit dem Heil- und Kostenplan.

bis 100 Prozent der Kosten
bundesweit
Gesetzliche Krankenkasse
BundSteuervorteil

Kfz-Steuerbefreiung für reine Elektrofahrzeuge (Paragraf 3d Kraftfahrzeugsteuergesetz)

Das Halten reiner Elektrofahrzeuge ist von der Kraftfahrzeugsteuer befreit. Die Befreiung gilt für Fahrzeuge mit Erstzulassung zwischen dem 18. Mai 2011 und dem 31. Dezember 2030 für zehn Jahre ab Erstzulassung, längstens jedoch bis zum 31. Dezember 2035. Bei Halterwechsel läuft die Restfrist weiter.

bis 100 Prozent der Kosten
bundesweit
Bundesfinanzverwaltung, Hauptzollämter
BundZuschuss

Krankengeld bei Spende von Organen, Geweben oder Blut zur Stammzellseparation

Wer durch eine Organ-, Gewebe- oder Blutstammzellspende arbeitsunfähig wird, erhält nach Paragraf 44a SGB V ein besonderes Krankengeld in Höhe des vollen ausgefallenen Nettoarbeitsentgelts oder Arbeitseinkommens, begrenzt auf die Beitragsbemessungsgrenze. Gezahlt wird nicht von der eigenen Kasse, sondern von der Krankenkasse der Empfängerin oder des Empfängers. Der Anspruch gilt auch für Spendende, die nicht gesetzlich versichert sind.

bis 100 Prozent der Kosten
bundesweit
Krankenkasse der Empfängerin oder des Empfängers
BundZuschuss

Lernförderung nach dem Bildungspaket

Übernahme der tatsächlichen Kosten für außerschulische Nachhilfe, wenn sie geeignet und zusätzlich erforderlich ist, um die wesentlichen Lernziele zu erreichen. Seit der Reform muss das Kind ausdrücklich nicht mehr unmittelbar versetzungsgefährdet sein. Anspruch haben Kinder aus Familien mit Bürgergeld, Sozialhilfe, Kinderzuschlag, Wohngeld oder Asylbewerberleistungen. Beantragt wird beim Jobcenter oder der BuT-Stelle der Kommune, meist mit einer Bestätigung der Schule.

bis 100 Prozent der Kosten
bundesweit
Jobcenter, Sozialamt bzw. BuT-Stelle der Kommune
BundZuschuss

Nicht-produktiver investiver Naturschutz nach GAK

Zuschuss für investive Naturschutzmaßnahmen ohne Produktionsbezug, etwa die Anlage und Wiederherstellung von Biotopen, Nistmöglichkeiten wie Weissstorchhorsten und Fledermausquartieren sowie den Grunderwerb für Naturschutzzwecke. Eigenleistungen können bis zu 60 Prozent des Vergabewerts angerechnet werden. Eng verwandt ist die investive Förderung von Hecken, Knicks, Feldgehoelzen und Baumreihen sowie von Erwerb und Neuanlage von Streuobstbeständen, die bis zu 100 Prozent und bei Gemeinden bis zu 90 Prozent gefördert wird.

bis 100 Prozent der Kosten
bundesweit
Bund und Länder über die GAK, Umsetzung durch die Landesbehörden
BundZuschuss

Probebeschäftigung von Menschen mit Behinderungen

Arbeitgeber können sich die Personalkosten erstatten lassen, wenn sie einen Menschen mit Behinderung zur Probe beschäftigen. Erstattet werden Lohn- beziehungsweise Gehaltskosten einschließlich der Arbeitgeberanteile zur Sozialversicherung, und zwar für bis zu drei Monate. Voraussetzung ist ein Probearbeitsvertrag und dass die Probebeschäftigung die Chancen auf eine dauerhafte Eingliederung verbessert. Der Antrag muss vor Beginn der Beschäftigung gestellt werden.

bis 100 Prozent der Kosten
bundesweit
Bundesagentur für Arbeit
BundZuschuss

Probebeschäftigung von Menschen mit Behinderungen (Paragraf 46 SGB III)

Die Agentur für Arbeit oder das Jobcenter erstattet Arbeitgebern die Personalkosten einer Probebeschäftigung von Menschen mit Behinderungen für bis zu drei Monate. Erstattet werden Lohn- und Gehaltskosten einschließlich Arbeitgeberanteilen zur Sozialversicherung, sonstige gesetzliche oder tarifvertragliche Leistungen sowie Umlagen und Beiträge zur Berufsgenossenschaft.

bis 100 Prozent der Kosten
bundesweit
Bundesagentur für Arbeit, Agenturen für Arbeit und Jobcenter
BundZuschuss

Schulausflüge und mehrtägige Klassenfahrten aus dem Bildungspaket

Die tatsächlichen Kosten für eintägige Ausflüge und mehrtägige Klassenfahrten werden übernommen, auch für Kinder in Kindertageseinrichtungen und Kindertagespflege. Es gibt keine Obergrenze im Gesetz, maßgeblich sind die tatsächlichen Aufwendungen im Rahmen der schulrechtlichen Bestimmungen. Anspruch haben Kinder aus Familien mit Bürgergeld, Sozialhilfe, Kinderzuschlag, Wohngeld oder Asylbewerberleistungen. Beantragt wird beim Jobcenter oder der BuT-Stelle der Kommune.

bis 100 Prozent der Kosten
bundesweit
Jobcenter, Sozialamt bzw. BuT-Stelle der Kommune
BundZuschuss

Schülerbeförderung aus dem Bildungspaket

Übernahme der Fahrtkosten zur nächstgelegenen Schule des gewählten Bildungsgangs, wenn sie nicht schon von anderer Seite getragen werden. Berücksichtigt werden auch Schulen mit naturwissenschaftlichem, musischem, sportlichem oder sprachlichem Profil. Der früher übliche Eigenanteil ist entfallen, laut Familienportal werden die Kosten für öffentliche Verkehrsmittel vollständig übernommen. Anspruch für Schülerinnen und Schüler bis 25 Jahre ohne Ausbildungsvergütung.

bis 100 Prozent der Kosten
bundesweit
Jobcenter, Sozialamt bzw. BuT-Stelle der Kommune
BundZuschuss

Teilhabe am Arbeitsmarkt (Teilhabechancengesetz)

Arbeitgeber erhalten einen Lohnkostenzuschuss, wenn sie sehr arbeitsmarktferne Langzeitleistungsbeziehende sozialversicherungspflichtig einstellen. In den ersten zwei Jahren beträgt der Zuschuss 100 Prozent auf Grundlage des gesetzlichen Mindestlohns oder eines gezahlten Tariflohns, danach sinkt er jährlich um zehn Prozentpunkte. Gefördert wird bis zu fuenf Jahre. Zusätzlich gibt es eine ganzheitliche beschäftigungsbegleitende Betreuung sowie bis zu 3.000 Euro je Förderfall für notwendige Qualifizierungen.

bis 100 Prozent der Kosten
bundesweit
Jobcenter, Bundesministerium für Arbeit und Soziales
EUBeratung

Zukunftszentren (ESF Plus-Bundesprogramm)

Die Zukunftszentren unterstützen kleine und mittlere Unternehmen, Beschäftigte und Solo-Selbstständige dabei, den digitalen, ökologischen und demografischen Wandel zu gestalten. Angeboten werden kostenfreie Beratung und Qualifizierung. Bundesweit gibt es 14 regionale Zentren, das sächsische Zentrum Zukunft der Arbeitswelt wird zusätzlich vom Freistaat Sachsen kofinanziert.

bis 100 Prozent der Kosten
bundesweit
Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) und Europäischer Sozialfonds Plus
BundZuschuss

Übernahme der Weiterbildungskosten nach Paragraf 83 SGB III

Wird eine berufliche Weiterbildung gefördert, übernimmt die Agentur für Arbeit nach Paragraf 83 SGB III die anfallenden Weiterbildungskosten. Dazu gehören Lehrgangskosten und Kosten für die Eignungsfeststellung, Fahrkosten, Kosten für auswärtige Unterbringung und Verpflegung sowie Kosten für die Betreuung von Kindern. Die Leistungen können direkt an den Bildungsträger gezahlt werden. Wird ein Bewilligungsbescheid später aufgehoben, muss der Träger die gezahlten Beträge erstatten.

bis 100 Prozent der Kosten
bundesweit
Agentur für Arbeit
BundZuschuss

Stationaere und ambulante Hospizleistungen

Versicherte, die keine Krankenhausbehandlung benoetigen, erhalten nach Paragraf 39a SGB V einen Zuschuss zu stationaerer oder teilstationaerer Versorgung in Hospizen, in denen palliativ-medizinische Behandlung erbracht wird. Die Krankenkasse trägt 95 Prozent der zuschussfähigen Kosten, der taegliche Mindestzuschuss beträgt 9 Prozent der monatlichen Bezugsgröße nach Paragraf 18 Absatz 1 SGB IV. Ambulante Hospizdienste mit qualifizierter ehrenamtlicher Sterbebegleitung werden gesondert gefördert und sind für Betroffene kostenfrei. Kontakt läuft über das Hospiz oder den ambulanten Hospizdienst.

bis 95 Prozent der Kosten
bundesweit
Gesetzliche Krankenkasse
LandZuschuss

Zentrales Umsetzungsprogramm Klimaanpassung (ZUP)

Förderung investiver und nicht investiver Maßnahmen zur Anpassung an die Folgen des Klimawandels im Land Bremen. Gefördert werden ganzheitliche Konzepte, Strategie- und Leitlinienentwicklungen, Studien, Risikoanalysen und Monitoringsysteme sowie ökosystembasierte Lösungen wie dezentrales Regenwassermanagement und hochwasserresiliente Umgestaltung öffentlicher Räume. Öffentliche Einrichtungen erhalten Vollfinanzierung, gemeinnützige Träger bis zu 95 Prozent.

bis 95 Prozent der Kosten
Bremen
BAB Bremer Aufbau-Bank / Senatorin für Umwelt, Klima und Wissenschaft
BundZuschuss

Zuschuss zu stationaeren Hospizleistungen

Wer keiner Krankenhausbehandlung mehr bedarf, aber zu Hause nicht versorgt werden kann, hat Anspruch auf einen Zuschuss zur Versorgung in einem stationaeren Hospiz. Die Krankenkasse trägt 95 Prozent der zuschussfähigen Kosten unter Anrechnung der Leistungen der Pflegeversicherung. Der Zuschuss darf kalendertaeglich neun Prozent der monatlichen Bezugsgröße nicht unterschreiten. Für Kinderhospize gelten gesonderte Vereinbarungen.

bis 95 Prozent der Kosten
bundesweit
Gesetzliche Krankenkassen
BundZuschuss

Bewaeltigung von Extremwetterfolgen im Wald nach GAK

Zuschuss für die schonende Raeumung von Kalamitätsflächen, Waldschutzmaßnahmen und die Wiederaufforstung nach Sturm, Duerre, Waldbrand und Borkenkaeferbefall. Der Fördersatz beträgt bis zu 80 Prozent der nachgewiesenen Ausgaben, bei Kleinprivatwaldbesitzern mit bis zu 20 Hektar Waldbesitz bis zu 90 Prozent.

bis 90 Prozent der Kosten
bundesweit
Bund und Länder über die GAK, Umsetzung durch die Forstbehörden der Länder
BundZuschuss

Initiative IT-Sicherheit in der Wirtschaft

Die Initiative fördert Projekte, die kleinen und mittleren Unternehmen helfen, ihre IT-Sicherheit zu verbessern, etwa über Transferstellen und Sensibilisierungsprojekte. Antragsberechtigt sind ausschließlich öffentliche oder nicht gewinnorientierte Institutionen wie Hochschulen, Forschungseinrichtungen, Verbände, Kammern und Behörden, nicht die Unternehmen selbst. Gefördert werden bis zu 90 Prozent der zuwendungsfähigen Kosten bei Kostenbasis beziehungsweise bis 100 Prozent bei Ausgabenbasis, Laufzeit bis zu drei Jahre. Alle Ergebnisse müssen öffentlich zugänglich sein. Website, Onlineshop und Onlinemarketing sind kein Fördergegenstand.

bis 90 Prozent der Kosten
bundesweit
Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE), Projektträger DLR
BundZuschuss

Kinderkrankengeld bei Erkrankung des Kindes

Eltern erhalten Krankengeld, wenn sie zur Betreuung ihres erkrankten Kindes der Arbeit fernbleiben müssen. Der Anspruch besteht je Kind für laengstens 10 Arbeitstage im Kalenderjahr, für Alleinerziehende 20 Arbeitstage, insgesamt höchstens 25 beziehungsweise 50 Arbeitstage. Das Kind muss unter zwölf Jahre alt oder behindert und auf Hilfe angewiesen sein. Die Leistung beträgt 90 Prozent des ausgefallenen Nettoarbeitsentgelts, bei beitragspflichtigen Einmalzahlungen im Vorjahr 100 Prozent.

bis 90 Prozent der Kosten
bundesweit
Gesetzliche Krankenkassen
BundZuschuss

Kinderkrankengeld bei stationaerer Mitaufnahme und bei schwerstkranken Kindern

Wird ein Kind stationaer behandelt und ist die Mitaufnahme eines Elternteils aus medizinischen Gründen notwendig, besteht nach Paragraf 45 Absatz 1a SGB V ein Anspruch auf Kinderkrankengeld ohne Anrechnung auf die Kinderkrankentage. Voraussetzung ist, dass das Kind das zwölfte Lebensjahr noch nicht vollendet hat oder behindert und auf Hilfe angewiesen ist; der Anspruch besteht ausdrücklich nur für einen Elternteil. Für Kinder mit einer weit fortgeschrittenen, progredienten Erkrankung mit begrenzter Lebenserwartung und palliativmedizinischer Behandlung gilt nach Paragraf 45 Absatz 4 SGB V ebenfalls eine Regelung ohne Tagesbegrenzung, mit derselben Altersgrenze und ebenfalls nur für einen Elternteil. Beantragt wird bei der Krankenkasse.

bis 90 Prozent der Kosten
bundesweit
Gesetzliche Krankenkasse
BundZuschuss

Kinderkrankengeld und Kinderkrankentage

Wer ein krankes Kind unter zwölf Jahren betreuen muss, kann sich freistellen lassen und erhält von der Krankenkasse Kinderkrankengeld in Höhe von 90 Prozent des ausgefallenen Nettoarbeitsentgelts. Im Kalenderjahr 2026 gelten je Elternteil 15 Arbeitstage je Kind und höchstens 35 Arbeitstage insgesamt, für Alleinerziehende 30 beziehungsweise 70 Arbeitstage. Bei Kindern mit Behinderung, die auf Hilfe angewiesen sind, entfällt die Altersgrenze. Bei stationaerer Mitaufnahme im Krankenhaus besteht der Anspruch ohne zahlenmäßige Begrenzung.

bis 90 Prozent der Kosten
bundesweit
Gesetzliche Krankenkassen
BundZuschuss

Kinderkrankengeld und Kinderkrankentage

Wenn ein Kind krank wird und betreut werden muss, können Eltern sich freistellen lassen und bekommen von der Krankenkasse Kinderkrankengeld in Höhe von 90 Prozent des ausgefallenen Nettoarbeitsentgelts. In den Jahren 2024 bis 2026 stehen 15 Arbeitstage je Elternteil und Kind zur Verfügung, Alleinerziehende haben 30 Arbeitstage. Bei mehreren Kindern liegt die Obergrenze bei 35 Arbeitstagen je Elternteil beziehungsweise 70 Arbeitstagen für Alleinerziehende. Beantragt wird es bei der eigenen Krankenkasse.

bis 90 Prozent der Kosten
bundesweit
Gesetzliche Krankenkasse

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