Förderprogramme in Bayern
Was du in Bayern beantragen kannst, inklusive der bundesweiten Programme, die dort auch gelten.
2.254 Programme gefunden
ThemaAlle
- Energie986
- Sanierung489
- Heizung225
- Photovoltaik156
- Dämmung82
- Fenster und Türen36
- Neubau181
- Wohneigentum173
- Mobilität551
- THG-Quote132
- Gründung458
- Digitalisierung379
- Forschung465
- Personal318
- Bildung695
- Familie269
- Natur und Umwelt423
- Landwirtschaft190
- Kultur278
- Sport166
- Soziales552
- Ehrenamt231
- Export79
- Sozialleistung519
- Wohnen und Miete223
- Gesundheit und Pflege250
- Zuwanderung und Integration115
- Sonstiges603
Beschäftigung im Arbeitsbereich einer Werkstatt für behinderte Menschen
Menschen mit Behinderungen, für die eine Beschäftigung auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt wegen Art oder Schwere der Behinderung nicht in Betracht kommt, erhalten Leistungen im Arbeitsbereich einer anerkannten Werkstatt. Voraussetzung ist, dass sie ein Mindestmass wirtschaftlich verwertbarer Arbeitsleistung erbringen können. Die Leistungen schließen an den Berufsbildungsbereich an und laufen in der Regel bis zum Erreichen der Regelaltersgrenze. Alternativ sind andere Leistungsanbieter oder das Budget für Arbeit möglich.
Beschäftigungsduldung (§ 60d AufenthG)
Ausreisepflichtige Personen und ihre Ehe- oder Lebenspartner erhalten in der Regel eine Duldung für 30 Monate, wenn sie seit mindestens zwölf Monaten sozialversicherungspflichtig mit mindestens 20 Wochenstunden beschäftigt sind und ihren Lebensunterhalt sowohl in den letzten zwölf Monaten als auch bei Antragstellung durch diese Beschäftigung sichern. Erforderlich sind außerdem hinreichende mündliche Deutschkenntnisse, eine geklaerte Identität, eine Mindestdauer der vorherigen Duldung, keine einschlaegigen Verurteilungen und die erfolgreiche Teilnahme an einem Integrationskurs. Zuständig ist die oertliche Ausländerbehörde.
Beschäftigungserlaubnis für Asylsuchende und Geduldete (§ 61 AsylG)
Während der Unterbringung in einer Aufnahmeeinrichtung dürfen Asylsuchende nicht erwerbstaetig sein. Danach kann die Erwerbstätigkeit in der Regel drei Monate nach Registrierung des Asylantrags erlaubt werden, wenn das Verfahren läuft und die Bundesagentur für Arbeit zustimmt. In Dublin-Faellen und bei bereits in einem anderen EU-Staat gewährtem Schutz beträgt die Wartezeit sechs Monate. Geduldeten soll nach mindestens sechs Monaten Duldung die Erwerbstätigkeit erlaubt werden, sofern keine konkreten Maßnahmen zur Aufenthaltsbeendigung bevorstehen. Personen aus sicheren Herkunftsstaaten nach § 29a und § 29b AsylG dürfen während des Verfahrens nicht arbeiten.
Besondere Ausgleichsregelung (BesAR) nach EnFG
Die Besondere Ausgleichsregelung begrenzt auf Antrag die Umlagen für Strom, den stromkostenintensive Unternehmen selbst verbrauchen. Grundlage ist das Energiefinanzierungsgesetz. Neben stromkostenintensiven Unternehmen können auch Wasserstoffhersteller, Schienenbahnen, elektrische Busverkehrsunternehmen im Linienverkehr und Betreiber von Landstromanlagen für Seeschiffe die Begrenzung nutzen.
Besondere Solaranlagen: Agri-Photovoltaik, Parkplatz- und Moor-Photovoltaik
Innerhalb der Ausschreibung für Freiflächenanlagen gibt es seit 2023 die Kategorie der besonderen Solaranlagen. Dazu zählen Anlagen auf Ackerflächen mit gleichzeitigem Anbau von Kulturpflanzen, also Agri-Photovoltaik, Anlagen auf landwirtschaftlichen Flächen mit Dauerkulturen oder mehrjährigen Kulturen, Anlagen auf Grünland mit fortgesetzter Nutzung als Dauergrünland ausserhalb von Natura-2000-Gebieten, Anlagen auf Parkplatzflächen sowie Anlagen auf wiedervernaessten, früher entwaesserten Moorboeden. Die technischen Anforderungen legt die Bundesnetzagentur in eigenen Festlegungen fest.
Beteiligungskapital Bayern Kapital
Eigenkapitalbeteiligungen für bayerische Gründerinnen, Gründer und Technologieunternehmen von der Gründung über den Markteintritt bis zur Expansion. Bayern Kapital investiert in der Frühphase und begleitet innovative Technologieunternehmen auch in der Wachstumsphase.
Beteiligungskapital der BayBG Bayerische Beteiligungsgesellschaft
Stille und offene Beteiligungen zur Stärkung der Eigenkapitalposition mittelständischer Unternehmen. Genutzt wird das Kapital für Wachstum, Unternehmensnachfolge inklusive MBO und MBI sowie für Restrukturierungen.
Betriebliche Altersversorgung durch Entgeltumwandlung
Beschäftigte haben einen Rechtsanspruch darauf, Teile ihres Entgelts in eine betriebliche Altersversorgung umzuwandeln. Beiträge an Pensionskasse, Pensionsfonds oder Direktversicherung sind nach Paragraf 3 Nummer 63 EStG bis zu bestimmten Grenzen steuer- und sozialabgabenfrei. Bei Entgeltumwandlung muss der Arbeitgeber die ersparten Sozialversicherungsbeiträge in Höhe von 15 Prozent des umgewandelten Betrags als Zuschuss weitergeben. Seit 2020 gibt es für Pflichtversicherte einen Freibetrag bei den Krankenversicherungsbeiträgen auf ausgezahlte Betriebsrenten.
Betriebliche Gesundheitsförderung durch die Krankenkassen
Krankenkassen fördern nach Paragraf 20b SGB V den Aufbau und die Stärkung gesundheitsförderlicher Strukturen in Betrieben. Sie erarbeiten gemeinsam mit Versicherten und Verantwortlichen im Betrieb Vorschlaege zur Verbesserung der gesundheitlichen Situation und unterstützen deren Umsetzung. Dabei arbeiten sie mit den Unfallversicherungsträgern zusammen und können regionale Koordinierungsstellen einrichten, die Unternehmen beraten. Der Zugang läuft über die Krankenkassen oder die regionalen Koordinierungsstellen.
Betriebsberatung der Handwerkskammer für München und Oberbayern
Die Handwerkskammer für München und Oberbayern bietet Mitgliedsbetrieben und Existenzgründerinnen und Existenzgründern im Handwerk kostenlose Betriebsberatung an. Beraten wird vor Ort, online oder telefonisch, ergänzt um kostenlose Kurzseminare für Gründende und regelmäßige Sprechtage in 18 Außenstellen. Schwerpunkte sind Existenzgründung, Unternehmensführung, Betriebsnachfolge, Kassenführung und betriebliches Gesundheitsmanagement. Das Angebot wird durch EU-, Bundes- und Landesprogramme finanziert. Ein direkter Zuschuss an den Betrieb wird nicht ausgezahlt.
Bildung und Teilhabe (Bildungspaket)
Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene aus Familien mit geringem Einkommen erhalten neben dem Regelbedarf Leistungen für Bildung und Teilhabe. Dazu gehoeren Schulausfluege und mehrtaegige Klassenfahrten in tatsaechlicher Höhe, persönlicher Schulbedarf, Schuelerbeförderung, ergänzende Lernförderung, gemeinschaftliche Mittagsverpflegung sowie Teilhabe am sozialen und kulturellen Leben. Für den Schulbedarf sieht das Gesetz Grundbeträge von 100 Euro zum ersten und 50 Euro zum zweiten Schulhalbjahr vor, die jährlich fortgeschrieben werden. Bildungsleistungen gibt es nur bis zum 25. Lebensjahr und nur für Schuelerinnen und Schueler ohne Ausbildungsvergütung.
Bildung und Teilhabe - Teilhabe am sozialen und kulturellen Leben
Kinder und Jugendliche aus Familien mit geringem Einkommen erhalten pauschal 15 Euro monatlich für die Teilnahme am sozialen und kulturellen Leben, etwa für den Mitgliedsbeitrag im Sportverein oder die Musikschule. Anspruch besteht bis zum vollendeten 18. Lebensjahr, wenn Bürgergeld, Sozialhilfe, Kinderzuschlag, Wohngeld oder Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz bezogen werden. Der Nachweis ist einfach gehalten, es genügt, dass die Aktivität tatsächlich wahrgenommen wird. Rechtsgrundlage sind Paragraf 28 SGB II, Paragraf 34 SGB XII und Paragraf 6b Bundeskindergeldgesetz.
Bildung und Teilhabe für Kinder nach Paragraf 3 Abs. 4 AsylbLG
Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene im Leistungsbezug nach dem AsylbLG erhalten zusätzlich zu den Grundleistungen Bedarfe für Bildung und Teilhabe am sozialen und kulturellen Leben. Maßgeblich sind die Paragrafen 34, 34a und 34b des Zwölften Buches Sozialgesetzbuch. Abgedeckt sind unter anderem Schulausflüge und mehrtägige Klassenfahrten, Schulbedarf, Schülerbeförderung, Lernförderung, Mittagsverpflegung in Schule und Kita sowie ein monatlicher Betrag für Vereins-, Kultur- und Freizeitangebote. Die Leistungen werden gesondert berücksichtigt und in der Regel als Sach- oder Dienstleistung erbracht.
Bildung und Teilhabe: Ausfluege und mehrtaegige Klassenfahrten
Die tatsaechlichen Kosten für eintaegige Ausfluege und mehrtaegige Klassen- und Kitafahrten werden für Kinder aus Familien mit geringem Einkommen übernommen. Das ist eine der Leistungen aus dem Bildungs- und Teilhabepaket. Berechtigt sind Familien mit Bürgergeld, Sozialgeld, Sozialhilfe, Kinderzuschlag, Wohngeld oder Asylbewerberleistungen. Beantragt wird beim Jobcenter oder bei Stadt, Gemeinde beziehungsweise Landkreis, üblicherweise mit der Kostenaufstellung der Einrichtung.
Bildung und Teilhabe: Gemeinschaftliche Mittagsverpflegung in Schule und Kita
Für das gemeinsame Mittagessen in Schule, Kita oder Hort werden laut Familienportal die gesamten Aufwendungen übernommen, ein Eigenanteil fällt nicht an. Anspruch haben Kinder, deren Eltern Bürgergeld, Sozialgeld, Sozialhilfe, Kinderzuschlag, Wohngeld oder Asylbewerberleistungen beziehen. Abgerechnet wird meist direkt mit dem Essensanbieter, beantragt wird beim Jobcenter oder der Kommune.
Bildung und Teilhabe: Lernförderung und Nachhilfe
Kinder aus Familien mit geringem Einkommen erhalten Nachhilfe, wenn sie zusätzliche Lernförderung brauchen. Laut Familienportal werden die tatsaechlichen Kosten übernommen. Anspruch besteht bei Bezug von Bürgergeld, Sozialgeld, Sozialhilfe, Kinderzuschlag, Wohngeld oder Asylbewerberleistungen. Der Antrag wird beim Jobcenter oder bei Stadt, Gemeinde beziehungsweise Landkreis gestellt, meist mit einer Bestätigung der Schule über den Förderbedarf.
Bildung und Teilhabe: Schuelerbeförderung
Die Kosten für Bus und Bahn zur Schule werden für Kinder aus Familien mit geringem Einkommen vollständig übernommen, wenn kein anderer Träger dafuer aufkommt. Laut Familienportal werden die tatsaechlichen Kosten für öffentliche Verkehrsmittel erstattet. Anspruch besteht bei Bezug von Bürgergeld, Sozialgeld, Sozialhilfe, Kinderzuschlag, Wohngeld oder Asylbewerberleistungen. Der Antrag geht an das Jobcenter oder an Stadt, Gemeinde beziehungsweise Landkreis.
Bildungsgutschein für berufliche Weiterbildung
Mit dem Bildungsgutschein übernimmt die Agentur für Arbeit die Kosten einer beruflichen Weiterbildung, etwa einer Umschulung, Anpassungsqualifizierung oder Teilqualifizierung. Übernommen werden Lehrgangskosten, Lernmittel, Arbeitskleidung und Prüfungsgebühren sowie bei Bedarf Fahrtkosten, Kinderbetreuung und auswaertige Unterbringung und Verpflegung. Der Gutschein ist zeitlich befristet, regional begrenzt und auf ein bestimmtes Bildungsziel festgelegt. Bildungsträger und Maßnahme müssen von einer fachkundigen Stelle zugelassen sein. Seit 1. Januar 2025 werden auch Kundinnen und Kunden der Jobcenter über die Agentur für Arbeit gefördert.
Bildungsgutschein und Förderung der beruflichen Weiterbildung (FbW)
Mit dem Bildungsgutschein übernimmt die Agentur für Arbeit oder das Jobcenter die Kosten einer beruflichen Weiterbildung oder Umschulung. Erstattet werden Lehrgangs- und Prüfungsgebühren einschließlich Lernmitteln und Arbeitskleidung, Fahrkosten, Kosten für Kinderbetreuung sowie auswaertige Unterbringung und Verpflegung, wenn taegliches Pendeln unzumutbar ist. Der Gutschein wird nur nach einem Beratungsgespraech ausgegeben und ist eine Ermessensleistung. Die Weiterbildung muss bei einem zugelassenen Träger stattfinden, Rechtsgrundlage ist Paragraf 81 SGB III.
Bildungskredit des Bundes
Der Bildungskredit unterstützt die Finanzierung einer schulischen Ausbildung oder eines Studiums in fortgeschrittenen Ausbildungsphasen. Er ist zeitlich befristet und besonders zinsgünstig. Über den Antrag entscheidet das Bundesverwaltungsamt, Auszahlung und Abwicklung der Rückzahlung übernimmt die KfW. Er ist unabhängig vom Einkommen der Eltern und kann deshalb auch neben BAföG genutzt werden. Antrag über das Portal bildungskreditonline.bva.bund.de, Unterlagen werden anschließend nachgereicht. Monatsrate, Höchstsumme, Zinssatz und Altersgrenze stehen nicht auf der Übersichtsseite des BVA, sondern in den Förderbestimmungen und sind vor der Antragstellung dort zu prüfen.
Bildungspaket Bildung und Teilhabe (BuT)
Das Bildungspaket bündelt sieben Einzelleistungen für Kinder und Jugendliche aus Familien mit kleinem Einkommen: Schulbedarf, Lernförderung, Schülerbeförderung, Schul- und Kitaausflüge, mehrtägige Klassenfahrten, gemeinschaftliche Mittagsverpflegung und Teilhabe am sozialen und kulturellen Leben. Anspruch haben Kinder, deren Familien Bürgergeld, Sozialgeld, Sozialhilfe, Kinderzuschlag, Wohngeld oder Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz beziehen. Es ist ein Rechtsanspruch nach Paragraf 28 SGB II bzw. Paragraf 34 SGB XII, kein Ermessen. Beantragt wird vor Ort beim Jobcenter oder bei der zuständigen Stelle der Kommune.
Binnenmarktprogramm (Single Market Programme)
Das Binnenmarktprogramm ist für 2021 bis 2027 mit 4,208 Milliarden Euro ausgestattet, hinzu kommen rund 2 Milliarden Euro aus dem KMU-Fenster von InvestEU. Es stärkt die Steuerung des Binnenmarkts und die Wettbewerbsfähigkeit vor allem kleiner und mittlerer Unternehmen. Die fuenf Säulen sind Marktueberwachung, KMU-Förderung als Nachfolge von COSME, Normung, Verbraucherschutz und die Lebensmittelkette, dazu kommt die europäische Statistik unter Eurostat. Der Zugang für Unternehmen läuft häufig über das Enterprise Europe Network und über Aufrufe der EISMEA.
Biogenes Flüssiggas (Bio-LPG) als Erfüllungsoption
Nach Paragraf 12 der 38. BImSchV kann die Quote auch durch versteuerte Flüssiggase erfüllt werden, die ganz oder anteilig aus Biomasse hergestellt wurden und mindestens die Anforderungen an Flüssiggaskraftstoff nach Paragraf 7 der Kraftstoffqualitätsverordnung erfüllen. Anteilig biogenes Autogas gilt in Höhe des biogenen Anteils als Biokraftstoff und damit als anrechenbare Erfüllungsoption.
Biomethan als Erfüllungsoption der THG-Quote
Biomethan gilt als Biokraftstoff, wenn es die Erdgasanforderungen der Kraftstoffqualitätsverordnung erfüllt. Für die Anrechnung gilt aus dem Leitungsnetz entnommenes Erdgas im Wärmeäquivalent als Biomethan, soweit an anderer Stelle im Verbrauchsteuergebiet der EU oder in einem physisch verbundenen Drittstaat Biomethan eingespeist wurde und alle Transaktionen in die Unionsdatenbank eingetragen sind. Das ist die Grundlage des Bio-CNG-Geschäfts an Tankstellen.
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- BundeslandFörderung in BayernProgramme, Stellen und die LfA Förderbank Bayern.
- BundeslandFörderung in Baden-WürttembergProgramme, Stellen und die L-Bank, Staatsbank für Baden-Württemberg.
- BundeslandFörderung in NiedersachsenProgramme, Stellen und die NBank, Investitions- und Förderbank Niedersachsen.
Eine Liste ist nett, aber sie weiß nichts über dich. Der Check sortiert dieselben Programme nach dem, was du wirklich vorhast.