Förderprogramme in Bayern
Was du in Bayern beantragen kannst, inklusive der bundesweiten Programme, die dort auch gelten.
2.254 Programme gefunden
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- Energie986
- Sanierung489
- Heizung225
- Photovoltaik156
- Dämmung82
- Fenster und Türen36
- Neubau181
- Wohneigentum173
- Mobilität551
- THG-Quote132
- Gründung458
- Digitalisierung379
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- Bildung695
- Familie269
- Natur und Umwelt423
- Landwirtschaft190
- Kultur278
- Sport166
- Soziales552
- Ehrenamt231
- Export79
- Sozialleistung519
- Wohnen und Miete223
- Gesundheit und Pflege250
- Zuwanderung und Integration115
- Sonstiges603
BIWAQ - Bildung, Wirtschaft, Arbeit im Quartier
ESF-Plus-Bundesprogramm und Partnerprogramm der Städtebauförderung, das die Chancen von Bewohnerinnen und Bewohnern benachteiligter Stadtteile verbessert. Die Projekte verknuepfen Bildungs-, Wirtschafts- und Arbeitsmarktvorhaben mit städtebaulichen Maßnahmen, mit den Schwerpunkten Integration in Beschäftigung und Stärkung der lokalen Ökonomie. Für die Förderperiode 2021 bis 2027 stehen rund 94 Millionen Euro aus dem ESF Plus und bis zu 97 Millionen Euro aus Bundesmitteln bereit. Die fuenfte Förderrunde läuft von 2023 bis 2026, eine sechste Runde ist geplant. Projekte müssen in Gebieten des Programms Sozialer Zusammenhalt liegen.
BIWAQ - Bildung, Wirtschaft, Arbeit im Quartier (ESF Plus)
BIWAQ fördert mehrjährige arbeitsmarktpolitische Projekte in benachteiligten Stadtteilen, die mit Maßnahmen der Städtebauförderung verknüpft sind. Zielgruppe sind Bewohnerinnen und Bewohner in Gebieten der Programme Soziale Stadt beziehungsweise Sozialer Zusammenhalt. Für 2021 bis 2027 stehen rund 94 Millionen Euro aus dem ESF Plus und bis zu 97 Millionen Euro Bundesmittel bereit. Die fünfte Förderrunde läuft von 2023 bis 2026, eine sechste Runde ist geplant.
BMI-Altersvorsorge für Kaderathletinnen und Kaderathleten
Kaderathletinnen und Kaderathleten im Potenzial-Team und im Top-Team der Sporthilfe können einen Zuschuss von 250 Euro monatlich zu einem Basis-Rentenvertrag beantragen. Die Leistung wird vom Bundesinnenministerium finanziert und gleicht Rentenlücken aus, die durch eine Spitzensportkarriere entstehen. Sie steht nur Aktiven ohne Sportförderstelle zu, da Inhaberinnen und Inhaber einer Förderstelle bereits regulär rentenversichert sind.
BahnCard 100
Netzkarte für unbegrenzte Fahrten im Netz der Deutschen Bahn. Die Jahreskarte kostet 4.899 Euro in der 2. Klasse und 7.999 Euro in der 1. Klasse. Für Menschen unter 27 Jahren gibt es die My BahnCard 100 für 3.199 beziehungsweise 5.999 Euro. Die Probe BahnCard 100 für drei Monate kostet 1.459 Euro in der 2. Klasse und 2.599 Euro in der 1. Klasse. Zur BahnCard 100 gehoert zusätzlich ein kostenfreies digitales Deutschlandticket für den bundesweiten Nahverkehr.
Basisrente (Ruerup-Rente) mit Sonderausgabenabzug
Die Basisrente, meist Ruerup-Rente genannt, ist eine kapitalgedeckte private Altersvorsorge mit steuerlicher Förderung. Beiträge sind als Sonderausgaben abziehbar, und zwar zusammen mit den Beiträgen zur gesetzlichen Rentenversicherung bis zum Höchstbeitrag zur knappschaftlichen Rentenversicherung, bei zusammenveranlagten Ehegatten verdoppelt sich der Höchstbetrag. Der Vertrag muss eine lebenslange Leibrente nicht vor dem 62. Lebensjahr vorsehen, die Ansprueche dürfen nicht vererblich, übertragbar, beleihbar, veraeusserbar oder kapitalisierbar sein. Besonders attraktiv ist die Basisrente für Selbständige ohne Zugang zur Riester-Förderung.
Basisrente Rürup: Sonderausgabenabzug für Altersvorsorgebeiträge
Beiträge zu einer kapitalgedeckten Basisrente können nach Paragraph 10 Absatz 1 Nummer 2 EStG als Sonderausgaben abgezogen werden. Der Höchstbetrag ist dynamisch an den Höchstbeitrag zur knappschaftlichen Rentenversicherung gekoppelt und verdoppelt sich bei zusammen veranlagten Ehegatten; konkrete Euro-Beträge nennt das Gesetz nicht, sie ändern sich jährlich. Begünstigt sind nur Verträge, die eine monatliche lebenslange Leibrente frühestens ab Vollendung des 62. Lebensjahres vorsehen (bei Verträgen vor 2012 ab 60). Besonders relevant für Selbständige ohne Zugang zur Riester-Förderung; geltend gemacht über die Anlage Vorsorgeaufwand der Einkommensteuererklärung.
BayAfoeG - Ausbildungsförderung nach bayerischem Landesrecht
Das Bayerische Ausbildungsförderungsgesetz schließt eine Luecke des Bundes-BAföG: Gefördert werden Schuelerinnen und Schueler der Klassen 5 bis 9 an Realschulen und Gymnasien sowie der Klassen 7 bis 9 an Wirtschaftsschulen, wenn eine auswaertige Unterbringung notwendig ist. Das Bundes-BAföG setzt in diesen Schularten erst ab Klasse 10 ein. Die Förderung wird als Zuschuss gezahlt und beim zuständigen Amt für Ausbildungsförderung beantragt. Für alle Schularten ab Klasse 10 und für Studierende gilt weiterhin das Bundes-BAföG.
BayBG Beteiligungen für kleine und junge Unternehmen sowie Nachfolge
Die BayBG beteiligt sich an mittelständischen Unternehmen in Bayern und hat eigene Programmlinien für kleine und junge Unternehmen, Venture Capital und Unternehmensnachfolge. Damit laesst sich Eigenkapital ohne Abgabe der unternehmerischen Führung stärken. Das jährliche Neuengagement liegt bei rund 50 Mio. Euro, das Gesamtbeteiligungsvolumen bei 364 Mio. Euro. Konkrete Mindest- und Höchstbeträge werden auf der Seite nicht genannt und sind im Einzelfall zu klaeren.
BayStartUP Businessplan Wettbewerbe
BayStartUP richtet vier regionale Businessplan-Wettbewerbe aus: den Münchener Businessplan Wettbewerb, den Businessplan Wettbewerb Nordbayern, den Wettbewerb Ideenreich und den Businessplan Wettbewerb Schwaben. Teilnehmende reichen Businessplan oder Read-Deck ein und erhalten schriftliches Jury-Feedback, Coaching und Zugang zum Investorennetzwerk. Ergänzend gibt es Startup-Workshops und Unterstützung bei der Kapitalsuche. Konkrete Preisgelder und Einreichfristen sind auf der Übersichtsseite nicht angegeben.
Bayerische Ehrenamtskarte
Die Bayerische Ehrenamtskarte belohnt ehrenamtliches Engagement mit Vergünstigungen bei staatlichen Einrichtungen wie Museen und Schloessern sowie bei Kultureinrichtungen, Schwimmbädern, Apotheken und Hotels. Die blaue Karte gilt drei Jahre und setzt ab 16 Jahren mindestens fuenf Wochenstunden oder 250 Jahresstunden Engagement über zwei Jahre voraus, alternativ eine gültige Juleica, einen laufenden Freiwilligendienst oder aktive Feuerwehrmitgliedschaft. Die goldene Karte gilt unbefristet bei 25 Jahren Engagement oder der Ehrenzeichen-Medaille des Ministerpraesidenten. Die Beantragung läuft über die App, die Antragsseite oder das Landratsamt.
Bayerische Eigenwohnraumförderung (Bayerisches Zinsverbilligungsprogramm)
Der Freistaat Bayern unterstützt Haushalte mit kleinen und mittleren Einkommen beim Bau oder Kauf von selbstgenutztem Wohneigentum mit zinsverbilligten Darlehen der BayernLabo. Das Bayerische Zinsverbilligungsprogramm deckt bis zu einem Drittel der Gesamtkosten ab. Zusätzlich gibt es einen Kinderzuschuss von 5.000 Euro je Kind. Die Einkommensgrenzen wurden zum 01.09.2023 um rund 25 Prozent angehoben, laut Ministerium können dadurch etwa 60 Prozent der bayerischen Bevoelkerung das Programm nutzen. Der Antrag läuft über die Bewilligungsstelle im Landratsamt oder in der kreisfreien Stadt.
Bayerische Förderung von Mietwohnungen im Bayerischen Wohnungsbauprogramm
Bayern fördert den Bau bezahlbarer Miet- und Genossenschaftswohnungen in Mehrfamilienhäusern mit einem staatlichen Darlehen zu 2,5 Prozent Zins und einem Basiszuschuss von bis zu 600 Euro je Quadratmeter Wohnfläche. Ergänzend gibt es bis zu 100 Euro je Quadratmeter für barrierefreie Grundrisse und 20.000 Euro je Geschoss für den Einbau eines Aufzugs sowie einen Mietzuschuss, der die Differenz zwischen Erstvermietungsmiete und zumutbarer Miete von 5 bis 10 Euro je Quadratmeter ausgleicht. Die geförderten Wohnungen unterliegen einer Sozialbindung von 35 Jahren und dürfen nur zu zumutbaren Mieten für die Einkommensstufe I vermietet werden. Antragsberechtigt sind private und öffentliche Bauherren sowie Wohnungsunternehmen mit mindestens 15 Prozent Eigenkapitaleinsatz.
Bayerische Kofinanzierungs-Gigabitrichtlinie 2.0 (KofGibitR 2.0)
Mit der Bayerischen Kofinanzierungs-Gigabitrichtlinie 2.0 stockt der Freistaat die Bundesförderung für den Gigabitausbau auf. Die Richtlinie stammt vom 15. Juli 2023 und wurde zuletzt am 15. April 2026 geaendert. Antragsberechtigt sind bayerische Kommunen, die bereits eine Bundesförderung nach der Gigabit-Richtlinie 2.0 erhalten. Frühere Programme wie Förderung Gigabit, Schnelles Internet und die Glasfaser- und WLAN-Richtlinie sind abgeloest. Es geht ausschließlich um Netzinfrastruktur; Website, Onlineshop und Onlinemarketing sind kein Fördergegenstand.
Bayerische Landesstiftung Hilfe für Mutter und Kind
Die Bayerische Landesstiftung Hilfe für Mutter und Kind unterstützt schwangere Frauen in Notlagen sowie kinderreiche Familien und Alleinerziehende in besonderen Notlagen. Schwangere erhalten Beihilfen zu den üblichen Ausgaben rund um die Geburt, Familien eine finanzielle Hilfe zur Selbsthilfe. Bei Mehrlingsgeburten ist Unterstützung ab Drillingen möglich. Der Antrag läuft über anerkannte Beratungsstellen, zuständig ist das ZBFS.
Bayerische Luftfahrtforschungs- und -technologieförderung
Der Freistaat Bayern fördert seit 1997 Vorhaben der zivilen Luftfahrtforschung. Antragsberechtigt sind bayerische Luft- und Raumfahrtunternehmen, bayerische Hochschulen und außeruniversitäre Forschungseinrichtungen in Bayern. Die administrative Abwicklung der bis 2020 eingereichten Anträge übernimmt der Projektträger Luftfahrtforschung. Derzeit ist kein Förderaufruf offen.
Bayerischer Musikfonds und Bayerischer Musikplan
Über den Bayerischen Musikplan und den Bayerischen Musikfonds fördert der Freistaat Laienmusik, Volksmusik, Jazz, Rock und Pop, Kulturorchester sowie zeitgenoessische Musik. Antragsberechtigt sind unter anderem Musikvereine, Verbände und Musikschaffende in Bayern. Die Übersichtsseite des Ministeriums nennt keine konkreten Förderbeträge oder Fristen. Details stehen in den jeweiligen Förderrichtlinien.
Bayerisches Energieforschungsprogramm
Landesprogramm für die Erforschung, Entwicklung und Anwendung neuer Energie- und Energieeinspartechnologien sowie für Studien, mit ausdrücklichem Bezug zu Speichern und Wasserstoff im Rahmen des Energieplans Bayern 2040. Ziele sind die Verbesserung von Wirtschaftlichkeit und Umweltverträglichkeit, die Verringerung der Abhängigkeit von nicht erneuerbaren Energieträgern, die Erhöhung der Versorgungssicherheit und die Senkung energiebedingter CO2-Emissionen. Die Abwicklung erfolgt über den Projektträger Jülich.
Bayerisches Energieforschungsprogramm (BayEFP)
Fördert Forschung, Entwicklung und Anwendung neuer Energie- und Energieeinspartechnologien sowie begleitende Studien. Zielgruppe sind Forschungseinrichtungen und Unternehmen mit Bezug zu Bayern. Projektträger ist der Projektträger Juelich.
Bayerisches Ermäßigungsticket im VGN
Das Bayerische Ermäßigungsticket wird im Verkehrsverbund Großraum Nürnberg in zwei Varianten angeboten. Eine Variante richtet sich an Studierende an Hochschulen im VGN-Gebiet, die andere an Auszubildende, Beamtenanwärterinnen und Beamtenanwärter sowie Freiwilligendienstleistende. Der VGN stellt zu beiden Varianten eigene Informationsseiten bereit. Das Angebot ergänzt die übrigen Ermäßigungstarife des Verbunds.
Bayerisches Messebeteiligungsprogramm
Bayern bietet jährlich rund 50 Gemeinschaftsbeteiligungen auf Messen im Ausland an. Bayerische Unternehmen praesentieren sich unter dem gemeinsamen Dach Bavarian Pavilion und zahlen dank Förderung durch das Wirtschaftsministerium nur einen reduzierten Teilnehmerbeitrag für schlüsselfertige Standpakete. Antragsberechtigt sind kleine und mittlere Unternehmen sowie Angehoerige der Freien Berufe mit Sitz in Bayern. Für die Förderung muss die Messe im jährlich erstellten Messebeteiligungsprogramm enthalten sein. Ergänzend gibt es Gemeinschaftsstände für das Handwerk über die Handwerkskammern und Bayern-Handwerk-International sowie Beteiligungen von Bayern Innovativ auf Hightech-Messen in Deutschland.
Bayerisches Modernisierungsprogramm (BayModR)
Der Freistaat Bayern fördert die Modernisierung von Mietwohnungen in Mehrfamilienhäusern und in Pflegeeinrichtungen. Der Grundzuschuss beträgt bis zu 400 Euro je Quadratmeter Wohnfläche, für barrierefreie Grundrisse kommen bis zu 100 Euro je Quadratmeter dazu, für den Einbau eines Aufzugs 20.000 Euro je Geschoss ausser dem Erdgeschoss. Zusätzlich kann ein zinsverbilligtes Darlehen bis zu 100 Prozent der übrigen förderfähigen Kosten gewährt werden. Im Gegenzug dürfen die Wohnungen bei Neuvermietung nur an Haushalte mit Wohnberechtigungsschein vergeben werden, die Bindung entspricht der Zinsbindung. Anträge für das Jahresbauprogramm 2027 müssen bis zum 15.10.2026 vorliegen.
Bayerisches Programm Tierwohl (BayProTier)
Ausgleich für laufende Mehrkosten aus erhöhten Tierwohlstandards in der Schweinehaltung sowie seit 2023 auch bei Mast- und Aufzuchtrindern. Erstattet werden zum Beispiel zusätzlicher Arbeitsaufwand und Einstreu. Der aktuelle einjährige Verpflichtungszeitraum läuft vom 1. Juli 2026 bis 30. Juni 2027.
Bayerisches Regionales Förderungsprogramm für die gewerbliche Wirtschaft (BRF) und GRW-Förderung
Investitionszuschüsse für Industrie, Handwerk, Dienstleistung und Tourismus in ländlichen und strukturschwachen Regionen Bayerns. Über 80 Prozent der Mittel fliessen in den ländlichen Raum. Die Mindestinvestition liegt je nach Gebiet und Branche bei 200.000 bis 500.000 Euro, im Tourismus bei 50.000 bis 100.000 Euro. Sonderprogramme 2026 sind unter anderem Transformation@Bayern ab 200.000 Euro, Energieeffizienz, Premiumoffensive Tourismus, barrierefreie Gastronomie ab 30.000 Euro und die Kleinunternehmerinitiative für Betriebe bis 10 Beschäftigte ab 100.000 Euro.
Bayerisches Städtebauförderungsprogramm
Landesprogramm zur Förderung einer nachhaltigen Stadt- und Ortsentwicklung in Bayern, das die Bund-Länder-Programme der Städtebauförderung umsetzt und um eigene Landesmittel ergänzt. Die Städtebauförderung ist seit 1971 ein zentrales Instrument für die Erneuerung von Stadt- und Ortskernen. Neben dem Bayerischen Städtebauförderungsprogramm besteht eine EU-Städtebauförderung. Schwerpunkte sind die Stärkung der Zentren, sozialer Zusammenhalt, Klimaschutz und die Innenentwicklung vor Außenentwicklung. Antragsberechtigt sind Städte und Gemeinden; Bewilligungsstellen sind die Regierungen der Bezirke.
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Eine Liste ist nett, aber sie weiß nichts über dich. Der Check sortiert dieselben Programme nach dem, was du wirklich vorhast.