Förderprogramme in Bayern
Was du in Bayern beantragen kannst, inklusive der bundesweiten Programme, die dort auch gelten.
2.254 Programme gefunden
ThemaAlle
- Energie986
- Sanierung489
- Heizung225
- Photovoltaik156
- Dämmung82
- Fenster und Türen36
- Neubau181
- Wohneigentum173
- Mobilität551
- THG-Quote132
- Gründung458
- Digitalisierung379
- Forschung465
- Personal318
- Bildung695
- Familie269
- Natur und Umwelt423
- Landwirtschaft190
- Kultur278
- Sport166
- Soziales552
- Ehrenamt231
- Export79
- Sozialleistung519
- Wohnen und Miete223
- Gesundheit und Pflege250
- Zuwanderung und Integration115
- Sonstiges603
Erasmus+ Leitaktion 1 Lernmobilität von Einzelpersonen
Leitaktion 1 von Erasmus+ finanziert Auslandsaufenthalte zum Lernen, Studieren, Lehren und Arbeiten in Hochschulbildung, Berufsbildung, Schulbildung, Erwachsenenbildung, Jugendarbeit und Sport. Einzelpersonen bewerben sich in der Regel nicht direkt bei der EU, sondern über ihre Einrichtung, die eine Erasmus-Akkreditierung oder ein bewilligtes Mobilitätsprojekt hat. Das Programm ist für 2021 bis 2027 mit rund 26,2 Milliarden Euro ausgestattet. Schwerpunkte sind soziale Inklusion, grüner und digitaler Wandel sowie die Beteiligung junger Menschen.
Horizont Europa Cluster 6 Lebensmittel, Bio-Wirtschaft, natürliche Ressourcen, Landwirtschaft und Umwelt
Cluster 6 von Horizont Europa fördert Forschung zu Ernaehrungssystemen, Land- und Forstwirtschaft, Biodiversität, Boden, Wasser, Meeren und der biobasierten Wirtschaft. Gefördert werden Verbundprojekte, die den Umbau hin zu nachhaltigen Produktions- und Konsummustern voranbringen. Beteiligt sind Forschungseinrichtungen, Unternehmen, landwirtschaftliche Betriebe und Verbände aus mehreren Mitgliedstaaten. Zugang und Fristen laufen über das Funding-and-Tenders-Portal.
Horizont Europa Cluster 5 Klima, Energie und Mobilität
Cluster 5 von Horizont Europa fördert Forschung und Innovation für Klimaschutz, Energieversorgung und Verkehr. Dazu zählen Klimawissenschaft, erneuerbare Energien, Energiesysteme und Netze, Gebäude und Industrie in der Energiewende, Batterien, Wasserstoff sowie sauberer Straßen-, Schienen-, Luft- und Schiffsverkehr. Antragsteller sind europäische Verbünde aus Industrie, Forschung und öffentlicher Hand. Die konkreten Themen und Fristen stehen im jeweiligen Arbeitsprogramm.
Horizont Europa Cluster 4 Digitalisierung, Industrie und Weltraum
Cluster 4 von Horizont Europa fördert Forschung und Innovation zu Schlüsseltechnologien für Industrie und Digitalwirtschaft. Themen sind unter anderem fortgeschrittene Fertigung, Werkstoffe, Kuenstliche Intelligenz und Robotik, Halbleiter, Quantentechnologien, Kreislaufwirtschaft in der Industrie und Raumfahrt. Antragsberechtigt sind Konsortien aus Unternehmen, Forschungseinrichtungen und Hochschulen aus mehreren Mitgliedstaaten. Die Förderquote liegt je nach Projektart bei bis zu 100 Prozent für Forschungsprojekte und niedriger für marktnahe Innovationsprojekte.
Horizont Europa Cluster 3 Zivile Sicherheit für die Gesellschaft
Cluster 3 von Horizont Europa fördert Forschung zur zivilen Sicherheit. Dazu gehoeren Katastrophenschutz, Schutz kritischer Infrastruktur, Grenzsicherheit, Cybersicherheit und die Bekaempfung von Kriminalität und Terrorismus. Beteiligt sind typischerweise Behörden, Sicherheitsorganisationen, Forschungseinrichtungen und Unternehmen in europäischen Verbünden. Viele Ausschreibungen verlangen die Einbindung von Endanwendern wie Polizei, Feuerwehr oder Zoll.
Horizont Europa Cluster 2 Kultur, Kreativität und inklusive Gesellschaft
Cluster 2 von Horizont Europa fördert Forschung zu Demokratie und Regierungsführung, zum kulturellen Erbe und zur Kultur- und Kreativwirtschaft sowie zu sozialem und wirtschaftlichem Wandel. Gefördert werden vor allem geistes- und sozialwissenschaftliche Verbundprojekte, oft zusammen mit Kultureinrichtungen und Kommunen. Antragsteller ist im Regelfall ein Konsortium aus mindestens drei Einrichtungen aus drei verschiedenen Ländern. Die Themen wechseln mit dem Arbeitsprogramm.
Horizont Europa Cluster 1 Gesundheit
Cluster 1 von Horizont Europa fördert Forschung und Innovation rund um Gesundheit. Themen sind unter anderem Gesundheit im Lebensverlauf, Umweltfaktoren, nicht übertragbare und seltene Krankheiten, Infektionskrankheiten, Instrumente und Technologien für die Versorgung sowie die Leistungsfähigkeit der Gesundheitssysteme. Antragsteller sind in der Regel europäische Konsortien aus Hochschulen, Forschungseinrichtungen, Kliniken und Unternehmen. Die konkreten Themen und Budgets stehen im jeweils gültigen Arbeitsprogramm.
Europäisches Innovations- und Technologieinstitut (EIT) und seine Wissens- und Innovationsgemeinschaften
Das EIT ist Teil der dritten Säule von Horizont Europa und verfuegt für 2021 bis 2027 über rund 3 Milliarden Euro. Es finanziert zehn Wissens- und Innovationsgemeinschaften, darunter Climate-KIC, EIT Digital, InnoEnergy, EIT Health, EIT RawMaterials, EIT Food, EIT Manufacturing, EIT Urban Mobility, EIT Culture and Creativity sowie EIT Water. Diese Gemeinschaften vergeben eigene Ausschreibungen für Innovationsprojekte, Gründungsprogramme und Bildungsangebote. Der Zugang läuft nicht über die Kommission, sondern direkt über die jeweilige KIC.
EIC Accelerator
Der EIC Accelerator finanziert einzelne Start-ups und KMU beim Sprung von der Entwicklung in die Marktskalierung. Der Zuschussanteil liegt unter 2,5 Millionen Euro, ergänzend ist eine Eigenkapitalbeteiligung von 1 bis 10 Millionen Euro über den EIC-Fonds möglich. Antragsberechtigt sind auch kleine Mid-Caps mit bis zu 499 Beschäftigten sowie natürliche Personen, die ein KMU gründen wollen. Das Verfahren läuft dreistufig über Kurzantrag, Vollantrag und Jury-Interview mit festen Stichtagen.
EIC Transition
EIC Transition schließt die Luecke zwischen Laborergebnis und marktreifer Technologie. Gefördert werden Vorhaben, die auf einem abgeschlossenen Proof of Concept (TRL 3) oder einer im Labor validierten Technologie (TRL 4) aufsetzen, mit bis zu 2,5 Millionen Euro als reinem Zuschuss ohne Eigenanteil, ergänzt um Booster-Zuschüsse bis 50.000 Euro. Für 2026 stehen 100 Millionen Euro bereit. Antragsberechtigt sind einzelne KMU, Start-ups, Forschungseinrichtungen und Hochschulen sowie Konsortien aus zwei bis fuenf Partnern.
EIC Pathfinder
Der EIC Pathfinder fördert sehr frühe Deep-Tech-Forschung auf den Technologiereifegraden 1 bis 4 mit hohem wissenschaftlichem Anspruch und entsprechendem Risiko. Standardprojekte erhalten bis zu 4 Millionen Euro, ergänzend sind Booster-Zuschüsse bis 50.000 Euro möglich. Im Aufruf Pathfinder Open stehen 166 Millionen Euro bereit, bei den Pathfinder Challenges 96 Millionen Euro. Antragsteller ist im Regelfall ein Konsortium aus mindestens drei unabhängigen Einrichtungen aus verschiedenen Ländern, nur bei den Challenges sind Einzelanträge möglich.
Marie-Sklodowska-Curie-Maßnahmen COFUND
COFUND kofinanziert bestehende oder neue Programme für Promotion und Postdoc-Förderung, die von Hochschulen, Forschungseinrichtungen, Förderorganisationen oder Behörden getragen werden. Die EU beteiligt sich mit einer festen COFUND-Zulage je geförderter Person, den Rest trägt die Gastorganisation. Pro Antrag sind höchstens 10 Millionen Euro möglich, die Laufzeit beträgt bis zu fuenf Jahre bei mindestens drei geförderten Forschenden. Die geförderten Personen müssen mindestens drei Monate unterstützt werden und die Mobilitätsregel erfuellen.
Marie-Sklodowska-Curie-Maßnahmen Staff Exchanges
Staff Exchanges fördern den befristeten Austausch von Personal zwischen Forschungseinrichtungen, Unternehmen und anderen Organisationen über Länder- und Sektorgrenzen hinweg. Die Projekte laufen bis zu vier Jahre, die einzelnen Entsendungen dauern einen Monat bis ein Jahr. Gefördert werden Zuschüsse für Reise, Unterkunft und Aufenthalt sowie Forschungs-, Schulungs- und Verwaltungskosten. Teilnehmen können Forschende aller Karrierestufen sowie technisches und administratives Personal, die nach der Entsendung in ihre Heimatorganisation zurückkehren.
Marie-Sklodowska-Curie-Maßnahmen Doctoral Networks
Doctoral Networks fördern gemeinsame Promotionsprogramme von Hochschulen, Forschungseinrichtungen und Unternehmen über Länder- und Sektorgrenzen hinweg. Die Projekte laufen bis zu vier Jahre, gemeinsame Promotionen bis zu fuenf Jahre, und decken Lebenshaltungs- und Mobilitätszulagen der Promovierenden sowie Forschungs-, Schulungs-, Netzwerk- und Verwaltungskosten ab. Antragsteller ist ein Konsortium aus mindestens drei unabhängigen Einrichtungen aus drei verschiedenen Ländern, davon mindestens eine aus einem EU-Mitgliedstaat. Alle Forschungsgebiete sind zugelassen.
Marie-Sklodowska-Curie-Maßnahmen Postdoctoral Fellowships
Die MSCA Postdoctoral Fellowships fördern promovierte Forschende bei einem Auslandsaufenthalt an einer Gastorganisation. European Fellowships laufen ein bis zwei Jahre in der EU oder einem assoziierten Land, Global Fellowships zwei bis drei Jahre mit einer Rückkehrphase von einem Jahr in Europa. Finanziert werden Lebenshaltungs- und Mobilitätszulage, bei Bedarf Familien- und Sonderbedarfszulagen sowie Forschungs-, Schulungs- und Verwaltungskosten. Zentrale Bedingung ist die Mobilitätsregel: in den 36 Monaten vor dem Stichtag höchstens zwölf Monate im Gastland.
ERC Proof of Concept Grant
Der Proof of Concept Grant hilft, Ergebnisse aus einem laufenden oder kuerzlich beendeten ERC-Projekt in Richtung Anwendung und Markt zu bringen. Gefördert wird eine Pauschale von 150.000 Euro für 18 Monate, etwa für Machbarkeitsprüfungen, Marktanalysen, Schutzrechte oder Verwertungsstrategien. Antragsberechtigt sind ausschließlich Principal Investigators eines ERC-Grants. Pro Aufruf ist ein Antrag möglich, pro Hauptprojekt höchstens drei Proof-of-Concept-Förderungen, bei Synergy Grants sechs.
ERC Synergy Grant
Der ERC Synergy Grant fördert Vorhaben, die nur durch das Zusammenwirken mehrerer Spitzenforschender loesbar sind. Zwei bis maximal vier Principal Investigators beantragen gemeinsam bis zu 10 Millionen Euro für sechs Jahre, zusätzlich sind bis zu 4 Millionen Euro für Anschubkosten, Geraete und Infrastrukturzugang möglich. Bewertet wird ausschließlich die Exzellenz, mit besonderem Blick auf den Synergieeffekt zwischen den Beteiligten. Die Auswahl erfolgt in einem dreistufigen Verfahren.
ERC Advanced Grant
Der ERC Advanced Grant fördert etablierte Spitzenforschende mit ausgewiesener wissenschaftlicher Erfolgsbilanz. Die Förderung beträgt bis zu 2,5 Millionen Euro für fuenf Jahre, für Umzugs-, Geraete- und Infrastrukturkosten kommt bis zu 1 Million Euro hinzu, bei Zuzug aus einem nicht assoziierten Drittstaat bis zu 2 Millionen Euro. Formale Mindestqualifikationen gibt es nicht, entscheidend ist der Nachweis herausragender Forschungsleistungen der letzten zehn Jahre. Die Forschung muss an einer Einrichtung in der EU oder einem assoziierten Land stattfinden.
ERC Consolidator Grant
Der ERC Consolidator Grant richtet sich an Forschende, die ihre bereits bestehende Arbeitsgruppe verstetigen wollen. Gefördert werden bis zu 2 Millionen Euro über fuenf Jahre, zusätzlich sind bis zu 1 Million Euro für begründete Sonderkosten möglich. Erstattet werden 100 Prozent der direkten förderfähigen Kosten zuzueglich einer Pauschale von 25 Prozent für indirekte Kosten. Voraussetzung sind fuenf bis fuenfzehn Jahre Forschungserfahrung nach der Promotion und eine Gastinstitution in der EU oder einem assoziierten Land.
ERC Starting Grant
Der ERC Starting Grant fördert Nachwuchswissenschaftlerinnen und Nachwuchswissenschaftler beim Aufbau einer eigenen Arbeitsgruppe. Die Grundförderung beträgt bis zu 1,5 Millionen Euro für fuenf Jahre, in begründeten Faellen kommt bis zu 1 Million Euro hinzu, bei einem Umzug aus einem nicht assoziierten Drittstaat bis zu 2 Millionen Euro. Bewerben können sich Forschende mit null bis zehn Jahren Erfahrung nach der Promotion, unabhängig von der Staatsangehoerigkeit. Einziges Bewertungskriterium ist die wissenschaftliche Exzellenz, das Thema ist frei wählbar.
Horizont Europa (Rahmenprogramm für Forschung und Innovation)
Horizont Europa ist das Forschungs- und Innovationsrahmenprogramm der EU für 2021 bis 2027 mit einem Volumen von rund 93,5 Milliarden Euro. Es ist in drei Säulen gegliedert: Wissenschaftsexzellenz mit ERC, Marie-Sklodowska-Curie-Maßnahmen und Forschungsinfrastrukturen, globale Herausforderungen mit sechs thematischen Clustern sowie innovatives Europa mit dem Europäischen Innovationsrat und dem EIT. Antragsberechtigt sind Rechtspersonen aus EU-Mitgliedstaaten und assoziierten Ländern, in der Regel im Verbund. Der Zugang läuft ausschließlich über das Funding-and-Tenders-Portal der Kommission.
Kommunale Wärmeplanung nach dem Wärmeplanungsgesetz
Das Gesetz für die Wärmeplanung und zur Dekarbonisierung der Wärmenetze verpflichtet Kommunen, die Wärmeversorgung bis spätestens 2045 auf erneuerbare Energien umzustellen und dafuer einen kommunalen Wärmeplan zu erstellen. Der Prozess gliedert sich in Vorbereitung, Bestandsanalyse, Potenzialanalyse, Zielszenario und Umsetzungsstrategie und wird von einem regelmäßigen Monitoring begleitet. Je nach Größe und Lage stehen die verkuerzte Wärmeplanung, die kleine Wärmeplanung und das vereinfachte Verfahren offen. Das vom Bund finanzierte Kompetenzzentrum Kommunale Wärmewende bietet Kommunen dazu Leitfaeden, Musterdokumente und Beratung.
Bundesförderung Industrie und Klimaschutz Modul 1: Dekarbonisierung der Industrie
Mit der Bundesförderung Industrie und Klimaschutz unterstützt das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie klimafreundliche Investitions- sowie Forschungs-, Entwicklungs- und Innovationsvorhaben in der Industrie. Modul 1 fördert in drei Teilmodulen Dekarbonisierungsvorhaben, die Treibhausgasemissionen im Industriesektor möglichst weitgehend und dauerhaft senken. Projektträger ist das Kompetenzzentrum Klimaschutz in energieintensiven Industrien. Ziel der Richtlinie ist es, bis 2045 insgesamt 40 Millionen Tonnen CO2-Aequivalente einzusparen. Modul 2 zu CCU und CCS wird vom Projektträger Juelich betreut.
Klimaschutzverträge, CO2-Differenzverträge für die Industrie
Mit CO2-Differenzverträgen, auch Klimaschutzverträge genannt, unterstützt der Bund energieintensive Industrieunternehmen dabei, CO2-arme Produktionsanlagen zu errichten und zu betreiben, die sich sonst noch nicht rechnen wuerden. Die Bundesregierung gleicht über die Vertragslaufzeit die Differenz zwischen den Kosten der klimafreundlichen Produktion und der konventionellen Referenz aus und schafft damit Planungssicherheit. Die Vergabe erfolgt in Gebotsrunden; nach der ersten Runde 2024 läuft aktuell die Gebotsrunde 2026 mit vorbereitendem Verfahren und anschließendem Gebotsverfahren.
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- BundeslandFörderung in BayernProgramme, Stellen und die LfA Förderbank Bayern.
- BundeslandFörderung in Baden-WürttembergProgramme, Stellen und die L-Bank, Staatsbank für Baden-Württemberg.
- BundeslandFörderung in NiedersachsenProgramme, Stellen und die NBank, Investitions- und Förderbank Niedersachsen.
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