Förderprogramme in Baden-Württemberg
Was du in Baden-Württemberg beantragen kannst, inklusive der bundesweiten Programme, die dort auch gelten.
2.242 Programme gefunden
ThemaAlle
- Energie986
- Sanierung489
- Heizung225
- Photovoltaik156
- Dämmung82
- Fenster und Türen36
- Neubau181
- Wohneigentum173
- Mobilität551
- THG-Quote132
- Gründung458
- Digitalisierung379
- Forschung465
- Personal318
- Bildung695
- Familie269
- Natur und Umwelt423
- Landwirtschaft190
- Kultur278
- Sport166
- Soziales552
- Ehrenamt231
- Export79
- Sozialleistung519
- Wohnen und Miete223
- Gesundheit und Pflege250
- Zuwanderung und Integration115
- Sonstiges603
Frühpaedagogik-Berufssprachkurs
Der Frühpaedagogik-BSK ist ein seit Juni 2024 laufender Modellkurs für Menschen mit Deutsch als Zweitsprache, die in der Kindertagesbetreuung arbeiten oder arbeiten wollen. Es gibt drei Varianten: Frühpaedagogik FU mit 150 bis 400 Unterrichtseinheiten ohne Zertifikatsprüfung, Frühpaedagogik B2 mit 300 bis 500 Unterrichtseinheiten und Abschluss auf B2 sowie Frühpaedagogik C1 mit 400 bis 500 Unterrichtseinheiten und Abschluss auf C1. Die Kurse sind grundsaetzlich kostenfrei, Beschäftigte mit einem Jahreseinkommen über 20000 Euro zahlen laut BAMF 2,56 Euro pro Unterrichtseinheit, Lernmaterialien sind kostenfrei.
FuturE
Qualifizierungsprogramm für Ehrenamtliche, die Leitungsverantwortung in zivilgesellschaftlichen Organisationen übernehmen wollen. Statt Geldzuschuss gibt es ein kostenfreies Programm aus drei Präsenzwochenenden in verschiedenen deutschen Städten. Die laufende Runde richtet sich an Engagierte von 55 bis 68 Jahren, ein zweiter Strang an 18- bis 27-Jährige.
FuturE - Qualifizierung für Engagierte
FuturE qualifiziert künftige Führungskräfte im Ehrenamt in zwei Altersgruppen, 18 bis 27 Jahre und 55 bis 68 Jahre. Das Programm verbindet Führungstraining mit fachlicher Weiterentwicklung und richtet sich an Menschen, die in Vereinen Verantwortung übernehmen wollen. Es handelt sich um ein Qualifizierungsangebot, nicht um eine Geldförderung. Für die Altersgruppe 18 bis 27 Jahre lief die Bewerbungsfrist bis zum 16. Juni 2026.
FuturE - Qualifizierungsprogramm für ehrenamtliche Führungsaufgaben
FuturE qualifiziert Ehrenamtliche für den Schritt in eine ehrenamtliche Leitungsfunktion. Das Programm vermittelt Führungswissen und Fachkompetenz in drei Praesenzmodulen an Wochenenden, ergänzt um Online-Phasen mit Fachinputs. Es gibt getrennte Durchgaenge für 18- bis 27-Jährige und für 55- bis 68-Jährige. Für den Durchgang mit Praesenzmodulen von Januar bis Maerz 2027 läuft die Bewerbung vom 18. August bis 29. September 2026.
FuturE Qualifizierungsprogramm
FuturE ist ein Qualifizierungsprogramm der DSEE für Ehrenamtliche, die Leitungsverantwortung in einer Organisation übernehmen wollen. Die Teilnehmenden durchlaufen drei Praesenzwochenenden mit Trainings, Coaching und Vernetzung. Es gibt Durchgaenge für junge Erwachsene von 18 bis 27 Jahren und für die Altersgruppe 55 bis 68 Jahre. Ausgewählt werden bis zu 30 Personen durch eine unabhängige Jury. Das Programm ist keine Geldförderung, sondern eine kostenfreie Qualifizierung.
Förderausschreibung Demokratie im Netz 2.0 der bpb
Demokratie im Netz 2.0 fördert zehn ausgewählte Modellprojekte der digitalen politischen Bildung. Themen sind Diskurskultur, digitaler Extremismus, Radikalisierung im Netz, kuenstliche Intelligenz und Beteiligung. Zielgruppe sind vor allem Erwachsene, die von digitalen Angeboten der politischen Bildung bisher wenig erreicht wurden. Die geförderten Projekte laufen von Dezember 2025 bis November 2027 und werden wissenschaftlich begleitet, neue Bewerbungen sind in dieser Runde nicht mehr möglich.
Förderbaustein Digitalisierung der Stiftung Deutsches Hilfswerk
Mit dem Förderbaustein Digitalisierung unterstützt die Stiftung Deutsches Hilfswerk soziale Projekte, die Selbstwirksamkeit, Teilhabe und Zukunftschancen von Menschen auf Grundlage digitaler Technologien neu denken. Gefördert werden innovative Lösungen und deren Umsetzung im sozialen Bereich. Die Bewerbung läuft über dasselbe Förderportal und dieselben Fristen wie die übrige Projektförderung der Stiftung. Antragsberechtigt sind gemeinnützige Träger mit passendem Satzungszweck.
Förderkurs im Integrationskurs
Der Förderkurs richtet sich an Zugewanderte, die schon länger in Deutschland leben und bisher keine Gelegenheit hatten, systematisch Deutsch zu lernen. Er umfasst 900 Unterrichtseinheiten Sprachkurs und bereitet auf die sprachlichen Anforderungen des Arbeitsmarktes und des gesellschaftlichen Lebens vor. Hinzu kommen 100 Unterrichtseinheiten Orientierungskurs zu Politik, Geschichte, Kultur, Rechtssystem und Werten. Der Kurs wird vom BAMF finanziert, Teilnehmende zahlen den regulären Kostenbeitrag, sofern keine Befreiung vorliegt.
Fördermöglichkeiten Integration durch Sport Baden-Württemberg
Der Landessportverband Baden-Württemberg setzt das Bundesprogramm Integration durch Sport im Land um und stellt Sportvereinen dafür eigene Fördermöglichkeiten bereit. Gefördert werden Stützpunktvereine und integrative Maßnahmen, die Menschen mit Migrations- und Fluchtgeschichte den Zugang zum Vereinssport eröffnen. Die Antragstellung läuft über den LSVBW, die Mittel stammen aus dem Bundeshaushalt und werden vom Bundesamt für Migration und Flüchtlinge bewilligt. Investitionen in Sportstätten sind nicht förderfähig.
Förderprogramm 1.000 Moore - Klimamoorschutz
Das Programm 1.000 Moore fördert die dauerhafte und weitgehende Wiedervernaessung entwaesserter Moore, die nicht land- oder forstwirtschaftlich genutzt werden und naturschutzfachlich bedeutsam sind. Gefördert werden sowohl die Identifizierung geeigneter Flächen und die Vorbereitung als auch die eigentliche Wiedervernaessung. Förderfähig sind Projekte mit einer wiederzuvernaessenden Fläche zwischen fuenf und 200 Hektar. Derzeit ist kein Antragsfenster geoeffnet, ein weiteres soll später folgen.
Förderprogramm Betriebliches Mobilitätsmanagement
Der Bund fördert das Management nachhaltiger Mobilität in Betrieben, Unternehmen und Kommunen mit drei Schwerpunkten: Innovationsförderung für Konzepte mit Demonstrationscharakter, Breitenförderung für Standardmaßnahmen in kleinen und mittleren Unternehmen und Initialförderung mit standortspezifischen Konzepten durch einen Beraterpool. Die Richtlinie ist nicht ausgelaufen: Im Januar 2026 wurden neun Innovationsprojekte mit rund 4,4 Millionen Euro für 2026 und 2027 bewilligt. Neue Anträge sind derzeit aber nicht möglich. Die Skizzenfrist der Innovationsförderung endete am 11. August 2025, und für Breiten- und Initialförderung ist das Antragsportal seit dem 26. Maerz 2026 geschlossen, weil die beantragten Mittel die verfügbaren Haushaltsmittel übersteigen. Neue Förderaufrufe werden angekuendigt.
Förderprogramm Betriebliches und Behördliches Mobilitätsmanagement (B2MM)
Mit dem Programm B2MM fördert das Verkehrsministerium Maßnahmen des Mobilitätsmanagements in Behörden und Unternehmen. Ziel ist es, verkehrsbedingte Belastungen durch CO2-Emissionen, Feinstaub und Stickoxide zu verringern. Förderfähig sind unter anderem Untersuchungen, Programme und Maßnahmen zur Vermeidung, Verlagerung und Effizienzsteigerung des mit fossilen Kraftstoffen betriebenen Verkehrs. Für Fragen steht das zuständige Fachreferat des Ministeriums zur Verfügung.
Förderprogramm Betriebliches und Behördliches Mobilitätsmanagement (B2MM) Baden-Württemberg
Das Programm richtet sich an Unternehmen, Behörden und Zusammenschlüsse ohne Erwerbscharakter in Baden-Württemberg und soll verkehrsbedingte Belastungen durch Feinstaub, Stickoxide und CO2 senken. Zuwendungsfähig sind Studien- und Beratungsleistungen, Kommunikationsmaßnahmen sowie Investitionen in Einrichtungen, Anlagen, Gebäude oder Fahrzeuge. Zu den förderfähigen Maßnahmen gehören überdachte Radabstellanlagen, E-Bike-Ladestationen und die Anschaffung von Dienst- oder Firmenrädern. Für Investitionen ist ein Gesamtkonzept vorzulegen.
Förderprogramm Gemeinschaftsverkehre
Das Programm unterstützt Betreiber lokal organisierter und ehrenamtlich betriebener Verkehrsangebote wie Bürgerbusse und Nachbarschaftsfahrdienste. Ziel ist die Ergänzung des bestehenden ÖPNV-Angebots und die Ausweitung des Verkehrsangebots in der Fläche. Förderfähig sind Werbung und Öffentlichkeitsarbeit, Verwaltungs- und Sachkosten, ärztliche Untersuchungen und Schulungen der ehrenamtlichen Fahrerinnen und Fahrer, Anmietung oder Leasing eines Fahrzeugs, Versicherungen sowie Wartungs- und Reparaturkosten. Antragstellung und Prüfverfahren sind bewusst niederschwellig gehalten.
Förderprogramm IQ - Integration durch Qualifizierung
Das Förderprogramm IQ verbessert seit 2005 die Arbeitsmarktchancen von Menschen mit Migrationsgeschichte. Es ist in allen 16 Bundesländern aktiv und bietet kostenlose Anerkennungs- und Qualifizierungsberatung, Qualifizierungen zum Ausgleich wesentlicher Unterschiede im Anerkennungsverfahren, Regionale Integrationsnetzwerke für internationale Arbeitskräfte sowie Aktivierungsprojekte mit Migrantenorganisationen. In der Förderrunde 2026 bis 2028 startete das Programm mit geplanten 217 Millionen Euro für bundesweit 108 Projekte mit mehr als 280 Teilvorhaben. Finanziert wird es vom BMAS und der Europäischen Union über den ESF Plus.
Förderprogramm KlimaWildnis
KlimaWildnis fördert die Entwicklung und Sicherung kleinerer Flächen mit eigendynamischer Entwicklung, also Flächen, auf die der Mensch dauerhaft nicht mehr eingreift. Gefördert werden Flächenerwerb, Nutzungsrechte, Flächentausch oder der finanzielle Ausgleich für den Nutzungsverzicht. Ein zweiter Fördergegenstand sind KlimaWildnis-Botschafterinnen und -Botschafter, also Personalstellen, die Wildnisflächen sichern und Projekte in der Vorbereitungsphase begleiten. Das Programm ergänzt den Wildnisfonds um kleinere Gebiete.
Förderprogramm Klimaangepasstes Waldmanagement
Private und kommunale Waldbesitzende erhalten eine flächenbezogene Prämie dafuer, dass sie ihren Wald klimaangepasst bewirtschaften und als Kohlenstoffspeicher erhalten. Dafuer müssen zwölf Kriterien eingehalten werden, unter anderem Vorrang der Naturverjuengung, Verzicht auf Kahlschlaege, Erhalt von Habitatbaeumen, Anreicherung von Totholz und die Ausweisung von fuenf Prozent der Waldfläche für die natürliche Entwicklung. Die Verpflichtung läuft wahlweise zehn oder zwanzig Jahre. Seit 2026 können Unterlagen elektronisch eingereicht werden.
Förderprogramm Landesweites Jugendticket Baden-Württemberg
Das Land finanziert über dieses Programm das landesweite JugendticketBW mit, das jungen Menschen in Baden-Württemberg einheitliche Mobilität zu einem sehr günstigen Preis ermöglicht. Zuwendungsempfänger sind die kommunalen Aufgabenträger und Verkehrsverbünde, die das Ticket vertrieblich und tariflich umsetzen. Das Programm wurde in Abstimmung mit Aufgabenträgern, Verbünden und Verbänden entwickelt und lässt regionale Flexibilität zu. Anträge können als Einzelantrag oder gebündelter Antrag gestellt werden.
Förderprogramm Nachhaltige Erneuerbare Ressourcen
Nachfolger des Förderprogramms Nachwachsende Rohstoffe. Gefördert werden angewandte Forschung und Entwicklung einschließlich anwendungsorientierter Grundlagenforschung zur nachhaltigen Erzeugung und Nutzung erneuerbarer Ressourcen aus Land-, Forstwirtschaft und Abfallsektor. Schwerpunkte sind biobasierte Produkte, Holz und Forstwirtschaft, Bioenergie sowie Bodenschutz und Humusmanagement. Das Programm ist zugleich Grundlage für Maßnahmen zur Torfminderung und zum Moorbodenschutz. Anträge laufen über Projektskizzen und das elektronische System easy-Online.
Förderprogramm Nachwachsende Rohstoffe (FPNR)
Das Förderprogramm Nachwachsende Rohstoffe unterstützt angewandte Forschung und Entwicklung zur nachhaltigen Erzeugung und Nutzung nachwachsender Rohstoffe. Schwerpunkte sind biobasierte Produkte, Waldwirtschaft, Moorschutz und Bioenergie, also Biomasse aus Land- und Forstwirtschaft sowie aus der Abfallwirtschaft. Anträge werden als Projektskizze und anschließender Vollantrag über das System easy-Online eingereicht. Beispiele für geförderte Vorhaben reichen von Biokompositen für Prothesen bis zur KI-gestützten Sortierung von Altholz.
Förderprogramm REAG/GARP zur freiwilligen Rückkehr
Das humanitäre Förderprogramm REAG/GARP unterstützt Personen bei der freiwilligen Rückkehr in das Herkunftsland oder bei der Weiterwanderung in einen aufnahmebereiten Staat. Bund und Länder legen jährlich gemeinsam den Umfang der Ausreisehilfen fest; die jeweils gültigen Förderleistungen stehen im REAG/GARP-Informationsblatt auf dem Portal Returning from Germany. Das BAMF organisiert und betreut die Ausreise. Ein Rechtsanspruch auf Förderung besteht nicht. Anträge nehmen Kommunal- und Landesbehörden, Fachberatungsstellen, Wohlfahrtsverbände und zentrale Rückkehrberatungsstellen entgegen.
Förderprogramm Umweltschutz und Sicherheit (früher De-minimis) im Gueterkraftverkehr
Das BALM fördert Unternehmen des Gueterkraftverkehrs mit schweren Nutzfahrzeugen, die Maßnahmen zur Förderung des Umweltschutzes und der Sicherheit umsetzen. Das Programm hiess bis 2023 De-minimis und läuft seit 2024 unter dem Namen Umweltschutz und Sicherheit. Die Förderung erfolgt in jährlichen Förderperioden mit einem eigenen Antragszeitraum, nicht laufend. In der Förderperiode 2026 beginnt die Antragsfrist am 14. April 2026 und endet am 31. August 2026, eine Antragstellung ist also derzeit noch möglich. Die Bewilligung erfolgt nach dem Prioritätsprinzip im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel.
Förderprogramm Urbane Gärten Stuttgart
Das Förderprogramm Urbane Gärten unterstützt gemeinschaftliches Gärtnern in Stuttgart. Die Koordinierungsstelle Förderprogramme urbanes Grün vernetzt, berät und fördert Aktive, Initiativgruppen, Schulen und Kindertagesstätten, die Brach- und Dachflächen zu urbanen Gärten entwickeln wollen.
Förderprogramm für Agrarumwelt, Klimaschutz und Tierwohl Baden-Württemberg (FAKT II)
Zentrales Agrarumweltprogramm Baden-Württembergs in der Förderperiode 2023 bis 2027. Es buendelt in sieben Maßnahmengruppen flächenbezogene Zahlungen zu Landschaftspflege, Klimaschutz, Biodiversität, Gewässer-, Boden- und Luftschutz sowie Tierwohl und enthält mit Maßnahmengruppe D einen eigenen Baustein zum ökologischen Landbau. Die Prämien sind je Maßnahme unterschiedlich und werden je Hektar, Tier oder Baum gewährt, der Mindestauszahlungsbetrag liegt bei 250 Euro je Jahr. Zu den 2026 neu aufgenommenen Maßnahmen zählen 70 Euro je Hektar für Kleinstrukturen und 1.000 Euro je Hektar für Weinbergterrassen.
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- BundeslandFörderung in BayernProgramme, Stellen und die LfA Förderbank Bayern.
- BundeslandFörderung in Baden-WürttembergProgramme, Stellen und die L-Bank, Staatsbank für Baden-Württemberg.
- BundeslandFörderung in NiedersachsenProgramme, Stellen und die NBank, Investitions- und Förderbank Niedersachsen.
Eine Liste ist nett, aber sie weiß nichts über dich. Der Check sortiert dieselben Programme nach dem, was du wirklich vorhast.