Förderprogramme in Brandenburg
Was du in Brandenburg beantragen kannst, inklusive der bundesweiten Programme, die dort auch gelten.
2.154 Programme gefunden
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- Sozialleistung519
- Wohnen und Miete223
- Gesundheit und Pflege250
- Zuwanderung und Integration115
- Sonstiges603
EEG-Marktprämie für Photovoltaik in der Direktvermarktung
Statt der festen Einspeisevergütung können Betreiber ihren Solarstrom über einen Direktvermarkter an der Boerse verkaufen und erhalten dazu die Marktprämie nach Paragraf 20 EEG. Die Marktprämie gleicht die Differenz zwischen dem anzulegenden Wert und dem Monatsmarktwert aus. Anlagen ab 100 Kilowatt installierter Leistung müssen den Strom verpflichtend direkt vermarkten. Voraussetzung ist unter anderem die Bilanzierung in einem eigenen Bilanz- oder Unterbilanzkreis für EEG-Strom.
EEG-Zahlungsanspruch für Deponiegas, Klärgas und Grubengas (§ 41 EEG 2023)
Für Strom aus Deponiegas gelten 7,46 ct/kWh bis 500 Kilowatt und 5,17 ct/kWh bis 5 Megawatt Bemessungsleistung. Für Klärgas gelten 5,93 ct/kWh bis 500 Kilowatt und 5,17 ct/kWh bis 5 Megawatt. Für Grubengas gelten 5,98 ct/kWh bis 1 Megawatt, 3,81 ct/kWh bis 5 Megawatt und 3,37 ct/kWh darüber, wobei das Grubengas aus Bergwerken des aktiven oder stillgelegten Bergbaus stammen muss. Alle Werte sinken seit dem 1. Januar 2024 jährlich um 1,5 Prozent.
EEG-Zahlungsanspruch für Güllekleinanlagen (§ 44 EEG 2023)
Die sogenannte Güllekleinanlage erhält 22 Cent pro Kilowattstunde bis 75 Kilowatt Bemessungsleistung und 19 Cent bis 150 Kilowatt. Bedingung ist, dass der Strom am Standort der Biogaserzeugungsanlage erzeugt wird, die installierte Leistung am Standort insgesamt höchstens 150 Kilowatt beträgt und im Kalenderjahresdurchschnitt mindestens 80 Masseprozent Gülle eingesetzt werden. Geflügelmist und Geflügeltrockenkot zählen nicht mit, überjähriges Kleegras bis zu 10 Masseprozent schon.
EEG-Zahlungsanspruch für Strom aus Biomasse bis 150 Kilowatt (§ 42 EEG 2023)
Für Strom aus Biomasse im Sinn der Biomasseverordnung, dessen anzulegender Wert gesetzlich bestimmt wird, gilt bis einschließlich einer Bemessungsleistung von 150 Kilowatt ein Wert von 12,67 Cent pro Kilowattstunde. Damit entfällt für kleine Biomasseanlagen die Pflicht zur Teilnahme an einer Ausschreibung. Für Strom aus Biomethan ist dieser Satz ausdrücklich nicht anwendbar. Bei Biogasanlagen über 100 Kilowatt greift zusätzlich die Begrenzung auf 45 Prozent Bemessungsleistung nach § 44b EEG.
EEG-Zahlungsanspruch für Strom aus Geothermie (§ 45 EEG 2023)
Für Strom aus Geothermie beträgt der anzulegende Wert 25,20 Cent pro Kilowattstunde und ist damit der höchste gesetzlich bestimmte Vergütungssatz im EEG. Seit dem 1. Januar 2024 sinkt der Wert jährlich um 0,5 Prozent für neu in Betrieb genommene Anlagen. Überschreitet die gemeldete installierte Geothermieleistung bundesweit erstmals 120 Megawatt, steigt die jährliche Degression ab dem Folgejahr auf 2 Prozent. Die Bundesnetzagentur veröffentlicht den Ausbaustand jährlich nach dem 15. Dezember.
EEG-Zahlungsanspruch für Strom aus Wasserkraft (§ 40 EEG 2023)
Gesetzlich festgelegte Vergütung für Strom aus Wasserkraft, gestaffelt nach Bemessungsleistung: 12,03 ct/kWh bis 500 kW, 7,93 ct bis 2 MW, 6,07 ct bis 5 MW, 5,32 ct bis 10 MW, 5,13 ct bis 20 MW, 4,12 ct bis 50 MW und 3,37 ct darüber. Die Werte sinken seit dem 1. Januar 2024 jährlich um 0,5 Prozent. Auch Altanlagen von vor 2009 erhalten den Anspruch, wenn sie nach dem 31.12.2016 wasserrechtlich zugelassen ertüchtigt wurden; sie gelten dann als neu in Betrieb genommen.
EEG-Zahlungsanspruch für die Vergärung von Bioabfällen (§ 43 EEG 2023)
Anlagen, die Biogas aus getrennt erfassten Bioabfällen der Abfallschlüssel 20 02 01, 20 03 01 und 20 03 02 mit einem Anteil von durchschnittlich mindestens 90 Masseprozent erzeugen, erhalten 14,16 Cent pro Kilowattstunde bis 500 Kilowatt Bemessungsleistung und 12,41 Cent bis 20 Megawatt. Voraussetzung ist, dass die Vergärungsanlage unmittelbar mit einer Nachrotte der festen Gärrückstände verbunden ist und die nachgerotteten Gärreste stofflich verwertet werden.
EEW Modul 5 - Transformationspläne
Gefördert wird die Erstellung von Transformationsplänen, mit denen Unternehmen ihren Weg zur Treibhausgasneutralität planen und umsetzen. Die Abwicklung erfolgt nicht direkt beim BAFA, sondern über den Projektträger VDI/VDE Innovation und Technik GmbH. Achtung: Die BAFA-Seite verweist nur auf den Projektträger und nennt weder Fördersatz noch Höchstbetrag noch einen ausdrücklichen Programmstatus. Förderhöhe und aktuelle Verfügbarkeit bitte direkt beim Projektträger prüfen.
EFRE Brandenburg 2021 bis 2027
Das Land Brandenburg erhält in der Förderperiode 2021 bis 2027 rund 846 Millionen Euro aus dem Europäischen Fonds für regionale Entwicklung für ein wettbewerbsfähiges, innovatives und nachhaltiges Brandenburg. Gefördert werden Unternehmen, Kommunen und Forschungseinrichtungen.
EFRE-Programm Brandenburg 2021 bis 2027
Das EFRE-Programm Brandenburg setzt die europäische Regionalpolitik im Land um und umfasst 1,630 Milliarden Euro EU-Mittel bei einem Gesamtvolumen von 2,504 Milliarden Euro. Das Programm verbindet EFRE und den Fonds für einen gerechten Übergang und finanziert damit auch den Strukturwandel in der Lausitz. Antragsberechtigt sind je nach Förderrichtlinie Unternehmen, Hochschulen, Forschungseinrichtungen, Kommunen und gemeinnützige Träger. Die konkreten Bedingungen, Fördersaetze und Fristen ergeben sich aus den einzelnen Landesrichtlinien, nicht aus dem Programm selbst.
EIT - Europäisches Innovations- und Technologieinstitut (Knowledge and Innovation Communities)
Das EIT fördert Innovation über thematische Wissens- und Innovationsgemeinschaften (KICs): EIT Climate-KIC, EIT Digital, EIT Food, EIT Health, EIT InnoEnergy, EIT Manufacturing, EIT RawMaterials, EIT Urban Mobility, EIT Water sowie EIT Culture and Creativity. Angeboten werden Bildungsprogramme mit EIT Label, Acceleratoren für Start-ups und Unterstützung bei der Geschäftsentwicklung.
EMFAF - Europäischer Meeres-, Fischerei- und Aquakulturfonds
Der EMFAF unterstützt den European Green Deal mit Maßnahmen in den Bereichen Meerespolitik, Gemeinsame Fischereipolitik und internationale Ozean-Governance und fördert eine nachhaltige blaue Wirtschaft. Adressiert werden EU-Mitgliedstaaten, die Aquakulturbranche, Forschungs- und Innovationsprojekte sowie maritime Sektoren. Neben direkt verwalteten Ausschreibungen läuft ein Großteil der Mittel über nationale Programme.
ESF Plus Brandenburg 2021 bis 2027
Programm des Landes Brandenburg für den Europäischen Sozialfonds Plus in der Förderperiode 2021 bis 2027, von der Europäischen Kommission am 4. Juli 2022 genehmigt. Das Programm hat vier Prioritäten: Beschäftigung, Bildung, soziale Inklusion und innovative Maßnahmen. Umgesetzt wird es über Richtlinien, die den jeweiligen Prioritäten zugeordnet und nach und nach veröffentlicht werden. Die Investitionsbank des Landes Brandenburg berät zur Antragstellung.
ESF Plus Bundesprogramm 2021 bis 2027
Deutschland erhält für 2021 bis 2027 rund 6,56 Milliarden Euro aus dem ESF Plus, davon verwaltet der Bund etwa 2,22 Milliarden Euro und die Länder rund 4,34 Milliarden Euro. Das Bundesprogramm umfasst 2,184 Milliarden Euro EU-Mittel bei einem Gesamtvolumen von 4,455 Milliarden Euro. Fuenf Bundesministerien setzen es gemeinsam um, federführend das Bundesministerium für Arbeit und Soziales. Förderlinien sind unter anderem Akti(F) Plus, EhAP Plus, INQA-Coaching, IQ, JUVENTUS, KOMPASS, MY TURN, rückenwind, WIR, Zukunftszentren, BIWAQ, JUGEND STAERKEN sowie EXIST Gründungsstipendium und EXIST Forschungstransfer.
ESF Plus Bundesprogramm 2021 bis 2027
Deutschland erhält rund 6,56 Milliarden Euro aus dem ESF Plus für 2021 bis 2027, davon etwa 2,22 Milliarden Euro für das Bundesprogramm und rund 4,34 Milliarden Euro für die 16 Länderprogramme. Der Fonds fördert Zugang zu Beschäftigung und Bildung, aktive soziale Eingliederung, die Integration Drittstaatsangehöriger und die Bekämpfung von Armut. Im ESF Plus sind der frühere ESF sowie EHAP, die Jugendbeschäftigungsinitiative und EaSI zusammengefasst. Das deutsche Bundesprogramm wurde am 5. Mai 2022 von der EU-Kommission genehmigt.
ESF-Plus-Programm Brandenburg 2021 bis 2027
Das ESF-Plus-Programm Brandenburg fördert Beschäftigung, Qualifizierung und soziale Teilhabe im Land und umfasst 396,5 Millionen Euro EU-Mittel bei einem Gesamtvolumen von 650,7 Millionen Euro. Typische Förderbereiche sind Zugang zu Beschäftigung, berufliche Weiterbildung, Übergaenge von der Schule in den Beruf, Fachkräftesicherung, Gründungsberatung sowie Maßnahmen gegen Armut und Ausgrenzung. Antragsteller sind in der Regel Bildungsträger, Verbände, Kammern, Kommunen und Unternehmen, Einzelpersonen werden über die Projekte erreicht. Die konkreten Bedingungen ergeben sich aus den Landesrichtlinien und den jeweiligen Aufrufen.
EU-Agrarförderung nach dem GAP-Strategieplan (EGFL und ELER)
Die EU-Agrarförderung in Deutschland stützt sich auf zwei Fonds: den Europäischen Garantiefonds für die Landwirtschaft (EGFL, erste Säule) und den Europäischen Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raums (ELER, zweite Säule). Kernelemente sind die Direktzahlungen, die Öko-Regelungen als zentrales Element der Förderperiode 2023 bis 2027, die Agrarumwelt- und Klimamaßnahmen (AUKM), LEADER sowie die Agrarinvestitionsförderung. Grundlage ist der von der EU-Kommission am 21. November 2022 genehmigte GAP-Strategieplan.
EU-Innovationsfonds (Innovation Fund)
Der EU-Innovationsfonds ist nach eigener Darstellung eines der weltweit größten Förderprogramme für die Demonstration innovativer CO2-armer Technologien. Er wird aus den Einnahmen des EU-Emissionshandelssystems gespeist: Wer Treibhausgase ausstößt, zahlt über den Emissionshandel, und dieses Geld fließt in den Fonds zurück. Für großtechnische Demonstrationsvorhaben in den Bereichen erneuerbare Energien, Wärmenetze, Bioenergie und Geothermie kommen die regelmäßigen Calls for Proposals in Betracht. Als neue Teilinitiative nennt die Kommission die Battery Booster Facility für Batteriezellen.
EU-Innovationsfonds (Innovation Fund)
Eines der weltweit grössten Förderprogramme für die Demonstration innovativer emissionsarmer Technologien, finanziert aus den Erlösen des EU-Emissionshandelssystems. Gefördert werden unter anderem Elektrolyseure, wasserstoffbasierte Industrieprozesse, Energiespeicher und CCU/CCS-Vorhaben. Die Vergabe erfolgt über wiederkehrende Calls for Proposals, die mit Beteiligung der Innovation Fund Expert Group vorbereitet werden. In Deutschland unterhält das Kompetenzzentrum KEI die nationale Kontaktstelle. Der Fonds enthält zudem eine eigene Förderinitiative für europäische Batteriezellhersteller.
EU-Missionen in Horizont Europa
Die fünf EU-Missionen bündeln Forschung, Politik und Bürgerbeteiligung für konkrete Ziele bis 2030: Anpassung an den Klimawandel (mindestens 150 Regionen), Krebs (bessere Lebensbedingungen für über drei Millionen Menschen), 100 klimaneutrale und intelligente Städte, ein Bodenschutzprogramm mit 100 Reallaboren sowie die Wiederherstellung von Meeren und Gewässern. Kommunen, Forschungseinrichtungen und Unternehmen können sich an Ausschreibungen beteiligen.
EU-Programm LIFE - Teilprogramm Natur und Biodiversität
LIFE ist das einzige EU-Förderprogramm, das ausschließlich Umwelt- und Klimaschutz gewidmet ist, und läuft in der Förderperiode 2021 bis 2027. Es besteht aus vier Teilbereichen: Natur und Biodiversität, Kreislaufwirtschaft und Lebensqualität, Klimaschutz und Klimaanpassung sowie saubere Energiewende. Der Bereich Natur und Biodiversität fördert unter anderem die Umsetzung der Vogelschutz- und FFH-Richtlinie, Natura 2000 und Artenschutzvorhaben. Antragsberechtigt sind Behörden, Kommunen, Verbände, Forschungseinrichtungen und Unternehmen einschließlich KMU. Die Aufrufe für 2026 sind geoeffnet.
EU4Health
EU4Health ist das vierte und größte EU-Gesundheitsprogramm und läuft von 2021 bis 2027. Es reagiert auf die Erfahrungen der COVID-19-Pandemie und zielt darauf, die Widerstandsfähigkeit der europäischen Gesundheitssysteme zu stärken. Verwaltet wird es von der Exekutivagentur HaDEA, in den Mitgliedstaaten unterstützen nationale Kontaktstellen.
EU4Health
EU4Health ist das größte Gesundheitsprogramm der EU und war ursprünglich mit 5,3 Milliarden Euro für 2021 bis 2027 ausgestattet, nach der Revision des mehrjährigen Finanzrahmens sind es 4,4 Milliarden Euro. Gefördert werden Gesundheitsförderung und Krankheitspraevention mit Schwerpunkt Krebs, Krisenvorsorge und Bevorratung, der Zugang zu Arzneimitteln und Medizinprodukten sowie die Stärkung der Gesundheitssysteme einschließlich digitaler Transformation. Antragsberechtigt sind Einrichtungen, Gesundheitsorganisationen und Nichtregierungsorganisationen aus EU-Ländern und assoziierten Staaten. Umgesetzt wird das Programm über jährliche Arbeitsprogramme der HaDEA.
EUREKA - Europäische Cluster und Network Projects
EUREKA ist eine europäische Forschungsinitiative, die Industrie und Wissenschaft einen Rahmen für grenzueberschreitende marktnahe Forschungskooperationen bietet. Das Programm ist themenoffen, eingereicht werden können Projekte aus allen Technologiebereichen von der Materialforschung über die Biotechnologie bis zur Informations- und Kommunikationstechnologie. Die deutsche Richtlinie zur Förderung von Projekten im Rahmen der europäischen EUREKA-Cluster wurde zuletzt am 1. Dezember 2025 geaendert und läuft bis zum 30. Juni 2027. Daneben gibt es thematische Aufrufe wie den EUREKA Biotech-Call for Network Projects mit Frist 25. September 2026.
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- BundeslandFörderung in Nordrhein-WestfalenProgramme, Stellen und die NRW.BANK.
- BundeslandFörderung in BayernProgramme, Stellen und die LfA Förderbank Bayern.
- BundeslandFörderung in Baden-WürttembergProgramme, Stellen und die L-Bank, Staatsbank für Baden-Württemberg.
- BundeslandFörderung in NiedersachsenProgramme, Stellen und die NBank, Investitions- und Förderbank Niedersachsen.
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