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Förderprogramme in Brandenburg

Was du in Brandenburg beantragen kannst, inklusive der bundesweiten Programme, die dort auch gelten.

812 Programme gefunden

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BundZuschuss

Weiterbildungsgeld

Wer an einer von der Agentur für Arbeit geförderten abschlussorientierten Weiterbildung teilnimmt, erhält einen monatlichen Zuschuss von 150 Euro. Abschlussorientiert sind zum Beispiel Umschulungen, berufsanschlussfähige Teilqualifikationen oder Vorbereitungslehrgänge auf die Externenprüfung beziehungsweise Schulfremdenprüfung.

150 Euro bis 150 Euro
bundesweit
Bundesagentur für Arbeit
BundZuschuss

Weiterbildungsgeld

Wer an einer von der Agentur für Arbeit geförderten abschlussorientierten Weiterbildung teilnimmt, erhält nach Paragraf 87a Absatz 2 SGB III ein Weiterbildungsgeld von 150 Euro monatlich zusätzlich zur laufenden Leistung. Der Betrag steht so im Gesetz und in der Information der Bundesagentur für Arbeit. Auch Menschen im Grundsicherungsbezug können das Weiterbildungsgeld erhalten, sogar während einer Beschäftigung, wenn die Weiterbildung auf einen Abschluss mit mindestens zweijähriger Ausbildungsdauer zielt. Es wird zusammen mit der Weiterbildungsförderung bei der Agentur für Arbeit beantragt.

bis 150 Euro
bundesweit
Agentur für Arbeit
BundPrämie

Weiterbildungsgeld und Weiterbildungsprämien nach Paragraf 87a SGB III

Wer an einer nach Paragraf 81 oder 82 SGB III geförderten Weiterbildung teilnimmt, die zu einem Abschluss in einem mindestens zweijährigen Ausbildungsberuf führt, erhält zusätzlich 150 Euro Weiterbildungsgeld im Monat. Dazu kommen Prämien von 1.000 Euro nach bestandener Zwischenprüfung und 1.500 Euro nach bestandener Abschlussprüfung. Erwerbsfähige Leistungsberechtigte im Bürgergeldbezug können das Weiterbildungsgeld auch während eines bestehenden Arbeitsverhältnisses erhalten. Der Betrag steht direkt im Gesetz.

150 Euro bis 2.500 Euro
bundesweit
Agentur für Arbeit oder Jobcenter
BundPrämie

Weiterbildungsprämie

Nach Paragraf 87a Absatz 1 SGB III gibt es für bestandene Prüfungen in einer geförderten abschlussorientierten Weiterbildung eine Prämie: 1.000 Euro nach der Zwischenprüfung oder dem ersten Teil einer gestreckten Abschlussprüfung und 1.500 Euro nach der bestandenen Abschlussprüfung. Beide Beträge stehen so im Gesetz und werden von der Bundesagentur für Arbeit ebenso genannt. Ob eine Prämie gezahlt werden kann, wird im Beratungsgespräch mit der Agentur für Arbeit geklärt. Die Prämie wird bei der Agentur für Arbeit beantragt und nach Vorlage des Prüfungsnachweises ausgezahlt.

1.000 Euro bis 1.500 Euro
bundesweit
Agentur für Arbeit
BundPrämie

Weiterbildungsprämie für bestandene Prüfungen

Prämie für bestandene Prüfungen im Rahmen einer geförderten abschlussorientierten Weiterbildung. Für die bestandene Zwischenprüfung, den ersten Teil einer gestreckten Abschlussprüfung oder eine gleichgestellte Prüfung gibt es 1.000 Euro, für die bestandene Abschlussprüfung 1.500 Euro.

1.000 Euro bis 1.500 Euro
bundesweit
Bundesagentur für Arbeit
LandZuschuss

Weiterbildungsrichtlinie 2026 (Bildungsscheck Brandenburg)

Förderung beruflicher Weiterbildung im Sinne des lebenslangen Lernens, kofinanziert aus dem ESF Plus. Der Bildungsscheck für Beschäftigte gewährt 60 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben bei einer Mindestförderhöhe von 500 Euro. Weiterbildung in Unternehmen und rechtsfähigen Vereinen einschließlich Ehrenamt wird mit maximal 50 Prozent und mindestens 1.000 Euro gefördert, die Einzelförderung ist auf 3 Mio. Euro je Unternehmen begrenzt.

bis 60 Prozent, maximal 3 Mio. Euro
Brandenburg
ILB Investitionsbank des Landes Brandenburg / MASGZ und MWFK
BundZuschuss

Weiterbildungsstipendium

Stipendium für junge Fachkräfte, die sich nach einer Berufsausbildung fachlich oder fachübergreifend weiterqualifizieren wollen. Insgesamt stehen 9.135 Euro für beliebig viele förderfähige Weiterbildungen in maximal drei Jahren zur Verfügung, bei einem Eigenanteil von 10 Prozent je Maßnahme, der den Gesamtförderbetrag nicht schmälert. Unter bestimmten Voraussetzungen ist auch ein berufsbegleitendes Studium förderfähig.

bis 90 Prozent, maximal 9.135 Euro
bundesweit
Stiftung Begabtenförderung berufliche Bildung (SBB) im Auftrag des BMFTR, Vergabe über Kammern und Berufsbildungsstellen
BundZuschuss

Weiterbildungsstipendium

Das Weiterbildungsstipendium fördert junge Fachkräfte nach der Berufsausbildung mit bis zu 9.135 Euro über maximal drei Jahre. Bei jeder Maßnahme ist ein Eigenanteil von zehn Prozent zu tragen. Im ersten Förderjahr gibt es zusätzlich einen IT-Bonus von 250 Euro für die Anschaffung eines Computers. Gefördert werden fachliche Aufstiegsfortbildungen wie Meister oder Fachwirt, fachübergreifende Weiterbildungen wie Sprach- und Softwarekurse sowie berufsbegleitende Studiengänge, die auf der Ausbildung aufbauen.

bis 90 Prozent, maximal 9.135 Euro
bundesweit
Stiftung Begabtenförderung berufliche Bildung (SBB), Antrag über die zuständige Kammer
BundZuschuss

Wissens- und Technologietransfer durch Patente und Normen (WIPANO)

Fördert die effiziente Nutzung geistigen Eigentums und den Transfer neuester Forschungsergebnisse in die Normung. Förderschwerpunkte sind Patentierung für Unternehmen, Normung für Unternehmen sowie Wissenstransfer durch Normung und Standardisierung. Zuschüsse bis 85 Prozent der förderfähigen Ausgaben und maximal 200.000 Euro je Verbundpartner und Projekt bei einer Laufzeit von höchstens 24 Monaten.

bis 85 Prozent, maximal 200.000 Euro
bundesweit
Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE), Projektträger Jülich
BundZuschuss

Witwenrente und Witwerrente

Hinterbliebenenrente für Ehegatten und Lebenspartner nach Paragraph 46 SGB VI. Die kleine Witwen- oder Witwerrente wird längstens 24 Kalendermonate gezahlt, wenn nicht wieder geheiratet wurde und die verstorbene Person die allgemeine Wartezeit erfüllt hat. Die große Witwen- oder Witwerrente wird gezahlt, wenn ein Kind unter 18 Jahren erzogen wird, die Altersgrenze erreicht ist oder Erwerbsminderung vorliegt. Die Altersgrenze von 47 Jahren nach Paragraph 46 SGB VI gilt erst bei Todesfällen ab 2029; nach der Übergangsregelung in Paragraph 242a SGB VI liegt sie bei Tod des Versicherten im Jahr 2026 bei 46 Jahren und 6 Monaten und steigt danach in Monatsschritten. Die Ehe muss in der Regel mindestens ein Jahr gedauert haben. Antrag bei der Deutschen Rentenversicherung.

Höhe je nach Vorhaben
bundesweit
Deutsche Rentenversicherung
BundSteuervorteil

Wohn-Riester (Altersvorsorge-Eigenheimbetrag)

Gefördertes Riester-Kapital darf nach Paragraph 92a EStG für selbstgenutztes Wohneigentum verwendet werden: für Anschaffung oder Herstellung einer Wohnung, für die Entschuldung eines solchen Objekts, für Pflichtanteile an einer Wohnungsgenossenschaft oder für barrierereduzierende und energetische Umbauten. Die Entnahme muss mindestens 3.000 Euro betragen, ein verbleibender Restbetrag muss ebenfalls über 3.000 Euro liegen. Für Umbauten gelten Mindestbeträge von 6.000 Euro innerhalb von drei Jahren nach Anschaffung und 20.000 Euro danach, wobei mindestens 50 Prozent auf Barrierereduzierung nach DIN 18040 entfallen müssen oder die Maßnahme nach Paragraph 35c EStG förderfähig ist. Die Wohnung muss in der EU oder im EWR liegen und Hauptwohnsitz sein.

ab 3.000 Euro
bundesweit
Zentrale Zulagenstelle für Altersvermögen bei der Deutschen Rentenversicherung
BundSonstiges

Wohnberechtigungsschein (WBS)

Der Wohnberechtigungsschein ist der Nachweis, dass ein Haushalt eine geförderte Sozialwohnung beziehen darf. Nach Paragraf 27 Wohnraumförderungsgesetz wird er auf Antrag von der zuständigen Stelle erteilt, wenn das Einkommen die Grenze nach Paragraf 9 Absatz 2 WoFG einhaelt, und ist ein Jahr gültig. Ein Vermieter darf eine gebundene Wohnung nur überlassen, wenn ihm vorher ein WBS übergeben wird. Beantragt wird er beim Wohnungsamt der Kommune; die Länder können abweichende Einkommensgrenzen festlegen.

Höhe je nach Vorhaben
bundesweit
Wohnungsamt bzw. Wohnraumförderstelle der Kommune
LandZuschuss

Wohneigentum - Erwerb, Neubau und Ausbau (Wohneigentumsförderung Brandenburg)

Förderung der Bildung selbst genutzten Wohneigentums mit Zuschüssen und zinsfreien Darlehen. Die Grundförderung besteht aus 10.000 Euro Zuschuss und bis zu 230.000 Euro zinsfreiem Darlehen. Zusatzförderungen gibt es für den Kauf im Bestand, Kinder und Schwerbehinderte, die Einhaltung der unteren Einkommensgrenze, eine zweite Wohnung sowie denkmalpflegerischen und bodenarchaeologischen Mehraufwand.

bis 240.000 Euro
Brandenburg
ILB Investitionsbank des Landes Brandenburg
LandZuschuss

Wohneigentum - Nachhaltige Modernisierung und Instandsetzung

Förderung der nachhaltigen Modernisierung und Instandsetzung von selbst genutztem Wohneigentum mit 10.000 Euro Zuschuss und bis zu 230.000 Euro zinsfreiem Darlehen. Die Maßnahmen müssen der altersgerechten Anpassung oder der energetischen Ertuechtigung dienen und bauliche Missstände beseitigen. Zusatzförderungen gibt es für Kinder und Schwerbehinderte, die untere Einkommensgrenze sowie denkmalpflegerischen und bodenarchaeologischen Mehraufwand.

bis 240.000 Euro
Brandenburg
ILB Investitionsbank des Landes Brandenburg
BundKredit

Wohneigentum für Familien (300)

Zinsverbilligter Kredit für Familien und Alleinerziehende, die eine klimafreundliche Wohnimmobilie neu bauen oder als Erstkauf erwerben. Je nach Kinderzahl und Förderstufe sind zwischen 170.000 und 270.000 Euro möglich, Laufzeit bis 35 Jahre. Voraussetzung ist der Standard Effizienzhaus 40, höhere Kreditbeträge gibt es mit QNG-Zertifikat.

170.000 Euro bis 270.000 Euro
bundesweit
KfW
BundKredit

Wohneigentum für Familien (KfW-Programm 300)

Zinsverbilligter Kredit für Familien und Alleinerziehende, die klimafreundliches, selbstgenutztes Wohneigentum neu bauen oder als Ersterwerb kaufen. In der Förderstufe Klimafreundliches Wohngebäude liegt der Höchstbetrag bei 170.000 Euro (1 bis 2 Kinder), 200.000 Euro (3 bis 4 Kinder) und 220.000 Euro (ab 5 Kindern), mit dem Qualitätssiegel Nachhaltiges Gebäude bei 220.000, 250.000 und 270.000 Euro. Gefordert ist mindestens Effizienzhaus 40 ohne Öl-, Gas- oder Biomasseheizung, das Programm ist der Nachfolger des Baukindergelds.

170.000 Euro bis 270.000 Euro
bundesweit
KfW im Auftrag des Bundesministeriums für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen
BundKredit

Wohneigentum für Familien - Bestandserwerb, Jung kauft Alt (308)

Zinsverbilligter Kredit zwischen 140.000 und 180.000 Euro für Familien und Alleinerziehende, die eine sanierungsbedürftige Bestandsimmobilie kaufen und energetisch modernisieren. Das Gebäude muss zum Kaufzeitpunkt die Energieausweisklasse F, G oder H haben und wird anschließend auf mindestens Effizienzhaus 85 EE oder Effizienzhaus Denkmal EE saniert.

140.000 Euro bis 180.000 Euro
bundesweit
KfW
BundKredit

Wohngebäude - Kredit (261)

Zinsgünstiger Kredit der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) für die Komplettsanierung zum Effizienzhaus oder den Kauf eines frisch sanierten Effizienzhauses. Bis zu 150.000 Euro Kredit je Wohneinheit mit Tilgungszuschuss von 5 bis 15 Prozent je nach Effizienzhaus-Stufe. Zusätzlich 10 Prozent Bonus für Worst Performing Buildings und 15 Prozent Bonus für serielle Sanierung.

bis 15 Prozent, maximal 150.000 Euro
bundesweit
KfW
BundZuschuss

Wohngeld als Lastenzuschuss für selbst genutztes Wohneigentum

Der Lastenzuschuss ist die Variante des Wohngeldes für Eigentümerinnen und Eigentümer, die ihr Haus oder ihre Wohnung selbst bewohnen. Nach Paragraf 1 WoGG wird Wohngeld entweder als Zuschuss zur Miete oder als Zuschuss zur Belastung geleistet, also zu Zins, Tilgung und Bewirtschaftungskosten des selbst genutzten Wohnraums. Es besteht ein Rechtsanspruch, wenn Einkommen und Belastung im vorgesehenen Rahmen liegen. Antrag bei der Wohngeldstelle der Wohnsitzgemeinde.

Höhe je nach Vorhaben
bundesweit
Wohngeldstelle der Kommune (Stadt, Gemeinde, Landkreis)
BundZuschuss

Wohngeld als Miet- oder Lastenzuschuss für Familien

Wohngeld ist eine Leistung für Haushalte mit kleinem Einkommen und wird als Zuschuss zur Miete oder zu den Kosten selbst genutzten Wohneigentums gezahlt. Die Höhe hängt von der Zahl der Haushaltsmitglieder, dem monatlichen Einkommen und der Miethöhe ab. Beantragt wird es schriftlich bei der zuständigen Wohngeldbehörde oder teilweise online über das Verwaltungsportal des Bundes.

Höhe je nach Vorhaben
bundesweit
Wohngeldstelle der Kommune
BundZuschuss

Wohngeld als Mietzuschuss

Wohngeld ist ein staatlicher Zuschuss zur Miete für Haushalte mit geringem Einkommen und besteht als Rechtsanspruch, wenn die Voraussetzungen des Wohngeldgesetzes erfuellt sind. Die Höhe haengt von Haushaltsgröße, Einkommen, Miete und Mietenstufe der Gemeinde ab. Nach Angaben des BMWSB zur Reform Wohngeld-Plus lag die durchschnittliche Leistung bei rund 370 Euro im Monat (Angabe zur Reform 2023), die Beträge werden im Zwei-Jahres-Rhythmus fortgeschrieben, zuletzt zum 1. Januar 2025. Beantragt wird Wohngeld bei der Wohngeldstelle der Wohnsitzgemeinde.

Höhe je nach Vorhaben
bundesweit
Wohngeldstelle der Kommune (Stadt, Gemeinde, Landkreis)
BundZuschuss

Wohngeld für Ausländerinnen und Ausländer (§ 3 WoGG)

Wohngeld als Mietzuschuss oder Lastenzuschuss erhalten auch Ausländerinnen und Ausländer, wenn sie sich im Bundesgebiet aufhalten und ein Aufenthaltsrecht nach dem Freizuegigkeitsgesetz EU, einen Aufenthaltstitel oder eine Duldung nach dem Aufenthaltsgesetz, ein Aufenthaltsrecht nach voelkerrechtlichem Abkommen, eine Aufenthaltsgestattung nach dem Asylgesetz oder den Status heimatloser Ausländer besitzen. In der Regel nicht wohngeldberechtigt sind Personen mit einem Aufenthaltstitel zur Ausbildungsplatzsuche nach § 17 AufenthG, zur Arbeitsplatzsuche nach § 20 AufenthG, mit Chancenkarte nach § 20a AufenthG, für ein studienbezogenes Praktikum nach § 16e AufenthG oder für den europäischen Freiwilligendienst nach § 19e AufenthG. Der Antrag wird bei der Wohngeldstelle der Kommune gestellt.

Höhe je nach Vorhaben
bundesweit
Wohngeldstelle der Kommune bzw. des Landkreises
BundSonstiges

Wohnsitzregelung für Schutzberechtigte (§ 12a AufenthG)

Wer internationalen Schutz erhält oder erstmals eine Aufenthaltserlaubnis aus bestimmten humanitaeren Gründen bekommt, ist für drei Jahre verpflichtet, den Wohnsitz in dem zugewiesenen Bundesland zu nehmen. Die Verpflichtung entfällt, wenn die Person mindestens 15 Stunden woechentlich sozialversicherungspflichtig beschäftigt ist und dabei mindestens den monatlichen Regelsatz einer Einzelperson verdient, eine Berufsausbildung oder ein Studium aufnimmt oder einen Integrationskurs, Berufssprachkurs oder eine mindestens dreimonatige Qualifizierungsmaßnahme besucht, die am zugewiesenen Ort nicht möglich ist. Das gilt auch für Ehe- und Lebenspartner sowie minderjährige Kinder in familiaerer Lebensgemeinschaft. Die Aufhebung beantragt man bei der zuständigen Behörde.

Höhe je nach Vorhaben
bundesweit
Zuständige Landesbehörde bzw. Ausländerbehörde des zuweisenden Bundeslandes
BundPrämie

Wohnungsbauprämie

Staatliche Prämie von 10 Prozent auf prämienbegünstigte Sparleistungen, vor allem Bausparbeiträge ab 50 Euro im Sparjahr. Begünstigt sind Aufwendungen bis 700 Euro je Kalenderjahr, bei Ehegatten bis 1.400 Euro, die maximale Prämie beträgt damit 70 beziehungsweise 140 Euro jährlich. Die Einkommensgrenze liegt bei 35.000 Euro zu versteuerndem Einkommen, bei Ehegatten bei 70.000 Euro.

bis 10 Prozent, maximal 140 Euro
bundesweit
Bund nach dem Wohnungsbau-Prämiengesetz, Abwicklung über Bausparkassen und Kreditinstitute

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