Förderung als Zuschuss
Alle Programme der Art Zuschuss. Achte auf die Antragsreihenfolge, oft musst du vor der Beauftragung beantragen.
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- Sozialleistung519
- Wohnen und Miete223
- Gesundheit und Pflege250
- Zuwanderung und Integration115
- Sonstiges603
Zuschuss zur Familienerholung in Bayern
Bayerische Familien mit geringem Einkommen bekommen einen Zuschuss zum Familienurlaub in anerkannten Einrichtungen. Das ZBFS nennt bis zu 19,50 Euro pro Person und Tag, bei Kindern mit Behinderung bis zu 25,50 Euro, höchstens 90 Prozent der Unterkunftskosten und maximal 14 Verpflegungstage im Jahr (Stand der abgerufenen Seite). Der Aufenthalt muss mindestens sechs Verpflegungstage dauern. Der Antrag muss vor der Buchung und mindestens drei Wochen vor Urlaubsbeginn beim ZBFS eingehen.
Zuschuss zur Krankenversicherung für Rentnerinnen und Rentner
Rentnerinnen und Rentner, die freiwillig in der gesetzlichen Krankenversicherung oder bei einem privaten Krankenversicherungsunternehmen versichert sind, erhalten nach Paragraph 106 SGB VI einen Zuschuss zu ihren Krankenversicherungsbeiträgen. Bei freiwilliger gesetzlicher Versicherung beträgt der Zuschuss die Hälfte des Betrags, der sich aus dem allgemeinen Beitragssatz zuzüglich des kassenindividuellen Zusatzbeitragssatzes auf die Rente ergibt. Bei privater Versicherung ist der Zuschuss auf die Hälfte der tatsächlichen Aufwendungen begrenzt. Kein Zuschuss besteht bei gleichzeitiger Pflichtversicherung in einer gesetzlichen Krankenversicherung. Beantragt wird der Zuschuss bei der Deutschen Rentenversicherung.
Zuschuss-Wintergeld und Mehraufwands-Wintergeld
Ergänzend zum Saison-Kurzarbeitergeld gibt es nach Paragraf 102 SGB III zwei Winterleistungen. Das Zuschuss-Wintergeld beträgt bis zu 2,50 Euro je ausgefallener Arbeitsstunde, wenn Arbeitszeitguthaben aufgelöst werden, um Saison-Kurzarbeitergeld zu vermeiden. Das Mehraufwands-Wintergeld beträgt 1,00 Euro je berücksichtigungsfähiger Arbeitsstunde vom 15. Dezember bis zum letzten Kalendertag im Februar, höchstens 90 Stunden im Dezember und je bis zu 180 Stunden im Januar und Februar. Beide Leistungen gelten nur für Beschäftigte in Baubetrieben, deren Arbeitsverhältnis in der Schlechtwetterzeit nicht aus Witterungsgründen gekündigt werden kann. Der Arbeitgeber beantragt sie bei der Agentur für Arbeit.
Zuschüsse der Stiftung Deutsche Jugendmarke
Aus den Erlösen der Sonderpostwertzeichen Für die Jugend gespeiste Förderung der Kinder- und Jugendhilfe. Seit 1965 wurden mehr als 200 Millionen Euro vergeben, drei Säulen sind Innovation, Infrastruktur sowie Forschung. Gefördert werden modellhafte Projekte, der Bau und Ausbau außerschulischer Bildungsstätten sowie Studien und Fachtagungen.
Zuschüsse des Bayerischen Landesamts für Denkmalpflege bei Baudenkmälern
Landesmittel für die Erhaltung, Sicherung und Restaurierung von Baudenkmälern in Bayern. Antragsberechtigt sind Privatpersonen, Kommunen und Kirchen; ein Rechtsanspruch auf Förderung besteht nicht. Gefördert werden die denkmalpflegerischen Mehrkosten, die über den Schwellenwerten von 5.000 Euro für Privatpersonen und 10.000 Euro für Kommunen liegen müssen. Das Verfahren ist zweistufig: zunächst Kontakt mit der unteren Denkmalschutzbehörde des Landkreises oder der Stadt, danach Einreichung des Förderantrags über diese Behörde. Anträge dürfen nicht direkt an das Landesamt gesendet werden, und die Maßnahme darf noch nicht begonnen sein.
Zuschüsse des Sportbundes Rheinland
Der Sportbund Rheinland vergibt zahlreiche Zuschüsse zur Arbeit von Sportvereinen. Gefördert werden unter anderem die Übungsleiter-, Vereinsmanager- und Jugendarbeit im Verein, Bau und Renovierung von Sportanlagen, die Anschaffung von Sport- und Pflegegeräten sowie Defibrillatoren und Vereinsjubiläen. Außerdem werden die von den Vereinen zu zahlenden Versicherungsprämien für die Sportversicherung subventioniert und die Anschaffung des Vereinsverwaltungsprogramms IntelliVerein bezuschusst. Die Konditionen regeln die jährlich aktualisierten Zuschussrichtlinien.
Zuschüsse für Baumaßnahmen des Sportbundes Rheinland
Der Sportbund Rheinland bezuschusst Neubau, Sanierung, Erneuerung und Erweiterung vereinseigener Sporthallen und Sportanlagen. Die Förderung ist nach Projektgröße gestaffelt: Kleinmaßnahmen bis 10.500 Euro, mittlere Maßnahmen von 10.500 bis 100.000 Euro und Großmaßnahmen über 100.000 Euro. Die Förderbedingungen gelten seit dem 1. Januar 2025. Antragsberechtigt sind Mitgliedsvereine, die ihre Pflichten gegenueber dem Sportbund erfuellt haben und Mindestmitgliedsbeiträge von 6 Euro für Erwachsene und 4 Euro für Jugendliche erheben.
Zuschüsse für die Sanierung vereinseigener Sportstätten Bremen
Zuschuss von bis zu 50 Prozent der anerkannten Gesamtkosten für die Sanierung vereinseigener Sportstätten in Bremen. Ebenfalls förderfähig sind Erweiterungen und Umbauten sowie in Ausnahmefällen die Beschaffung von Sportgeräten. Die Förderung greift nach dem Subsidiaritätsprinzip erst, wenn andere Finanzierungsmöglichkeiten ausgeschöpft sind.
Zuschüsse für lizenzierte Uebungsleiterinnen und Trainer Niedersachsen
Der Landessportbund Niedersachsen gewährt Sportvereinen Zuschüsse für lizenzierte Uebungsleiterinnen, Uebungsleiter und Trainer. Ziel ist es, qualifizierte Fachkräfte im Verein zu halten und den Uebungsbetrieb zu sichern. Die aktuellen Förderrichtlinien für 2025 und 2026 stehen als PDF zum Download bereit, dazu Abrechnungsformulare für Reise- und Honorarkosten. Antragsberechtigt sind Mitgliedsvereine des LSB Niedersachsen. Die Abwicklung läuft über das LSB-Förderportal.
Zuschüsse für Übungsleiterinnen und Übungsleiter NRW
Die Staatskanzlei des Landes Nordrhein-Westfalen stellt insgesamt 7,56 Millionen Euro zur Förderung der Übungsarbeit in Sportvereinen bereit, der Landessportbund NRW leitet die Mittel auf Antrag weiter. Gefördert wird die Leitung der Übungsarbeit in Sportgruppen, insbesondere für Kinder und Jugendliche. Die Förderung erfolgt als Zuschuss im Rahmen einer Festbetragsfinanzierung. Gruppen, deren Mitglieder eine finanzielle Vergütung vom Verein erhalten, sind nicht förderfähig.
Zuschüsse zur Kranken- und Pflegeversicherung während der Pflegezeit
Wer wegen einer Pflegezeit vollständig freigestellt ist oder nur noch geringfuegig beschäftigt arbeitet, erhält auf Antrag Zuschüsse zu den Beiträgen der Kranken- und Pflegeversicherung. Die Zuschüsse entsprechen der Höhe der Mindestbeiträge freiwillig gesetzlich Versicherter und dürfen die tatsaechlichen Beiträge nicht übersteigen. Sie gelten auch für private Krankenversicherungen. Voraussetzung ist, dass keine beitragsfreie Familienversicherung möglich ist.
Zuwendungen aus Denkmalpflegemitteln Rheinland-Pfalz
Das Land Rheinland-Pfalz vergibt direkte Zuschüsse zur Erhaltung privater Kulturdenkmäler aus Denkmalpflegemitteln. Die Antragsfrist ist der 31. Oktober eines jeden Jahres. Erforderlich sind ein Zuwendungsantrag, eine Eigentümererklärung sowie eine Übersicht der nicht zuwendungsfähigen Ausgaben. Die Landesdenkmalpflege beraet Eigentümer zu Erhaltungsmöglichkeiten und den notwendigen Schritten. Ergänzend stellt die Landesdenkmalpflege Bescheinigungen für die steuerliche Geltendmachung von Instandsetzungsmaßnahmen aus; massgeblich sind die Bescheinigungsrichtlinien mit Stand vom 23. Dezember 2019. Konkrete Zuschusshöhen werden nicht pauschal veröffentlicht.
Zuwendungen für die Umweltwirtschaft des Landes Nordrhein-Westfalen (Umweltwirtschaftsrichtlinie)
Zuschuss für Vorhaben im Bereich Umweltwirtschaft und nachhaltiges Wirtschaften, etwa Wissens- und Technologietransfer, Vernetzung, Produkt- und Prozessinnovationen, Gründungsförderung, Fachkräfteangebot und Markterschließung. Je nach Vorhaben bis zu 100 Prozent der förderfähigen Ausgaben.
Zuwendungen im Bereich Naturschutz (FRL-Natur)
Nicht rückzahlbarer Zuschuss von bis zu 66 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben für Maßnahmen zum Schutz, zur Erhaltung und zur Entwicklung von Natur und Landschaft im Saarland, auch im besiedelten Bereich. Beim Erwerb von Grundstücken in Schutzgebieten oder für den Biotopverbund beträgt die Förderung bis zu 100 Prozent. Gefördert werden außerdem Gestaltungs-, Schutz-, Pflege- und Entwicklungsvorhaben.
Zuwendungen zur Umsetzung von niederschwelligen Maßnahmen zur Klimafolgenanpassung Nordrhein-Westfalen
Zuschuss bis 180.000 Euro für schnell umsetzbare Klimaanpassungsmaßnahmen: Entsiegelung, Dachbegrünung, Baumpflanzungen, Versickerung von Niederschlagswasser und Verschattungselemente an Gebäuden, Liegenschaften und im öffentlichen Raum. Förderquote bis 80 Prozent, für Nothaushalts- und überschuldete Kommunen bis 90 Prozent, für wirtschaftlich Tätige 50 Prozent.
action! Aktiv für eine globale Welt
Förderung von Bildungsaktionen zu globalen Themen und den 17 Zielen für nachhaltige Entwicklung. Gefördert werden Workshops, Ausstellungen, Filmabende oder Aktionstage mit bis zu 500 Euro und 100 Prozent Kostendeckung. Antragsberechtigt sind ausdrücklich auch Einzelpersonen, Gruppen und nicht eingetragene Initiativen.
action! Aktiv für eine globale Welt
Die DSEE fördert in diesem Programm gemeinsam mit dem Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung Bildungsaktionen zu globalen Nachhaltigkeitsthemen. Pro Initiative gibt es 500 Euro. Die Aktion muss sich auf die 17 Ziele für nachhaltige Entwicklung beziehen. Bewerbungen sind fortlaufend möglich.
action! Aktiv für eine globale Welt
action! fördert Bildungsaktionen zu globalen Themen entlang der 17 Nachhaltigkeitsziele mit bis zu 500 Euro je Projekt. Die Förderung deckt 100 Prozent der Projektkosten, ein Eigenanteil ist nicht noetig. Antragsberechtigt sind ehrenamtlich Engagierte ab 18 Jahren sowie Gruppen und Initiativen ohne eigene Rechtsform, eingetragene Vereine und etablierte Organisationen dagegen nicht. Gefördert werden zum Beispiel Workshops, Ausstellungen, Filmvorführungen, Podcasts und Aktionstage. Das Programm läuft von 2025 bis 2027, Anträge werden nach Eingang bearbeitet und innerhalb von zwei Wochen beantwortet.
action! Aktiv für eine globale Welt
action! fördert Bildungsaktionen zu globalen Themen mit bis zu 500 Euro, ein Eigenanteil ist nicht noetig. Antragsberechtigt sind Einzelpersonen ab 18 Jahren, Gruppen, Initiativen, nicht eingetragene Vereine und Vereine in Gründung. Eingetragene Vereine und etablierte Organisationen können nicht beantragen. Die Projekte müssen einen Bezug zu den 17 Nachhaltigkeitszielen haben und in einer ländlichen oder strukturschwachen Region stattfinden. Anträge werden fortlaufend nach Eingang bearbeitet, die Rückmeldung erfolgt binnen zwei Wochen.
cast & cut – Stipendien für Kurzfilmer:innen
Zwei Kurzfilmstipendien pro Jahr für jeweils ein halbes Jahr in Hannover. Die Stipendiatinnen und Stipendiaten erhalten von der Stiftung Kulturregion Hannover monatlich 1.000 Euro und einen Projektkostenzuschuss von 10.000 Euro, die nordmedia stattet jedes Stipendium mit weiteren 10.000 Euro Projektkostenzuschuss aus. Dazu kommt ein mietfreies moebliertes Appartement in der Villa Minimo. Das Stipendium steht Filmschaffenden aus dem gesamten Bundesgebiet offen.
chance.natur - Bundesförderung Naturschutzgroßprojekte
chance.natur fördert großflaechige Naturschutzvorhaben von gesamtstaatlich repraesentativer Bedeutung. Ausgewählt werden Gebiete nach fuenf Kriterien: Repraesentanz, Großflaechigkeit, Naturnaehe, Gefaehrdung und Beispielhaftigkeit. Träger sind typischerweise Naturschutzverbände, Stiftungen, Landkreise oder Zweckverbände, die ein Gebiet über viele Jahre entwickeln und dauerhaft sichern. Über dieses Programm wurden unter anderem acht Projekte am Grünen Band gefördert.
chance.natur – Bundesförderung Naturschutz (Naturschutzgroßprojekte)
Zuschuss von bis zu 75 Prozent der förderfähigen Ausgaben für Errichtung und Sicherung schutzwürdiger Teile von Natur und Landschaft mit gesamtstaatlich repräsentativer Bedeutung, einschließlich Flächenankauf, Biotopmanagement, Planungen und Evaluierungen. Üblicher Eigenanteil rund 10 Prozent der Gesamtfinanzierung.
develoPPP
develoPPP fördert privatwirtschaftliche Vorhaben in Entwicklungs- und Schwellenländern, die zugleich unternehmerisch tragfähig und entwicklungspolitisch wirksam sind. Typische Themen sind Berufsausbildung, nachhaltige Lieferketten, Landwirtschaft und Klimaschutz. In der Variante classic werden Unternehmen jeder Größe mit bis zu zwei Millionen Euro unterstützt, wobei der öffentliche Anteil höchstens 50 Prozent beträgt. Die Variante ventures richtet sich an junge Unternehmen mit innovativen Geschäftsmodellen und stellt 100.000 Euro als Wachstumsinvestition im Matching-Funds-Modell bereit. Die Auswahl erfolgt über einen Ideenwettbewerb.
ego.-KONZEPT
Aus ESF Plus und JTF kofinanziertes Programm, das Projekte zur Sensibilisierung für unternehmerische Selbständigkeit und zur Vorbereitung von Gründung und Nachfolge in Sachsen-Anhalt fördert. Antragsberechtigt sind nicht Gründerinnen und Gründer selbst, sondern juristische Personen des privaten Rechts, staatliche Hochschulen des Landes und registrierte Projektträger. Die Regelförderung ist ein Festbetragszuschuss von bis zu 800.000 Euro, Sachkosten werden über eine 40-prozentige Restkostenpauschale abgegolten. Schwerpunkte sind der schulische Bereich, Gründungsförderung an Hochschulen, Gründerinnen und Sozialunternehmertum.
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- BundeslandFörderung in NiedersachsenProgramme, Stellen und die NBank, Investitions- und Förderbank Niedersachsen.
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