Förderung als Zuschuss
Alle Programme der Art Zuschuss. Achte auf die Antragsreihenfolge, oft musst du vor der Beauftragung beantragen.
2.735 Programme gefunden
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- Energie986
- Sanierung489
- Heizung225
- Photovoltaik156
- Dämmung82
- Fenster und Türen36
- Neubau181
- Wohneigentum173
- Mobilität551
- THG-Quote132
- Gründung458
- Digitalisierung379
- Forschung465
- Personal318
- Bildung695
- Familie269
- Natur und Umwelt423
- Landwirtschaft190
- Kultur278
- Sport166
- Soziales552
- Ehrenamt231
- Export79
- Sozialleistung519
- Wohnen und Miete223
- Gesundheit und Pflege250
- Zuwanderung und Integration115
- Sonstiges603
Promotionsstipendium der Rosa-Luxemburg-Stiftung
Promovierende erhalten vom Studienwerk der Rosa-Luxemburg-Stiftung 1.650 Euro monatlich plus 100 Euro Forschungskostenpauschale. Familien- und Kinderbetreuungszuschlaege sind möglich, ebenso die Kombination mit einer Viertelstelle an der Hochschule. Ergänzend gibt es internationale Forschungskollegs und Betreuung durch Vertrauensdozentinnen und Vertrauensdozenten. Insgesamt hat das Studienwerk seit 1999 rund 3.800 Personen gefördert.
Prototypenentwicklung von Start-ups (Go-to-Market Gutschein)
Zuschuss für nicht börsennotierte Kleinstunternehmen bis drei Jahre nach Gründung zur Entwicklung eines Prototyps eines digitalen Produkts. Gefördert werden digitale Geschäftsmodelle, Produkte, Dienstleistungen und Produktionsverfahren, die aus Software bestehen und gegebenenfalls Hardwarekomponenten enthalten, mit bis zu 70 Prozent der förderfähigen Ausgaben und maximal 35.000 Euro.
Präsentationen zeitgenössischer Bildender Kunst des Landes Berlin
Projektförderung des Landes Berlin für Ausstellungen, Praesentationen und Kataloge zeitgenoessischer bildender Kunst. Die Förderhöhe beträgt für Einzelkatalogprojekte höchstens 25.000 Euro, für Einzelprojekte höchstens 35.000 Euro und für Gruppenprojekte höchstens 55.000 Euro. Anträge laufen über das Antragscenter der Berliner Kulturverwaltung, die Antragsfristen stehen im Fristenkalender der Senatsverwaltung.
Qualifizierte Ausbildung im Verbundsystem (PAV) 2022-2028
Förderung Brandenburger Betriebe bei der Ausbildung junger Menschen, kofinanziert aus dem ESF Plus. Gefördert werden die allgemeine Verbundausbildung, die überbetriebliche Lehrlingsunterweisung im Handwerk, die Ausbildungsförderung in der Landwirtschaft und Servicestellen. Bei der Verbundausbildung gelten Pauschalen von 34,60 bis 42,90 Euro pro Lehrgangstag und Auszubildendem, die Förderung beträgt maximal 90 Prozent der zuwendungsfähigen Gesamtausgaben.
Qualifizierungsbonus für Beschäftigte
Nicht rückzahlbarer Zuschuss von 200 Euro je Monat der Teilnahme für Beschäftigte in Bremen, die eine abschlussbezogene Qualifizierung mit anerkanntem Berufsabschluss nach dem Berufsbildungsgesetz absolvieren. Die Auszahlung erfolgt monatlich im Voraus. Teilqualifizierungen und Aufstiegsfortbildungen sind ausgeschlossen.
Qualifizierungsgeld
Das Qualifizierungsgeld ist eine Entgeltersatzleistung für Beschäftigte, denen durch den Strukturwandel der Arbeitsplatz droht wegzufallen und die durch eine Weiterbildung im gleichen Unternehmen bleiben können. Es beträgt 60 Prozent der durchschnittlichen Nettoentgeltdifferenz, bei mindestens einem Kind 67 Prozent. Voraussetzung ist ein strukturwandelbedingter Qualifizierungsbedarf eines wesentlichen Teils der Belegschaft, festgehalten in einer Betriebsvereinbarung oder einem Tarifvertrag. Die Kosten der Weiterbildung trägt der Betrieb, den Antrag stellt ebenfalls der Betrieb.
Qualifizierungsgeld
Das Qualifizierungsgeld nach Paragraf 82a SGB III ist eine Entgeltersatzleistung für Beschäftigte, denen durch den Strukturwandel der Arbeitsplatzverlust droht, die aber mit einer Weiterbildung im selben Unternehmen bleiben können. Es beträgt 60 Prozent der durchschnittlichen Nettöntgeltdifferenz, mit mindestens einem Kind 67 Prozent. Voraussetzung ist ein strukturwandelbedingter Qualifizierungsbedarf bei mindestens 20 Prozent der Belegschaft, bei Betrieben unter 250 Beschäftigten genügen 10 Prozent, festgehalten in einer Betriebsvereinbarung oder einem Tarifvertrag. Der Arbeitgeber beantragt das Qualifizierungsgeld schriftlich oder online bei der Agentur für Arbeit.
Qualifizierungsgeld bei Strukturwandel
Das Qualifizierungsgeld sichert während einer laengeren Weiterbildung das Einkommen von Beschäftigten in Betrieben mit strukturwandelbedingtem Qualifizierungsbedarf. Der Betrieb muss die Weiterbildung finanzieren und der Qualifizierungsbedarf mindestens 20 Prozent der Belegschaft betreffen. Die Maßnahme muss mehr als 120 Stunden dauern, von einem zugelassenen Träger durchgeführt werden und über kurzfristige Anpassungsfortbildungen hinausgehen. Grundlage ist eine Betriebsvereinbarung oder ein Tarifvertrag.
RIKA - Qualifizierende Projekte (Regionale Innovationszentren für Karriereplanung von Frauen)
Nicht rückzahlbare Zuschüsse für Qualifizierungsprojekte, die die Gleichstellung von Frauen am Arbeitsmarkt und deren eigenständige finanzielle Absicherung stärken. Gefördert werden Qualifizierung, Stabilisierung, Coaching, digitale Kompetenzen, handwerklich-technische Qualifizierung, Vereinbarkeit von Beruf und Sorgearbeit, Projekte für Gefluechtete und Alleinerziehende sowie Existenzgründungsbegleitung. Der Fördersatz beträgt 40 Prozent im SER-Gebiet und 60 Prozent im Übergangsgebiet.
RISA-Förderung Entsiegelung
Zuschuss für die Entsiegelung versiegelter Flächen ab 10 Quadratmeter in Verbindung mit einem wasserdurchlässigen, versickerungsfähigen Bodenaufbau. Bei vollständiger Entsiegelung werden auch Bepflanzungskosten übernommen. Gefördert werden 30 bis 50 Prozent der förderfähigen Ausgaben, maximal 25.000 Euro.
RISA-Förderung Entsiegelung
Gefördert wird die Entsiegelung von Flächen ab 10 Quadratmetern in Verbindung mit einem durchlässigen, versickerungsfähigen Bodenaufbau. Bei Vollentsiegelungen werden auch Bepflanzungen bezuschusst. Der Zuschuss beträgt 30 bis 50 Prozent der förderfähigen Ausgaben, maximal 25.000 Euro als nicht rückzahlbarer Zuschuss.
RISA-Förderung Regenwasserzisternen
Zuschuss für Anschaffung und Installation ober- oder unterirdischer Regenwasserspeicher ab 2.000 Liter Fassungsvermögen zur Bewässerung von Garten und Grünflächen. Privatpersonen erhalten 40 Prozent der Kosten bis maximal 1.500 Euro je Grundstück, Unternehmen und Organisationen einschließlich WEG 30 Prozent bis maximal 3.000 Euro. Erdarbeiten und Rückstausicherung sind förderfähig.
RISA-Förderung Regenwasserzisternen
Hamburg fördert Anschaffung und Installation von Regenwasserspeichern ab 2.000 Litern zur Garten- und Grünflächenbewässerung, einschließlich Erdarbeiten und Rückstausicherung. Privatpersonen erhalten 40 Prozent der Kosten, maximal 1.500 Euro je Grundstück, Unternehmen und Organisationen 30 Prozent, maximal 3.000 Euro.
RISA-Förderung Versickerung
Zuschuss für Planung und Errichtung von Flächenversickerungen, Versickerungsmulden sowie Mulden-Rigolen-Systemen. Gefördert werden 30 bis 50 Prozent der förderfähigen Kosten bis maximal 25.000 Euro. Das Programm unterstützt Hamburgs Weg zur Schwammstadt.
RISA-Förderung Versickerung
Hamburg bezuschusst Flächenversickerungen, Versickerungsmulden und Mulden-Rigolen-Systeme mit 30 bis 50 Prozent der förderfähigen Ausgaben, maximal 25.000 Euro als nicht rückzahlbarer Zuschuss. Ziel ist die naturnahe Regenwasserbewirtschaftung auf dem eigenen Grundstück.
RUBIN - Regionale unternehmerische Bündnisse für Innovation
Förderung unternehmerisch getragener regionaler Innovationsbündnisse in strukturschwachen Regionen. In der Konzeptphase können bis zu drei Partner, darunter mindestens ein KMU und höchstens eine Hochschule oder Forschungseinrichtung, mit insgesamt maximal 200.000 Euro gefördert werden. In der Umsetzungsphase erhalten die RUBIN-Bündnisse in der Regel zwischen fünf und 12 Millionen Euro.
Radwegebau M-V (Sonderprogramm Stadt und Land)
Nicht rückzahlbare Zuweisungen für Investitionen in die Radverkehrsinfrastruktur: getrennte Radwege und Radfahrstreifen, selbstständige Radrouten und Fahrradstraßen, Brücken und Unterführungen, sichere Knotenpunkte, Sanierung bestehender Infrastruktur sowie Abstellanlagen für Fahrräder und Lastenräder und Fahrradparkhäuser an Verkehrsknoten. Der Fördersatz beträgt bis zu 75 Prozent, für finanzschwache Kommunen bis zu 90 Prozent.
Rahmenprogramm Entwicklung digitaler Technologien
Das Rahmenprogramm fördert Forschungs- und Entwicklungsvorhaben zu digitalen Schlüsseltechnologien, darunter Methoden der Kuenstlichen Intelligenz, neue Kommunikationstechnologien, IT-Sicherheitstechnologien und Quantencomputing. Unternehmen erhalten bis zu 50 Prozent der zuwendungsfähigen Kosten, Forschungseinrichtungen bis zu 100 Prozent, KMU können Zuschlaege erhalten. Anträge werden auf konkrete Förderaufrufe hin eingereicht, das Programm läuft bis Ende 2030. Standard-Websites, Onlineshops und Onlinemarketing sind nicht förderfähig.
Recherche-Stipendien von Netzwerk Recherche
Stipendien für investigative Recherchen mit Bezug zu Deutschland oder Relevanz für ein deutschsprachiges Publikum. Vergeben werden drei Varianten: das NR/Olin-Stipendium für Umwelt und Ökologie, das NR/Ecosia-Stipendium für Klima und Biodiversität und das allgemeine NR-Stipendium. Die Stipendien sind mit bis zu 5.000 Euro dotiert, die Projekte werden von Mentorinnen und Mentoren begleitet. Bewerbungen sind laufend möglich, werden aber erst nach der jeweils nächsten Bewerbungsfrist gesichtet.
Referenzfilmförderung Langfilm – Zuerkennung für Hersteller programmfüllender Filme
Automatische Erfolgsförderung: Wer einen erfolgreich ausgewerteten Kinofilm produziert hat, bekommt Referenzmittel zuerkannt und kann sie binnen drei Jahren in ein neues Projekt investieren. Ein Spielfilm braucht mindestens 25.000 Referenzpunkte, Talent-, Kinder- und Dokumentarfilme mindestens 10.000. Die Höchstfördersumme pro Film beträgt 2 Mio. Euro. Drehbuch- und Regieperson sind automatisch mit je 5 Prozent, höchstens 30.000 Euro, beteiligt. Bis zu 75 Prozent dürfen für Vorbereitung oder Eigenkapital verwendet werden.
Regelaltersrente
Die Regelaltersrente ist die Standardrente der gesetzlichen Rentenversicherung. Anspruch hat, wer die Regelaltersgrenze erreicht und die allgemeine Wartezeit von fuenf Jahren erfuellt hat. Die Regelaltersgrenze liegt bei Vollendung des 67. Lebensjahres, für aeltere Jahrgaenge gelten Übergangsregelungen mit niedrigeren Grenzen. Abschlaege gibt es nicht, ein Hinzuverdienst ist unbegrenzt möglich. Die Rente muss beantragt werden, sie beginnt nicht automatisch.
Regionalbudget AktivRegion Alsterland
Die AktivRegion Alsterland in Schleswig-Holstein fördert Kleinprojekte mit bis zu 80 Prozent der förderfähigen Kosten. Die Bruttogesamtkosten müssen zwischen 2.000 und 20.000 Euro liegen. Antragsberechtigt sind Kommunen, Vereine, Initiativen sowie Bürgerinnen und Bürger, deren Projekte zu den Zielen der AktivRegion passen. Für 2026 stehen rund 200.000 Euro bereit, seit 2019 wurden über 100 Projekte gefördert.
Regionalbudget Bayern für Kleinprojekte in ILE-Regionen
Bayern stellt Zusammenschlüssen von Gemeinden im Rahmen der Integrierten Ländlichen Entwicklung ein jährliches Regionalbudget bereit. Aus diesem können Kleinprojekte mit förderfähigen Gesamtausgaben zwischen 500 und 20.000 Euro mit bis zu 80 Prozent bezuschusst werden, höchstens 10.000 Euro je Projekt. Je nach Größe der ILE erhält der Zusammenschluss 50.000 bis 100.000 Euro pro Jahr. Antragsteller wenden sich nach dem örtlichen Projektaufruf an ihre ILE, Rechtsgrundlage sind die FinR-LE und die GAK-Maßnahme 9.0.
Regionalbudget ILE Donauschleife
Die ILE Donauschleife in Niederbayern vergibt ein Regionalbudget von 75.000 Euro an Kleinprojekte in ihren Mitgliedsgemeinden. Der Fördersatz beträgt bis zu 80 Prozent der förderfähigen Kosten, höchstens 10.000 Euro je Projekt. Die Gesamtkosten dürfen 20.000 Euro brutto nicht überschreiten, die Mindestförderung liegt bei 500 Euro. Antragsberechtigt sind Kommunen, öffentliche Einrichtungen, Vereine, Verbände, ehrenamtliche Initiativen, Privatpersonen und Unternehmen.
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- BundeslandFörderung in Nordrhein-WestfalenProgramme, Stellen und die NRW.BANK.
- BundeslandFörderung in BayernProgramme, Stellen und die LfA Förderbank Bayern.
- BundeslandFörderung in Baden-WürttembergProgramme, Stellen und die L-Bank, Staatsbank für Baden-Württemberg.
- BundeslandFörderung in NiedersachsenProgramme, Stellen und die NBank, Investitions- und Förderbank Niedersachsen.
Eine Liste ist nett, aber sie weiß nichts über dich. Der Check sortiert dieselben Programme nach dem, was du wirklich vorhast.