Förderung als Zuschuss
Alle Programme der Art Zuschuss. Achte auf die Antragsreihenfolge, oft musst du vor der Beauftragung beantragen.
2.735 Programme gefunden
ThemaAlle
- Energie986
- Sanierung489
- Heizung225
- Photovoltaik156
- Dämmung82
- Fenster und Türen36
- Neubau181
- Wohneigentum173
- Mobilität551
- THG-Quote132
- Gründung458
- Digitalisierung379
- Forschung465
- Personal318
- Bildung695
- Familie269
- Natur und Umwelt423
- Landwirtschaft190
- Kultur278
- Sport166
- Soziales552
- Ehrenamt231
- Export79
- Sozialleistung519
- Wohnen und Miete223
- Gesundheit und Pflege250
- Zuwanderung und Integration115
- Sonstiges603
BEG Einzelmaßnahmen: Fachplanung und Baubegleitung
Zuschuss von 50 Prozent auf die Kosten energetischer Fachplanung und Baubegleitung durch einen Energieeffizienz-Experten. Die förderfähigen Ausgaben sind bei Ein- und Zweifamilienhäusern auf 5.000 Euro gedeckelt, bei Mehrfamilienhäusern ab drei Wohneinheiten auf 2.000 Euro je Wohneinheit und insgesamt auf 20.000 Euro. Die Förderung ist nur zusammen mit einer geförderten Einzelmaßnahme an der Gebäudehuelle, an der Anlagentechnik ohne Heizung, an einem Gebäudenetz oder bei der Heizungsoptimierung möglich. Es muss ein direkter inhaltlicher Bezug zur investiven Maßnahme bestehen.
BEG Einzelmaßnahmen: Emissionsminderung von Biomasseheizungen
Zuschuss von 50 Prozent für Maßnahmen, die die Staubemissionen von Feuerungsanlagen für feste Biomasse ab 4 Kilowatt Nennwärmeleistung um mindestens 80 Prozent senken. Gefördert werden elektrostatische Staubabscheidung, katalytische Nachverbrennung und Systeme vollautomatischer Verbrennungsregelung sowie die Staubemissionsmessungen vor und nach der Maßnahme. Die Anlage muss aelter als zwei Jahre sein, Einzelraumfeuerungsanlagen sind ausgenommen. Die Maßnahme läuft förderrechtlich unter dem Baustein Heizungsoptimierung der BEG EM.
BEG Einzelmaßnahmen: Heizungsoptimierung (Wohngebäude)
Zuschuss von 15 Prozent für Maßnahmen zur Verbesserung der Anlageneffizienz bestehender Heizungen, etwa hydraulischer Abgleich mit Einstellung der Heizkurve, Austausch von Heizungspumpen, Dämmung von Rohrleitungen, Pufferspeicher, Flächenheizsysteme, Niedertemperaturheizkoerper und der Umbau von Ein- auf Zweirohrsysteme. Die Förderung ist auf Bestandsgebäude mit höchstens fuenf Wohneinheiten begrenzt. Der Wärmeerzeuger muss aelter als zwei Jahre und bei fossilen Brennstoffen juenger als zwanzig Jahre sein. Der Einbau oder Austausch von Wärmeerzeugern selbst wird hier nicht gefördert.
BEG Einzelmaßnahmen: Gebäudenetze und Anlagen zur Wärmeerzeugung (Wohngebäude)
Gefördert wird die Errichtung, der Umbau oder die Erweiterung von Gebäudenetzen sowie der Anschluss daran, sofern die Wärmeerzeugung nach der Maßnahme zu mindestens 65 Prozent aus förderfähigen Anlagen oder unvermeidbarer Abwärme stammt. Der Grundfördersatz beträgt 30 Prozent. Förderfähig sind Ausgaben bis 28.000 Euro für die erste Wohneinheit, 15.000 Euro für die zweite bis sechste und 8.000 Euro ab der siebten. Ab dem 1. Februar 2027 sinkt der Höchstbetrag für die erste Wohneinheit halbjährlich um 750 Euro bis auf 22.000 Euro ab dem 1. August 2030.
BEG Einzelmaßnahmen: Anlagentechnik ausser Heizung (Wohngebäude)
Gefördert wird der Einbau, Austausch oder die Optimierung raumlufttechnischer Anlagen einschließlich Wärme- und Kaellterückgewinnung sowie der Einbau digitaler Systeme zur energetischen Betriebs- und Verbrauchsoptimierung, das sogenannte Efficiency Smart Home. Die Höchstgrenze der förderfähigen Ausgaben liegt bei 30.000 Euro für die erste Wohneinheit, 15.000 Euro für die zweite bis sechste und 8.000 Euro ab der siebten Wohneinheit. Mit individuellem Sanierungsfahrplan steigen diese Grenzen auf 60.000, 30.000 und 15.000 Euro und es kommen 5 Prozentpunkte iSFP-Bonus hinzu. Eigenbauanlagen, Prototypen und gebrauchte Anlagen sind ausgeschlossen.
BEG Einzelmaßnahmen: Gebäudehuelle (Wohngebäude)
Zuschuss für Dämmung von Außenwaenden, Dach, Geschossdecken und Bodenflächen, für Fenster, Außentüren und Vorhangfassaden sowie für sommerlichen Wärmeschutz durch außenliegende Sonnenschutzeinrichtungen. Der Grundfördersatz beträgt 15 Prozent, mit individuellem Sanierungsfahrplan kommen 5 Prozentpunkte hinzu. Förderfähig sind Ausgaben bis 30.000 Euro für die erste Wohneinheit, 15.000 Euro für die zweite bis sechste und 8.000 Euro ab der siebten; mit iSFP-Bonus verdoppeln sich diese Grenzen auf 60.000, 30.000 und 15.000 Euro. Der Bauantrag des Gebäudes muss mindestens fuenf Jahre zurückliegen und ein Energieeffizienz-Experte muss eingebunden werden.
Digital Creativity Sachsen-Anhalt
Digital Creativity fördert Entwicklung und Produktion innovativer digitaler Anwendungen wie Games, Apps, Software, Visual Effects und Virtual-Reality-Lösungen. Der Zuschuss beträgt bis zu 75 Prozent der förderfähigen Kosten, maximal 130.000 Euro je Projekt, davon bis 10.000 Euro Projektentwicklung, bis 120.000 Euro Produktion und bis 10.000 Euro Distribution; die Mindestförderung liegt bei 25.000 Euro. Die Projektlaufzeit beträgt maximal zwei Jahre, die Vergabe erfolgt im Wettbewerb über Projektskizzen. Klassische Unternehmenswebsites, Onlineshops und Onlinemarketing sind kein Fördergegenstand, verlangt wird ein Innovationsgehalt in Inhalt, Design, Produktionstechnik oder kreativer Umsetzung.
Digital Innovation Sachsen-Anhalt
Digital Innovation fördert Digitalisierungsvorhaben von KMU mit Sitz oder Betriebsstätte in Sachsen-Anhalt mit bis zu 50 Prozent der förderfähigen Kosten, mindestens 3.000 und maximal 70.000 Euro Zuschuss bei höchstens 200.000 Euro Gesamtkosten. Gefördert werden die Digitalisierung interner Prozesse und Dienstleistungen, nach außen gerichtete digitale Ablaeufe, Marketing- und Vertriebsstrategien sowie der Aufbau von IT-Sicherheit. Die Projektlaufzeit beträgt maximal zwölf Monate, Beraterhonorare sind auf 6.000 Euro gedeckelt. Eine reine Website, ein Standard-Onlineshop oder blosses Onlinemarketing sind nicht eigenständig förderfähig; verlangt wird eine nachweisbare betriebliche Transformation mit aktuellen Technologien. Die Vergabe erfolgt in Runden mit Punktbewertung.
Förderrichtlinie Digitalisierung Zuschuss EFRE Sachsen 2021 bis 2027
Die sächsische Digitalisierungsrichtlinie fördert Planung, Konzeption, technische Umsetzung, Software- und Hardwarebeschaffung sowie Mitarbeiterschulungen. Kleinstunternehmen erhalten in Einstiegsvorhaben bis zu 60 Prozent bei maximal 10.000 Euro direkten Kosten, Kleinst- und Kleinunternehmen in Transformationsvorhaben bis zu 50 Prozent bei maximal 60.000 Euro, mittlere Unternehmen bis zu 35 Prozent bei maximal 100.000 Euro; die Mindestkosten liegen bei 5.000 Euro. Bei Tarifbindung gibt es 10 Prozentpunkte Bonus. Ausdrücklich nicht gefördert werden Standard-Websites, Shop-Templates und Onlinemarketing einschließlich SEO und Werbung sowie Produktionsmaschinen und Bueroausstattung als Einzelanschaffung. In einzelnen Regionen gilt seit 17.07.2026 ein Antragsstopp wegen hoher Nachfrage.
DigitalInvest KMU Saarland
DigitalInvest KMU fördert Investitionen in Digitalisierungsprozesse saarlaendischer kleiner und mittlerer Unternehmen. Die Basisförderung deckt die Optimierung bestehender Prozesse mit bis zu 50 Prozent für kleine und bis zu 30 Prozent für mittlere Unternehmen ab, maximal 12.500 Euro. Die Plus-Förderung für besonders transformative Anwendungen mit erhöhtem Innovationsgehalt reicht bis 20.000 Euro. Die Bagatellgrenze liegt bei 3.000 Euro förderfähiger Ausgaben, die Obergrenze bei 200.000 Euro. Standardisierte Peripheriegeraete wie PCs und Garantieverlaengerungen sind nicht förderfähig; Standard-Websites, Onlineshops und Onlinemarketing sind ebenfalls kein Fördergegenstand, gefördert werden betriebliche Digitalisierungsprozesse. Anträge laufen über das Fördermittelportal nFMI.
Innovationsgutschein Rheinland-Pfalz (FOEP 255)
Der Innovationsgutschein fördert rheinland-pfaelzische KMU mit weniger als 250 Beschäftigten und höchstens 50 Millionen Euro Jahresumsatz mit 50 Prozent der förderfähigen Ausgaben, maximal 20.000 Euro bei förderfähigen Ausgaben bis 40.000 Euro. Voraussetzung ist die Beauftragung einer externen Forschungseinrichtung oder Hochschule; bei Kooperationsprojekten erhält der Koordinator einen Zuschlag von 5 Prozent. Das Vorhaben ist binnen zwölf Monaten abzuschließen, die Förderung erfolgt als De-minimis-Beihilfe. Das Programm ist technologieoffen, deckt aber Forschung und Entwicklung ab: Standard-Websites, Onlineshops und Onlinemarketing sind nicht förderfähig.
Kofinanzierung Gigabitausbau Nordrhein-Westfalen
Nordrhein-Westfalen stockt die Bundesförderung nach der Gigabit-Richtlinie 2.0 um bis zu 40 Prozentpunkte auf, sodass insgesamt bis zu 90 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben gedeckt werden können. Antragsberechtigt sind Gemeinden, Kreise, kommunale Zweckverbände und kommunale Unternehmen, die die Mittel vollständig an die ausbauenden Telekommunikationsunternehmen weiterreichen. Gefördert werden Wirtschaftlichkeitsluecken- und Betreibermodell. Ein bewilligter Bundesantrag ist Voraussetzung, das Programm läuft bis 31.12.2028. Website, Onlineshop und Onlinemarketing sind kein Fördergegenstand.
MID-Digitale Sicherheit Nordrhein-Westfalen
MID-Digitale Sicherheit fördert Maßnahmen zur IT-Sicherheit in Kleinst- und KMU aus Nordrhein-Westfalen mit 50 Prozent der förderfähigen Investitionskosten, maximal 15.000 Euro bei einer Bagatellgrenze von 4.000 Euro. Förderfähig sind die Analyse der IT-Dienste durch externe Anbieter, Schulungen der Beschäftigten sowie Anschaffung und Installation von Software und Hardware wie Virenschutz, Anti-Ransomware, Patchmanagement und Firewalls. Die Laufzeit beträgt maximal 12 Monate, je Unternehmen ist die Förderung einmal in 24 Monaten möglich. Anmeldung erfolgt über ein monatliches Losverfahren. Website, Onlineshop und Onlinemarketing sind kein Fördergegenstand.
MID-Digitalisierung Nordrhein-Westfalen
MID-Digitalisierung fördert die Entwicklung oder Weiterentwicklung digitaler Produkte mit Technologien wie Kuenstlicher Intelligenz, maschinellem Lernen, Data-Mining, Echtzeitverarbeitung oder AR und VR. Der Zuschuss beträgt 50 Prozent der förderfähigen Kosten, maximal 15.000 Euro, die Bagatellgrenze liegt bei 4.000 Euro. Das Vorhaben muss innerhalb von 3 bis 12 Monaten umgesetzt werden, je Unternehmen ist die Förderung nur einmal in zwei Jahren möglich. Eine gewoehnliche Unternehmenswebsite, ein Standard-Onlineshop oder Onlinemarketing erfuellen die geforderte Technologie- und Innovationstiefe nicht und sind damit nicht förderfähig.
Mittelstand Innovativ und Digital (MID) Nordrhein-Westfalen
MID buendelt drei Bausteine: MID-Digitalisierung und MID-Digitale Sicherheit mit jeweils bis zu 15.000 Euro Zuschuss sowie MID-Assistentin und MID-Assistent mit bis zu 48.000 Euro für die Einstellung von Hochschulabsolventen für innovative Vorhaben. Antragsberechtigt sind KMU mit Sitz in Nordrhein-Westfalen, die Förderung erfolgt als De-minimis-Beihilfe. Das Verfahren ist zweistufig, mit Losverfahren beziehungsweise Warteliste. Zum 1. Januar 2026 übernimmt die NRW.BANK die Abwicklung neuer Vorhaben vom Projektträger Juelich. Standard-Websites, Standard-Onlineshops und Onlinemarketing sind kein Fördergegenstand.
Distr@l - Digitalisierungsförderung Hessen
Distr@l fördert in vier Förderlinien Machbarkeitsstudien, digitale Innovationsprojekte mit den Zweigen Produktinnovation, Prozessinnovation und Pioniere, Wissens- und Transferprojekte sowie Validierungs- und Wachstumsvorhaben. Gefördert werden Forschungs- und Entwicklungsprojekte, die den Stand der digitalen Technik signifikant erhöhen; das Programm ist themenoffen mit Anwendungsbezug. Skizzen können laufend eingereicht werden, für 2026 gelten Stichtage im August, September, November und Dezember. Die Gründungs- und Early-Seed-Phase ist ausgeschlossen; klassische Websites, Onlineshops und Onlinemarketing erfuellen die geforderte Innovationshöhe nicht und sind damit nicht förderfähig.
Digitaler Mittelstand KI Bremen
Das Programm fördert digitale und KI-gestützte Arbeits- und Produktionsprozesse sowie Cybersicherheit in Bremer Klein- und Kleinstunternehmen und bei Soloselbständigen. Klein- und Kleinstunternehmen sowie Soloselbständige erhalten 40 Prozent, mittlere Unternehmen 30 Prozent der förderfähigen Kosten, maximal 17.000 Euro; bei Gründungen unter zwölf Monaten maximal 5.000 Euro. Die Mindestprojektkosten liegen bei 1.000 Euro. Ausdrücklich nicht gefördert werden Standardsoftware und Standardhardware, Bueroausstattung, die Erstellung einer Website zur Unternehmenspraesentation, Werbung und Onlinemarketing sowie reine Compliance-Maßnahmen. Anträge sind ab 1. April 2026 über das Förderbar-Portal möglich.
Digitalbonus Bayern (Standard und Plus)
Der Digitalbonus Bayern wurde neu aufgelegt und läuft bis 31.12.2027. Kleine Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft mit weniger als 50 Beschäftigten und höchstens 10 Millionen Euro Umsatz oder Bilanzsumme erhalten im Digitalbonus Standard bis zu 7.500 Euro und im Digitalbonus Plus für besonders innovative Vorhaben bis zu 30.000 Euro, jeweils 50 Prozent der förderfähigen Ausgaben. Maßnahmen unter 4.000 Euro Gesamtausgaben sind nicht förderfähig. Ausdrücklich ausgeschlossen sind Standard-Webseiten ohne tiefe betriebliche Integration, Standard-Webshops und Shop-Templates, Standard-Onlinemarketing wie SEO, Display-Advertising und E-Mail-Marketing sowie grafische und redaktionelle Dienstleistungen.
Programm Digitales Europa (DIGITAL)
Das Programm Digitales Europa stellt für 2021 bis 2027 mehr als 8,1 Milliarden Euro bereit und fördert Hochleistungsrechnen, Kuenstliche Intelligenz, Cybersicherheit, fortgeschrittene digitale Kompetenzen, die breite Nutzung digitaler Technologien, Halbleiter sowie die Europäischen Digitalen Innovationszentren. Zielgruppen sind Unternehmen, öffentliche Verwaltungen und KMU, in der Regel im Konsortium. 2026 sind mehrere Aufrufe offen. Einzelne Websites, Onlineshops oder Onlinemarketing sind kein Fördergegenstand.
Smarte.Land.Regionen
Smarte.Land.Regionen unterstützt Landkreise dabei, eine Digitalstrategie zu erarbeiten und digitale Lösungen für die Daseinsvorsorge zu entwickeln und einzuführen, etwa in Mobilität, Gesundheit und Nahversorgung. Das Modellvorhaben gehoert zur Digitalisierungsförderung des Bundeslandwirtschaftsministeriums für ländliche Regionen. Antragsteller sind Landkreise und kommunale Zusammenschlüsse, nicht einzelne Betriebe. Kommerzielle Websites, Onlineshops und Onlinemarketing sind ausdrücklich kein Fördergegenstand.
Digitale Experimentierfelder in der Landwirtschaft
Mit dem Bundesprogramm Digitalisierung in der Landwirtschaft fördert der Bund digitale Experimentierfelder, in denen digitale Techniken für Pflanzenbau und Tierhaltung unter Praxisbedingungen erprobt werden. Bundesweit bestehen 14 Experimentierfelder, das Volumen lag bei rund 70 Millionen Euro für den Zeitraum 2019 bis 2025. Zielgruppe sind landwirtschaftliche Praxis, Forschung, Beratung und Landtechnik. Einzelbetriebliche Investitionen, Websites, Onlineshops oder Onlinemarketing werden nicht gefördert, es handelt sich um Forschungs- und Transfervorhaben.
Initiative IT-Sicherheit in der Wirtschaft
Die Initiative fördert Projekte, die kleinen und mittleren Unternehmen helfen, ihre IT-Sicherheit zu verbessern, etwa über Transferstellen und Sensibilisierungsprojekte. Antragsberechtigt sind ausschließlich öffentliche oder nicht gewinnorientierte Institutionen wie Hochschulen, Forschungseinrichtungen, Verbände, Kammern und Behörden, nicht die Unternehmen selbst. Gefördert werden bis zu 90 Prozent der zuwendungsfähigen Kosten bei Kostenbasis beziehungsweise bis 100 Prozent bei Ausgabenbasis, Laufzeit bis zu drei Jahre. Alle Ergebnisse müssen öffentlich zugänglich sein. Website, Onlineshop und Onlinemarketing sind kein Fördergegenstand.
Rahmenprogramm Entwicklung digitaler Technologien
Das Rahmenprogramm fördert Forschungs- und Entwicklungsvorhaben zu digitalen Schlüsseltechnologien, darunter Methoden der Kuenstlichen Intelligenz, neue Kommunikationstechnologien, IT-Sicherheitstechnologien und Quantencomputing. Unternehmen erhalten bis zu 50 Prozent der zuwendungsfähigen Kosten, Forschungseinrichtungen bis zu 100 Prozent, KMU können Zuschlaege erhalten. Anträge werden auf konkrete Förderaufrufe hin eingereicht, das Programm läuft bis Ende 2030. Standard-Websites, Onlineshops und Onlinemarketing sind nicht förderfähig.
Krankenhauszukunftsfonds (KHZF)
Der Krankenhauszukunftsfonds stellt rund 4,3 Milliarden Euro bereit, davon 3 Milliarden Euro vom Bund und 1,3 Milliarden Euro von den Ländern. Gefördert werden Notfallkapazitäten, digitale Infrastruktur, IT- und Cybersicherheit, Telemedizin, Robotik und Hightech-Medizin in Krankenhäusern. Der Träger muss mindestens 30 Prozent der förderfähigen Kosten selbst tragen. Krankenhausträger melden ihren Bedarf beim Land an, das Land beantragt beim BAS. Websites, Onlineshops und Onlinemarketing sind kein Fördergegenstand.
Weiter im Verzeichnis
- ThemaFörderung für die neue HeizungWer eine alte Heizung ersetzt, kann dafür öffentliche Zuschüsse und zinsgünstige Kredite bekommen.
- ThemaFörderung für Photovoltaik und SpeicherSolarstrom vom eigenen Dach wird auf mehreren Wegen unterstützt: über die gesetzliche Vergütung für...
- ThemaFörderung für die energetische SanierungBei der Sanierung eines bestehenden Gebäudes gibt es zwei Wege: einzelne Maßnahmen wie Dämmung, Fenster oder...
- ThemaFörderung für WohneigentumWer eine Immobilie kauft oder baut, kann auf mehreren Ebenen Unterstützung bekommen: zinsgünstige Kredite...
- ThemaFörderung für die GründungFür Gründungen gibt es vier Arten von Unterstützung: Zuschüsse zum Lebensunterhalt oder zu Beratungskosten...
- ThemaFörderung für MobilitätRund um Mobilität fördern Bund, Länder und vor allem Kommunen sehr unterschiedliche Dinge: Lastenräder...
- BundeslandFörderung in Nordrhein-WestfalenProgramme, Stellen und die NRW.BANK.
- BundeslandFörderung in BayernProgramme, Stellen und die LfA Förderbank Bayern.
- BundeslandFörderung in Baden-WürttembergProgramme, Stellen und die L-Bank, Staatsbank für Baden-Württemberg.
- BundeslandFörderung in NiedersachsenProgramme, Stellen und die NBank, Investitions- und Förderbank Niedersachsen.
Eine Liste ist nett, aber sie weiß nichts über dich. Der Check sortiert dieselben Programme nach dem, was du wirklich vorhast.