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Förderung als Zuschuss

Alle Programme der Art Zuschuss. Achte auf die Antragsreihenfolge, oft musst du vor der Beauftragung beantragen.

2.735 Programme gefunden

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KommuneZuschuss

Regionalbudget ILE Donauschleife

Die ILE Donauschleife in Niederbayern vergibt ein Regionalbudget von 75.000 Euro an Kleinprojekte in ihren Mitgliedsgemeinden. Der Fördersatz beträgt bis zu 80 Prozent der förderfähigen Kosten, höchstens 10.000 Euro je Projekt. Die Gesamtkosten dürfen 20.000 Euro brutto nicht überschreiten, die Mindestförderung liegt bei 500 Euro. Antragsberechtigt sind Kommunen, öffentliche Einrichtungen, Vereine, Verbände, ehrenamtliche Initiativen, Privatpersonen und Unternehmen.

bis 80 Prozent, maximal 10.000 Euro
Bayern
ILE Donauschleife, Amt für Ländliche Entwicklung Niederbayern
KommuneZuschuss

Regionalbudget LEADER-Region Wetterau Oberhessen

Die LEADER-Region Wetterau Oberhessen fördert Kleinprojekte mit 80 Prozent der förderfähigen Ausgaben, höchstens 16.000 Euro. Die Projektkosten müssen zwischen 1.000 und 20.000 Euro brutto liegen. Antragsberechtigt sind eingetragene Vereine, Kommunalverwaltungen und Privatpersonen, ausgeschlossen sind Unternehmen und wirtschaftlich tätige Vereine. Die Förderung läuft im Erstattungsprinzip, die Träger müssen die Kosten vorstrecken.

bis 80 Prozent, maximal 16.000 Euro
Hessen
Wirtschaftsförderung Wetterau, Regionalmanagement LEADER-Region Wetterau Oberhessen
KommuneZuschuss

Regionalbudget LEADER-Gebiet SachsenKreuz plus

Das LEADER-Gebiet SachsenKreuz plus fördert Kleinprojekte mit einem nicht rückzahlbaren Zuschuss von 80 Prozent, mindestens 4.000 und höchstens 16.000 Euro. Die zuwendungsfähigen Bruttoausgaben müssen zwischen 5.000 und 20.000 Euro liegen. Antragsberechtigt sind Vereine, Kirchgemeinden, Kommunen und Ortschaftsräte, förderfähig sind nur Orte mit bis zu 5.000 Einwohnern. Für 2026 stehen 200.000 Euro bereit, die Umsetzung muss bis 15. August 2026 abgeschlossen sein.

bis 80 Prozent, maximal 16.000 Euro
Sachsen
Regionalmanagement SachsenKreuz plus, Oschatz
KommuneZuschuss

Regionalbudget für kleine lokale Initiativen LAG Elbe-Elster

Die LAG Elbe-Elster fördert aus dem Regionalbudget kleine lokale Initiativen mit bis zu 20.000 Euro je Projekt. Antragsberechtigt sind Vereine und lokale Initiativen im Gebiet der LAG im Landkreis Elbe-Elster. Typische Vorhaben sind Begegnungsorte, kleine Infrastruktur und Verschönerungen, die ehrenamtlich umgesetzt werden. Im Jahr 2026 wurden am 19. März elf Projekte aus einem Budget von 200.000 Euro ausgewählt, seit 2016 kamen über 70 Projekte zusammen.

bis 20.000 Euro
Brandenburg
Lokale Aktionsgruppe Elbe-Elster e.V.
KommuneZuschuss

Regionalbudget LEADER-Aktionsgruppe Greizer Land

Die LEADER-Aktionsgruppe Greizer Land fördert 2026 Kleinprojekte mit 80 Prozent Zuschuss. Die Projektkosten müssen zwischen 5.000 und 20.000 Euro liegen. Antragsberechtigt sind Vereine, Kommunen, Unternehmer und Privatpersonen aus dem ländlichen Teil der Region einschließlich ländlicher Ortsteile der Stadt Gera. Förderfähig sind Wertschöpfung, Daseinsvorsorge, Klima- und Umweltschutz, Kultur und Denkmalpflege sowie Tourismus.

bis 80 Prozent der Kosten
Thüringen
RAG Greizer Land e.V., Wirtschaftsfördergesellschaft Ostthüringen mbH
KommuneZuschuss

Regionalbudget LEADER-Aktionsgruppe Heckengäu

Die LEADER-Aktionsgruppe Heckengäu stellt für das Regionalbudget 2026 rund 166.667 Euro bereit, davon 150.000 Euro Landesmittel und der Rest kommunale Beiträge. Gefördert werden Kleinprojekte mit Nettokosten von höchstens 20.000 Euro, etwa zur Dorfentwicklung, zu Infrastrukturmaßnahmen und zur Unterstützung örtlicher Einrichtungen. Antragsberechtigt sind Vereine, Initiativen, Kommunen, Privatpersonen und Unternehmen, sofern das Projekt dem Gemeinwohl dient. Seit 2019 wurden über 130 Kleinprojekte umgesetzt.

Höhe je nach Vorhaben
Baden-Württemberg
LEADER-Aktionsgruppe Heckengäu
KommuneZuschuss

Regionalbudget LEADER-Region Hersfeld-Rotenburg

Das Regionalforum Hersfeld-Rotenburg fördert aus dem Regionalbudget Kleinprojekte mit 80 Prozent der Bruttokosten, die Träger bringen 20 Prozent selbst auf. Antragsberechtigt sind Vereine, Initiativen und Kommunen im Landkreis Hersfeld-Rotenburg. Die Projekte sollen die Lebensqualität verbessern sowie Allgemeinwohl und regionale Identität stärken. Im Durchgang 2026 wurden 17 Projekte mit einem Gesamtvolumen von rund 115.000 Euro bewilligt.

bis 80 Prozent der Kosten
Hessen
Regionalforum Hersfeld-Rotenburg e.V.
KommuneZuschuss

Regionalbudget LEADER-Region Vogelsberg

Die LEADER-Region Vogelsberg vergibt jährlich ein Regionalbudget an Kleinprojekte, die die Lebensqualität im ländlichen Raum verbessern und das Gemeinwohl stärken. Antragsberechtigt sind Vereine, Organisationen und Kommunen aus dem Vogelsbergkreis. Die Projekte müssen zur Lokalen Entwicklungsstrategie 2023 bis 2027 passen. Der Aufruf für 2026 ist bereits abgelaufen, die konkreten Fördersätze stehen im jeweiligen Informationsblatt zum Aufruf.

Höhe je nach Vorhaben
Hessen
Region Vogelsberg e.V.
KommuneZuschuss

Regionalbudget LEADER-Region Darmstadt-Dieburg

Die LEADER-Region Darmstadt-Dieburg fördert Kleinprojekte mit 80 Prozent der förderfähigen Bruttokosten und höchstens 20.000 Euro Zuschuss. Die Projektkosten müssen mindestens 1.000 Euro betragen. Antragsberechtigt sind Kommunen, öffentlich-nichtkommunale Träger und private Träger aus 15 Mitgliedsgemeinden, gewerbliche Unternehmen sind ausgeschlossen. Neben 20 Prozent Eigenmitteln ist ein zusätzlicher Beitrag von zehn Prozent an die LAG fällig, und für jede Leistung sind zwei Vergleichsangebote nötig.

bis 80 Prozent, maximal 20.000 Euro
Hessen
Lokale Aktionsgruppe Darmstadt-Dieburg, Regionalmanagement DADI
KommuneZuschuss

Regionalbudget ILE Ilzer Land

Der Zusammenschluss von zwölf Gemeinden im Ilzer Land vergibt jährlich ein Regionalbudget von 100.000 Euro an Kleinprojekte. Gefördert werden bis zu 80 Prozent der förderfähigen Kosten, höchstens 10.000 Euro je Projekt, in der Praxis liegt der Satz oft bei 70 Prozent, damit mehr Projekte zum Zug kommen. Die Projektkosten müssen zwischen 500 und 20.000 Euro brutto liegen. Antragsberechtigt sind Vereine, Privatpersonen und Kleinstunternehmen.

bis 80 Prozent, maximal 10.000 Euro je Jahr
Bayern
ILE Ilzer Land e.V., gefördert durch das Amt für Ländliche Entwicklung Niederbayern
KommuneZuschuss

Förderfonds der Metropolregion Nordwest

Der Förderfonds der Metropolregion Bremen-Oldenburg im Nordwesten unterstützt innovative regionale Kooperationsprojekte mit bis zu 75 Prozent der zuwendungsfähigen Kosten. Der Fonds wird jährlich mit mindestens 520.000 Euro gespeist, je zur Hälfte von Bremen und Niedersachsen. Aktueller Schwerpunkt ist die Energietransformation mit Wärmewende, Sektorkopplung, Wasserstoff und Fachkräftesicherung. Einzelbetriebliche Förderungen sind ausgeschlossen, eine frühe Beratung durch die Geschäftsstelle wird empfohlen.

bis 75 Prozent der Kosten
Bremen, Niedersachsen
Metropolregion Bremen-Oldenburg im Nordwesten e.V.
LandZuschuss

Regionalbudget für Kleinprojekte in den LEADER-Regionen Nordrhein-Westfalens

Nordrhein-Westfalen stellt jeder LEADER-Region jährlich ein Regionalbudget von höchstens 180.000 Euro bei einem Fördersatz von 90 Prozent bereit. Die Lokalen Aktionsgruppen geben das Geld nach eigenem Projektaufruf an Träger von Kleinprojekten weiter, dort beträgt der Fördersatz bis zu 80 Prozent. Antragsberechtigt sind Kommunen, kleine Unternehmen, Vereine, Privatpersonen und Personengesellschaften. Rechtsgrundlage ist die Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung der Strukturentwicklung des ländlichen Raums.

bis 90 Prozent, maximal 180.000 Euro je Jahr
Nordrhein-Westfalen
Bezirksregierungen Nordrhein-Westfalen, hier Bezirksregierung Arnsberg
LandZuschuss

Regionalbudget Bayern für Kleinprojekte in ILE-Regionen

Bayern stellt Zusammenschlüssen von Gemeinden im Rahmen der Integrierten Ländlichen Entwicklung ein jährliches Regionalbudget bereit. Aus diesem können Kleinprojekte mit förderfähigen Gesamtausgaben zwischen 500 und 20.000 Euro mit bis zu 80 Prozent bezuschusst werden, höchstens 10.000 Euro je Projekt. Je nach Größe der ILE erhält der Zusammenschluss 50.000 bis 100.000 Euro pro Jahr. Antragsteller wenden sich nach dem örtlichen Projektaufruf an ihre ILE, Rechtsgrundlage sind die FinR-LE und die GAK-Maßnahme 9.0.

bis 80 Prozent, maximal 10.000 Euro je Jahr
Bayern
Bayerisches Staatsministerium für Ernährung, Landwirtschaft, Forsten und Tourismus, Ämter für Ländliche Entwicklung
LandZuschuss

Regionalbudgets im ländlichen Raum Sachsen

Sachsen stellt seinen 30 anerkannten LEADER-Aktionsgruppen Regionalbudgets zur Verfügung, aus denen Kleinprojekte mit einem Volumen von bis zu 20.000 Euro gefördert werden. Empfänger der Zuwendung ist jeweils die LAG, die das Geld an die Endbegunstigten weiterreicht. Der Fördersatz wird im jeweiligen Aufruf des Staatsministeriums festgelegt. Für den achten Aufruf ab 23. Oktober 2025 standen 5,4 Millionen Euro bereit, Anträge gehen an die Landratsämter.

Höhe je nach Vorhaben
Sachsen
Sächsisches Staatsministerium für Infrastruktur und Landesentwicklung, Bewilligung durch die Landkreise
KommuneZuschuss

Kleinprojekte-Förderung LEADER-Aktionsgruppe Oberschwaben

Die LEADER-Aktionsgruppe Oberschwaben fördert 2026 Kleinprojekte mit 80 Prozent der Nettokosten und höchstens 12.000 Euro Zuschuss. Die Projektkosten dürfen 20.000 Euro netto nicht überschreiten, förderfähig sind davon maximal 15.000 Euro. Insgesamt stehen 150.000 Euro Landesmittel plus kommunale Beiträge bereit, die Hälfte davon ist für ökologische und soziale Nachhaltigkeitsprojekte reserviert. Wer im Vorjahr bereits Kleinprojektförderung erhalten hat, ist ausgeschlossen.

bis 80 Prozent, maximal 12.000 Euro
Baden-Württemberg
LEADER-Aktionsgruppe Oberschwaben
KommuneZuschuss

Regionalbudget Spree-Neiße-Land für Kommunen und Kirchgemeinden

Für Kommunen, Kirchen und Kirchenkreise hält die LEADER-Region Spree-Neiße-Land 2026 einen eigenen Topf von 100.000 Euro bereit. Der Fördersatz beträgt 90 Prozent, zehn Prozent Eigenanteil sind zu tragen. Förderfähig sind Projekte mit einem Volumen zwischen 2.500 und 15.000 Euro, etwa kleinere Baumaßnahmen, Anschaffungen und Veranstaltungen. Voraussetzung ist ein Standort im ländlichen Teil der Region.

bis 90 Prozent der Kosten
Brandenburg
LAG Spree-Neiße-Land e.V.
KommuneZuschuss

Regionalbudget Spree-Neiße-Land für gemeinnützige Träger

Die LEADER-Region Spree-Neiße-Land fördert 2026 Kleinprojekte gemeinnütziger Vereine, Verbände und Stiftungen mit 100 Prozent der förderfähigen Kosten. Die Projektgröße liegt zwischen 500 und 15.000 Euro, insgesamt stehen für diese Gruppe 75.000 Euro bereit. Gefördert werden Aktionen, Veranstaltungen, kleinere Anschaffungen und kleinere Baumaßnahmen. Die Projekte müssen im ländlichen Teil der LEADER-Region liegen.

bis 100 Prozent, maximal 15.000 Euro
Brandenburg
LAG Spree-Neiße-Land e.V.
KommuneZuschuss

Regionalbudget Kleinprojekte LAG Nordvorpommern

Die LAG Nordvorpommern im Landkreis Vorpommern-Rügen vergibt aus dem Regionalbudget nicht rückzahlbare Zuschüsse von bis zu 80 Prozent für Kleinprojekte. Das Investitionsvolumen darf 20.000 Euro nicht überschreiten, der Zuschuss beträgt damit höchstens 16.000 Euro. Antragsberechtigt sind natürliche Personen, Personengesellschaften sowie juristische Personen des privaten und des öffentlichen Rechts. Gefördert werden Bauleistungen, Anschaffungen, Konzepte, Veranstaltungen und Softwareentwicklung, sofern sie zur lokalen LEADER-Strategie beitragen.

bis 80 Prozent, maximal 16.000 Euro
Mecklenburg-Vorpommern
Lokale Aktionsgruppe Nordvorpommern e.V.
KommuneZuschuss

LEADER-Regionalbudget Spreewald-PLUS

Das Regionalbudget der LEADER-Region Spreewald-PLUS fördert nichtinvestive Kleinprojekte mit Jugendbeteiligung zu 100 Prozent, maximal 10.000 Euro je Projekt. Antragsberechtigt sind gemeinnützige Vereine, Verbände, Stiftungen, Genossenschaften, Kirchen und Kommunen, nicht jedoch Privatpersonen oder gewinnorientierte Unternehmen. Ein Eigenanteil ist nicht nötig, dafür müssen die Träger Inhalte für die öffentliche Kommunikation liefern. Das Gebiet umfasst ländliche Teile der Landkreise Dahme-Spreewald, Oberspreewald-Lausitz und Spree-Neiße sowie ländliche Ortsteile von Cottbus.

bis 100 Prozent, maximal 10.000 Euro
Brandenburg
Spreewaldverein e.V. für die LEADER-Region Spreewald-PLUS
KommuneZuschuss

Förderprogramm Kleinprojekte LEADER Bürgerregion am Sorpesee

Die LEADER-Region Bürgerregion am Sorpesee fördert Kleinprojekte in Arnsberg, Balve, Neuenrade und Sundern mit 80 Prozent der förderfähigen Kosten. Das Projektvolumen darf höchstens 20.000 Euro brutto betragen. Antragsberechtigt sind Vereine, Unternehmen, öffentliche Einrichtungen und einzelne Bürgerinnen und Bürger. Die Projekte müssen öffentlich zugänglich sein oder einen deutlichen Gemeinschaftsnutzen haben, reine Vereinsinnenzwecke sind ausgeschlossen.

bis 80 Prozent der Kosten
Nordrhein-Westfalen
LEADERsein! e.V., Bürgerregion am Sorpesee
KommuneZuschuss

Regionalbudget Kleinprojekte LEADER-Region Kulturlandschaft Westmünsterland

Die Lokale Aktionsgruppe Kulturlandschaft Westmünsterland vergibt jährlich ein Regionalbudget an Kleinprojekte im ländlichen Raum. Gefördert werden vor allem Vereine und gemeinnützige Organisationen mit bis zu 80 Prozent der Kosten, höchstens 16.000 Euro je Maßnahme. Der Gesamtkostenrahmen eines Projekts darf 20.000 Euro brutto nicht überschreiten, mindestens 20 Prozent Eigenmittel sind Pflicht. Pro Jahr stehen der Region maximal 200.000 Euro zur Verfügung.

bis 80 Prozent, maximal 16.000 Euro je Jahr
Nordrhein-Westfalen
LEADER-Region Kulturlandschaft Westmünsterland (Lokale Aktionsgruppe)
KommuneZuschuss

Stuttgart - Energiesparprogramm-Wohnen

Das Energiesparprogramm-Wohnen bezuschusst die energetische Sanierung von Wohngebäuden in Stuttgart. Gefördert werden Einzelmaßnahmen an Fassade, Dach und Fenstern, etwa mit 35 Euro je Quadratmeter Fassadendämmfläche, sowie die Sanierung zum Effizienzhaus 70 oder besser. Zusätzlich gibt es eine Bonusförderung für ökologisch zertifizierte Dämmstoffe nach DIN EN 13171. Voraussetzung ist, dass die Gebäude vor mindestens 15 Jahren bezugsfertig wurden und noch mindestens 30 Jahre Wohnzwecken dienen können. Erforderlich ist ein Prüfprotokoll oder Fördernachweis eines Energie-Effizienz-Experten.

Höhe je nach Vorhaben
Stuttgart
Landeshauptstadt Stuttgart
KommuneZuschuss

Stuttgart - Heizungsprogramm, Unterstützungsmaßnahmen Heizflächen und Zentralisierung

Stuttgart fördert die Maßnahmen, die eine Wärmepumpe oder einen Fernwärmeanschluss erst effizient machen. Für die Vergrößerung von Heizkörpern oder die Montage einer neuen Fußbodenheizung gibt es 500 Euro je abgeschlossenem Raum, maximal 20.000 Euro pro Antrag. Für die Umstellung von dezentralen Heizungen auf eine Zentralheizung werden 200 Euro je Kilowatt Gebäudeheizlast gezahlt, ebenfalls maximal 20.000 Euro. Damit adressiert die Stadt genau die Kostenpositionen, die beim Ausstieg aus Gas-Etagenheizungen anfallen.

bis 20.000 Euro
Stuttgart
Landeshauptstadt Stuttgart
KommuneZuschuss

Stuttgart - Heizungsprogramm, thermische Solaranlagen

Thermische Solaranlagen und der thermische Anteil photovoltaisch-thermischer Sonnenkollektoren werden in Stuttgart mit 0,30 Euro je Kilowattstunde Kollektorertrag der Anlage gefördert, maximal 10.000 Euro pro Antrag. Die eingesetzten Kollektoren müssen zum Zeitpunkt der Antragstellung auf der Liste der förderfähigen Anlagen des Bundesamtes für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle stehen. Die Förderung gilt ausschließlich für Bestandsgebäude im Stadtgebiet. Antragsberechtigt sind Eigentümer und Eigentümergemeinschaften, juristische Personen des öffentlichen und privaten Rechts sowie Energiedienstleistende.

bis 10.000 Euro
Stuttgart
Landeshauptstadt Stuttgart

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