Förderung als Zuschuss
Alle Programme der Art Zuschuss. Achte auf die Antragsreihenfolge, oft musst du vor der Beauftragung beantragen.
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- Energie986
- Sanierung489
- Heizung225
- Photovoltaik156
- Dämmung82
- Fenster und Türen36
- Neubau181
- Wohneigentum173
- Mobilität551
- THG-Quote132
- Gründung458
- Digitalisierung379
- Forschung465
- Personal318
- Bildung695
- Familie269
- Natur und Umwelt423
- Landwirtschaft190
- Kultur278
- Sport166
- Soziales552
- Ehrenamt231
- Export79
- Sozialleistung519
- Wohnen und Miete223
- Gesundheit und Pflege250
- Zuwanderung und Integration115
- Sonstiges603
Aufstiegsstipendium für beruflich Qualifizierte
Das Aufstiegsstipendium ermöglicht Menschen mit Berufsausbildung und Berufserfahrung ein erstes Hochschulstudium. Im Vollzeitstudium beträgt die Förderung monatlich 992 Euro plus 80 Euro Buechergeld, insgesamt 1.072 Euro. Wer berufsbegleitend studiert, erhält 3.045 Euro im Kalenderjahr. Für Kinder unter 14 Jahren kommt eine Betreuungspauschale von 160 Euro je Kind hinzu. Die Förderung ist eine Pauschale und damit einkommensunabhängig. Die Bewerbung erfolgt direkt bei der SBB.
InnoStartBonus
Wettbewerblich vergebener Zuschuss zum Lebensunterhalt für Gründungswillige mit innovativen Geschäftsideen in Sachsen. Gezahlt werden 1.050 Euro pro Monat und Person zuzueglich 150 Euro je unterhaltsberechtigtem Kind, höchstens zwölf Monate lang. Voraussetzung ist eine Bewerbung über die Plattform futureSAX mit Ideenpapier und Videopraesentation sowie ein positives Votum der Fachjury. Der InnoStartBonus ist nicht steuerfrei und muss in der Steuererklärung angegeben werden.
InnoStartBonus Sachsen
Zuschuss zum Lebensunterhalt von 1.050 Euro monatlich je Gründerin und Gründer für maximal zwölf Monate, zuzueglich 150 Euro monatlich je unterhaltsberechtigtem Kind. Zielgruppe sind Personen mit innovativer Geschäftsidee, die innerhalb von zwölf Monaten in Sachsen gründen wollen. Der InnoStartBonus ist steuerpflichtiges Einkommen.
Aufstiegs-BAföG Unterhaltsbeitrag und Kinderbetreuungszuschlag
Bei Vollzeitfortbildungen gibt es zusätzlich zu den Maßnahmekosten einen Beitrag zum Lebensunterhalt von maximal 1.019 Euro monatlich für Alleinstehende, der vollständig als Zuschuss gewährt wird und nicht zurückgezahlt werden muss. Für Ehe- oder Lebenspartner und je kindergeldberechtigtem Kind erhöht sich der Betrag um jeweils 235 Euro. Alleinerziehende mit Kindern unter 14 Jahren oder Kindern mit Behinderung erhalten zusätzlich 150 Euro Kinderbetreuungszuschlag je Kind, auch bei Teilzeitmaßnahmen.
Ehrenamt stärken im Sport Sachsen
Das Programm fördert Aus- und Weiterbildung von Schiedsrichterinnen und Schiedsrichtern, Ausruestung und Wettkampftechnik in sächsischen Sportvereinen. Pro Jahr sind bis zu 1.000 Euro möglich, Großvereine mit Engagementkonzept erhalten bis zu 2.000 Euro. Die Mindestförderung beträgt 100 Euro, gefördert werden bis zu 95 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben. Die Antragsfrist 2026 lief vom 1. April bis 31. Mai, die Durchführung muss bis zum 31. Oktober abgeschlossen sein.
Förderbereich Mobilität im Klimaschutz-Förderprogramm der Stadt Ahaus
Die Stadt Ahaus fördert im Bereich Mobilität (E-)Lastenräder mit 30 Prozent der Kosten, höchstens 1.000 Euro bei Elektro-Lastenrädern und höchstens 500 Euro bei muskelbetriebenen Lastenrädern. Lastenanhänger einschließlich Kinderanhänger werden mit 30 Prozent bis maximal 100 Euro bezuschusst. Antragsberechtigt sind Privatpersonen, Käufergemeinschaften und eingetragene Vereine in der Stadt Ahaus. Als Nachweis genügt eine Kopie der Rechnung oder des Kaufvertrags aus dem stationären Einzelhandel mit Zahlungsbeleg.
Förderung von Lastenfahrrädern und Anhängern der Stadt Ahlen
Die Stadt Ahlen fördert die Anschaffung von Lastenfahrrädern sowie Fahrradlasten-, Kinder- und Hundeanhängern. Der Zuschuss beträgt 30 Prozent des Anschaffungspreises inklusive Mehrwertsteür, höchstens 1.000 Euro für elektrisch betriebene Lastenräder, 500 Euro für muskelbetriebene Lastenräder und 100 Euro für Lastenanhänger. Der Förderantrag ist jederzeit möglich, die Auszahlung erfolgt solange Haushaltsmittel zur Verfügung stehen. Antragsberechtigt sind volljährige Privatpersonen mit Meldeadresse in Ahlen, die das Rad ausschließlich privat nutzen.
Förderprogramm Fahrrad- und E-Mobilität der Großen Kreisstadt Fürstenfeldbruck
Fürstenfeldbruck bezuschusst die Anschaffung marktgängiger Fahrzeuge mit jeweils 25 Prozent der Kosten: Lastenpedelecs bis 1.000 Euro, Lastenfahrräder ohne Motor bis 750 Euro, Fahrradanhänger für Lasten oder Kinder bis 250 Euro und Dreiräder für Erwachsene mit oder ohne Motorunterstützung bis 1.000 Euro. Bei Privatpersonen ist der Bruttopreis maßgeblich, bei gewerblichen Antragstellern der Nettokaufpreis. Die Richtlinie gilt seit dem 1. Januar 2024.
Förderprojekt Lastenräder, Fahrradanhänger und Spezialräder der Stadt Neumarkt in der Oberpfalz
Neumarkt zahlt maximal 25 Prozent der Nettokosten, höchstens 1.000 Euro für ein Lastenrad mit E-Antrieb, 600 Euro ohne E-Antrieb und 200 Euro für einen Fahrradanhänger. Für einkommensschwache Haushalte erhöhen sich Prozentsatz und Höchstsumme. Insgesamt stehen 40.000 Euro pro Jahr bereit, davon seit dem 1. Januar 2026 zusätzlich 20.000 Euro ausschließlich für Spezialräder. Gefördert werden nur Neufahrzeuge und nur ein Fahrzeug pro Haushalt und Jahr.
Förderung von Lastenrädern, Lastenpedelecs und Lastenradanhängern der Gemeinde Poing
Die Gemeinde Poing bezuschusst 25 Prozent der förderfähigen Kosten mit höchstens 1.000 Euro bei Lastenpedelecs, 500 Euro bei Lastenfahrrädern ohne Motor und 250 Euro bei Lastenanhängern. Der Förderantrag muss immer vor der Anschaffung gestellt und bewilligt werden. Die Förderung ist Teil eines Klimaschutzprogramms, das daneben auch Mini-Photovoltaikanlagen und PV-Anlagen bezuschusst.
Förderung von Pedelecs, Lastenrädern, Lastenpedelecs und Fahrradanhängern der Gemeinde Grünwald
Grünwald fördert 25 Prozent der Kosten, gedeckelt bei 200 Euro für Fahrradanhänger, 300 Euro für Pedelecs, 750 Euro für Lastenräder ohne Motor und leichte Lastenpedelecs mit 35 bis 59 kg Zuladung sowie 1.000 Euro für Lastenpedelecs ab 60 kg Zuladung. Auch die Übernahme von Leasingrückläufern aus Dienstrad-Leasingverträgen ist förderfähig. Ausgeschlossen sind S-Pedelecs über 25 km/h, E-Roller und Umbauten an herkömmlichen Fahrrädern.
Richtlinie zur Förderung der umweltfreundlichen Mobilität der Gemeinde Ismaning
Seit der überarbeiteten Richtlinie vom 29. November 2024 zahlt Ismaning 25 Prozent des Kaufpreises, höchstens 1.000 Euro für Lastenfahrräder, Elektrolastenfahrräder sowie drei- und vierrädrige alten- und behindertengerechte Fahrzeuge mit Tretunterstützung bis 25 km/h und maximal 250 Watt, und höchstens 200 Euro für Fahrradlasten- und Fahrradkinderanhänger. Antragsberechtigt sind Ismaninger ab 15 Jahren mit mindestens drei Monaten Hauptwohnsitz sowie gemeinnützige Ismaninger Vereine.
progres.nrw Klimaschutztechnik: Wärmeuebergabestationen
Nordrhein-Westfalen bezuschusst Wärmeuebergabestationen mit oder ohne Warmwasserbereitung, die Wärme oder Kälte eines Versorgers in das kundenseitige Verteilsystem übertragen und regulieren. Die Förderung beträgt maximal 25 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben, höchstens 1.000 Euro je Anlage. Die bereitgestellte Wärme oder Kälte muss zu einem wesentlichen Anteil aus erneuerbaren Energien stammen oder zu mindestens 65 Prozent aus Anlagen zur Nutzung von Ab- oder Umgebungswärme, aus Kraft-Wärme-Kopplung oder aus einer Kombination dieser Quellen.
BAföG-Studienstarthilfe
Einmalige Starthilfe von 1.000 Euro für Studienanfängerinnen und Studienanfänger aus Haushalten mit Sozialleistungsbezug. Die Zahlung ist unabhängig von einem BAföG-Anspruch, wird nicht auf andere Sozialleistungen angerechnet und steht damit in jedem Fall zusätzlich zur Verfügung. Beantragt wird sie ausschließlich elektronisch über BAföG Digital mit BundID.
Hausaufgaben-, Sprach- und Lernhilfen (HSL)
Festbetragszuschuss je Fördergruppe für schulbegleitende Sprach- und Lernhilfen mit Schwerpunkt Deutsch. Gestaffelt nach Stundenzahl gibt es bis zu 350 Euro (27 bis 53 Stunden), 700 Euro (54 bis 79 Stunden), 850 Euro (80 bis 119 Stunden) und 1.000 Euro ab 119 Stunden. Zielgruppe sind Grundschulkinder sowie Schülerinnen und Schüler der Klassen fünf und sechs und Vorbereitungsklassen bis Klasse zehn.
Junges Ehrenamt
Förderprogramm der Ehrenamtsstiftung MV für Menschen unter 28 Jahren mit eigenen Projektideen. Vergeben werden bis zu 1.000 Euro pro Antrag. Der Antrag soll mindestens zwölf Wochen vor dem geplanten Projektstart eingereicht werden.
Junges Ehrenamt MV
Förderung von bis zu 1.000 Euro für Projektideen, die junge Ehrenamtliche bis 27 Jahre innerhalb eines Vereins entwickeln und umsetzen. Die Idee kann allein oder im Team entwickelt werden, der Vereinsvorstand muss zustimmen. Die Antragstellung läuft über das EAS-Portal der Ehrenamtsstiftung.
Klimaschutzförderprogramm der Landeshauptstadt Potsdam
Potsdam fördert mit dem Klimaschutzförderprogramm Maßnahmen der Bürgerinnen und Bürger in den Bereichen Mobilität, Sanieren und Bauen, erneuerbare Energien, Klimafolgenanpassung, Biodiversität und Konsum. Die Anschaffung eines E-Lastenrades wird mit bis zu 1.000 Euro bezuschusst. Neu aufgenommen wurden Steckersolar-Geräte mit Stromspeichern sowie wieder die Förderung von Großgerätereparaturen. Ab dem 18. Mai 2026 ist die Antragstellung erneut möglich.
Klimaschutzförderprogramm der Landeshauptstadt Potsdam, E-Lastenrad
Die Landeshauptstadt Potsdam unterstützt im Rahmen ihrer Klimaschutzförderrichtlinie die Anschaffung eines E-Lastenrads mit bis zu 1.000 Euro. Voraussetzung ist, dass für das Laden der Akkus zu 100 Prozent Strom aus erneuerbaren Energien mit einem anerkannten Ökostrom-Label wie OK-Power, EKOenergie, Grüner Strom-Label oder TÜV-Zertifikat verwendet wird. Maßgeblich ist die Fassung der Richtlinie ab dem 26. März 2026, die Förderung von Vereinen ist in diesem Jahr nicht mehr möglich.
MikroKulturFonds Sachsen-Anhalt
Mikroförderung von 100 bis 1.000 Euro für kleine Kultur- und Heimatprojekte von Vereinen und Initiativen in Sachsen-Anhalt. Der Fonds wird vom Landesheimatbund verwaltet, Anträge sind laufend möglich.
Start.in.RLP Gründungsstipendium
Gründungsstipendium des Landes Rheinland-Pfalz mit 1.000 Euro pro Monat für ein Jahr, verbunden mit intensivem Coaching und Anbindung an ein Gründernetzwerk. Antragsberechtigt sind gewerbliche Gründerinnen und Gründer ab 18 Jahren mit Unternehmenssitz in Rheinland-Pfalz, die nicht anderweitig unternehmerisch taetig sind. Das Stipendium ist nicht parallel zu Sozialleistungen oder anderer Grundsicherung beziehbar, bezahlte Nebentätigkeit ist auf 20 Wochenstunden begrenzt. Vorrang haben Vorhaben mit Innovationspotenzial, Wachstumsorientierung und Beschäftigungseffekten. Der Zugang läuft über akkreditierte Netzwerkpartner, die Bewerbungsrunde 2026 ist geschlossen, ein neuer Aufruf für 2027 ist ab Anfang Dezember 2026 angekuendigt.
Studienstarthilfe nach dem BAföG
Die Studienstarthilfe ist ein einmaliger Zuschuss von 1.000 Euro für junge Menschen aus Familien mit kleinem Einkommen, die zum ersten Mal ein Studium aufnehmen. Sie soll typische Startkosten wie Laptop, Lernmaterial und Umzug abdecken. Sie muss nicht zurückgezahlt werden und mindert andere Sozialleistungen nicht. Beantragt wird über BAföG Digital mit BundID-Konto.
Studienstarthilfe nach dem BAföG
Die Studienstarthilfe ist ein einmaliger Zuschuss von pauschal 1.000 Euro für Studienanfaengerinnen und Studienanfaenger aus Haushalten mit Sozialleistungsbezug. Sie deckt typische Startkosten wie IT-Ausstattung, Lernmaterial, Mietkaution oder Umzug. Sie wird unabhängig vom BAföG gezahlt und weder auf Einkommen noch auf andere Sozialleistungen angerechnet. Der Antrag läuft ausschließlich elektronisch über BAföG Digital und ist nur bis zum Ende des Monats möglich, der auf den Monat des Ausbildungsbeginns folgt.
Weiterbildungsscheck Thüringen
Der Weiterbildungsscheck Thüringen fördert die individuelle berufsbegleitende Weiterbildung sozialversicherungspflichtig Beschäftigter mit bis zu 1.000 Euro für Teilnahme- und Prüfungsgebühren. Das zu versteuernde Jahreseinkommen darf 55.000 Euro nicht übersteigen, bei Zusammenveranlagung 110.000 Euro. Ausgeschlossen sind Auszubildende, Studierende, Selbstständige, Beschäftigte des öffentlichen Dienstes sowie Personen mit anderweitiger Förderung. Nicht förderfähig sind Studiengaenge, gesetzlich vorgeschriebene Unterweisungen, Aufstiegsfortbildungen und Führerscheine. Wegen einer anstehenden Richtlinienänderung ist die Antragstellung derzeit ausgesetzt und voraussichtlich ab Herbst 2026 wieder möglich.
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- BundeslandFörderung in BayernProgramme, Stellen und die LfA Förderbank Bayern.
- BundeslandFörderung in Baden-WürttembergProgramme, Stellen und die L-Bank, Staatsbank für Baden-Württemberg.
- BundeslandFörderung in NiedersachsenProgramme, Stellen und die NBank, Investitions- und Förderbank Niedersachsen.
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