Förderung als Zuschuss
Alle Programme der Art Zuschuss. Achte auf die Antragsreihenfolge, oft musst du vor der Beauftragung beantragen.
2.712 Programme gefunden
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- Energie976
- Sanierung488
- Heizung225
- Photovoltaik156
- Dämmung82
- Fenster und Türen36
- Neubau181
- Wohneigentum173
- Mobilität550
- THG-Quote132
- Gründung448
- Digitalisierung369
- Forschung453
- Personal304
- Bildung681
- Familie269
- Natur und Umwelt420
- Landwirtschaft190
- Kultur278
- Sport166
- Soziales538
- Ehrenamt231
- Export79
- Sozialleistung519
- Wohnen und Miete223
- Gesundheit und Pflege250
- Zuwanderung und Integration112
- Sonstiges603
Stärkung des Ehrenamts im Sport Sachsen
Der Landessportbund Sachsen erstattet Vereinen anteilig Kosten für Schieds- und Kampfrichterlizenzen, für die Ausstattung von Schiedsrichtern und Uebungsleitern sowie für technische Mittel zur Wettkampforganisation. Die Förderung beträgt maximal 1.000 Euro pro Verein und Jahr, bei größeren Organisationen bis zu 2.000 Euro. Der Antragszeitraum lief 2026 vom 1. April bis 31. Mai. Antragsberechtigt sind Mitgliedsvereine mit nachgewiesener Gemeinnützigkeit und ohne Beitragsrückstände.
Umweltscheck Naturschutz Nordrhein-Westfalen
Pauschalförderung von bis zu 2.000 Euro für kleine Vorhaben zur Pflege und zum Erhalt von Natur und Landschaft, für konkrete Natur- und Artenschutzmaßnahmen sowie für Publikationen, Veranstaltungen und Informationstafeln. Niedrigschwelliger Einstieg für Vereine, Stiftungen und Privatpersonen.
ego.-START
Zuschussprogramm der Investitionsbank Sachsen-Anhalt für Existenzgründer und Unternehmensnachfolger, kofinanziert von der Europäischen Union. Es gibt zwei Bausteine: Coachingleistungen mit 540 Euro pauschal je Tagewerk für höchstens zehn Tagewerke, also bis zu 5.400 Euro, sowie ein Gründerstipendium von 2.000 Euro im Monat für höchstens 18 Monate bei hochinnovativen Vorhaben. Der Antrag läuft über das IB-Kundenportal.
progres.nrw - Förderung von Lüftungsanlagen mit Wärmerückgewinnung
Festbetragsförderung für zentrale und dezentrale Lüftungsanlagen mit Wärmerückgewinnung im Bestandsbau. Zentrale Anlagen werden mit 2.000 Euro je Gebäude beziehungsweise Wohn- oder Gewerbeeinheit gefördert, dezentrale Anlagen mit 200 Euro je Geraet und maximal 1.000 Euro.
Elterngeld (Basiselterngeld und ElterngeldPlus)
Elterngeld ersetzt einen Teil des wegfallenden Erwerbseinkommens nach der Geburt eines Kindes. Basiselterngeld beträgt grundsaetzlich 67 Prozent des Nettoeinkommens vor der Geburt, höchstens 1.800 Euro und mindestens 300 Euro monatlich. Bei niedrigen Einkommen unter 1.000 Euro steigt die Ersatzrate auf bis zu 100 Prozent, bei Einkommen über 1.200 Euro sinkt sie auf bis zu 65 Prozent. Der Mindestbetrag von 300 Euro wird auch gezahlt, wenn vor der Geburt kein Erwerbseinkommen vorlag, das gilt ausdrücklich auch bei Arbeitslosigkeit. Der Anspruch entfällt ab einem zu versteuernden Einkommen von mehr als 175.000 Euro im Vorjahr.
Elterngeld, ElterngeldPlus und Partnerschaftsbonus
Basiselterngeld ersetzt je nach Einkommen 65 bis 100 Prozent des wegfallenden Nettoeinkommens und beträgt zwischen 300 und 1.800 Euro monatlich, ElterngeldPlus zwischen 150 und 900 Euro. Berücksichtigt werden maximal 2.770 Euro vorgeburtliches Netto-Einkommen. Es gibt einen Geschwisterbonus von 10 Prozent, mindestens 75 Euro, einen Mehrlingszuschlag von 300 Euro je weiterem Kind und einen Partnerschaftsbonus von 150 bis 900 Euro je Elternteil für bis zu vier Monate paralleler Teilzeit.
Basiselterngeld
Das Basiselterngeld ersetzt einen Teil des wegfallenden Einkommens, wenn Eltern nach der Geburt beruflich kuerzertreten. Es beträgt rund 65 Prozent des Nettoeinkommens vor der Geburt, mindestens 300 und höchstens 1.800 Euro im Monat. Beide Eltern zusammen können 14 Monate beziehen, wenn jeder mindestens zwei Monate nimmt, Alleinerziehende die vollen 14 Monate. Für Geburten ab dem 1. April 2025 entfällt der Anspruch, wenn das zu versteuernde Einkommen des Vorjahres 175.000 Euro übersteigt.
Basiselterngeld
Das Basiselterngeld ersetzt einen Teil des wegfallenden Einkommens, wenn Eltern nach der Geburt weniger oder gar nicht arbeiten. Es beträgt mindestens 300 Euro und höchstens 1.800 Euro im Monat und ersetzt rund 65 Prozent des Nettoeinkommens vor der Geburt, bei kleinen Einkommen steigt die Ersatzrate bis auf 100 Prozent. Mit Geschwisterbonus liegt die Spanne bei 375 bis 1.980 Euro. Beantragt wird es bei der Elterngeldstelle des Bundeslandes, in vielen Ländern digital über ElterngeldDigital.
Promotionsförderung der Friedrich-Ebert-Stiftung
Promovierende erhalten von der Friedrich-Ebert-Stiftung 1.650 Euro monatlich plus 100 Euro Forschungskostenpauschale. Familien- und Kinderbetreuungszuschlaege sind möglich. Die Stiftung bietet ein ideelles Programm mit Seminaren, Fachgruppen und einem Alumninetzwerk. Ein Solidaritätsfonds unterstützt zusätzlich internationale Promovierende, die wegen ihres Eintretens für demokratische Werte verfolgt werden.
Promotionsförderung der Hanns-Seidel-Stiftung
Promovierende erhalten von der Hanns-Seidel-Stiftung 1.650 Euro monatlich plus 100 Euro Forschungskostenpauschale. Familien- und Kinderbetreuungszuschüsse sowie Unterstützung für Forschungsaufenthalte im Ausland sind möglich. Das Stipendium laesst sich mit einer Viertelstelle an der Hochschule verbinden. Bewerbungen sind in zwei festen Phasen pro Jahr möglich.
Promotionsförderung der Konrad-Adenauer-Stiftung
Promovierende erhalten von der Konrad-Adenauer-Stiftung ein monatliches Stipendium von 1.650 Euro plus 100 Euro Forschungskostenpauschale. Familien- und Kinderbetreuungszuschlaege sind möglich. Die Stiftung begleitet Promovierende zusätzlich in Promotionskollegs und einem ideellen Programm. Voraussetzung sind eine überzeugende wissenschaftliche Arbeit, gesellschaftliches Engagement und die Bereitschaft, sich in das Netzwerk der Stiftung einzubringen.
Promotionsstipendium der Friedrich-Naumann-Stiftung für die Freiheit
Promovierende aller Fachrichtungen erhalten von der Friedrich-Naumann-Stiftung 1.650 Euro monatlich sowie eine Forschungskostenpauschale von 100 Euro. Weitere Zuschüsse etwa für Familie und Versicherung sind möglich. Die Stiftung erwartet exzellente wissenschaftliche Leistungen und ein Bekenntnis zu liberalen Grundwerten, eine Parteimitgliedschaft ist nicht noetig. Bewerbungen sind zweimal jährlich möglich.
Promotionsstipendium der Heinrich-Boell-Stiftung
Promovierende bekommen von der Heinrich-Boell-Stiftung 1.650 Euro monatlich plus 100 Euro Forschungskostenpauschale. Familien- und Kinderbetreuungszuschlaege sind möglich, ebenso Unterstützung für Forschungsaufenthalte im Ausland. Das Stipendium laesst sich mit einer Viertelstelle in Forschung oder Lehre kombinieren. Die Bewerbungsverfahren laufen zweimal jährlich.
Promotionsstipendium der Rosa-Luxemburg-Stiftung
Promovierende erhalten vom Studienwerk der Rosa-Luxemburg-Stiftung 1.650 Euro monatlich plus 100 Euro Forschungskostenpauschale. Familien- und Kinderbetreuungszuschlaege sind möglich, ebenso die Kombination mit einer Viertelstelle an der Hochschule. Ergänzend gibt es internationale Forschungskollegs und Betreuung durch Vertrauensdozentinnen und Vertrauensdozenten. Insgesamt hat das Studienwerk seit 1999 rund 3.800 Personen gefördert.
Mehrlingsgeburtenprogramm Baden-Württemberg
Eltern von Drillingen und weiteren Mehrlingen erhalten in Baden-Württemberg einen einmaligen Zuschuss von 1.700 Euro je Kind. Der Zuschuss ist einkommensunabhängig, steuerfrei und unpfaendbar und kann frei für kindbezogene Ausgaben verwendet werden. Der Antrag muss innerhalb von zwölf Monaten nach der Geburt oder nach Aufnahme der Personensorge bei der L-Bank in Karlsruhe gestellt werden. Die zugrunde liegende Verwaltungsvorschrift wurde bis zum 31. Dezember 2030 verlaengert.
Bayerisches Blindengeld
Bayern zahlt blinden Menschen ein einkommensunabhängiges Blindengeld in Höhe von 85 Prozent der Blindenhilfe nach dem SGB XII. Ab dem 1. Juli 2026 sind das monatlich 809 Euro für blinde Menschen, 1.618 Euro für taubblinde Menschen, 242,70 Euro für hochgradig sehbehinderte Menschen und 485,40 Euro für taubsehbehinderte Menschen. Leistungen der Pflegeversicherung und ein Aufenthalt in einer Einrichtung führen zu Kuerzungen. Zuständig ist das Zentrum Bayern Familie und Soziales.
Bayerisches Blindengeld und Taubblindengeld
Monatliche Leistung nach dem Bayerischen Blindengeldgesetz zum Ausgleich blindheitsbedingter Mehraufwendungen. Ab 1. Juli 2026 erhalten blinde Menschen 809 Euro und taubblinde Menschen 1.618 Euro im Monat. Hochgradig Sehbehinderte bekommen 242,70 Euro, taubsehbehinderte Menschen 485,40 Euro.
Bayerisches Blindengeld, Taubblindengeld und Sehbehindertengeld
Einkommens- und vermögensunabhängige Landesleistung nach dem Bayerischen Blindengeldgesetz zum Ausgleich blindheits- und sehbehinderungsbedingter Mehraufwendungen. Stand 1. Juli 2026 betragen die Sätze 809 Euro monatlich für blinde Menschen, 1.618 Euro für taubblinde Menschen, 242,70 Euro für hochgradig sehbehinderte Menschen und 485,40 Euro für taubsehbehinderte Menschen. Das bayerische Blindengeld entspricht 85 Prozent der Blindenhilfe nach dem SGB XII. Antrag beim ZBFS.
Förderung ökologischer Anbauverfahren (Einführung und Beibehaltung Ökolandbau) nach GAK
Jährliche Flächenprämie für die Umstellung auf und die Beibehaltung des ökologischen Landbaus im Gesamtbetrieb. Einführung: 485 Euro je Hektar Gemuesebau, 314 Euro Ackerfläche, 320 Euro Grünland und 1.210 Euro Dauer- oder Baumschulkulturen. In den ersten beiden Jahren kann auf 485, 423, 473 und 1.546 Euro angehoben werden. Beibehaltung: 485, 242, 219 und 987 Euro je Hektar.
Mikroförderprogramm der DSEE
Die DSEE unterstützt rein ehrenamtlich getragene Organisationen in ländlichen und strukturschwachen Regionen mit bis zu 1.500 Euro pro Jahr. Gefördert werden Dankeschoenveranstaltungen für Ehrenamtliche, Material zur Gewinnung neuer Freiwilliger, Workshops zur Organisationsentwicklung sowie Anschaffungen, Honorare und Veranstaltungskosten. Maximal 90 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben werden übernommen. Anträge sind fortlaufend über das digitale Förderportal möglich, das Projekt muss im selben Kalenderjahr abgeschlossen sein.
Mikroförderprogramm der Deutschen Stiftung für Engagement und Ehrenamt
Das Mikroförderprogramm der DSEE gibt bis zu 1.500 Euro pro Organisation und Jahr und deckt maximal 90 Prozent der förderfähigen Ausgaben. Es richtet sich an rein ehrenamtlich getragene Organisationen in ländlichen und strukturschwachen Regionen. Gefördert werden zum Beispiel Anerkennungsveranstaltungen für Ehrenamtliche, Material für Öffentlichkeitsarbeit und Workshops zur Organisationsentwicklung. Anträge sind fortlaufend über das Förderportal möglich, das Projekt startet in der Regel sechs Wochen nach Antragstellung.
Mikroförderprogramm „Ehrenamt gewinnen. Engagement binden. Zivilgesellschaft stärken.“
Kleinförderung für ehrenamtlich getragene Organisationen in strukturschwachen und sehr ländlichen Regionen, auch für Vereinsheime und Kulturorte im Dorf. Gefördert werden Projekte zur Gewinnung und Bindung von Engagierten mit bis zu 1.500 Euro, höchstens 90 Prozent der förderfähigen Ausgaben und einmalig pro Organisation und Kalenderjahr. Antragstellung ist durchgaengig möglich, Projekte können in der Regel sechs Wochen nach Antragstellung beginnen und müssen im laufenden Kalenderjahr abgeschlossen sein.
Hamburger Weiterbildungsbonus PLUS
Der Hamburger Weiterbildungsbonus PLUS bezuschusst berufliche Weiter- und Fortbildungen. Der Regelsatz beträgt 40 Prozent der Lehrgangskosten, bei Kurskosten bis 2.499 Euro höchstens 750 Euro, ab 2.500 Euro Lehrgangsgebühr bis zu 1.000 Euro. Im Handwerk sind bis zu 75 Prozent und maximal 1.000 Euro möglich, für angestellt Beschäftigte mit ergänzendem SGB-II-Bezug bis zu 100 Prozent und maximal 1.500 Euro, für Solo-Selbstständige im SGB-II-Bezug bis zu 75 Prozent und maximal 1.000 Euro. Gefördert werden Kurse ab acht Stunden Dauer bei qualifizierten Anbietern. Nicht gefördert werden Prüfungsgebühren, Reise- und Übernachtungskosten, Studiengaenge, Coaching und allgemeine Sprachkurse.
Hamburger Weiterbildungsbonus PLUS
Zuschuss zu beruflichen Weiter- und Fortbildungen ab 8 Stunden Dauer bei qualifizierten Anbietern. Standardsatz sind 40 Prozent der Lehrgangskosten, maximal 750 Euro bis 2.499 Euro Kurskosten und maximal 1.000 Euro ab 2.500 Euro. Beschäftigte im Handwerk erhalten bis zu 75 Prozent und maximal 1.000 Euro, Beschäftigte im SGB-II-Bezug bis zu 100 Prozent und maximal 1.500 Euro.
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- BundeslandFörderung in BayernProgramme, Stellen und die LfA Förderbank Bayern.
- BundeslandFörderung in Baden-WürttembergProgramme, Stellen und die L-Bank, Staatsbank für Baden-Württemberg.
- BundeslandFörderung in NiedersachsenProgramme, Stellen und die NBank, Investitions- und Förderbank Niedersachsen.
Eine Liste ist nett, aber sie weiß nichts über dich. Der Check sortiert dieselben Programme nach dem, was du wirklich vorhast.