Förderung als Zuschuss
Alle Programme der Art Zuschuss. Achte auf die Antragsreihenfolge, oft musst du vor der Beauftragung beantragen.
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- Sozialleistung303
- Wohnen und Miete62
- Gesundheit und Pflege119
- Zuwanderung und Integration43
- Sonstiges395
FTI-Thüringen TECHNOLOGIE
Zuschuss für Forschungs- und Entwicklungsvorhaben in den Spezialisierungsfeldern der Thüringer Innovationsstrategie: industrielle Produktion, nachhaltige Mobilität, Gesundheit, nachhaltige Energie sowie IKT und Dienstleistungen. Gefördert werden Einzel- und Verbundprojekte sowie die Innovationsgutscheine InnoPrepare, InnoSecure und InnoCreate. Der Fördersatz reicht bis 80 Prozent bei kleinen Unternehmen in der industriellen Forschung.
PROFI Standard und PROFI Transfer
Zuschuss für innovative Forschungs- und Entwicklungsprojekte, die neue oder wesentlich verbesserte Produkte, Verfahren und Dienstleistungen zum Ziel haben. Einzelprojekte werden mit bis zu 500.000 Euro, Kooperationsprojekte mit bis zu 1 Million Euro gefördert. Die Förderquote für Unternehmen liegt in der Regel zwischen 25 und 55 Prozent, Forschungseinrichtungen erhalten bis zu 100 Prozent.
PROFI Umwelt und PROFI Umwelt Transfer
Zuschuss für Forschungs- und Entwicklungsprojekte, die zu Ressourcen- und Emissionseinsparungen beitragen. Gefördert werden Einzelprojekte mit bis zu 500.000 Euro und Kooperationsprojekte mit bis zu 1 Million Euro. Die Förderquote für Unternehmen liegt bei 25 bis 55 Prozent, Hochschulen und Forschungseinrichtungen erhalten bis zu 100 Prozent.
Innovationsförderprogramm für Forschung und Entwicklung in Unternehmen (IFP)
Nicht rückzahlbarer Zuschuss für Vorhaben der industriellen Forschung und experimentellen Entwicklung, die neue oder erheblich verbesserte vermarktbare Produkte, Produktionsverfahren oder Dienstleistungen mit deutschlandweitem Neuheitsgrad hervorbringen. Regulär bis 45 Prozent für kleine Unternehmen und maximal 500.000 Euro. Seit der Richtlinienänderung zum 02.06.2026 sind in der Übergangsregion für STEP-Technologien bis zu 70 Prozent und bis zu 1 Mio. Euro pro Projekt möglich, auch für große Unternehmen.
Vereinseigener Sportstättenbau Hessen
Landeszuschuss von bis zu 35 Prozent für Neu-, Ersatzneu- und Erweiterungsbau, Aus- und Umbau, Sanierung, Modernisierung und Ausstattung vereinseigener Sportstätten in Hessen. Der Fördersatz wurde von 20 auf 35 Prozent und der Höchstbetrag von 200.000 Euro auf eine Million Euro je Vorhaben angehoben. Das Landesprogramm richtet sich an Vorhaben mit einem Investitionsvolumen über 250.000 Euro.
Agrarinvestitionsförderprogramm (AFP) Rheinland-Pfalz
Investitionszuschuss für landwirtschaftliche und gartenbauliche Betriebe in Rheinland-Pfalz. Der Basisfördersatz beträgt 20 Prozent, bei besonders tiergerechten Stallbauten 40 Prozent. Junglandwirte erhalten einen Zuschlag von 10 Prozent des förderfähigen Investitionsvolumens bis 20.000 Euro. Das Mindestinvestitionsvolumen liegt bei 50.000 Euro, der Höchstzuschuss bei 800.000 Euro je Antrag.
IBB Soziale Trägerwohnungen
Zuschuss für den Bau oder Erwerb von Trägerwohnungen für soziale Träger in Berlin, insbesondere betreute Wohngemeinschaften und Clusterwohnungen mit 2 bis 10 Bewohnern je Einheit. Gefördert wird pauschal mit 30.000 Euro je Wohnplatz inklusive Gemeinschaftsfläche, 20.000 Euro je Personalraum und zusätzlich 6.500 Euro je rollstuhlgerechter Einheit nach DIN 18040-2R.
Nachhaltigkeit in KMU (2025)
Zuschuss für ein nachhaltiges Wasser- und Stoffstrommanagement in kleinen und mittleren Unternehmen. Gefördert werden Gutachten und Beratung zur Potentialermittlung mit 60 Prozent und maximal 100.000 Euro sowie investive Vorhaben zur Erhöhung des Einsatzes von Sekundaerrohstoffen und zur Abfallvermeidung mit 50 bis 60 Prozent und maximal 600.000 Euro.
Förderrichtlinie Akzeleratoren (EFRE 2021 bis 2027)
Zuschuss für den Aufbau und Ausbau von Akzeleratoren in Sachsen sowie für Startups, die an einem geförderten Akzeleratorprogramm teilnehmen. Bestehende Akzeleratoren erhalten bis zu 600.000 EUR bei 50 Prozent Kofinanzierung, Startups bis zu 30.000 EUR Anschubfinanzierung bei 90 Prozent Fördersatz. Gefördert werden Personalkosten, materielle und immaterielle Wirtschaftsgüter sowie Betriebsausgaben.
Vereinsinvestitionsprogramm (VIP) Berlin
Förderung von Berliner Sportvereinen für Kauf, Errichtung und Bauunterhaltung von Sportanlagen. Die Förderung besteht aus 20 Prozent nicht rückzahlbarem Zuschuss und 40 Prozent zinslosem, rückzahlbarem Darlehen bei 40 Prozent Eigenanteil des Vereins. Die Gesamtkosten je Einzelmaßnahme dürfen 3 Millionen Euro nicht übersteigen, daraus ergibt sich ein rechnerischer Zuschuss von höchstens rund 600.000 Euro zuzueglich Darlehen. Gefördert werden zum Beispiel Dachsanierungen, Heizungsanlagen, Vereinsheime, Bueros und Sporthallen.
Innovationskompetenz mit gemeinnützigen Industrieforschungseinrichtungen (INNO-KOM)
Zuschüsse für rechtlich selbständige gemeinnützige Industrieforschungseinrichtungen in strukturschwachen Regionen. Gefördert werden marktorientierte Forschungs- und Entwicklungsvorhaben, Vorlaufforschung sowie investive Vorhaben zur Verbesserung der wissenschaftlich-technischen Infrastruktur. Im Rahmen der Vorlaufforschung sind bis zu 90 Prozent der förderfähigen Kosten und maximal 550.000 Euro möglich.
Pro FIT - Frühphasenfinanzierung
Finanzierung für neu gegründete technologieorientierte Kleinunternehmen in Berlin. In Phase 1 werden die Ausgaben je zur Haelfte mit nicht rückzahlbarem Zuschuss und Darlehen finanziert, maximal 200.000 Euro. Insgesamt sind bis zu 500.000 Euro möglich, Finanzierungsanteil bis 100 Prozent. Gefördert werden Personalausgaben vor allem der Geschäftsführung, Investitionen und Betriebsausgaben.
Förderung des Ausbaus der Mobilfunkversorgung in Hessen
Zuschuss für passive Mobilfunkinfrastruktur in Regionen ohne Sprachmobilfunkversorgung. Im Mietmodell werden bis zu 500.000 Euro je Stadt oder Gemeinde als Vollfinanzierung gewährt, bei interkommunaler Zusammenarbeit zuzüglich 50.000 Euro je beteiligter Gemeinde. Bei der Mitnutzung von BOS-Standorten beträgt die Förderung bis zu 90 Prozent und maximal 250.000 Euro.
LFE 2023 - Innovationsförderung (IFL) und Zusammenarbeitsförderung (ZFL)
Zuschuss für Kooperationsprojekte in der Land-, Forst- und Ernaehrungswirtschaft. Die Innovationsförderung IFL unterstützt Entwicklung und Erprobung neuer Produkte, Verfahren und Technologien bis zur Marktreife mit bis zu 90 Prozent und maximal 500.000 Euro. Die Zusammenarbeitsförderung ZFL fördert gemeinsame Ressourcennutzung, Markterschließung, Umwelt- und Tierwohlprojekte sowie solidarische Landwirtschaft mit 80 Prozent und maximal 500.000 Euro.
Pro FIT - Projektfinanzierung
Zuschüsse und zinsverbilligte Darlehen für technologische Innovationsvorhaben in Berlin. Förderfähig sind Einzel- und Verbundprojekte in den Phasen industrielle Forschung, experimentelle Entwicklung sowie Produktionsaufbau, Marktvorbereitung und Markteinführung. Zuschüsse bis 500.000 Euro und Darlehen bis 1 Mio. Euro bei einem Finanzierungsanteil von bis zu 80 Prozent. Seit 01.01.2026 gelten neue Richtlinien mit höherer Zuschussförderung, vereinfachter Abrechnung und längeren Darlehenslaufzeiten.
GreenInvest Ress - Ressourcenschonung und Effizienz in Unternehmen
Nicht rückzahlbarer Zuschuss für Beratungen, Investitionen und Demonstrationsvorhaben zur Ressourcenschonung und Effizienz in Thüringer Unternehmen. Beratungen werden mit bis zu 60 Prozent gefördert, Investitionen mit bis zu 60 Prozent oder maximal 300.000 Euro, Demonstrationsvorhaben mit bis zu 60 Prozent oder maximal 500.000 Euro.
F&E-Vorhaben in Unternehmen (EFRE Hessen)
Nicht rückzahlbarer Zuschuss aus EFRE-Mitteln von maximal 50 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben und höchstens 500.000 Euro für Forschungs- und Entwicklungsvorhaben hessischer Unternehmen mit dem Charakter industrieller Forschung oder experimenteller Entwicklung. Zuwendungsfähig sind Personalausgaben auf Basis von Standardeinheitskosten zuzüglich 15 Prozent Gemeinkostenpauschale, Materialien, Instrumente, Ausrüstungen sowie Auftragsforschung und Beratung.
PIUS-INVEST - Investitionsförderprogramm zur Reduzierung von CO2-Emissionen
Nicht rückzahlbarer Zuschuss für Prozess- und Organisationsinnovationen in KMU, die den Ressourcenverbrauch senken oder Stoffkreisläufe schließen. Der Fördersatz beträgt 10 bis 30 Prozent der förderfähigen Kosten, die zwischen 100.000 und 500.000 Euro liegen müssen. Bei besonderem Landesinteresse sind höhere Summen möglich.
Verbesserung der Angebotsqualität im rheinland-pfälzischen Gastgewerbe (Programm 299)
Investitionszuschuss von 10 bis 20 Prozent für Hotels, Gasthöfe, Pensionen, Restaurants und Campingplätze in Rheinland-Pfalz, die ihre Angebotsqualität verbessern. Das Mindestinvestitionsvolumen beträgt 125.000 Euro, der Zuschuss in der Regel höchstens 500.000 Euro.
progres.nrw - Programmbereich Emissionsarme Mobilität
Zuschüsse für den Ausbau der Elektromobilität in Nordrhein-Westfalen. Gefördert werden Ladeinfrastruktur, reine Batterieelektro- und Brennstoffzellenfahrzeuge, kommunale Ladeinfrastrukturkonzepte sowie Umsetzungskonzepte zur Elektromobilität. Maximal 500.000 Euro je Antragsteller.
Kommunale Starkregenvorsorgekonzepte
Zuschuss von bis zu 80 Prozent, bei finanzschwachen Kommunen bis zu 90 Prozent, für die Erstellung kommunaler Starkregenvorsorgekonzepte auf Basis von Starkregengefahrenkarten mit bis zu drei Niederschlagsszenarien. Der Höchstbetrag liegt bei 150.000 Euro je Vorhaben, bei interkommunalen Vorhaben bei 400.000 Euro. Zusätzlich gibt es eine Pauschale von 20 Prozent für Öffentlichkeitsarbeit.
Pauschalförderung Ferien und Bildung
Unbürokratische Pauschalförderung für Bildungsveranstaltungen und Ferienfreizeiten. Bildungsveranstaltungen werden mit 50 Euro pro Präsenztag, 30 Euro pro digitalem Tag und 70 Euro je Übernachtung gefördert, Barrierefreiheitskosten zu bis zu 70 Prozent. Ferienreisen werden je Begleitperson mit 50 bis 80 Euro pro Tag gefördert, hier sind keine Eigenmittel nötig.
Business-Angel-Bonus Sachsen (JTF 2021-2027)
Zuschuss von 50 Prozent der förderfähigen Ausgaben bis maximal 400.000 Euro für kleine, innovative Unternehmen in der Frühphase, die frisches Kapital von einem Business Angel einwerben. Der Zuschuss darf die Höhe des vom Business Angel eingebrachten frischen Kapitals nicht übersteigen. Gefördert werden Unternehmen in bestimmten sächsischen Regionen des Strukturwandels.
Förderrichtlinie Business-Angel-Bonus JTF 2021 bis 2027
Zuschuss für junge innovative Kleinunternehmen, die eine Beteiligung durch einen Business Angel erhalten haben. Gefördert werden Personalausgaben sowie Material- und Investitionsausgaben mit 50 Prozent, maximal 400.000 EUR je Startup. Finanziert wird aus dem Just Transition Fund für die Kohleregionen.
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- BundeslandFörderung in Nordrhein-WestfalenProgramme, Stellen und die NRW.BANK.
- BundeslandFörderung in BayernProgramme, Stellen und die LfA Förderbank Bayern.
- BundeslandFörderung in Baden-WürttembergProgramme, Stellen und die L-Bank, Staatsbank für Baden-Württemberg.
- BundeslandFörderung in NiedersachsenProgramme, Stellen und die NBank, Investitions- und Förderbank Niedersachsen.
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